BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Reduzierung von Missbrauch und Betrug bei der Umsatzsteuer

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.10.2022

Aktualisiert

19.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/389910.10.2022

Reduzierung von Missbrauch und Betrug bei der Umsatzsteuer

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In der Europäischen Union und auch in Deutschland gibt es ein hohes Ausmaß an Umsatzsteuermissbrauch, wie beispielsweise durch sogenannte Karussellgeschäfte. Laut Statistiken der EU-Kommission entgehen dem Staat dadurch allein in Deutschland jährlich mehr als 23 Mrd. Euro Steuergelder (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_20_1579 – zuletzt abgerufen am 27. September 2022).

Als aufkommensstärkste Steuerart ist der Staat gerade in Krisenzeiten auf verlässliche Einnahmen aus der Umsatzsteuer angewiesen. Dabei schadet das fehlende Steueraufkommen nicht nur dem Staatshaushalt. Wenn Steuerhinterziehung zur Normalität wird und nicht mit Nachdruck bekämpft wird, schadet dies auch der allgemeinen Steuermoral und sorgt zu Recht für Frust in der Bevölkerung.

Obwohl in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um die Missbrauchsfälle zu reduzieren, geht die Senkung der „Mehrwertsteuerlücke“ nur schleppend voran. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Finanzverwaltung nicht über die notwendigen Systeme und Ressourcen verfügt, um dieser Herausforderung gewachsen zu sein.

Deshalb begrüßen die Fragesteller sehr, dass die Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der Bekämpfung von Umsatzsteuermissbrauch verschrieben hat und sie die Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems beabsichtigt. Außerdem möchte sich die Regierung „für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z. B. Reverse-Charge)“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann konkret beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen elektronischen Mehrwertsteuersystems?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Modelle elektronischer Meldesysteme anderer Länder der Europäischen Union (z. B. Italien, Ungarn oder Belgien)?

3

Welches konkrete Modell ist aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland am besten geeignet (z. B. „Interoperability-Modell“, wie in Belgien oder Österreich; „Real-time-reporting-Modell“, wie in Ungarn oder Südkorea; „Clearance-Modell“, wie in Chile oder Mexico, „Centralisedexchange-Modell“, wie in Italien oder der Türkei oder ein „Decentraliced-Continuous-Transaction-Controls-Modell“)?

a) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei den einzelnen Modellen?

4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das System mit den bestehenden ERP-Systemen in den Unternehmen kompatibel ist?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Einführung des Systems gleichzeitig eine Vereinfachung für Unternehmen zu schaffen, und werden davon auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehraufwand für die Wirtschaft ein, der bei Einführung des Systems entstehen wird?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch kleine und mittlere Unternehmen das System anwenden können und dass diese Unternehmen durch den Mehraufwand und die Mehrkosten bei der Einführung nicht zu stark belastet werden?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Anwendung des Systems einfach und unkompliziert ohne vorherige Schulung möglich ist?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Unternehmen sich frühzeitig über das System informieren können und leicht verständliche Informationen zur Anwendung des Systems erhalten?

10

Soll die Finanzverwaltung aus Sicht der Bundesregierung auf alle Rechnungsdaten zugreifen können oder nur auf die Daten, die notwendig sind, um die notwendigen Rechnungsangaben nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) zu erfüllen?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die sensiblen Rechnungsdaten der Unternehmen (z. B. Artikelpreise etc.) in dem elektronischen Meldesystem ausreichend geschützt sind?

12

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ausstattung der Finanzverwaltung derzeit ausreicht, um dem Umsatzsteuermissbrauch bei digitalen Geschäftsmodellen entgegenzuwirken?

13

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Personal der Finanzverwaltung ausreichend geschult ist, um Betrugsfälle im digitalen Bereich zu erkennen und ausfindig zu machen?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ressourcen der Finanzverwaltung auszuweiten, damit sie Umsatzsteuermissbrauch besser bekämpfen kann?

a) Falls ja, mit welchen Ressourcen soll die Finanzverwaltung konkret ausgestattet werden (z. B. mehr Personal, besser geschultes Personal, bessere IT-Systeme)?

b) Falls ja, wie soll die Ausweitung dieser Ressourcen finanziert werden?

c) Falls nein, warum nicht?

15

Hält die Bundesregierung es zur Bekämpfung von Umsatzsteuermissbrauch im Internet für sinnvoll, neuartige innovative Technologien und IT-Systeme (z. B. Blockchain, Echtzeitkontrolle) bei der Bekämpfung von Umsatzsteuermissbrauch einzusetzen?

a) Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

b) Falls nein, warum nicht?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, die IT-Systeme für die Umsatzsteuerkontrolle generell zu modernisieren?

a) Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

b) Falls nein, warum nicht?

17

Wie hoch war das Ausmaß des Umsatzsteuerbetruges bei den Katalogumsätzen nach dem § 13b Absatz 2 UstG jeweils vor und nach Einführung des „Reverse-Charge-Verfahrens“ (nach Umsatz, geschätzter Höhe des Umsatzsteuermissbrauchs, jeweiligem Jahr vor und nach der Einführung aufschlüsseln)?

18

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des Umsatzsteuermissbrauchs ein, der nur auf „B2B-Geschäfte“ entfällt?

19

Wie hoch wäre nach Auffassung der Bundesregierung die prozentuale Verringerung des Umsatzsteuermissbrauchs infolge der Einführung eines „Reverse-Charge-Verfahrens“ für alle „B2B-Umsätze“?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf Ebene der Europäischen Union für eine Ausweitung des „Reverse-Charge-Verfahrens“ auf weitere Umsätze einzusetzen?

a) Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

b) Falls nein, warum nicht?

21

Was ist nach Meinung der Bundesregierung der Grund dafür, dass das Reverse-Charge-Modell auf Ebene der Europäischen Union bisher nicht auf alle „B2B-Umsätze“ ausgeweitet wurde?

Berlin, den 29. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen