Ausbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse und Anforderungen an die Politik (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2790)
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im August 2010 befragte die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung zur Ausbreitung atypischer Beschäftigung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2719).
Aus der Antwort der Bundesregierung ergeben sich einige weitere Nachfragen, die auf diesem Weg gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie stellt sich die relative atypische Beschäftigung nach Strukturmerkmalen dar (vgl. Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2790, Tabellen 7 und 8), bezogen auf die jeweils betroffene Gruppe (Beispiel: atypische Beschäftigung bei Frauen: wie viel Prozent der Frauen sind atypisch beschäftigt, wie viel Prozent aller Beschäftigten)?
Wie hat sich die Zahl der Aufstocker unter den atypischen Beschäftigten seit 2005 entwickelt (bitte entsprechend der Struktur der Tabelle 9 in oben genannter Antwort mit jährlichen Zahlen beantworten)?
Was sind die zehn Branchen, in denen während der Krise die meisten Normalarbeitsplätze entstanden sind (bitte nach dem Muster der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2790 beantworten)?
Was sind die zehn Branchen, in denen während der Krise die meisten atypischen Beschäftigungsverhältnisse verloren gingen (bitte nach dem Muster der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2790 beantworten)?
Wie hoch waren im Jahr 2008 und 2009 die durchschnittlichen Bruttoverdienste und -stundenlöhne (bitte anlehnend an die Tabellen 12 und 15 der Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2790 beantworten)?
Inwiefern ist es derzeit möglich, die verschiedenen Formen der atypischen Beschäftigung in der monatlichen Arbeitsmarktstatistik gesondert auszuweisen?
Inwiefern hält die Bundesregierung die gesonderte Ausweisung atypischer Beschäftigung für notwendig, angesichts der Tatsache, dass letztere einen bedeutenden Anteil der neugeschaffenen Stellen ausmacht?
Welche veränderten statistischen Verfahren bzw. Erhebungen wären notwendig, um die atypische Beschäftigung wie ihre einzelnen Formen als eigene Kategorie in der monatlichen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit auszuweisen?
Soweit dies mit größeren Veränderungen bei der Datenerhebung verbunden wäre, wie sehr würde sich der Aufwand zwischen einer monatlichen und einer vierteljährlichen Erhebung unterscheiden?