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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Digitalisierung der Steuerverwaltung - Vorhaben KONSENS

(insgesamt 52 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.11.2022

Aktualisiert

18.11.2022

BT20/400314.10.2022

Digitalisierung der Steuerverwaltung - Vorhaben KONSENS

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Digitalisierung der Steuerverwaltung – Vorhaben KONSENS Seit Anfang der 1990er-Jahre arbeiten der Bund und die Länder bereits daran, eine bundesweit einheitliche Software in der Steuerverwaltung einzuführen. Zuletzt haben die Rechnungshofpräsidenten von Bund und Ländern Mitte Oktober 2022 die fehlenden Fortschritte und Milliardenkosten der seit 15 Jahren geplanten bundesweiten Softwareplattform für die Steuerverwaltung kritisiert (https://www.handelsblatt.com/dpa/rechnungshof-chefs-ruegen-nach-15-jahren- noch-keine-steuersoftware/28736352.html; zuletzt abgerufen am 11. Oktober 2022). Strategisches Ziel ist der Einsatz einer einheitlichen, standardisierten und modernisierten gemeinsamen Software im gesamten Bundesgebiet. Zuerst wurde hierfür von Bund und Ländern das Projekt FISCUS (Föderales Integriertes Standardisiertes Computer-Unterstütztes Steuersystem) eingerichtet. Seit 2007 wird dieses Ziel im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software- Entwicklung der Steuerverwaltung) verfolgt. Mit KONSENS sollen Steuereinnahmen des Bundes und der Länder von jährlich über 700 Mrd. Euro besser verwaltet werden. Das Vorhaben hat bereits spürbare Erleichterungen für Bürger, Unternehmen, den Berufsstand und die Verwaltung gebracht. Um in den Finanzämtern das Besteuerungsverfahren durchführen zu können, werden einheitliche Softwareprogramme zur Festsetzung und Erhebung der Steuern sowie für die Verarbeitung der Grunddaten der Steuerpflichtigen benötigt. Das Vorhaben KONSENS bündelt drei Kernverfahren (GINSTER (Grundinformation Steuer), ELFE (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) und BIENE (bundeseinheitliche integrierte evolutionäre neue Erhebung)), welche die landeseigenen IT-Verfahren kontinuierlich ablösen sollen. Insgesamt gibt es derzeit 19 verschiedene Verfahren, welche alle zu einer einheitlichen und modernen Steuerverwaltung beitragen sollen. Die zahlreichen Verfahren haben jedoch zum Nachteil, dass bereits kleine Änderungen in den unterschiedlichen Verfahren wesentliche Auswirkungen auf andere Prozesse haben. Problematisch hierbei ist weiterhin, dass jede Verwaltungsbehörde eine andere Software benutzt und ihren eigenen Umgang mit der Technologie hat. Hier besteht ein hoher Angleichungsbedarf, da dies zur Folge hat, dass zahlreiche Programme der Steuerverwaltung nicht miteinander kompatibel sind. Auch ist widersprüchlich, dass Daten über eine „Einbahnstraße“ an das Finanzamt übermittelt werden und bei Klärungsbedarf auf den altbekannten Weg per Post, Telefon oder Fax zurückgegriffen wird. In dem letzten Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) wird das Vorhaben KONSENS erneut kritisiert (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/20 20/abloesung-der-kernverfahre-von-konsens-volltext.pdf?__blob=publicationFi Deutscher Bundestag Drucksache 20/4003 20. Wahlperiode 14.10.2022 le&v=1; zuletzt abgerufen am 11. Oktober 22). So weist dieser auf die fortlaufenden zeitlichen Verzögerungen des Vorhabens hin. Im Jahr 2012 kam es bereits zu Abweichungen von dem vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgesehenen Zeitplan. Hiernach sollte die Entwicklung der Kernverfahren bereits im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Abschließung im Jahr 2029 vor. Zuletzt attestierte der BRH dem Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz, dass es unfähig sei, Großprojekte zu managen (https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bundesrechnungsh of-kritisiert-it-projekt-des-finanzministeriums-63018.html). In der Corona-Krise wurde erneut deutlich, wie wichtig die Digitalisierung für eine funktionierende (Steuer-)Verwaltung ist, und auch gerade in Zeiten der Krisenbewältigung mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben muss der Bund seine Steuereinnahmen sichern. Hierbei steigt nicht nur die Relevanz der Digitalisierung, sondern auch die Relevanz des Datenschutzes. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Maßnahmen, welche die Entwicklungsdauer der Kernverfahren verkürzen soll, sind für eine Zusammenfassung der einzelnen Kernverfahren zu einem Programm vorgesehen?  2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass Finanzämter ihre Unterlagen an die Unternehmen zuverlässig elektronisch rückübermitteln? Wie stellt sich insbesondere der Zeitplan für die flächendeckende Umsetzung des Projekts „digitaler Gewerbesteuerbescheid“ dar?  3. Besteht die Möglichkeit, die Entwicklung der Kernverfahren zu einem wesentlich früheren Termin als 2029 abzuschließen, und wenn nein, warum nicht?  4. Welche Maßnahmen sind noch zu ergreifen vonseiten der Bundesländer und der Bundesregierung, und gibt es einen konkreten Plan, wann und wie diese bewältigt werden sollen?  5. Welche derzeitigen Probleme weist das Vorhaben auf?  6. Welche weiteren Verzögerungen bei den Kernverfahren zeichnen sich aktuell ab, die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes aus dem Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 3. September 2020 zeigen, dass die Planung und die operative Steuerung von KONSENS in der Vergangenheit nicht hinreichend zielgerichtet und nicht tragfähig war (bitte nach Fachverfahren die Verzögerungen darstellen und erläutern)?  7. Orientiert sich Deutschland bei dem KONSENS-Verfahren an anderen Ländern (z. B. Estland, Spanien, Italien und Großbritannien), welche bei der Digitalisierung weiter sind? a) Wenn ja, welche Punkte werden übernommen, und wie kann im Hinblick hierdrauf die späte Fertigstellung des KONSENS Verfahrens für 2029 weiterhin gerechtfertigt werden? b) Wenn nein, welche Schwachpunkte der verschiedenen Verfahren der anderen Länder werden erkannt und als Begründung herangezogen, um sich nicht an solchen zu orientieren?  8. Welche Bundesländer sind am fortgeschrittensten mit der Anpassung der eigenen Verfahren an die KONSENS-Kernverfahren, und worauf beruht der jeweils konkrete Fortschritt?  9. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Kritik des Bundesrechnungshofes in seinen Berichten seit März 2018 zum KONSENS-Verbund die horizontale Kooperation zwischen den Ländern im Hinblick auf das Tempo der digitalen Transformation in der Privatwirtschaft und bei anderen inländischen bzw. ausländischen Verwaltungen? 10. Sind für die anderen, auch mit Risiken bestehenden Verfahren (GINSTER und ELFE) ebenfalls Risikoaufschläge vorgesehen, da für die Entwicklung aller Kernverfahren realistische Risikoaufschläge vorzusehen sind und bislang jedoch nur bei BIENE mit Risikoaufschlägen geplant wird? 11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Überzeugung, dass das KONSENS- Vorhaben den großen Herausforderungen bei der Digitalisierung für die Steuerverwaltung in effizienter und pünktlicher Art und Weise begegnen kann, und worauf stützt sie ihre Überzeugung? 12. Mit welchen Kosten zur Zusammenlegung der Kernverfahren bis 2029 plant die Bundesregierung, da bis zur Zusammenlegung aller Verfahren alle Verfahren inklusive aller dafür benötigten Schnittstellen, Hard-, Soft- und Datenhaltungssysteme parallel betrieben und weiter gepflegt werden müssen? 13. Welche Abrechnungsverfahren existieren für das KONSENS-Budget, bzw. welche Rechenschaft muss über die Zuweisungen der Finanzmittel abgelegt werden? 14. Wie hoch sind die bereits getätigten Investitionen beim Vorhaben KONSENS? 15. Ist derzeit eine Erhöhung der finanziellen Mittel vorgesehen, um den Entwicklungsprozess zu beschleunigen? 16. Sind die Kosten des Vorhabens in der letzten Zeit gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? 17. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GINSTER dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 18. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Projekts „RABE“ (Refinanzierung auf Belege) dar? 19. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens ELFE dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 20. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BIENE dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? 21. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens MÜSt (Mittelüberwachungsstelle) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 22. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Elster (Elektronische Steuererklärung) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 23. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens DAME (Data Warehouse, Auswertungen und Business-Intelligence-Methoden) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 24. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens RMS (Risikomanagementsystem) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 25. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GeCo (Gesamtfalladministration VGP-Controller) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 26. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens StundE (Dialogunterstützte Bearbeitung der Stundungs- und Erlass-Anträge) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung (Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 27. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BuStra (Bußgeld- und Strafsachenstelle)/Steufa (Steuerfahndung) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 28. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens SESAM (inkl. CLAUDIA (Clearing von Steuererklärungsdaten (automatisiert und dialogunterstützt)))“ dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 29. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Gesamtdokumentarchivierung (GDA) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 30. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens InKA (Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 31. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Vollstreckung (VO) dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)? 32. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Prüfungsdienste dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 33. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens KDialog dar? a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es begonnen? b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt? c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann wollen sie es einführen? d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung? e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren? f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen? g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen? 34. Welche Lehren wurden aus dem Verfahren FISCUS gezogen, und wie wurden diese eingesetzt? 35. Welche neuen Technologien lassen sich in der Steuerverwaltung sinnvoll einsetzten, und welche Bedeutung spielt die Blockchain bei dem Digitalisierungsprozess? 36. Inwiefern werden der Prozess und die Fortschritte des Vorhabens geprüft und durch die Bundesregierung weitergegeben? 37. Wie sieht der Plan zur IT-Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung aus? a) Inwiefern hatte der Cum-ex-Skandal Einfluss auf das laufende Vorhaben? b) Wie erklärt die Bundesregierung die veralteten zentralen IT-Systeme für die umsatzsteuerliche Kontrolle? 38. Wie stellt sich der Einsatz des Personals bei dem Vorhaben KONSENS dar, und mit was für einem Einsatz wird in Zukunft geplant (bitte tabellarisch darstellen)? 39. Wie kommt es dazu, dass das BMF dem letzten Bericht vor Finanz- und Haushaltsausschuss verschwiegen hat, dass sich das Kernverfahren um mehrere Jahre verzögert? Liegt an einer transparenten Einsicht ein besonderes Interesse seitens der Regierung, und wenn ja, wie wird dieses verfolgt? 40. Sind bereits interaktive und agile Apps zur Nutzung der verschiedenen Endverbraucherverfahren in Planung? 41. Ist eine Umformulierung des KONSENS-Gesetzes, welche für Maschinen lesbar ist (Law and Code), in Planung? 42. Welche konkreten Kritikpunkte aus den Berichten des Bundesrechnungshofes seit dem Jahr 2018 kann die Bundesregierung nicht nachvollziehen, bzw. welche Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes weist sie zurück? 43. Wie bewertet die Bundesregierung das gesamtstaatliche Interesse an der digitalen Transformation im Verwaltungsbereich und an den bisher gelungenen Grundgesetzänderungen (u. a. Artikel 91c und 108 des Grundgesetzes (GG)) im Hinblick auf die Möglichkeit der Bündelung sämtlicher Digitalkompetenzen in der Steuerverwaltung unter Fortentwicklung der KONSENS-Tätigkeiten und einer Integration beispielsweise beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)? 44. Vermag aus Sicht der Bundesregierung das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörde, welche bereits jetzt zahlreiche Aufgaben nach § 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) und länderübergreifende Verpflichtungen wie die Erteilung von steuerlichen Identifikationsnummern (IdNr.) die Bildung von elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) sowie die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern übernimmt, die Bündelung sämtlicher Digitalkompetenzen in der Steuerverwaltung unter Fortentwicklung der KONSENS-Tätigkeiten effektiv und zielführend aus gesamtstaatlicher Sicht leisten zu können? Wenn nein, welche Institution wäre hierzu aus Sicht der Bundesregierung besser geeignet, bzw. welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, damit das BZSt dieser Rolle gerecht werden kann? 45. Ist das BMF der Aufforderung auf den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) in der 25. Sitzung am 29. Januar 2021, auf eine bundeseinheitliche Ausrichtung und den Einsatz der IT-gestützten quantitativen Prüfungsmethoden hinzuwirken, nachgegangen und hat den Einsatz von Datenanalysen nach einheitlichen Maßstäben bereits definiert? a) Wenn ja, hat es in dem Zusammenhang auch das Schreiben über die in der steuerlichen Betriebsprüfung zu verwendenden Begriffe vom 11. November 1974 aktualisiert? b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung geplant? 46. Ist das BMF bereits der Aufforderung des RPA in der 25. Sitzung am 29. Januar 2021 zu einer institutionellen Sicherung des in den Ländern jeweils vorhandene Wissen (z. B. durch Einrichtung einer Zentralstelle beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Arbeitsgruppe unter zentraler Leitung) nachgegangen? 47. Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung geplant? 48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne zur Einführung eines europäischen, elektronischen Meldesystems für Rechnungen (E-Invoicing), und wie soll dabei sichergestellt werden, dass doppelte Meldesysteme und Meldepflichten vermieden werden? 49. Wie können aus Sicht der Bundesregierung erfolgreiche Pilotprojekte einzelner Bundesländer im Bereich der Digitalisierung (z. B. digitale Datenaustauschplattformen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung) bundesweit einheitlich implementiert werden, und welche koordinierende Rolle kommt dabei dem Bund zu? 50. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Daten, die bei den Behörden bereits vorhanden sind, nicht erneut von den Steuerpflichtigen abgefragt werden? 51. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, künstliche Intelligenz bei den KONSENS-Verfahren einzusetzen? 52. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, Blockchain bei den KONSENS-Verfahren einzusetzen? Berlin, den 13. Oktober 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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