Zeit- und personenbezogene Kommunikations- und Informationswege im Zusammenhang mit der Verkürzung des Genesenenstatus
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 15. Januar 2022 wurde der Genesenenstatus über Nacht von sechs auf drei Monate verkürzt, die Entscheidung wurde durch eine Veröffentlichung auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (RKI) bekannt gemacht. Für Millionen Bürgerinnen und Bürger hatte diese Entscheidung massive Folgen im Alltag, weil etwa zahlreiche Zugangsbeschränkungen zu diesem Zeitpunkt an den Genesenenstatus gekoppelt waren.
Bereits am 13. Januar 2022 kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Sabine Dittmar in ihrer Rede zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vor dem Deutschen Bundestag die beabsichtigte Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate an (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20011.pdf#P.695).
Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach, der zum selben Thema am 14. Januar 2022 im Bundesrat redete, erwähnte die Verkürzung dort nicht. Vielmehr versprach er den dort anwesenden Ländervertretern, dass sie über künftige Änderungen durch die Bundesregierung informiert würden https://www.merkur.de/politik/rki-corona-genesene-neue-regel-monate-robert-koch-institut-lauterbach-minister-bundesrat-streeck-91245095.html. Im Nachgang erklärte der Bundesgesundheitsminister, er sei davon, dass der Genesenenstatus jenseits der Quarantäneregeln quasi über Nacht verkürzt wurde, nicht unterrichtet gewesen, es habe aber Kommunikationsprobleme gegeben (https://www.rnd.de/politik/corona-lauterbach-zu-verkuerzten-genesenenstatus-minister-tut-ahnungslos-SDGRFELQYZHOTFXHPPIDXO4DPQ.html).
Im Anschluss daran kündigte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach an, dem RKI Kompetenzen zu entziehen und über derartige Entscheidungen künftig selbst und direkt entscheiden zu wollen. Sonst trage er die politische Verantwortung für das Handeln anderer (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/rki-chef-unter-druck-lauterbach-entmachtet-wieler-79164578.bild.html).
Presseberichten zufolge wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einer E-Mail, die am 11. Januar 2022 vom RKI verschickt wurde, über die beabsichtigte Verkürzung des Genesenenstatus informiert. Diese E-Mail sei nicht nur im BMG eingegangen, vielmehr seien auch Details der geplanten Änderung zwischen dem BMG und RKI abgestimmt worden. Das BMG habe schließlich dem Entwurf im Rahmen einer mündlichen Absprache zugestimmt (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240313779/Corona-Interne-Mail-zeigt-Lauterbachs-fragwuerdigen-Umgang-mit-RKI-Chef.html).
Sollten diese Angaben zutreffend sein, besteht nach Ansicht der Fragesteller kein Kommunikations- bzw. Informationsproblem zwischen dem BMG und RKI, sondern im Bundesministerium für Gesundheit selbst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Zu welchem Zeitpunkt ist die E-Mail aus dem RKI, in welcher die beabsichtigte Verkürzung des Genesenenstatus angekündigt wurde, im BMG eingegangen?
An welche Arbeitseinheiten im BMG war die E-Mail aus dem RKI adressiert (bitte nach Referaten, Unterabteilungen, Abteilungen, Lagezentren etc. aufschlüsseln)?
Welche Arbeitseinheiten im BMG waren im Rahmen der Detailabstimmung mit der Verkürzung des Genesenenstatus befasst (bitte nach Referaten, Unterabteilungen, Abteilungen, Lagezentren etc. aufschlüsseln)?
Welche Arbeitseinheiten im BMG waren im Rahmen der mündlichen Absprache mit der Verkürzung des Genesenenstatus befasst (bitte nach Referaten, Unterabteilungen, Abteilungen, Lagezentren etc. aufschlüsseln)?
Zu welchem Zeitpunkt war die Detailabstimmung zwischen dem BMG und RKI abgeschlossen?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Zustimmung des BMG zur Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI?
Waren Mitglieder der Hausleitung (Abteilungsleiter, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre, Bundesminister) in den Entscheidungsprozess eingebunden?
Falls Mitglieder der Hausleitung eingebunden waren, welche waren dies?
Falls keine Mitglieder der Hausleitung eingebunden waren, warum nicht?
Hat es zwischen dem 11. und 14. Januar 2022 Rücksprachen zwischen Mitarbeitern, die über die Verkürzung informiert wurden, und Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach gegeben?
Warum wurde im Nachgang die Kompetenzverteilung zwischen dem BMG und RKI verändert?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kommunikation und Information bei der Verkürzung des Genesenenstatus zwischen beiden Behörden reibungslos verlaufen ist?
Welche Arbeitseinheiten im BMG waren mit der Erstellung der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 13. Januar 2022 zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung befasst (bitte nach Referaten, Unterabteilungen, Abteilungen, Lagezentren etc. aufschlüsseln)?
Zu welchem Zeitpunkt wurde mit der Erarbeitung der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar begonnen?
War die Aussage zur Verkürzung des Genesenenstatus im Entwurf der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar von Beginn an enthalten?
Ist der vorbereitete Redetext über den Dienstweg an die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar gelangt?
a) Falls ja, welche Mitglieder der Hausleitung im BMG haben den Redetext zuvor abgezeichnet?
b) Falls nein, warum nicht?
Aus welchem Grund standen der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar am 13. Januar 2022 offenbar mehr Informationen über die Verkürzung des Genesenenstatus zur Verfügung als dem Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach selbst?