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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung
(insgesamt 55 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
30.11.2022
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
04.08.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/351301.11.2022
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr Bystron, Matthias
Moosdorf, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus
Frohnmaier, René Springer, Joachim Wundrak, Roger Beckamp und der
Fraktion der AfD
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung
Im September 2011 wurde der erste Leitungsstrang der Ostseepipeline (Nord
Stream 1) eröffnet, der zweite Rohrstrang ging im Oktober 2012 in Betrieb
(https://www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Nord-Stream-1-und-2-Der-Zoff-u
ms-Gas-aus-Russland,nordstream622.html). Hierdurch wurde Deutschland zu
einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels. Der deutsche
Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021 von 12,24 Milliarden
Kubikmeter auf 62,61 Milliarden Kubikmeter (https://www.ceicdata.com/de/indicato
r/germany/natural-gas-exports). Diese Menge entspricht rund 70 Prozent des
deutschen Gasverbrauchs (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/41033/u
mfrage/deutschland-erdgasverbrauch-in-milliarden-kubikmeter/#:~:text=Der%
20Konsum%20von%20Erdgas%20in,von%2090%2C5%20Milliarden%20Kubi
kmeter).
Im Jahr 2013 begannen erste Planungen für den Bau von Nord Stream 2, die
mit 55 Milliarden Kubikmeter p. a. die gleiche Leistungsfähigkeit besitzen
sollte wie die bereits im Betrieb befindliche Leitung. Die USA und SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sprachen sich von Beginn an vehement
gegen den Bau aus (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/nordstream
2-chronologie-101.html; Bundestagsdrucksache 18/8401).
Washington drohte wiederholt mit Sanktionen. Im „Countering America's
Adversaries through Sanctions Act“ von 2017 (https://www.congress.gov/115/pla
ws/publ44/PLAW-115publ44.pdf) würden in einer „bemerkenswerten
Offenheit“ eine „außen- und sicherheitspolitische Zielsetzung mit der Verfolgung
eigener Wirtschaftsinteressen verknüpft“, wie es Michael Harms ausdrückte, der
Geschäftsführer des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft (https://www.yo
utube.com/watch?v=WgdGCRifwpg, ARD-Sendung Panorama, 4. Mai 2018,
ca. ab 7.45 Uhr). In dem Beitrag wird ausgeführt, die USA wollten die
Gaspipeline „Nord Stream 2“ zwischen Deutschland und Russland verhindern,
drohten mit Sanktionen. Der Grund: Sie wollen ihr eigenes Gas verkaufen (ebd.).
Trotz aller Behinderungen konnte der Bau von Nord Stream 2 im September
2021 abgeschlossen werden. Die Pipeline wurde mit Gas gefüllt, konnte aber
nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die
Zertifizierung verweigerte (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesregie
rung-stoppt-zertifizierung-von-nord-stream-2,SyAgkIJ).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3513
20. Wahlperiode 01.11.2022
US-Präsident Joe Biden sagte am 7. Februar 2022, die USA würden der Nord-
Stream-2-Pipeline „ein Ende bereiten“, falls Russland in die Ukraine
einmarschiere. Auf die Frage: „Aber wie wollen Sie das genau machen, da […] das
Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Biden: „Ich verspreche
Ihnen, wir werden es schaffen“ (https://twitter.com/ABC/status/149079246197
9078662).
Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von
Nord Stream 2 (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-du
da-fordert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7A.html).
Unmittelbar darauf forderte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag den
„Rückbau von Nord Stream 2“ (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-2-fdp-b
undestagsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-2PUGULA2
C3YYHYFQY6YLRSCOGQ.html).
Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream-
Pipeline 1 und 2 schwer beschädigt, mutmaßlich durch Anschläge. Es
entstanden Lecks auf großer Länge. Seismologische Institute in Skandinavien stellten
Erschütterungen mit einer Stärke von 2,3 und 2,1 fest, was „vermutlich einer
Sprengladung von mehreren hundert Kilogramm“, entspreche. Die
Bundesregierung stellte fest, „von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord
Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich um einen
staatlichen Akteur handele (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nor
d-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-98619864-9
b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rober
t-habeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6eea7bb
f-5dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987).
Dänemark und Schweden gingen in ihrem gemeinsamen Brief vom 29.
September 2022 an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen von „vermutlich
einer Sprengladung von mehreren Hundert Kilogramm“ aus (Antwort auf die
Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/3987).
Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, die Lecks in den
Pipelines Nord Stream 1 und 2 könnten zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen
Jahres-Gesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768).
Die Bundesregierung erklärte auf Fragen Abgeordneter verschiedener
Fraktionen, sich über die Urheberschaft der mutmaßlichen Anschläge derzeit noch
nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen sollten, sich
„aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht äußern zu wollen (Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Sie wollte
auch keine Auskunft darüber geben, welche Schiffe von NATO-Ländern oder
Russland sich in den Wochen vor den mutmaßlichen Anschlägen in dem
fraglichen Gebiet befunden haben (Antwort auf die Schriftliche Frage 111 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987).
In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des
Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am
28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig gleichgültig,
ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks
entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt, weil
aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen seit
Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir brauchen
Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56, S. 6153).
Die Fragesteller haben den Eindruck und die Befürchtung, das nach ihrer
Wahrnehmung demonstrative und provokative Desinteresse an der schweren
Beschädigung einer Milliardeninvestition und zentralen kritischen Infrastruktur
Deutschlands gilt auch für die Bundesregierung. Die Fragesteller bekunden ihr
sehr hohes Interesse an der Aufklärung der mutmaßlichen Anschläge, wer auch
immer der Schuldige sein mag. Sie erwarten ein entsprechend sehr hohes
Engagement von der Bundesregierung.
Die „Berliner Zeitung“ berichtet: Drei Wochen nach den Explosionen gab es
noch nicht einmal Untersuchungen vor Ort, obwohl sich nach Angaben der
Nord-Stream-Betreibergesellschaft am 3. Oktober der Druck in den
Erdgasleitungen erwartungsgemäß stabilisiert hat, was nach dem Eindruck der
Fragesteller Untersuchungen ermöglicht haben müsste (https://www.berliner-zeitung.de/
politik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-linke-
politikerinsahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informationen-zu-pipeline-ans
chlaegen-li.277250; https://www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteil
ungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/).
Am 30. September 2022 erklärte der amerikanische Außenminister Anthony
Blinken auf einer Pressekonferenz: „Wir sind jetzt der führende Lieferant von
Flüssigerdgas für Europa […]. Dies ist auch eine enorme Chance. Es ist eine
enorme Chance, die Abhängigkeit von russischer Energie ein für alle Mal zu
beseitigen und damit Wladimir Putin die Bewaffnung der Energie als Mittel zur
Durchsetzung seiner imperialen Pläne zu nehmen. Das ist sehr bedeutsam und
bietet eine enorme strategische Chance für die kommenden Jahre“ (https://ww
w.state.gov/secretary-antony-j-blinken-and-canadian-foreign-minister-
melaniejoly-at-a-joint-press-availability/).
Die Fragesteller konstatieren: Der Außenminister der USA bezeichnet die
mutmaßliche Sprengung einer der zentralen kritischen Infrastrukturen des
Kontinents als „enorme strategische Chance“. Die Fragesteller möchten festhalten:
Weder der Bundeskanzler, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz noch das Auswärtige Amt haben zu dieser bemerkenswerten Aussage
Stellung genommen.
Der russische Präsident Wladimir Putin mutmaßte am 30. September 2022,
seines Erachtens seien die Anschläge das „Werk der Angelsachsen“ (https://www.
interfax.ru/russia/865717). Der russische Außenminister Sergej Lawrow vertrat
am 8. Oktober 2022 die Ansicht, Russland und Deutschland seien die
Hauptleidtragenden (https://mid.ru/en/press_service/minister_speeches/1833089/).
Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesregierung eine gemeinsame
Untersuchung mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen Amtskollegen ist
vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation Team bilden – eine gemeinsame
Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten Ermittler
entsenden“, sagte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser
(https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermittler-team-mit-schweden-
und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-explo-81492620.bild.html;
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines-bka-
geht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881fd
e-24e2-456b-aad0-653c65fa3563).
Der Preis für Gas – und in der Folge auch für weitere Energieträger – ist für
private und gewerbliche Verbraucher in beispiellose Höhen gestiegen. Dies
bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit – oder darüber hinaus:
Industrielle Verbraucher müssen in Deutschland bis zu zehn Mal so viel für
Strom und Erdgas bezahlen wie ihre amerikanischen Konkurrenten. Das
„Handelsblatt“ schreibt: „Es herrscht Wirtschaftskrieg – nicht nur zwischen dem
Westen und Russland, sondern auch zwischen den USA und der EU; nur, dass
dies hierzulande niemand anspricht.“ Die Sprengung der Ostseepipelines
stünde ganz im Zeichen dieses Krieges (https://www.handelsblatt.com/unternehme
n/gas-und-strom-deutschland-steckt-in-einer-energiepreisfalle-in-schluesselind
ustrien-werden-betriebe-reihenweise-schliessen/28622880.html; https://www.h
andelsblatt.com/technik/it-internet/wirtschaftspolitik-deutsche-unternehmen-ba
uen-ihre-standorte-in-den-usa-immer-weiter-aus-/28697464.html).
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried
Russwurm hält die Substanz der Industrie für bedroht (https://www.berliner-zei
tung.de/wirtschaft-verantwortung/erste-firmen-stoppen-produktion-fuer-
immersubstanz-der-industrie-bedroht-li.262725).
In einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft sprechen
52 Prozent der Befragten von einer „existenziellen“ Herausforderung durch die
hohen Energiepreise (https://www.rnd.de/wirtschaft/umfrage-viele-mittelstaend
ische-unternehmen-fuerchten-um-ihre-existenz-FOG6ZKW3A3WG6GXLVDZ
X3NTBBY.html, 28. September 2022). Im August 2022 erreichten die
Erzeugerpreise, die gemeinhin als Vorbote der Inflation gelten, den historischen
Rekord von 45,8 Prozent (Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr); dem höchsten
Wert seit Beginn der Erhebung 1949 – Tendenz „rasant“ steigend (https://www.
tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/erzeugerpreise-rekordanstieg-inflation-vor
laeufer-101.html, 20. Oktober 2022). Das Vertrauen der Verbraucher in die
Zukunft ist zugleich so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Messungen des GfK-
Konsumklima-Index' (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2425/umfrag
e/gfk-konsumklima-index/).
Dr. Wolfgang Große Entrup, der Hauptgeschäftsführer des Verbands der
Chemischen Industrie, erklärte am 20. September 2022: „Der Schritt von der
weltweit führenden Industrienation zum Industriemuseum war noch nie so klein“
(https://www.n-tv.de/ticker/Deutsche-Chemieindustrie-warnt-vor-Abwanderun
g-von-Produktion-ins-Ausland-article23600643.html).
Am 5. Oktober 2022 schlug Russland Gaslieferungen über die eine noch
funktionstüchtige Pipeline vor (https://www.spiegel.de/ausland/russland-ukraine-ne
ws-am-mittwoch-wladimir-putin-unterzeichnet-annexion-von-ukrainischen-geb
ieten-a-2ce88b57-f28f-4b54-9ece-ea7324c8e05e).
Am 15. Oktober 2022 trat die schwedische Ministerpräsidentin Magdalena
Andersson dem Eindruck entgegen, dass Schweden nicht mehr mit Dänemark
und Deutschland bei der Untersuchung der Gaslecks an den beschädigten Nord-
Stream-Pipelines zusammenarbeiten wolle (https://www.spiegel.de/ausland/sch
weden-andersson-dementiert-alleingang-in-nord-stream-2-untersuchung-a-20c7
a7ba-7b66-4305-8f56-235b12ed108d).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs,
Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in einem
Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender Bloomberg
davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten, dass kurz vor
dem Sabotageakt „US-Militärhubschrauber, die normalerweise in Danzig
stationiert sind, über dem Gebiet kreisten“ (in dem die mutmaßlichen
Anschläge stattfanden; https://www.jeffsachs.org/interviewsandmedia/wc5p5
k2cbndm2xaerfghe2ncndj849), hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen hat sie
ggf. für sich daraus gezogen (bitte begründen)?
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, welche, über eine
eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische
Marinebrigade 561, die unweit von Kaliningrad und damit vom Tatort stationiert ist
(vgl. https://www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/riesige-gas-lecks-
sabotierte-spezialtruppe-nord-stream-was-wir-ueber-putins-kampftaucher-
wissen_id_155915765.html)?
3. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass jede
der vier Sprengsätze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben dürfte
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-stream-anschlag-operatio
n-seebeben-a-2525d727-a892-4781-89b7-34cd5d1ecae3)?
4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Untersuchungen der Bundesanwaltschaft wegen „verfassungsfeindlicher
Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann am
10. Oktober 2022 ankündigte (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-1-u
nd-2-nach-gas-lecks-leitet-bundesanwaltschaft-ermittlungsverfahren-ein-7
YVQZKLDQ74NJTBRUUFYCFC35U.html)?
5. Ist der Medienbericht zutreffend, dass nach § 88 des Strafgesetzbuchs
(StGB) untersucht wird, obgleich sich der Paragraph ausdrücklich auf
„Störhandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“ bezieht
(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__88.html; https://www.jungewe
lt.de/artikel/436483.schwedischer-k%C3%BCstennebel.html)?
a) Wenn ja, bedeutet dies, dass auch „Störhandlungen im räumlichen
Geltungsbereich des Gesetzes“ begangen wurden, und falls ja, welcher Art
waren nach Kenntnis der Bundesregierung diese „Störhandlungen“,
bzw. warum sieht sich die Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung veranlasst, hiervon auszugehen bzw. dies für möglich
zu halten?
b) Wenn ausschließlich Untersuchungen außerhalb des Geltungsbereichs
des Gesetzes angestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht
dies?
6. Welche Beweggründe veranlassen die Bundesanwaltschaft bzw. den
Bundesjustizminister dazu, anzuordnen, Untersuchungen nach § 88 StGB und
nicht nach einem anderen Paragraphen durchzuführen?
7. Ist die Formulierung des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner
vom „Energiekrieg“ mit anderen Mitgliedern des Bundeskabinetts
abgestimmt, und bekennt sich die gesamte Bundesregierung zu dieser
Formulierung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/
2022/2022-10-07-spiegel.html)?
8. Wenn sich die gesamte Bundesregierung zu der in Frage 7 erfragten
Formulierung bekennt, gibt es entsprechend auch „Kriegsparteien“, und
welche „Kriegsparteien“ gibt es nach Auffassung des Bundesministers der
Finanzen bzw. der Bundesregierung entsprechend in diesem Falle, und
welche Interessen vertreten sie?
9. Strebt die Bundesregierung ggf. an, den „Energiekrieg“ (vgl. Frage 7) zu
beenden, und welche entsprechenden Schritte hat sie ggf. unternommen?
10. Welche Bedingungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt
sein, um den „Energiekrieg“ (s. o.) ggf. zu beenden?
11. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte
Äußerung des amerikanischen Außenministers vom 30. September 2022
bekannt, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, insbesondere
hinsichtlich seiner Äußerung, dass die Zerstörung eine „enorme Chance“ sei, und
wie lautet diese ggf.?
12. Hat die Bundesregierung erwogen, öffentlich auf die in der Vorbemerkung
der Fragesteller zitierte Äußerung des amerikanischen Außenministers
vom 30. September 2022 einzugehen, die Zerstörung sei eine „enorme
Chance“, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher
Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung
a) ein Motiv für derartige Anschläge besäßen und/oder
b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige Anschläge
besäßen,
und wenn ja, wie lautet diese ggf.?
14. Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den internationalen
Gepflogenheiten, dass ein von einem internationalen Vorfall betroffenes
Land, wie bei dem mutmaßlichen Anschlag auf die Nord-Stream-
Leitungen, an der Aufklärung bzw. Untersuchung teilnimmt, und wenn ja,
inwiefern?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache
erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den
Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt, warum
Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den
Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung dafür eingetreten,
dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils ausführen)?
16. Sind russische Behörden an die Bundesregierung oder an deutsche
Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen
Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Behörden ggf. an die
dänische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an
Behörden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den
mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen und
welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte ausführen)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die
Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen
beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern)?
19. Trifft der Medienbericht zu, dass das rund zwei Wochen nach den
mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff
„Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und
Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz
gekommen sein sollen, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung verfügten
(https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklaerung-
101.html; https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-grun
d-auf-schweigsam.html)?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, warum die „Mittelgrund“ ggf.
unzureichend ausgerüstet gewesen ist und welche Konsequenzen dies für die
hierfür Verantwortlichen und den Fortgang der Untersuchungen hatte (wenn
ja, bitte ausführen)?
21. Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den
Sabotageakten von welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zu
welchen Zeitpunkten bislang angestellt (https://www.berliner-zeitung.de/p
olitik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-linke-politiker
in-sahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informationen-zu-pipel
ine-anschlaegen-li.277250)?
22. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
neben Deutschland, Schweden und Dänemark auch die USA eigene
Ermittlungen durchführen (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/nordstr
eam-pipelines-ermittlungen-101.html)?
23. Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die
in Frage 21 genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte ausführen)?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland
unternimmt, oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen Dänemarks bzw.
Schwedens bzw. Behörden der beiden genannten Länder mit den russischen
Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht, und steht die
Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbehörden selbst mit diesen
russischen Pendants in Kontakt (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/
nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html; https://www.themoscowtime
s.com/2022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kremlin-a7
9113)?
25. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es
einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe,
das sich womöglich auf dem Meeresgrund befinde, und welche
Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen (https://www.tagesschau.de/inland/g
esellschaft/nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html)?
26. Warum kommt die Bundesregierung nach erfolgter Güterabwägung
zwischen dem Staatswohl und der Aufklärung eines der größten
Terroranschläge in Europa mit finanziellen Auswirkungen im Milliarden-Euro-
Bereich zu ihrer Ansicht, die Veröffentlichung der Aufklärungsergebnisse
sei nicht von erheblichem öffentlichen Interesse (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/4141)?
27. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes August Hanning bekannt, dass man „die Sache
gewiss bald aufklären werde“, weil die Ostsee seit dem Kalten Krieg das
am besten überwachte Gewässer der Welt sei (https://paz.de/artikel/still-ru
ht-die-ostsee-a7691.html), hat sie sich hierzu ggf. eine Haltung erarbeitet,
und wie lautet diese ggf.?
28. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer
schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegensteht, und wie lautet
diese ggf.?
29. Hat das Umweltbundesamt mittlerweile genauere Abschätzungen über die
Methanaustritte aus den beschädigten Leitungen Nord Stream 1 und 2
anstellen können, und wie lauten diese ggf., bzw. wann ist mit ihnen zu
rechnen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 126 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768)?
30. Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben zu der Frage
machen, ob und ggf. inwiefern eine Reparatur der beschädigten Pipelines
möglich ist (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/3859)?
31. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die geschädigten Gasleitungen
versichert waren, wenn ja,
a) wer war nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsnehmer,
b) bei welcher Versicherungsgesellschaft bzw. welchen Gesellschaften
waren die Leitungen mit welcher Versicherungssumme versichert,
c) inwiefern betrachtet der Versicherungsgeber den Versicherungsfall
nach Kenntnis der Bundesregierung als eingetreten?
32. Steht die Bundesregierung mit den NATO-Partnern dazu in Kontakt,
welche gemeinsame und entschlossene Reaktion auf den „vorsätzlichen,
rücksichtslosen und unverantwortlichen Sabotageakt“ auf die kritische
Infrastruktur ergriffen werden kann, oder beabsichtigt sie dies für die Zukunft,
oder sollen hierzu Vorstellungen entwickelt werden, bzw. hat sie bereits
Vorstellungen hierzu entwickelt (https://www.nato.int/cps/en/natohq/offici
al_texts_207733.htm?selectedLocale=en)?
33. Trifft der Medienbericht zu, dass sich in der 41. Kalenderwoche, also rund
zwei Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit
mit der Bundesmarine zu den Tatorten begeben und mit Hilfe einer
Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben (https://www.jungewelt.de/artik
el/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html)?
a) Wenn ja, war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den
Tatorten oder gingen ihm ein oder mehrere Aufenthalte voraus?
b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht?
c) Wenn ja, welche Behörden waren daran jeweils beteiligt (bitte
aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, ist das Bundeskriminalamt in die Untersuchungen
eingebunden, und wenn ja, inwiefern?
34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die US-
Marine beim NATO-Manöver Baltops im Juni 2022 vor Bornholm, also in
dem Gebiet, in dem später die Anschläge stattfanden, unter anderem ihre
modernsten Unterwasserdrohnen vorführte (https://www.jungewelt.de/arti
kel/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html)?
35. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frequenz der
Inspektionsfahrten zur Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem
Meeresgrund in den deutschen Hoheitsgewässern, der ausschließlichen
Wirtschaftszone und möglicherweise auch darüber hinaus durch die deutsche
Marine und die Küstenwache seit den Anschlägen auf die Erdgasleitungen
Ende September 2022 erhöht, und wenn ja, inwiefern?
36. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Gefährdung der
Unterseekabel (zum Beispiel für den Internetverkehr) durch die russische Marine in
der Ost- sowie Nordsee (bitte begründen)?
37. Sind andere Staaten seit den Anschlägen auf die Erdgasleitungen Ende
September 2022 mit einem Hilfeersuchen an die Bundesregierung
herangetreten, dass deutsche Marineschiffe bei der Sicherung von
Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund in den jeweiligen
Hoheitsgewässern, der ausschließlichen Wirtschaftszone und möglicherweise auch
darüber hinaus unterstützend tätig werden oder hat die Bundesregierung dies
anderen Staaten angeboten?
38. Führt die Bundesregierung als Folge der Anschläge auf die
Erdgasleitungen Ende September 2022 verstärkt Gespräche innerhalb der NATO oder
der EU hinsichtlich der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf
dem Meeresgrund, und wenn ja, inwiefern?
39. Wenn Frage 38 bejaht wurde, sind als Folge der oben erfragten Gespräche
ggf. konkrete Absprachen oder Vereinbarungen hinsichtlich der Sicherung
von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund getroffen worden
oder strebt dies die Bundesregierung an?
40. Sind Partnernationen auf die Bundesregierung zugegangen, damit das
Kommando Spezialkräfte zur Schadensanalyse an den Ostseepipelines
Nord Stream 1 und 2 beitragen kann oder hat die Bundesregierung dies
angeboten (Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache
20/3859)?
41. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die norwegische Regierung dem
von der Betreibergesellschaft Nord Stream 1 gecharterten Schiff, um
hinsichtlich der mutmaßlichen Anschläge zu ermitteln, nicht erlaubt hat,
Norwegen zu verlassen (https://www.nord-stream.com/de/presse-info/pressem
itteilungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/,
4. Oktober 2022), hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie
lautet diese ggf.?
42. Wenn Frage 41 bejaht wurde, hat sich die Bundesregierung ggf. dafür
eingesetzt, das von Nord Stream zur Untersuchung gecharterte Schiff doch
auslaufen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
43. Hat sich die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 neben Dänemark und
Schweden auch an die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung auch an deutsche Behörden gewandt, um Untersuchungen
durchführen zu können?
44. Kann die Bundesregierung den Bericht der schwedischen Zeitung
„Expressen“ bestätigen, dass ein mindestens 50 Meter langer Teil einer
Pipeline fehlt (https://www.berliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bi
lder-der-sabotierten-nordstream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
45. Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, ob, und falls ja,
inwiefern die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 mittlerweile am Ort der
mutmaßlichen Anschläge Nachforschungen anstellen konnte (https://www.nor
d-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-the-nord-strea
m-pipeline-updated-04102022-529/, 4. Oktober 2022; bitte ggf.
ausführen)?
46. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen
(Marine, Küstenschutz, Lotsen) mitgeplottete (auch ohne AIS)
Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum Zeitpunkt der Explosionen von Nord
Stream 1 und 2 in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe der Explosionen
befanden (Antwort auf die Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache
20/3859)?
47. Hat der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann mit Blick auf die
Ereignisse im Zusammenhang mit der Entlassung des damaligen
Generalbundesanwalts Harald Runge (der damalige Bundesminister der Justiz
Heiko Maas wies 2015 den damaligen Generalbundesanwalt Harald Runge
an, „ein möglicherweise unliebsames Ergebnis nicht zu berücksichtigen“,
und als sich der Generalbundesanwalt dagegen verwahrte, wurde er vom
Bundesjustizminister entlassen) hinsichtlich der Anschläge auf die
Pipelines von seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem Generalbundesanwalt
Gebrauch gemacht, und wenn ja, inwiefern (§ 147 des
Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG; vgl. https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-bmjv-w
eisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizminister-einfluss-unabhaengigkeit-eu
gh-gvg/#:~:text=In%20Deutschland%20ist%20die%20Staatsanwaltschaft,
erteilen%2C%20auch%20in%20konkreten%20Einzelf%C3%A4llen;
https://www.spiegel.de/politik/deutschlanie d/netzpolitik-ermittlungen-rich
terbund-kritisiert-heiko-maas-a-1047267.html)?
48. Aus welchen Gründen konnte die Sprecherin des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) am 17. Oktober 2022 keine Auskunft
darüber geben, warum die gemeinsame Ermittlungsgruppe mit Schweden und
Dänemark nicht zustande komme, während dänische Behörden wenige
Tage zuvor erklärt hatten, die gemeinsamen Untersuchungen mit
Deutschland und Schweden machten gute Fortschritte (https://lostineu.eu/wie-das-
nord-stream-attentat-vertuscht-wird/; https://www.themoscowtimes.com/2
022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kremlin-a79113)?
49. Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. beabsichtigen deutsche Behörden,
sämtliche Erkenntnisse zu teilen, und falls ja, mit wem (https://www.berlin
er-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-der-sabotierten-nordstre
am-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
50. Haben die anderen Staaten, die Untersuchungen durchführen, nach
Kenntnis der Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, sämtliche Erkenntnisse
zu teilen – und mit wem zu teilen, und wenn ja, inwiefern (https://www.be
rliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-der-sabotierten-nords
tream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
51. Wer ist für den Schutz kritischer Infrastruktur in internationalen
Gewässern zuständig, und wie kommt derjenige ggf. seiner Aufgabe bzw.
Verantwortung nach (in Deutschland sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen
verantwortlich für deren Schutz vor Sabotagehandlungen)?
War oder ist Deutschland für den Schutz kritischer Infrastrukturen in
internationalen Gewässern in bestimmten Sektoren zuständig, und um welche
handelte bzw. handelt es sich ggf.?
52. Welche Aussagen kann die Bundesregierung ggf. mittlerweile hinsichtlich
der Möglichkeit, den Kosten und des Zeitraums der Reparatur der Pipeline
in Anbetracht der Tatsache machen, dass die Betreibergesellschaft von
Nord Stream von den USA mit Sanktionen belegt wurde (Antwort auf die
Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
53. Zu welchen Ergebnissen haben die Beratungen Deutschlands mit Ländern
der EU und der NATO ggf. geführt, die die Bundesregierung am 11. und
14. Oktober 2022 erwähnt hat (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 52
und 79 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
54. a) Wann endete nach Kenntnis der Bundesregierung der Gasaustritt (die
Fragesteller verweisen hier und in den Folgefragen bis einschließlich
Frage 54e auf die Angabe der Bundesregierung vom 11. Oktober 2022,
die Begutachtung der Schäden an den Nord-Stream-Pipelines habe
„wegen Gasaustritt bislang nicht erfolgen“ können; Antwort auf die
Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
b) Wann haben deutscher Ermittler bzw. Behörden die Lage vor Ort
erstmals untersucht?
c) Wann haben schwedische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
d) Wann haben dänische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
e) Wann haben ggf. Ermittler bzw. Behörden weiterer Staaten nach
Kenntnis der Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
55. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, erwägt sie diese bzw. steht sie
hierzu mit anderen Ländern in Kontakt, um die Ausstattung deutscher
Behörden zur Sicherung und Überprüfung kritischer Infrastruktur auf dem
Meeresgrund zu verbessern, ähnlich wie Großbritannien mit seinem am
4. Oktober 2022 bestätigten Ankauf zweier entsprechender Schiffe (https://
www.economist.com/international/2022/10/20/vladimir-putin-says-the-wo
rlds-energy-infrastructure-is-at-risk)?
Berlin, den 31. Oktober 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/475830.11.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3513 - Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr
Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3513 –
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2011 wurde der erste Leitungsstrang der Ostseepipeline (Nord
Stream 1) eröffnet, der zweite Rohrstrang ging im Oktober 2012 in Betrieb
(https://www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Nord-Stream-1-und-2-Der-Zoff-
ums-Gas-aus-Russland,nordstream622.html). Hierdurch wurde Deutschland
zu einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels. Der deutsche
Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021 von 12,24 Milliarden
Kubikmeter auf 62,61 Milliarden Kubikmeter (https://www.ceicdata.com/de/i
ndicator/germany/natural-gas-exports). Diese Menge entspricht rund 70
Prozent des deutschen Gasverbrauchs (https://de.statista.com/statistik/daten/studi
e/41033/umfrage/deutschland-erdgasverbrauch-in-milliarden-kubikmeter/#:~:t
ext=Der%20Konsum%20von%20Erdgas%20in,von%2090%2C5%20Milliard
en%20Kubikmeter).
Im Jahr 2013 begannen erste Planungen für den Bau von Nord Stream 2, die
mit 55 Milliarden Kubikmeter p. a. die gleiche Leistungsfähigkeit besitzen
sollte wie die bereits im Betrieb befindliche Leitung. Die USA und SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sprachen sich von Beginn an
vehement gegen den Bau aus (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/nords
tream2-chronologie-101.html; Bundestagsdrucksache 18/8401).
Washington drohte wiederholt mit Sanktionen. Im „Countering America's
Adversaries through Sanctions Act“ von 2017 (https://www.congress.gov/115/pla
ws/publ44/PLAW-115publ44.pdf) würden in einer „bemerkenswerten
Offenheit“ eine „außen- und sicherheitspolitische Zielsetzung mit der Verfolgung
eigener Wirtschaftsinteressen verknüpft“, wie es Michael Harms ausdrückte, der
Geschäftsführer des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft (https://www.y
outube.com/watch?v=WgdGCRifwpg, ARD-Sendung Panorama, 4. Mai 2018,
ca. ab 7.45 Uhr). In dem Beitrag wird ausgeführt, die USA wollten die
Gaspipeline „Nord Stream 2“ zwischen Deutschland und Russland verhindern,
drohten mit Sanktionen. Der Grund: Sie wollen ihr eigenes Gas verkaufen
(ebd.).
Trotz aller Behinderungen konnte der Bau von Nord Stream 2 im September
2021 abgeschlossen werden. Die Pipeline wurde mit Gas gefüllt, konnte aber
nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die Zertifizie-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4758
20. Wahlperiode 30.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
29. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung verweigerte (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesregi
erung-stoppt-zertifizierung-von-nord-stream-2,SyAgkIJ).
US-Präsident Joe Biden sagte am 7. Februar 2022, die USA würden der Nord-
Stream-2-Pipeline „ein Ende bereiten“, falls Russland in die Ukraine
einmarschiere. Auf die Frage: „Aber wie wollen Sie das genau machen, da […] das
Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Biden: „Ich verspreche
Ihnen, wir werden es schaffen“ (https://twitter.com/ABC/status/14907924619
79078662).
Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von
Nord Stream 2 (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-d
uda-fordert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7
A.html). Unmittelbar darauf forderte die Fraktion der FDP im Deutschen
Bundestag den „Rückbau von Nord Stream 2“ (https://www.rnd.de/politik/nord-str
eam-2-fdp-bundestagsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-
2PUGULA2C3YYHYFQY6YLRSCOGQ.html).
Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream-
Pipeline 1 und 2 schwer beschädigt, mutmaßlich durch Anschläge. Es
entstanden Lecks auf großer Länge. Seismologische Institute in Skandinavien stellten
Erschütterungen mit einer Stärke von 2,3 und 2,1 fest, was „vermutlich einer
Sprengladung von mehreren hundert Kilogramm“, entspreche. Die
Bundesregierung stellte fest, „von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord
Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich um einen
staatlichen Akteur handele (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/no
rd-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-9861986
4-9b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/r
obert-habeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6e
ea7bbf-5dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38
auf Bundestagsdrucksache 20/3987).
Dänemark und Schweden gingen in ihrem gemeinsamen Brief vom 29.
September 2022 an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen von „vermutlich
einer Sprengladung von mehreren Hundert Kilogramm“ aus (Antwort auf die
Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/3987).
Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, die Lecks in den
Pipelines Nord Stream 1 und 2 könnten zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen
Jahres-Gesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768).
Die Bundesregierung erklärte auf Fragen Abgeordneter verschiedener
Fraktionen, sich über die Urheberschaft der mutmaßlichen Anschläge derzeit noch
nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen sollten, sich
„aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht äußern zu wollen (Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Sie wollte
auch keine Auskunft darüber geben, welche Schiffe von NATO-Ländern oder
Russland sich in den Wochen vor den mutmaßlichen Anschlägen in dem
fraglichen Gebiet befunden haben (Antwort auf die Schriftliche Frage 111 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987).
In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des
Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am
28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig
gleichgültig, ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks
entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt,
weil aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen
seit Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir
brauchen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56,
S. 6153).
Die Fragesteller haben den Eindruck und die Befürchtung, das nach ihrer
Wahrnehmung demonstrative und provokative Desinteresse an der schweren
Beschädigung einer Milliardeninvestition und zentralen kritischen
Infrastruktur Deutschlands gilt auch für die Bundesregierung. Die Fragesteller bekunden
ihr sehr hohes Interesse an der Aufklärung der mutmaßlichen Anschläge, wer
auch immer der Schuldige sein mag. Sie erwarten ein entsprechend sehr hohes
Engagement von der Bundesregierung.
Die „Berliner Zeitung“ berichtet: Drei Wochen nach den Explosionen gab es
noch nicht einmal Untersuchungen vor Ort, obwohl sich nach Angaben der
Nord-Stream-Betreibergesellschaft am 3. Oktober der Druck in den
Erdgasleitungen erwartungsgemäß stabilisiert hat, was nach dem Eindruck der
Fragesteller Untersuchungen ermöglicht haben müsste (https://www.berliner-zeitun
g.de/politik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-linke-politi
kerin-sahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informationen-zu-pipel
ine-anschlaegen-li.277250; https://www.nord-stream.com/de/presse-info/press
emitteilungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/).
Am 30. September 2022 erklärte der amerikanische Außenminister Anthony
Blinken auf einer Pressekonferenz: „Wir sind jetzt der führende Lieferant von
Flüssigerdgas für Europa […]. Dies ist auch eine enorme Chance. Es ist eine
enorme Chance, die Abhängigkeit von russischer Energie ein für alle Mal zu
beseitigen und damit Wladimir Putin die Bewaffnung der Energie als Mittel
zur Durchsetzung seiner imperialen Pläne zu nehmen. Das ist sehr bedeutsam
und bietet eine enorme strategische Chance für die kommenden Jahre“
(https://www.state.gov/secretary-antony-j-blinken-and-canadian-foreign-minis
ter-melanie-joly-at-a-joint-press-availability/).
Die Fragesteller konstatieren: Der Außenminister der USA bezeichnet die
mutmaßliche Sprengung einer der zentralen kritischen Infrastrukturen des
Kontinents als „enorme strategische Chance“. Die Fragesteller möchten
festhalten: Weder der Bundeskanzler, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz noch das Auswärtige Amt haben zu dieser bemerkenswerten
Aussage Stellung genommen.
Der russische Präsident Wladimir Putin mutmaßte am 30. September 2022,
seines Erachtens seien die Anschläge das „Werk der Angelsachsen“ (https://w
ww.interfax.ru/russia/865717). Der russische Außenminister Sergej Lawrow
vertrat am 8. Oktober 2022 die Ansicht, Russland und Deutschland seien die
Hauptleidtragenden (https://mid.ru/en/press_service/minister_speeches/1833
089/).
Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesregierung eine gemeinsame
Untersuchung mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen Amtskollegen ist
vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation Team bilden – eine gemeinsame
Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten Ermittler
entsenden“, sagte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser
(https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermittler-team-mit-schwede
n-und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-explo-81492620.bild.html;
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines-bka-
geht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881f
de-24e2-456b-aad0-653c65fa3563).
Der Preis für Gas – und in der Folge auch für weitere Energieträger – ist für
private und gewerbliche Verbraucher in beispiellose Höhen gestiegen. Dies
bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit – oder darüber hinaus:
Industrielle Verbraucher müssen in Deutschland bis zu zehn Mal so viel für
Strom und Erdgas bezahlen wie ihre amerikanischen Konkurrenten. Das
„Handelsblatt“ schreibt: „Es herrscht Wirtschaftskrieg – nicht nur zwischen
dem Westen und Russland, sondern auch zwischen den USA und der EU; nur,
dass dies hierzulande niemand anspricht.“ Die Sprengung der Ostseepipelines
stünde ganz im Zeichen dieses Krieges (https://www.handelsblatt.com/unterne
hmen/gas-und-strom-deutschland-steckt-in-einer-energiepreisfalle-in-schluess
elindustrien-werden-betriebe-reihenweise-schliessen/28622880.html; https://w
ww.handelsblatt.com/technik/it-internet/wirtschaftspolitik-deutsche-unterneh
men-bauen-ihre-standorte-in-den-usa-immer-weiter-aus-/28697464.html).
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried
Russwurm hält die Substanz der Industrie für bedroht (https://www.berliner-ze
itung.de/wirtschaft-verantwortung/erste-firmen-stoppen-produktion-fuer-imm
er-substanz-der-industrie-bedroht-li.262725).
In einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft sprechen
52 Prozent der Befragten von einer „existenziellen“ Herausforderung durch
die hohen Energiepreise (https://www.rnd.de/wirtschaft/umfrage-viele-mittelst
aendische-unternehmen-fuerchten-um-ihre-existenz-FOG6ZKW3A3WG6GX
LVDZX3NTBBY.html, 28. September 2022). Im August 2022 erreichten die
Erzeugerpreise, die gemeinhin als Vorbote der Inflation gelten, den
historischen Rekord von 45,8 Prozent (Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr); dem
höchsten Wert seit Beginn der Erhebung 1949 – Tendenz „rasant“ steigend
(https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/erzeugerpreise-rekordanstie
g-inflation-vorlaeufer-101.html, 20. Oktober 2022). Das Vertrauen der
Verbraucher in die Zukunft ist zugleich so niedrig, wie noch nie seit Beginn der
Messungen des GfK-Konsumklima-Index' (https://de.statista.com/statistik/dat
en/studie/2425/umfrage/gfk-konsumklima-index/).
Dr. Wolfgang Große Entrup, der Hauptgeschäftsführer des Verbands der
Chemischen Industrie, erklärte am 20. September 2022: „Der Schritt von der
weltweit führenden Industrienation zum Industriemuseum war noch nie so klein“
(https://www.n-tv.de/ticker/Deutsche-Chemieindustrie-warnt-vor-Abwanderu
ng-von-Produktion-ins-Ausland-article23600643.html).
Am 5. Oktober 2022 schlug Russland Gaslieferungen über die eine noch
funktionstüchtige Pipeline vor (https://www.spiegel.de/ausland/russland-ukraine-n
ews-am-mittwoch-wladimir-putin-unterzeichnet-annexion-von-ukrainischen-g
ebieten-a-2ce88b57-f28f-4b54-9ece-ea7324c8e05e).
Am 15. Oktober 2022 trat die schwedische Ministerpräsidentin Magdalena
Andersson dem Eindruck entgegen, dass Schweden nicht mehr mit Dänemark
und Deutschland bei der Untersuchung der Gaslecks an den beschädigten
Nord-Stream-Pipelines zusammenarbeiten wolle (https://www.spiegel.de/ausl
and/schweden-andersson-dementiert-alleingang-in-nord-stream-2-untersuchun
g-a-20c7a7ba-7b66-4305-8f56-235b12ed108d).
1. Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs,
Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in
einem Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender
Bloomberg davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten,
dass kurz vor dem Sabotageakt „US-Militärhubschrauber, die
normalerweise in Danzig stationiert sind, über dem Gebiet kreisten“ (in dem die
mutmaßlichen Anschläge stattfanden; https://www.jeffsachs.org/intervie
wsandmedia/wc5p5k2cbndm2xaerfghe2ncndj849), hat sie sich hierzu
eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und welche
Schlussfolgerungen hat sie ggf. für sich daraus gezogen (bitte
begründen)?
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, welche, über eine
eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische
Marinebrigade 561, die unweit von Kaliningrad und damit vom Tatort stationiert ist
(vgl. https://www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/riesige-gas-leck
s-sabotierte-spezialtruppe-nord-stream-was-wir-ueber-putins-kampftauch
er-wissen_id_155915765.html)?
3. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
jede der vier Sprengsätze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben
dürfte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-stream-anschlag-ope
ration-seebeben-a-2525d727-a892-4781-89b7-34cd5d1ecae3)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt seit dem
10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches – StGB) und anderer
Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung von zwei Gaspipelines des
Konsortiums “Nord Stream“ in der Ostsee am 26. September 2022. Das
Bundeskriminalamt und die Bundespolizei (BPol) wurden insoweit mit der
Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung
betraut. Dabei wird sämtlichen sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung des
zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.
Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der einzelnen
Fragestellungen muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im
Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine
Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret
weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.
4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Untersuchungen der Bundesanwaltschaft wegen „verfassungsfeindlicher
Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der Justiz Dr. Marco
Buschmann am 10. Oktober 2022 ankündigte (https://www.rnd.de/politi
k/nord-stream-1-und-2-nach-gas-lecks-leitet-bundesanwaltschaft-ermittlu
ngsverfahren-ein-7YVQZKLDQ74NJTBRUUFYCFC35U.html)?
Mit den Ermittlungen zu dem der Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt sind
beim GBA die Mitarbeiter eines Referats der Abteilung Spionage befasst.
5. Ist der Medienbericht zutreffend, dass nach § 88 des Strafgesetzbuchs
(StGB) untersucht wird, obgleich sich der Paragraph ausdrücklich auf
„Störhandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“
bezieht (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__88.html; https://www.j
ungewelt.de/artikel/436483.schwedischer-k%C3%BCstennebel.html)?
a) Wenn ja, bedeutet dies, dass auch „Störhandlungen im räumlichen
Geltungsbereich des Gesetzes“ begangen wurden, und falls ja,
welcher Art waren nach Kenntnis der Bundesregierung diese
„Störhandlungen“, bzw. warum sieht sich die Bundesanwaltschaft nach
Kenntnis der Bundesregierung veranlasst, hiervon auszugehen bzw. dies für
möglich zu halten?
b) Wenn ausschließlich Untersuchungen außerhalb des
Geltungsbereichs des Gesetzes angestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage
geschieht dies?
6. Welche Beweggründe veranlassen die Bundesanwaltschaft bzw. den
Bundesjustizminister dazu, anzuordnen, Untersuchungen nach § 88 StGB
und nicht nach einem anderen Paragraphen durchzuführen?
Die Fragen 5 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der GBA führt das erwähnte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 StGB), weil für die Anwendbarkeit der
genannten Vorschrift in diesem Fall genügt, dass das betreffende
Sabotageobjekt im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches gelegen ist. Dies ist
hinsichtlich der auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
anlandenden Gaspipeline “Nord Stream 1“ der Fall. Die jeweilige Störhandlung
kann hingegen auch außerhalb des Geltungsbereichs des Strafgesetzbuches
begangen worden sein, da § 91a StGB insoweit keine Anwendung findet (vgl.
Bundestagsdrucksache 5/2860, S. 11). Darüber hinaus wird das
Ermittlungsverfahren auch wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
(§ 308 StGB) geführt.
7. Ist die Formulierung des Bundesministers der Finanzen Christian
Lindner vom „Energiekrieg“ mit anderen Mitgliedern des
Bundeskabinetts abgestimmt, und bekennt sich die gesamte Bundesregierung zu
dieser Formulierung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Interviews/2022/2022-10-07-spiegel.html)?
8. Wenn sich die gesamte Bundesregierung zu der in Frage 7 erfragten
Formulierung bekennt, gibt es entsprechend auch „Kriegsparteien“, und
welche „Kriegsparteien“ gibt es nach Auffassung des Bundesministers der
Finanzen bzw. der Bundesregierung entsprechend in diesem Falle, und
welche Interessen vertreten sie?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Begriff des „Energiekrieges“ ist sinnbildlich verwendet und stellt keinen
Krieg im völkerrechtlichen Sinn dar. Er soll verdeutlichen, dass Russland in der
aktuellen Lage auch Energie(rohstoffe) als Druckmittel zum Erreichen
politischer Ziele einsetzt. Zuvorderst ist es das erklärte Interesse der
Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor den Folgen, zum
Beispiel des starken Anstiegs der Gaspreise, zu schützen und die
Energieversorgung und -sicherheit zu gewährleisten.
9. Strebt die Bundesregierung ggf. an, den „Energiekrieg“ (vgl. Frage 7) zu
beenden, und welche entsprechenden Schritte hat sie ggf. unternommen?
10. Welche Bedingungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt
sein, um den „Energiekrieg“ (s. o.) ggf. zu beenden?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU hat in Reaktion auf den völkerrechtswidrigen, russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten mehrere
Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet, die auch den Energiesektor und die
Zusammenarbeit im Energiebereich betreffen. Die Bundesregierung wird die
gemeinsamen Sanktionen weiterhin umsetzen, sie sieht derzeit keine
Möglichkeiten für eine Aufhebung der Sanktionen.
11. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte
Äußerung des amerikanischen Außenministers vom 30. September 2022
bekannt, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, insbesondere
hinsichtlich seiner Äußerung, dass die Zerstörung eine „enorme Chance“
sei, und wie lautet diese ggf.?
12. Hat die Bundesregierung erwogen, öffentlich auf die in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Äußerung des amerikanischen
Außenministers vom 30. September 2022 einzugehen, die Zerstörung sei eine
„enorme Chance“, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Äußerungen des amerikanischen Außenministers
zur Kenntnis genommen, der in der zitierten Pressekonferenz am 30. September
2022 allerdings nirgendwo die in Frage 11 und 12 und in der Vorbemerkung der
Fragesteller unterstellte Äußerung gemacht hat. Vielmehr hat er die
Bemühungen Europas um eine Senkung des Energieverbrauchs und das gleichzeitige
Verfolgen eines Übergangs zu erneuerbaren Energien als enorme Chance
bezeichnet.
13. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher
Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung
a) ein Motiv für derartige Anschläge besäßen und/oder
b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige
Anschläge besäßen,
und wenn ja, wie lautet diese ggf.?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
14. Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den internationalen
Gepflogenheiten, dass ein von einem internationalen Vorfall betroffenes
Land, wie bei dem mutmaßlichen Anschlag auf die Nord-Stream-
Leitungen, an der Aufklärung bzw. Untersuchung teilnimmt, und wenn
ja, inwiefern?
Jedem Staat steht es frei, im Rahmen seiner Zuständigkeit Ermittlungen
einzuleiten und Rechtshilfeersuchen zu stellen.
15. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache
erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an
den Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt,
warum Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den
Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung dafür
eingetreten, dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils
ausführen)?
16. Sind russische Behörden an die Bundesregierung oder an deutsche
Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen
Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Behörden ggf. an
die dänische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an
Behörden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den
mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen
und welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte
ausführen)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die
Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen
beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern)?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
Aufgrund der darin dargestellten Abwägung muss eine Beantwortung der
Fragen auch unterbleiben, soweit Auskünfte über eigenständige Ermittlungen und
Untersuchungen von Drittstaaten begehrt werden, da dies die souveränen
Rechte und Hoheitsbefugnisse des betroffenen Drittstaates hinsichtlich etwaiger dort
vorgenommener Amtshandlungen verletzen würde und derartige Angaben
zugleich die Möglichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren gefährden würden.
19. Trifft der Medienbericht zu, dass das rund zwei Wochen nach den
mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff
„Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und
Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz
gekommen sein sollen, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung verfügten
(https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklaerun
g-101.html; https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-g
rund-auf-schweigsam.html)?
An Bord des Mehrzweckbootes MITTELGRUND befanden sich keine Taucher
und Sprengstoffexperten der Bundeswehr.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, warum die „Mittelgrund“ ggf.
unzureichend ausgerüstet gewesen ist und welche Konsequenzen dies für die
hierfür Verantwortlichen und den Fortgang der Untersuchungen hatte
(wenn ja, bitte ausführen)?
Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe
erfolgten subsidiär und mit verfügbaren Ressourcen. Das Mehrzweckboot MIT-
TELGRUND war gemäß den Forderungen der antragstellenden Behörde
ausgerüstet und einsatzbereit.
21. Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den
Sabotageakten von welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung
zu welchen Zeitpunkten bislang angestellt (https://www.berliner-zeitun
g.de/politik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-
linkepolitikerin-sahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informatione
n-zu-pipeline-anschlaegen-li.277250)?
22. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
neben Deutschland, Schweden und Dänemark auch die USA eigene
Ermittlungen durchführen (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/nord
stream-pipelines-ermittlungen-101.html)?
23. Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die
in Frage 21 genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte
ausführen)?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland
unternimmt, oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen Dänemarks bzw.
Schwedens bzw. Behörden der beiden genannten Länder mit den russischen
Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht, und steht die
Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbehörden selbst mit diesen
russischen Pendants in Kontakt (https://www.tagesschau.de/inland/gesell
schaft/nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html; https://www.themos
cowtimes.com/2022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kre
mlin-a79113)?
25. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es
einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe,
das sich womöglich auf dem Meeresgrund befinde, und welche
Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen (https://www.tagesschau.de/inla
nd/gesellschaft/nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html)?
Die Fragen 21 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Soweit die Fragen 21
bis 25 auch Auskünfte über die Ermittlungen von Drittstaaten umfassen, wird
zusätzlich auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 verwiesen.
26. Warum kommt die Bundesregierung nach erfolgter Güterabwägung
zwischen dem Staatswohl und der Aufklärung eines der größten
Terroranschläge in Europa mit finanziellen Auswirkungen im Milliarden-Euro-
Bereich zu ihrer Ansicht, die Veröffentlichung der
Aufklärungsergebnisse sei nicht von erheblichem öffentlichen Interesse (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/4141)?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Restriktionen der „Third-
Party-Rule“, die den internationalen Austausch von Informationen der
Nachrichtendienste betrifft, verwiesen. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für
die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober
2016 (Rz. 162–166) gewürdigt (vgl. Antwort auf die Schiftliche Frage 2 des
Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 30/4141). Lägen
solche Informationen vor, wären diese evident geheimhaltungsbedürftig, weil
sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse beinhalten, die unter der Maßgabe der
vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an die
deutschen Nachrichtendienste weitergleitet wurden. Ein Bekanntwerden von
Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde
als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte
eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe der Nachrichtendienste des Bundes
am internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Eine mögliche
Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit
ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines
Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich
zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen
Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der
Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher
Interessen im Ausland. Ein Bekanntwerden der Informationen würde zudem die
weitere Aufklärung geheimdienstlicher Aktivitäten in und gegen die
Bundesrepublik Deutschland erheblich erschweren. Die in der Bezugsfrage seinerzeit
erbetenen Informationen berührten somit derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwogen und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen musste.
Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages war im vorliegenden Fall
nicht ausreichend, um der besonderen Sensibilität der angeforderten
Informationen für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
ausreichend Rechnung zu tragen.
27. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen Präsidenten
des Bundesnachrichtendienstes August Hanning bekannt, dass man „die
Sache gewiss bald aufklären werde“, weil die Ostsee seit dem Kalten
Krieg das am besten überwachte Gewässer der Welt sei (https://paz.de/art
ikel/still-ruht-die-ostsee-a7691.html), hat sie sich hierzu ggf. eine
Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Die Bundesregierung hat die Aussagen von August Hanning zur Kenntnis
genommen.
28. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer
schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegensteht, und wie
lautet diese ggf.?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Soweit
die Frage auch Auskünfte über die Ermittlungen von Drittstaaten umfasst, wird
zusätzlich auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 verwiesen.
29. Hat das Umweltbundesamt mittlerweile genauere Abschätzungen über
die Methanaustritte aus den beschädigten Leitungen Nord Stream 1
und 2 anstellen können, und wie lauten diese ggf., bzw. wann ist mit
ihnen zu rechnen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 126 auf Bundestagsdrucksache 20/3768)?
Das Umweltbundesamt hat bisher keine genaueren Abschätzungen über die
Methanaustritte aus den beschädigten Nordstream 1 und 2 Pipelines erstellt und
plant auch nicht, dies zu tun.
30. Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben zu der Frage
machen, ob und ggf. inwiefern eine Reparatur der beschädigten Pipelines
möglich ist (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/3859)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung geht die Nord Stream AG grundsätzlich
von der Möglichkeit einer Reparatur der Nord Stream 1 Röhren aus, konkret
kann dies aber erst von der Nord Stream AG beurteilt werden, wenn die
Ergebnisse der derzeit durch die Nord Stream AG durchgeführten Untersuchungen
der Schäden vorliegen.
Zu den Planungen der Nord Stream 2 AG bezüglich der Reparatur der
beschädigten Röhre liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die geschädigten
Gasleitungen versichert waren, wenn ja,
a) wer war nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsnehmer,
b) bei welcher Versicherungsgesellschaft bzw. welchen Gesellschaften
waren die Leitungen mit welcher Versicherungssumme versichert,
c) inwiefern betrachtet der Versicherungsgeber den Versicherungsfall
nach Kenntnis der Bundesregierung als eingetreten?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Nord Stream AG die Pipeline
Infrastruktur versichert hat und sich gegenwärtig im Austausch mit dem
Versicherungsmakler befindet. Weitergehende Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Zum Status der Versicherung der Nord Stream 2 Röhren liegen
keine Informationen vor.
32. Steht die Bundesregierung mit den NATO-Partnern dazu in Kontakt,
welche gemeinsame und entschlossene Reaktion auf den „vorsätzlichen,
rücksichtslosen und unverantwortlichen Sabotageakt“ auf die kritische
Infrastruktur ergriffen werden kann, oder beabsichtigt sie dies für die
Zukunft, oder sollen hierzu Vorstellungen entwickelt werden, bzw. hat sie
bereits Vorstellungen hierzu entwickelt (https://www.nato.int/cps/en/nato
hq/official_texts_207733.htm?selectedLocale=en)?
Im Zuge der mutmaßlichen Sabotageakte tauschen sich die Alliierten verstärkt
zu Maßnahmen zur besseren Überwachung der Kritischen Infrastruktur aus.
Auch die maritime Präsenz der NATO in der Nord- und Ostsee wurde verstärkt.
33. Trifft der Medienbericht zu, dass sich in der 41. Kalenderwoche, also
rund zwei Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in
Zusammenarbeit mit der Bundesmarine zu den Tatorten begeben und mit Hilfe
einer Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben (https://www.junge
welt.de/artikel/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himme
l.html)?
a) Wenn ja, war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den
Tatorten oder gingen ihm ein oder mehrere Aufenthalte voraus?
b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht?
c) Wenn ja, welche Behörden waren daran jeweils beteiligt (bitte
aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, ist das Bundeskriminalamt in die Untersuchungen
eingebunden, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 33 bis 33d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 1 bis 3.
34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die
US-Marine beim NATO-Manöver Baltops im Juni 2022 vor Bornholm,
also in dem Gebiet, in dem später die Anschläge stattfanden, unter
anderem ihre modernsten Unterwasserdrohnen vorführte (https://www.junge
welt.de/artikel/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himme
l.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
35. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frequenz der
Inspektionsfahrten zur Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem
Meeresgrund in den deutschen Hoheitsgewässern, der ausschließlichen
Wirtschaftszone und möglicherweise auch darüber hinaus durch die
deutsche Marine und die Küstenwache seit den Anschlägen auf die
Erdgasleitungen Ende September 2022 erhöht, und wenn ja, inwiefern?
Die NATO hat zur Verbesserung des maritimen Lagebildes die Verstärkung der
Seeraumüberwachungsmaßnahmen im Nordflankenraum angeordnet. Daran
beteiligt sich auch die Deutsche Marine. Zum einen mit wiederkehrenden Flügen
von Seefernaufklärern zur regelmäßigen Seeraumüberwachung und zum
anderen über die Beteiligung mit Booten und Schiffen an der Very High Readiness
Joint Task Force Maritime, dem maritimen Anteil der schnellen Eingreiftruppe
des Bündnisses, die in den Seegebieten von Atlantik sowie Nord- und Ostsee
patrouilliert.
Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung
verstärkt Seestreifen in räumlicher Nähe von Kritischer Infrastruktur durch. Die
entsprechende Überwachungsintensität ergibt sich auf der Basis einer
regelmäßig aktualisierten Gefährdungsbewertung für den Einsatzraum im Abgleich mit
anderen, parallel zu bewältigen Einsatzanlässen zur Abwehr von Gefahren oder
zur Verfolgung von Straftaten.
36. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Gefährdung der
Unterseekabel (zum Beispiel für den Internetverkehr) durch die russische
Marine in der Ost- sowie Nordsee (bitte begründen)?
Die russischen Seestreitkräfte verfügen grundsätzlich über die Fähigkeit zur
unterseeischen Manipulation.
37. Sind andere Staaten seit den Anschlägen auf die Erdgasleitungen Ende
September 2022 mit einem Hilfeersuchen an die Bundesregierung
herangetreten, dass deutsche Marineschiffe bei der Sicherung von
Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund in den jeweiligen
Hoheitsgewässern, der ausschließlichen Wirtschaftszone und möglicherweise auch
darüber hinaus unterstützend tätig werden oder hat die Bundesregierung
dies anderen Staaten angeboten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
38. Führt die Bundesregierung als Folge der Anschläge auf die
Erdgasleitungen Ende September 2022 verstärkt Gespräche innerhalb der NATO oder
der EU hinsichtlich der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf
dem Meeresgrund, und wenn ja, inwiefern?
39. Wenn Frage 38 bejaht wurde, sind als Folge der oben erfragten
Gespräche ggf. konkrete Absprachen oder Vereinbarungen hinsichtlich der
Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund
getroffen worden oder strebt dies die Bundesregierung an?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Sabotageakte Ende September finden in NATO und EU verstärkt
Gespräche und Beratungen zum Schutz Kritischer Infrastruktur statt.
Ferner wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
40. Sind Partnernationen auf die Bundesregierung zugegangen, damit das
Kommando Spezialkräfte zur Schadensanalyse an den Ostseepipelines
Nord Stream 1 und 2 beitragen kann oder hat die Bundesregierung dies
angeboten (Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf
Bundestagsdrucksache 20/3859)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
41. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die norwegische Regierung dem
von der Betreibergesellschaft Nord Stream 1 gecharterten Schiff, um
hinsichtlich der mutmaßlichen Anschläge zu ermitteln, nicht erlaubt hat,
Norwegen zu verlassen (https://www.nord-stream.com/de/presse-info/pre
ssemitteilungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-0410202
2-529/, 4. Oktober 2022), hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und
wie lautet diese ggf.?
42. Wenn Frage 41 bejaht wurde, hat sich die Bundesregierung ggf. dafür
eingesetzt, das von Nord Stream zur Untersuchung gecharterte Schiff
doch auslaufen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 41 und 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Nord Stream AG insbesondere mit
den Anrainerstaaten Dänemark, Schweden und Norwegen der von der
Explosion an den Pipelines betroffenen Zone in engem Austausch steht und inzwischen
nach sukzessiver Aufhebung der von den zuständigen Behörden zunächst
verhängten Sicherheitszone nunmehr mit einem eigens gecharterten Spezialschiff
begonnen hat, selber die Schäden zu inspizieren und dazu auch auf der
genannten Website weiter aktuell informiert.
43. Hat sich die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 neben Dänemark und
Schweden auch an die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung auch an deutsche Behörden gewandt, um Untersuchungen
durchführen zu können?
Die Nord Stream AG hat sich an die Bundesregierung gewandt und darüber
informiert, dass sie Untersuchungen an den zerstörten Röhren in der
schwedischen und dänischen Außenwirtschaftszone vornehmen will.
44. Kann die Bundesregierung den Bericht der schwedischen Zeitung
„Expressen“ bestätigen, dass ein mindestens 50 Meter langer Teil einer
Pipeline fehlt (https://www.berliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-
bilder-der-sabotierten-nordstream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
45. Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, ob, und falls ja,
inwiefern die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 mittlerweile am Ort der
mutmaßlichen Anschläge Nachforschungen anstellen konnte (https://ww
w.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-the-no
rd-stream-pipeline-updated-04102022-529/, 4. Oktober 2022; bitte ggf.
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen über Presseberichte hinaus, wonach die
Betreibergesellschaft der Nord Stream 1 mit Untersuchungen befasst ist, keine
weitergehenden Erkenntnisse vor.
46. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen
(Marine, Küstenschutz, Lotsen) mitgeplottete (auch ohne AIS)
Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum Zeitpunkt der Explosionen von Nord
Stream 1 und 2 in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe der Explosionen
befanden (Antwort auf die Schriftliche Frage 117 auf
Bundestagsdrucksache 20/3859)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.
47. Hat der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann mit Blick auf
die Ereignisse im Zusammenhang mit der Entlassung des damaligen
Generalbundesanwalts Harald Runge (der damalige Bundesminister der
Justiz Heiko Maas wies 2015 den damaligen Generalbundesanwalt Harald
Runge an, „ein möglicherweise unliebsames Ergebnis nicht zu
berücksichtigen“, und als sich der Generalbundesanwalt dagegen verwahrte,
wurde er vom Bundesjustizminister entlassen) hinsichtlich der Anschläge
auf die Pipelines von seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem
Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht, und wenn ja, inwiefern (§ 147 des
Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG; vgl. https://www.lto.de/recht/justiz/j/j
ustiz-bmjv-weisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizminister-einfluss-una
bhaengigkeit-eugh-gvg/#:~:text=In%20Deutschland%20ist%20die%20St
aatsanwaltschaft,erteilen%2C%20auch%20in%20konkreten%20Einzelf
%C3%A4llen; https://www.spiegel.de/politik/deutschlanie d/
netzpolitikermittlungen-richterbund-kritisiert-heiko-maas-a-1047267.html)?
Der Bundesminister der Justiz hat im Rahmen der Ermittlungen des GBA zu
dem der Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt keine Weisung nach § 146 des
Gerichtsverfassungsgesetzes erteilt.
48. Aus welchen Gründen konnte die Sprecherin des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat (BMI) am 17. Oktober 2022 keine Auskunft
darüber geben, warum die gemeinsame Ermittlungsgruppe mit Schweden
und Dänemark nicht zustande komme, während dänische Behörden
wenige Tage zuvor erklärt hatten, die gemeinsamen Untersuchungen mit
Deutschland und Schweden machten gute Fortschritte (https://lostine
u.eu/wie-das-nord-stream-attentat-vertuscht-wird/; https://www.themosc
owtimes.com/2022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kre
mlin-a79113)?
Die Sprecherin des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat
in der Regierungspressekonferenz am 17. Oktober 2022 den Unterschied
zwischen einem Joint Investigation Team („gemeinsame Ermittlungsgruppe“) und
gemeinsamen Ermittlungen erläutert. Ein Widerspruch zwischen den Aussagen
der Sprecherin des BMI und den Aussagen der dänischen Behörden, wie in der
Frage angelegt, besteht nicht.
49. Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. beabsichtigen deutsche
Behörden, sämtliche Erkenntnisse zu teilen, und falls ja, mit wem (https://ww
w.berliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-der-sabotierte
n-nordstream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
50. Haben die anderen Staaten, die Untersuchungen durchführen, nach
Kenntnis der Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, sämtliche
Erkenntnisse zu teilen – und mit wem zu teilen, und wenn ja, inwiefern
(https://www.berliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-de
r-sabotierten-nordstream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)?
Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Soweit die
Frage 50 auch Auskünfte über die Ermittlungen von Drittstaaten umfasst, wird
zusätzlich auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 verwiesen.
51. Wer ist für den Schutz kritischer Infrastruktur in internationalen
Gewässern zuständig, und wie kommt derjenige ggf. seiner Aufgabe bzw.
Verantwortung nach (in Deutschland sind die Betreiber kritischer
Infrastrukturen verantwortlich für deren Schutz vor Sabotagehandlungen)?
War oder ist Deutschland für den Schutz kritischer Infrastrukturen in
internationalen Gewässern in bestimmten Sektoren zuständig, und um
welche handelte bzw. handelt es sich ggf.?
Grundsätzlich sind die Betreiber Kritischer Infrastrukturen verantwortlich für
deren Schutz. Bei konkreten Gefährdungen von Kritischen Infrastrukturen sind
die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern für die Abwehr von Gefahren im
Rahmen ihrer Aufgaben zuständig. Die BPol nimmt auf Nord- und Ostsee ihre
Aufgaben nach § 2 des Bundespolizeigesetzes (Grenzschutz) wahr. Hierzu zählt
auch die grenzpolizeiliche Überwachung des Küstenmeeres. Darüber hinaus
nimmt die BPol auch Aufgaben nach § 6 des Bundespolizeigesetzes (Aufgaben
auf See) sowie andere übertragene Aufgaben außerhalb des deutschen
Küstenmeeres wahr. Dabei wird die Ausschließliche Wirtschaftszone auf Nord- und
Ostsee regelmäßig überwacht.
Die BPol bezieht mobile und stationäre maritime Infrastrukturen in die
operative Planung ihrer Präsenzmaßnahmen auf See mit ein und wirkt hierdurch zu
deren Schutz mit.
52. Welche Aussagen kann die Bundesregierung ggf. mittlerweile
hinsichtlich der Möglichkeit, den Kosten und des Zeitraums der Reparatur der
Pipeline in Anbetracht der Tatsache machen, dass die
Betreibergesellschaft von Nord Stream von den USA mit Sanktionen belegt wurde
(Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
Die Reparatur der Pipelines ist die Angelegenheit der Nord Stream AG und der
Nord Stream 2 AG. Zu Kosten und Dauer der Reparaturen der Röhren der Nord
Stream AG liegen bisher keine Informationen vor, dies ist abhängig von den
derzeit noch laufenden Untersuchungen durch das Unternehmen. Gegen die
Nord Stream AG wurden keine Sanktionen durch die USA verhängt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung hat die Nord Stream 2 AG bisher keine Schritte
zur Untersuchung der Schäden an den Röhren eingeleitet.
53. Zu welchen Ergebnissen haben die Beratungen Deutschlands mit
Ländern der EU und der NATO ggf. geführt, die die Bundesregierung am
11. und 14. Oktober 2022 erwähnt hat (Antwort auf die Schriftlichen
Fragen 52 und 79 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage berät sich Deutschland weiterhin
eng in Abstimmung mit seinen Verbündeten in der NATO und Partnern in der
EU, um Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen zu verstärken.
Diese Beratungen sind vertraulich. Weitere Schlüsse müssen sich darüber hinaus
aus den teilweise noch durchzuführenden Untersuchungen vor Ort ergeben.
Daher kann die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu
möglichen Ergebnissen machen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 52 und 79 auf Bundestagsdrucksache
20/3987 verwiesen.
54. a) Wann endete nach Kenntnis der Bundesregierung der Gasaustritt (die
Fragesteller verweisen hier und in den Folgefragen bis einschließlich
Frage 54e auf die Angabe der Bundesregierung vom 11. Oktober
2022, die Begutachtung der Schäden an den Nord-Stream-Pipelines
habe „wegen Gasaustritt bislang nicht erfolgen“ können; Antwort auf
die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Informationen vor. Die betroffenen Gebiete wurden durch die
zuständigen Behörden von Dänemark und Schweden aus Sicherheitsgründen
gesperrt und erst, nachdem kein Gas mehr austrat, freigegeben.
b) Wann haben deutscher Ermittler bzw. Behörden die Lage vor Ort
erstmals untersucht?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
c) Wann haben schwedische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
d) Wann haben dänische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
e) Wann haben ggf. Ermittler bzw. Behörden weiterer Staaten nach
Kenntnis der Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht?
Die Fragen 54c bis 54e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann genau Behörden der genannten
Staaten oder anderer Staaten die Lage vor Ort erstmals untersuchten.
55. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, erwägt sie diese bzw. steht sie
hierzu mit anderen Ländern in Kontakt, um die Ausstattung deutscher
Behörden zur Sicherung und Überprüfung kritischer Infrastruktur auf
dem Meeresgrund zu verbessern, ähnlich wie Großbritannien mit seinem
am 4. Oktober 2022 bestätigten Ankauf zweier entsprechender Schiffe
(https://www.economist.com/international/2022/10/20/vladimir-putin-sa
ys-the-worlds-energy-infrastructure-is-at-risk)?
Die Bundesregierung ist in den EU-Ratsarbeitsgruppen, die sich mit dem
Schutz kritischer Infrastruktur befassen, vertreten. Hier stimmt sie sich
regelmäßig mit den anderen Mitgliedstaaten ab, um ein hohes Sicherheitsniveau
beim Cyberschutz und beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in
Europa zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4267
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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