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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Digitalisierung der Steuerverwaltung - Vorhaben KONSENS
(insgesamt 52 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
11.11.2022
Aktualisiert
18.11.2022
BT20/400314.10.2022
Digitalisierung der Steuerverwaltung - Vorhaben KONSENS
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Digitalisierung der Steuerverwaltung – Vorhaben KONSENS
Seit Anfang der 1990er-Jahre arbeiten der Bund und die Länder bereits daran,
eine bundesweit einheitliche Software in der Steuerverwaltung einzuführen.
Zuletzt haben die Rechnungshofpräsidenten von Bund und Ländern Mitte
Oktober 2022 die fehlenden Fortschritte und Milliardenkosten der seit 15 Jahren
geplanten bundesweiten Softwareplattform für die Steuerverwaltung kritisiert
(https://www.handelsblatt.com/dpa/rechnungshof-chefs-ruegen-nach-15-jahren-
noch-keine-steuersoftware/28736352.html; zuletzt abgerufen am 11. Oktober
2022). Strategisches Ziel ist der Einsatz einer einheitlichen, standardisierten
und modernisierten gemeinsamen Software im gesamten Bundesgebiet. Zuerst
wurde hierfür von Bund und Ländern das Projekt FISCUS (Föderales
Integriertes Standardisiertes Computer-Unterstütztes Steuersystem) eingerichtet. Seit
2007 wird dieses Ziel im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-
Entwicklung der Steuerverwaltung) verfolgt. Mit KONSENS sollen
Steuereinnahmen des Bundes und der Länder von jährlich über 700 Mrd. Euro besser
verwaltet werden.
Das Vorhaben hat bereits spürbare Erleichterungen für Bürger, Unternehmen,
den Berufsstand und die Verwaltung gebracht. Um in den Finanzämtern das
Besteuerungsverfahren durchführen zu können, werden einheitliche
Softwareprogramme zur Festsetzung und Erhebung der Steuern sowie für die
Verarbeitung der Grunddaten der Steuerpflichtigen benötigt. Das Vorhaben KONSENS
bündelt drei Kernverfahren (GINSTER (Grundinformation Steuer), ELFE
(einheitliche länderübergreifende Festsetzung) und BIENE (bundeseinheitliche
integrierte evolutionäre neue Erhebung)), welche die landeseigenen IT-Verfahren
kontinuierlich ablösen sollen. Insgesamt gibt es derzeit 19 verschiedene
Verfahren, welche alle zu einer einheitlichen und modernen Steuerverwaltung
beitragen sollen.
Die zahlreichen Verfahren haben jedoch zum Nachteil, dass bereits kleine
Änderungen in den unterschiedlichen Verfahren wesentliche Auswirkungen auf
andere Prozesse haben. Problematisch hierbei ist weiterhin, dass jede
Verwaltungsbehörde eine andere Software benutzt und ihren eigenen Umgang mit der
Technologie hat. Hier besteht ein hoher Angleichungsbedarf, da dies zur Folge
hat, dass zahlreiche Programme der Steuerverwaltung nicht miteinander
kompatibel sind.
Auch ist widersprüchlich, dass Daten über eine „Einbahnstraße“ an das
Finanzamt übermittelt werden und bei Klärungsbedarf auf den altbekannten Weg per
Post, Telefon oder Fax zurückgegriffen wird. In dem letzten Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH) wird das Vorhaben KONSENS erneut kritisiert
(https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/20
20/abloesung-der-kernverfahre-von-konsens-volltext.pdf?__blob=publicationFi
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4003
20. Wahlperiode 14.10.2022
le&v=1; zuletzt abgerufen am 11. Oktober 22). So weist dieser auf die
fortlaufenden zeitlichen Verzögerungen des Vorhabens hin. Im Jahr 2012 kam es
bereits zu Abweichungen von dem vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
vorgesehenen Zeitplan. Hiernach sollte die Entwicklung der Kernverfahren
bereits im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Der aktuelle Zeitplan sieht eine
Abschließung im Jahr 2029 vor. Zuletzt attestierte der BRH dem
Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz, dass es unfähig sei, Großprojekte zu
managen (https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bundesrechnungsh
of-kritisiert-it-projekt-des-finanzministeriums-63018.html).
In der Corona-Krise wurde erneut deutlich, wie wichtig die Digitalisierung für
eine funktionierende (Steuer-)Verwaltung ist, und auch gerade in Zeiten der
Krisenbewältigung mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben muss der Bund
seine Steuereinnahmen sichern. Hierbei steigt nicht nur die Relevanz der
Digitalisierung, sondern auch die Relevanz des Datenschutzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen, welche die Entwicklungsdauer der
Kernverfahren verkürzen soll, sind für eine Zusammenfassung der einzelnen
Kernverfahren zu einem Programm vorgesehen?
2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass Finanzämter ihre Unterlagen
an die Unternehmen zuverlässig elektronisch rückübermitteln?
Wie stellt sich insbesondere der Zeitplan für die flächendeckende
Umsetzung des Projekts „digitaler Gewerbesteuerbescheid“ dar?
3. Besteht die Möglichkeit, die Entwicklung der Kernverfahren zu einem
wesentlich früheren Termin als 2029 abzuschließen, und wenn nein, warum
nicht?
4. Welche Maßnahmen sind noch zu ergreifen vonseiten der Bundesländer
und der Bundesregierung, und gibt es einen konkreten Plan, wann und wie
diese bewältigt werden sollen?
5. Welche derzeitigen Probleme weist das Vorhaben auf?
6. Welche weiteren Verzögerungen bei den Kernverfahren zeichnen sich
aktuell ab, die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes aus dem Bericht
an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 3. September 2020 zeigen, dass die Planung und
die operative Steuerung von KONSENS in der Vergangenheit nicht
hinreichend zielgerichtet und nicht tragfähig war (bitte nach Fachverfahren die
Verzögerungen darstellen und erläutern)?
7. Orientiert sich Deutschland bei dem KONSENS-Verfahren an anderen
Ländern (z. B. Estland, Spanien, Italien und Großbritannien), welche bei
der Digitalisierung weiter sind?
a) Wenn ja, welche Punkte werden übernommen, und wie kann im
Hinblick hierdrauf die späte Fertigstellung des KONSENS Verfahrens für
2029 weiterhin gerechtfertigt werden?
b) Wenn nein, welche Schwachpunkte der verschiedenen Verfahren der
anderen Länder werden erkannt und als Begründung herangezogen, um
sich nicht an solchen zu orientieren?
8. Welche Bundesländer sind am fortgeschrittensten mit der Anpassung der
eigenen Verfahren an die KONSENS-Kernverfahren, und worauf beruht
der jeweils konkrete Fortschritt?
9. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Kritik des
Bundesrechnungshofes in seinen Berichten seit März 2018 zum
KONSENS-Verbund die horizontale Kooperation zwischen den Ländern
im Hinblick auf das Tempo der digitalen Transformation in der
Privatwirtschaft und bei anderen inländischen bzw. ausländischen Verwaltungen?
10. Sind für die anderen, auch mit Risiken bestehenden Verfahren (GINSTER
und ELFE) ebenfalls Risikoaufschläge vorgesehen, da für die Entwicklung
aller Kernverfahren realistische Risikoaufschläge vorzusehen sind und
bislang jedoch nur bei BIENE mit Risikoaufschlägen geplant wird?
11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Überzeugung, dass das KONSENS-
Vorhaben den großen Herausforderungen bei der Digitalisierung für die
Steuerverwaltung in effizienter und pünktlicher Art und Weise begegnen
kann, und worauf stützt sie ihre Überzeugung?
12. Mit welchen Kosten zur Zusammenlegung der Kernverfahren bis 2029
plant die Bundesregierung, da bis zur Zusammenlegung aller Verfahren
alle Verfahren inklusive aller dafür benötigten Schnittstellen, Hard-, Soft-
und Datenhaltungssysteme parallel betrieben und weiter gepflegt werden
müssen?
13. Welche Abrechnungsverfahren existieren für das KONSENS-Budget, bzw.
welche Rechenschaft muss über die Zuweisungen der Finanzmittel
abgelegt werden?
14. Wie hoch sind die bereits getätigten Investitionen beim Vorhaben
KONSENS?
15. Ist derzeit eine Erhöhung der finanziellen Mittel vorgesehen, um den
Entwicklungsprozess zu beschleunigen?
16. Sind die Kosten des Vorhabens in der letzten Zeit gestiegen, und wenn ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
17. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GINSTER dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26377)?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
18. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Projekts „RABE“
(Refinanzierung auf Belege) dar?
19. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens ELFE dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
20. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BIENE dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
21. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens MÜSt
(Mittelüberwachungsstelle) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
22. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Elster (Elektronische
Steuererklärung) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
23. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens DAME (Data
Warehouse, Auswertungen und Business-Intelligence-Methoden) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen (vgl.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
24. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens RMS
(Risikomanagementsystem) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
25. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens GeCo
(Gesamtfalladministration VGP-Controller) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
26. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens StundE
(Dialogunterstützte Bearbeitung der Stundungs- und Erlass-Anträge) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in Planung
(Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
27. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens BuStra (Bußgeld- und
Strafsachenstelle)/Steufa (Steuerfahndung) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
28. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens SESAM (inkl.
CLAUDIA (Clearing von Steuererklärungsdaten (automatisiert und
dialogunterstützt)))“ dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
29. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens
Gesamtdokumentarchivierung (GDA) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt (vgl.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
30. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens InKA (Informations-
und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
31. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Vollstreckung (VO)
dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26377)?
32. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens Prüfungsdienste dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
33. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens KDialog dar?
a) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
b) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
c) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
d) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
e) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
f) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, und
wenn ja, weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
g) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und wenn ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
34. Welche Lehren wurden aus dem Verfahren FISCUS gezogen, und wie
wurden diese eingesetzt?
35. Welche neuen Technologien lassen sich in der Steuerverwaltung sinnvoll
einsetzten, und welche Bedeutung spielt die Blockchain bei dem
Digitalisierungsprozess?
36. Inwiefern werden der Prozess und die Fortschritte des Vorhabens geprüft
und durch die Bundesregierung weitergegeben?
37. Wie sieht der Plan zur IT-Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung aus?
a) Inwiefern hatte der Cum-ex-Skandal Einfluss auf das laufende
Vorhaben?
b) Wie erklärt die Bundesregierung die veralteten zentralen IT-Systeme
für die umsatzsteuerliche Kontrolle?
38. Wie stellt sich der Einsatz des Personals bei dem Vorhaben KONSENS
dar, und mit was für einem Einsatz wird in Zukunft geplant (bitte
tabellarisch darstellen)?
39. Wie kommt es dazu, dass das BMF dem letzten Bericht vor Finanz- und
Haushaltsausschuss verschwiegen hat, dass sich das Kernverfahren um
mehrere Jahre verzögert?
Liegt an einer transparenten Einsicht ein besonderes Interesse seitens der
Regierung, und wenn ja, wie wird dieses verfolgt?
40. Sind bereits interaktive und agile Apps zur Nutzung der verschiedenen
Endverbraucherverfahren in Planung?
41. Ist eine Umformulierung des KONSENS-Gesetzes, welche für Maschinen
lesbar ist (Law and Code), in Planung?
42. Welche konkreten Kritikpunkte aus den Berichten des
Bundesrechnungshofes seit dem Jahr 2018 kann die Bundesregierung nicht nachvollziehen,
bzw. welche Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes weist sie zurück?
43. Wie bewertet die Bundesregierung das gesamtstaatliche Interesse an der
digitalen Transformation im Verwaltungsbereich und an den bisher
gelungenen Grundgesetzänderungen (u. a. Artikel 91c und 108 des
Grundgesetzes (GG)) im Hinblick auf die Möglichkeit der Bündelung sämtlicher
Digitalkompetenzen in der Steuerverwaltung unter Fortentwicklung der
KONSENS-Tätigkeiten und einer Integration beispielsweise beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)?
44. Vermag aus Sicht der Bundesregierung das Bundeszentralamt für Steuern
als Bundesoberbehörde, welche bereits jetzt zahlreiche Aufgaben nach
§ 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) und länderübergreifende
Verpflichtungen wie die Erteilung von steuerlichen Identifikationsnummern
(IdNr.) die Bildung von elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen
(ELStAM) sowie die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
übernimmt, die Bündelung sämtlicher Digitalkompetenzen in der
Steuerverwaltung unter Fortentwicklung der KONSENS-Tätigkeiten effektiv und
zielführend aus gesamtstaatlicher Sicht leisten zu können?
Wenn nein, welche Institution wäre hierzu aus Sicht der Bundesregierung
besser geeignet, bzw. welche Voraussetzungen müssten geschaffen
werden, damit das BZSt dieser Rolle gerecht werden kann?
45. Ist das BMF der Aufforderung auf den Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) in der 25. Sitzung am 29. Januar 2021, auf eine
bundeseinheitliche Ausrichtung und den Einsatz der IT-gestützten
quantitativen Prüfungsmethoden hinzuwirken, nachgegangen und hat den Einsatz
von Datenanalysen nach einheitlichen Maßstäben bereits definiert?
a) Wenn ja, hat es in dem Zusammenhang auch das Schreiben über die in
der steuerlichen Betriebsprüfung zu verwendenden Begriffe vom
11. November 1974 aktualisiert?
b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung
geplant?
46. Ist das BMF bereits der Aufforderung des RPA in der 25. Sitzung am
29. Januar 2021 zu einer institutionellen Sicherung des in den Ländern
jeweils vorhandene Wissen (z. B. durch Einrichtung einer Zentralstelle beim
Bundeszentralamt für Steuern oder einer Arbeitsgruppe unter zentraler
Leitung) nachgegangen?
47. Wenn nein, warum nicht, und für wann ist eine solche Umsetzung geplant?
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne zur Einführung eines
europäischen, elektronischen Meldesystems für Rechnungen (E-Invoicing), und
wie soll dabei sichergestellt werden, dass doppelte Meldesysteme und
Meldepflichten vermieden werden?
49. Wie können aus Sicht der Bundesregierung erfolgreiche Pilotprojekte
einzelner Bundesländer im Bereich der Digitalisierung (z. B. digitale
Datenaustauschplattformen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung)
bundesweit einheitlich implementiert werden, und welche koordinierende
Rolle kommt dabei dem Bund zu?
50. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Daten, die bei
den Behörden bereits vorhanden sind, nicht erneut von den
Steuerpflichtigen abgefragt werden?
51. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, künstliche
Intelligenz bei den KONSENS-Verfahren einzusetzen?
52. Welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung, Blockchain bei
den KONSENS-Verfahren einzusetzen?
Berlin, den 13. Oktober 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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