Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Christian Görke, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Aufarbeitung der zu Beginn der COVID-19-Pandemie vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossenen eiligen Maskenbeschaffung ist immer noch ein Thema für Politik und Justiz. Die Bundesregierung hat bereits in ihren Antworten auf verschiedene Kleine Anfragen zu einigen Aspekten Auskunft gegeben, zu anderen aber aus Sicht der Fragestellenden keine klaren und Transparenz schaffenden Antworten gegeben. Andere Aussagen der Bundesregierung in den Antworten auf unterschiedliche Kleine Anfragen widersprechen sich. So heißt es auf der Bundestagsdrucksache 19/27011: „Im Rahmen der FIEGE-Beschaffung wurden ca. 249 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) und ca. 315 Millionen OP-Masken erworben.“. Auf der Bundestagsdrucksache 20/2176 heißt es hingegen: „Von der Firma Fiege International Beteiligungs GmbH wurden gemäß Rahmenvertrag vom 31. März 2020 und Nachtrag 1 vom 2. April 2020 ca. 125 Millionen PfH- und ca. 285 Millionen OP-Masken beschafft.“ Daraus ergeben sich weitere Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch ist die Summe der geleisteten Vorkassezahlungen, für die aber letztlich gar keine Lieferung von Masken erfolgte, jedoch im Rahmenvertrag über die Beschaffung von Schutzausrüstung zwischen dem BMG und der Fiege International Beteiligung GmbH vom 31. März 2020 vereinbart worden ist, dass das BMG geleistete Vorauszahlungen auch bei Nichtlieferung durch den Lieferanten nicht zurückfordern kann?
Wie groß ist die Differenz zwischen der Menge Masken, für deren Beschaffung die Firma Fiege Geld vom BMG erhalten hat, und der Menge der tatsächlich von Fiege gelieferten Masken (bitte nach Maskentyp [PfH, OP usw.] aufschlüsseln)
Wie erklärt sich die Differenz zwischen den auf der Bundestagsdrucksache 19/27011 angegebenen Maskenzahlen („Im Rahmen der FIEGE-Beschaffung wurden ca. 249 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) und ca. 315 Millionen OP-Masken erworben.“) und den auf Bundestagsdrucksache 20/2176 genannten („Von der Firma Fiege International Beteiligungs GmbH wurden gemäß Rahmenvertrag vom 31. März 2020 und Nachtrag 1 vom 2. April 2020 ca. 125 Millionen PfH- und ca. 285 Millionen OP-Masken beschafft.“)?
Gab es neben dem Rahmenvertrag vom 31. März 2020 und dem Nachtrag 1 vom 2. April 2020 noch weitere Verträge mit der Firma Fiege zur Maskenbeschaffung (falls ja, bitte das jeweilige Datum, an dem die zusätzlichen Verträge geschlossen wurden, die im Vertrag vereinbarten Stückpreise pro Maske [nach Maskentyp aufschlüsseln] und das vereinbarte Vertragsvolumen [nach Maskentyp aufschlüsseln] benennen)?
Mit welchen Unternehmen schloss das BMG noch nach dem 20. April 2020 Direktverträge zur Maskenbeschaffung (bitte die Unternehmen, das jeweilige Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde, die jeweils im Vertrag vereinbarten Stückpreise [nach Maskentyp aufschlüsseln] und das vereinbarte Vertragsvolumen [nach Maskentyp aufschlüsseln] auflisten)?
Wie erklärt die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Auftragsvergabe, wenn es doch im Rahmenvertrag über die Beschaffung von Schutzausrüstung zwischen dem BMG und der Fiege International Beteiligung GmbH vom 31. März 2020 heißt, dass das BMG die Risiken aus dem Kaufvertrag trägt, während andere Unternehmen, die für das BMG Masken beschafft haben, die Risiken selbst tragen mussten?
Sind unter den von der Firma Fiege noch nach dem 30. April 2020 ans BMG gelieferten Masken auch solche von Lieferanten, die wegen der durch sie nicht einzuhaltenden Lieferfrist zum 30 April 2020 von ihren Verträgen mit dem BMG zurückgetreten sind, aber im April 2020 über Fiege neue Lieferverträge abgeschlossen haben?