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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Soziale Infrastruktur für Frauen in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.09.2022

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/339813.09.2022

Soziale Infrastruktur für Frauen in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Frauen in besonderen Lebenslagen brauchen eine funktionierende soziale Infrastruktur. Die Fragestellenden interessiert die Entwicklung wichtiger Eckdaten für die Lebenslage von Frauen in Nordrhein-Westfalen, auch im Vergleich zum Bundesgebiet. Die bisher bekannten Zahlen zeichnen aus Sicht der Fragesteller ein düsteres Bild.

Gewalt gegen Frauen hat im Verlauf der Corona-Pandemie weiter zugenommen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnete 2021, im zweiten Jahr der Pandemie, einen Anstieg der Beratungszahlen auf über 54 000 Beratungen, eine Zunahme von 5 Prozent gegenüber 2020. Im ersten Pandemie-Jahr, 2020, war die Zahl der Hilfesuchenden sogar um 15 Prozent gestiegen. 60 Prozent der Beratungen betrafen häusliche Gewalt (https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Jahresberichte/2021/Hilfetelefon_GewaltgegenFrauen_Das-Jahr-2021-in-Zahlen_web.pdf).

Nach Recherchen der „WELT AM SONNTAG“ wurden 2021 insgesamt 160 921 Opfer häuslicher Gewalt polizeilich erfasst. Das entspricht einem Anstieg von fast 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2020. Zwei Drittel der erfassten Opfer waren Frauen. In Nordrhein-Westfalen wurde dabei ein überdurchschnittlicher Anstieg von 4,7 Prozent registriert (https://www.welt.de/politik/deutschland/article238754627/Anstieg-in-Corona-Pandemie-161-000-Opfer-haeuslicher-Gewalt-in-Deutschland.html).

Auch die Zahl der Femizide stieg in Deutschland an: Im Jahr 2021 wurden 311 Frauen getötet, 200 dieser Frauen von ihrem Ehemann, Partner oder Ex-Partner; ein Anstieg um 11 Prozent (https://www.rnd.de/panorama/corona-und-toxische-maennlichkeit-warum-frauen-immer-haeufiger-opfer-von-haeuslicher-gewalt-werden-TLKO7PRJURD6XL7ELSZALZV4HA.html). Die Aufnahmekapazität der Frauenhäuser, Schutz- und Zufluchtswohnungen blieb demgegenüber jedoch gleich: Zum Jahreswechsel 2011/2012 standen Zuflucht suchenden Frauen 6 000 Schutzplätze (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93350/e8f90d2446d01af18a3c88a110200457/bericht-der-bundesregierung-zur-situation-der-frauenhaeuser-data.pdf) zur Verfügung, die gleiche Anzahl wird für 2021 angegeben (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/hilfe-und-vernetzung/hilfe-und-beratung-bei-gewalt-80640).

Die Zahl der Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich in den letzten 20 Jahren (von 2 030 im Jahr 2003 auf 1 100 im Jahr 2021, https://de.statista.com/infografik/27437/anzahl-der-praxen-und-krankenhaeuser-in-deutschland-die-schwangerschaftsabbrueche-vornehmen/) bundesweit fast halbiert und die Wege, die ungewollt Schwangere deswegen zurücklegen müssen, werden immer länger (https://www.deutschlandfunk.de/schwangerschaftsabbrueche-in-deutschland-warum-immer-100.html, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/schwangerschaftsabbrueche-statistisches-bundesamt-arztpraxen-kliniken).

Schwangeren und Gebärenden stehen zudem immer weniger Geburtskliniken zur Verfügung. Die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland, in denen Entbindungen durchgeführt werden, hat sich seit dem Jahr 1991 um ca. 43 Prozent reduziert, seit 2007 um ca. 22 Prozent. Gemäß den im iGES-Gutachten wiedergegebenen Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 1991 in Deutschland noch 1 186 Krankenhäuser mit Entbindungen, im Jahr 2007 noch 865 und im Jahr 2017 noch 672 (https://www.bundestag.de/resource/blob/844764/ac656a16f259978b379e41f649f39865/WD-9-012-21-pdf-data.pdf). Im Jahr 2020 gab es nach den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser noch 655 Krankenhäuser mit „stationärer Hebammenversorgung“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/220708_Empfehlung_AG_Paediatrie_und_Geburtshilfe_zu_Paediatrie_und_Geburtshilfe.pdf).

Immer mehr Frauen können darüber hinaus ihr Recht auf Unterstützung durch Hebammen bzw. Entbindungspfleger nicht mehr realisieren, weil fast die Hälfte der Kliniken, die noch Entbindungen durchführen, aufgrund fehlender Fachkräfte ihre offenen Hebammenstellen nicht besetzen können (https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/pubhef-2021-0025/html). Im beruflichen Bereich waren insbesondere Frauen während der Corona-Pandemie besonders betroffen: Sie übernahmen wieder stärker die traditionelle Familienarbeit; das vermehrte Homeoffice brachte weniger Entlastung, sondern eher psychische Probleme für Frauen und Mütter mit sich, weil die Berufstätigkeit als Rückzugsort wegfiel und sie noch mehr Sorgearbeit übernahmen als vor der Pandemie und als ihre Partner (https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-007676/p_wsi_pb_40_2020.pdf). Was die finanziellen Auswirkungen für berufstätige Frauen betrifft, waren Alleinerziehende – über 90 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen – mit 25 Prozent die am häufigsten von finanziellen Problemen betroffene Gruppe (https://www.deutschlandfunk.de/frauen-und-finanzen-corona-macht-die-luecke-groesser-100.html). Auch die Arbeitszeitreduktion aufgrund der Kinderbetreuung während der Schul- und Kitaschließungen ging in Paarhaushalten im ersten Pandemiejahr mehrheitlich zu Lasten der Frauen (https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_64_2021.pdf).

Während die Pandemie im Gesundheitsbereich (79 Prozent Frauenanteil) zu einem Nachfrageanstieg führte, brachen andere Beschäftigungsbereiche des Dienstleistungssektors drastisch ein. Im Tourismus (68 Prozent Frauenanteil), Gast- und Hotelgewerbe (55 Prozent Frauenanteil), Friseur- und Kosmetikbereich (71 Prozent Frauenanteil; https://doku.iab.de/regional/S/2022/regional_s_0222.pdf) und Einzelhandel (67 Prozent Frauenanteil; https://einzelhandel.de/beschaeftigungsstruktur) waren Frauen besonders betroffen, im April 2020 (erster Lockdown im März 2020) lag die Arbeitslosenquote von Frauen bei 16 Prozent, von Männern bei 12 Prozent (https://www.diw.de/de/diw_01.c.789751.de/publikationen/diw_aktuell/2020_0042/frauen_in_corona-krise_staerker_am_arbeitsmarkt_betroffen_als_maenner.html). Der Anteil von Frauen im Bereich Minijobs betrug 2020/2021 bundesweit 65 Prozent (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Frauen-und-Maenner/generische-Publikationen/Frauen-Maenner-Arbeitsmarkt.pdf?__blob=publicationFile). Minijobberinnen und Minijobber können kein Kurzarbeitergeld beantragen und geringfügig Beschäftigte haben auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. In allen Beschäftigungsbereichen verloren im ersten Quartal 2020 ca. 4 Prozent der Frauen in geringfügiger Beschäftigung ihren Job, bei den Männern waren es nur 2,3 Prozent (https://www.diw.de/de/diw_01.c.789751.de/publikationen/diw_aktuell/2020_0042/frauen_in_corona-krise_staerker_am_arbeitsmarkt_betroffen_als_maenner.html). In einer repräsentativen Studie des Mainzer Marktforschungs- und Beratungsunternehmens 2HMforum aus Mai 2020 gaben 51 Prozent der Frauen an, „dass ihr Arbeitsalltag stark von der Corona-Pandemie betroffen sei – durch Kurzarbeit, Gehaltseinbußen, Budgetkürzungen, Ängste, Beförderungsstopps, die Verschlechterung der Geschäftslage, durch neues Arbeiten im Homeoffice und gleichzeitige Kinderbetreuung etc.“, bei den Männern sagten das nur 44 Prozent. Als von Gehalts- oder Lohnkürzungen betroffen bezeichneten sich 62 Prozent der Frauen, aber nur 51 Prozent der Männer (https://www.presseportal.de/pm/121664/4619369). Ein Trend, der sich auch 2022 weiter fortgesetzt hat, mit teils weitergehenden, auch gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen: Die Hans-Böckler-Stiftung konstatiert in einer aktuellen Studie (https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008274) „ein besorgniserregendes Bild großer Belastungen und politischen Vertrauensverlusts, die zudem mit Prozessen der Retraditionalisierung bei der Betreuungsübernahme einhergehen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie weit ist die Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit Bezug auf die Istanbul-Konvention angekündigten „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen(s) für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern“ fortgeschritten?

a) In welchem Umfang wird sich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, „der Bund an der Regelfinanzierung“ der Frauenhäuser beteiligen?

b) Welcher Anteil dieser Mittel wird voraussichtlich für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen?

2

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Bundesfördermittel, die in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021 von Frauenhäusern

a) bundesweit und

b) in Nordrhein-Westfalen

abgerufen worden sind?

3

Welche Fördermittel aus anderen Quellen flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021 in die Finanzierung von Frauenhäusern

a) bundesweit und

b) in Nordrhein-Westfalen?

4

Über wie viele festangestellte Mitarbeitende verfügten die Frauenhäuser nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021

a) bundesweit und

b) in Nordrhein-Westfalen?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anfragen nach Frauenhausplätzen bundesweit und in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2022 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

6

In welchen nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2022 zusätzliche Frauenhausplätze geschaffen (bitte die zusätzlichen Plätze jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

7

Wie viele sogenannte Meldestellen, also Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021 bundesweit und in Nordrhein-Westfalen (hier bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgliedern)?

8

Wie viele Hebammen bzw. Entbindungspfleger arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2021 in Deutschland, wie viele davon in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Anzahl der jeweils angestellten und freiberuflichen Hebammen sowie nach dem Anteil pro 100 000 Einwohnern nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

9

Wie viele Krankenhäuser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2021 in Deutschland, in wie vielen davon wurden bzw. werden Geburten durchgeführt, und wie lauten die entsprechenden Zahlen für Nordrhein-Westfalen?

10

Wie viele Menschen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2021 Elterngeld, bundesweit und in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

11

Wie viele davon bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2021 maximal den Basiselterngeldmindestbetrag von 300 Euro, bundesweit und in Nordrhein-Westfalen (hier bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

12

Wie viele bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2021 maximal einen Basiselterngeldbetrag zwischen 300 Euro und dem jeweils aktuellen Arbeitslosengeld-II-Regelsatz (hier bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

13

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2022 bundesweit und in Nordrhein-Westfalen ausschließlich geringfügig beschäftigt (bitte nach Monaten und nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)?

14

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2022 bundesweit und in Nordrhein-Westfalen nach dem Verlust ihrer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung jeweils Arbeitslosengeld II beantragt (bitte nach Monaten und nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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