Teilhabe von Gehörlosen in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Deutsche Gebärdensprache ist seit Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) 2022 als eigenständige Sprache anerkannt. Gehörlose begegnen trotzdem vielfach Schwierigkeiten, über Gebärdensprache zu kommunizieren.
Von zentraler Bedeutung für gehörlose Menschen ist die Kommunikation mit Personen, die die Gebärdensprache nicht beherrschen. Sei es im Kontakt zu Behörden, am Arbeitsplatz, beim Arztbesuch, ehrenamtlichem Engagement oder im privaten Lebensbereich, z. B. bei der Bankberatung, dem Autokauf, der Hochzeitsfeier oder dem Stadtfest.
Inklusion funktioniert nur dann, wenn Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen am Leben der Hörenden partizipieren. Gehörlose brauchen Maßnahmen, die ihren Sinnesverlust kompensieren, z. B. in Form von kommunikativer Barrierefreiheit oder einer Verdolmetschung für Gebärdensprache und Deutsch.
Extreme Herausforderungen wie die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe im Ahrtal haben aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass Informationen auch in Gebärdensprache verfügbar sind. Insgesamt besteht hier weiterhin erheblicher Nachholbedarf bei der Zugänglichkeit barrierefreier Kommunikation für Gehörlose. So gibt es Einschränkungen bei der Übertragung von Pressekonferenzen des Bundeskanzlers und der Bundesminister und bei Livestreams der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch eine politische Teilhabe von Gehörlosen ist nachhaltig erschwert.
Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kündigt in ihrem Koalitionsvertrag an, unter anderem die Barrierefreiheit in Angeboten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden in Gebärdensprache und mit Untertiteln auszuweiten und einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie viele Gehörlose leben in Deutschland?
a) Wie viele davon sind im erwerbsfähigen Alter?
b) Wie hoch ist die Arbeitslosenquote von Gehörlosen (bitte nach Geschlechtern differenzieren)?
c) Wie hoch ist die Arbeitslosenquote bei jungen gehörlosen Menschen?
d) Welche Projekte, Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Erwerbssituation von Gehörlosen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
e) Welche Programme, Projekte und Forschungsvorhaben werden seitens der Bundesregierung gefördert, um Gehörlosen mittels digitaler Medien mehr Teilhabe zu ermöglichen (bitte für die Jahre 2020, 2021 auflisten)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Datengrundlage zur Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen differenziert nach Behinderungsart zu verbessern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Arbeitsmarktintegration von Gehörlosen zu verbessern?
a) Wie unterstützt die Bundesregierung gehörlose Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufsausbildung und der Integration in den ersten Arbeitsmarkt?
b) Wie unterstützt die Bundesregierung Gehörlose bei der Existenzgründung und Selbstständigkeit?
c) Plant die Bundesregierung eine Kampagne mit gehörlosen Vorbildern, um bei Arbeitgebern und in der Öffentlichkeit Bewusstsein für die Potenziale gehörloser Menschen zu schaffen?
Was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um in der schriftlichen Kommunikation mit Gehörlosen verständlicher zu formulieren?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der den Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in den letzten fünf Jahren jährlich zur Verfügung stand (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Für welche Formen der Arbeitsassistenz (Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Kommunikationsassistenz etc.) wurden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 verausgabt (bitte nach Form differenzieren)?
b) Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Honorar- bzw. Stundensätze in den vergangenen fünf Jahren gestaltet, und wann werden die Honorarsätze der Gebärdensprachdolmetscher entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) durch die Integrations- bzw. Inklusionsämter angepasst?
Wann und wie will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber und die Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe umsetzen?
Wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen der Anträge auf Arbeitsassistenzleistungen beim Integrationsamt realisiert, und welches Verhältnis besteht zur allgemeinen Frist für die Rehabilitationsträger nach § 14 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)?
Wie viele Gehörlose haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Leistungen für eine Arbeitsassistenz gemäß §§ 49 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3; 185 Absatz 5 SGB IX beantragt, und wie viele Anträge wurden bewilligt und abgelehnt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Leistungen für eine Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes gemäß § 49 SGB IX?
a) Was unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung der Träger der Integrations- bzw. Inklusionsämter, um das Antragsverfahren zu beschleunigen?
b) Was unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung der Träger der Integrations- bzw. Inklusionsämter, um den Service in den Integrations- und Inklusionsämtern für Gehörlose zu verbessern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die medizinische Versorgung von Gehörlosen zu verbessern?
Inwiefern werden die Selbstvertretungsorganisationen der Gehörlosen bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag angekündigten Aktionsplans „für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ einbezogen?
Wie viele Psychotherapeuten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die eine Therapie in Gebärdensprache anbieten, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Versorgung zu verbessern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den gesundheitlichen Auswirkungen für Gehörlose seit Beginn der COVID-19-Pandemie vor, die auf pandemiebedingten Einschränkungen beruhen?
Inwiefern werden bei der Einführung der Telematikinfrastruktur die Probleme bei akustischen Anwendungen für den Zugang Gehörloser berücksichtigt?
Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Erweiterung der Notruf-App nora, um im Rahmen der Umsetzung der EECC-Richtlinie (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK), englisch European Electronic Communications Code (EECC)) und des Europäischen Rechtsaktes zur Barrierefreiheit die Nutzung eines Telefonvermittlungs- bzw. Relay-Dienstes in die Notruf-App zu integrieren?
Was unternimmt die Bundesregierung, um der überdurchschnittlich hohen Gewaltbetroffenheit gehörloser Frauen zu begegnen, die durch die Studie „Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Leben gehörloser Frauen“ belegt wurde?
a) Wie hat sich die Zahl der gehörlosen Frauen entwickelt, die sich seit 2018 an das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ gewandt haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche weiteren Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Gewaltbetroffenheit gehörloser Frauen hat die Bundesregierung nach der Veröffentlichung der o. g. Studie in Auftrag gegeben?
c) Welche Maßnahmenvorschläge aus der o. g. Studie hat die Bundesregierung zwischenzeitlich umgesetzt?
d) Welche Präventionsprogramme zum Schutz von gehörlosen Frauen hat die Bundesregierung initiiert?
e) Sind die Beratungsstellen und Betreuungsangebote für gehörlose Frauen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend barrierefrei ausgebaut?
f) Wie unterstützt die Bundesregierung Frauenhäuser, ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes und barrierefreies Angebot für gehörlose Frauen vorzuhalten?
Welche konkreten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen plant die Bundesregierung auf Grundlage der von ihr in Auftrag gegebenen und im Herbst 2021 veröffentlichten Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland?
Wie setzt die Bundesregierung die mit dem Teilhabestärkungsgesetz geregelte Verpflichtung von Leistungsträgern in § 37a SGB IX, geeignete Maßnahmen zum Schutz insbesondere gewaltbetroffener Frauen zu ergreifen, mit Blick auf gehörlose Frauen um?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V, ein bundeseinheitliches Gehörlosengeld einzuführen?
Beobachtet die Bundesregierung eine besondere soziale Isolation von gehörlosen Menschen, und wenn ja, was unternimmt sie dagegen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die politische Teilhabe von Gehörlosen zu verbessern und zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung, die Vorschläge des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V. in seiner „Kieler Erklärung“ vom 30. Oktober 2021, § 78 SGB IX dahin gehend anzupassen, dass Politik und Ehrenamt in den Katalog der Assistenzleistungen des Absatzes 1 explizit aufgenommen und Absatz 5 um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse Gehörloser im Ehrenamt erweitert werden, sowie die Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe abzuschaffen, aufzugreifen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Fragesteller, den Vorbehalt in der Regelung des § 78 Absatz 5 SGB IX, dass angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamts nur dann erstattet werden, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden kann, zu streichen?
Wann werden die Ergebnisse der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) veröffentlicht, und welche Nachbesserungen des BTHG – besonders im Bereich der sozialen Teilhabe – hält die Bundesregierung für erforderlich?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung und Verstetigung der Mittel des Partizipationsfonds gemäß § 19 BGG, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ab 2023 die Beratungs-möglichkeiten für taube und taubblinde Menschen bundesweit sicherstellen, vor dem Hintergrund, dass über 50 Prozent dieser Beratungsangebote nach ersten Rechercheergebnissen des Kompetenzzentrums für Gebärdensprache und Gestik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und des Mental Health & Deafness Bundesverbandes der psychologisch und psychotherapeutisch arbeitenden und forschenden Fachkräfte im Bereich tauber und hörbehinderter Menschen e. V. vom 15. September 2022 in der neuen Förderphase keine Zuwendung erhielten?
Plant die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag angekündigten Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes, eine Entbürokratisierung der Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher gemäß § 82 SGB IX zu ermöglichen, und wenn ja, wie konkret?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Wahlfreiheit der Kommunikationshilfe für Gehörlose bei der Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher zu ermöglichen?
Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in Deutschland ein?
a) Geht die Bundesregierung mittel- und langfristig von einem Wachstum des Bedarfs an Gebärdensprachdolmetschern aus, und wenn ja, wie hoch wird dieses eingeschätzt?
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um den wachsenden Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern zu decken?
c) Plant die Bundesregierung, Gebärdensprachdolmetschen-Studiengänge zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Form?
Wie viele Gebärdensprachdolmetscher beschäftigen die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Welche Fortbildungen und Lehrgänge bieten das Bundessprachenamt, die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung oder andere Einrichtungen des Bundes zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache für Bedienstete des Bundes und der Länder an?
Welche Mitglieder der Bundesregierung verfügen über Kenntnisse in der deutschen Gebärdensprache?
Was ist der Planungs- und Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten „Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache/Gebärdensprache“?
a) An welchem Standort soll das Bundeskompetenzzentrum entstehen, und mit wieviel Sach- und Personalmitteln soll es ausgestattet werden?
b) Welche konkreten Aufgaben soll das Bundeskompetenzzentrum wahrnehmen?
c) In welcher Form werden die Selbstvertretungsorganisationen der Gehörlosen beim Aufbau und Betrieb des Bundeskompetenzzentrums beteiligt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V., die deutsche Gebärdensprache als Amtssprache einzuführen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, auszubauen?
Wann und wie will die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einlösen, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren zu verpflichten?
a) Was versteht die Bundesregierung unter einer „angemessenen Übergangsfrist“?
b) Sind Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Verpflichtung geplant, und wenn ja, welche?
c) Werden die Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung der in diesem Zusammenhang angekündigten Förderprogramme beteiligt?
Sind Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 in Gebärdensprache barrierefrei möglich, und wenn ja, wer trägt die Gebärdensprachdolmetscherkosten?
Welche Projekte zur Stärkung der Teilhabe von Gehörlosen fördert die Bundesregierung in Form einer Bezuschussung bzw. im Rahmen des Nationalen Aktionsplans 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention und welche in Form einer institutionellen Förderung (bitte nach einzelnen Förderungen und Volumen aufschlüsseln)?
Wie ist die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband e. V. strukturiert, um Transparenz, barrierefreie Kommunikation, Information, Projekte, inklusive Personalausstattung und gute Erreichbarkeit mit kompetenten Ansprechpartnern zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung, eine Förderung zugunsten des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes e. V. aufzulegen, um diesen angesichts zunehmend bestehender Finanzierungslücken in der Vereinsarbeit und insbesondere beim Zugang zu Gebärdensprachdolmetschern zu unterstützen, um dessen Partizipation in Sport und Gesellschaft sicherzustellen, und wenn nein, warum nicht?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung Verbände und Athleten gefördert, um deren Teilnahme an den zuletzt durchgeführten Deaflympics 2021 in angemessener finanzieller Ausstattung zu ermöglichen?
Welche Unterstützungsleistungen sind für die kommenden Deaflympics 2025 im Tokio geplant?
Inwiefern werden Ehrenamtliche in gebärdensprachlichen Verbänden von der Bundesregierung z. B. durch Bildungsmaßnahmen unterstützt, um barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen, und bei welchen Institutionen liegt aus Sicht der Bundesregierung hierfür die Zuständigkeit?