Prognosen der Bundesregierung zum Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung, zu der Entwicklung der Beitragssätze sowie der Bundeszuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) vom 27. Juli 2022 fokussiert sich nach Bewertung der Verfasser primär auf die Deckung der für 2023 prognostizierten finanziellen Lücke in Höhe von mindestens 17 Mrd. bis 19 Mrd. Euro, eventuell noch höher (siehe etwa https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2022/finanzbedarf-der-gkv/index_ger.html).
Mittel- bzw. langfristig wirkende, strukturelle Reformen lassen sich in dem Gesetzentwurf nach Überzeugung der Fragesteller nicht erkennen. Diese Kritik übt nahezu die gesamte Gesundheitsbranche (vgl. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/scharfe-kritik-am-regierungsentwurf-134647/). Vielmehr wiederholt der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, öffentlich mehrfach, dass Leistungskürzungen nicht erfolgen würden (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Gesetzlicher-Krankenkassenbeitrag-auf-Rekordhoch-Lauterbach-keine-Leistungskuerzungen-article23491154.html). Gleichzeitig steigen die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse seit Jahren, Tendenz steigend (vgl. https://www.pkv.de/positionen/bundeszuschuss/).
Eine in dem Gesetzentwurf zentrale Maßnahme zur Deckung der Finanzierungslücke ist das Vorhaben, dass die Beitragszahler mit einer Anhebung um 0,3 Beitragssatzpunkte für das Jahr 2023 diesen Finanzbedarf mitfinanzieren (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-07/beitraege-krankenkassen-erhoehung-bundesregierung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den tatsächlichen Finanzbedarf der GKV für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung der Inflation und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen ein?
Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung der tatsächliche durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen im Jahr 2022 liegen?
Welche Beitragssatzentwicklungen prognostiziert die Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und 2025?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Beitragszahler mit Blick auf die Jahre 2023 und 2024 zu entlasten?
Wie werden sich diese Maßnahmen nach Überzeugung der Bundesregierung ggf. auf die Versorgungsstrukturen auswirken?
Welche Langzeit- bzw. strukturellen Effekte sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen?
Welche strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Jahr 2024 den Wegfall der geplanten einmaligen Vermögensabgabe 2023 der Krankenkassen in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro zu kompensieren?
Wann plant die Bundesregierung, das Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Bundeszuschuss zu dynamisieren, umzusetzen?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung den Bundeszuschuss weiterentwickeln, und welche strukturellen Reformen plant die Bundesregierung, um den Bundeszuschuss dauerhaft zu stabilisieren?
Welche strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die Beitragszahler auch für Personengruppen außerhalb der GKV-Solidargemeinschaft mittragen, zu reduzieren und so wieder aus dem Sozialhaushalt des Gesamtstaates zu finanzieren?
Plant die Bundesregierung, die Entlastung der Selbständigen am Existenzminimum zu Lasten der Beitragszahler der GKV-Solidargemeinschaft zu finanzieren, anstatt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten?
Wird die Bundesregierung das im GKV-FinStG angelegte Bundesdarlehen auch für 2024 vorsehen?
Werden die gesetzlichen Krankenkassen die Rückzahlungsverpflichtungen nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2026 einhalten können?