[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3385 –
Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr
2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bericht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) 2021 – Ausgewählte Zahlen im Überblick) heißt es
auf Seite 12: „Der Anteil der als ‚Messerangriff‘ erfassten Taten der
Gewaltkriminalität lag im Berichtsjahr 2021 bei 6,6 Prozent (10 917 Fälle), bei
Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei 5,8 Prozent
(7 071 Fälle). Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der
PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer
unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße
Mitführen eines Messers reicht hingegen nicht für eine Erfassung als
Messerangriff aus.“
Seit Juli 2018 werden im Rahmen der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES BPOL) Gewaltdelikte mit Messern erfasst. In diesem Kontext
erfolgt auch die Erhebung der Staatsangehörigkeiten der festgestellten
Beschuldigten. Angaben zu deren Aufenthaltsstatus sind jedoch auf Grundlage
der PES BPOL nicht möglich, so die Bundesregierung (Antwort zu Frage 11
auf Bundestagsdrucksache 20/257). Im Rahmen einer weiteren Anfrage wurde
nach der Anzahl der Gewaltdelikte, der Herkunft der Täter sowie Fragen zur
Zusammensetzung der Opfer seit der Erfassung gefragt (Antwort zu Frage 11
auf Bundestagsdrucksache 20/257).
1. Können durch die Bundesregierung noch weitere Daten dargestellt
werden, die die Länder im Kontext der übermittelten Messerangriffe für die
Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 an den Bund ggf. übermittelt haben
(weitere Aufschlüsselungsoptionen), und wenn ja, welche sind dies?
Über den vom Fragesteller zitierten Textauszug hinaus können keine weiteren
Daten ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3658
20. Wahlperiode 26.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 26. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie schlüsseln sich die in der PKS 2021 angegebenen 10 917 Fälle
(Taten) mit Messern (s. Vorbemerkung der Fragesteller) jeweils nach
deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, darunter Zuwanderern, und
unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen auf?
Die vom Fragesteller erbetene Aufschlüsselung ist nicht möglich. Das
Phänomen „Messerangriff“ wird beim Fall erfasst, also auch bei nicht aufgeklärten
Fällen. Insofern sind nicht zu allen Fällen, die als Messerangriff erfasst wurden,
auch Tatverdächtige erfasst. Zudem können bei einem (aufgeklärten) Fall mit
dem Phänomen „Messerangriff“ auch mehrere Tatverdächtige erfasst sein, von
denen aber lediglich einer oder eine mit dem Messer gedroht oder angegriffen
hat. Insofern sind auf Basis der Fallzahlen zu Messerangriffen keine
aussagekräftigen Angaben zu den Tatverdächtigen möglich.
3. Welche zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten wurden im Rahmen von
Frage 2 jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen ermittelt, und
wie viele darunter waren Zuwanderer nach der Definition der PKS?
Die vom Fragesteller erbetene Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Wie schlüsseln sich die in der PKS 2021 ausgewiesenen Gewaltdelikte
mit Messern nach konkreten Straftatbeständen auf (bitte jeweils in
absoluten Zahlen angeben)?
5. Wie verteilen sich die Messerangriffe anteilsmäßig auf die jeweiligen
Bundesländer (bitte jeweils auch nach deutschen, nichtdeutschen
Tatverdächtigen, darunter Zuwanderern und unbekannten bzw. ungeklärten
Tatverdächtigen je Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Fragesteller erbetene Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Kann die Bundesregierung, sofern sie die Fragen 2 bis 5 nicht
beantworten kann, nach ihrer Lagebeurteilung und im Hinblick auf diese Fragen
erläutern, ob und in welchem Zeitrahmen derartige Auskünfte zukünftig
möglich sein werden, und dazu bitte auch auf den derzeitigen aktuellen
Umsetzungsstand zur Erfassung von Messerangriffen in der PKS
eingehen (wenn ja, bitte ausführen)?
7. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Ständige Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erläutern, in welchen
Punkten man im Hinblick auf die Erfassung von Messerangriffen ggf.
noch Klärungsbedarf (vgl. dazu die bisherigen Auskünfte der
Bundesregierung in den Antworten zu Frage 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache
20/257) sieht (wenn ja, bitte ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Messerangriffe werden seit dem 1. Januar 2020 in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Die Arbeiten dazu wurden im Jahr 2018 aufgenommen
und mündeten in der Erfassung über den PKS-Phänomenkatalog, der mit PKS-
Manual 6.0 zum 1. Januar 2020 bundesweit eingeführt wurde. Die auf den Fall
bezogene Erfassung des Phänomens „Messerangriffe“ erfolgt unter der
Maßgabe, dass der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person
angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers bei der
Tathandlung reicht für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
Für alle mit dem PKS-Manual 6.0 eingeführten Kataloge und Inhalte war
bereits vor der Implementierung eine umfassende Evaluation des Jahresbestandes
2020 vorgesehen. An die Evaluation des PKS-Manuals 6.0 schließen sich
Arbeiten an, um erkannte Defizite zu beheben. Das gilt auch für Maßnahmen
zur Verbesserung der Datenqualität und der Aussagekraft des Katalogs
„Phänomene“, in dem der Wert „Messerangriffe“ enthalten ist.
Bundesweit valide Daten sind hier frühestens für das Berichtsjahr 2023 zu
erwarten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/257).
Vor dem Hintergrund, dass in Fällen gemeinschaftlicher Tathandlungen
mehrerer Tatverdächtiger die fallbezogene Erfassung von Phänomenen in der PKS
keine Aussagen darüber erlaubt, welchem (bzw. welchen) Tatverdächtigen das
Tatmittel Messer zuzuordnen ist, ist derzeit eine Bund-Länder-Projektgruppe
(BLPG) der Kommission PKS (KPKS) damit befasst, Möglichkeiten einer
tatverdächtigenbezogenen Erfassung zu prüfen, um die Aussagekraft der PKS in
Bezug auf die Verwendung bei Tatmitteln weiter zu verbessern.
In der aktuellen Konzeptionsphase deutet sich eine hohe Komplexität der
fachlich-technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der
Implementierung eines PKS-Tatmittelkatalogs hinsichtlich der „Architektur-Konformität“
an.
Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der zeitlich unbestimmten
gremienimmanenten Abstimmungsverfahren, kann derzeit keine belastbare Aussage
getroffen werden, ab wann eine (zusätzlich) verbesserte Lagedarstellung in Bezug
auf Messerangriffe durch die Einführung eines Tatmittelkatalogs in die PKS
möglich sein wird.
8. Kann die Bundesregierung darlegen, ob in der PES BPOL im Gegensatz
zur PKS 2021 auch das Mitführen eines Messers für eine Erfassung als
Messerangriff ausreichen kann, und wenn ja, wird es hier einen
Angleichungsprozess geben (bitte auch erläutern, in welcher Form dies ggf.
geschehen soll)?
In der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) kann dem
Beschuldigten bei der Erfassung bestimmter Deliktsgruppen ein Tatmittel
zugeordnet werden. Hier wird unter anderen zwischen den Werten „Messer
mitgeführt“ und „Messer eingesetzt“ unterschieden. Ein Angleichungsprozess der
PES-Erfassung an die PKS ist nicht vorgesehen.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Gewaltdelikten, die in Zusammenhang mit mitgeführten bzw. eingesetzten
Messern im ersten Halbjahr 2022 von der Bundespolizei erfasst worden sind,
und wie hoch war die Anzahl zuvor im zweiten Halbjahr 2021?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
Anzahl der Delikte
2. Halbjahr 2021 1. Halbjahr 2022
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Gesamt 96 112 255 143
nach Deliktgruppen
Körperverletzungsdelikte 46 49 98 47
Raubdelikte 8 9 20 11
Straftaten gg. das Leben 6 3
Straftaten gg. die öffentliche
Ordnung
Straftaten gg. die persönliche
Freiheit
25 21 127 37
Widerstand gg. die Staatsgewalt 11 33 7 48
Quelle: PES
10. Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese erfragten
Gewaltdelikte jeweils nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen
(darunter Zuwanderer) und diesbezüglich unbekannten bzw. ungeklärten
Tatverdächtigen auf (bitte je erfragtem Halbjahr wie in Frage 9
aufschlüsseln)?
In der PES erfolgt die Erfassung der Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen
ohne weitere Merkmale. Eine differenzierte Darstellung, ob es sich dabei um
Zuwanderer handelt, ist daher nicht möglich.
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
Anzahl der Beschuldigten
2. Halbjahr 2021 1. Halbjahr 2022
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Gesamt 62 75 223 96
davon
deutsch 26 44 80 51
unbekannt 61 6
nicht deutsch 36 31 82 39
Quelle: PES
11. Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (Frage 10)
im ersten Halbjahr 2022 und zweiten Halbjahr 2021 am häufigsten
vertreten (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
Anzahl der
Beschuldigten
2. Halbjahr 2021 Anzahl der
Beschuldigten
1. Halbjahr 2022
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Messer mitgeführt
und eingesetzt
Messer
mitgeführt
Top-10 Nationalitäten
polnisch 4 4 polnisch 9 5
türkisch 4 2 türkisch 7 3
algerisch 4 algerisch 6 2
syrisch 3 5 afghanisch 6 1
rumänisch 3 1 syrisch 5 3
lettisch 2 3 iranisch 5
somalisch 2 3 irakisch 4 2
afghanisch 2 2 eritreisch 3 1
serbisch 2 2 somalisch 3 1
irakisch 2 ungeklärt 3
ungeklärt 1 1 bulgarisch 2 1
Quelle: PES
12. Wird eine Aufschlüsselung der Opfer von Gewaltdelikten mit Messern
im Rahmen der Erfassung durch die Bundespolizei nach deutschen und
nichtdeutschen Staatsangehörigen, Geschlecht und Altersgruppen wieder
möglich sein (vgl. dazu die Ausführungen der Bundesregierung in der
Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1196, wonach laut
Bundesregierung ab dem Jahr 2021 aufgrund technischer Anpassungen
des statistischen Systems diese Auswertungen ab dem Jahr 2021 nicht
mehr möglich seien), und wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundespolizei
nicht erhoben.
Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Erfassung des Tatmittels mit Zuordnung
ausschließlich zur beschuldigten Person, welche dieses Tatmittel mitgeführt oder
eingesetzt hat. Eine Zuordnung zum Geschädigten erfolgt nicht. Die statistische
Erhebung von Daten orientiert sich am polizeifachlichen Bedarf. Eine
Änderung ist daher nicht geplant.
13. Kann eine Aufschlüsselung nach den Abfragekriterien in Frage 12 für
die PKS 2021 vorgenommen werden, und wenn ja, wie sieht diese für
das Jahr 2021 aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]