[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3189 –
Belastungen des deutschen Arbeitsmarkts durch den Fachkräftemangel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der demografische und digitale Wandel stellt die Unternehmen und Betriebe
in Deutschland zunehmend vor große Herausforderungen bei der Gewinnung
qualifizierter Arbeits- und Fachkräfte. Zahlreiche Branchen können schon
jetzt die vakanten Stellen nicht adäquat besetzen. Diese Stellen bleiben
unbesetzt (
https://www.demografie-exzellenz.de/initiative/).
Die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung sind dabei die zentralen
arbeitsmarktpolitischen Steuerungsinstrumente, um dem Fachkräftemangel in
Deutschland aktiv entgegenzutreten. Eine gesicherte Fachkräftebasis ist einer
der Schlüsselfaktoren für Wachstum, Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands. Für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt es
entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, qualifizierte Fachkräfte zu sichern
und zu gewinnen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in
Deutschland sind gewachsen: Die langfristigen und tiefgreifenden
Transformationsprozesse der Digitalisierung, des demografischen Wandels und der
Dekarbonisierung verändern mit zunehmender Dynamik den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Hinzu kommen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die
wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sowie
auch die zunehmend notwendiger werdenden Anpassungen an den
fortschreitenden Klimawandel.
Die starke Ausweitung der Erwerbstätigkeit in den letzten zehn Jahren, die vom
Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse getragen
wurde, hat bereits dazu beigetragen, den Fachkräftebedarf in Deutschland zu
decken. Auch die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik der
Bundesregierung hat zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. Damit sich
dieser Trend fortsetzen kann, müssen weiterhin die richtigen
Rahmenbedingungen gesetzt und konkrete Unterstützungsangebote für den Arbeitsmarkt der
Zukunft unterbreitet werden. Dafür hat die Bundesregierung einen Entwurf für
eine neue Fachkräftestrategie in Federführung des Bundesministeriums für Ar-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3477
20. Wahlperiode 16.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 15. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
beit und Soziales erarbeitet und mit allen Ressorts und vier Beauftragten
abgestimmt.
Mit dieser Fachkräftestrategie will die Bundesregierung die Ausbildung
stärken, die Weiterbildungskultur und das moderne Einwanderungsrecht
weiterentwickeln, aber auch neue Schwerpunkte setzen – im Sinne der Beschäftigten und
im Sinne der privaten und öffentlichen Arbeitgeber. Fachkräftesicherung kann
nur gemeinsam gelingen. Alle Akteure des Bildungs- und Arbeitsmarktes –
Arbeitgeber, Beschäftigte, Länder und Kommunen, Sozialpartner, Kammern, die
Bundesagentur für Arbeit, (Weiter-)Bildungsanbieter, Forschungseinrichtungen
und die Bundesregierung – müssen an einem Strang ziehen und ihre Beiträge
dazu leisten, dass auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft ausreichend qualifizierte
Fachkräfte vorhanden sind, um die Herausforderungen der großen
Transformationsprozesse in möglichst viele Chancen umzuwandeln.
1. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittlichen
Folgekosten für ein mittelständisches Unternehmen, in Folge einer
unbesetzten Stelle, vor, und wie hoch sind die durchschnittlichen Folgekosten für
eine unbesetzte Stelle?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse über die
durchschnittlichen Folgekosten für ein mittelständisches Unternehmen in Folge einer
unbesetzten Stelle vor.
2. Plant die Bundesregierung, den Übergang von der Schule in die
berufliche Bildung zu verbessern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
für die 20. Legislaturperiode wurde vereinbart, zusammen mit den Ländern die
Berufsorientierung flächendeckend auszubauen. Das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit Jahren kontinuierlich die
Berufsorientierung, um alle jungen Menschen frühzeitig darin zu unterstützen, ihre
Stärken zu erkennen und erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt zu
sammeln und sie über die exzellenten Möglichkeiten der beruflichen Bildung
gut zu informieren. Wichtige Instrumente sind Werkstatttage und
Potenzialanalyse im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF sowie die
Berufsberatung der Agenturen für Arbeit an den Schulen. Dabei soll die
Sichtbarkeit und Erlebbarkeit der beruflichen Bildung gerade an Gymnasien noch
deutlicher werden.
Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bisher bereits sehr
erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen am Übergang von der Schule in den
Beruf weiter zu unterstützen und auszubauen. Auch im Koalitionsvertrag wurde
der flächendeckende Ausbau der Jugendberufsagenturen vereinbart.
In der Initiative Bildungsketten „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis
zum Ausbildungsabschluss“ arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern und
der Bundesagentur für Arbeit eng mit dem Ziel zusammen, dass jungen
Menschen der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf möglichst
reibungslos gelingt. Durch eine Systematisierung und Strukturierung werden
Maßnahmen und Förderinstrumente zur Verbesserung des Übergangs Schule –
Beruf wie das Berufsorientierungsprogramm des BMBF und landesspezifische
Angebote zur Beruflichen Orientierung aufeinander abgestimmt und
miteinander verzahnt.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Ausbildungsgarantie, die allen
Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung
ermöglicht, stets vorrangig im Betrieb. Die konkrete Ausgestaltung einer
Ausbildungsgarantie wird zurzeit erarbeitet.
Nach jetzigem Stand werden sich die Partner der Allianz für Aus- und
Weiterbildung (derzeitige Laufzeit bis Ende 2022) in der kommenden Allianzperiode
der Berufsorientierung, der Gewinnung von Auszubildenden und der
Verbesserung der Möglichkeiten der Einmündung in ein Ausbildungsverhältnis widmen.
Die COVID-19-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine
umfassende Begleitung am Übergang zwischen Schule und Beruf ist. Die konkreten
Maßnahmen werden aktuell im Rahmen der Neuverhandlung der
Allianzerklärung 2023 bis 2026 im Arbeitsausschuss der Allianz besprochen.
3. Plant die Bundesregierung, das duale System der beruflichen
Ausbildung, insbesondere im Handwerk zu stärken, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen?
Als zentrales Vorhaben der 20. Legislaturperiode zur beruflichen Bildung plant
das BMBF in Umsetzung des Koalitionsvertrages eine Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung, die sich besonders an junge Menschen mit der Wahl zwischen
verschiedenen Qualifizierungswegen richtet und bei dieser Zielgruppe
Attraktivität und Sichtbarkeit der beruflichen Bildung gezielt erhöht.
Um diese Ziele zu erreichen, umfasst die Exzellenzinitiative drei zentrale
politische Handlungslinien:
1. Exzellenz durch Chancenförderung für die Talente in der beruflichen
Bildung und
2. Förderung von exzellenten Berufsbildungsangeboten, um das vielfältige
System der beruflichen Bildung noch attraktiver und moderner zu gestalten,
und
3. Ausbau der internationalen Ausrichtung der beruflichen Bildung.
Um junge Menschen bei der Berufswahl zu unterstützen und – gerade auch bei
Handwerksberufen – ihr Berufswahlspektrum zu erweitern, bedarf es neben der
schulformunabhängigen auch einer klischeefreien Berufsorientierung. Daher
wurde im Jahr 2016 die Initiative Klischeefrei ins Leben gerufen. Ziel der
Initiative ist es, dass junge Menschen einen Beruf passend zu ihren individuellen
Stärken und Interessen finden – unabhängig von Geschlechtsstereotypen.
Durch Vernetzung und Qualifizierung von an der Berufsorientierung beteiligten
Personen und Institutionen sollen Geschlechterklischees bei der Berufs- und
Studienwahl überwunden werden. Bis August 2022 haben sich mehr als
450 Partnerorganisationen der Initiative angeschlossen.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU) ergänzt und
vertieft die betriebliche Ausbildung im Handwerk und sichert bundesweit eine
gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Handwerksberufes,
unabhängig von der Spezialisierung, Größe und Ausbildungsfähigkeit der
Ausbildungsbetriebe. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
leistet mit den Zuschüssen einen wichtigen Beitrag zu den von den
Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangs- und Unterbringungskosten. Die
Förderung wurde zum 1. August 2022 maßgeblich erhöht.
4. Existieren Maßnahmen oder sind Maßnahmen geplant, welche die
Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung fördern,
beispielsweise hinsichtlich finanzieller Vergünstigungen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet die Möglichkeit, zweijährige und
darauf aufbauende dreijährige Ausbildungsberufe zu verordnen, so entstehen
Durchstiegs- und Rückfalloptionen, die bei der Schaffung neuer und bei der
Modernisierung bestehender Ausbildungsberufe aktiv genutzt werden sollten.
Denn sie eröffnen flexible Ausbildungsmöglichkeiten und leisten einen
wichtigen Beitrag zu Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung. Im Anschluss
werden attraktive Karrierechancen durch zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten
eröffnet, deren Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung auch durch die
neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional
verdeutlicht wird.
Der berufliche Aufstieg wird seit Inkrafttreten der 4. Novelle (1. August 2020)
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) so stark wie nie zuvor
mit den deutlichsten Leistungsverbesserungen und Fördererweiterungen seit
Bestehen des Gesetzes gefördert. Das Förderangebot wurde u. a. so erweitert,
dass ein Förderanspruch auf jeder der im BBiG und der Handwerksordnung
verankerten drei Fortbildungsstufen besteht. Hierdurch wird ein Aufstieg
Schritt für Schritt bis auf „Master-Niveau“ ermöglicht.
Das vom BMBF geförderte wissenschaftliche Verbundvorhaben „Verzahnte
Orientierungsangebote zur beruflichen und akademischen Ausbildung“
(VerOnika) erprobt Orientierungsangebote an der Schnittstelle zwischen
beruflicher und akademischer Ausbildung. Hier erhalten junge Menschen die
Möglichkeit zur gleichzeitigen, gleichwertigen praktischen Erprobung beider
Bildungswege.
Mit dem Wettbewerb „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente
berufliche Bildung (InnoVET)“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das
System der beruflichen Bildung insgesamt noch attraktiver und qualitativ
hochwertiger zu gestalten und damit zur Gleichwertigkeit beizutragen. In 17
Projektverbünden erproben regionale und branchenspezifische Akteure innovative und
nachhaltige Aus- und Weiterbildungskonzepte, z. B. Angebote der
Aufstiegsfortbildung auf den Stufen Geprüfte(r) Berufsspezialist/Berufsspezialistin,
Bachelor Professional und Master Professional oder Angebote der
studienintegrierenden Ausbildung (Laufzeit: 2020 bis 2024; Finanzvolumen: rund 80 Mio.
Euro). Im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung ist der Ausbau
von InnoVET vorgesehen.
5. Wann soll die Nationale Online-Weiterbildungsplattform für die
berufliche Weiterbildung – NOW! – (Umsetzungsbericht: Nationale
Weiterbildungsstrategie [bmas.de], S. 24) in Betrieb genommen werden?
a) An wen richtet sich die Weiterbildungsplattform?
b) Welches Ziel soll mit der Plattform erreicht werden?
c) Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung, um das Projekt
erfolgreich abzuschließen?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Die Nationale Online-Weiterbildungsplattform (NOW) soll die Transparenz
über Möglichkeiten und Angebote der beruflichen Weiterbildung verbessern
und damit zu einer Steigerung der Beteiligung an beruflichen Weiterbildungen
beitragen. Sie richtet sich sowohl an Menschen im Erwerbsleben, die
überlegen, sich beruflich weiterzubilden, als auch an Arbeitgeber, die auf der Suche
nach geeigneten Weiterbildungen für ihre Beschäftigten sind, sowie an
Bildungsträger. Im Jahr 2024 soll die Plattform stufenweise in Betrieb gehen.
Das Projekt wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) umgesetzt.
Die BA rechnet aktuell mit Entwicklungskosten von NOW in Höhe von
65,16 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
beteiligt sich an den Entwicklungskosten. Dafür sind im Haushalt des BMAS
bis zu 70 Mio. Euro eingestellt. Die Betriebskosten während der
Entwicklungsphase in Höhe von 3,06 Mio. Euro werden von der BA getragen.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Beschäftigte mit geringer
Qualifikation besser in Weiterbildungsmaßnahmen zu integrieren, und wenn ja,
wie?
Förderungen und Anreize zur Teilnahme an Weiterbildungen für Beschäftigte
mit geringer Qualifikation spielen eine wesentliche Rolle. Es bestehen bereits
weitreichende Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung
Beschäftigter mit besonderen Leistungen für Geringqualifizierte. Diese sollen weiter
ausgebaut werden. Mit dem geplanten Bürgergeld-Gesetz ist vorgesehen, die
Anreize zur Aufnahme einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung zu
verbessern. Beschäftigte, die ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, sollen nach dem Referentenentwurf für
berufsabschlussbezogene Maßnahmen ein monatliches Weiterbildungsgeld in
Höhe von 150 Euro oder für andere Integrationsbemühungen (z. B.
Anpassungsqualifizierung) einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich
erhalten. Außerdem soll die Weiterbildungsprämie entfristet werden. Darüber
hinaus soll die Möglichkeit erweitert werden, dreijährige, nichtverkürzte
Umschulungen zu absolvieren. Auch ist vorgesehen, die Förderung des Erwerbs
von Grundkompetenzen (z. B. Mathematik, Lesen, Schreiben, IT-
Kompetenzen, Soft Skills) zu erleichtern und den Zugang zu entsprechenden Angeboten
zu verbessern. Um Beschäftigte bei selbst initiierter und selbst betriebener
Weiterbildung zu unterstützen, ist zudem geplant, eine Bildungs(teil)zeit als
zusätzliches Förderinstrument einzuführen. Darüber hinaus soll die Einführung eines
Qualifizierungsgeldes Unternehmen und Betrieben im Strukturwandel
ermöglichen, ihre Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu
halten.
Es gilt außerdem den Bekanntheitsgrad der Leistungen zu erhöhen. Hierzu
leistet die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationale
Weiterbildungsstrategie (NWS) einen wichtigen Beitrag. Die Bundesregierung unterstützt im
Rahmen der NWS-Projekte der Sozialpartner, die einen neuen Ansatz zur Erhöhung
der Weiterbildungsbeteiligung erproben. Dabei werden betriebliche
Vertrauensleute zu „Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren“
qualifiziert, die durch gezielte Ansprache weniger weiterbildungs-affiner Gruppen,
wie formal gering oder nicht qualifizierter Personen, zur Weiterbildung beraten
und motivieren. Diese „Qualifizierungen von betrieblichen Vertrauensleuten zu
Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren“ sollen strukturell
und nachhaltig verankert und breitenwirksam in den Betrieben angewendet
werden.
7. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der im Innovationswettbewerb
INVITE (Umsetzungsbericht: Nationale Weiterbildungsstrategie
[bmas.de], S. 26) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) geförderten Projekte (bitte die einzelnen Projekte mit Angabe
des Entwicklungsstadiums nennen)?
Mit INVITE unterlegt das BMBF die Vision eines innovativen digitalen
Bildungsraums für die berufliche Weiterbildung seit dem Jahr 2021 mit konkreten
Entwicklungsschritten. Die geförderten Projekte zielen darauf, die Reichweite
und Nutzerorientierung von digitalen Weiterbildungsplattformen zu steigern,
die Sichtbarkeit und Transparenz von Weiterbildungsangeboten zu erhöhen und
das Angebot digitaler individualisierter Weiterbildungsangebote zu vergrößern.
Der Innovationswettbewerb nutzt das Potenzial digitaler Technologien. Er
unterstützt die digitale Transformation und trägt gleichzeitig dazu bei, alle
Menschen in diesem Prozess mitzunehmen. Im Rahmen des INVITE-ToolCheck
2022 (Start 16. Dezember 2022) lädt das BMBF alle Bürgerinnen und Bürger
dazu ein, über insgesamt fünf Tage die ersten INVITE-Prototypen
auszuprobieren und ihr Feedback für eine nutzerorientiere Weiterentwicklung der
Prototypen einzubringen.
Der aktuelle Umsetzungsstand der INVITE-Projekte ist der Anlage* zu
entnehmen.
8. Mit welchen Instrumenten soll erreicht werden, dass wie vom
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt,
„Deutschland eine Weiterbildungsrepublik wird“ (
https://www.rnd.de/politik/arbei
tsminister-heil-fachkraeftemangel-darf-wachstum-nicht-dauerhaft-brems
en-NN6CGFUYCLOHFSIRKGN7AV5ITI.html)?
Um die Transformation zu bewältigen benötigt es im Bereich der Weiterbildung
und Qualifizierung die Kraftanstrengung aller – der Beschäftigten, der
Unternehmen und Betriebe, aber auch des Staates. Mit der NWS ist in diesem
Zusammenhang ein langfristig angelegter, übergreifender und partnerschaftlicher
Austauschprozess zur Weiterbildungspolitik etabliert worden, der in der 20.
Legislaturperiode konsequent fortgesetzt und vertieft wird. Unter gemeinsamer
Federführung des BMAS und des BMBF verständigen sich die NWS-Partner
(Sozialpartner, Länder, BA und BMWK) auf konkrete Maßnahmen und
Aktivitäten zur Fortentwicklung des Weiterbildungssystems sowie zur Stärkung der
Weiterbildungskultur in Deutschland im Sinne einer „Weiterbildungsrepublik“.
Neben den Instrumenten, die in den Antworten zu den Fragen 5 bis 7
aufgeführt sind, sind dies auf Bundesebene beispielsweise folgende Maßnahmen:
• Förderung von Weiterbildungsverbünden im Rahmen des
Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“,
• Verbesserung der strategischen Vorausschau, etwa durch Förderung der
Entwicklung eines Berufe-Kompetenzradars durch das Bundesinstitut für
Berufliche Bildung (BIBB) sowie Prüfung einer Weiterentwicklung des
Kompetenz-Kompass.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die berufliche Aus-
und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen zu stärken?
Für die Bundesregierung ist die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsleben ein wichtiges Element ihrer Arbeitsmarkt- und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3477 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Teilhabepolitik. Deshalb stehen der Bundesagentur für Arbeit und den anderen
Rehabilitationsträgern (z. B. Träger der Renten- und Unfallversicherung) sowie
den Jobcentern und den Integrationsämtern der Länder ein breites Spektrum an
spezifischen Förder-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zur Verfügung.
Dieses wird laufend weiterentwickelt und auch um neue Leistungen bzw.
Fördermöglichkeiten ergänzt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Beispielsweise wurde im Jahr 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Budget
für Arbeit, im Jahr 2019 mit dem Teilhabechancengesetz im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch das Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und im Jahr
2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung
eingeführt.
Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2018 die Leistungsgruppe
„Teilhabe an Bildung“ eingeführt (§ 5 SGB IX). Damit wird klargestellt, dass
Teilhabe an Bildung eine eigene Leistung zur Teilhabe ist. Leistungen zur
Teilhabe an Bildung werden u. a. von den Trägern der Jugendhilfe sowie den
Trägern der Unfallversicherung und nachrangig von den Trägern der
Eingliederungshilfe erbracht. Die Leistungen umfassen z. B. Hilfen zur Schulbildung,
Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, Hilfen zur Hochschulbildung (z. B.
Kostenübernahme eines Masterstudiums) und Hilfen zur schulischen und
beruflichen Weiterbildung. Ergänzend können bei Bedarf auch Assistenz- oder
andere Unterstützungsleistungen (z. B. Hilfen zur Teilnahme an Fernunterricht
oder Hilfen zur Ableistung eines Praktikums), wie eine Begleitung für
sehbehinderte Menschen, zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus ergibt sich eine bessere Unterstützung von Menschen mit
Behinderungen in der Arbeitsförderung durch das Gesetz zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der
Ausbildungsförderung. Danach haben Fachkundige Stellen, welche für die
Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung zuständig sind, durch
die Neufassung des § 179 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) einen Entscheidungsspielraum bei der Zulassung von Maßnahmen
erhalten. Sie können Maßnahmen auch dann zulassen, wenn die von den
Trägern der Maßnahmen kalkulierten Kosten die Durchschnittskostensätze um bis
zu 25 Prozent übersteigen, soweit dies auf notwendige besondere
Aufwendungen zurückzuführen ist. Nach dem neuen Absatz 4 in § 3 der Akkreditierungs-
und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) können als solche
besonderen Aufwendungen vor allem Kosten berücksichtigt werden, die durch eine
überdurchschnittliche Betreuung, eine besondere räumliche oder technische
Ausstattung oder eine besondere inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme
begründet werden. Als besondere Aufwendungen können auch Kosten für eine
barrierefreie Ausgestaltung einer Maßnahme anerkannt werden (z. B.
barrierefrei zugängliche Schulungsräume, Gebärdensprache, Brailleschrift).
Weiterhin können auch Maßnahmen zugelassen werden, wenn sie mit weniger
als zwölf Teilnehmenden kalkuliert werden. Diese Ausnahme kann bei
speziellen betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen mit besonderen
Qualifizierungszielen oder Maßnahmen in Betracht kommen, bei denen
aufgrund besonderer regionaler Gegebenheiten (z. B. ländlicher Raum) oder
anderer örtlicher Umstände weniger Teilnehmende zu erwarten sind. Kleinere
Lerngruppen können insbesondere auch für den Lernerfolg von Menschen mit
Behinderungen hilfreich sein.
Zuletzt wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz, welches zum 1. Januar 2022 in
Kraft getreten ist, unter anderem der Anwendungsbereich des Budgets für
Ausbildung auf Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich erweitert. Ferner wurden
die Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Jobcenter im
Rehabilitationsverfahren verbessert, sodass Eingliederungs- und
Rehabilitationsleistungen, insbesondere auch zur Aus- und Weiterbildung im Rahmen des
Teilhabeplanverfahrens noch besser verzahnt werden können.
10. Plant die Bundesregierung die Novellierung einer ressortübergreifenden
Fachkräftestrategie?
a) Wenn ja, welches Bundesministerium wird hierfür federführend
zuständig sein?
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine neue Fachkräftestrategie in
Federführung des BMAS erarbeitet und abgestimmt.
b) Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung, diese
Fachkräftestrategie zu veröffentlichen?
Dieser Entwurf der Bundesregierung wurde am 7. September 2022 mit den
Spitzen der Arbeitgeber und Gewerkschaften, sowie mit Vertretern der Länder
und kommunalen Spitzenverbände und der BA beraten. Die Ergebnisse dieses
Spitzengespräches sollen Eingang in die Fachkräftestrategie der
Bundesregierung finden, die nach der Kabinettsbefassung veröffentlicht wird. Dies ist für
Mitte Oktober 2022 vorgesehen.
11. Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit im Bereich von geringqualifizierten
Arbeitskräften und qualifizierten Fachkräften (mindestens ein
Berufsabschluss) derzeit in Deutschland (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der BA betrug die Arbeitslosenquote im
Jahresdurchschnitt 2021 insgesamt 5,7 Prozent. Die qualifikationsspezifische
Arbeitslosenquote betrug bei Personen ohne (anerkannten) Berufsabschluss 20,6
Prozent, bei Personen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung 3,5
Prozent und bei Personen mit einem akademischen Abschluss 3,2 Prozent.
Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten werden nur jährlich ausgewiesen.
12. Wie hoch ist das durchschnittliche Lohn- bzw. Gehaltsniveau von
geringqualifizierten und qualifizierten Beschäftigten, und wie hat es sich seit
dem Jahr 1990 entwickelt (bitte grafisch darstellen)?
Zur Beantwortung der Fragen wurde das Merkmal „Entgelt“ aus der
Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen. Das im Rahmen der
Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle
laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur
sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31.12. eines
Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen
Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag
umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die
Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den
Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den
klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden.
Die Auswertungen zum Medianentgelt sind auf solche
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem
Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten
(Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der
Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer
Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der
Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Angaben zur Entgeltstatistik stehen grundsätzlich
erst ab dem Jahr 1999 zur Verfügung. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2021
vor.
Nach Angaben der Statistik der BA lag das mittlere Bruttomonatsentgelt
(Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe im
Jahr 2021 insgesamt bei 3 516 Euro. Bei Vollzeitbeschäftigten ohne
(anerkannten) Berufsabschluss betrug das Medianentgelt 2 567 Euro, bei
Vollzeitbeschäftigten mit Berufsabschluss 3 688 Euro.
Angaben für die Jahre ab 1999 können nachfolgender Tabelle entnommen
werden.
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit
Angaben zum Bruttomonatsentgelt nach Berufsabschluss, Deutschland
(Arbeitsort)
13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller,
dass eine hohe Erwerbstätigkeitsquote Geringqualifizierter mit Blick auf
vergleichbare Entwicklungen im Ausland durch bessere
Rahmenbedingungen auch in Deutschland möglich ist (z. B.
Weiterbildungsmaßnahmen etc.)?
Die Arbeitslosenquote der Ungelernten ist etwa viermal höher als bei
Erwerbspersonen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Bundesregierung wird
daher die Weiterbildungsbedingungen für Beschäftigte sowie für Personen im
Arbeitslosengeldbezug und Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende weiter verbessern und damit eine dauerhafte Integration
Geringqualifizierter in den Arbeitsmarkt anstreben (siehe hierzu auch Antworten zu
den Fragen 5 bis 5c, 6 und 14). Vor dem Hintergrund zunehmender
Fachkräfteengpässe soll noch stärker als bisher in die Weiterentwicklung von
Fähigkeiten und Kompetenzen geringqualifizierter Personen investiert werden.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Geringqualifizierte
dauerhaft und nachhaltig besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren?
Zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt tragen insbesondere
Qualifizierung und Weiterbildung – darunter u. a. das Nachholen eines
Berufsabschlusses – wesentlich bei. Hinsichtlich der Maßnahmen zur besseren
Integration in Qualifizierung und Weiterbildung von gering qualifizierten
Beschäftigten wird auch auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Für Geringqualifizierte besteht bereits ein Rechtsanspruch auf Förderung zum
Nachholen eines Hauptschul- bzw. Berufsabschlusses. Mit dem geplanten
Bürgergeld-Gesetz werden die Fördermöglichkeiten erweitert und zusätzliche
Anreize geschaffen. So ist vorgesehen, die Anreize zur Aufnahme einer
berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch die Zahlung eines monatlichen
Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 Euro zu verbessern. Ein Bürgergeldbonus in
Höhe von 75 Euro monatlich soll für SGB II-Leistungsberechtigte bei
Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind,
gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit erweitert werden,
dreijährige, nichtverkürzte Umschulungen zu absolvieren. Auch ist vorgesehen, die
Förderung des Erwerbs von Grundkompetenzen (z. B. Mathematik, Lesen,
Schreiben, IT-Kompetenzen, Soft-Skills) zu erleichtern und den Zugang zu
entsprechenden Angeboten zu verbessern.
Die Bundesregierung plant zudem, den Sozialen Arbeitsmarkt zu entfristen.
Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ermöglicht, dass
besonders arbeitsmarktferne Menschen durch geförderte
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und begleitendes Coaching soziale Teilhabe erfahren
können. Mittel- bis langfristiges Ziel ist der Übergang in ungeförderte
Beschäftigung. Es können zudem notwendige Qualifizierungen innerhalb des
Arbeitsverhältnisses gefördert werden. Der Soziale Arbeitsmarkt kann damit insgesamt
auch zur nachhaltigeren Arbeitsmarktintegration von sehr arbeitsmarktfernen
Geringqualifizierten beitragen.
15. Wie viele geringqualifizierte Arbeitskräfte erhalten derzeit Hartz-IV-
Leistungen, und wie viele davon könnten in den Arbeitsmarkt integriert
werden?
Informationen zur Qualifikation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(ELB) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen nur für arbeitsuchende
ELB vor.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Mai 2022 insgesamt rund
2,45 Millionen arbeitsuchende ELB, darunter rund 1,63 Millionen
arbeitsuchende ELB ohne (anerkannten) Berufsabschluss. Im Mai 2022 waren rund
995 000 Personen ohne (anerkannten) Berufsabschluss im Rechtskreis des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) arbeitslos gemeldet, die dem
Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung standen.
16. Wie hat sich der Anteil geringqualifizierter Personen an der
erwerbsfähigen Bevölkerung seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte grafisch
darstellen)?
Ergebnisse basierend auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zu
Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach Bildungsstand
können nachfolgender Abbildung entnommen werden.
Abbildung: Entwicklung des Bildungsstandes der Erwerbsbevölkerung im
Alter von 15 bis 64 Jahren von 1991 bis 2021
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus.
1) Zum niedrigen Bildungsstand werden geringqualifizierte werden Personen mit einem niedrigen
Bildungsabschluss gezählt. Hierzu gehören Personen ohne einen Abschluss der Sekundarstufe II,
d. h. mit Haupt-, Realschulabschluss, einem Abschluss der polytechnischen Oberschule der
ehemaligen DDR oder ohne allgemeinen Schulabschluss und ohne beruflichen Bildungsabschluss.
Ergebnisse zur erwerbsfähigen Bevölkerung liegen nicht vor. Ergebnisse zu den
Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) können ab dem Jahr 1991
ausgewiesen werden.
17. Wie viele in Deutschland lebende anerkannte Flüchtlinge sind
geringqualifiziert, und wie viele verfügen über eine berufliche Qualifikation?
Der Bundesregierung verfügt über keine eigenen systematischen Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung vor.
18. Wie viele Ausbildungs- (§ 60c des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und
Beschäftigungsduldungen (§ 60d AufenthG) gibt es derzeit (bitte jeweils
aufschlüsseln)?
Mit Stand 31. Juli 2022 sind im Ausländerzentralregister (AZR) 7 929
Ausbildungsduldungen gespeichert. Davon entfallen 533 Ausbildungsduldungen auf
die Regelung, die bereits vor dem 1. Januar 2020 galt. 6 673
Ausbildungsduldungen sind Anspruchsfälle nach § 60c Absatz 1 AufenthG und 723
Ausbildungsduldungen sind im Rahmen des Ermessen nach § 60c Absatz 7 AufenthG
erteilt worden.
Im AZR sind zum Stand 31. Juli 2022 4 516 Beschäftigungsduldungen
gespeichert. Davon entfallen 4 332 auf Anspruchsfälle nach § 60d Absatz 1 AufenthG
und 184 Beschäftigungsduldungen auf Ermessensfälle nach § 60d Absatz 4
AufenthG.
Daneben sind 1 006 Duldungen von Ehegatten und 352 Duldungen von
minderjährigen Kindern zu diesem Stichtag im AZR gespeichert.
19. Welche Auswirkungen hatte bzw. hat die Corona-Pandemie auf den
Mangel an geringqualifizierten Arbeitskräften und qualifizierten
Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt (bitte jeweils getrennt
voneinander aufschlüsseln)?
Inwiefern haben Arbeitskräfte aufgrund der Pandemie ihre
Beschäftigungsverhältnisse geändert und sind in andere Branchen abgewandert,
und in welche?
Als eine Quelle für den Einfluss der COVID-19-Pandemie auf den
Arbeitsmarkt bietet sich der Arbeitskräfteknappheits-Index an. Der
Arbeitskräfteknappheits-Index des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) beruht auf einer monatlichen Befragung der Arbeitsagenturen
durch die BA, in der u. a. gefragt wird, ob und wie sehr die Besetzung offener
Stellen in den Agenturbezirken durch begrenzt verfügbare Arbeitskräfte
erschwert wird. Der Index von 0 bis 10 bildet den Mittelwert der
Arbeitskräfteknappheit in den Agenturbezirken ab, wobei 10 für sehr hohe Werte steht.
Bezogen auf die COVID-19-Pandemie ist deutlich zu sehen, dass mit Eintritt
der Pandemie im Februar/März 2020 der Index rapide sinkt, mithin
Arbeitskräfteknappheit abnimmt, bis zum Sommer 2021 auf einem leicht erhöhten
Plateau, aber insgesamt niedrigem Niveau verharrt und erst ab dem Sommer 2021
bis zur Jahreswende 2021/2022 auf das Niveau vor der Pandemie steigt. In den
nachfolgenden Monaten dürfte ein Einfluss der Pandemie auf den Arbeitsmarkt
nicht verschwunden sein, ist aber deutlich durch Nachfrageverschiebungen und
die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges überlagert.
Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, lassen sich unterschiedliche Phasen der
Pandemie auch auf dem Arbeitsmarkt ausmachen.
Abbildung: Arbeitskräfteknappheits-Index Juni 2018 bis August 2022
Quelle: IAB Arbeitsmarkbarometer
Das IAB-Betriebspanel berichtet, dass der Anteil der Betriebe mit
Fachkräftebedarf von 38 Prozent im Jahr 2019 auf nur noch 29 Prozent im Jahr 2020
zurückging. Ebenso ist der Gesamtbedarf an Fachkräften sowie der Anteil an
nicht besetzten Stellen für Fachkräfte gesunken. Gleichzeitig blieb der Bedarf
an Fachkräften in einigen Branchen wie den Unternehmensnahen
Dienstleistungen, der Gesundheitsbranche und der Baubranche nach wie vor hoch.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Pandemie zeigen sich, dass die
Beschäftigungsverhältnisse insgesamt recht stabil blieben. Insbesondere sind die
Abgänge aus Beschäftigung in der COVID-19-Pandemie massiv zurückgegangen.
Nachfolgende Tabelle 1 zeigt beendete sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu Zeiträumen vor der Pandemie. Im Zeitraum
Sommer bis Herbst 2021 haben sich die beendeten Beschäftigungsverhältnisse
langsam wieder dem Niveau vor der Pandemie angenähert, lagen aber
insgesamt mit -3,7 Prozent immer noch unter den Abgängen vor der Pandemie. Das
Gastgewerbe blieb mit -17,4 Prozent sogar deutlich unter der
Gesamtentwicklung.
Insgesamt nimmt die Beendigungsrate (die monatlich beendeten
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse als Anteil am Bestand der
gesamten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) in der COVID-19-Pandemie
zunächst merklich ab, um sich im vierten Quartal 2021 wieder dem
Vorpandemieniveau anzupassen.
Tabelle 1: Relative Veränderungen der beendeten
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen vor und während der COVID-19-Pandemie nach
Wirtschaftszweigen in Prozent
Quelle: IAB
Ein Wechsel zwischen den Berufen findet nach einer Zwischenepisode der
Arbeitslosigkeit in den gleichen oder einen anderen Beruf statt. Tabelle 2 zeigt, in
welches Berufssegment sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gewechselt
sind. Dabei zeigt die Diagonale in der Tabelle den Anteil der Beschäftigten an,
die wieder in das gleiche Berufssegment wechselten.
Im Segment der Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe wechselten 16,5 Prozent
der Beschäftigten weniger wieder in Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe als
vor der Pandemie. Die Abwanderung aus dem Segment in die
unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufe, die Verkehrs- und Logistikberufe sowie in die
medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufe nahm hingegen zu.
Dieser Effekt ging nach Ende des zweiten Lockdowns zurück. Insgesamt ist
aber keine verstärkte Abwanderung aus den Berufen in der untersuchten
Periode zu beobachten.
Tabelle 2: Abgänge von Arbeitslosen mit letzter Beschäftigung im
Herkunftsberuf nach Berufsfeldern, zweites Quartal 2020 bis zum ersten Quartal 2021 im
Vergleich zum zweiten Quartal 2019 bis zum ersten Quartal 2020, in Prozent
Quelle: IAB
20. Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, kurzfristig zusätzliche
Deutsch-Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine anzubieten?
Der Bundesregierung ist die frühzeitige Sprachförderung für alle Menschen in
Deutschland mit einem Sprachförderbedarf ein besonderes Anliegen (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 139). Soweit ein Zugang nicht ohnehin bestand, hat die
Bundesregierung entschieden, die bestehenden Angebote der Sprachförderung
im Gesamtprogramm Sprache (Integrations- und Berufssprachkurse) für
Geflüchtete aus der Ukraine zu öffnen. Beim Gesamtprogramm Sprache handelt
es sich um ein System, welches auf sprunghaft gestiegene Teilnehmerzahlen
schnell mit einer nachfrageorientierten Kapazitätsausweitung reagieren kann.
Somit ist das Kurssystem gut aufgestellt, um auch allen Interessierten aus der
Ukraine ein Kursangebot bereitzustellen. Aus pädagogischen Gründen wird bei
der Zusammensetzung der Integrations- und Berufssprachkurse bewusst nicht
nach der Nationalität differenziert, um möglichst heterogene Kurse zu bilden.
Spezielle Kurse, die ausschließlich aus der Ukraine geflüchteten Personen zur
Verfügung stünden, sind demnach nicht vorgesehen.
21. Welche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung in den Bereichen
Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung hat das
Die Zuständigkeiten der einzelnen Ressorts ergeben sich aus der nachfolgenden
Auflistung gemäß den Aufgaben, die sich in den jeweiligen
Geschäftsverteilungsplänen der Ressorts wiederfinden:
a) Bundeskanzleramt,
Das Bundekanzleramt ist kein Bundesressort und hat im Bereich der
Fachkräftesicherung und -gewinnung daher auch keine unmittelbare
Ressortzuständigkeit. Unabhängig davon ist das Bundeskanzleramt hier wie auch in anderen
Angelegenheiten von politischer Bedeutung eng eingebunden.
b) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
Das BMWK ist zuständig für das Thema Fachkräftesicherung und -gewinnung
aus wirtschaftspolitischer Sicht und hat darüber hinaus innerhalb der
Bundesregierung die Federführung für das Portal der Bundesregierung „Make it in
Germany“.
c) Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Bereich der Fachkräftesicherung
und -gewinnung keine originären Zuständigkeiten.
d) Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
Dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat obliegt die Zuständigkeit
für das Einreise- und Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitsmigration im
AufenthG und der Aufenthaltsverordnung.
e) Auswärtige Amt (AA),
Das Auswärtigen Amt und die von ihm ermächtigten deutschen
Auslandsvertretungen sind für Visaangelegenheiten der Fachkräfte und ihrer
Familienangehörigen zuständig. Zur Entlastung bestimmter Auslandsvertretungen hat das
Auswärtige Amt zudem das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit
der Unterstützung bei der Bearbeitung von Visumanträgen von Fachkräften und
ihrer Familienangehörigen beauftragt. Das Auswärtige Amt ist zudem für die
Rahmenbedingungen zum Spracherwerb im Herkunftsland zuständig, damit
Fachkräfte aus Drittstaaten bereits vor ihrer Einreise Kenntnisse der deutschen
Sprache und entsprechende Sprachzertifikate erwerben können.
f) Bundesministerium der Justiz (BMJ),
Das Bundesministerium der Justiz hat im Bereich der Fachkräftesicherung und
-gewinnung keine eigene federführende Zuständigkeit. Es führt gemäß § 46
Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die
Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung)
von Gesetz- und Verordnungsentwürfen auch im Bereich Fachkräftesicherung
und -gewinnung durch.
g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Das BMAS ist zuständig für Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und
Fachkräfte-sicherung. Darunter fällt die Federführung zur Erarbeitung der
Fachkräftestrategie, Fachkräftemonitoring, Sicherung der inländischen und
ausländischen Fachkräftepotenziale durch Förderung der Aus- und Weiterbildung,
Fachkräfteeinwanderung, Arbeitskultur. Darüber hinaus haben die
Zuständigkeiten für Arbeitsvermittlung, europäische Fachkräfte, Regelungen zu
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
Rehabilitation Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung und -gewinnung.
h) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ),
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zuständig
für die Themen Pflegeausbildung; Investitionsprogramme
„Kinderbetreuungsfinanzierung“; Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung in den
Erziehungsberufen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
i) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und im Hinblick auf die
Fachkräftesicherung erfüllt das BMBF u. a. folgende Aufgaben:
1. Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben sowie Rechtssetzung für die
außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung,
2. Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung
(zusammen mit den Ländern,
3. Regelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens,
4. Förderung (begabter) Schüler, Auszubildender und Studierender; Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses,
5. Bildungsplanung und Forschungsförderung (gemeinsam mit den Ländern).
Das BMBF beteiligt sich aktiv an der Formulierung der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung (Federführung BMAS).
Eine Vielzahl der seitens des BMBF wahrgenommenen Aufgaben trägt somit
unmittelbar oder mittelbar zur bildungsbereichsübergreifenden Sicherung der
benötigten Fachkräftebasis bei.
j) Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die
Fachkräftesicherung und -gewinnung im Bereich des Straßengüterverkehrs.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Nach § 11
Absatz 2 Nummer 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden aus dem
Mautaufkommen Ausgaben von jährlich bis zu 450 Mio. Euro für die Durchführung
von Programmen des Bundes zur Umsetzung der Ziele Beschäftigung,
Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen
Güterkraftverkehrs geleistet. Im Bundeshaushalt 2022 stehen für das
„Förderprogramm Aus- und Weiterbildung“ 125 Mio. Euro zur Verfügung (Kapitel 1201
Titel 684 23).
22. Weshalb wurden die Zuständigkeiten für „Fachkräftesicherung Ausland“
und „Fachkräftesicherung Inland“ im Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) in zwei unterschiedlichen Referaten
angesiedelt?
Das Thema Fachkräftesicherung ist ein politisches Schwerpunktthema. Die
Zielsetzungen des Koalitionsvertrages beinhalten, dass neben der
Fachkräfteeinwanderung auch die Hebung inländischer Potenziale ein Schwerpunkt ist,
um den Fachkräftemangel zu reduzieren. Die neue Organisation spiegelt diese
Schwerpunktsetzung wider.
23. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den beiden
Referaten (bitte nach Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
In den Referaten VII B 5 und VII B 6 arbeiten insgesamt 13 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, davon sieben im höheren Dienst, vier im gehobenen Dienst
und zwei im mittleren Dienst.
24. Welche federführenden Zuständigkeiten haben die beiden Referate?
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus dem Organisationsplan des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima. Das Referat VII B 5 ist federführend
zuständig für Fragen der „Fachkräftesicherung – Grundsatz und Ausland“. Das
Referat VII B 6 ist federführend für „Spezielle Fragen der Fachkräftesicherung
Inland, Ausbildungsallianz“ zuständig.
25. Plant die Bundesregierung zusätzliche Stellen in den beiden Referaten,
und wenn ja, wie viele?
Über neue Planstellen und Stellen entscheidet der Deutsche Bundestag auf der
Grundlage eines nachgewiesenen Bedarfs im Rahmen des Verfahrens zur
Haushaltsaufstellung.
26. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zuständigkeit für
Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung gibt es in der
Bundesregierung (bitte nach Bundesministerium und nachgeordnetem Bereich
aufschlüsseln)?
In der Bundesregierung werden sehr viele unterschiedliche Handlungsfelder
bearbeitet, die unmittelbar oder mittelbar zur Fachkräftesicherung und -
gewinnung beitragen. Nachfolgend werden nur die Abteilungen, Unterabteilungen
bzw. Referate in den einzelnen Ressorts, nachgeordneten und
Geschäftsbereichsbehörden aufgelistet, die sich unmittelbar mit dem Thema
Fachkräftesicherung und -gewinnung für die Bundesrepublik Deutschland gemäß
Geschäftsverteilungsplan beschäftigen. In den identifizierten Einheiten werden
Vollzeitäquivalente gezählt, unabhängig davon, ob diese vollumfänglich mit
dem Thema befasst sind. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich.
Neben diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine nicht weiter
quantifizierbare Zahl an Beschäftigten in den Ressorts und nachgeordneten Behörden
an Schnittstellen zu anderen Themenbereichen und in der Hierarchie mit dem
Thema befasst. Ebenso unbeachtet bleiben die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die Fachkräftesicherung für den eigenen Geschäftsbereich betreiben,
beispielsweise in den Bereichen Personalgewinnung, Personalbindung,
Personalstrategie.
Im Geschäftsbereich des BMDV ist eine Quantifizierung der
Vollzeitäquivalente nur im Rahmen des „Förderprogramms Aus- und Weiterbildung“ beim
Bundesamt für Güterverkehr möglich. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen.
Fachbereich im… Zahl der
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in
Vollzeitäquivalenten
… Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Referat VIIB5 und Referat VIIB6 Als Querschnittsaufgabe sind darüber hinaus in
einem nicht quantifizierbaren Maße auch weitere Fachabteilungen im BMWK
betroffen.
12,5
Nachgeordnet:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 11,6
… Bundesministerium der Finanzen (BMF) Keine originäreZuständigkeit
… Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Arbeitsgruppe M3, Aufenthaltsrecht, Humanitäre Aufnahme 3
… Auswärtigen Amt (AA)
Mit der Fachkräftesicherung und –gewinnung sind im Auswärtigen Amt insgesamt
vier Referate hauptthematisch betraut. Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen
Amts bearbeiten weltweit die beantragten Fachkräftevisa. Unterstützend in der
Bearbeitung wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) tätig.
Bezüglich der Anzahl der Dienststellen (VZÄ) im BfAA wird auf die Antwort zu Frage 66
verwiesen.
8,1
… Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Die Rechtsprüfung in den Bereichen Fachkräftesicherung und -gewinnung wird im
BMJ in verschiedenen Bereichen vorgenommen. Da in diesen Referaten auch eine
Vielzahl anderer Themen bearbeitet werden, ist die Nennung einer konkreten Anzahl
an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern speziell für den Themenbereich
Fachkräftesicherung und -gewinnung nicht seriös möglich.
nicht quantifizierbar
… Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Für die Fachkräftesicherung und -gewinnung sind im BMAS verschiedene Referate
und Abteilungen zuständig. Der überwiegende Teil ist Abteilung I „Qualifizierung,
Aus- und Weiterbildung und Fachkräftesicherung“ zugeordnet. Als
Querschnittsaufgabe sind darüber hinaus in einem nicht quantifizierbaren Maße auch weitere
Fachabteilungen im BMAS betroffen.
nicht quantifizierbar
… Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Keine originäreZuständigkeit
Fachbereich im… Zahl der
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in
Vollzeitäquivalenten
… Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Keine originäreZuständigkeit
… Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Abteilung II Familie und Digitales (Referat 205) 3
Abteilung III Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege
(Referat 305) 2,75
Abteilung V Kinder und Jugend (Referat 514) 2,75
Als Querschnittsaufgabe sind darüber hinaus in einem nicht quantifizierbaren Maße
auch weitere Abteilungen im Geschäftsbereich des BMFSFJ betroffen.
… Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Abteilung 4 „Pflegeversicherung und- stärkung“,
Unterabteilung 42 „Pflegestärkung“
Referat 423 „Konzertierte Aktion Pflege“ 7,1
Referat 424 „Fachkräfte Ausland“ 4,8
Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung Krankenversicherung“
Unterabteilung 21 „Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen“
Referat 216 „Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung,
Krankenhausfinanzierung und Personal im Krankenhaus“ 2,5
… Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Nachgeordnet:
Bundesamt für Güterverkehr
Abteilung F „Förderprogramme“ (Personal anteilig für das Förderprogramm
„Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs“)
16,7
… Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV)
Keine originäre
Zuständigkeit
… Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Abteilung 1 „Grundsatzfragen und Strategien; Koordinierung“
Unterabteilung 12 „Digitalpolitik, Statistik“ nicht quantifizierbar
Abteilung 3 „Allgemeine und berufliche Bildung; Lebensbegleitendes Lernen“
Unterabteilung 31 „Berufliche Bildung“
Unterabteilung 32 „Allgemeine Bildung“
Unterabteilung 33 „Lebensbegleitendes Lernen“
nicht quantifizierbar
Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“
Unterabteilung 41 „Hochschulen“ nicht quantifizierbar
… Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ)
Keine originäre
Zuständigkeit
… Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) nicht quantifizierbar
… Beauftragte für Migration und Flüchtlinge 1
27. Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Bereich der
Fachkräftesicherung (bitte tabellarisch die verfügbaren Haushaltsmittel und
Verpflichtungsermächtigungen auflisten)?
28. Bis wann plant die Bundesregierung, diese Initiativen umzusetzen?
29. Welche Bundesministerien werden federführend für diese Initiativen
verantwortlich sein?
30. Welche Bundesministerien werden mitberatend für diese Initiativen
zuständig sein?
Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant eine Vielzahl von Initiativen zur
Fachkräftesicherung, die in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden sollen. Dies
zeigt die folgende Tabelle auf. Weitere Initiativen behält sich die
Bundesregierung vor.
Alle Initiativen werden auf Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesregierung (GGO) zwischen den fachlich betroffenen Ressorts
abgestimmt. Basierend darauf ist das Bundesministerium der Finanzen
grundsätzlich bei allen haushaltsrelevanten Maßnahmen zu beteiligen.
Nicht jede Maßnahme ist der Fachkräftesicherung im engeren Sinne
zuzuordnen. Dies betrifft z. B. die Entfristung der Westbalkanregelung. Arbeitskräfte,
die über diese Regelung einreisen, müssen nicht formal als Fachkraft anerkannt
sein (vgl. Antwort zu Frage 33). Dennoch werden sie aufgrund ihrer
Erfahrungen und Fähigkeiten häufig auf Fachkraftniveau eingesetzt und entlohnt.
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31. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Fachkräftemangel auf
dem Arbeitsmarkt in Deutschland?
Trotz des demografischen Wandels ist die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in den letzten Jahren deutlich gestiegen und liegt im Juni 2022
nach vorläufigen Angaben mit 34,4 Millionen auf dem bislang höchsten Wert
(für Juni). In den letzten zehn Jahren ist die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung um rund 5,2 Millionen Beschäftigte angestiegen. Gleichzeitig ist
im letzten Jahr die Nachfrage nach Arbeitskräften deutlich gewachsen.
Zur Messung von betrieblichen Fachkräfteengpässen können verschiedene
Indikatoren herangezogen werden. Die Gegenüberstellung von Angebot und
Nachfrage ist ein wichtiger Baustein. Demnach kamen im zweiten Quartal
2022 bundesweit auf 120 Arbeitslose rund 100 offene Stellen. Im Rahmen der
seit 1989 durchgeführten Stellenerhebung des IAB zur Bestimmung der
Gesamtzahl offener Stellen stellt dies die niedrigste Zahl an Arbeitslosen pro
offene Stelle dar. Den im zweiten Quartal 2022 rund 1,9 Millionen offene Stellen
standen rund 4,3 Millionen Menschen gegenüber, die entweder als arbeitslos
zählten, oder aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung oder einer Teilnahme an
einer Weiterbildungsmaßnahme als arbeitsuchend, aber nicht als arbeitslos
galten.
In der IAB-Stellenerhebung wird im vierten Quartal auch die Zahl der offenen
Stellen nach beruflichem Anforderungsniveau erhoben. Stellt man die offenen
Stellen für Fachkräfte (mit beruflichem Anforderungsniveau Fachkraft,
Spezialistin bzw. Spezialist oder Expertin bzw. Experte gemäß Klassifikation der
Berufe (KldB 2010)) den Arbeitslosen mit einem entsprechenden Zielberuf
gegenüber, dann kamen im vierten Quartal 2021 bundesweit auf 106 Arbeitslose mit
einem Zielberuf als Fachkraft rund 100 offene Stellen für Fachkräfte. Bei
Helfertätigkeiten lag das Verhältnis im gleichen Zeitraum bei 327 Arbeitslosen mit
einem Zielberuf auf Helferniveau gegenüber 100 Stellen für Helfertätigkeiten.
Obwohl es weder im vergangenen noch in den Vorjahren einen umfassenden
Fachkräftemangel gab, so kann dennoch in einigen Regionen und Berufsfeldern
eine deutliche Knappheit an verfügbaren Fachkräften beobachtet werden. Für
detaillierte Analysen verweist die Bundesregierung auf die jährliche
Fachkräfteengpassanalyse sowie die monatliche Publikation Gemeldete Arbeitsstellen
nach Berufen (Engpassanalyse) der Statistik der BA. Kurzfristig kann es bei
einer Materialisierung bestehender Risiken, wie zum Beispiel der Energiekrise,
einer Verschärfung der immer noch anhaltenden Lieferkettenproblematik bzw.
der COVID-19-Pandemie, zu einer geringeren Nachfrage am Arbeitsmarkt
kommen. Rezessionen haben in der Regel einen dämpfenden Effekt auf
betriebliche Fachkräftenachfrage. Mittelfristig zeigt sich jedoch durch den starken
Rentenabgang der geburtenstarken Nachkriegskohorten ein zunehmender
Bedarf und ein in den kommenden Jahren stark schrumpfendes Potenzial an
verfügbaren Arbeitskräften.
32. Auf welche Studien und Simulationen stützt sich die Bundesregierung
bei der Bewertung des Fachkräftemangels auf dem deutschen
Arbeitsmarkt (bitte auflisten)?
Neben den hier gelisteten Studien und Analysen werden weitere, jeweils aktuell
verfügbare Analysen anderer Forschungsinstitute und Einrichtungen, die sich
mit dem Thema befassen, anlassbezogen bei der Bewertung herangezogen.
Fachkräftemonitoring für das BMAS (vgl.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fac
hkraeftesicherung-und-Integration/Fachkraeftemonitoring/fachkraeftemonitorin
g.html).
Engpassanalyse der BA (vgl.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/
Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Na
v.html).
Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufen (Engpassanalyse) (vgl.
https://statistik.a
rbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=
20626&topic_f=analyse-d-gemeldete-arbeitsstellen-kldb2010.
Arbeits- und Fachkräftemangel trotz Arbeitslosigkeit (vgl.
https://statistik.arbei
tsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraefteb
edarf/Generische-Publikationen/Arbeits-und-Fachkraeftemangel-trotz-Arbeitslo
sigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
33. Wie definiert die Bundesregierung „qualifizierte Fachkräfte“?
Fachkräfte sind erwerbsfähige Personen, die innerhalb ihres Berufs oder ihres
Fachgebiets über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Diese Kenntnisse und Fähigkeiten wurden grundsätzlich über eine anerkannte
akademische oder eine anerkannte anderweitige mindestens zweijährige
abgeschlossene Berufsausbildung erworben.
Darüber hinaus spielt in der aktuellen Diskussion auch das Anforderungsniveau
von Arbeitsplätzen eine Rolle für die Bezeichnung „Fachkraft“: Laut
„Klassifikation der Berufe 2010“ entsprechen Anforderungsniveau 2: Fachlich
ausgerichtete Tätigkeiten, Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten
und Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten den Tätigkeiten einer
Fachkraft (vgl. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung – Anforderungsniveau
eines Berufes – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)).
Faktisch werden auch Personen, die formal keinen Berufsabschluss vorweisen
können, auf dem Anforderungsniveau einer Fachkraft beschäftigt.
Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist ein Ausländer, der
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen
qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung, § 18 Absatz 3 Nummer 1 AufenthG).
Darüber hinaus ist ein Ausländer eine Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes, der
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen
Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt
(Fachkraft mit akademischer Ausbildung, § 18 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG).
34. Welche Qualifikationen fragt nach Ansicht der Bundesregierung der
deutsche Arbeitsmarkt aktuell und in Zukunft nach (hier auch nach
Branchen aufschlüsseln)?
Im Dezember 2021 gab es rund 34,28 Millionen sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte, davon waren 16 Prozent als Helfer, 56 Prozent als Fachkraft, und
27 Prozent als Spezialist oder Experte tätig. Bei einem Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lagen keine Angaben zum Anforderungsniveau
vor.
Auf Basis der Stellenerhebung des IAB (IAB-Stellenerhebung) gab es im
vierten Quartal 2021 rund 1,69 Millionen offene Stellen, davon waren 21 Prozent
für Helfertätigkeiten, 46 Prozent für Fachkräfte und 19 Prozent für Spezialistin
bzw. Spezialist oder Expertin bzw. Experte ausgeschrieben. Bei 14 Prozent
lagen keine Angaben zum Anforderungsniveau vor.
In den vergangenen fünf Jahren (Dezember 2016 bis Dezember 2021) kam es
zu einem Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in allen
beruflichen Anforderungsniveaus gleichermaßen. Im relativen Vergleich hat die
Nachfrage nach Hochqualifizierten (Spezialistinnen bzw. Spezialisten und
Expertinnen bzw. Experten) aber auch nach Helferinnen und Helfern stärker
zugenommen.
Für den Helferbereich bestätigte sich in den Jahren 2019/2020 seine verstärkte
Krisenanfälligkeit. Bei der Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage
zeigt sich, dass die Arbeitslosenquote für Personen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung mit 20,6 Prozent (Jahr 2021) ausgesprochen hoch ist (zum
Vergleich: 3,5 Prozent bei vorhandener betrieblicher/schulischer Ausbildung und
2,4 Prozent bei akademischer Ausbildung). Insgesamt lag die
Arbeitslosenquote im Jahr 2021 bei 5,7 Prozent.
Die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings für das BMAS berichtet zu
Berufsgruppen und Berufen, in denen bis zum Jahr 2026 verstärkt Fachkräfte
nachgefragt werden bzw. Passungsprobleme entstehen können. So schreiben
die Autoren: „Insgesamt zeigt die Prognose bis 2026 anhaltende Engpässe bei
IT-Tätigkeiten und Gesundheitsberufen. Hinzukommen Berufe des
Baugewerbes, die – ebenfalls wie die technischen Berufe – Schwierigkeiten haben
werden, in den Ruhestand übergehende Personen zu ersetzen. Die Investitionen im
Zuge der ökologischen Transformation wirken hier. Ein hohes Niveau an
Wohnungsbauinvestitionen kommt hinzu. Die Investitionen in Forschung und
Entwicklung führen ferner dazu, dass auch einige hochqualifizierte Berufe mit
technischen Schwerpunkten im Fokus stehen werden.“ (vgl. ebenda, S. 42).
Vergleiche auch die Antwort zu Frage 37.
35. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die
Abwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, die erst nach Deutschland
gekommen sind?
Motivationen für Rückkehr- oder Weiterwanderungspläne von
(hochqualifizierten) Fachkräften lassen sich bspw. einer Studie des Forschungszentrums des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Jahr 2016
entnehmen, für die Personen mit einer Blauen Karte EU befragt wurden („Die Blaue
Karte EU in Deutschland“, Forschungsbericht 27 des BAMF-
Forschungszentrums (2016)).
8,2 Prozent der Befragten erklärten, nur bis zu fünf Jahre in Deutschland
bleiben zu wollen. 21,6 Prozent planten einen Aufenthalt zwischen fünf und zehn
Jahren. Über zehn Jahre wollten 38,8 Prozent bleiben, weitere 31,4 Prozent
planten zum Befragungszeitpunkt bereits, für immer zu bleiben.
Von den Personen mit Rückkehrplänen bzw. geplantem kurzfristigen
Aufenthalt unter fünf Jahren wurden folgende Gründe genannt, wobei der ohnehin nur
befristet geplante Aufenthalt und verschiedene familiäre Gründe am häufigsten
benannt wurden:
Tabelle: Gründe, die für die Rückkehrpläne ausschlaggebend sind,
Mehrfachnennung möglich, in Prozent
Ich habe von vornherein vorgehabt, nach einer bestimmten Zeit
in mein Herkunftsland zurückzukehren. 48,1 %
Ich möchte aus weiteren familiären Gründen nicht dauerhaft in
Deutschland bleiben. 35,7 %
Ich möchte, dass meine Kinder in meinem Herkunftsland
aufwachsen. 27,4 %
Meine (Ehe-) Partnerin / mein (Ehe-) Partner hat in einem
anderen Land bessere Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten. 25,7 %
Ich strebe ein höheres (Netto-) Gehalt in einem anderen Land an. 22,1 %
Ich möchte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht
dauerhaft in Deutschland bleiben. 17,9 %
Ich habe von vornherein vorgehabt, nach einer bestimmten Zeit
in ein anderes Land umzuziehen. 17,4 %
Ich sehe in einem anderen Land bessere Chancen für mich, einen
Arbeitsplatz zu erhalten. 16,7 %
Ich möchte aus weiteren beruflichen Gründen nicht dauerhaft in
Deutschland bleiben. 15,7 %
Ich möchte in einem anderen Land leben, weil ich dort Freunde
habe. 15,2 %
Sonstiges 15,2 %
Im Anschluss an meine befristete Tätigkeit in Deutschland
werde ich an meinen früheren Arbeitsplatz in einem anderen Land
zurückkehren.
13,1 %
Ich sehe in einem anderen Land bessere Möglichkeiten für eine
akademische Karriere und möchte diese wahrnehmen. 10,7 %
Ich fühlte mich in Deutschland unwohl. 10,7 %
Analog zu sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Remigration kann
davon ausgegangen werden, dass die genannten Gründe und Motivationen auch
für aktuell nach Deutschland gekommene Fachkräfte Geltung haben könnte.
36. Was unternimmt die Bundesregierung, um qualifizierte Fachkräfte in
Deutschland zu halten (differenziert nach Maßnahmen)?
Die Bundesregierung trägt durch unterschiedliche Instrumente dazu bei, die
Bleibewahrscheinlichkeit qualifizierter Fachkräfte in Deutschland zu erhöhen.
Mit dem Gesamtprogramm Sprache hat die Bundesregierung ein
flächendeckend ausgebautes, ausdifferenziertes und zugleich kohärentes Angebot der
Deutschsprachförderung im Inland geschaffen. Die Integrationskurse in
Verantwortung des BMI zielen auf die Vermittlung von ausreichenden
Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER) (vgl. §§ 43 Absatz 3, 2 Absatz 11 AufenthG). Die
Berufssprachkurse in Verantwortung des BMAS dienen in der Regel dem
arbeitsweltlich ausgerichteten Spracherwerb ab dem Ausgangssprachniveau B1 des GER
bis hin zur professionellen Sprachbeherrschung auf dem Niveau C2 GER (vgl.
§ 45a AufenthG). Es stehen auch spezielle Berufssprachkurse zur Verfügung,
beispielsweise im Zusammenhang mit einem Berufsanerkennungsverfahren.
Die Teilnahme ist bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von
20 000 Euro kostenfrei (40 000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen).
Personen mit einem Ausbildungsvertrag können bereits aus dem Ausland eine
Teilnahmeberechtigung erhalten und so für einen vorbereitenden
Berufssprachkurs einreisen (vgl. § 16a Absatz 1 AufenthG). Auszubildende können darüber
hinaus seit dem Jahr 2020 an speziell an die sprachlichen Anforderungen in der
Abschlussprüfung angepassten, bundesweit angebotenen Kursen in einer
Erprobungsphase teilnehmen. Diese Pilotkurse werden derzeit in den
Berufsbereichen Gewerbe, Handwerk und Technik, Pflegefachkraft, Lager/Logistik,
Gesundheit-Körperpflege sowie Hotel/Gaststättengewerbe direkt im Rahmen
der Berufsschulausbildung angeboten. Insbesondere haben Familienangehörige,
die nicht über das Sprachniveau B1 GER verfügen, die Möglichkeit, einen
Integrationskurs zu besuchen, sofern die Zugangsvoraussetzungen der §§ 44, 44a
AufenthG erfüllt sind. Für Fachkräfte und ihre Angehörigen, die bereits über
das Sprachniveau B1 verfügen, besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit,
isoliert am Orientierungskurs als Teil des Integrationskurses teilzunehmen.
Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation trägt zur Erhöhung
der Bleibewahrscheinlichkeit bei, da sie die Beschäftigungs- und
Verdienstchancen von Migrantinnen und Migranten erhöht (Maier, et.al.: Should I stay or
should I go? Langfristige Auswirkungen von qualifikationsspezifischen
Wanderungsströmen auf Arbeitsangebot und wirtschaftliche Entwicklung. BIBB
Report 1/2021). Für einzelne in diesem Bereich ergriffene Maßnahmen wird
auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 30 und 70 verwiesen.
Die Bundesregierung fördert zudem bereits eine Vielzahl strukturierter
Programme, um die besten Nachwuchskräfte auch aus dem Ausland für das
deutsche Wissenschaftssystem zu gewinnen bzw. im Wissenschaftssystem zu
halten. So vergibt zum Beispiel die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
jährlich annähernd 1 000 Forschungsstipendien und -preise an hochqualifizierte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, die befristete
Forschungsaufenthalte an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in
Deutschland ermöglichen. Die aus Mitteln des BMBF finanzierte Alexander von
Humboldt-Professur bietet weltweit führenden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus dem Ausland eine dauerhafte Perspektive in Deutschland.
Von 2020 bis 2024 werden bis zu 30 zusätzliche Alexander von Humboldt-
Professuren im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung auf dem Gebiet
der Künstlichen Intelligenz (KI) besetzt. Der ebenfalls vom BMBF gestiftete
Sofja Kovalevskaja-Preis unterstützt besonders vielversprechende
Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher aus dem Ausland beim Aufbau einer
eigenen Nachwuchsgruppe und damit beim Einstieg in die wissenschaftliche
Karriere in Deutschland.
Über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanziert das
BMBF unter anderem das Programm „Postdoctoral Researchers International
Mobility Experience (P.R.I.M.E.)“. Es fördert die Auslandsmobilität und
Rückkehr von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden aller Nationalitäten und
Fachrichtungen, wobei hier statt eines Stipendiums eine Stelle an einer
deutschen Universität finanziert wird.
Das BMBF fördert zudem das German Academic International Network
(GAIN). Durch Beratungs- und Förderangebote sowie im Rahmen einer
Jahrestagung werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordamerika über
berufliche Chancen in Deutschland informiert und Kontakte zu potenziellen
Arbeitgebern vermittelt.
Die Max Planck Schools sind eine organisationsübergreifende Initiative aus der
Wissenschaft. An den Schools, bei denen Spitzenwissenschaftlerinnen und
Spitzenwissenschaftler von Universitäten und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen in überregionalen Verbünden zusammenarbeiten, sollen
exzellente Studierende aus aller Welt ihre Promotion, wenn möglich auch in einem „fast
track“, also unter Einschluss des Masters, ablegen können.
Nicht zuletzt sind attraktive Karrierewege und transparente Perspektiven für
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler Voraussetzung, um mit
der Wirtschaft und anderen Wissenschaftsstandorten im Wettbewerb um
Talente konkurrieren zu können. Es braucht attraktive Arbeitsbedingungen, um die
besten Köpfe zu gewinnen und zu halten. Das Bund-Länder-Programm zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) hat
hier bereits weitreichende Impulse für Veränderungen gesetzt. Mit dem
Programm soll die Tenure-Track-Professur als international bekannter und
akzeptierter Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine
Dauerprofessur im deutschen Wissenschaftssystem etabliert werden.
37. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der
Fachkräfteengpass in den kommenden fünf Jahren entwickeln?
Das Fachkräftemonitoring für das BMAS, dessen Mittelfristprognose (für den
Zeitraum bis 2026) im August 2022 veröffentlicht wurde, ist eine zentrale
empirische Referenz in der fachkräftepolitischen Diskussion in Deutschland und
insbesondere zugleich empirische Grundlage für die Fachkräftestrategie der
Bundesregierung. Es zeigt auf, in welchen Berufsgruppen künftig Arbeitsplätze
wegfallen oder neu entstehen können und wie sich Neuzugänge aus dem
Bildungs- und Ausbildungssystem, Übergänge in den Ruhestand und die
berufliche Mobilität entwickeln (vgl.
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikatione
n/Forschungsberichte/fb602-fachkraeftemonitoring-fuer-das-bmas.html).
Grundsätzliche Hauptherausforderung sind Passungsprobleme am
Arbeitsmarkt, bedingt durch die zunehmende Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel
in einigen Berufsgruppen und Regionen und Arbeitsplatzabbau in anderen
Berufsgruppen und Regionen („wachsendes Fachkräfteparadox“).
Berufliche Engpässe werden sich aufgrund des „3-D“ des Strukturwandels
(Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung) sowie der Nachholeffekte der
COVID-19-Pandemie bereits in den kommenden fünf Jahren verstärken.
Hierbei wirkt der doppelte Effekt des demografischen Wandels: die durch
Übergang in den Ruhestand freiwerdende Arbeitsplätze können nicht mehr
ausreichend mit Nachwuchs besetzt werden und es werden noch mehr Fachkräfte
in Berufsgruppen mit steigender Nachfrage und hohem Ersatzbedarf benötigt,
von informationstechnischen Berufen über Fachberufe rund um Neubauten und
Gebäudesanierung bis hin zu Gesundheit und Pflege. Vielfach bestehen hier
bereits heute gravierende Engpässe.
Zusätzlich wirkt der demografische Wandel auch regional unterschiedlich: So
wird die sinkende Zahl der Menschen im jüngeren Alter und die gleichzeitig
steigende Zahl älterer Menschen insbesondere strukturschwache
Arbeitsmarktregionen treffen und dort zu verstärkten Fachkräfteengpässen führen,
insbesondere in Ostdeutschland.
Die Digitalisierung führt einerseits über Automatisierung zu Arbeitsplatzabbau,
z. B. im Einzelhandel und bei Banken und Versicherungen. Neue Technologien
erweitern andererseits die Kompetenzbedarfe in vielen Berufen, die IT-Wissen
erfordern.
Als zusätzlicher Effekt wirkt die Dekarbonisierung und damit verbundene
Klimaschutzmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt: Berufe für Energie- und
Gebäudetechnik sowie am Bau werden zur Erreichung der Klimaziele in den
kommenden Jahren personell vor besonderen Herausforderungen stehen.
38. Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am stärksten
von einem Fachkräftemangel betroffen (bitte nach Betroffenheit
auflisten)?
Auf der Ebene von Branchen lassen sich keine Aussagen zu
Fachkräfteengpässen treffen, weil es im Normalfall kein branchenspezifisches Arbeitsangebot
gibt. Aussagen zu Fachkräfteengpässen sind jedoch auf der Ebene von Berufen
möglich. Die vom IAB in Zusammenarbeit mit dem BIBB und der Gesellschaft
für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) für das BMAS erstellte
Mittelfristprognose identifiziert 36 sogenannte Fokusberufe, bei denen aufgrund
von aktuellen bzw. im Zeitraum bis zum Jahr 2026 erwarteten
Fachkräfteengpässen Handlungsbedarfe bestehen. (
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-602-fachkraeftemonitoring-fuer-d
as-bmas.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
39. Mit welchem Mechanismus definiert das Bundesarbeitsministerium
einen Beruf als „Engpassberuf“ bzw. „Mangelberuf“, und warum sind
Berufe, wie der des Busfahrers, in denen offensichtlich akuter
Arbeitskräftemangel herrscht (Tausende Kräfte fehlen: Busfahrermangel – WELT),
bis heute nicht in die Liste der „Mangelberufe“ aufgenommen worden?
Die Statistik der BA erstellt die Engpassanalyse auf Grundlage der
Engpassindikatoren abgeschlossene Medianvakanzzeit, Arbeitsuchenden-Stellen-
Relation, berufsspezifische Arbeitslosenquote, Veränderung des Anteils
ausländischer Beschäftigung, Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit und
Entgeltentwicklung. Zu weiterführenden Informationen zu Methoden der Engpassanalyse wird
auf den Methodenbericht verwiesen. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:
http://bpaq.de/bmas-a69.
In Bezug auf die Berufsuntergruppe 5213 „Bus- und Straßenbahnfahrer/innen“
der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) haben die Engpassindikatoren im
Jahr 2021 nicht auf einen Engpass gedeutet, da aufgrund coronabedingter
Einschränkungen in der Reisebranche die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften
sehr gering war und das verfügbare Angebot an arbeitsuchenden Arbeitskräften
die Nachfrage deutlich übertraf.
40. Welche volkswirtschaftlichen Folgekosten entstehen nach Einschätzung
der Bundesregierung durch den Fachkräftemangel pro Jahr?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen belastbaren Berechnungen vor.
41. Wie wirkt sich der Fachkräftemangel nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Steuereinnahmen des Bundes aus?
42. In welchem Ausmaß bremst der Fachkräftemangel nach Einschätzung
der Bundesregierung das prognostizierte Wirtschaftswachstum für das
laufende Kalenderjahr?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Dazu liegen in der Bundesregierung keine eigenen Berechnungen vor.
43. Welchen Anteil hat der Fachkräftemangel nach Einschätzung der
Bundesregierung an der aktuell steigenden Inflationsrate?
Die aktuell hohen Inflationsraten sind maßgeblich durch Preissteigerungen bei
Energieträgern infolge des russischen Angriffskriegs verursacht. Zu den
Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Inflationsrate liegen in der
Bundesregierung keine eigenen Berechnungen vor.
44. Wie wirkt sich der Fachkräftemangel in den kommenden zehn Jahren auf
die Einnahmen der Sozialversicherungen aus (bitte nach den jeweiligen
Sozialversicherungszweigen aufschlüsseln)?
Bevölkerungsvorausberechnungen lassen in den kommenden Jahren einen
Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter erwarten. Diese
demografische Entwicklung fließt in die regelmäßigen Finanzplanungen der
Bundesregierung ein. Prognosen zu Auswirkungen von Fachkräftemängeln auf die
Finanzen der Sozialversicherungen erstellt die Bundesregierung nicht.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Attraktivität des deutschen
Arbeitsmarktes im internationalen Vergleich im Hinblick auf den
Fachkräftemangel (insbesondere mit Blick auf die Steuer- und Abgabenlast)?
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) hat ein Analysewerkzeug für die Attraktivität ihrer Mitgliedsländer für
„talentierte und qualifizierte Individuen“ entwickelt (vgl.
https://www.oecd.or
g/migration/talent-attractiveness/). Danach rangiert Deutschland bei einer
ungewichteten Analyse auf Platz 12 von 35 Ländern.
Darüber hinaus verfügt Deutschland insgesamt über ein leistungsgerechtes und
faires Steuersystem. Den Steuern und Abgaben steht ein hohes Niveau an
öffentlichen Leistungen gegenüber. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vor
allem von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen und größtenteils
gebührenfreier öffentlicher Infrastruktur (u. a. in Schulen, Hochschulen,
zunehmend auch Kitas). Während der COVID-19-Pandemie zeigte sich die
Leistungsfähigkeit des Staates insbesondere an einem im internationalen Vergleich
gut ausgestatteten Gesundheitssystem und umfangreichen
Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen. Die deutsche
Abgabenquote (Steuern und Sozialabgaben in Prozent des BIP, 2020) liegt mit
38,3 Prozent im oberen Mittelfeld der OECD-Länder. In den meisten
skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich liegt
die Abgabenquote bei über 40 Prozent.
Im Zusammenspiel bilden diese Faktoren eine wichtige Grundlage zur
Gewinnung ausländischer Fachkräfte.
46. Wie kann die Attraktivität Deutschlands bei ausländischen Fachkräften
nach Ansicht der Bundesregierung gesteigert werden (z. B. durch
besseres Marketing)?
Die Attraktivität Deutschlands bei ausländischen Fachkräften ist von einer
Vielzahl von Faktoren abhängig (u. a. rechtliche Rahmenbedingungen,
Informations- und Beratungsangebote, Sprachkursangebote, Arbeitsbedingungen,
Willkommenskultur, Bedingungen für Fachkräfte und deren Familien zum
Leben in Deutschland). Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Faktoren
positiv zu beeinflussen.
Zudem nutzt die Bundesregierung das Portal „Make it in Germany“ (
https://ww
w.make-it-in-germany.com/de/) als Kommunikationsplattform und -marke zur
Bewerbung Deutschlands als attraktives Einwanderungsland für Fachkräfte.
Dabei werden die Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen fortlaufend
weiterentwickelt.
47. Wie viele unbesetzte Fachkräftestellen gibt es derzeit in der
Bundesverwaltung (bitte nach Bundesministerium, nachgeordnetem Bereich und
Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
48. Wie groß ist der Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung (bitte
aktuelle Zahlen bei Bund, Ländern und Kommunen angeben)?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl der unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst des Bundes ergibt sich
aus der Differenz der Planstellen/Stellen (Soll des jeweiligen Haushaltsjahres)
und der Ist-Besetzung (Stand am 1. Juni des jeweiligen Vorjahres). Den
Übersichten des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres können die Daten
getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen aus dem Teil V (Personalübersicht),
Abschnitte A bis E entnommen werden.
49. Welche Initiativen plant die Bundesregierung für die
Fachkräftesicherung im ländlichen Raum und in besonders dünn besiedelten Gebieten?
50. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet,
den ländlichen Raum und die besonders dünn besiedelten Gebiete für
Fachkräfte attraktiver zu gestalten?
Die Fragen 49 und 50 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden in strukturschwachen ländlichen und
nichtländlichen Regionen insbesondere Investitionen von Unternehmen sowie
Investitionen zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur wie z. B. Einrichtungen
der beruflichen Bildung gefördert. Dadurch wird die Attraktivität der Regionen
sowohl für Fachkräfte als auch für Unternehmen erhöht und es werden neue
Arbeitsplätze geschaffen sowie bestehende gesichert. Derzeit arbeitet die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern an einer Neuausrichtung der
GRW, in deren Zuge die Einführung eines neuen Fördertatbestandes
„Regionale Daseinsvorsorge“ geprüft wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf
regionale Maßnahmen zur Fachkräfteentwicklung und -gewinnung gelegt werden.
Die Fachkräftesicherung wird auch ein Element bei der Weiterentwicklung des
Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen sein, dem
gemeinsamen Dach für mehr als 20 regional wirksame Förderprogramme des
Bundes.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) werden im Rahmen der „Integrierten ländlichen
Entwicklung“ (ILE) und über den zugehörigen Sonderrahmenplan „Förderung
der Ländlichen Entwicklung“ bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur, der Daseinsvorsorge und der Ortskerne gefördert, die die
Attraktivität der ländlichen Räume, auch für Fachkräfte, erhöhen.
Im Übrigen setzt die Bundesregierung auf gute Rahmenbedingungen für die
Fachkräftesicherung insgesamt. Hiervon profitieren auch der ländliche Raum
und besonders dünn besiedelte Gebiete.
51. Wie können Coworking-Spaces der Fachkräftesicherung dienen?
In einer Kurzexpertise zur „Bedeutung von Coworking Spaces als Dritter
Arbeitsort in Deutschland“ hat das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit
GmbH (IZA) einen Überblick über die Bedeutung von Coworking-Spaces
(CWS) als Dritter Arbeitsort von abhängig Beschäftigten in Deutschland neben
Office und Homeoffice erstellt und eine Einordnung der CWS in aktuelle
Arbeitsmodelle vorgenommen (vgl.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download
s/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-595-expertise-bedeutung-von-cowo
rking-spaces.pdf;jsessionid=9A3C45A80A943AF636EAAC94BF226C69.deliv
ery1-replication?__blob=publicationFile&v=1#:~:text=Besch%C3%A4ftigte%
20k%C3%B6nnten%20dem%20Coworking%20Space,Homeoffice%20isoliert
%20und%20einsam%20f%C3%BChlen.). Die Studie leistet Pionierarbeit,
insbesondere mit Blick auf die Rahmenbedingungen für ländliche CWS, auf
Fördermöglichkeiten sowie auf Parameter, die für eine Gestaltung erfolgreicher
CWS relevant sind.
Grundsätzlich zeigt die Expertise, dass CWS eine sinnvolle Möglichkeit als
sogenannter Dritter Arbeitsort statt Büroarbeit oder Telearbeit von zuhause aus
sein können. Zudem zeigt die Studie im Kontext der ökologischen
Transformation, des demografischen Wandels sowie der Fachkräftegewinnung,
Mitarbeitendenbindung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes auf, welche Bedeutung CWS in Deutschland für die
Zukunft einnehmen könnten.
Es liegen allerdings keine Erhebungen vor, inwieweit CWS-Auswirkungen auf
die Fachkräftesicherung haben.
Die Expertise gibt einen ersten Überblick, welche Vorteile CWS bzgl.
Fachkräftesicherung haben können. CWS als mit Idealen der Sharing-Ökonomie
verbundene Büroinfrastruktur, die flexibel und bedarfsabhängig auf Zeit
genutzt werden kann, können ein gewachsenes Bedürfnis nach mobiler, das heißt
orts- und zeitunabhängiger Arbeit, und flexiblen Arbeitsformen bedienen. CWS
als Arbeitsort sind durch eine hohe Flexibilität der räumlichen und zeitlichen
Nutzung sowie einen Convenience-Ansatz geprägt, der bereitgestellte
Arbeitsplätze mit einer Reihe von Dienstleistungen flankiert, die zu einer höheren
Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit beitragen sollen.
Aus Beschäftigtensicht könnte ein flexibel nutzbares, wohnortnahes
Satellitenbüro die Vorteile der Telearbeit von zuhause (wie kürzere Pendelzeiten) und des
betrieblichen Arbeitsplatzes (wie stärkere soziale Interaktion und bessere
Qualität der Arbeitsmittel) miteinander verbinden. Bezüglich verminderten
Pendelverkehrs – insbesondere in eher ländliche Regionen – könnte sich der Bedarf an
professionell organisierten wohnortnahen Bürolösungen in die Fläche
ausdehnen. Im Hinblick auf die Attraktivität von Arbeitgebern zur Gewinnung und
Bindung von Nachwuchs- und Fachkräften erscheint der Zeitgewinn durch eine
kürzere Pendelzeit als zentraler Mehrwert der Nutzung eines Coworking-Space
im Vergleich zu einem betrieblichen Büroarbeitsplatz. Es gibt klare Evidenz,
dass Pendeln eine Stressquelle ist, die systematisch mit einem Verlust an
Zufriedenheit mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist. Zudem entstehen durch
den Gewinn an disponibler Zeit Spielräume, die eigentliche Arbeitszeit
auszudehnen und so den Verdienst zu erhöhen. Dieser Faktor könnte vor allem bei
Müttern zum Tragen kommen. Bei dieser Zielgruppe ist die Erwerbsbeteiligung
nach wie vor durch eine hohe Teilzeitquote gekennzeichnet – ein Spiegel einer
großen Gender Care Gap. Wird die durch weniger Pendeln gewonnene Zeit
stattdessen in mehr Freizeit übersetzt, kann dies die Work-Life-Balance
verbessern und damit die zunehmenden Wünsche nach Entschleunigung angesichts
wachsender Komplexität von Berufs- und Privatleben bedienen. In Anbetracht
steigender Preise für Energie können sich weniger Pendelkilometer zunehmend
auch direkt in einer Entlastung des Haushaltsbudgets niederschlagen.
Aus Arbeitgebersicht ergeben sich personalpolitische Vorteile (wie leichtere
Rekrutierung und bessere Mitarbeiterbindung durch Unterstützung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, oder geringere Gesundheitsprobleme durch
verminderten Stress). Zumindest von Fachkräfteengpässen bedrohte Unternehmen
sollten ein ausgeprägtes Eigeninteresse besitzen, CWS (Pendlerhäfen) zu
schaffen – oder wenigstens mit zu finanzieren – um an einem dritten Arbeitsort die
Vorteile der beiden anderen Arbeitsorte miteinander zu verbinden.
52. Wann und wie plant die Bundesregierung, die Idee der Coworking-
Spaces aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP umzusetzen?
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung wurden in den
vergangenen Jahren modellhaft Co-Working Spaces gefördert, so unter anderem
über den Förderaufruf „Mehrfunktionshäuser“. Der Wissenstransfer aus den
Modellprojekten startet im September 2022 und flankiert das entsprechende
Förderangebot der GAK (Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung).
53. Wie möchte die Bunderegierung im Rahmen eines Ausbildungspakts
Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter fördern?
Aktuell sondiert das BMWK die im Koalitionsvertrag festgeschriebene
Schaffung eines Netzwerks von Ausbildungsbotschafterinnen und -botschaftern unter
Beteiligung der relevanten Akteure. Hierbei gehen Auszubildende in Schulen
und informieren über die duale Ausbildung. Schülerinnen und Schüler trauen
sich dank des geringen Altersunterschiedes, Fragen zu stellen und erhalten
Informationen über den Alltag einer Ausbildung aus erster Hand.
Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter profitieren, weil sie ihre persönlichen,
sozialen und fachlichen Kompetenzen stärken können.
54. Wie hoch liegt der Anteil von Personen mit abgeschlossener
Berufsausbildung bei arbeitslosen Menschen mit Behinderung im Vergleich zu
Menschen ohne Behinderung?
a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Potenziale an
Fachkräften unter Menschen mit Behinderungen zu heben?
b) Wie können die nach § 185a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) neu geschaffenen Ansprechstellen für Arbeitgeber zur
Gewinnung von Fachkräften mit Behinderung eingebunden werden?
Die Fragen 54 bis 54b werden gemeinsam beantwortet.
Erkenntnisse zum Qualifikationsniveau von Menschen mit Behinderungen
liegen der Bundesregierung nur in Bezug auf arbeitslose schwerbehinderte
Menschen im Vergleich zu Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung vor. Im
Jahresdurchschnitt 2021 hatten 55 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen einen
Berufs- oder Hochschulabschluss – bei Arbeitslosen ohne anerkannte
Schwerbehinderung waren es 45,6 Prozent. Darüber hinaus wird auf den Bericht der
Statistik der BA „Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation
schwerbehinderter Menschen 2021“ verwiesen. Dieser ist unter folgendem Link
abrufbar:
http://bpaq.de/bmas-a68 (siehe dortige S. 13f).
Um das Fachkräftepotenzial dieser Personengruppe noch besser zu erschließen,
wird die Bundesregierung die Anreize zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen ausweiten und Arbeitgeber noch gezielter bei der Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen unterstützen. Entsprechend dem
Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung insbesondere eine vierte Staffel bei der
Ausgleichsabgabe einführen und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
weiterentwickeln. Die mit dem Teilhabestärkungsgesetz zum 1. Januar 2022
geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen beraten Arbeitgeber unabhängig
und trägerübergreifend über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung
von schwerbehinderten Menschen. Sie haben die Aufgabe, den Kontakt zu den
Arbeitgebern (auch proaktiv) zu suchen, mit ihnen die Möglichkeiten und
eventuelle Hürden zu erörtern und sie insbesondere bei der Beantragung
verschiedener Förder- und Unterstützungsleistungen zu entlasten.
Dadurch werden bürokratische Hürden abgebaut und gerade kleinen und
mittleren Unternehmen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen aller
Qualifikationsebenen erleichtert.
55. Welchen Zusammenhang gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung
zwischen Fiskalpolitik und Fachkräfteeinwanderung?
Angesichts der demografischen Entwicklung ist Fachkräfteeinwanderung eine
wichtige Säule der Fachkräftegewinnung und trägt zur Stabilisierung der
Erwerbstätigkeit bei. Damit steht die Fachkräfteeinwanderung im direkten
Zusammenhang mit der Sicherung und Förderung des Wachstums sowie über das
Steuer- und Sozialversicherungssystem mit der Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 45 mit Blick auf die
Steuer- und Abgabenlast verwiesen.
56. Mit welchen Drittstaaten wurden Vereinbarungen zur
Fachkräfteeinwanderung getroffen (bitte nach Drittstaat, Branchen und Berufsgruppen
auflisten)?
Mit folgenden Staaten wurden durch die BA-Vereinbarungen zur
Fachkräfteeinwanderung getroffen. Eine Aufschlüsselung nach Branchen ist nicht
möglich, da die Vereinbarungen stets für konkrete Berufe getroffen werden. Die BA
verhandelt und trifft fortlaufend angepasste bzw. weitere Vereinbarungen,
sodass hier nur der Stand zum Zeitpunkt der Abfrage (5. September 2022)
wiedergegeben werden kann.
Tabelle: Liste der Drittstaaten, mit deren Arbeitsverwaltung die BA-
Vereinbarungen zur Fachkräfteeinwanderung getroffen hat:
Zudem hat die Bundesregierung mit der Regierung der Philippinen ein
Memorandum of Understanding für nicht-staatliche Anwerbungen von
Pflegefachkräften getroffen.
57. Plant die Bundesregierung als Teil ihrer Fachkräftestrategie den Ausbau
von Sprachkursen in deutschen Auslandsschulen und/oder Goethe-
Instituten in Drittstaaten, und wenn ja, wo soll dies bis wann erfolgen (bitte
tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Die Deutschen Auslandsschulen sind überwiegend als Begegnungsschulen
konzipiert und diesen nicht als Anbieter von Sprachkursen der
Erwachsenenbildung.
Das Goethe-Institut bietet an seinen Auslandsinstituten Sprachkurse aller
Niveaus an, die sowohl allgemeinsprachliche und berufssprachliche Angebote, als
auch Angebote der Vorintegration umfassen, und baut dieses Angebot
nachfrageorientiert stetig aus.
Die zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut e. V.
geschlossene Zielvereinbarung sieht vor, dass das Goethe-Institut mit seiner Arbeit zur
Steigerung der Anzahl der Deutschlernenden weltweit beiträgt. Das Auswärtige
Amt finanziert über die institutionelle Förderung und über Projektmittel
Maßnahmen zur Rekrutierung und Qualifizierung von Lehrkräften der Goethe-
Institute für „Deutsch als Fremdsprache“ vor allem in den von der BA
benannten Schwerpunktländern der Fachkräftemigration und schafft so die
Voraussetzungen zur Ausweitung des Sprachkursangebots.
58. Welche Ergebnisse hat die Evaluation des in der 19. Legislaturperiode
verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erbracht?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
auf Bundestagsdrucksache 19/8285, sieht im „nichtverfügenden“ Teil vor, dass
insbesondere die neu eingeführten Regelungen zur Arbeitsplatzsuche für
Fachkräfte mit Berufsausbildung sowie zur Ausbildungsplatzsuche, zur
Anerkennung ausländischer Qualifikationen und zum beschleunigten
Fachkräfteverfahren fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das BMI im Einvernehmen mit dem
BMAS, dem BMWK, dem BMBF und dem AA evaluiert werden. Das Gesetz
ist am 1. März 2020 in Kraft getreten, eine Evaluierung würde somit bis zum
28. Februar 2025 erfolgen.
Die COVID-19-Pandemie hatte durch die Einreiseverbote erhebliche
Auswirkungen auf das Einwanderungsgeschehen und somit auch auf die
Fachkräfteeinwanderung, wodurch eine kurzfristige Evaluierung wenig aussagekräftig
wäre.
59. Welche praktischen Vollzugsdefizite gibt es für Arbeitgeber und
potenzielle ausländische Arbeitnehmer im Bereich der
Fachkräfteeinwanderung (z. B. durch personelle Überlastung von Botschaften, Konsulaten
und Ausländerbehörden, bei der Qualifikationsanerkennung)?
a) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den
Personalmangel an Botschaften und Konsulaten insbesondere in
Schwerpunktländern zu beheben, und welche konkreten Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um die Antragsbearbeitung vor Ort in den
Herkunftsländern zu beschleunigen?
Die Fragen 59 und 59a werden gemeinsam beantwortet.
Für die Ausweitung der Personalkapazitäten in der Visabearbeitung für
Fachkräfte werden umfangreichere Rekrutierung und Ausbildung von
Visaentscheidern, vielerorts eine Vergrößerung oder Ertüchtigung bestehender
Liegenschaften (Büroflächen bzw. Schalter) sowie mehr Betriebsmittel für die
Beschäftigung von lokal Beschäftigten benötigt. Die Bundesregierung bemüht sich
laufend um Verbesserungen bei allen drei Engpassfaktoren.
Durch die Schaffung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten,
konnten die Visastellen der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes für die
nicht zwingend vor Ort abzuwickelnden Aufgaben Entlastung erfahren. Hierzu
wird auf die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 64 bis 64b und 65
verwiesen.
Seit Juni 2022 können im Rahmen eines Pilotprogramms über das
Auslandsportal
https://digital.diplo.de/Blaue-Karte an einzelnen Auslandsvertretungen
hochqualifizierte Fachkräfte Visumanträge für die sogenannte Blaue Karte EU
online einreichen. Das Auslandsportal ermöglicht schnellere Termine durch
bessere Vorbereitung. Ziel ist die vollständig digitale Bearbeitung der
Visumanträge. Persönliche Vorsprache ist dann nur noch zur gesetzlich vorgesehenen
Abnahme der biometrischen Daten erforderlich. Die Nutzung des
Auslandsportals soll schrittweise auf weitere Visumarten sowie geographisch ausgeweitet
werden.
b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen in
Deutschland zu beschleunigen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs wird auf die Antwort zu Frage 78
verwiesen.
c) In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Initiativen
kooperiert die Bundesregierung mit der Industrie- und Handelskammer
(IHK) und den Handwerkskammern bei der Anwerbung von
qualifizierten Fachkräften und vorqualifizierten Auszubildenden?
Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem AA sollen die im Ausland
tätigen Auslandshandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen
der Deutschen Wirtschaft Fachkräfte, die nach Deutschland einwandern
möchten, bezüglich der Einwanderungsvoraussetzungen beraten und so die
Visastellen des Auswärtigen Amts unterstützen. Die Unterstützung kann insbesondere
die Zusammenstellung vollständiger Unterlagen, Beratung zum korrekten
Ausfüllen der Antragsformulare sowie Hinweise im Hinblick auf den richtigen
Aufenthaltszweck und die damit einhergehende korrekte Terminbuchung
umfassen.
In dem Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ der
Bundesregierung besteht eine Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern (IHK),
Auslandshandelskammern (AHK) und der IHK Foreign Skills Approval (IHK
FOSA). In dem Pilotprojekt „Handwerk bietet Zukunft“ der Bundesregierung
besteht zudem eine Kooperation mit den Handwerkskammern (HWK) HWK-
Bezirk Koblenz, HWK-Bezirk München und Oberbayern und der HWK-Bezirk
Potsdam.
60. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Bundesagentur
für Arbeit bei der Behebung des Fachkräftemangels zu?
Die BA ist Träger der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (SGB III). Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen
von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen
und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt unterstützen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein
hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig
verbessert wird (§ 1 SGB III). Für die BA ist daher die Arbeits- und
Fachkräftesicherung eine zentrale Aufgabe. Diese umfasst die Vermittlung, eine dem
Strukturwandel gerecht werdende Beratung und Qualifizierung von Arbeitslosen,
Arbeitsuchenden und Beschäftigten sowie die Unterstützung von Arbeitgebern,
Fachkräfte aus- und weiterzubilden und – sowohl im Inland als auch im
Ausland – zu gewinnen.
a) Inwiefern unterstützen die Arbeitsagenturen die Arbeitgeber generell
und speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der
Anwerbung ausländischer Fachkräfte?
Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber durch Vermittlung und
Beratung bei der Besetzung ihrer offenen Stellen. In die Suche nach geeigneten
Bewerberinnen und Bewerbern werden auf Wunsch des Arbeitgebers auch
ausländische Fachkräfte einbezogen. Dabei werden auch die Besonderheiten der
Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland thematisiert, um ein Gelingen
der beruflichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. So wird
beispielsweise zur Willkommenskultur, zur Unterstützung beim Spracherwerb und
zur Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen beraten.
Speziell im europäischen Kontext benennen die Agenturen für Arbeit je nach
Bedarf der örtlichen Arbeitsmarktlage EURES-Beraterinnen und Berater, u. a.
in den Arbeitgeber-Services der Agenturen, die Arbeitgeber bei der
Stellenbesetzung durch Fachkräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) unterstützen, informieren und beraten. Dies umfasst u. a. Informationen
zu grundsätzlichen Möglichkeiten der Fachkräfterekrutierung, insbesondere zu
besonderen Herausforderungen und Bedingungen der Migration von
Bürgerinnen und Bürgern aus der EU und zu Förderleistungen.
b) Welche konkreten Programme oder Initiativen zur Anwerbung
ausländischer Fachkräfte betreibt die Arbeitsagentur im In- und
Ausland?
Für die Suche nach Fachkräften in anderen EU-Mitgliedstaaten werden
Arbeitgeber über die Möglichkeit informiert, sich an gezielten Rekrutierungsvorhaben
(schwerpunktmäßig für kleine und mittlere Unternehmen) der Zentralen
Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zu beteiligen. Ferner werden alle der
BA gemeldeten Arbeitsstellen auf dem EURES-Portal veröffentlicht, um
europaweite Bewerbungen zu fördern. Aktuell werden EU-Vermittlungsprojekte in
folgenden bzw. für folgende Berufe durchgeführt: Altenpflege, Physiotherapie,
Erziehung, Softwareentwicklung, Hotel- und Gastronomie sowie Bau. Die
Aktivitäten der BA zur Rekrutierung von europäischen Fachkräften werden
regelmäßig auf Antrag durch Mittel der EU zur Sprach- und Mobilitätsförderung
unterstützt (z. B. Targeted Mobility Scheme).
Zudem hat die BA ihre Aktivitäten zur Fachkräftegewinnung in sog.
Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) stark ausgebaut. Es wurden sowohl neue
Rahmenvereinbarungen und Vermittlungsabsprachen (im Sinne von § 16d Absatz 4
AufenthG) mit neuen Zielländern abgeschlossen als auch neue
Rekrutierungsvorhaben initiiert. Im Fokus stehen hier neben Berufen der Gesundheits-, Kranken-
und Altenpflege zunehmend Fachkräfte in diversen technischen Berufen (v. a.
Fachkräfte in den Bereichen Elektro und Mechatronik sowie Ingenieurinnen
und Ingenieure), im IT-Sektor, im Hotel- und Gaststättengewerbe (Köchinnen
und Köche, Restaurant- und Hotelfachkräfte) und im Handwerk. Darüber
hinaus rekrutiert die BA auch Humanmedizinerinnen und -mediziner in
Drittstaaten. Vorhaben und Vereinbarungen in diesem Zusammenhang wurden bisher
mit den folgenden Ländern initiiert: Ägypten, Bosnien-Herzegowina, Brasilien,
El Salvador, Kolumbien, Indien, Indonesien, Jordanien, Mexiko, Tunesien,
Philippinen, Vietnam.
Das größte Programm ist das gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzte „Triple Win“ Programm zur Gewinnung
von Fachkräften und Auszubildenden für die Pflegebranche. Dieses soll noch in
diesem Jahr auf Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe erweitert werden.
Zudem ist die BA an dem Projekt mit dem Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) „Hand in Hand for International Talents“ zur Rekrutierung
von Fachkräften in IHK-Berufen, dem Projekt „HabiZu – Handwerk bietet
Zukunft“ mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zur
Vermittlung von Fachkräften in Handwerksberufe, dem Kooperationsprojekt
„THAMM“ mit der GIZ zur Rekrutierung von Fachkräften und
Auszubildenden in verschiedenen (dualen) Ausbildungsberufen und dem Projekt „TEAM“
zur Gewinnung von Elektronikerinnen bzw. Elektronikern, Gärtnerinnen bzw.
Gärtnern sowie Fachkräften im Bereich Mechatronik und Metallbau beteiligt.
c) Inwiefern versteht sich die Bundesagentur für Arbeit als
Dienstleister, der Arbeitgeber in Deutschland bei der Suche nach
Arbeitskräften im Inland und im Ausland unterstützt?
Die Unterstützung der Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen gehört
zum gesetzlichen Auftrag (§§ 35, 36 SGB III) und damit zum
Dienstleistungsangebot der BA. Um offene Stellen der Unternehmen zu besetzen, nutzt die BA
das ihr zur Verfügung stehende inländische und ausländische
Arbeitskräftepotenzial.
Der Bedarf der Arbeitgeber sowie deren Anforderungen und Erwartungen an
die Beratung durch die BA verändern sich. Die BA professionalisiert daher ihre
Arbeitsmarktberatung, indem sie diese präventiver ausrichtet, komplexe
Anliegen ganzheitlich aufgreift, betriebliche Herausforderungen im Bereich der
Personalbedarfssicherung identifiziert, konkrete Handlungsbedarfe ableitet und
gemeinsam mit dem Arbeitgeber individuelle Lösungsansätze entwickelt. Dabei
forciert die BA zur Realisierung einer ganzheitlichen Beratung die enge
Vernetzung mit externen Beratungsexpertinnen und -experten und Netzwerkpartnern.
Anspruch der BA ist es, dem Arbeitgeber – ausgehend von seinen konkreten
Anliegen – professionell und kompetent individuellen Service, individuelle
Dienstleistungen und individuelle Lösungen anzubieten.
61. Wie regelmäßig findet der Austausch zwischen den betroffenen Ressorts
(BMAS, BMWK, BMI, BMBF; BMFSFJ) zum Thema
Fachkräftemangel statt, welche Arbeitsebenen sind an diesem Austausch wann und in
welchem Umfang beteiligt, und welche konkreten Zielvorgaben hat
dieser Austausch?
Das für die Fachkräftestrategie der Bundesregierung federführende BMAS hat
seit Beginn der Legislaturperiode zu zwei Ressortbesprechungen auf
Arbeitsebene eingeladen, an denen alle Ressorts und mehrere Beauftragte der
Bundesregierung vertreten waren. Ziel der Ressortbesprechungen war die Erarbeitung
und Abstimmung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. In welchem
Rhythmus dieser Austausch nach Verabschiedung der Fachkräftestrategie
fortgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. Zwischen diesen Sitzungen findet
zusätzlich ein regelmäßiger anlassbezogener Austausch statt. Fachkräftepolitische
Themen werden aber auch in sehr vielen weiteren v. a. berufs- und/oder
branchenspezifischen Prozessen der Bundesregierung angesprochen, die jeweils
eigene Austauschformate haben (siehe auch die Antworten zu den Fragen 27 bis
30 und 76).
62. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeiten
des Spracherwerbs im Ausland zu erleichtern?
Zum von der Bundesregierung finanziell geförderten Sprachkursangebot der
Erwachsenenbildung des Goethe-Instituts wird auf die Antwort zu Frage 57
verwiesen.
Die Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ im Ausland ist eine zentrale
Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). Das Konzept
„Förderung von Deutsch als Fremdsprache im Ausland 2022–2025“ des
Auswärtigen Amts vom Februar 2022 hat als prioritäres Aktionsfeld festgelegt,
dass die sprachliche Qualifizierung im Ausland in den nächsten Jahren eine
essentielle Aufgabe der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache gerade in den
Ländern sein wird, die als Schwerpunktländer für die Fachkräfteeinwanderung
identifiziert wurden. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, den reinen
Spracherwerb mit Vorintegrationsangeboten zu verknüpfen, um Personen
bereits vor der Ausreise die Möglichkeit zu geben, sich bestmöglich auf ihre
Ankunft in Deutschland und den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt
vorzubereiten. Daher fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration Modellprojekte, die Vorintegrationsmaßnahmen im
Ausland umsetzen.
Neben der Erwachsenenbildung bleibt die schulische Deutschförderung ein
Schwerpunktbereich der Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ im
Ausland. Eine Schlüsselstellung wird auch weiterhin der Initiative „Schulen:
Partner der Zukunft (PASCH)“ zukommen, zu der mittlerweile mehr als 1 900
Schulen im Ausland mit ca. 600 000 Lernenden gehören. Diese umfassen über
1 000 von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen betreute Schulen, die zum
Deutschen Sprachdiplom der KMK (je nach Niveau Nachweis der für
Berufsausbildung oder Studium erforderlichen Deutschkenntnisse) führen, sowie
ca. 700 vom Goethe-Institut betreute Schulen sowie 135 deutsche
Auslandsschulen, viele davon mit einem steigenden Anteil von Lernenden mit Deutsch
als Zweitsprache. Die Bundesregierung wird die PASCH-Schulen auch
weiterhin durch Entsendung von Lehrkräften, Fortbildungen für einheimische
Lehrkräfte, Bereitstellung von Lehrmaterialien und Projektarbeit unterstützen. Ein
im Koalitionsvertrag angekündigter Masterplan, der die Weichen stellen wird
für die Weiterentwicklung der Initiative, nicht zuletzt mit Blick auf die
Fachkräftestrategie der Bundesregierung, ist in Erarbeitung. Fortsetzen wird die
Bundesregierung auch die über das Goethe-Institut implementierte schulische
Breitenförderung für Deutsch als Fremdsprache, die Angebote für alle Deutsch
unterrichtenden Schulen beinhaltet. Diese umfasst z. B. Projekte zur
Lehrkräftequalifizierung, zur Förderung von Deutsch an Berufsschulen, zur Werbung
für Deutsch als Fremdsprache, aber auch die Bereitstellung von
Lernmaterialien und die Beratung ausländischer Bildungsbehörden.
63. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein
durchschnittliches Visumverfahren für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten
(
https://www.rnd.de/politik/arbeitsminister-heil-fachkraeftemangel-darf-
wachstum-nicht-dauerhaft-bremsen-NN6CGFUYCLOHFSIRKGN7AV5
ITI.html)?
Die Bearbeitungszeit im regulären Verfahren ist vom konkreten Einzelfall
abhängig und kann daher stark schwanken; sie hängt unter anderem davon ab, ob
die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende
Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder wie schnell die Rückmeldungen zu
den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgen. Durch die
Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann die Bearbeitungszeit im
Visumverfahren deutlich verkürzt werden.
64. Welche Auswirkungen hat die Schaffung des Bundesamts für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA) auf die Visavergabe?
a) Hat sich die Visavergabe durch das neue Bundesamt verbessert, und
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
b) Um wie viel schneller können jetzt Visaanträge bearbeitet werden
(bitte in Tagen angeben)?
Die Fragen 64 bis 64b werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr seines Bestehens konnte das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA), Abteilung V insgesamt 20 470 D-Visumanträge bearbeiten.
Durch die Schaffung der zusätzlichen Bearbeitungskapazität im BfAA konnten
besonders Visastellen mit hohem Antragseingang entlastet werden, was sich
u. a. in der Reduzierung der Wartezeit niederschlägt.
65. Wie viele Fachkräfte-Visaanträge sind beim BfAA seit Januar 2021
eingegangen und wurden bearbeitet (bitte nach genehmigt und abgelehnt
aufschlüsseln)?
Mit Stand 31. August 2022 wurden seit Januar 2021 36 018 Visa-Anträge an
das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bzw. an das
entsprechende Vorläufer-Pilotreferat im Auswärtigen Amt zugewiesen, vor allem
Anträge von Studierenden, Fachkräften und Familienangehörigen, von denen
33 774 erteilt und 1 982 abgelehnt wurden.
66. Wie viele Dienstposten sind im BfAA für die Bearbeitung von
Fachkräfte-Visa vorgesehen, und wie viele dieser Dienstposten sind derzeit
unbesetzt?
Im BfAA sind 23 Dienstposten zur Fachkräfte-Visaentscheidung vorgesehen,
von denen derzeit drei unbesetzt sind. In Bezug auf die Vakanzen wird
ergänzend darauf hingewiesen, dass sieben dieser Dienstposten erst kürzlich nach
Inkrafttreten des Haushalts 2022 eingerichtet wurden; eine Besetzung war hier
demnach noch nicht möglich. Die Verfahren zur frühestmöglichen Besetzung
der Dienstposten laufen derzeit.
67. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Visaverfahren in
den deutschen Konsulaten im Ausland zu beschleunigen, zu
vereinheitlichen und zu digitalisieren?
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Frage 59 und 59a
verwiesen.
68. Wie viele Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
wurden seit Februar 2020 bei der Zentralen Servicestelle
Berufsanerkennung (ZSBA) gestellt (bitte nach Quartalen, Ländern und Berufsgruppen
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
wurden seit Februar 2020 genehmigt und abgelehnt?
b) Was waren die häufigsten Gründe für eine Ablehnung?
Die Fragen 68 bis 68b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der BA hat die
Aufgabe, Personen, die im Ausland wohnen und einen Antrag auf Anerkennung
ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen stellen möchten, zu beraten.
Insbesondere berät die ZSBA zu den Möglichkeiten einer Anerkennung
ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehende
aufenthaltsrechtliche Fragen und begleitet die Interessentinnen und Interessenten bei
der Durchführung der entsprechenden Verfahren. Die ZSBA ist jedoch nicht
Anerkennungsstelle und entscheidet daher nicht über Anträge auf
Anerkennung. Daten im Sinne der Fragestellung liegen daher nicht vor.
69. Wie viele Dienstposten sind bei der ZSBA für die
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse vorgesehen, und wie viele dieser
Dienstposten sind derzeit unbesetzt?
Die ZSBA ist keine für die Überprüfung der Gleichwertigkeit einer
ausländischen Berufsqualifikation zuständige Stelle. Für die Durchführung von
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse sind daher bei der ZSBA
keine Dienstposten vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 68 bis 68b verwiesen.
70. Wie können bestehende Beratungsstrukturen für inländische
Unternehmen und interessierte ausländische Fachkräfte im Rahmen der
Anerkennungsverfahren ausgebaut oder verbessert werden?
Das Beratungsangebot zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
ist in Deutschland sowohl für Unternehmen als auch für Fachkräfte gut
ausgebaut.
Für Fachkräfte im Inland ist insbesondere das aus Mitteln des BMAS und des
Europäischen Sozialfonds aufgebaute flächendeckende Netzwerk von
Beratungseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ zu nennen.
Neben weiteren beratenden Akteuren wie den zuständigen
Anerkennungsstellen, darunter Kammern, oder der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
beraten unter anderem auch Migrantenorganisationen, teilweise im Rahmen der
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), und weitere regionale
Akteure in unterschiedlicher Tiefe zum Thema Anerkennung von
Berufsqualifikationen.
Die mit Mitteln des BMBF geförderten Projekte „Unternehmen
Berufsanerkennung“ sind im Jahr 2022 in eine neue Förderphase gestartet, in der u. a. über
das Projektangebot „UBAconnect“ Fachkräfte mit einer teilweisen
Gleichwertigkeit und Unternehmen zu der für die volle Anerkennung erforderlichen
Nachqualifizierung zusammengebracht und unterstützt werden.
Als Erstinformation zum Thema Berufsanerkennung mit Beratungsstellensuche
und dem „Anerkennungsfinder“ zum Auffinden der zuständigen
Anerkennungsstelle dient zudem das Informationsportal der Bundesregierung „Aner-
kennung-in-Deutschland.de“, welches vom BIBB betrieben wird. Das Angebot
in zehn Sprachen richtet sich sowohl an Fachkräfte als auch an deutsche
Arbeitgeber. Seit Juni 2022 steht das Angebot auch auf Ukrainisch zur Verfügung.
Das vom BMWK finanzierte BQ-Portal (Informationsportal für ausländische
Berufsqualifikationen) ist eine Arbeits- und Wissensplattform für
Berufskammern, welche die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der
dualen Aus- und Fortbildungsberufe durchführen, sowie für Unternehmen. Das
BQ-Portal enthält Informationen zu über 4 800 Berufsprofilen aus 100 Ländern
und 100 Beschreibungen von ausländischen Berufsbildungssystemen. Das BQ-
Portal wird künftig auch auf „Germany4Ukraine“ verlinkt.
Auch für Fachkräfte im Ausland bestehen ausreichend Angebote zur Beratung.
Neben dem Erstinformationsangebot der Hotline „Arbeit und Leben in
Deutschland“ berät die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung bei der BA
ausführlich zum Thema Berufsanerkennung und begleitet Fachkräfte auf ihrem
Weg nach Deutschland, auf die Antwort zu Frage 68 wird verwiesen. Zudem
bieten im Rahmen des Projekts ProRecognition weltweit zehn
Auslandshandelskammern spezifische Beratung zum Thema Berufsanerkennung an.
71. Was erwartet die Bundesregierung von der Wirtschaft an eigenen
Anstrengungen, um die Fachkräftegewinnung innerhalb des geltenden
Rechtsrahmens zu verbessern?
Grundsätzlich besteht ein Eigeninteresse der deutschen Wirtschaft, sich um die
Fachkräftegewinnung zu bemühen und diese möglichst zu erleichtern, z. B.
indem sie die ausländischen Fachkräfte beim Einwanderungsprozess unterstützt.
Ein erfolgreiches Integrationsmanagement sowie Sprach- und
Qualifizierungsmaßnahmen, aber auch die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes können
zudem zur Bindung der Fachkräfte beitragen. Darüber hinaus leistet die
Wirtschaft mit ihrer Beteiligung und ihrem Engagement bei unterschiedlichen
Begleitmaßnahmen der Bundesregierung sowie eigenen Initiativen fortlaufend
einen wichtigen Beitrag bei der Fachkräftegewinnung.
72. Inwiefern hält die Bundesregierung die im
Fachkräfteeinwanderungsgesetz festgeschriebenen Mindestsprachstandards mit Blick auf die
Integrationsfähigkeit für zielführend („Sprache als Schlüssel zur Integration“)?
Deutschsprachkenntnisse tragen wesentlich zu einer erfolgreichen Integration
in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft bei. In den Fällen der Migration, in
denen noch kein zukünftiger Arbeitgeber feststeht, werden
Mindestsprachstandards gesetzlich gefordert, um die Chancen auf eine Anstellung zu erhöhen.
Daneben sind deutsche Sprachkenntnisse in fast allen anderen
gesellschaftlichen Bereichen und dem täglichen Leben eine Voraussetzung für eine
angemessene Teilhabe. Zum von der Bundesregierung finanziell geförderten
Sprachkursangebot der Erwachsenenbildung des Goethe-Instituts im Ausland wird auf
die Antwort zu Frage 57 verwiesen, zur Sprachförderung im Inland auf die
Antworten zu den Fragen 20 und 36.
73. Plant die Bundesregierung eine Absenkung oder Anhebung der
Mindestsprachstandards (bitte begründen)?
Soweit gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Bildungs- und
Erwerbsmigration Anforderungen an ein bestimmtes Maß an deutschen
Sprachkenntnissen beinhalten, werden diese im Laufe des kommenden
Gesetzgebungsvorhabens zur praktikableren Ausgestaltung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geprüft.
74. Wann wird die Bundesregierung ihre Vorschläge für die im
Koalitionsvertrag angekündigte Chancenkarte auf der Grundlage eines
Punktesystems vorlegen, welche Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden, und
welchen konkreten Mehrwert erwartet die Bundesregierung von der
Chancenkarte für den deutschen Arbeitsmarkt?
Die Bundesregierung beabsichtigt in diesem Jahr einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der auch die Einführung einer Chancenkarte auf der Grundlage eines
Punktesystems zur Arbeitsplatzsuche enthält.
In diesem Punktesystem sollen verschiedene Kriterien bewertet werden, wie
insbesondere Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter.
Die Chancenkarte wird mehr Einwanderungsinteressierten die Möglichkeit für
einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche eröffnen, als die bestehenden
Regelungen, die auf Fachkräfte im Sinne des AufenthG ausgerichtet sind (vgl.
Antwort zu Frage 33).
75. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit
im Ausland zur Anwerbung von Fachkräften für den deutschen
Arbeitsmarkt?
Die Bundesregierung wirbt auf ihrem Dachportal „Make it in Germany“ sowie
zeitweise über Mediaschaltungen in ausgewählten Drittländern mit dem Ziel,
ausländische Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen. Ferner werden alle
wichtigen Informationen rund um das Thema Einwanderung für
einwanderungsinteressierte Fachkräfte aus dem Ausland und Unternehmen im Inland auf
dem Portal zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen wird die Bundesregierung
in diesem Jahr und in den Folgejahren fortsetzen (Laufzeit bis 2023 mit Option
zur Verlängerung bis Ende 2026).
a) Welche finanziellen Mittel sind im Bundeshaushalt 2022 dafür
vorgesehen (bitte entsprechende Höhe der Finanzmittel und getrennt
nach Projekten und Einzelplänen ausweisen)?
Titel 0902-686 05 UT1
Maßnahme Mittel im Bundeshaushalt 2022 (brutto)
„Make it in Germany“ 4.343.247,36 Euro
b) Wie sieht die vierjährige Finanzplanung bei den oben genannten
Titeln aus?
Titel 0902-686 05 UT1 (anteilig Finanzplanung zu Maßnahme „Make it in
Germany“)
Haushaltsjahr Gesamt (brutto) (inkl. Option)
2022 4.343.247,36 Euro
2023 3.416.501,90 Euro
2024 3.349.397,80 Euro
2025 3.352.384,70 Euro
2026 (bis 31.03.2026) 726.495,00 Euro
76. Welche regelmäßigen Formate gibt es für den Austausch zu den Themen
Fachkräfteeinwanderung und Fachkräftesicherung zwischen den
verschiedenen Ressorts der Bundesregierung?
Zu den Formaten zur Erarbeitung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung
siehe Antwort zu Frage 61. Zum Thema „Fachkräfteeinwanderung“ findet
zusätzlich ein regelmäßiger Austausch der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre zur Weiterentwicklung der gesetzlichen und untergesetzlichen
Rahmenbedingungen statt. Gemeinsame Federführung liegt bei dem Auswärtigem Amt,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz, Bundesministerium für Bildung und Forschung und
Bundesministerium des Innern und für Heimat.
77. Steht die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit
gesamtgesellschaftlichen Akteuren (die Akteure seit Beginn der 20. Legislaturperiode
nennen), die sich im Bereich der Fachkräfteeinwanderung engagieren?
Die Bundesregierung führt den seit vielen Jahren bewährten Dialog mit
gesamtgesellschaftlichen Akteuren, die sich im Bereich der
Fachkräfteeinwanderung engagieren, fort. Dazu gehören im Wesentlichen der Zentralverband des
deutschen Handwerks (ZDH), der Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),
der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Städtetag (DST) sowie der
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).
78. Plant die Bundesregierung weitere Initiativen zur Beschleunigung der
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Anerkennungsverfahren zu
vereinfachen und zu beschleunigen und ist hierzu im Gespräch mit den Ländern
und Kammern, die für die Umsetzung zuständig sind. Die Frage der
Optimierung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ist auch Gegenstand der
Erörterungen innerhalb der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus
Drittstaaten, wozu im Herbst 2022 Eckpunkte vorgelegt werden sollen.
79. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das Widerspruchsrecht gegen
negative Anerkennungsbescheide auch auf die involvierten Arbeitgeber
auszudehnen, die in der Regel alle Verfahrenskosten tragen und von den
Nachteilen einer Ablehnung betroffen sind, und in welcher Form könnte
das rechtssicher eingeführt werden?
Engagierte Arbeitgeber können bereits heute die Anerkennungsverfahren der
Fachkräfte einschließlich eines Widerspruchsverfahrens im Falle einer
Ablehnung eines Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen
Berufsqualifikation begleiten und gegebenenfalls unterstützen. Eigene
Verfahrensrechte des Arbeitgebers würden einen Eingriff in die Rechte der
Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers darstellen.
Mögliche Kostenübernahmen des Arbeitgebers im Innenverhältnis, zu denen
der Bundesregierung keine Kenntnisse vorliegen, führen zu keiner anderen
Einschätzung.
80. Welche Änderungen im Anerkennungsgesetz sind geplant oder
notwendig, um den zugewanderten Fachkräften bei einer Teilgleichwertigkeit
der Abschlüsse auch ohne aufwendige Nachqualifizierungsmaßnahmen
und ohne gehobene Deutschkenntnisse Chancen auf dem deutschen
Arbeitsmarkt zu eröffnen, z. B. aufgrund von Fähigkeitsnachweisen, oder
analog zu den Kriterien bei den IT-Fachkräften?
Die in der Fragestellung angesprochene Frage der Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis liegt außerhalb des Anwendungsbereichs des Anerkennungsgesetzes.
Zu den nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Artikel 1
des sogenannten Anerkennungsgesetzes, zu berücksichtigenden Qualifikationen
gehört bereits heute einschlägige, im Ausland oder Inland erworbene
Berufserfahrung. § 14 BQFG eröffnet die Möglichkeit über sonstige Verfahren, wozu
insbesondere Arbeitsproben, Fachgespräche oder praktische und theoretische
Prüfungen gehören, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu
ermitteln und damit in die Gleichwertigkeitsprüfung einzubeziehen.
81. Plant die Bundesregierung Vereinfachungen für die Unternehmen,
insbesondere KMU, die Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben wollen?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in einem intensiven Austausch zu
umfassenden Maßnahmen zur Erleichterung der Erwerbsmigration. Dazu
gehören neben Maßnahmen zur Erweiterung des rechtlichen Rahmens zur
Arbeitsmigration auch Erleichterungen bei den Prozessen und Verfahren sowie
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Informations- und Beratungsangebote für
Fachkräfte und Arbeitgeber in Deutschland insbesondere auf dem Portal der
Bundesregierung „Make it in Germany“. Die Anzahl der in der Jobbörse der
BA auf „Make it in Germany“ veröffentlichten Stellenangebote soll u. a. durch
Beratung von Unternehmen durch den Arbeitgeber-Service der BA sowie die
Unternehmensansprache und Bekanntmachung der Jobbörse über die Verbände
und die Kommunikationskanäle von „Make it in Germany“, erhöht werden.
Der entsprechende Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
82. Plant die Bundesregierung die Erprobung von
„Fachkräfteeinwanderungs-Attachés“ an ausgewählten Deutschen Botschaften in Drittstaaten,
und wenn nein, bitte begründen?
Die Außenhandelskammern sind für die deutsche Wirtschaft Ansprechpartner
im Ausland, nehmen in dem Rahmen bereits Beratungsfunktionen wahr und
bieten ein Vermittlungsforum für potenzielle Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die
Außenhandelskammern bei der Fachkräfteanwerbung und -begleitung eine
stärkere Rolle spielen. Aufbauend auf der Rahmenkooperationsvereinbarung
zwischen Auswärtigem Amt und Deutschem Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) sollen weitere Standorte bestimmt werden, an denen die
Außenhandelskammern Antragstellerinnen und Antragsteller vor dem Visumverfahren
beraten und bei der Vorbereitung der Visumanträge unterstützen. Auch eine
stärkere Rolle bei der Vermittlung zwischen potenziellen Arbeitnehmerinnen
bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern und der Beratung deutscher
Unternehmen ist denkbar.
83. Wie viele „Willkommenslotsen“ sind bundesweit im Einsatz?
Aktuell sind 71 Willkommenslotsen im Einsatz und fünf Stellen unbesetzt.
Neun weitere Stellen wurden für das zweite Halbjahr 2022 beantragt (vgl.
Antwort zu Frage 84).
84. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der „Willkommenslotsen“ zu
erhöhen,
Das BMWK hat aufgrund der erhöhten Zuwanderung von Geflüchteten aus der
Ukraine im Jahr 2022 unterjährig für interessierte Maßnahmeträger die
Möglichkeit eröffnet, weitere Willkommenslotsenstellen einzurichten. Hieraufhin
wurden neun weitere Stellen beantragt.
und ist geplant, die Aufgaben der „Willkommenslotsen“ auch auf die
Unterstützung bei der sozialen Integration von zugewanderten Fachkräften,
z. B. bei der Wohnungssuche, auszuweiten?
Nein, dies ist aktuell nicht geplant.
85. Wie unterstützt die Bundesregierung insbesondere KMU bei der
Durchführung von Visaverfahren für internationale Fachkräfte, und welche
konkreten Unterstützungsangebote leistet die Bundesregierung in diesem
Kontext?
Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei
der Durchführung von Visaverfahren für internationale Fachkräfte durch ein
breites Informations- und Beratungsangebot. Das Portal „Make it in Germany“
bündelt die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten der qualifizierten
Zuwanderung nach Deutschland und nutzt unterschiedliche Formate zur
Information von interessierten Fachkräften und Unternehmen (u. a. Webinare,
Newsletter, Informationsbroschüren, Veranstaltungen). Auch bietet das Portal
die Möglichkeit, sich über E-Mail, Chat oder per Telefon beraten zu lassen.
Dies geschieht durch die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“, die
gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der
Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Darüber hinaus unterstützen auch Kammern bei
der Information und Beratung von Unternehmen zu Visaverfahren.
Mit zwei Pilotprojekten zur Fachkräfterekrutierung aus Drittstaaten „Hand in
Hand for international Talents“ und „Handwerk bietet Zukunft“ fördert die
Bundesregierung bis zum Jahr 2023 die Gewinnung von Fachkräften mit
beruflicher Ausbildung. Die teilnehmenden Unternehmen werden bei allen
administrativen Prozessen einschließlich Visaverfahren im Rahmen des Projektes
begleitet und unterstützt.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 82 verwiesen.
86. Wie bewertet die Bundesregierung, die im UN-Migrationspakt
verankerten transnationalen Ausbildungspartnerschaften im Hinblick auf die
Ausbildung von Fachkräften im Herkunftsland, die anschließend nach
Deutschland kommen können, mit welchen Ländern werden sie bereits
durchgeführt, und ist hier eine ressortübergreifende Strategie geplant
(
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migratio
n_fair_gestalten/IB_Policy_Brief_2020_Transnationale_Partnerschafte
n.pdf)?
Die Bundesregierung bewertet transnationale Ausbildungspartnerschaften als
unterstützenswerten Ansatz zur Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften
aus Drittstaaten, da dieser die Interessen von Herkunfts- und Zielländern
partnerschaftlich und entwicklungsorientiert in Einklang bringt. Pilotprojekte, die
eine Ausbildung von Arbeitskräften im Herkunftsland und im Anschluss eine
Vermittlung von Teilen der ausgebildeten Arbeitskräfte nach Deutschland
umfassen, werden von der Bundesregierung derzeit mit Vietnam, Ecuador und
Kosovo durchgeführt. Die Umsetzung weiterer entsprechender
Kooperationsprojekte wird geprüft. Entsprechende Ansätze sind Teil strategischer
Überlegungen der Bundesregierung zur Fachkräftegewinnung, die im Entwurf der
Fachkräftestrategie übergreifend dargestellt werden.
31.08.2022
Aktueller Umsetzungsstand der INVITE-Projekte
INVITE-
Projekt
Verbundpartner
Projektlaufzeit
Projektziel
Entwicklungsstand
Prototypentestung im
Rahmen
des INVITE-
ToolCheck
22
ADAPT Westfälische Hochschule Gelsenkirchen
Bocholt Recklinghausen, Pädagogische
Hochschule Freiburg, Leibniz
Information Centre for Science and Technology
(TIB), BIG-Bildungsinstitut im
Gesundheitswesen gGmbH, maxQ/ bfw
Unternehmen für Bildung, Alten- und
Pflegezentren des Main-Kinzig Kreises
gGmbH
01.05.21-
30.04.24
ADAPT ziel darauf ab, ein bundesweites
Netzwerk über eine gemeinsame digitale
Lernplattform im Bereich Pflege
aufzubauen, die sowohl informell erworbene
Kompetenzen diagnostiziert als auch mit
Hilfe eines adaptiven
Weiterbildungsunterstützungssystems zur beruflichen
Entwicklung in der Branche beiträgt.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische
Vorarbeiten durchgeführt. Eine Portfolioanalyse über betriebliche
Lernangebote im Berufsfeld Pflege wurde durchgeführt. Die
technische Umsetzung des Vorhabens ist planmäßig und das
Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
APOLLO Hochschule der Bayerischen Wirtschaft
gGmbH, Bildungswerk der Bayerischen
Wirtschaft - bbw gGmbH, Bildungswerk
der Baden-Württembergischen
Wirtschaft Biwe e.V., Bertelsmann Stiftung,
TÜV Rheinland Akademie GmbH
01.09.21-
31.08.24
Das Projekt APOLLO entwickelt eine App,
die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz
berufliche Kompetenzen von
Nutzer:innen erfasst, persönliche
Kompetenzprofile mit Entwicklungspotenzialen und
Weiterbildungsvorschlägen erstellt und
Nutzer:innen darauf basierend
passgenaue Weiterbildungen vorschlägt.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische
Vorarbeiten, u.a. für die einzusetzenden KI-Algorithmen im Bereich
Computer Vision, Tex-Analyse und Recommender System
durchgeführt. Die technische Umsetzung des Vorhabens ist
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
ComP-ASS Geokompetenzzentrum Freiberg e.V.,
Universität des Saarlandes (UdS)
edutech / Bildungstechnologie,
Technische Universität Chemnitz (TUC),
Technische Universität Dresden (TU
DD), Handwerkskammer Dresden
(HWK DD), RKW Sachsen
Rationalisierungs- u. Innovationszentrum e.V.
(RKW), Databay AG (DB),
Tischlerverband Thüringen e.V. (TT), Fachverband
Tischler Sachsen-Anhalt (TSA),
Fachverband Tischler Brandenburg (TBB),
Tischler-Innung Berlin (TB),
Fachverband Tischler Mecklenburg-
Vorpommern (TMP),
01.09.21-
31.08.24
Das Projekt ComP-ASS verfolgt das Ziel,
durch die Entwicklung eines konkreten
digitalen Weiterbildungsangebots und der
Entwicklung eines tutoriellen
Assistenzsystems einen digitalen
Weiterbildungsraum für die bedarfsgerechte,
anwenderorientierte und innovative
Weiterqualifizierung von Steinmetzen und Tischlern zu
schaffen, um dem besonderen
Fachkräftemangel in dieser Personengruppe und
dem Problem der Nachwuchsakquise
entgegenzuwirken.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische
Vorarbeiten durchgeführt. Dazu zählen ein Konzept für den Aufbau
des ComP-ASS Lernplatzes in Form eines Mock-Ups, die
Entwicklung eines Prototyps einer vereinfachten
dreidimensionalen CNC-Maschine im virtuellen Raum und die Entwicklung
eines Interpreters für numerische Computersteuerungen. Die
technische Umsetzung des Vorhabens ist planmäßig. Das
Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
Tischler-Innung Hamburg (TH),
Fachverband Tischler Sachsen (TS),
Landesverband Bayerischer Steinmetze (LIV
B), Gemeinnütziger Förderverein des
Steinmetz- und Bildhauerhandwerks
e.V. (FV S)
DigiPlat4Train SKZ - KFE gGmbH, SHS Plus GmbH 01.09.21-
31.08.24
Im Projekt DigiPlat4Train soll eine
Plattformlösung für bedarfsgerechte, digitale
„On-Demand Schulungen“ für
Produktionsbetriebe der Kunststoffindustrie
geschaffen werden.
Im Projekt wurden bereits erste Prototypen für die Inhalte,
erste Nutzertests sowie ein Konzept zur technischen
Umsetzung erarbeitet. Die technische Umsetzung des Vorhabens ist
planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
EduPlex_API Hochschule Schmalkalden, WBS
Training AG, Courseticket Deutschland
GmbH
01.09.21-
31.08.24
Im Projekt EduPLEx_API soll für die
Hauptzielgruppe KMU und deren
Beschäftige eine prototypische Learning
Experience Plattform (LXP) konzipiert
werden, auf der der gesamte Prozess von der
Identifikation der Weiterbildungsbedarfe,
Auswahl, Buchung und Bezahlung der
Weiterbildungsinhalte sowie Lernprozess
und Lernerfolgskontrolle abgebildet wird.
Im Projekt wurden konzeptionelle Arbeiten zur Analyse,
Adaption und Einhaltung nationaler und internationaler
(Meta-) Datenstandards, zur Verifizierung der
gegenständlichen Kompetenz-Frameworks (Taxonomien, Ontologien)
sowie eine technische Anforderungsanalyse zur
Interoperabilität von E-Learning-Standards vorgenommen. Die technische
Umsetzung des Vorhabens ist planmäßig. Das Projekt verläuft
dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
Ele-com Zentralstelle für Berufsbildung im
Handel e. V. (zbb), Center for Open Digital
Innovation and Participation (CODIP),
TU Dresden, KOMPASS Kompetenzen
passgenau vermitteln gGmbH, IFH Köln,
Qualitus GmbH, TH Nürnberg, food
akademie Neuwied GmbH, BZT
Bildungszentrum Handel und
Dienstleistungen Thüringen gGmbH, BZH
Bildungszentrum Handel und
Dienstleistungen gGmbH
01.05.21-
30.04.24
Das übergeordnete Ziel von Ele-com
besteht in der Entwicklung eines
ganzheitlichen Systems, das Führungskräfte aus
Handelsunternehmen einfacher zu der
berufsbezogenen Weiterbildung führt,
die sie anstreben und ihnen ein
erfolgreiches Lernen durch das Angebot
verschiedener Lernwege ermöglicht.
Im Projekt wurden entscheidende Grundlagen für das
übergeordnete Ziel erarbeitet. Die technische Umsetzung des
Vorhabens ist planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
EXPAND+ER WB³
Brandenburgische Technische
Universität Cottbus-Senftenberg, IHK-
Projektgesellschaft mbH,
TÜV Rheinland Akademie, LE
Commsulting GmbH, I-mmersive Gmb,
Fraunhofer Gesellschaft – Institut für
offene Kommunikationsdienste, Grone
Bildungszentren Berlin gGmbH
01.09.21-
31.08.24
Das Ziel des Vorhabens ist die
Weiterentwicklung und Vernetzung der in Berlin-
Brandenburg existierenden
„Weiterbildungsdatenbank Suchportal in Berlin und
Brandenburg“ (WDB Suchportal BB), u.a.
durch eine verbesserte Personalisierung
bei gleichzeitiger Stärkung der intuitiven
Benutzbarkeit.
Im Projekt wurden konzeptionelle Vorarbeiten zur
Projektorganisation vorgenommen. Die technische Umsetzung des
Vorhabens ist planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits-
und Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
HUBGrade Zentralstelle für die Weiterbildung im
Handwerk (ZWH) e.V., Bildungszentren
des Baugewerbes e.V. (BZB),
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu
Bielefeld (HWK OWL),
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
(HWKNO), Bundestechnologiezentrum
für Elektro- und Informationstechnik
e.V. (BFE), Handwerkskammer
Oldenburg (HWKO)
15.05.21-
14.05.24
Ziel des Projektvorhabens HUBGrade ist
die Entwicklung eines bundesweiten
Weiterbildungsportals des Handwerks,
welches bestehende
Weiterbildungsplattformen, Weiterbildungsangebote,
Verwaltungssysteme und
Lernmanagementsysteme der handwerklichen
Bildungsanbietenden vernetzt und zusätzliche
Plattformservices anbietet, um die
Attraktivität und Beteiligung an beruflicher
Weiterbildung im Handwerk zu steigern.
Ein technisches Grobkonzept, die technische Infrastruktur
sowie die Entwicklungsumgebungen wurden eingerichtet.
Die technische Umsetzung des Vorhabens ist planmäßig. Das
Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
IWWBPlus DIPF | Leibniz-Institut für
Bildungsforschung und Bildungsinformation,
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
Leibniz-Zentrum für Lebenslanges
Lernen
01.09.21-
31.08.24
Das Projekt IWWBPlus verfolgt das Ziel,
das Benutzererlebnis und die Usability
einer digitalen Plattform für Weiterbildung
auf Basis des InfoWeb Weiterbildung
(IWWB) durch neue Web- und
Informatiktechnologien zu verbessern. Dazu wird
die vorhandene Infrastruktur des IWWB
um weitere Metadaten zur besseren
Individualisierung erweitert und eine
Verknüpfung mit dem Europass System
hergestellt.
Das Vorhaben treibt die Optimierung der Usability und User
Experience der IWWB-Plattform durch die Identifikation von
Standards (Europass, ESCO), die Erstellung einer Ontologie,
die Befragung von Nutzenden und die Konzeption von Light-
Assessments sowie Chatbot-Anwendungen kontinuierlich
voran. Die technische Umsetzung und die notwendigen
konzeptionellen Vorarbeiten des Vorhabens erfolgen weitgehend
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
KAINE Akademie der Ruhr-Universität
Bochum gGmbH, Lehrstuhl für
Produktionssysteme (RUB), Gemeinsame
Arbeitsstelle RUB/IG-Metall, Ruhr-
Universität Bochum, Arbeitsgruppe für
Bildungspsychologie, Ruhr-Universität
Bochum, Deutsches Forschungszentrum
für Künstliche Intelligenz gGmbH,
Bochumer Institut für Technologie
gGmbH, IG Metall Bildungszentrum
Sprockhövel, Deutsche Edelstahlwerke
Karrierewerkstatt GmbH
01.09.21-
31.08.24
Das übergeordnete Ziel des Projekts
KAINE ist die Steigerung von Lerneffizienz
und Lerneffektivität durch die
Adressierung der jeweils branchenspezifischen
Anforderungen sowie der individuellen
Bedürfnisse der Teilnehmer:innen durch
die KI-basierte Bereitstellung
individualisierter Lernmaterialien auf einer
elektronischen Lernplattform.
Im Projekt fanden technische Vorarbeiten zur Modellierung
individueller learning journeys sowie konzeptionelle
Vorarbeiten zur Spezifikation individueller Lernendenmerkmale und
deren adaptive Entsprechung in Lernmaterialien statt. Die
technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das
Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
KAMAELEON Universität Mannheim,
edyoucated GmbH
01.03.21-
29.02.24
Das Projekt KAMAELEON fokussiert auf
die Entwicklung und Erforschung von KI-
basierten Personalisierungsansätzen
mittels der edyoucated-Lernplattform. Dabei
werden die heterogenen (Lern-)
Voraussetzungen und flexiblen Bedingungen von
Weiterbildungsprozessen sowie die
Dynamik von Weiterbildungszielen
berücksichtigt.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische Arbeiten
durchgeführt. Die technische Umsetzung des Vorhabens
erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits-
und Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
KI4CoLearnET Vereinigung für Betriebliche
Bildungsforschung e. V. (IBBF), CQ
Beratung+Bildung GmbH, k.o.s GmbH,
Ausbildungsverbund Teltow e. V. –
Berufliches Weiterbildungszentrum,
Hochschule für Technik und Wirtschaft
Berlin
01.09.21-
31.08.24
Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung
eines Kompetenzmodells, welches digitale
und nachhaltigkeitsrelevante
Kompetenzen zusammenführt, um der Entwicklung
und Förderung dieser Kompetenzen
durch Weiterbildung eine Basis zu geben.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische Arbeiten
durchgeführt. Die technische Umsetzung des Vorhabens
erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits-
und Zeitplan entsprechend.
KIM Technische Universität Hamburg,
Institut für Laser- und
Anlagensystemtechnik (iLAS), Universität Bremen, Institut
Technik und Bildung (ITB), oncampus
GmbH (oncampus), consider it GmbH
(CIT)
01.09.21-
31.08.24
Das Projekt KIM verfolgt das Ziel der
Bereitstellung einer KI-Lösung, die für
Nutzer:innen von beruflichen
Weiterbildungsplattformen auf deren Berufs- und
Karrierewunsch hin zielgerichtete
Weiterbildungscurricula entwickelt.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische Arbeiten
durchgeführt. Die technische Umsetzung des Vorhabens
erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits-
und Zeitplan entsprechend.
KIPerWeb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung
gGmbH, Deutsches Forschungszentrum
für Künstliche Intelligenz GmbH, IFBB –
Institut für Betriebliche Bildung GmbH,
Bildungswerk der Niedersächsischen
Wirtschaft (BNW) gGmbH, oncampus
GmbH, Provadis Partner für Bildung
und Beratung GmbH
01.05.21-
30.04.24
Ziel des Vorhabens KIPerWeb ist die
Entwicklung eines personalisierten
Empfehlungsmanagements und damit die
Erweiterung bestehender Lernplattformen, um
den Lernerfolg bei Lernenden u.a. durch
adaptive Lernpfade, Chatbots sowie
Instrumente zur Motivationssteigerung zu
verbessern.
Konzeptionelle Vorarbeiten sowie die Entwicklung und
Erprobung erster Prototypen zur KI-basierten Kursempfehlung
konnten bereits abgeschlossen werden. Die technische
Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt
verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
KIRA Fraunhofer-Institut für
Arbeitswirtschaft und
Organisation IAO, WBS TRAINING AG,
Hochschule Heilbronn, Duale
Hochschule Baden-
Württemberg Heilbronn
01.09.21-
30.04.24
Das Projekt KIRA zielt auf die Entwicklung
und Erprobung der konzeptionellen und
datentechnischen Voraussetzungen für
eine nutzerzentrierte Individualisierung
von beruflichen Lernangeboten mit Bezug
auf unternehmens- bzw.
arbeitsmarktpolitische Erfolgsmerkmale.
Neben konzeptionellen Vorarbeiten konnten bereits erste
Modellierungen für das KI-gestützte Matching umgesetzt
werden.
Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig.
Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
KIRA_Pro Fraunhofer-Institut für
Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK,
Peers Solutions GmbH, FBT
Feinblechtechnik GmbH, Harms & Wende GmbH
& Co. KG
01.03.21-
29.02.24
Ziel des Projekts KIRA_Pro ist die
mittelstandstaugliche Entwicklung eines KI-
basierten Rollennavigators mit einer
automatisierten Lernpfadermittlung zur
beruflichen Weiterbildung im
produzierenden Gewerbe.
Neben konzeptionellen und methodischen Vorarbeiten
wurden erste prototypische Lernpfade entwickelt. Die technische
Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt
verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
KIWI Universität Bremen - Institut Technik
und Bildung (ITB), Universität Bremen/
Bremer Institut für Strukturmechanik
und Produktionsanlagen (bime),
appslab UG
01.09.21-
31.08.24
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung
einer App (agierend im Sinne einer
Metasuchmaschine über bestehende
Lernplattformen hinweg), die mit Hilfe von KI
Fortbildungen und
Weiterbildungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte in der
Im Projekt haben konzeptionelle Vorarbeiten zum Matching-
Algorithmus (Entwicklung von Kategorien für passgenaues
Matching für die KI) stattgefunden. Die technische
Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft
insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
produzierenden Industrie ermittelt
(entlang der individuellen
Qualifizierungsbedarfe und Lernpräferenzen).
KUPPEL Deutscher Volkshochschul-Verband e.
V. (DVV), Deutsches
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH
(DFKI), Fraunhofer-Institut für
Angewandte Informationstechnik (FIT),
Deutsches Institut für
Erwachsenenbildung (DIE), Eberhard Karls Universität
Tübingen (EKUT)
01.05.21-
30.04.24
Das Projekt KUPPEL hat die Entwicklung
eines technischen Systems in Form einer
hybriden Cloud zur Bereitstellung eines
KI-gestützten individualisierten
Lernangebots auf verteilten Plattformen zur
Professionalisierung und
Kompetenzförderung von Lehrkräften in der
Erwachsenenbildung zum Ziel.
Das Projekt hat mit der technischen Umsetzung der hybriden
Cloud begonnen, ebenso mit der Umsetzung des
Multiagentensystems, der Blockchain und der Integration der beiden
Systeme. Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
nachvollziehbar mit leichten Verzögerungen aufgrund des
späteren Projektstarts. Der Arbeits- und Zeitplan insgesamt
erscheint nicht gefährdet.
LiMo FIR e. V. an der RWTH Aachen (FIR),
Universität Ulm Abteilung Lehr-
Lernforschung (LLF), DatabayAG (DTB), leifos-
GmbH (LEI), Peers Solutions GmbH
(PRS), TÜV NORD AG (TNG),
Deutsche MTM GmbH (MTM),
Murrelektronik GmbH (MUE), Mauser + Co.
GmbH (MAU), EICeAachen GmbH (EIC)
01.09.21-
31.08.24
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens LiMo
ist es, bei der Durchführung und dem
Management betrieblicher Weiterbildung
über die Plattform ILIAS das zu
vermittelnde Wissen bedarfsgerecht zur
Verfügung zu stellen, neue Lernangebote
abseits von den bisherigen Konzepten zu
schaffen, die den Lernprozess und die
Selbstlernkompetenz des Lernenden
individuell fördern sowie aktuelle
Technologien des Mobile-Learning in den
individuellen Berufsalltag zu integrieren.
Im Projekt wurden konzeptionelle Vorarbeiten abgeschlossen
und die Analyse von Anforderungen an einen innovativen,
mobilen und sicheren Weiterbildungsraum durchgeführt. Die
technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das
Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
LiSiL Institut für Angewandte Informatik
(InfAI) e. V., Technische Universität
Dresden, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.,
Lebenshilfe Dresden
e .V.
01.05.21-
30.04.24
Ziel des Vorhabens LiSiL ist die Ermittlung
geeigneter Vermittlungsformate für
emotionale Themen in der Weiterbildung
sowie die Gestaltung von Empathie-
basierten Online-Komponenten für die
Weiterbildung, bspw. durch Storytelling-
Formate sowie Raum für Reflektion und
Offenheit.
Es wurde mit der Bedarfsermittlung und Konzeption
begonnen sowie technische Rahmenbedingungen geschaffen, um
eine Integration der künftigen Entwicklungen bei den
Moodle-Plattformen der Praxispartner zu ermöglichen. Dabei
entstandene Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung
von Arbeiten aufgefangen werden. Der Arbeits- und Zeitplan
insgesamt erscheint nicht gefährdet.
MINDED-RUHR MedEcon Ruhr GmbH, Alfried Krupp
Krankenhaus, Datatree AG, Fraunhofer
ISST, Gute Hoffnung gGmbH,
TUTOOLIO GmbH, Universität
Duisburg-Essen, Universität Witten/
Herdecke
01.05.21-
30.04.24
Ziel ist der Aufbau eines offenen Systems
für Weiterbildungsangebote im
Krankenhaus- und Pflegebereich (Academy) unter
Einbeziehung vernetzter LMS mit KI-
gestützter, bedarfsgerechter Bereitstellung
von Lerninhalten.
Es wurden Grundlagen für die Anbindung, Vernetzung und
Standardisierung der bestehenden LMS geschaffen und
Anforderungen für den Einsatz von KI zur Individualisierung von
Lernpfaden identifiziert. Die technische Umsetzung des
Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt
dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
MyEduLife Technische Universität Dresden, Center
for Open Digital Innovation and
Participation (CODIP), TH Lübeck, RWTH
Aachen, HWK Dresden / njumii – Das
01.05.21-
30.04.24
MyEduLife verfolgt das Ziel, eine
transparente, vergleichbare, verifizierte und
vernetzte Möglichkeit zu schaffen, um
berufliche Weiterbildungsaktivitäten und Lern-
Im Projekt wurden bestehende Standardisierungs- und
Zertifizierungsmöglichkeiten analysiert und evaluiert und die
bestehenden Systeme der Anwendungspartner:innen weiterentwi-
31.08.2022
Bildungszentrum des Handwerks,
Kompetenzen passgenau vermitteln gGmbH
(KOMPASS), Elektrobildungs- und
Technologiezentrum e. V., Bildungsportal
Sachsen GmbH (BPS)
biographien gemäß
datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen zu
dokumentieren.
ckelt. Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
weitgehend planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem
Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
Net OEV Technische Universität Ilmenau,
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
e.V. (VDV), beka GmbH, Cornelsen e-
Cademy GmbH, Deutschland mobil
2030 GmbH, House of Logistic &
Mobility (HOLM) GmbH, Rhein-Main-
Verkehrsverbund
01.09.21-
31.08.24
Ziel des Vorhabens Net OEV ist es,
digitale Wissens- und Lernplattformen in der
Mobilitätsbranche miteinander zu
vernetzen und inhaltsbasierte
Empfehlungssysteme zur Optimierung der
Lernplattformen einzusetzen (Zielgruppe:
insbesondere Quereinsteiger:innen im ÖPNV).
Im Projekt wurde die Anforderungsanalyse als Vorbereitung
auf die aktuell erfolgende Konzeption durchgeführt. Die
technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das
Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan
entsprechend.
OncaPflege Institut für Sozial- und
Organisationspädagogik der Universität Hildesheim
(SUH), Institut für Interaktive Systeme,
ehem. Institut für Lerndienstleistungen
an der Technischen Hochschule Lübeck
(THL), Institut für
Gesundheitsforschung und Bildung der Universität
Osnabrück (USO)
01.05.21-
30.04.24
Das Verbundprojekt zielt auf die
Entwicklung und Erprobung einer digitalen
Weiterbildungsplattform für den spezifischen
Zielbereich der beruflichen Pflege, auch
mithilfe von KI.
Im Projekt wurden konzeptionelle sowie technische
Vorarbeiten durchgeführt. Der beantragte Arbeits- und Zeitplan wurde
geringfügig angepasst. Die technische Umsetzung des
Vorhabens erfolgt weitgehend planmäßig.
PolyEx Vereinigung zur Förderung des Instituts
für Kunststoffverarbeitung
(IKV) in Industrie und Handwerk an der
Rheinisch-Westfälischen Technischen
Hochschule Aachen e.V., Carl Hanser
Verlag GmbH & Co. KG, RWTH Aachen
mit dem Lehrstuhl für
Informationsmanagement im Maschinenbau (IMA) und
dem Lehr- und Forschungsgebiet
Fachdidaktik Bautechnik (FDB)
01.09.21-
31.08.24
Das übergeordnete Ziel des Vorhabens
ist, eine digitale Weiterbildungsplattform
zu entwickeln, die zentral
Weiterbildungsangebote aus der Branche der
Kunststoffverarbeitung anbietet und
durch die Integration einer adaptiven
Lernunterstützung eine optimale
Weiterbildung für Beschäftigte ermöglicht.
Im Projekt wurden konzeptionelle Arbeiten im Bereich der
„Plattformkonzeptionierung“ durchgeführt. Die technische
Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt
verläuft insgesamt dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
SEARCH Nachwuchsstiftung Maschinenbau
gGmbH, Universität Hildesheim -
Software Systems Engineering (SSE),
Gottfried Wilhelm
Leibniz Universität
Hannover (IFW, IfBE, L3S)
01.09.21-
31.08.24
Ziel des Vorhabens ist es, durch die
Entwicklung und Erprobung eines KI-
gestützten Assistenzsystems zum adaptiven
Lernen und dem technologischen wie
fachlich-didaktischen Ausbau der
Lernplattform MLS für die bedarfsgerechte bWB,
einen Beitrag zur Erhöhung der
Teilnahme an bWB (insbesondere für KMU
im produzierenden Gewerbe) sowie der
Transparenz des damit verbundenen
Kompetenzaufbaus zu leisten.
Im Projekt wurden konzeptionelle und erste technische
Arbeiten durchgeführt (u.a. ein Entwurf eines initialen
Anforderungskatalogs an das KI-System, erste Rahmenbedingungen
zur technischen Umsetzung sowie Recherchen zu
Kompetenzstandards). Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
SG4BB Technische Universität Darmstadt AG
Serious Games Professur für
Berufspädagogik und Berufsbildungsforschung
(TUD), Master Solution AG, Nurogames
GmbH, Überbetriebliches
Bildungszentrum in Ostbayern gGmbH (ÜBZO), AVM
gGmbH zur Förderung der beruflichen
Bildung (AVM), MaibornWolff GmbH
01.05.21-
30.04.24
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung KI-
gestützter personalisierter, adaptiver und
spielerischer Lehr- und Lernangebote mit
dem Fokus auf IT-Sicherheit. Dafür soll
das bestehende Serious Games Portal
Serious Games Information Center (SG IC)
um eine Metadatensuchmaschine für
geeignete Lernspiele erweitert werden. Die
bestehende Skillfire-Plattform wird
zudem als Marktplatz mit
Lizenzmanagement für Serious Games angebunden.
Das Projekt führte eine umfangreiche Bedarfsanalyse durch,
spezifizierte die Bedarfe und evaluierte passende Lerninhalte.
Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig.
Das Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
SMALO Wirtschafts- und Sozialakademie der
Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH,
BALance Technology Consulting GmbH,
M.I.T e-Solutions GmbH, Universität
Bremen (ITB), LUB Consulting GmbH
BIBA - Bremer Institut für Produktion
und Logistik, ma-co maritimes
competenzcentrum GmbH, to-be-now-
logistics-research GmbH, LUB Consulting
GmbH
01.09.21-
31.08.24
Ziel ist die Entwicklung einer
übergreifenden Weiterbildungsplattform (SMALO)
für die Ausbildung von Fachkräften in der
Logistikbranche. Die
Weiterbildungsplattform soll ein bedarfsorientiertes und
individuelles Lernen ermöglichen und flexible
Lernpfade anbieten.
Das Projekt hat einen Prototyp des Frontends erstellt und
verschiedene Konzepte für die zukünftige Umsetzung der
Plattform untersucht.
Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt planmäßig.
Das Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
StuBu Technische Universität Carolo-
Wilhelmina zu Braunschweig, AKAD
Bildungsgesellschaft mbH, Jacobs University
Bremen gGmbh, Oskar Kämmer Schule
gGmbH
01.05.21-
30.04.24
Das Projekt StuBu zielt mit der Gestaltung
eines virtuellen Companions (dem so
genannten „Studdy Buddy“) darauf ab,
Lernenden in ihrem Lernvorhaben zu
unterstützen, den Lernerfolg von Lernenden zu
erhöhen, frühzeitig Wissens- und
Verständnislücken zu entdecken und zu
beheben, die Abbruchquote in
Weiterbildungsmaßnahmen zu senken sowie den
Wissensgewinn der Lernenden zu
unterstützen.
Es wurden konzeptionelle und technische Arbeiten
durchgeführt. Dazu zählen eine Bedarfsanalyse mit technologischem
Schwerpunkt auf Lern-Companions, eine Analyse
vorliegender Daten in den vorhandenen Lernplattformen von OKS und
AKAD sowie eine Studie zu ethischen Aspekten eines KI-
basierten Lern-Companions. Die technische Umsetzung des
Vorhabens erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits-
und Zeitplan entsprechend.
TRIPLEADAPT Festo Lernzentrum Saar GmbH,
Deutsches Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz GmbH, Clevr DE GmbH
(früher Mansystems),
Wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Institut - HTW
Saar, Fraunhofer Academy, Fraunhofer
Fokus, Fraunhofer IOSB, Fraunhofer
FIT, Fraunhofer-
Personenzertifizierungsstelle, Education4Industry GmbH,
Festo Didactic SE
01.05.21-
30.04.24
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung
eines Digitalen Drillings für ein
arbeitsintegriertes Lernen in der digitalisierten
Produktion. Im Fokus des Projekts steht die
Vernetzung von
Weiterbildungsplattformen durch einen digitalen Drilling.
Hierbei wird das Konzept des digitalen
Zwillings um eine digitale Lernumgebung er-
Im Projekt wurden technische Konzepte,
Schnittstellenbeschreibungen und erste Implementierungen in den Bereichen
Digitale Zertifikate, Adaptive Lernpfade,
Lernempfehlungssysteme, Assistenzsysteme, Datenerhebung und
Prozessintelligenz umgesetzt. Die technische Umsetzung des Vorhabens
erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
31.08.2022
weitert, in der die Beschäftigten bei
realen Problemen und Hindernissen in
Arbeitsabläufen unterstützt werden.
VerDatAs vimotion GmbH, Technische Universität
Dresden, Technische Akademie
Esslingen e. V., internetlehrer GmbH, ILIAS
open source e-Learning e. V.
01.05.21-
30.04.24
Das Projekt verfolgt primär das Ziel,
durch die Vernetzung von
Weiterbildungsportalen und Lernplattformen ein
Sichtfenster für digitale
Weiterbildungsangebote zu schaffen und Bildungsträger und
KMU vor Ort beim Umstieg auf digitale
Angebote zu unterstützen.
Im Projekt wurden ein konzeptionelles Lizenzmanagement
mit REST-Schnittstelle, eine prototypische
Vernetzungsplattform und ein Konzept für verbesserte Lernangebot-
Trefferlisten erstellt. Zudem wurden ein Learning Record Store sowie
ein tutorielles Assistenzsystem teilweise entwickelt und
implementiert. Die technische Umsetzung des Vorhabens
erfolgt planmäßig. Das Projekt verläuft dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
WBSmart Universität Siegen (Wissensbasierte
Systeme und Wissensmanagement
(WBS), Berufs- und Wirtschafts-
pädagogik (BWP),
Technische Informationsbibliothek
Hannover:
Nachwuchsforschungsgruppe Learning and Skill Analytics
(TIB)
01.09.21-
31.08.24
Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung
der bestehenden Lernplattform eDoer für
den Bereich der außerklinischen Pflege.
Es sollen individuelle Lernpfade basierend
auf der Verknüpfung von angestrebter
Kompetenzerweiterung, Lernmaterialien
und entsprechender Lernstandserhebung
generiert werden.
Im Projekt wurden konzeptionelle und technische Arbeiten
durchgeführt (u.a. die Recherche passender
Modellierungsmöglichkeiten und -tools für die Wissensgraphrepräsentation,
die Analyse externer Datenquellen zur Anreicherung der
Plattform sowie die partizipative Entwicklung von
Einsatzszenarien). Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
Weiterbildung 4.
OWL
OstWestfalenLippe GmbH, Fraunhofer
IEM, Universität Paderborn, Phoenix
Contact GmbH & Co. KG, UNITY AG,
Magh und Boppert GmbH
01.09.21-
31.08.24
Die übergeordnete Zielsetzung des
Vorhabens ist ein didaktisches und
technisch-wirtschaftliches Instrumentarium
zur nutzer- und qualitätszentrierten
Verbesserung von intermediären Marktplatz-
und Lernplattformen und ihrer
Integration in regionale Weiterbildungsräume.
Im Projekt wurden konzeptionelle und erste technische
Arbeiten durchgeführt. Dazu zählen der Austausch mit
Weiterbildnern und Betrieben in OWL als Basis für die Entwicklung des
technischen sowie des didaktischen Konzepts und eine
Prozessmodellierung mit Sammlung von Use-Cases für die
Anwendung. Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt weitgehend dem
Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
WISY@KI Weiterbildung Hessen e.V.,
Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.,
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft
e.V., Technische Hochschule Lübeck,
ver.di-Forum Nord gGmbH
01.09.21-
31.08.24
Im Projekt WISY@KI geht es darum, die
Aktivitäten der Weiterbildungsportale
der Bundesländer Hessen und Schleswig-
Holstein miteinander zu vernetzen, die
jeweiligen Plattformangebote zu
optimieren und künftige Innovationen
gemeinsam umzusetzen.
Im Projekt wurde an der Konzeption des Kompetenzmodells
gearbeitet. Mit den ersten technischen Arbeiten wurde
begonnen. Die technische Umsetzung des Vorhabens erfolgt
planmäßig. Das Projekt verläuft insgesamt dem Arbeits- und
Zeitplan entsprechend.
INVITE-Meta mmb Institut – Gesellschaft für
Medien- und Kompetenzforschung mbH,
Deutsches Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz GmbH (DFKI)
01.05.21-
28.02.25
Als übergreifendes Vorhaben innerhalb des INVITE-Wettbewerbs verfolgt das Projekt INVITE-Meta das Ziel,
anwendungsbezogenes Wissen zu einem innovativen und sicheren digitalen Weiterbildungsraum für die berufsbezogene Weiterbildung
zu generieren, den Erkenntnis- und Innovationsprozess in und zwischen den Projekten systematisch zu unterstützen und
dieses Wissen zusammenzubringen. Das Projekt verläuft dem Arbeits- und Zeitplan entsprechend.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]