[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4185 –
Strategie der Bundesregierung gegenüber Russlands wachsendem Einfluss
in Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngsten Ereignisse in Mali haben den wachsenden russischen Einfluss in
Afrika in den Fokus der außenpolitischen Debatte gerückt. Statt auf
europäische Partner zu setzen, verlässt die malische Junta sich vermehrt auf russische
Söldner und Absicherung durch Moskau (
https://inss.ndu.edu/Media/News/Ar
ticle/2425797/russias-escalating-use-of-private-military-companies-in-africa/).
Dies ist kein auf Mali begrenztes Problem. Bei der UN-Abstimmung im März
2022 zur russischen Invasion in die Ukraine verurteilte nur knapp die Hälfte
der afrikanischen Länder den Angriffskrieg. 16 Länder enthielten sich, neun
blieben der Abstimmung fern, ein Land stimmte dagegen.
Diese beiden Entwicklungen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Russland hat
über Jahre hinweg seinen Einfluss auf dem afrikanischen Kontinent
ausgebaut. Das ist eine klare Trendumkehr, nachdem Russland sich in den zwei
Jahrzehnten nach dem Fall der Sowjetunion eigentlich weitgehend aus Afrika
zurückgezogen hatte. Seit der Krim-Invasion 2014 hat Russland militärische
Kooperationsabkommen mit mindestens 20 afrikanischen Staaten geschlossen
(Jakob Hedenskog, FOI Memo 6604, Stockholm). Gleichzeitig hat der
diplomatische Austausch mit afrikanischen Regierungen signifikant zugenommen
(
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/russland-afrika-103.html).
Russland ist in seinem Vorgehen opportunistisch. Es verfolgt in Afrika keine
„Grand Strategy“ wie China und investiert nicht großflächig in Infrastruktur.
Stattdessen sucht es Gelegenheiten, um mit möglichst minimalem Einsatz
hohe (materielle und politische) Erträge erzielen zu können (
https://gppi.net/2
022/07/14/russias-growing-influence-in-africa). Während die genaue Dynamik
je nach Land variiert, ist ein übliches Vorgehen, dass Russland isolierte
Regime militärisch und diplomatisch stützt – im Gegenzug für wirtschaftliche
Konzessionen und politischen Einfluss. Dieser Einfluss kann sich so äußern,
dass Regierungen gegen westliche Partner aufgewiegelt werden wie in Mali.
Er kann sogar dazu führen, dass ein ehemaliger russischer Geheimagent wie
Valery Zakharow zum nationalen Sicherheitsberater der Zentralafrikanischen
Republik ernannt wird, in der das Regime stark auf militärische Unterstützung
aus Russland baut, oder, dass aus Ländern wie dem Sudan in großen Mengen
Gold nach Russland geschmuggelt wird (
https://edition.cnn.com/2022/07/29/a
frica/sudan-russia-gold-investigation-cmd-intl/index.html). Zudem ist die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4616
20. Wahlperiode 22.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ernährungssicherheit in Afrika mittlerweile in einem signifikanten Maß von
den Weizenimporten aus Russland abhängig.
Diese Entwicklung hat stark negative Konsequenzen für die Bevölkerungen
vor Ort sowie für deutsche und europäische Interessen in Afrika. Die lokalen
Bevölkerungen leiden, weil Russland korrupte Autokraten an der Macht hält
und Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Deutsche und
europäische Interessen werden bedroht durch die Sabotage unserer
Entwicklungsarbeit und unserer wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen
Partnerschaften, durch wachsenden russischen Einfluss auf Migrationsrouten, die
später als „Waffe“ gegen Europa eingesetzt werden können, und durch die
potentielle Errichtung neuer russischer Militärbasen an der Südflanke der
NATO.
Bisher haben es sowohl Deutschland als auch die EU versäumt, eine
strategische Antwort auf dieses Dilemma zu geben. Dies ist jedoch dringend
notwendig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Ausbau der bilateralen Beziehungen zu afrikanischen Staaten,
einschließlich des regelmäßigen politischen Austauschs, ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine starke
Partnerschaft mit den Ländern des afrikanischen Kontinents unerlässlich zur
Bewältigung globaler Herausforderungen, zum Beispiel in Fragen des Klimawandels
und globaler Gesundheit sowie zur Stärkung einer regelbasierten
internationalen Ordnung. Während der deutschen G7-Präsidentschaft fand in mehreren
Formaten der Austausch mit afrikanischen Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern statt.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist Russland seit mehreren Jahren
bestrebt, seinen politischen Einfluss in Afrika auszubauen, vor allem im Hinblick
auf die Mehrheitsverhältnisse in multilateralen Foren sowie seinen Anspruch,
als globale Macht wahrgenommen zu werden. Primär diesem übergeordneten
Ziel dient auch der Versuch, sich durch Rüstungslieferungen und die Präsenz
eigener, oft als unabhängige Privatakteure porträtierte Sicherheitskräfte als
Anbieter von Sicherheit zu präsentieren. In vergleichsweise geringem Umfang
verfolgt Russland in Afrika zudem wirtschaftliche Interessen, vor allem im
Bereich der Ausbeutung von Bodenschätzen sowie im Energiebereich. Russlands
Vorgehen, das sich in zahlreichen Fällen durch den Einsatz von
Desinformation, Missachtung der Menschenrechte sowie fehlende Orientierung an den
Prinzipien der guten Regierungsführung und der Nachhaltigkeit auszeichnet,
widerspricht den deutschen Interessen in Afrika, die durch klar
entgegenstehende Ziele und Prinzipien geprägt sind.
Russland und seine Rolle im weltweiten Systemwettbewerb sind auch
Gegenstand der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, die derzeit
federführend vom Auswärtigen Amt erarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 und vor dem Hintergrund der Folgen des Kriegs
für den afrikanischen Kontinent das Verhalten Russlands in Afrika verstärkt in
den Blick genommen. Der Ressortkreis Afrika hat sich mit dem Vorgehen
Russlands in Afrika mehrfach befasst. Im Fokus stehen vor allem
sicherheitspolitische Aspekte der russischen Präsenz in Afrika, russische Desinformation,
Außen- und Entwicklungspolitik sowie der wirtschaftliche Einfluss Russlands
in Afrika. Die Bundesregierung beobachtet den Einfluss russischer
Desinformation und das Schüren antiwestlicher Narrative auf dem afrikanischen
Kontinent. Sie hat auch vor diesem Hintergrund den Bereich Strategische
Kommunikation im Auswärtigen Amt verstärkt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Russlands in Afrika vor
dem Hintergrund eigener deutscher und europäischer Interessen vor Ort?
Wie hat sich diese Rolle im vergangenen Jahrzehnt aus Sicht der
Bundesregierung entwickelt?
Russland hat seine Aktivitäten in Afrika im vergangenen Jahrzehnt verstärkt
und erweitert. Sichtbarer Ausdruck seines gesteigerten politischen Interesses
war der erste Russland-Afrika-Gipfel am 24. Oktober 2019 in Sotschi.
Gleichzeitig bleibt der russische Einfluss in Afrika begrenzt. Afrika ist keine
Schwerpunktregion russischer Außenpolitik. Russland unterhält politische
Beziehungen zu einer Vielzahl afrikanischer Staaten. Wesentlichen und
längerfristigen Einfluss übt es jedoch vor allem in von gewaltsamen Konflikten
betroffenen Staaten aus. Hintergrund sind die im Vergleich zu anderen Drittstaaten
geringen wirtschaftlichen Verflechtungen und die begrenzten wirtschaftlichen
Ressourcen Russlands. Russlands größter Handelspartner in Afrika, Ägypten,
war laut Weltbank im Jahr 2020 nur Ziel von 1,2 Prozent der russischen
Exporte bzw. Herkunft von 0,2 Prozent der russischen Importe. Auf Subsahara-Afrika
zusammen entfielen weniger als 1 Prozent der Im- und Exporte. Russische
Investitionen in Afrika betragen weniger als 0,003 Prozent von denen der
Europäischen Union in Afrika. Russland leistet keine qualitativ oder quantitativ mit
dem Engagement westlicher Staaten vergleichbare
Entwicklungszusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten. Der für Herbst 2022 geplante erneute
Russland-Afrika-Gipfel mit anschließendem Wirtschaftsforum musste mangels
Resonanz der Afrikanischen Union auf Sommer 2023 verschoben werden.
Intensivierte russische Bemühungen um afrikanische Handelspartner seit Februar
2022 haben bislang kaum zu konkreten Ergebnissen geführt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Welche bestehenden und potenziellen Abhängigkeiten Afrikas gegenüber
Russland sieht die Bundesregierung?
Trotz der vergleichsweise geringen wirtschaftlichen Verflechtung Afrikas mit
Russland bestehen in einigen Bereichen Abhängigkeiten: Zahlreiche
afrikanische Länder verwenden seit Jahrzehnten Wehrmaterial aus sowjetischer bzw.
russischer Produktion. Hieran kann Russland durch eigene Rüstungsexporte
anschließen, wodurch sich neue Abhängigkeiten ergeben. Abhängigkeiten
bestehen zudem im Bereich von Getreidelieferungen. Weitere Abhängigkeiten
entstehen als Resultat der Verknappung auf dem Weltmarkt und entsprechend
steigenden Preisen unter anderem bei Düngemitteln, deren drittgrößter
Exporteur Russland ist (Stand: 2019, Quelle Weltbank).
3. Hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zum Umgang mit
Russlands Präsenz in Afrika, um negative Auswirkungen nicht nur auf die
lokalen Bevölkerungen, sondern auch auf eigene Projekte (z. B. der
Entwicklungszusammenarbeit, aber auch der sicherheitspolitischen
Partnerschaften) vor Ort zu minimieren?
a) Wenn ja, wann wurde diese Strategie entworfen, welche
Bundesministerien waren an ihrer Erstellung beteiligt, und was sieht sie vor?
b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche Strategie in Arbeit?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung eine Nationale Sicherheitsstrategie. Sie
bildet den Rahmen für die Verfolgung deutscher Sicherheitsinteressen weltweit.
Der regelmäßig tagende Ressortkreis Afrika befasst sich seit dem 24. Februar
2022 verstärkt mit dem russischen Einfluss in Afrika.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. a) Welche Arbeitseinheiten sind im Auswärtigen Amt (AA; inklusive
Auslandsvertretungen in der Region und in Moskau), im
Bundeskanzleramt und im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jeweils federführend mit dieser
Thematik befasst?
b) Wie viele Dienstposten sind in den federführenden Referaten für
diese Aufgaben vorgesehen?
Die Fragen 4a und 4b werden zusammen beantwortet.
Die Bearbeitung der Rolle von Drittstaaten in Afrika, insbesondere Russlands,
stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die in einer Vielzahl von Arbeitseinheiten
wahrgenommen wird. Die Beobachtung der bilateralen Beziehungen des
Gastlandes zu Drittstaaten ist Aufgabe jeder Auslandsvertretung. Eigene
Dienstposten ausschließlich zur Bearbeitung des Themas Russland in Afrika bestehen
nicht.
5. a) Welche Arbeitseinheiten sind im Bundesnachrichtendienst
federführend mit dieser Thematik befasst?
b) Wie viele Dienstposten sind in den federführenden Referaten für
diese Aufgaben vorgesehen?
Die Fragen 5a und 5b werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen betrifft solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden
Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht
erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine
Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen
Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt
die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik, zur Ausrichtung und zu
in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche
als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen
und Fähigkeiten des BND ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen
der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit
letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und Auswertung
von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer
Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) –
nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern solche
Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden
empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der
Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der
angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND
nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise des BND so detailliert,
dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängerinnen und Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz
durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt
sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
6. In welchen afrikanischen Staaten sind Projekte des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am meisten durch
die aktuelle oder in naher Zukunft vermutlich gesteigerte Präsenz
staatlich gelenkter russischer Akteure gefährdet?
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bisher, um dieser
Gefährdung vorzubeugen?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über gefährdete Projekte vor.
b) Wie koordiniert sie sich dafür mit ihren Partnern in der EU und der
Kommission?
Die Bundesregierung nutzt etablierte Verfahren und pflegt einen engen
Austausch mit der Europäischen Kommission (unter anderem über
Ratsbefassungen), mit den Delegationen der Europäischen Union vor Ort sowie den vor Ort
ansässigen Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten.
c) Wie koordiniert sie sich dafür mit anderen internationalen Partnern?
Die Koordinierung erfolgt im Rahmen von etablierten Verfahren und wenn
notwendig bei anlassbezogenen Gesprächen oder Abstimmungsrunden.
7. a) Die Regierungen welcher afrikanischen Staaten widerstehen
russischer Einflussnahme aus Sicht der Bundesregierung bislang
erfolgreich?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der russische Einfluss auf die Mehrzahl der
afrikanischen Staaten begrenzt. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
b) Plant die Bundesregierung, diese durch zusätzliche staatliche deutsche
Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung oder des AA dafür zu belohnen?
Deutschland trägt sowohl bilateral als auch als Mitgliedsstaat der Europäischen
Union erheblich zu einer langfristigen, konstruktiven und vielfältigen
Partnerschaft mit den Staaten des afrikanischen Kontinents bei. Hierzu gehört auch das
Engagement der Bundesregierung für die Global-Gateway-Initiative der
Europäischen Kommission vom Dezember 2021, die auch einen Fokus auf Afrika
legt, sowie die Unterstützung Afrikas im Rahmen des Compact with Africa.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative Global Gateway als eine an
wirtschafts-, entwicklungs-, und umweltpolitischen Zielen und Interessen der
Europäischen Union ausgerichtete globale Konnektivitätsstrategie der
Europäischen Union. Sie ist wertebasiert, dient gemeinsamen geostrategischen
Interessen und leistet einen Beitrag zur Schließung der weltweiten
Infrastrukturlücke (Bundestagsdrucksache 20/2876). Vor diesem Hintergrund ergibt sich
eine engere Zusammenarbeit mit Wertepartnern auf dem afrikanischen Kontinent.
Im Übrigen haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien im
Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Afrika im globalen und regionalen Handel stärken
zu wollen und das Ziel einer multilateralen Kooperation bekräftigt,
insbesondere in enger Verbindung mit denjenigen Staaten, die die demokratischen Werte
teilen.
8. a) Wird die neue Afrika-Strategie des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sich mit Russlands
Rolle in Afrika, die Afrikas wirtschaftliche Entwicklung
beeinträchtigt (
https://www.usip.org/publications/2022/06/russias-war-ukraine-t
aking-toll-africa), beschäftigen?
b) Wäre dies aus dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt
gewünscht?
Die Fragen 8a und 8b werden zusammen beantwortet.
Die Afrika-Strategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung ist noch nicht finalisiert. Die Bundesregierung stellt
sicher, dass der seit dem 24. Februar 2022 veränderte geopolitische Kontext
kohärent in den Strategien und im Handeln der Bundesregierung reflektiert ist.
9. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
sein „Afrika-Engagement“ (vgl. BMEL – Agenda 2030 – Afrika-
Engagement: Ernährung sichern, Wachstum fördern) vor dem
Hintergrund des steigenden russischen Einflusses sowie der sich zuspitzenden
Ernährungslage überarbeiten und ausbauen?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft prüft derzeit die
Überarbeitung und den Ausbau seines Afrika-Engagements.
10. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung Russlands wichtigste
strategische Ziele in Afrika, und wie verhalten diese sich zu den
prioritären deutschen und europäischen Zielen (bitte in Ziele für den ganzen
Kontinent sowie für spezielle Regionen – insbesondere Sahel,
Zentralafrika, Horn von Afrika – und Kernländer – Mali, Zentralafrikanische
Republik, Kongo, Südafrika, Sudan – aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Was sind die konkreten strategischen Ziele der Bundesregierung in
Afrika (bitte in Ziele für den ganzen Kontinent sowie für spezielle Regionen
– insbesondere Sahel, Zentralafrika, Horn von Afrika – und Kernländer
russischer Einflussnahme – Mali, Zentralafrikanische Republik, Kongo,
Südafrika, Sudan – aufschlüsseln)?
Die in den 2019 aktualisierten afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung
genannten fünf Ziele der deutschen Afrikapolitik haben grundsätzlich weiterhin
Bestand. Die Leitlinien definieren fünf prioritäre Ziele der deutschen
Afrikapolitik: 1. Frieden, Sicherheit und Stabilität fördern; 2. Nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung für alle – in
Perspektiven für Afrikas Jugend und Frauen investieren; 3. Migration steuern und
gestalten, Fluchtursachen mindern, Flüchtlinge unterstützen; 4. Mit Afrika die
regelbasierte Weltordnung stärken; 5. zivilgesellschaftliche Partnerschaften
vertiefen.
Sie werden im Lichte der Nationalen Sicherheitsstrategie, die den
übergeordneten strategischen Rahmen für die sicherheitspolitischen Ziele der
Bundesregierung weltweit setzen wird, überprüft werden.
Die Bundesregierung überarbeitet derzeit ihre Sahel-Strategie.
12. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Rote Linien bei der
Zusammenarbeit afrikanischer Staaten mit Russland, bei deren Überschreitung die
Unterstützung dieser Staaten durch deutsche und europäische finanzielle
Mittel gestrichen werden sollte?
a) Falls ja, was wären diese Roten Linien, und welche Art von Mitteln
sollten primär gestrichen werden?
b) Falls nein, erachtet die Bundesregierung Rote Linien als nicht
notwendig oder als kontraproduktiv, und warum?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit afrikanischen Staaten ist
kontext- und länderspezifisch. Darunter fällt auch die Bewertung, inwiefern
russisches Agieren in einem Drittstaat die Interessen Deutschlands und der
Europäischen Union, insbesondere die Sicherheit ihrer Staatsangehörigen,
beeinträchtigt. Eine allgemeingültige Festlegung von roten Linien hält die
Bundesregierung nicht für zielführend.
13. Führt die Bundesregierung mit von russischem Einfluss betroffenen
afrikanischen Regierungen einen offenen Dialog über diesen Einfluss und
über die Konsequenzen, die dieser Einfluss, auch auf die Verfügbarkeit
deutscher staatlicher Entwicklungsmittel, haben kann?
Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig die Militärkooperation einiger
afrikanischer Staaten mit Russland und angeblich privater russischer
Militärfirmen sowie deren gravierende Verstöße gegen elementare Menschenrechte bei
den betroffenen Regierungen.
14. Betrachtet die Bundesregierung vor dem oben genannten Hintergrund der
möglichen Aussetzung finanzieller Unterstützung durch deutsche
Steuermittel die Zusammenarbeit afrikanischer Staaten mit angeblich privaten,
doch in der Realität vermutlich stark staatlich gelenkten Söldnerfirmen,
wie z. B. Wagner (
https://www.strifeblog.org/2022/02/25/russian-pmcs-i
n-africa-how-the-kremlin-converts-hard-power-into-economic-opportun
ity/), als eine De-facto- Zusammenarbeit mit dem russischen Staat?
a) Falls nein, worauf gründet sich die Auffassung der Bundesregierung
von Wagner als ein vom Kreml unabhängigen Akteur?
b) Falls ja, gilt dies auch für weitere (angeblich private) russische
Sicherheitsfirmen und für russische militärische Berater in Afrika (s. Sergey
Sukhankin, „Private Military Contractors in Sub-Saharan Africa“,
Russie.Nei.Visions, No. 120, Ifri, Paris)?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung betrachtet die unter anderem in Mali und der
Zentralafrikanischen Republik eingesetzten russischen Sicherheitskräfte als außen-
und sicherheitspolitisches Instrument des russischen Staates. Die beteiligten
Staaten haben wiederholt geäußert, dass die in beiden Ländern eingesetzten
Sicherheitskräfte der bilateralen Militärkooperation zuzurechnen sind. Die
Anwesenheit oder Zusammenarbeit mit privaten russischen Sicherheitsfirmen wird
offiziell von beiden Staaten verneint.
15. Sieht die Bundesregierung ein konkretes Risiko, dass Russland seinen
wachsenden Einfluss an der Südflanke Europas (z. B. in Mali, im Sudan,
in Libyen) nutzen wird, um neue Migrationsströme in Richtung der EU
auszulösen?
a) Falls ja, was wird getan, um dem vorzubeugen?
b) Falls nein, worauf beruht die Annahme, dass es kein solches Risiko
gibt?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Migration in Afrika ist zu einem Großteil innerafrikanisch. Ursachen von
Migration und Vertreibung sind komplex und entstehen aus dem Zusammenspiel
längerfristiger Trends wie zum Beispiel Klimawandel, gesellschaftliche
Fragilität durch bewaffnete Konflikte und Terrorismus oder mangelnde wirtschaftliche
Perspektiven. Im Sahel ist langfristig aufgrund wachsender
Ressourcenverknappung, die durch den Klimawandel weiter beschleunigt wird, und der
demographischen Entwicklung ohne eine wirtschaftliche Entwicklung, die
damit Schritt halten kann, mit einem Anstieg des Migrationsdrucks zu rechnen.
Dies geschieht unabhängig vom Grad des russischen Einflusses in der Region.
Grundsätzlich lassen sich Migrationsbewegungen daher im Sinne der
Fragestellung nicht prognostizieren. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise
darauf vor, dass russische Aktivitäten in Afrika bislang signifikanten Einfluss auf
Migrationsbewegungen ausgelöst hätten.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Analysten (
https://ww
w.aa.com.tr/en/africa/us-warns-sudan-of-consequences-if-it-hosts-russia
n-military-base/2696410), dass Russland versucht, neue
Militärstützpunkte in Afrika zu errichten (insbesondere Marinestützpunkte in Libyen
und Ostafrika), die mittel- und langfristig zur Bedrohung für Europa und
die NATO werden könnten?
a) Falls ja, tut die Bundesregierung aktiv etwas, um zu verhindern, dass
Russland solche Stützpunkte erhält?
b) Falls nein, warum geht hiervon keine Gefahr aus?
Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet.
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass die russischen
Streitkräfte Basen in Afrika im Sinne der Fragestellung unterhalten.
17. Stimmt die Bundesregierung der Analyse verschiedener Experten (http://
www.aalep.eu/countering-russian-influence-africa) zu, dass die Stärkung
demokratischer Staaten eines der besten Mittel ist, um zu verhindern,
dass Russlands Einfluss in Afrika weiter zunimmt und unsere eigenen
Beziehungen zu afrikanischen Staaten und unser Einfluss in Afrika
folglich geschwächt werden?
a) Falls ja, plant die Bundesregierung zusätzliche Schritte zur
Unterstützung unserer afrikanischen Partner, und welche sind das?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Demokratien angesichts der
aktuellen Bedrohungen für die globale regelbasierte Ordnung und den Schutz
demokratischer Werte und Menschenrechte weltweit noch enger
zusammenarbeiten müssen. Die zu beobachtenden Bemühungen autokratischer Staaten, in
demokratischen Ländern an Einfluss zu gewinnen und demokratische Prozesse
zu schwächen, stellen eine besondere Herausforderung dar. Die die
Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag zur multilateralen
Kooperation bekannt, insbesondere mit denjenigen Staaten, die unsere
demokratischen Werte teilen. Dies umfasst auch afrikanische Partner, mit denen die
Bundesregierung einen kooperativen Austausch pflegt. Die Stärkung
demokratischer Resilienz weltweit ist eines der Kernthemen des deutschen G7-
Vorsitzes. Beim G7-Außenministertreffen in Münster Anfang November 2022
wurde entsprechend auch das Thema demokratische Resilienz mit afrikanischen
Partnern aus Ghana, Kenia und der Afrikanischen Union besprochen.
Bei der Zusammenarbeit mit afrikanischen Demokratien greift die
Bundesregierung auf etablierte Strukturen und bestehende, enge Partnerschaften
zurück. Deutschland fördert regelmäßig Wahlunterstützungsprogramme des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in Afrika. Besonders die
Zusammenarbeit mit UNDP bei der Förderung freier und fairer Wahlen in
Afrika wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren noch vertiefen.
Zusätzlich fördert die Bundesregierung verstärkt demokratische
Zivilgesellschaften unter anderem mit einer Sonderförderung für Kleinprojekte in afrikanischen
Demokratien im Rahmen des zivik-Programms des Instituts für
Auslandsbeziehungen (
www.ifa.de/foerderungen/zivik). Die Förderung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit ist und bleibt auch ein Schwerpunkt der deutschen
Entwicklungspolitik. Sie wird in zahlreichen Programmen der zwischenstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit unseren afrikanischen Partnerländern
umgesetzt. Ergänzt wird diese staatliche EZ durch die Förderung einer großen
Zahl von Programmen zum Menschenrechtsschutz und zur politischen
Teilhabe, die von den Kirchen, Politischen Stiftungen und anderen
Nichtregierungsorganisationen mit zivilgesellschaftlichen Partnern in Afrika umgesetzt
werden. Aber auch in der Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und
den verschiedenen Regionalorganisationen spielt die Förderung von
Demokratie und Menschenrechten durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
eine prominente Rolle.
18. Glaubt die Bundesregierung, dass eine Stärkung regionaler Institutionen
in Afrika wirksamen Schutz bieten könnte gegen den wachsenden
Einfluss Russlands?
a) Falls ja, was sollten Deutschland und die EU, zusätzlich zu bereits
bestehenden Plänen und Programmen, dafür tun?
b) Falls nein, warum nicht, und welche Alternativen sieht die
Bundesregierung?
Die Fragen 18 bis 18b werden zusammen beantwortet.
Die Förderung der regionalen Integration in Afrika ist als fester Bestandteil in
den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung verankert. Die
Afrikanische Union nimmt bei der Ausgestaltung der regionalen Zusammenarbeit in
Afrika eine zentrale politische Rolle ein. Die Stärkung regionaler Institutionen,
die wiederum die Stärkung einer regelbasierten Ordnung und den Schutz
demokratischer Werte und Menschenrechte zum Ziel haben, ist aus Sicht der
Bundesregierung auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz gegen den
wachsenden Einfluss Russlands in Afrika, das diese Ziele unterminiert.
19. Hat die Bundesregierung konkrete Strategien oder Ansätze, wie mit
russischen Desinformationskampagnen in Afrika (
https://www.brookings.ed
u/blog/africa-in-focus/2022/10/17/russian-disinformation-in-africa-what
s-sticking-and-whats-not/) umgegangen werden soll?
Die Bundesregierung verfolgt verschiedene Strategien, um russischen
Desinformationskampagnen in Afrika entgegenzuwirken. Desinformationskampagnen
werden durch Monitoring ermittelt und analysiert. Die Ergebnisse werden mit
den entsprechenden Ressorts der Bundesregierung und relevanten
ausländischen Partnern besprochen, und eine Reaktion wird abgestimmt. Die
Bundesregierung setzt hier auf eine Strategie der aktiven Kommunikation der eigenen
Zahlen und Fakten. Diese Kommunikation erfolgt in Afrika durch die
Auslandsvertretungen und die Regionalen Deutschlandzentren in Pretoria, Kairo
und Dakar.
20. Hat die Bundesregierung ein konkretes Konzept, um den bereits
bestehenden russischen Einfluss in Mali mittel- und langfristig
zurückzudrängen und Europa als primären Partner zu etablieren?
Die Bundesregierung setzt gegenüber Mali ihre Politik fort, eine wirkungsvolle,
berechenbare, beiderseits vorteilhafte Partnerschaft auf Basis klar definierter
Werte anzubieten. Sie achtet dabei die Souveränität Malis, die Partner frei zu
wählen, macht gleichzeitig aber deutlich, dass die Zusammenarbeit mit
Russland im Sicherheitsbereich die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit
Deutschland stark einschränken bis unmöglich machen kann.
21. a) Wie ist es um den nachrichtendienstlichen Austausch zwischen den
westlichen Akteuren auf dem Kontinent hinsichtlich des russischen
Vorgehens in Afrika bestellt?
b) In welchen Foren wird hier zusammengearbeitet bzw. werden
relevante Informationen untereinander ausgetauscht?
Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet.
Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden
Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht
erfolgen kann. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen.
Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die
konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des
Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu Kooperationspartnern sowie zum Kenntnisstand, zur
Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen
Partnerdiensten und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte
würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen
Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen
von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die
Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik
Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies
würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten,
womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die
Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden
könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit
und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten
Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des
Bundesnachrichtendienstes so detailliert, so dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse
auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gezogen
werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht
Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich
wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der
Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als
Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
22. Setzt die Bundesregierung sich aktiv für die Sanktionierung von Meroe
Gold und seinen Tochtergesellschaften ein, einer russisch-sudanesischen
Entität, die Russland nutzt, um Gold (angeblich in Milliardenhöhe) aus
dem Sudan zu schmuggeln (
https://ru.usembassy.gov/the-united-states-i
mposes-sanctions-on-russian-financiers-global-sanctions-evasion-netw
ork/)?
a) Falls ja, was ist der aktuelle Stand der Dinge, und wie hoch schätzt
die Bundesregierung die Chance einer erfolgreichen Sanktionierung
ein?
b) Falls nein, warum folgt die Bundesregierung nicht dem Vorbild der
USA, die Meroe Gold bereits sanktioniert haben (
https://sanctionssea
rch.ofac.treas.gov/Details.aspx?id=29107)?
Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung sind die Sanktionierung von Meroe Gold durch die USA
sowie Berichte über die Involvierung von Meroe Gold in den irregulären
Goldhandel bekannt. Die Bundesregierung setzt sich seit dem Militärputsch vom
25. Oktober 2021 für eine Rückkehr zu einem zivil geführten
Transitionsprozess in Sudan ein und hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen
internationalen Gebern ihre Zusammenarbeit mit der sudanesischen Regierung
ausgesetzt. Die Bundesregierung fordert unter anderem die Wiederaufnahme
von Finanz- und Wirtschaftsreformen, einschließlich guter Regierungsführung.
Zu Sanktionsmaßnahmen stimmt sich die Bundesregierung eng innerhalb der
Europäischen Union und mit anderen Partnern ab. Alle Maßnahmen der
Europäischen Union müssen durch den Rat der Europäischen Union beschlossen
werden. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
23. a) Welche Anzeichen sieht die Bundesregierung dafür, dass Russland
bzw. regierungsnahe russische Entitäten versuchen werden, Gold aus
Mali, dem drittgrößten Goldproduzenten Afrikas, zu schmuggeln?
b) Gibt es für diesen Fall Pläne dafür, die in den Schmuggel
involvierten Akteure zu sanktionieren?
Die Fragen 23a und 23b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass Russland
oder regierungsnahe russische Entitäten konkrete Aktivitäten im Sinne der
Fragestellung unternommen haben. Zu möglichen Reaktionen auf
hypothetische Fälle äußert sich die Bundesregierung nicht.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der
russischen Söldnergruppe Wagner und affiliierter Entitäten in der
Zentralafrikanischen Republik, insbesondere mit Bezug auf zahlreiche
Berichte (
https://www.bbc.com/news/world-africa-61311272), dass diese
Gruppen maßgeblich an Tötungen von Zivilisten und illegalem
Ressourcenabbau beteiligt sind?
Es ist unter anderem aus der regelmäßigen Berichterstattung der Vereinten
Nationen (UN Human Rights Office, United Nations Multidimensional
Integrated Stabilization Mission in the Central African Republic - MINUSCA)
bekannt, dass es durch russische Kräfte der sogenannten Wagner-Gruppe im
Rahmen der anhaltenden Kämpfe in der Zentralafrikanischen Republik zu
zahlreichen Menschenrechtsverletzungen bzw. Verletzungen des humanitären
Völkerrechts kommt und diese sich auch am illegalen Ressourcenabbau beteiligen.
25. Gibt es in diesem Zusammenhang bereits konkrete Sanktionen gegen
russische Akteure über Wagner hinaus, insbesondere in den Schmuggel
involvierte Firmen?
a) Falls ja, welche?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 25 bis 25b werden zusammen beantwortet.
Bisher wurden keine russischen Akteure über die sogenannte Wagner-Gruppe
hinaus mit Bezug zur Zentralafrikanischen Republik sanktioniert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 22b verwiesen.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle Russlands
hinsichtlich Afrikas Ernährungssicherheit?
27. Welche Anzeichen sieht die Bundesregierung dafür, dass Russland
Hunger als „Waffe“ einsetzt bzw. durch die Importabhängigkeit von Kalorien
Druck auf afrikanische Staaten ausübt?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Russland hat seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine auch
landwirtschaftliche Produktionsflächen sowie Transport-, Lager- und
Verladeinfrastruktur ohne erkennbaren militärischen Grund angegriffen. Im Zusammenspiel
mit der Blockade ukrainischer Häfen hat dies die aus der Ukraine exportierte
Getreidemenge deutlich reduziert, was insbesondere im Frühjahr 2022 zu
spürbaren Preissteigerungen auf dem Weltmarkt führte. Preistreibend hat sich auch
die vorübergehende Aussetzung der Umsetzung der Black Sea Grain Initiative
durch Russland vom 29. Oktober bis 2. November 2022 und die Drohung durch
Staatspräsident Putin vom 2. November 2022, sich gegebenenfalls aus der
Vereinbarung zurückzuziehen, ausgewirkt. Die Bundesregierung sieht hier den
Versuch Russlands, die internationale Gemeinschaft in ihrer Ablehnung und
Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu spalten. Somit
ergeben sich negative Auswirkungen russischer Aktivitäten auf den
Weizenmarkt und der globalen Ernährungssicherung, unter anderem in Afrika.
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Abhängigkeit
Afrikas im Bereich der Ernährungssicherheit gegenüber Ländern wie
Russland entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung leistet in unter akuten humanitären Bedarfen,
insbesondere Ernährungsunsicherheit, leidenden Regionen Afrikas bedarfsorientierte
humanitäre Hilfe. Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung humanitären
internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen insgesamt
650 Mio. Euro für humanitäre Maßnahmen in Afrika zur Verfügung gestellt.
Sie unterstützt außerdem ihre Partner bei der Transformation hin zu
nachhaltigen und klimafreundlichen, standortangepassten und resilienten Agrar- und
Ernährungssystemen. Dazu fördert sie lokale bzw. regionale landwirtschaftliche
Produktion für die Eigenversorgung sowie die Vermarktung, aber auch
diversifizierte Handelsbeziehungen, um einseitige Importabhängigkeiten zu
reduzieren. Dies beinhaltet die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Betriebsmittel, um
Produktion auch in Krisenzeiten zu gewährleisten und widerstandsfähiger
gegenüber Preisschwankungen auf internationalen Agrarmärkten oder
Lieferengpässen zu machen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit und zur Senkung von Lebensmittelverlusten und -
verschwendung. Ziel ist es, die Resilienz der Agrar- und Ernährungssysteme der
Partnerländer insgesamt zu stärken.
a) Wie koordiniert sie sich dafür mit ihren Partnern in der EU und der
Kommission?
b) Wie koordiniert sie sich dafür mit anderen internationalen Partnern?
Die Fragen 28a und 28b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung stimmt sich hierzu in den zuständigen Gremien sowohl
auf Ebene der Europäischen Union, wie zum Beispiel im Rat für Auswärtige
Angelegenheiten (Entwicklung), als auch auf internationaler Ebene, zum
Beispiel im Rahmen der Folgeprozesse des United Nation Food Systems Summit
(UNFSS) oder im Rahmen der etablierten lokalen und globalen humanitären
Koordinierungsprozesse unter Führung des Amts der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN-OCHA), ab.
29. Welche Rolle spielt hier laut Erkenntnissen der Bundesregierung
insbesondere Vitali Perfilev, der eng mit Wagner affiliierte angebliche
Sicherheitsberater des Präsidenten Faustin-Archange Touadéra (
https://www.je
uneafrique.com/1334939/politique/centrafrique-russie-qui-est-vitali-perfi
lev-le-patron-de-wagner-a-bangui/)?
a) Sind Sanktionen gegen ihn bereits in Kraft oder werden vorbereitet?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 29 bis 29b werden zusammenbeantwortet.
Vitali Perfilev ist der Bundesregierung als „Sonderberater“ der Regierung der
Zentralafrikanischen Republik bekannt. Gegen ihn bestehen zurzeit keine
Sanktionen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 22b verwiesen.
30. Wie viele militärische Kooperationsabkommen zwischen Russland und
afrikanischen Staaten bestehen laut Kenntnissen der Bundesregierung
aktuell?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage würde
Informationen zum Erkenntnisstand des Bundesnachrichtendienstes einem
nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Die Beantwortung kann daher nur als Verschlusssache
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ erfolgen.*
31. Wie bewertet die Bundesregierung die zahlreichen militärischen
Kooperationsabkommen, die Russland mit zahlreichen afrikanischen Staaten
schließt?
a) Werden diese von der Bundesregierung als weitgehend auf
Waffenlieferungen limitierte Abmachungen betrachtet oder stellen sie einen
nachhaltigen Schritt hin zu einer verstärkten Partnerschaft der
jeweiligen Staaten mit Russland dar?
Die Fragen 31 und 31a werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung gibt zu den angefragten Kooperationsabkommen keine
Stellungnahme ab. Obwohl die Frage bezogen auf Kenntnisse der
Bundesregierung formuliert ist, zielt sie im Kern auf Gegenstände aus dem
Verantwortungsbereich anderer Staaten und deren rechtliche Bewertung durch die
Bundesregierung. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich jedoch
nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug zum
Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Bundestag haben, weil sie in die
Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten fallen. Die Bundesregierung ist
auch nicht verpflichtet, sich zu Vorgängen jenseits ihres eigenen
Verantwortungsbereichs eine Meinung zu bilden und diese auf parlamentarische Anfrage
hin mitzuteilen.
b) Gibt es eine konkrete Strategie der Bundesregierung, um afrikanische
Partnerstaaten vom Abschließen solcher Abkommen mit Russland
abzuhalten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3b verwiesen.
c) Wie steht die Bundesregierung zu verstärkter Konditionalisierung von
Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit, Stabilisierungs- und
Ertüchtigungsinitiativen in und für Staaten, die eine enge Kooperation
mit Russland suchen?
Die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit und Ertüchtigungsinitiativen
sowie Stabilisierungsmittel in und für Partnerstaaten sind eng ausgerichtet an der
wertegeleiteten Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung. Dabei
behält sich die Bundesregierung vor, bei der Auswahl von Art und Umfang dieser
Maßnahmen auch das sicherheitspolitische Agieren und Umfeld der
Partnerstaaten mit zu berücksichtigen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333]