[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4024 –
Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020“
auf Bundestagsdrucksache 20/96 wurde unter anderem erfragt, wie sich in den
drei Phänomenbereichen des Rechts-, Linksextremismus und des Islamismus
das extremistische Personenpotential seit dem Jahr 2000 bundesweit
entwickelt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten
nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils das rechtsextremistische Personenpotential in
Deutschland insgesamt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021
gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, und wie viele Personen wurden in den
Jahren von 2012 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“
und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Das Rechtsextremismuspotenzial im Jahr 2021 lag nach Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften bei 33.900 Personen (2020: 33.300, +1,8 Prozent). Dies ist im
Vergleich zum Jahr 2000 (50.900 Personen) ein Rückgang um rund 33,4
Prozent. Von den 33.900 Personen sind für das Jahr 2021 13.500 als
gewaltorientierte Rechtsextremisten zu kategorisieren. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/174
vom 2. Dezember 2021 − „Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020“ –
verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4254
20. Wahlperiode 01.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Gefährder und
Relevanten Personen der PMK – rechts – im Zeitraum von 2012 bis 2022.
Jahr Gefährder Relevante Personen
2012 4 62
2013 12 81
2014 13 114
2015 12 112
2016 15 116
2017 24 100
2018 28 106
2019 33 111
2020 52 126
2021 70 166
2022 77 192
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils das linksextremistische Personenpotential in Deutschland
insgesamt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021 gegenüber
dem Jahr 2000 zu verzeichnen, und wie viele Personen wurden in den
Jahren von 2014 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“
und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Das linksextremistische Personenpotenzial im Jahr 2021 lag nach Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften bei 34.700 Personen (2020: 34.300, +1,2 Prozent).
Dies ist im Vergleich zum Jahr 2000 (33.500 Personen) ein Zuwachs um rund
3,6 Prozent. Von den 34.700 Personen sind für das Jahr 2021 10.300 als
gewaltorientierte Linksextremisten zu kategorisieren. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/174 vom 2. Dezember 2021 – „Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht
2020“ – verwiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Gefährder und
Relevanten Personen der PMK – links – im Zeitraum von 2012 bis 2022.
Jahr Gefährder Relevante Personen
2014 7 70
2015 6 124
2016 5 138
2017 5 126
2018 4 101
2019 2 96
2020 5 84
2021 6 80
2022 11 76
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils das islamistische Personenpotential in Deutschland
insgesamt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021 gegenüber
dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie viele Personen wurden in den Jahren
von 2007 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“ und
„islamistisch-terroristische Personen“ eingestuft (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Das Islamismuspotenzial im Jahr 2021 lag nach Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften bei 28.290 Personen (2020: 28.715, -1,5 Prozent). Dies ist im
Vergleich zum Jahr 2000 (31.450 Personen) ein Rückgang um rund 10 Prozent.
Das von den deutschen Sicherheitsbehörden identifizierte islamistisch-
terroristische Personenpotenzial (itP) umfasst aktuell 1.790 Personen (Stand: 1. August
2022). Zu den Zahlen der Jahre 2017 bis 2021 wird ergänzend auf die bereits
erfolgte Darstellung im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Frage 58
des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/894 –
„Entwicklung der Anzahl der verhinderten Anschläge sowie Personenpotential im
Bereich Rechtsextremismus sowie Islamismus von 2014 bis 2021“ – verwiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Gefährder und
Relevanten Personen der PMK – religiöse Ideologie – im Zeitraum von 2012
bis 2022.
Im Phänomenbereich PMK – religiöse Ideologie – erfolgte keine einheitliche,
stichtagsbezogene Jahresdokumentation der Gesamtzahl der Gefährder und
Relevanten Personen, sodass die nachstehenden Daten jeweils im Laufe des
entsprechenden Jahres erhoben wurden (mit Ausnahme 2021 und 2022).
Jahr Gefährder Relevante Personen
2007 74 166
2008 85 291
2009 127 319
2010 129 272
2011 123 286
2012 139 290
2013 158 294
2014 257 292
2015 446 319
2016 509 362
2017 698 421
2018 761 476
2019 677 518
2020 616 531
2021
(Stand: 01.01.2021) 607 530
2022
(Stand: 01.01.2022) 551 526
4. Wie viele islamistische Gefährder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2022 jeweils aus Deutschland
abgeschoben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen" im
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum des Bundes und der Länder (GTAZ)
wurde in den Jahren 2017 bis 2022 der Aufenthalt von Gefährdern aus dem
Bereich Islamismus anzahlmäßig wie folgt beendet:
2017 – 32 Gefährder
2018 – 22 Gefährder
2019 – 27 Gefährder
2020 – 21 Gefährder
2021 – 22 Gefährder
2022 (Stand 19.10.2022) – 8 Gefährder
Zu den Jahren 2000 bis 2016 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
Eine umfangreiche statistische Erfassung über die Aufenthaltsbeendigungen
von Personen aus dem islamischen Spektrum im Rahmen der Arbeitsgruppe
„Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ erfolgt erst seit 1. Januar 2017.
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten rechtsextremistisch
motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden
jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den
§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB), wie viele als Sachbeschädigung
nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB
eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl
der jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten, wie
viele von den rechtsextremistisch motivierten Straftaten wurden jährlich
im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und
wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich
registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fallzahlen zu rechtsextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten für
das Jahr 2020 und 2021 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28235 verwiesen.
Tatzeit 2020
Phänomenbereich (PHB) rechts, Extremismus, Stichtag 31. Januar 2021
Straftatengruppen Rechts Prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 3
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 1
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 2
Körperverletzungen (1.2) 842
Brandstiftungen (1.3) 25
Sprengstoffdelikte (1.4) 2
Landfriedensbruch (1.5) 18
Gef. Eingriff (1.6) 12
Freiheitsberaubung (1.7) 1
Raub (1.8.1) 7
Erpressung (1.8.2) 12
Widerstandsdelikte (1.9) 101
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 1023 4,58 %
Sachbeschädigungen (1.11) 880 3,94 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 478
Propagandadelikte (1.13) 13425 60,05 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 21 0,09 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 13404 59,95 %
Störung der Totenruhe (1.14) 6
Volksverhetzung (1.15) 3728 16,67 %
Verst gg. VersG (1.16) 54
Verst gg. WaffG (1.17) 40
Andere Straftaten (1.18) 2723
Gesamtsumme 22357
Davon Untertatmittel (UTM) Internet 4297 19,22 %
Tatzeit 2021
PHB rechts, Extremismus, Stichtag 31. Januar 2022
Straftatengruppen nach PH ab 2017 Rechts Prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 3
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 1
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 2
Körperverletzungen (1.2) 783
Brandstiftungen (1.3) 11
Sprengstoffdelikte (1.4) 1
Landfriedensbruch (1.5) 7
Gef. Eingriff (1.6) 10
Freiheitsberaubung (1.7) 1
Raub (1.8.1) 3
Erpressung (1.8.2) 7
Widerstandsdelikte (1.9) 119
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 945 4,68 %
Sachbeschädigungen (1.11) 923 4,57 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 425
Propagandadelikte (1.13) 11866 58,74 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 28 0,14 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 11838 58,60 %
Störung der Totenruhe (1.14) 8
Volksverhetzung (1.15) 3547 17,56 %
Verst gg. VersG (1.16) 55
Verst gg. WaffG (1.17) 28
Andere Straftaten (1.18) 2404
Gesamtsumme 20201
Davon Untertatmittel (UTM) Internet 3539 17,52 %
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten linksextremistisch
motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden
jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den
§§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie
viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war
jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten
linksextremistisch motivierten Straftaten, wie viele von den
linksextremistisch motivierten Straftaten wurden jährlich im virtuellen Raum (z. B. im
Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr
prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten linksextremistisch
motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fallzahlen zu linksextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten für das
Jahr 2020 und 2021 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28235 verwiesen.
Tatzeit 2020
PHB links, Extremismus, Stichtag 31. Januar 2021
Straftatengruppen Links prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 5
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 5
Körperverletzungen (1.2) 423
Brandstiftungen (1.3) 173
Sprengstoffdelikte (1.4) 2
Landfriedensbruch (1.5) 321
Gef. Eingriff (1.6) 84
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 15
Erpressung (1.8.2) 1
Widerstandsdelikte (1.9) 213
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 1237 18,65 %
Sachbeschädigungen (1.11) 3734 56,30 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 143
Propagandadelikte (1.13) 94 1,42 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 0 0,00 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 94 1,42 %
Störung der Totenruhe (1.14) 5
Volksverhetzung (1.15) 16 0,24 %
Verst gg. VersG (1.16) 340
Verst gg. WaffG (1.17) 9
Andere Straftaten (1.18) 1054
Gesamtsumme 6632
Davon Untertatmittel (UTMI Internet 365 5,50 %
Tatzeit 2021
PHB links, Extremismus, Stichtag 31. Januar 2022
Straftatengruppen Links prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 1
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 1
Körperverletzungen (1.2) 362
Brandstiftungen (1.3) 159
Sprengstoffdelikte (1.4) 7
Landfriedensbruch (1.5) 147
Gef. Eingriff (1.6) 47
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 17
Erpressung (1.8.2) 4
Widerstandsdelikte (1.9) 243
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 987 16,07 %
Sachbeschädigungen (1.11) 3419 55,67 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 145
Propagandadelikte (1.13) 91 1,48 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 0 0,00 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 91 1,48 %
Störung der Totenruhe (1.14) 2
Volksverhetzung (1.15) 20 0,33 %
Verst gg. VersG (1.16) 367
Verst gg. WaffG (1.17) 1
Andere Straftaten (1.18) 1110
Gesamtsumme 6142
Davon Untertatmittel (UTM) Internet 266 4,33 %
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000
bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten islamistisch
motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich
als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a
StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als
Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils
ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten
islamistisch motivierten Straftaten, wie viele von den islamistisch motivierten
Straftaten wurden jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in
Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der
Gesamtzahl der jährlich registrierten islamistisch motivierten Straftaten
(bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich PMK –religiöse Ideologie–
für das Jahr 2020 und 2021 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache19/28235 verwiesen.
Tatzeit 2020
PHB religiöse Ideologie, OTF Islamismus/Fundamentalismus, Extremismus,
Stichtag 31. Januar 2021
Straftatengruppen Religiöse
Ideologie
Prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 4
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 2
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 2
Körperverletzungen (1.2) 18
Brandstiftungen (1.3) 1
Sprengstoffdelikte (1.4) 1
Landfriedensbruch (1.5) 0
Gef. Eingriff (1.6) 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 0
Erpressung (1.8.2) 1
Widerstandsdelikte (1.9) 2
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 27 7,14 %
Sachbeschädigungen (1.11) 28 7,41 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 54
Propagandadelikte (1.13) 13 3,44 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 4 1,06 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 9 2,38 %
Störung der Totenruhe (1.14) 1
Volksverhetzung (1.15) 18 4,76 %
Verst gg. VersG (1.16) 1
Verst gg. WaffG (1.17) 8
Andere Straftaten (1.18) 228
Gesamtsumme 378
Davon Untertatmittel (UTM) Internet 151 39,95 %
Tatzeit 2021
PHB religiöse Ideologie, OTF Islamismus/Fundamentalismus, Extremismus,
Stichtag 31. Januar 2022
Straftatengruppen Religiöse
Ideologie
Prozentualer
Anteil
Tötungsdelikte (1.1) 2
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 2
Körperverletzungen (1.2) 33
Brandstiftungen (1.3) 1
Sprengstoffdelikte (1.4) 0
Landfriedensbruch (1.5) 0
Gef. Eingriff (1.6) 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 2
Erpressung (1.8.2) 0
Widerstandsdelikte (1.9) 4
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 42 11,29 %
Sachbeschädigungen (1.11) 11 2,96 %
Nötigung/Bedrohung (1.12) 39
Propagandadelikte (1.13) 24 6,45 %
Verbreiten von Propag. (1.13.1) 6 1,61 %
Verwenden von Kennz. (1.13.2) 18 4,84 %
Störung der Totenruhe (1.14) 0
Volksverhetzung (1.15) 29 7,80 %
Verst gg. VersG (1.16) 0
Verst gg. WaffG (1.17) 6
Andere Straftaten (1.18) 221
Gesamtsumme 372
Davon Untertatmittel (UTM) Internet 157 42,20 %
8. Wie viele rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierte Straftaten
von erheblicher Bedeutung wurden jeweils nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2022 in welchen Bundesländern
jährlich vereitelt, bei wie vielen von diesen Straftaten wurden jeweils wie
viele Tatverdächtige in einem Gerichtsverfahren wegen der
Verwirklichung welchen Straftatbestandes genau verurteilt, und wie viele von den
an der Straftat beteiligten Personen wurden anschließend aus Deutschland
abgeschoben (bitte nach Jahresscheiben und getrennt jeweils nach rechts-,
linksextremistisch und islamistisch motivierten Straftaten von erheblicher
Bedeutung aufschlüsseln und die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen
angeben [bitte auch doppelte Staatsangehörigkeiten nennen])?
Eine abschließende Beantwortung dieser Frage durch die Bundesregierung ist
nicht möglich. Der Begriff „Anschlag“ ist nicht einheitlich definiert.
Insbesondere grenzt er nicht ein, welche Delikte hierunter zu fassen sind.
Anschlagsplanungen und vereitelte Anschläge sind zudem keine festgelegten Begriffe im
KPMD-PMK. Eine automatisierte Erhebung von entsprechenden Fallzahlen
durch das zuständige Bundeskriminalamt (BKA) ist daher nicht möglich. Es
wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/28235 sowie zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/174 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen in Bezug auf vereitelte
rechts- oder linksmotivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung vor. Auch
führt das zuständige BKA keine Übersicht über den Ausgang von
Gerichtsverfahren im Phänomenzusammenhang und der sich daran gegebenenfalls
anschließenden Abschiebungen.
In den Jahren von 2000 bis 2022 wurden im Phänomenbereich PMK –religiöse
Ideologie– insgesamt 21 islamistisch motivierte Straftaten von erheblicher
Bedeutung bzw. deren Planungen durch die Sicherheitsbehörden in Deutschland
vereitelt (vgl. untenstehende Tabelle). Darüber hinaus sind fünf Anschläge aus
technischen Gründen gescheitert.
Jahr Staatsangehörigkeit Verurteilte Straftatbestand
2000 Algerisch (2x),
Französisch (2x)
§ 30 Strafgesetzbuch (StGB) i. V. m.
§§ 211, 308 StGB u. a.
2002 Jordanisch (2x), Staatenlos (1x), Algerisch (1x) § 129a StGB u. a.
2003 Tunesisch (1x) § 267 StGB, WaffG u. a.
2004 Irakisch (3x) §§ 129a, b StGB u. a.
2005 Ägyptisch-Libysch (1x), Staatenlos (1x), Syrisch (1x) §§ 129a, b StGB u. a.
2007 Deutsch (3x), Türkisch (1x) §§ 129a, b StGB u. a.
2011 Marokkanisch (1x), Deutsch-Marokkanisch (1x),
Deutsch-Iranisch (1x), Deutsch (1x)
§§ 129a, b StGB u. a.
2012/2013 Deutsch (2x), Albanisch (1x), Deutsch-Türkisch (1x) § 129a StGB u. a.
2016 Deutsch (1x),
Deutsch-Marokkanisch (1x)
§§ 129a, b StGB u. a.
2017 Deutsch (1x), Syrisch (1x) § 89a StGB u. a.
2018 Tunesisch (1x), Deutsch (1x), Deutsch-Türkisch (1x), § 89a StGB u. a.
2019 Irakisch (3x), Deutsch-Mazedonisch (1x), Syrisch (1x) § 89a StGB u. a., § 91 StGB u. a.
2020 Tadschikisch (6x) §§ 129a, b StGB, § 89a StGB u. a.
2021 Syrisch (1x),
Deutsch-Marokkanisch (1x)
§ 89a StGB u. a.
Gesamt 47 –
Zu der Frage, wie viele von den in einem Gerichtsverfahren verurteilten
Personen anschließend aus Deutschland abgeschoben wurden, liegen der
Bundesregierung aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Parteien, Untergliederungen oder Teile davon, Organisationen,
Vereinigungen, Gruppierungen oder sonstigen Zusammenschlüsse werden
nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vom Bundesamt für
Verfassungsschutz beobachtet (bitte getrennt nach linken, rechten und
islamistischen Parteien, Untergliederungen oder Teilen davon, Organisationen,
Vereinigungen, Gruppierungen oder sonstigen Zusammenschlüssen
aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus, § 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Bezüglich der durch das BfV
beobachteten Parteien, Untergliederungen oder Teilen davon, Organisationen,
Vereinigungen, Gruppierungen oder sonstigen Zusammenschlüssen wird auf
den aktuellen Verfassungsschutzbericht verwiesen.
Eine darüberhinausgehende Antwort muss trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Durch die Beantwortung
der Frage würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur
Methodik und zum konkreten Erkenntnisstand des BfV offengelegt, wodurch
die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt würde. Aus der
Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen- (VS-) Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]