[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Eugen Schmidt,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3261 –
Deutsch-kasachische Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Republik Kasachstan kommt nach Ansicht der Fragesteller eine
wichtige geopolitische und geoökonomische Stellung zu, nicht zuletzt im Kontext
der Auseinandersetzung zwischen Russland und dem Westen, manifest im
Ukraine-Krieg. Kasachstan betreibt eine multivektorielle Außenpolitik, die auf
gute Beziehungen zu Russland und der EU sowie China setzt (vgl. https://
www.pressenza.com/de/2022/01/kasachstan-und-die-energiewende/).
1. Wie definiert die Bundesregierung die Schwerpunkte der deutschen
Beziehungen zu Kasachstan?
Deutschland und Kasachstan pflegen seit 1992 diplomatische Beziehungen. Es
existieren eine Reihe regelmäßiger Konsultationsformate zur politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit.
Kasachstan ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien. Im
Jahr 2012 sind Deutschland und Kasachstan eine Partnerschaft im Rohstoff-,
Industrie- und Technologiebereich eingegangen. Germany Trade and Invest
(GTAI) ist in Almaty mit einer Repräsentanz vertreten. Eine Delegation der
deutschen Wirtschaft betreut von Almaty aus Aktivitäten deutscher
Unternehmen in Kasachstan und Zentralasien.
Als Mittler der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind in
Kasachstan das Goethe-Institut in Almaty, der Deutsche Akademische
Austauschdienst (DAAD) und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen aktiv.
16 kasachische Schulen gehören dem PASCH-Netzwerk („Schulen: Partner der
Zukunft“) an. Seit 1999 besteht die Deutsch-Kasachische Universität (DKU) in
Almaty. Eine besondere Brücke zwischen beiden Ländern bilden die aus
Kasachstan nach Deutschland eingewanderten Deutschen und die noch in
Kasachstan lebende deutsche Minderheit. Drei politische Stiftungen sind mit
Repräsentanzen in Kasachstan vertreten (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-
Ebert-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4124
20. Wahlperiode 18.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kasachstan nimmt teil an regionalen Projekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Zentralasien. Schwerpunkte dieser Programme sind der
Aufbau eines Berufsbildungssystems, gute Regierungsführung, nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, Umwelt, Energieeffizienz und
Katastrophenprävention. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist in
Astana und Almaty mit Büros vertreten.
2. Welche Inhalte (bitte Schwerpunkte nennen) beinhalten die zwischen
Deutschland und Kasachstan abgeschlossenen bilateralen Verträge,
Abkommen und Absichtserklärungen, welche zum aktuellen Stand in Kraft
sind?
Eine Übersicht über die mit Kasachstan abgeschlossenen Abkommen findet
sich unter:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%2
7__-2_inhaltsverz%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27__-2_inh
altsverz%27%5D__1663836411599.
Außerdem besteht zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem
Justizministerium der Republik Kasachstan seit dem 10. Juni 2009 eine
„Gemeinsame Erklärung über den Austausch und die rechtliche Zusammenarbeit“. In
dieser Absichtserklärung haben sich beide Seiten das Ziel gesetzt, im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts,
insbesondere der Gesetzgebung, Justizverwaltung sowie der Ausbildung des
Justizpersonals zu fördern.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Rohstoffpartnerschaft
mit Kasachstan, und was steht ihrem Erfolg ggf. entgegen (vgl.
https://w
ww.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abkommen-zwischenbrd-un
d-kasachstan-partnerschaft-rohstoff-industrie-und-technologiebereich.pdf
?__blob=publicationFile&v=1)?
Ziel des am 8. Februar 2012 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan über eine
Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich ist die Förderung der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit beider Staaten insbesondere im
Rohstoffbereich. Dabei soll das Rohstoffpotenzial der Republik Kasachstan durch
Investitionen, Innovationen und Lieferbeziehungen sowie Technologietransfers in die
Republik Kasachstan einer umfassenden Nutzung und Entwicklung zugeführt
werden. Bisher wurden im Rahmen dieser Rohstoffpartnerschaft erst wenige
Projekte identifiziert. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt das vor allem
auch an der bisher generellen Zurückhaltung deutscher Unternehmen bei
Investitionen im Bergbau- und Rohstoffbereich im Ausland.
4. Wurde der mit Kasachstan bestehende Energiedialog in diesem Jahr
intensiviert, und falls ja, mit welcher Zielsetzung (vgl.
https://www.dena.
de/wir-und-die-energiewende/energiewende-international/bilaterale-ener
giekooperationen/deutsch-kasachischer-energiedialog/)?
Die Schwerpunktthemen des Deutsch-Kasachischen Energiedialogs sind die
sektorenübergreifende Energieeffizienz, der Ausbau und die Erschließung des
Potenzials an grünem Wasserstoff, die Entwicklung des Biogasmarkts sowie
der Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Rahmen des Energiedialogs wurden
mit den bilateralen Arbeitsgruppen für Energieeffizienz und erneuerbare
Energien wichtige Austauschformate geschaffen. Deren erste Sitzungen fanden im
Januar 2021, die zweiten Sitzungen im Mai 2022, jeweils unter Beteiligung
hochrangiger kasachischer Regierungsmitglieder, statt.
5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch geheimdienstliche) über die
Umgehung der Sanktionen gegen Russland durch die Republik
Kasachstan bzw. von kasachischen Entitäten und Personen oder vom
kasachischen Boden aus, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.roedl.de/theme
n/ukraine-krieg/lieferung-eurasische-wirtschaftsunion-russland-sanktione
n-kasachstan-compliance)?
Die Bundesregierung steht gemeinsam mit ihren europäischen und
internationalen Partnern zu den gegen Russland verhängten Sanktionen im Austausch
mit der Regierung der Republik Kasachstan. Die Bundesregierung hat dabei die
klare Erwartung formuliert, dass die gegen Russland verhängten Sanktionen
nicht über die Republik Kasachstan unterlaufen werden. Die kasachische
Regierung hat sich gegenüber der Bundesregierung und auch öffentlich dazu
bekannt, ein systematisches Unterlaufen der Sanktionen über Kasachstan nicht
zuzulassen.
Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung nicht offen
erfolgen kann. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache
(VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden sowie der Erkenntnislage des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden
daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.*
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der
Russland-Sanktionen auf Kasachstan, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.
nd-aktuell.de/artikel/1163567.zentralasien-die-usa-sind-zurueck.html)?
Die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen verfolgen das Ziel,
hohen wirtschaftlichen Druck auf die Russische Föderation auszuüben und somit
die Möglichkeiten zur Fortsetzung des Angriffskrieges gegen die Ukraine
perspektivisch wirksam einzuschränken. Aufgrund der engen
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kasachstan und Russland ist auch die kasachische
Volkswirtschaft von den Auswirkungen des Krieges betroffen. Dazu gehören eine
steigende Inflation, eine unterdurchschnittliche Entwicklung des Außenhandels mit
dem traditionell wichtigsten Partner Russland und Probleme bei der Logistik
(gestiegene Kosten, reduzierte Verfügbarkeit von LKW). Gleichzeitig sind
höhere Einnahmen aus dem Export von Erdöl, eine verstärkte internationale
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Wahrnehmung als potenzieller Partner, eine gestiegene Bedeutung als
Regionalhub und eine Stärkung des Fachkräftepotenzials durch den Zuzug aus
Russland zu verzeichnen. Dass ein Teil dieser Auswirkungen eine indirekte Folge
der Sanktionen gegen Russland ist, kann nicht ausgeschlossen werden.
7. Wie gestalten sich die deutschen Wirtschaftsbeziehungen zu Kasachstan
(bitte insbesondere auf die Importmenge und Höhe in Euro von
Energieträgern und Uran seit 2012 eingehen, vgl.
https://www.pressenza.com/de/
2022/01/kasachstan-und-die-energiewende/)?
Für Deutschland ist Kasachstan der wichtigste Handelspartner in Zentralasien.
Der bilaterale Handel lag 2021 bei 5,1 Mrd. Euro (Importe nach Deutschland:
3,7 Mrd. Euro; Exporte nach Kasachstan: 1,4 Mrd. Euro; Quelle: Destatis,
siehe
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/Tabellen/rang
folge-handelspartner-xls.html). Die deutsch-kasachischen
Wirtschaftsbeziehungen sind einerseits geprägt durch Rohstoff-(insbesondere Rohöl-)Importe und
andererseits durch deutsche Exporte, vor allem von Investitionsgütern,
Fahrzeugen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Kasachstan ist Deutschlands
fünftwichtigster Erdöllieferant. Im Jahr 2021 wurde Rohöl im Wert von
3,37 Mrd. Euro nach Deutschland importiert, das entspricht 92 Prozent der
gesamten deutschen Importe aus Kasachstan. Weitere Energieträger wurden im
Jahr 2021 nicht oder lediglich in vernachlässigbarer Menge importiert.
Deutschland bezog 2021 aus Kasachstan kein Uran.
In den letzten 10 Jahren (seit 2012) zeigt sich ein ähnliches Bild. Uran wurde in
dieser Zeit ebenfalls nicht aus Kasachstan nach Deutschland eingeführt. Die
importierten Mengen an Rohöl schwankten zwischen 5,3 und 8,5 Millionen
Tonnen mit einem Wert zwischen 2,2 und 4,2 Mrd. Euro pro Jahr. In den Jahren
2015 bis 2020 wurde Steinkohle aus Kasachstan eingeführt, allerdings in
geringem Umfang. Im Jahr 2019 kam es zu etwas umfangreicheren
Steinkohleimporten im Umfang von 1,7 Millionen Tonnen mit einem Wert von 65,6 Mio.
Euro.
8. Sieht es die Bundesregierung als problematisch an, dass die
Transitverbindungen von der EU nach Kasachstan über Russland, China,
Afghanistan oder den Iran führen – allesamt Staaten, zu denen nach Ansicht der
Fragesteller die Beziehungen konfliktbeladen sind –, und wenn ja,
unternimmt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Transportkorridore mit
Kasachstan (terran, maritim und per Flugzeug) auszubauen (wenn ja,
bitte aufzählen, welche dies sind)?
Die Frage, welche Routen und Korridore von Logistikunternehmen zum
Transport von Waren gewählt werden, wird von den jeweiligen Unternehmen vor
dem Hintergrund der maßgeblichen, insbesondere rechtlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beantwortet.
9. Hat sich die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung der
Republik Kasachstan ein eigenes Urteil gebildet, und wenn ja, wie lautet
dieses?
Kasachstan ist die leistungsfähigste Wirtschaft in Zentralasien und eines der
rohstoffreichsten Länder der Welt. Die pandemiebedingten wirtschaftlichen
Herausforderungen wurden zügig überwunden. Bis zum Jahr 2020 befand sich
Kasachstan auf einem robusten Wachstumskurs, wobei das Wachstum von
steigenden Preisen im Energie- und Rohstoffsektor getragen wurde, die staatliche
Investitionsprogramme ermöglichten (vor allem Infrastruktur). Die Inflation lag
zuletzt bei 15 Prozent. Die große Rohstoffabhängigkeit (vor allem von Erdöl
und Erdgas) lässt die kasachische Wirtschaft für Preisschocks anfällig sein.
Weiterhin ist der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft erheblich und
Korruption eine große Herausforderung.
10. Gab es seit 2018 bilaterale deutsch-kasachische Treffen in Deutschland
und Kasachstan, und wenn ja, wann, und wo, und zu welchen Themen?
Es wird auf Anlage 1* verwiesen.
11. Wurden Finanzmittel aus dem deutschen Staatshaushalt nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2018 für die Förderung der deutschen Sprache
durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen,
die Deutsch als Fremdsprache lehren, in Kasachstan bewilligt bzw.
ausgegeben (bitte Haushaltstitel angeben)?
Seit dem Jahr 2018 wurden Finanzmittel für die Förderung der deutschen
Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen
Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, in Kasachstan aus folgenden
Haushaltstiteln ausgegeben bzw. bewilligt: 0452 685 91, 0504 427 29,
0504 687 15, 0504 687 16, 0504 687 21, 0504 687 26, 0504 687 27,
0504 687 40, 0504 687 48.
12. In welcher Höhe erhielten die deutschen Institutionen in Kasachstan nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 Finanzmittel aus welchen
Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben, in Euro)?
Das Goethe-Institut Kasachstan wurde im Rahmen der institutionellen
Förderung mit folgenden Finanzmitteln aus dem Haushaltstitel 0504 687 40
ausgestattet:
Gesamt, Euro
2018 1 231 947
2019 1 086 170
2020 1 152 581
2021 1 091 195
2022 881 409
13. Wie viele Deutschstämmige leben nach Schätzung der Bundesregierung
derzeit in Kasachstan?
Laut dem am 1. September 2022 veröffentlichten Ergebnis der Volkszählung in
Kasachstan vom Oktober/November 2021 lebten zu diesem Zeitpunkt 226 000
kasachische Staatsangehörige deutscher Abstammung in Kasachstan.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4124 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Wurden Finanzmittel aus dem deutschen Staatshaushalt nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2018 für die kulturelle, wissenschaftliche,
medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in
Kasachstan bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln und Haushaltstitel angeben)?
Die deutsche Minderheit in Kasachstan wurde im Rahmen des
Förderprogramms des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie im Rahmen
der Wissenschaftsförderung und der Pflege der kulturellen Beziehungen zum
Ausland durch das Auswärtige Amt gefördert. Eine Abgrenzung der
Maßnahmen auf die in der Frage genannten Aspekte ist nicht möglich. Insgesamt
wurden für die deutsche Minderheit die nachfolgend dargestellten Mittel
verausgabt bzw. bewilligt:
2018
(in Euro)
2019
(in Euro)
2020
(in Euro)
2021
(in Euro)
2022
(soweit
bekannt,
in Euro)
Kapitel
0504
Titel
687 16
Bewilligte und
verausgabte Mittel
für
Wissenschaftsförderung
DAAD
0,00 7.000,00 4.000,00 0,00
Kapitel
0504
Titel
687 16
Bewilligte und
verausgabte Mittel
für Pflege
kultureller
Beziehungen zum Ausland
231.517,40 286.027,47 203.237,55 177.989,00 158.000
Kapitel
0603
Titel
684 32
Und
896 32
bewilligte Mittel
allg. Hilfen 3.037.290,00 2.948.178,80 2.922.819,38 2.722.158,88 3.722.210,73
verausgabte Mittel
allg. Hilfen 3.021.116,55 2.942.923,80 2.900.726,84 2.676.812,74 2.641.850,37
bewilligte Mittel
inv. Maßnahmen 0,00 769.258,00 490.138,00 1.187.474,90 0,00
verausgabte Mittel
inv. Maßnahmen 0,00 769.258,00 489.587,38 1.177.662,90 0,00
Insgesamt
bewilligt 3.037.290,00 3.717.436,80 3.412.957,38 3.909.633,78 3.722.210,73
Insgesamt
verausgabt 3.021.116,55 3.712.181,80 3.390.314,22 3.854.475,64 2.641.850,37
Kapitel
0603
Titel
532 04
bewilligte und
verausgabte Mittel
für
informationspol. Maßnahmen
82.693,96 144.997,34 50.820,35 64.989,44 44.996,28
15. Wie viele Stellen hat das Goethe-Institut in Kasachstan nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Mit welchen Finanzmitteln ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
ausgestattet (bitte seit 2018 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Stellen
2018 16,75
2019 19,75
2020 19,75
Stellen
2021 18,25
2022 23,00
Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Wie viele kasachische Fachkräfte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dieser Frage nach der Blauen
Karte EU gefragt wird. Es ist zu berücksichtigen, dass mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 eine umfangreiche Änderung der
Abschnitte 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einhergegangen ist. Vor
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes regelte § 19a AufenthG die
Voraussetzungen zur Erteilung der Blauen Karte EU, danach die Voraussetzung
für die kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR)
zum Stichtag 31. Juli 2022 wurde von Januar 2018 bis Juli 2022 445
kasachischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis in Form der Blauen Karte
EU nach § 19a AufenthG oder § 18b Absatz 2 AufenthG erteilt. Differenzierte
Angaben nach Branchen oder Berufen werden im AZR nicht erfasst. Weitere
Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 19a (alt) und 18b Absatz 2 AufenthG Anzahl Personen
Gesamt 445
Jan-Juli
2022 Gesamt 45
nach § 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Regelberufe) 25
nach § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Mangelberufe) 20
2021 Gesamt 126
nach § 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Regelberufe) 61
nach § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Mangelberufe) 65
2020 Gesamt 99
nach § 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Regelberufe) 46
nach § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit akademi-scher Ausbildung, Mangelberufe) erteilt 39
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV(Altfall – Blaue Karte EU, Regelberufe) 7
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder § 2 Abs. 2 BeschV (Altfall – Blaue Karte EU, Mangelberufe) 7
2019 Gesamt 93
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV(Altfall – Blaue Karte EU, Regelberufe) 50
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder § 2 Abs. 2 BeschV (Altfall – Blaue Karte EU, Mangelberufe) 43
2018 Gesamt 82
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 19a (alt) und 18b Absatz 2 AufenthG Anzahl Personen
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV(Altfall – Blaue Karte EU, Regelberufe) 39
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder § 2 Abs. 2 BeschV (Altfall – Blaue Karte EU, Mangelberufe) 43
18. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit
welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2018 für deutsche Unternehmen, die nach Kasachstan exportierten,
gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und
Branchen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2022 für
Lieferungen und Leistungen nach Kasachstan insgesamt 566,3 Mio. Euro
Exportkreditgarantien übernommen. Dabei handelt es sich um drei
Einzeldeckungen in Höhe von 123,4 Mio. Euro und sogenannte Sammeldeckungen in
Höhe von 442,9 Mio. Euro.
Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen nach Sektoren,
Deckungsvolumen (DV) und Anzahl der Geschäfte auf Jahresbasis sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Aussagen zum Sektor sowie zur Anzahl der
Geschäfte sind nur bei Einzeldeckungen und nicht im Bereich der
Sammeldeckungen möglich).
2018 2019 2020 2021 2022
Sektor
DV
(Mio.
Euro)
DV
(Mio.
Euro)
DV
(Mio.
Euro)
Anzahl
DV
(Mio.
Euro)
Anzahl
DV
(Mio.
Euro)
Transport / Infrastruktur 0,5 1
Agrarsektor und
Nahrungsmittelindustrie
2,7 1
Bergbau, inkl. Verarbeitung 120,2 1
Summe Einzeldeckungen 120,7 2,7
Sammeldeckungen* 58,3 58,5 185,3 k. A. 80,2 k. A. 60,6
Gesamtvolumen 58,3 58,5 306,0 82,9 60,6
* Mit der Sammeldeckung können eine Vielzahl von Exportgeschäften zu kurzfristigen
Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel bis zwölf Monate) mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden unter
einem Vertrag in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor
allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen. Dabei werden mit
Vertragsabschluss für die einbezogenen ausländischen Kunden Absicherungshöchstgrenzen (sogenannte
Limite) festgelegt.
19. Wie viele gemeinsame deutsch-kasachische bzw. kasachisch-deutsche
Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den
Zeitraum seit 2018 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)
a) in Deutschland,
b) in Kasachstan?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigene Statistik. Eine Abfrage
von Datenbanken durch Germany Trade and Invest (GTAI) ergab:
Anzahl der Unternehmen in Deutschland mit einem kasachischen
Mehrheitsanteilseigner: 115.
Anzahl der Unternehmen in Kasachstan mit einem deutschen
Mehrheitsanteilseigner: 77.
Laut kasachischem Statistikamt gibt es (Stand: Dezember 2021) insgesamt
645 Unternehmen (juristische Personen, Niederlassungen, Repräsentanzen) mit
deutscher Kapitalbeteiligung in Kasachstan. Für die zurückliegenden Jahre
wird diese Anzahl wie folgt angegeben:
Dezember 2018: 582,
Dezember 2019: 608,
Dezember 2020: 625.
20. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte)
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen und
Hochschulen in Deutschland und Kasachstan (bitte nach Schularten
aufschlüsseln und das Jahr nennen, seitdem die Partnerschaften und
Kooperationen bestehen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen folgende Schulpartnerschaften:
Deutsche Seite Kasachische Seite Beginn
Werner-Heisenberg-Gymnasium, Riesa Nazarbayev Intellectual School Öskemen – Gymnasium, Öskemen 2018
Ernst-Abbe-Gymnasium, Oberkochen Nasarbajev IS Almaty – Gymnasium, Almaty 2022
Rahn Education Freies Gymnasium,
Stift Neuzelle Gymnasium Nr. 18, Almaty 2022
Universität Marburg Gymnasium Nr. 18, Almaty 2008
Universität Marburg Gymnasium Nr. 68, Almaty 2008
Universität Marburg Gymnasium Nr. 46, Astana 2008
Universität Marburg Schule Nr. 10, Öskemen 2008
Universität Bamberg Gymnasium Nr. 46, Astana 2009
Eine Übersicht über die Hochschulkooperationen ist öffentlich unter https://
www.internationale-hochschulkooperationen.de/staaten.html zugänglich.
21. Welche Städtepartnerschaften bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Städten in Deutschland und Kasachstan?
Die Bundesregierung führt keine Liste über Städtepartnerschaften.
Informationen zu bestehenden Städtepartnerschaften bietet die Webseite des
Rates der Gemeinden und Regionen Europas
www.rgre.de/partnerschaften0.
html.
22. Wie viele Studenten aus Kasachstan wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst seit 2018
gefördert?
Im Zeitraum 2018 bis 2021 wurden insgesamt 3 522 Studierende aus
Kasachstan durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst gefördert.
23. Wie viele Studenten aus Kasachstan wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2018 durch deutsche Stiftungen,
Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert?
Durch die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Förderwerke der politischen
Stiftungen und das konfessionelle Förderwerk Brot für die Welt wurden seit
2018 zwölf Personen aus Kasachstan gefördert. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse über Programme von
Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen vor.
24. Wie viele Gastdozenten aus Kasachstan unterrichten oder forschen nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß
der Frage 23 aufschlüsseln)?
Daten zu ausländischen Dozierenden in Deutschland sind in den Profildaten zur
Hochschulinternationalität (HSI-Monitor) öffentlich zugänglich:
https://www.
hsi-monitor.de/themen/unterthemen/wiss-kuenstl-personal-hauptberuf/wissensc
haft-kuenstler-personal-auslaendische-staatsbuerger-nach-land.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
25. Wie viele kasachische Forscher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der
Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und
Dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020
wurde § 20 AufenthG durch § 18d AufenthG abgelöst. Ausweislich des AZR zum
Stichtag 31. Juli 2022 wurde von Januar 2018 bis Juli 2022 67 kasachischen
Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG oder § 18d
AufenthG erteilt. Differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen werden
im AZR nicht erfasst. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 20 (alt) und 18d AufenthG Anzahl Personen
Gesamt 67
Jan-Jul
2022
Gesamt 10
nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 10
2021 Gesamt 28nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 28
2020
Gesamt 10
nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 8
nach § 20 Abs. 1 AufenthG (Altfall – Forscher) 2
2019 Gesamt 14nach § 20 Abs. 1 AufenthG (Altfall – Forscher) 14
2018 Gesamt 5nach § 20 Abs. 1 AufenthG (Altfall – Forscher) 5
26. Hat sich die Bundesregierung zur aktuellen Menschenrechtssituation in
Kasachstan ein eigenes Urteil gebildet, und wenn ja, wie lautet dieses
(bitte Quellen angeben)?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtssituation in Kasachstan,
die weiterhin nicht zufriedenstellend ist, insbesondere hinsichtlich der
Gewährleistung von politischen Grundrechten und rechtsstaatlichen Standards. Die
Bundesregierung spricht die Entwicklung der Menschenrechtssituation in ihren
Kontakten mit der kasachischen Regierung regelmäßig an. Positiv
hervorzuheben sind insbesondere die zuletzt erfolgte Abschaffung der Todesstrafe,
Fortschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und die
Erweiterung der Kompetenzen der Ombudsperson.
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in Kasachstan
politische Gefangene gibt, und wenn ja, wie viele (wenn ja, bitte seit 2020 bis
heute, aktueller Stand, nach Jahresscheiben aufgeschlüsselt angeben)?
Die Einschätzung im Sinne der Fragestellung wird im Einklang mit den EU-
Partnern getroffen. Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU
und Kasachstan wird eine Liste mit Einzelfällen, die unter
Menschenrechtsaspekten besonders beobachtet werden, erstellt und der kasachischen Seite
vorgelegt. Für das Jahr 2020 liegen keine Zahlen vor, für 2021 enthält die EU-
Liste einen Fall. Die Liste für das Jahr 2022 wurde noch nicht erstellt.
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der bei den Unruhen
Anfang des Jahres 2022 getöteten Zivilisten in Kasachstan, und wenn ja,
wie viele Deutschstämmige befanden sich darunter (vgl.
https://www.bp
b.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/346416/rueckblick-auf-unruhen-
inkasachstan/)?
Nach offiziellen Angaben kamen bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen
im Januar 2022 219 Zivilpersonen ums Leben. Die Bundesregierung hat
Kenntnis von einer deutschstämmigen Person unter den Opfern.
29. Hat sich die Bundesregierung zur Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten in Kasachstan ein Urteil gebildet, und wenn ja, wie lautet
dieses (bitte Quellen angeben)?
Kasachstan legt großen Wert auf das Selbstverständnis als multiethnisches
Land. Das friedliche Zusammenleben der laut offiziellen Angaben 130
Minderheiten (insgesamt 31 Prozent der Bevölkerung) ist eine wichtige Maxime der
Innenpolitik. Das Vertretungsorgan der ethnischen Minderheiten ist die
„Assemblee des Volkes Kasachstans“, der auch Vertreter der deutschen Minderheit
angehören.
Die Religionsfreiheit gilt für die großen („traditionellen“)
Religionsgemeinschaften: insbesondere Muslime, katholische und lutherische Christen, Juden,
Buddhisten. Die kleineren, „nichttraditionellen“ Gruppen werden weiterhin mit
juristischen und administrativen Problemen konfrontiert. Vertreterinnen und
Vertreter muslimischer Splittergruppen sehen sich rigider Überwachung
ausgesetzt. Alle Religionsgemeinschaften unterliegen einer Registrierungspflicht und
staatlichen Kontrollen, wie zum Beispiel einer Genehmigungspflicht für
religiöse Literatur.
30. Hat sich die Bundesregierung zur Lage der Meinungs- und Pressefreiheit
in Kasachstan ein Urteil gebildet, und wenn ja, wie lautet dieses?
Die Meinungs- und Pressefreiheit in Kasachstan bleibt nicht zufriedenstellend.
Weit gefasste Gesetzesnormen eröffnen Behörden und den politisch nicht
unabhängigen Gerichten weiten Auslegungsspielraum und schaffen Unsicherheit.
Positiv hervorzuheben sind die diesjährigen Ankündigungen der Reformen zur
Stärkung des gesellschaftlichen Pluralismus und der Mitwirkung der
Zivilgesellschaft an politischen Prozessen.
31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Journalisten in Kasachstan
seit 2018 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und
Ort aufschlüsseln), und wenn ja, wie viele?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis im Sinne der Fragestellung.
16. Wie gestalten sich die deutsch-kasachischen Beziehungen im Bereich der
Kultur, Bildung, Wissenschaft und Jugend (bitte die Projekte und
Vorhaben nennen, welche seit dem 1. Januar 2017 laufen, und nach
Haushaltstitel, Titel des Vorhabens bzw. Projekts, Förderhöhe,
Zuwendungsempfänger sowie durchführender Organisation aufschlüsseln)?
32. Welche Projekte und Maßnahmen dienten seit 2020 der Unterstützung
der kasachischen Zivilgesellschaft (vgl.
https://rewis.io/bundestag/druck
sache/bt-drucksache-173773/; bitte nach Projekttitel,
Zuwendungsempfänger, Förderzeitraum, Zuwendungssumme und Kurzinhalt
aufschlüsseln)?
33. Unterstützt die Bundesregierung seit 2018 Projekte und Programme in
Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kasachstan,
und wenn ja, welche (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger
und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
34. Unterstützt die Bundesregierung seit 2018 Projekte und Programme in
Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in Kasachstan, und wenn ja,
welche (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
35. Unterstützt die Bundesregierung seit 2018 Projekte und Programme in
Bezug auf den Demokratieaufbau in Kasachstan, und wenn ja, welche
(bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum
aufschlüsseln)?
36. Unterstützt die Bundesregierung seit 2018 Projekte und Programme in
Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in
Kasachstan, und wenn ja, welche (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme,
Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 32 bis 36 werden zusammen beantwortet.
Mit ihrer Förderung verbindet die Bundesregierung meist mehrere Ziele, daher
ist eine Trennung gemäß den genannten Kriterien nicht möglich.
Auf die Tabelle in Anlage 2* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4124 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
37. Hat sich die Bundesregierung ein Urteil zu den Inhalten der am 5. Juni
2022 stattgefundenen Volksabstimmung über eine Verfassungsreform
gebildet, und wie lautet diese ggf. (vgl.
https://www.spiegel.de/ausland/kas
achstan-grosse-mehrheit-der-kasachen-stimmt-fuer-neue-verfassung-a-69
e792aa-5930-4a43-8aa3-052d26cfce16)?
In der Volksabstimmung am 5. Juni 2022 wurden die von Staatspräsident
Kassym-Schomart Tokajew in seiner Rede vom 16. März 2022 angekündigten
Verfassungsänderungen im Rahmen seines Reformprogramms „Neues
Kasachstan“ angenommen. Dazu gehörten aus Sicht der Bundesregierung
begrüßenswerte Vorhaben wie die Liberalisierung des Parteienrechts, Änderung des
Wahlsystems, Bildung eines Verfassungsgerichts, Stärkung lokaler
Selbstverwaltungen und Trennung von Partei- und Staatsämtern.
38. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse (aus eigenen oder
fremden Quellen, auch geheimdienstliche) über die Lage der inneren
Sicherheit und Stabilität der Republik Kasachstan, insbesondere vor dem
Hintergrund der Unruhen in Kasachstan Anfang 2022 (vgl.
https://www.bp
b.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/346416/rueckblick-auf-unruhen-
inkasachstan/)?
Nach der Aufhebung des Ausnahmezustands am 19. Januar 2022 ist die
Sicherheitslage wieder stabil.
39. Hat sich die Bundesregierung zum wirtschaftlichen sowie
sicherheitspolitischen Engagement der Volksrepublik China in Kasachstan sowie zu
den chinesisch-kasachischen Beziehungen ein Urteil gebildet, und wenn
ja, wie lautet dieses (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/internatio
nal/russlands-krieg-keine-zweite-ukraine-werden-ehemalige-vasallenstaa
ten-wenden-sich-von-putin-ab/28556780.html)?
40. Hat sich die Bundesregierung zum wirtschaftlichen sowie
sicherheitspolitischen Engagement Russlands in Kasachstan sowie zu den
russischkasachischen Beziehungen ein Urteil gebildet, und wenn ja, wie lautet
dieses (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/international/russlands-
krieg-keine-zweite-ukraine-werden-ehemalige-vasallenstaaten-wenden-si
ch-von-putin-ab/28556780.html)?
41. Hat sich die Bundesregierung zum wirtschaftlichen sowie
sicherheitspolitischen Engagement der USA in Kasachstan sowie zu den US-
amerikanisch-kasachischen Beziehungen ein Urteil gebildet, und wenn ja, wie
lautet dieses (vgl.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163567.zentralasie
n-die-usa-sind-zurueck.html)?
Die Fragen 39 bis 41 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert die Beziehungen von Drittstaaten
untereinander nicht.
Anlage 1
Antwort:
Besuche in Deutschland
27. Juni 2018 Vize-Außenminister Wassilenko zu politischen Konsultationen mit
2-B-3 Peschke in Berlin
28. Juni 2018 Vize-Außenminister Wassilenko zur 16. Sitzung der
deutschkasachischen Regierungskommission in Berlin
5. März 2019 Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß (Wirtschaftsministerium) mit
Vize-Außenminister Koscherbajew
3. Juni 2019 Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß (Wirtschaftsministerium) mit
Stabschef und Leiter der Staatskanzlei Onschanow und Vize-
Außenminister Koscherbajew
31. Juli 2019 Bundesminister Braun (Chef des Bundeskanzleramts) mit dem
Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitskomitees Massimow im
Bundeskanzleramt
18. bis 20. August 2019 Außenminister Atamkulow in Berlin mit Bundesaußenminister Maas,
Staatssekretär Steinlein (Chef Bundespräsidialamt), Parlamentarischer
Staatssekretär Bareiß (Wirtschaftsministerium) und Staatsminister
Hoppenstedt (Bundeskanzleramt)
19. August 2019 Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß (Wirtschaftsministerium) mit
Außenminister Atamkulow
5. bis 6. Dezember 2019 Staatspräsident Tokajew in Berlin, u.a. Gespräche mit
Bundeskanzlerin Merkel und Bundespräsident Steinmeier
17. bis 18. Januar 2020 Erster Vize-Landwirtschaftsministers Saparow auf der Grünen Woche
in Berlin
28. Januar 2020 Außenminister Tleuberdi in Berlin bei Auftakt von „Green Central
Asia“ und Neujahrsempfang des Ost-Ausschusses/Osteuropavereins
der Deutschen Wirtschaft, Gespräche mit Bundesaußenminister Maas
und Bundeswirtschaftsminister Altmaier
15. bis 16. Februar 2020 Staatspräsident Tokajew in München auf der Münchner
Sicherheitskonferenz, begleitet von Außenminister Tleuberdi
6. November .2020 Vize-Außenminister Aidarow und Vize-Industrieminister Baimischew
in Berlin zur Teilnahme am Deutsch-Kasachischen Wirtschaftsforum
9. bis 10. Dezember 2020 Vize-Außenminister Baimuchan zu politischen Konsultationen mit
Unterabteilungsleiter Siebert (Auswärtiges Amts) in Berlin
22. Oktober 2021 Kulturministerin Raimkulowa zur Einweihung eines Denkmals des
kasachischen Dichters Abay in Berlin
Besuche in Kasachstan:
17. bis 19. September 2018 Staatsminister Annen (Auswärtiges Amt) in Almaty und Astana mit
Außenminister Abdurachmanov und außenpolitschem Berater des
Staatspräsidenten Onschanov
2. bis 5. Oktober 2018 Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
MdB Wiese in Almaty und Astana
24. bis 26. Oktober 2018 Parlamentarischer Staatssekretär Stübgen (Bundesministerium für
Landwirtschaft und Ernährung) in Astana (Agrarmesse und
Agrarkonferenz)
17. bis 21. Mai 2019 Deutsch-kasachische Regierungskommissionssitzung für die
Angelegenheiten der deutschen Minderheit unter Leitung des
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten Fabritius in Nur-Sultan
23. bis 25.September 2019 MdB Friedrich, Bundestagsvizepräsident, in Nur-Sultan anlässlich des
4. Treffens der Parlamentssprecher Eurasischer Länder
19. bis 20. November 2019 Beauftragter für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien Siebert
(Auswärtiges Amt) zu deutsch-kasachischen politischen
Konsultationen in Nur-Sultan mit Vize- Außenminister Wassilenko
13. bis14. Januar 2020 Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
MdB Wiese in Nur-Sultan und Almaty zu Gesprächen u.a. mit Vize-
Außenminister Baimuchan
18. bis 19. Februar 2020 Parlamentarischer Staatssekretär Bilger (Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur) in Nur-Sultan und Almaty zu
Gesprächen u.a. mit Vize-Minister für Industrie und Infrastruktur
Baimischew, Vize-Minister für digitale Entwicklung Orasbek und
dem Vorstandsvorsitzenden der kasachischen Eisenbahn Abdenow
10. bis13. September 2021 Deutsch-kasachische Regierungskommissionssitzung für die
Angelegenheiten der deutschen Minderheit unter Leitung des
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten Fabritius in Nur-Sultan und Almaty und zur Einweihung
des Deutsch-Kasachischen-Zentrums
3. bis 7. Oktober 2021 Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
MdB Saathoff in Nur-Sultan und Almaty zu Gesprächen u. a. mit
Vize-Premierminister Skljar, Vize-Außenminister Alimbajew, der
Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Unterhauses Kuspan
11. Februar 2022 Beauftragter für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien Lüttenberg
(Auswärtiges Amt) zu deutsch-kasachischen politischen
Konsultationen in Nur-Sultan, mit Vize-Außenminister Wassilenko
5. September 2022 Abteilungsleiter der Abteilung Außenwirtschaftspolitik des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Schnichels zur
Sitzung der deutsch-kasachischen Ratsarbeitsgruppe Wirtschaft und
Handel mit Vize-Außenminister Aidarow
Anlage 2
Antwort:
Die Fragen 16 und 32 bis 36 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesrepublik fördert die deutsch-kasachischen Beziehungen im Bereich der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend, Zivilgesellschaft,
Menschenrechtsschutz, Demokratieaufbau, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung umfassend. Nachfolgend sind beispielhaft eine Vielzahl von
bilateralen als auch regionalen Projekten mit den in der Fragestellung genannten Förderzielen aufgeführt. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Teilzielen ist
nicht möglich.
Projekttitel Zeitraum Haushaltstitel
Förderhöhe in
Euro
Zuwendungsempfänger/Durchführende
Organisation
Deutsch-Kasachische Universität 2017 0504 68748 1.499.988 Deutsch-Kasachische Universität
Hochschulsommer-/Winter- und Intensivsprachkurse 2017 0504 68748 109.941 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische
Doktoranden/Nachwuchswissenschaftler
2017 0504 68748 217.614 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische Studierende 2017 0504 68748 248.295 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahresstipendien für Absolventen Pasch-Schulen 2017 0504 68748 158.657 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Urbane Ecken: App, zur Werbung für Nachhaltigkeit,
Stadtentwicklung anl. Expo in Astana
2017 0504 687 40 185.000 Goethe Institut
Untersuchung der Situation der deutschen Diaspora 2017 684 71 Erl. 2.2. 141.877 Uni Osnabrück
Deutsch-Kasachische Universität 2018 0505 68748 1.412.569 Deutsch-Kasachische Universität
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische
Doktoranden/Nachwuchswissenschaftler
2018 0504 68748 159.402 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische Studierende 2018 0504 68748 260.297 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahresstipendien für Absolventen der Pasch-Schulen 2018 0504 68748 153.151 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutsch-Kasachische Universität 2019 0506 68748 1.493.279 Deutsch-Kasachische Universität
Hochschulsommer-/Winter- und Intensivsprachkurse 2019 0504 68748 135.010 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische Studierende 2019 0504 68748 263.465 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahresstipendien für Absolventen der Pasch-Schulen 2019 0504 68748 131.570 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Wanderausstellung Brehm 2020 0504 68711 117.900 Brehm-Gedenkstätte
Deutsch-Kasachische Universität 2020 0507 68748 1.447.556 Deutsch-Kasachische Universität
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische Studierende 2020 0504 68748 275.964 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Recherche und Edition von Dokumenten zur
Geschichte und Kultur der Deutschen Kasachstans
2020 0684 71 Erl. 2.2. 129.628 Göttinger Arbeitskreis
Prävention gegen gewalttätigen Extremismus in
Zentralasien
2020 0501 687 34 608.424
Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit
Recherche und Edition von Dokumenten zur
Geschichte und Kultur der Deutschen Kasachstans
2020 0684 71 Erl. 2.2. 129.628 Göttinger Arbeitskreis
Zentralasien-Berichterstattung zu Umweltproblemen 2021 0504 68715 110.000 Deutsche Welle
Deutsch-Kasachische Universität 2021 0508 68748 1.722.901 Deutsch-Kasachische Universität
Hochschulsommer-/Winter- und Intensivsprachkurse 2021 0504 68748 111.458 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahres-/Kurzstipendien für ausländische Studierende 2021 0504 68748 231.400 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Jahresstipendien für Absolventen der Pasch-Schulen 2021 0504 68748 117.657 Deutscher Akademischer Austauschdienst
Prävention gegen gewalttätigen Extremismus in
Zentralasien
2021 0501 687 34 1.277.201
Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit
Wanderausstellung Brehm nach Öskemen und
Almaty
2022 0504 687 11 120.000 Brehm-Gedenkstätte
Prävention gegen gewalttätigen Extremismus in
Zentralasien
2022 0501 687 34 1.800.000
Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit
Gesellschafts- und gewerkschaftspolitische Beratung
in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien
2019 - 2021 2.266.236 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Zusätzlich zu den genannten Beispielen unterstützt die Bundesregierung auch zahlreiche Maßnahmen von Mittlerorganisationen mit einem geringeren
Finanzvolumen, darunter Projekte
Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen
und Bürgerrechten sowie intra- und transregionaler
Kooperation in Zentralasien
2019 - 2021 1.266.570 Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Berufliche Bildung für junge Frauen in Kasachstan 2019 - 2024 320.000
Katholische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe e.V.
Medien – Developing Journalism – exposing climate
change: Stärkung von Medien-NGOs
2020 - 2021
135.000
(für gesamt
Zentralasien)
n-ost - Netzwerk für Osteuropa-
Berichterstattung e.V.
Regionalprogramm Asien 2020 - 2022 2.409.000 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Förderung einer leistungsstarken, transparenten und
bürgerorientierten Verwaltung in Zentralasien
2021 - 2023 360.000 Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Prävention gegen gewalttätigen Extremismus in
Zentralasien
2020 - 2023
0501 687 34 5.250.000 GIZ
Gesellschafts- und gewerkschaftspolitische Beratung
in Osteuropa
2022 - 2024 1.758.500 Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen
und Bürgerrechten sowie intra- und transregionaler
Kooperation in Zentralasien
2022 - 2024 1.485.000 Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
o des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (unter anderem Forschungsaufenthalte ausländischer Wissenschaftler, Förderung
Hochschulpraktikanten, Hochschulpartnerschaften, Wiedereinladungen ehemaliger DAAD-Stipendiaten, Kongress- und Vortragsreisen, Stipendien für
ausländische Doktoranden/Nachwuchswissenschaftler, etc.)
o des Goethe-Instituts (unter anderem Ausstellungen, Deutsch-Olympiaden, Besucherreisen, Konzertreisen, Jugendfestivals etc.)
o des Pädagogischen Austauschdienstes (unter anderem Hospitations- und Fortbildungsprogramme für Deutschlehrkräfte, Schüleraustauschreisen,
Prämienprogramm für Deutschschüler, etc.)
o der Zentrale für Auslandsschulwesen (Deutsches Sprachdiplom)
o der Politischen Stiftungen
und diverser weiterer Mittler (Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V., Deutsch-Kasachische Universität, Deutsche Jugend in
Europa (DJO), Internationaler Bund, Brehm-Gedenkstätte, Stiftung zur Entwicklung des Parlamentarismus in Kasachstan, Legal Media Center, Göttinger
Arbeitskreis und weitere).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]