Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 30. Juni 2022
der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs“ (Bundestagsdrucksache 20/164) wurde unter anderem abgefragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2022 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?