[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4003 –
Digitalisierung der Steuerverwaltung – Vorhaben KONSENS
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang der 1990er-Jahre arbeiten der Bund und die Länder bereits daran,
eine bundesweit einheitliche Software in der Steuerverwaltung einzuführen.
Zuletzt haben die Rechnungshofpräsidenten von Bund und Ländern Mitte
Oktober 2022 die fehlenden Fortschritte und Milliardenkosten der seit
15 Jahren geplanten bundesweiten Softwareplattform für die Steuerverwaltung
kritisiert (
https://www.handelsblatt.com/dpa/rechnungshof-chefs-ruegen-nach-
15-jahren-noch-keine-steuersoftware/28736352.html; zuletzt abgerufen am
11. Oktober 2022). Strategisches Ziel ist der Einsatz einer einheitlichen,
standardisierten und modernisierten gemeinsamen Software im gesamten
Bundesgebiet. Zuerst wurde hierfür von Bund und Ländern das Projekt FISCUS
(Föderales Integriertes Standardisiertes Computer-Unterstütztes Steuersystem)
eingerichtet. Seit 2007 wird dieses Ziel im Vorhaben KONSENS
(Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) verfolgt. Mit KON-
SENS sollen Steuereinnahmen des Bundes und der Länder von jährlich über
700 Mrd. Euro besser verwaltet werden.
Das Vorhaben hat bereits spürbare Erleichterungen für Bürger, Unternehmen,
den Berufsstand und die Verwaltung gebracht. Um in den Finanzämtern das
Besteuerungsverfahren durchführen zu können, werden einheitliche
Softwareprogramme zur Festsetzung und Erhebung der Steuern sowie für die
Verarbeitung der Grunddaten der Steuerpflichtigen benötigt. Das Vorhaben KONSENS
bündelt drei Kernverfahren (GINSTER (Grundinformation Steuer), ELFE
(einheitliche länderübergreifende Festsetzung) und BIENE
(bundeseinheitliche integrierte evolutionäre neue Erhebung)), welche die landeseigenen
IT-Verfahren kontinuierlich ablösen sollen. Insgesamt gibt es derzeit 19
verschiedene Verfahren, welche alle zu einer einheitlichen und modernen
Steuerverwaltung beitragen sollen.
Die zahlreichen Verfahren haben jedoch zum Nachteil, dass bereits kleine
Änderungen in den unterschiedlichen Verfahren wesentliche Auswirkungen
auf andere Prozesse haben. Problematisch hierbei ist weiterhin, dass jede
Verwaltungsbehörde eine andere Software benutzt und ihren eigenen Umgang mit
der Technologie hat. Hier besteht ein hoher Angleichungsbedarf, da dies zur
Folge hat, dass zahlreiche Programme der Steuerverwaltung nicht miteinander
kompatibel sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4450
20. Wahlperiode 11.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch ist widersprüchlich, dass Daten über eine „Einbahnstraße“ an das
Finanzamt übermittelt werden und bei Klärungsbedarf auf den altbekannten
Weg per Post, Telefon oder Fax zurückgegriffen wird. In dem letzten Bericht
des Bundesrechnungshofes (BRH) wird das Vorhaben KONSENS erneut
kritisiert (
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berich
te/2020/abloesung-der-kernverfahre-von-konsens-volltext.pdf?__blob=publica
tionFile&v=1; zuletzt abgerufen am 11. Oktober 22). So weist dieser auf die
fortlaufenden zeitlichen Verzögerungen des Vorhabens hin. Im Jahr 2012 kam
es bereits zu Abweichungen von dem vom Bundesministerium der Finanzen
(BMF) vorgesehenen Zeitplan. Hiernach sollte die Entwicklung der
Kernverfahren bereits im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Der aktuelle Zeitplan sieht
eine Abschließung im Jahr 2029 vor. Zuletzt attestierte der BRH dem
Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz, dass es unfähig sei, Großprojekte
zu managen (
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bundesre
chnungshof-kritisiert-it-projekt-des-finanzministeriums-63018.html).
In der Corona-Krise wurde erneut deutlich, wie wichtig die Digitalisierung für
eine funktionierende (Steuer-)Verwaltung ist, und auch gerade in Zeiten der
Krisenbewältigung mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben muss der Bund
seine Steuereinnahmen sichern. Hierbei steigt nicht nur die Relevanz der
Digitalisierung, sondern auch die Relevanz des Datenschutzes.
1. Welche konkreten Maßnahmen, welche die Entwicklungsdauer der
Kernverfahren verkürzen soll, sind für eine Zusammenfassung der einzelnen
Kernverfahren zu einem Programm vorgesehen?
In einem Programm werden Einzelprojekte zusammengefasst. Ein Programm
hat jedoch nicht per se das Ziel die Entwicklungsdauer zu verkürzen. Wie im
Fall der Zusammenfassung der Kernverfahren zu einem Programm, ermöglicht
es vielmehr eine bessere Koordination der einzelnen Projekte, insbesondere
bezüglich der Abhängigkeiten. Die Programmleitung kann ferner die
termingerechte Zielerreichung durch die planmäßige Umsetzung der Einzelprojekte
unterstützen.
Für eine Zusammenfassung von Einzelprojekten zu einem Programm ist im
Vorhaben KONSENS folglich maßgeblich, dass diese das gleiche Ziel
verfolgen bzw. Abhängigkeiten bestehen mit dem Ziel einer übergeordneten
Steuerung.
2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass Finanzämter ihre
Unterlagen an die Unternehmen zuverlässig elektronisch rückübermitteln?
Wie stellt sich insbesondere der Zeitplan für die flächendeckende
Umsetzung des Projekts „digitaler Gewerbesteuerbescheid“ dar?
Die ersten Umsetzungen dazu sind bereits erfolgt und im Einsatz (z. B.
Bekanntgabe elektronischer Einkommensteuerbescheid in einer ersten Stufe). Die
Umsetzung weiterer elektronischer Bekanntgaben und Übermittlungen erfolgen
u. a. im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die Bereitstellung von digitalen Gewerbesteuerbescheiden wurde erfolgreich
pilotiert. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Gewerbesteuerbescheide
kommunal erlassen werden.
3. Besteht die Möglichkeit, die Entwicklung der Kernverfahren zu einem
wesentlich früheren Termin als 2029 abzuschließen, und wenn nein,
warum nicht?
4. Welche Maßnahmen sind noch zu ergreifen vonseiten der Bundesländer
und der Bundesregierung, und gibt es einen konkreten Plan, wann und
wie diese bewältigt werden sollen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren GINSTER ist bereits vereinheitlicht und die Software ist in allen
Ländern im Einsatz. Entsprechend der Anforderungen wird diese Software
fortlaufend weiterentwickelt bzw. unterliegt der Pflege zur Gewährleistung der
weiteren Einsatzfähigkeit für die Finanzämter.
Der Wechsel der technischen Plattform bezogen auf das bisherige
Erhebungsverfahren ist weit fortgeschritten. Das neue Verfahren für die Steuererhebung
(BIENE) soll – nach aktuellem Stand – ab dem Jahr 2025 sukzessive in den
Ländern in Betrieb genommen werden.
Das bisherige Festsetzungsverfahren wird aktuell technisch umgestellt. Die für
die Umsetzung zuständigen Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen gehen in
ihrer Berichterstattung zu den aktuellen Planungen davon aus, dass die
Fertigstellung des Verfahrens ELFE bis 2026/2027 erfolgen wird.
5. Welche derzeitigen Probleme weist das Vorhaben auf?
Die Entwicklung aller einheitlichen IT-Verfahren für das
Besteuerungsverfahren in den Steuerverwaltungen der Länder erfolgt grundsätzlich im
Vorhaben KONSENS. Damit werden im Vorhaben KONSENS eine Vielzahl von
(Groß-)Projekten mit gegenseitigen Abhängigkeiten (auch zu nicht
vereinheitlichten Anwendungen) bei verteilter Struktur der Entscheidungsfindung und
der fachlichen sowie technischen Umsetzung unter einem Dach
zusammengefasst, einheitlich geplant und gesteuert.
Einhergehend damit treten Herausforderungen und Probleme, die IT-
Großprojekte regelmäßig mit sich bringen, auch im Vorhaben KONSENS auf. Hinzu
kommen die Herausforderungen in einem föderalen Umfeld.
Regelmäßig muss auf prioritär umzusetzende neue oder geänderte fachliche
Anforderungen, insbesondere auf gesetzlicher Grundlage, reagiert werden, was
wegen der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen häufig nur zu
Lasten der Arbeiten an der Vereinheitlichung der IT-Verfahren erfolgen kann.
Zusätzlich muss immer gewährleistet werden, dass der Betrieb der IT-Verfahren
in den Ländern aufrechterhalten wird.
6. Welche weiteren Verzögerungen bei den Kernverfahren zeichnen sich
aktuell ab, die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes aus dem
Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages vom 3. September 2020 zeigen, dass die
Planung und die operative Steuerung von KONSENS in der Vergangenheit
nicht hinreichend zielgerichtet und nicht tragfähig war (bitte nach
Fachverfahren die Verzögerungen darstellen und erläutern)?
Aktuell zeichnen sich keine Verzögerungen ab. Der Programmleiter für die
„Ablösung der Kernverfahren“ ist im Rahmen der operativen Steuerung in
unmittelbarem Kontakt mit den zuständigen Verfahrens- und Projektleitungen.
7. Orientiert sich Deutschland bei dem KONSENS-Verfahren an anderen
Ländern (z. B. Estland, Spanien, Italien und Großbritannien), welche bei
der Digitalisierung weiter sind?
a) Wenn ja, welche Punkte werden übernommen, und wie kann im
Hinblick hierdrauf die späte Fertigstellung des KONSENS Verfahrens
für 2029 weiterhin gerechtfertigt werden?
b) Wenn nein, welche Schwachpunkte der verschiedenen Verfahren der
anderen Länder werden erkannt und als Begründung herangezogen,
um sich nicht an solchen zu orientieren?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Weder die Organisation, der föderale Aufbau noch die Ausgestaltung des
Steuerrechts erlauben hier eine Vergleichbarkeit. Umsetzbare Erkenntnisse
fließen unabhängig davon in die Konzeptionen ein, soweit es das deutsche
(Steuer-)Recht zulässt.
8. Welche Bundesländer sind am fortgeschrittensten mit der Anpassung der
eigenen Verfahren an die KONSENS-Kernverfahren, und worauf beruht
der jeweils konkrete Fortschritt?
Die Länder sind durch den Einsatz der vom Vorhaben KONSENS für die
Kernverfahren bereitgestellten und gepflegten Software weitgehend auf einem
einheitlichen Stand, da eigene Anpassungen grundsätzlich nicht vorgenommen
werden müssen. Der Einsatz der KONSENS-Verfahren ist verpflichtend.
Derzeit werden noch z. T. länderspezifische Anpassungen im Land Nordrhein-
Westfalen vorgenommen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Kritik
des Bundesrechnungshofes in seinen Berichten seit März 2018 zum
KONSENS-Verbund die horizontale Kooperation zwischen den Ländern
im Hinblick auf das Tempo der digitalen Transformation in der
Privatwirtschaft und bei anderen inländischen bzw. ausländischen
Verwaltungen?
Das Vorhaben KONSENS ist Ausfluss der föderalen Struktur in der
Steuerverwaltung. Mit dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen
Verwaltungsabkommen KONSENS ist es gelungen, die Kooperation von Bund und Ländern
im Bereich der Entwicklung, Pflege und des Einsatzes einheitlicher Software
für die Steuerverwaltung der Länder auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage zu
stellen. Das ab dem 1. Januar 2019 anzuwendende KONSENS-Gesetz
beinhaltet insbesondere strukturelle Vorgaben für das Vorhaben KONSENS, mit denen
das Ziel verfolgt wird, die IT-Kooperation von Bund und Ländern zu vertiefen,
die IT-Landschaft auch zukünftig zu modernisieren und für die
Herausforderungen durch eine zunehmende Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter
vorzubereiten. Hierdurch soll es insgesamt möglich werden, schneller auf
geänderte Randbedingungen zu reagieren und technische Neuerungen
durchzuführen. Die Umsetzung dieser teilweise tiefgreifenden strukturellen
Anpassungen ist noch nicht vollständig abgeschlossen und bleibt strukturell
herausfordernd. Die Bundesregierung hält die eingeleitete technologische Ausrichtung
im Vorhaben KONSENS für zielführend, ist mit der Geschwindigkeit der
technischen und methodischen Anpassungen im föderalen Umfeld jedoch nicht
zufrieden.
10. Sind für die anderen, auch mit Risiken bestehenden Verfahren (GINS-
TER und ELFE) ebenfalls Risikoaufschläge vorgesehen, da für die
Entwicklung aller Kernverfahren realistische Risikoaufschläge vorzusehen
sind und bislang jedoch nur bei BIENE mit Risikoaufschlägen geplant
wird?
In jeder Planung müssen Risiken ermittelt und angemessen berücksichtigt
werden. Risiken aufgrund bestimmter Ereignisse wie Epidemien oder kriegerischer
Auseinandersetzungen sind jedoch regelmäßig nicht vorhersehbar und daher
nicht eingeplant.
11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Überzeugung, dass das KON-
SENS-Vorhaben den großen Herausforderungen bei der Digitalisierung
für die Steuerverwaltung in effizienter und pünktlicher Art und Weise
begegnen kann, und worauf stützt sie ihre Überzeugung?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Mit welchen Kosten zur Zusammenlegung der Kernverfahren bis 2029
plant die Bundesregierung, da bis zur Zusammenlegung aller Verfahren
alle Verfahren inklusive aller dafür benötigten Schnittstellen, Hard-,
Soft- und Datenhaltungssysteme parallel betrieben und weiter gepflegt
werden müssen?
Entsprechend den Regularien im Vorhaben KONSENS wird jährlich (im
Rahmen der Vorhabensplanung) eine mittelfristige Finanzplanung für die nächsten
vier Jahre aufgestellt, so dass die Kosten zur Modernisierung der
Kernverfahren aktuell bis 2027 bekannt sind.
Dafür ist folgendes Budget veranschlagt:
vor 2022 2022 2023 2024 2025 ff.
rd. 130 Mio. € rd. 27 Mio. € rd. 20 Mio. € rd. 10 Mio. € rd. 7 Mio. €
Zu berücksichtigen ist, dass in den Verfahren GINSTER und ELFE die
modernisierten Komponenten in den Ländern bereits sukzessive eingesetzt
wurden/werden, so dass für die übernehmenden Ländern bezüglich ihrer Aufwände
für diese Bereiche Einsparungen erzielt wurden/werden.
13. Welche Abrechnungsverfahren existieren für das KONSENS-Budget,
bzw. welche Rechenschaft muss über die Zuweisungen der Finanzmittel
abgelegt werden?
Die Abrechnung der umlagefähigen Aufwendungen erfolgt nach § 26 des
KONSENS-Gesetzes in einem Umlageverfahren. Über die Ergebnisse des
Finanzcontrollings wird jährlich an die Finanzminister des Bundes und der
Länder berichtet (§ 8 Absatz 4 Nummer 2 des KONSENS-Gesetzes).
14. Wie hoch sind die bereits getätigten Investitionen beim Vorhaben
KONSENS?
Für das Vorhaben KONSENS sind in 15 Jahren (seit 2007 bis einschl. 2021)
Aufwände für die Entwicklung und die Pflege von Software sowie zu einem
wesentlichen Teil für die zentrale Übernahme von IT-Betriebsaufgaben für alle
Länder in Höhe von insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro entstanden.
Die Kosten im Vorhaben KONSENS beziehen sich derzeit zu rund einem
Drittel auf die Softwareentwicklung. Die übrigen Kosten entstehen im
Zusammenhang mit der Pflege der bereits fertig gestellten KONSENS-Software,
stellen Betriebskosten der zentral für alle Länder betriebenen
Produktionsstätten, Kosten der Lastenhefterstellung und der Vorhabensverwaltung dar.
Ergänzend kann dem gegenübergestellt werden, dass die IT der
Steuerverwaltung mit ihrer Software die Arbeit aller Finanzämter in Deutschland, das
Steueraufkommen für Bund, Länder und Kommunen und dadurch unser
Gemeinwohl sichert. Allein im Jahr 2021 wurden damit ca. 606 Mrd. Euro
festgesetzt und erhoben. Betrachtet man folglich die Aufwände für Entwicklung,
Pflege und Betrieb im Jahr 2021 i. H. v. 181 Mio. Euro sind das 0,030 Prozent
im Verhältnis zum Aufkommen.
15. Ist derzeit eine Erhöhung der finanziellen Mittel vorgesehen, um den
Entwicklungsprozess zu beschleunigen?
Ja, es ist eine Erhöhung der Mittel für das Teilbudget Entwicklung vorgesehen.
Folgende Mittel sind für die Softwareentwicklung geplant.
2023 2024 2025 2026 2027
Softwareentwicklung rd. 87,6 Mio. € rd. 104 Mio. € rd. 110 Mio. € rd. 119 Mio. € rd. 130 Mio. €
16. Sind die Kosten des Vorhabens in der letzten Zeit gestiegen, und wenn ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Ja, die Kosten sind in der letzten Zeit gestiegen. Die nachstehende Tabelle zeigt
die Kosten der Jahre 2019 bis 2021 und die Veränderung zum jeweiligen
Vorjahr.
2019 Veränderung
zum Vorjahr
2020 Veränderung
zum Vorjahr
2021 Veränderung
zum Vorjahr
Gesamtkosten
KONSENS rd. 161 Mio. € rd. 11 Mio. € rd. 175 Mio. € rd. 14 Mio. € rd. 195 Mio. € rd. 20 Mio. €
Dies begründet sich darin, dass mehr Entwicklungsleistungen in Auftrag
gegeben und abgeschlossen wurden. Dadurch erhöhten sich auch die Aufwände
für die Pflege und Wartung der KONSENS-Software, für die Verwaltung des
Vorhabens KONSENS und für den Betrieb samt der Bereitstellung
dazugehöriger Serviceleistungen in den Zentralen Produktions- und Servicestellen.
17. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GINSTER dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung des Verfahrens GINSTER hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 17b und 17c werden zusammen beantwortet.
Die Umstellung auf das neue Verfahren GINSTER erfolgte sukzessive ab dem
Jahr 2014. Seit März 2020 haben alle Länder das Verfahren GINSTER im
Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung der
folgenden Bund-Länder-Projekte:
– VIES_Neu (Value Added Tax Information Exchange System) und
– Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.).
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens GINSTER seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf rund 51 Mio. Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt rund 33 Mio. Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Die Kosten des Verfahrens sind seit Planungsbeginn zwangsläufig gestiegen, da
im Verfahren seit 2007 in erheblichem Umfang zusätzliche, gesetzlich oder
fachlich erforderliche Anforderungen umgesetzt werden mussten. So z. B. in
den letzten Jahren durch von dem Gesetzgeber, der Rechtsprechung oder EU-
Regelungen vorgegebene prioritär umzusetzende Vorgaben, die Kapazitäten
binden und die Umsetzung der ursprünglich beauftragten Aufgaben verzögern.
Im Übrigen sind die Kosten aus technischer Sicht zumindest aufgrund der
Komplexität der Ablösung der bestehenden Verfahren und der Anpassungen
zur Vorbereitung des Roll-outs in allen Ländern gestiegen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Das Verfahren GINSTER musste in allen Ländern in die dort bestehende
länderspezifische IT-Umgebung eingebunden werden. Bei der Erstellung bzw.
Einführung des Verfahrens kam es immer wieder durch kurzfristig erforderliche
Anpassungen an die IT-Laufumgebung zu Verzögerungen.
18. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Projekts „RABE“
(Refinanzierung auf Belege) dar?
Das Projekt RABE (Referenzierung auf Belege) befindet sich in der
Umsetzung. Aktuell wird das Pflichtenheft erstellt (Fertigstellungsgrad ca. 85
Prozent). Dessen Fertigstellung, Abstimmung und Genehmigung ist bis Ende
Februar 2023 geplant.
19. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens ELFE dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren ELFE hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 19b und 19c werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren ELFE wird stufenweise realisiert und ist bisher noch nicht
komplett fertig gestellt. Mehrere fertige Einzelkomponenten (u. a. notwendige
Rechtsmodule) werden bereits in den Ländern eingesetzt.
Nach der aktuellen Planung soll das Verfahren ELFE bis 2026/2027 insgesamt
fertiggestellt werden.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Im Wesentlichen finden aus gesetzlichen oder fachlichen
Gründen Erweiterungen des Verfahrens statt, z. B. Forschungszulage
(Umsetzung auf der OZG-Plattform).
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens ELFE seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf rund 199 Mio. Euro. Für die bisherige Pflege sind
Kosten von insgesamt rund 68 Mio. Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, bei der Erstellung bzw. Einführung von Verfahrens-Komponenten kam es
immer wieder durch kurzfristig eingebrachte fachliche Anforderungen,
insbesondere auf Grund von Gesetzesänderungen, zu Verzögerungen. Darüber
hinaus hat die Umsetzung der steuerlichen und zum Teil außersteuerlichen
Anforderungen des Gesetzgebers (z. B. EU-Informationsaustausch zu IOSS/OSS/
ECOM, Energiepreispauschale) zu Verzögerungen geführt, da
Umpriorisierungen bei der Entwicklung und erhebliche Ausweitungen der bisher eingesetzten
Verfahren erforderlich waren.
20. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BIENE dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren BIENE hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen. Im Jahr 2015 wurde ein
länderübergreifendes Großprojekt aufgesetzt und die bisherige Entwicklung
(BIENE-Fach und BIENE-Dat) des Bayerischen Landesamtes für Steuern und
der Oberfinanzdirektion Niedersachsen abgelöst.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 20b und 20c werden zusammen beantwortet.
Das Projekt zur Erstellung der Software ist noch nicht abgeschlossen. Nach
aktuellen Planungen des für das Projekt verantwortlichen Landes Bayern ist
dort ab Oktober 2023 der Piloteinsatz der Software geplant. Abhängig von den
Ergebnissen der Pilotierung soll die Software anschließend sukzessive in den
Ländern in Betrieb genommen werden können.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens BIENE betragen
seit 2007 rund 86 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 18 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Es kam zu Verzögerungen, da die erste erstellte Softwarelösung BIENE im
Rahmen der Pilotierung sich als nicht tragfähig erwiesen hatte und das Projekt
in 2015 neu aufgesetzt werden musste.
21. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens MÜSt
(Mittelüberwachungsstelle) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren MÜSt hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 21b und 21c werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren wird stufenweise realisiert und ist bisher nicht vollständig fertig
gestellt. Es werden jedoch mehrere fertige Einzelkomponenten (u. a.
Erinnerungs-/Zwangsgeldverfahren zur Abgabe der Steuererklärungen, maschinelle
Überwachung der Veranlagungssteuern, MÜSt-Erklärungseingang Stufen 1
und 2, Verarbeitung elektronischer Fristverlängerungsanträge) bereits in den
Ländern eingesetzt.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens MÜSt betragen seit
2007 rund 47 Mio. Euro und die der Pflege rund 7 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Auf die Antwort zu den Fragen 21b und 21c wird verwiesen.
22. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Elster (Elektronische
Steuererklärung) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren ELSTER hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 22b und 22c werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren ELSTER wird zentral im Land Bayern betrieben und von allen
Ländern als einheitlicher Kommunikationsdienst genutzt.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der fachlichen Funktionalitäten des Verfahrens erfolgt
laufend aus gesetzlichen oder fachlichen Gründen (z. B. OZG, einfachELSTER,
GrSt Neu).
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens ELSTER betragen
seit 2007 rund 154 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege knapp 238 Mio.
Euro. Es handelt sich insoweit um die Kosten über eine Laufzeit von 16 Jahren,
in der fortlaufend technische Anpassungen erforderlich waren (u. a.
Anpassungen an Sicherheits-, Browser- und Internet-Technologie-Entwicklungen) und
vielfältige gesetzliche und fachliche Anforderungen umgesetzt werden
mussten.
Die im Verfahren ELSTER entwickelten und in der Zentralen Produktions- und
Servicestelle eingesetzten Komponenten zur elektronischen Kommunikation
müssen ein sehr hohes Sicherheitsniveau einhalten.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein.
23. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens DAME (Data
Warehouse, Auswertungen und Business-Intelligence-Methoden) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren DAME hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Ab dem Jahr 2014 wurde das Verfahren DAME sukzessive in den Ländern
eingeführt.
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Das Verfahren DAME haben alle Länder im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Da es sich um ein flexibles Auswertungsverfahren für die
steuerverwaltungsbezogenen Daten handelt, können länderspezifisch neue
Ad hoc-Auswertungen erstellt werden. Standardauswertungen für alle Länder
werden zentral bereitgestellt.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens DAME betragen
seit 2007 rund 34 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 10 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen (vgl.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Zur einheitlichen Nutzung des Verfahrens ist – als vorbereitender Schritt – die
Vereinheitlichung sämtlicher, datenhaltender Verfahren erforderlich. Die
Ablösung der Datenhaltung der bestehenden Verfahren durch die einheitliche
KONSENS-Datenhaltung ist noch nicht abgeschlossen und löst im Einzelfall
eine verlängerte Projektlaufzeit aus.
24. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens RMS
(Risikomanagementsystem) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren RMS hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 24b und 24c werden zusammen beantwortet.
Die Umsetzung von RMS erfolgt typischerweise stufenweise und unterliegt
steten Veränderungen. Einzelne Risikomanagementkomponenten, insbesondere
für den Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbereich, sind bereits seit 2007 in
allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung
vielfältiger gesetzlicher fachlicher Anforderungen.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens RMS betragen seit
2007 rund 31 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 30 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Bei der Erstellung bzw. Einführung des Verfahrens kam es immer wieder durch
kurzfristig eingebrachte fachliche Anforderungen, insbesondere auf Grund von
Gesetzesänderungen, zu Verzögerungen.
25. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GeCo
(Gesamtfalladministration VGP-Controller) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 25 und 25a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2011 zur Schaffung
einer übergreifenden, technischen Gesamtprozesssteuerung neu eingerichtet
und seitdem sukzessive auf- und ausgebaut.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 25b und 25c werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren GeCo stellt seit dem Jahr 2012 Produkte bereit, die bereits von
allen Ländern übernommen wurden.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens GeCo betragen seit
2009 rund 49 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 15 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
26. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens StundE
(Dialogunterstützte Bearbeitung der Stundungs- und Erlass-Anträge) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 26 und 26a werden gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag zur Durchführung des Projekts StundE ist von den
Referatsleitungen Automation (Steuer) im Februar 2007 erteilt worden.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren StundE ist sukzessive eingeführt worden und seit 2021 bis auf
das Land Nordrhein-Westfalen in allen Ländern im Einsatz.
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Für das Land Nordrhein-Westfalen liegen noch keine Planungen vor.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung
(Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens StundE betragen
seit 2007 rund 18 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 15 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Es kam bei der Einführung des Verfahrens bei den Ländern zu Verzögerungen,
die bereits ein eigenes Automationsverfahren im Einsatz hatten und dessen
Funktionalitäten noch nicht komplett in StundE abgebildet waren.
27. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BuStra (Bußgeld-
und Strafsachenstelle)/Steufa (Steuerfahndung) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 27 und 27a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren Bußgeld-Strafsachen/Steuerfahndung (BuStra/Steufa) hat bereits
mit dem Inkrafttreten des Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar
2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 27b und 27c werden zusammen beantwortet.
Der produktive Flächeneinsatz des Verfahrens im Land Niedersachsen läuft
derzeit und wird voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Im Land
Bayern läuft der Piloteinsatz seit dem 1. Juli 2022. Bis Ende 2025 soll das
Verfahren in allen Ländern sukzessive eingeführt werden können.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens BuStra/Steufa
betragen seit 2007 rund 18 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 4 Mio.
Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, da die bis 2018 gewählten technischen Lösungsansätze sich als nicht
tragfähig und aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel erwiesen haben. Mit dem
nunmehr gewählten und mit dem Fachbereich abgestimmten Projektumfang kann
von einer erfolgreichen initialen Umsetzung ausgegangen werden.
28. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens SESAM (inkl.
CLAUDIA (Clearing von Steuererklärungsdaten (automatisiert und
dialogunterstützt)))“ dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 eingerichtet
und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit (insbesondere zum Scannen der
praktisch jährlich geänderten Vordrucke für Steuererklärungen zu
verschiedenen Steuerarten).
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 28b und 28c werden zusammen beantwortet.
SESAM-Produkte sind in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Ende Juli 2022 hat das Verfahren das sog. „Ersetzende
Scannen in der Steuerverwaltung“ fertig gestellt. Derzeit wird an der
Umsetzung der Änderungen an Steuererklärungsvordrucken für die neuen
Veranlagungszeiträume gearbeitet.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens SESAM betragen
seit 2007 rund 12 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 9 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
29. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens
Gesamtdokumentarchivierung (GDA) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 29 und 29a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 neu
eingerichtet und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt (vgl.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 29b und 29c werden zusammen beantwortet.
Die GDA-Produkte sind in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit u. a. an der Umsetzung des
gesetzlich vorgegebenen Ausbaus des Dokumentenaustauschs mit den
Gerichten und der eAkte für Gerichte inklusive Dokumentenworkflow.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens GDA betragen seit
2008 rund 12 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 10 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
30. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens InKA (Informations-
und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 30 und 30a werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Umsetzung wurde 2012 wie geplant begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 30b und 30c werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren InKA ist kein zur Einführung in den Ländern bestimmtes
technisches Verfahren. Die Komponenten der vom Verfahren InKA koordinierten
technischen Umsetzungen sind jedoch in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Das Verfahren arbeitet derzeit u. a. an der Umsetzung verschiedener
internationaler Vereinbarungen.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens InKA betragen seit
2012 rund 2 Mio. Euro und der bisherigen Pflege rund 2 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, da u. a. die technischen Schnittstellenanforderungen der EU oftmals nicht
rechtzeitig vorliegen bzw. diese sehr kurzfristig verändert werden.
31. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Vollstreckung (VO)
dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 31 und 31a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 neu
eingerichtet und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die Vollstreckungs-Produkte wurden in den Ländern Brandenburg, Berlin,
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und
Sachsen zum Einsatz gebracht. In Niedersachsen und Thüringen befindet sich
das Produkt derzeit in Pilotierung.
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Das Land Sachsen-Anhalt bereitet derzeit den Einsatz vor. Ein Einsatztermin
wurde vom Saarland noch nicht gemeldet.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist aktuell nicht geplant. Im Verfahren wird derzeit an der Anpassung der
Benutzeroberfläche in Richtung eines einheitlichen und moderneren
Bedienkonzepts gearbeitet. In 2023 ist die Funktionserweiterung von DAME um
statistische Auswertungen im Vollstreckungsbereich geplant.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens Vollstreckung
betragen seit 2007 rund 18 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 11 Mio.
Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Einsatzverzögerungen haben sich bislang daraus ergeben, dass erhebliche
Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten organisiert werden mussten und
die Einbindung des Gesamtprodukts in die verschiedenen IT-Landessysteme
Schwierigkeiten bereitete.
32. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Prüfungsdienste dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 32 und 32a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren Prüfungsdienste hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das bisherige Produkt BPA-Euro (für den Außendienst) ist in allen Ländern im
Einsatz. Andere Komponenten (insb. Innendienst) sind lediglich in Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2019
im Einsatz.
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen planen das
Verfahren für den Innendienst im Jahr 2022 einzuführen, von den übrigen Ländern
sind der Bundesregierung keine Planungen bekannt.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Aktuell wird eine fachliche und technische Modernisierung der Software für
die Prüfungsdienste geplant. Dabei soll auch geprüft werden, ob die getrennten
Innen- und Außendienstprogramme (LSt, USt, BP) auf ein Java-basiertes
Anwendungstool für alle Prüfungsbereiche umgestellt werden kann.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens Prüfungsdienste
betragen seit 2007 rund 23 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund
28 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, aufgrund Verzögerungen des technischen Abstimmungsprojekts aufgrund
von Ressourcenknappheit im Auftrag nehmenden Land.
33. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens KDialog dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Die Fragen 33 und 33a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren KDialog hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die KDialog-Produkte waren mehrfach Teil des FMK-Kriteriums, um die
Vereinheitlichung der KONSENS-Software für alle Finanzämter deutlich und
sichtbar machen zu können.
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die KDialog-Komponenten sind in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Im Verfahren KDialog sind insbesondere die Änderungen
in der Nutzeroberfläche zu den fortlaufenden Rechtsänderungen
nachzuvollziehen. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Umsetzung des eGovG zur
Erweiterung der elektronischen Kommunikation und für eine elektronische
Aktenführung ausgebaut.
Bezüglich der technisch-/technologischen Anpassungsbedarfe wird z. B. an der
Neugestaltung der Auftragsübersicht unter Nutzung moderner Web-Dialoge
gearbeitet.
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens KDialog betragen
seit 2007 rund 27 Mio. Euro und die der bisherigen Pflege rund 50 Mio. Euro.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund.
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 17f wird verwiesen.
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es gibt keine Verzögerungen.
34. Welche Lehren wurden aus dem Verfahren FISCUS gezogen, und wie
wurden diese eingesetzt?
Erste Formen länderübergreifender IT-Zusammenarbeit im Bereich der
Steuererhebung hatten sich seit dem Ende der 1960er Jahre etabliert. Seitdem haben
sich die Rahmenbedingungen für solche Kooperationen als auch die
Anforderungen an die IT-Unterstützung in den Steuerverwaltungen der Länder
kontinuierlich verändert. Um mit diesem kontinuierlichen Wandel Schritt zu halten,
ergab sich fortlaufend die Notwendigkeit die Form der Bund-Länder-
Zusammenarbeit an diese Gegebenheiten anzupassen. So folgten auf die ersten
Programmierverbünde das Projekt FISCUS (Föderal Integriertes Standardisiertes
Computer Unterstütztes Steuersystem) in einer weiterhin dezentralen, föderalen
Struktur, das Projekt FISCUS II mit einem zentralen Ansatz in Gestalt der
fiscus GmbH als Dienstleister im Bereich der Softwareentwicklung und
schließlich das Vorhaben KONSENS in einer auf wenige Entwicklungsstandorte
konzentrierten, dezentralen Struktur. Bei all diesen Umstrukturierungen sind die
Erfahrungen aus den Vorläuferorganisationen eingeflossen. Die innere
Organisation der Zusammenarbeit im Vorhaben KONSENS unterliegt seit dem
Inkrafttreten des Verwaltungsabkommens KONSENS im Jahr 2007 einem
kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Die Schaffung verbindlicher Strukturen und die Festlegung
durchsetzungsfähiger Verantwortungsstrukturen sind für die moderne Softwareentwicklung sehr
hilfreich. Mit dem KONSENS-Gesetz wurde die Bund-Länder-
Zusammenarbeit ab dem Jahr 2019 auf eine neue Grundlage, mit erheblichen Wirkungen
auf die Organisationsstruktur und das Vorgehensmodell, gestellt.
35. Welche neuen Technologien lassen sich in der Steuerverwaltung sinnvoll
einsetzten, und welche Bedeutung spielt die Blockchain bei dem
Digitalisierungsprozess?
Der Einsatz neuer Technologien – wie z. B. KI oder Cloud – wird auch im
Vorhaben KONSENS fortlaufend geprüft und bewertet.
Bezüglich Blockchain wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen.
36. Inwiefern werden der Prozess und die Fortschritte des Vorhabens geprüft
und durch die Bundesregierung weitergegeben?
Die Fortschritte im Vorhaben KONSENS werden regelmäßig anhand der
jährlichen Vorhabensplanungen überprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird
jährlich den Finanzministerinnen und Finanzministern von Bund und Ländern
Bericht erstattet.
Weiterhin erstattet das Bundesministerium der Finanzen dem Haushalts- und
dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages jährlich zum 1. März Bericht
über den aktuellen Stand und die Fortschritte des Zusammenwirkens von Bund
und Ländern im Vorhaben KONSENS (§ 20 Absatz 4 des
Finanzverwaltungsgesetzes).
37. Wie sieht der Plan zur IT-Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung aus?
a) Inwiefern hatte der Cum-ex-Skandal Einfluss auf das laufende
Vorhaben?
Die Fragen 37 und 37a werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse aus der Aufarbeitung der Cum-Ex-
Fälle werden bei der Planung und Erstellung von IT-Unterstützung
Möglichkeiten geschaffen, um zukünftige Gestaltungen besser erkennen, verhindern
und aufklären zu können. So wird unter anderem an einer bundesweit nutzbaren
Datenbank gearbeitet, über die sich perspektivisch Bundes- und
Landesbehörden ihre Erkenntnisse und ihr Wissen frühzeitiger austauschen können,
schneller mögliche kapitalmarktbezogene Gestaltungen entdeckt und entsprechende
Maßnahmen veranlasst werden können.
b) Wie erklärt die Bundesregierung die veralteten zentralen IT-Systeme
für die umsatzsteuerliche Kontrolle?
Die zentralen IT-Systeme insbesondere des Bundes, die bei der
Umsatzsteuerkontrolle zum Einsatz kommen, werden soweit erforderlich modernisiert.
Insbesondere werden hierbei neue fachliche und technische Anforderungen sowie
Fragen der Anwenderfreundlichkeit berücksichtigt.
38. Wie stellt sich der Einsatz des Personals bei dem Vorhaben KONSENS
dar, und mit was für einem Einsatz wird in Zukunft geplant (bitte
tabellarisch darstellen)?
Der Personaleinsatz hat sich seit 2007 folgendermaßen entwickelt (Ist-Einsatz
bis einschließlich 2021, für 2022 und 2023 sind Plandaten dargestellt) – Stand:
September 2022.
Jahr Internes Personal
in MAK
Externes Personal
in MAK
2007 220 126
2008 289 134
2009 378 172
2010 399 189
2011 431 177
2012 480 185
2013 504 202
2014 526 220
2015 543 234
2016 574 272
2017 640 312
2018 678 351
2019 697 381
2020 743 410
2021 791 459
2022 (Stand: 9/2022
(Plan) 858 519
2023 (Plan) 922 633
MAK-Zahlen darüber hinaus sind noch nicht vorhanden. Sie sind vom Budget,
den ggf. veränderten Kosten für internes und externes Personal sowie den ggf.
veränderten Sachkosten abhängig.
39. Wie kommt es dazu, dass das BMF dem letzten Bericht vor Finanz- und
Haushaltsausschuss verschwiegen hat, dass sich das Kernverfahren um
mehrere Jahre verzögert?
Liegt an einer transparenten Einsicht ein besonderes Interesse seitens der
Regierung, und wenn ja, wie wird dieses verfolgt?
Im Bericht für das Jahr 2021, der nach § 20 Absatz 4 des
Finanzverwaltungsgesetzes dem Haushalts- und Finanzausschuss zum 1. März 2022 vorzulegen war,
wurden die aktuellen Planungen zum Stand der Ablösung der Kernverfahren
mit dem entsprechenden zeitlichen Horizont dargestellt.
40. Sind bereits interaktive und agile Apps zur Nutzung der verschiedenen
Endverbraucherverfahren in Planung?
Es gibt derzeit mehrere Apps im Bereich ELSTER die teils eingesetzt,
entwickelt oder in der Planung sind. ELSTER Smart zur Authentifizierung oder
die Web App MeinELSTER sind bereits vorhanden und weitere Apps z. B. zum
Scannen von Rechnungen oder Belegen sind in der Planung bzw. in
Entwicklung.
41. Ist eine Umformulierung des KONSENS-Gesetzes, welche für
Maschinen lesbar ist (Law and Code), in Planung?
Nein.
42. Welche konkreten Kritikpunkte aus den Berichten des
Bundesrechnungshofes seit dem Jahr 2018 kann die Bundesregierung nicht
nachvollziehen, bzw. welche Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes weist sie
zurück?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinen Stellungnahmen zu
den Berichten des Bundesrechnungshofes (BRH) mehrfach deutlich gemacht,
dass es insbesondere nicht die Auffassung des BRH teilt, das BMF würde keine
geeignete, begleitende Erfolgskontrolle vornehmen. Bei einer solchen
Feststellung berücksichtigt der BRH die durch Akteneinsicht im Jahr 2020
gewonnenen Erkenntnisse der Aktivitäten des BMF zur Steuerung des Vorhabens in
seinem Bericht nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/30138 hingewiesen.
43. Wie bewertet die Bundesregierung das gesamtstaatliche Interesse an der
digitalen Transformation im Verwaltungsbereich und an den bisher
gelungenen Grundgesetzänderungen (u. a. Artikel 91c und 108 des
Grundgesetzes (GG)) im Hinblick auf die Möglichkeit der Bündelung
sämtlicher Digitalkompetenzen in der Steuerverwaltung unter
Fortentwicklung der KONSENS-Tätigkeiten und einer Integration beispielsweise
beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)?
44. Vermag aus Sicht der Bundesregierung das Bundeszentralamt für Steuern
als Bundesoberbehörde, welche bereits jetzt zahlreiche Aufgaben nach
§ 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) und länderübergreifende
Verpflichtungen wie die Erteilung von steuerlichen Identifikationsnummern
(IdNr.) die Bildung von elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen
(ELStAM) sowie die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
übernimmt, die Bündelung sämtlicher Digitalkompetenzen in der
Steuerverwaltung unter Fortentwicklung der KONSENS-Tätigkeiten effektiv
und zielführend aus gesamtstaatlicher Sicht leisten zu können?
Wenn nein, welche Institution wäre hierzu aus Sicht der Bundesregierung
besser geeignet, bzw. welche Voraussetzungen müssten geschaffen
werden, damit das BZSt dieser Rolle gerecht werden kann?
Die Fragen 43 und 44 werden zusammen beantwortet.
Das gesamtstaatliche Interesse an der digitalen Transformation im
Verwaltungsbereich ist hoch. Daher wird im Koalitionsvertrag ausgeführt, dass die
Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorangetrieben
wird.
Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat in seiner
Ausarbeitung „Föderale Finanzverwaltung und Digitalisierung,
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Artikel 108 Absatz 4 GG“ in 2020 festgestellt,
dass Übertragungen von punktuellen Koordinierungs- und Planungsaufgaben
der IT auf Bundesfinanzbehörden keine Durchbrechung der
Zuständigkeitsverteilung des Artikels 108 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes (GG) darstellen und
damit grundsätzlich möglich sind.
Das Vorhaben KONSENS ist eines der größten eGovernment-Vorhaben der
Verwaltung und ein gutes Beispiel für die föderale Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern. Allein die Zahl der Mitarbeitenden bei KONSENS betrug
im Jahr 2021 1.250 Mitarbeiterkapazitäten in den Ländern.
Zukünftige Herausforderungen zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der
Steuerverwaltung an den digitalen Wandel müssen gemeinsam mit den Ländern
gemeistert werden, da diesen der Steuervollzug obliegt. Daher werden
Gespräche mit den Ländern geführt, um effektive und zielführende Lösungen für
die weitere Digitalisierung in und durch die Steuerverwaltung zu finden.
45. Ist das BMF der Aufforderung auf den Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) in der 25. Sitzung am 29. Januar 2021, auf eine
bundeseinheitliche Ausrichtung und den Einsatz der IT-gestützten
quantitativen Prüfungsmethoden hinzuwirken, nachgegangen und hat den
Einsatz von Datenanalysen nach einheitlichen Maßstäben bereits definiert?
a) Wenn ja, hat es in dem Zusammenhang auch das Schreiben über die
in der steuerlichen Betriebsprüfung zu verwendenden Begriffe vom
11. November 1974 aktualisiert?
b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung
geplant?
Die Fragen 45 bis 45b werden zusammen beantwortet.
Das BMF ist der Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses, auf eine
bundeseinheitliche Ausrichtung und den Einsatz der IT-gestützten quantitativen
Prüfungsmethoden hinzuwirken, nachgegangen. Eine Aktualisierung des
BMF-Schreibens über die in der steuerlichen Betriebsprüfung zu
verwendenden Begriffe vom 11. November 1974 ist noch nicht erfolgt. Es wurde auf
Bund-Länder-Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich dieser
Aufgabe annimmt. Die Arbeiten wurden durch die Arbeitsgruppe noch nicht
aufgenommen.
46. Ist das BMF bereits der Aufforderung des RPA in der 25. Sitzung am
29. Januar 2021 zu einer institutionellen Sicherung des in den Ländern
jeweils vorhandene Wissen (z. B. durch Einrichtung einer Zentralstelle
beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Arbeitsgruppe unter
zentraler Leitung) nachgegangen?
47. Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung
geplant?
Die Fragen 46 und 47 werden zusammen beantwortet.
Das BMF ist der Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses zu einer
institutionellen Sicherung des in den Ländern jeweils vorhandenen Wissens
nachgegangen. Die vom Bundeszentralamt für Steuern geleitete Arbeitsgruppe
Prüfsoftware hat unter Eingliederung bereits bestehender Strukturen zwei
Unterarbeitsgruppen für eine dauerhafte Vernetzung zwischen den Ländern
untereinander sowie dem Bund geschaffen. Den Unterarbeitsgruppen obliegt
zukünftig nicht nur die Sicherung des vorhandenen Wissens, sondern auch die
Erprobung, Pflege, Weiterentwicklung und Erstellung von Prüf- und
Schulungskonzepten etc.
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne zur Einführung eines
europäischen, elektronischen Meldesystems für Rechnungen (E-Invoicing),
und wie soll dabei sichergestellt werden, dass doppelte Meldesysteme
und Meldepflichten vermieden werden?
Die Europäische Kommission hat für November 2022 einen
Rechtsetzungsvorschlag mit dem Arbeitstitel „VAT in the digital age“ angekündigt. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass dieser Vorschlag neben Regelungen für ein
europäisches System zur Meldung grenzüberschreitender Umsätze innerhalb
der Union auch Vorgaben für eine teilweise Harmonisierung nationaler Systeme
zur Meldung von rein nationalen Transaktionen enthalten wird.
Harmonisierte Regelungen sind notwendig, um einen reibungslosen
Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten und administrative
Belastungen der Wirtschaft, die durch die Einführung eines entsprechenden
Meldesystems entstehen werden, zu begrenzen. Die Bundesregierung wird den
sich anschließenden Beratungsprozess im Rat konstruktiv begleiten.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern Arbeiten zur Einrichtung
eines bundeseinheitlichen Meldesystems für die transaktionsbezogene Meldung
von Umsätzen durch die Unternehmen an die Verwaltung aufgenommen.
Angestrebt wird die Einrichtung eines einheitlichen Systems für die Meldung
grenzüberschreitender und nationaler Umsätze, um Doppelaufwand auf Seiten der
Wirtschaft und der Verwaltung zu vermeiden. Die Überlegungen der
Arbeitsgruppe berücksichtigen deshalb auch die Entwicklungen auf EU-Ebene. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181 hingewiesen.
49. Wie können aus Sicht der Bundesregierung erfolgreiche Pilotprojekte
einzelner Bundesländer im Bereich der Digitalisierung (z. B. digitale
Datenaustauschplattformen zwischen Steuerpflichtigen und
Finanzverwaltung) bundesweit einheitlich implementiert werden, und welche
koordinierende Rolle kommt dabei dem Bund zu?
Ziel des Vorhabens KONSENS ist die Entwicklung und der Einsatz
einheitlicher Software. Den Ländern ist die Erprobung geeignet erscheinender
technischer Ansätze möglich, wenn sich die erprobenden Länder an den vereinbarten
Informationsaustausch hierzu innerhalb der Steuerungsgruppe IT halten. Nur so
sind Doppelaufwände vermeidbar und die Eignung als KONSENS-Lösung
länderübergreifend feststellbar.
Vor dem Einsatz neuer Produkte erfolgt (üblicherweise) im Auftrag nehmenden
Land zwingend ein Piloteinsatz. Die koordinierende Rolle kommt insoweit dem
Bund zu.
50. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Daten, die bei
den Behörden bereits vorhanden sind, nicht erneut von den
Steuerpflichtigen abgefragt werden?
Innerhalb der Steuerverwaltung werden bereits vorhandene Daten regelmäßig
nicht erneut von den Steuerpflichtigen abgefragt.
Allgemein erarbeiten Ressorts und Länder auf Initiative des
Bundesministeriums der Finanzen Ansätze, wie Daten zum „Einkommen“ im Sinne des
„Once only“-Prinzips in der Praxis besser auch gegebenenfalls
verwaltungsübergreifend genutzt werden können. Der IT-Planungsrat hat dieses Vorhaben
„Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff“ im Sommer 2022 mit
Beschluss 2022/25 unterstützt.
51. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, künstliche
Intelligenz bei den KONSENS-Verfahren einzusetzen?
Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen im Vorhaben KONSENS,
den Einsatz von KI zu untersuchen und prototypisch umzusetzen.
Überlegungen innerhalb des Vorhabens KONSENS gibt es dazu z. B. in den Bereichen
Risikomanagement und Steueranalyse.
Darüber hinaus ist ein Austauschgremium für KI auf Expertenebene geplant.
52. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, Blockchain
bei den KONSENS-Verfahren einzusetzen?
Die Bundesregierung unterstützt, die Bestrebungen im Vorhaben KONSENS,
fortlaufend technische Fortschritte und Innovationen wie Blockchain zu
betrachten und zu prüfen, ob und ggf. wie und wo diese eingesetzt werden
können.
Derzeit überlegt die Bundesregierung sich an der vom Bayerischen
Staatsministerium für Digitales erstellten Studie zum exemplarischen Einsatz von
Blockchain zum sicheren Einkommensnachweis mit Banken (für die
Kreditbearbeitung) bei der Fortentwicklung zu unterstützen.
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ISSN 0722-8333]