[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3143
17. Wahlperiode 04. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2948 –
Europol und internationaler Datentausch
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits seit letztem Herbst bemühen sich die USA um Zugang zu Europols
Arbeitsdateien für Analysezwecke (AWF) „Hydra“ („weltweiter islamistischer
Terrorismus“) und „Dolphin“ („Terrorismus innerhalb der EU“). Die US-
Initiative wird vom EU-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchové unterstützt.
Europol und die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust sind
angehalten, hierzu eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Mit dem Zugriff auf die
Europol-Dossiers würden die USA an weitreichende Erkenntnisse gelangen,
darunter Daten zu Verurteilten und Verdächtigen, Kontakt- und Begleitpersonen,
Mobilfunk, Internetanschlüssen, zum Einsatz von Agenten oder Stimmprofile.
Im Dezember 2003 betrieb Europol laut Auskunft der Bundesregierung 19 AWF,
in denen 146 143 Personen erfasst waren. Die größte AWF mit Anzeigen von
Finanzinstituten über geldwäscheverdächtige Transaktionen und
grenzüberschreitenden Bargeldverkehr bevorratete damals Informationen über 68 870
Personen.
Neben den Abkommen zu Finanz- und Passagierdatentransfers sind weitere
Schritte in einem „EU-US joint statement on enhancing transatlantic
cooperation in the area of justice, freedom and security“ niedergelegt, die vor allem eine
engere Zusammenarbeit mit den Agenturen Europol, der Agentur für justizielle
Zusammenarbeit Eurojust und der EU-Migrationspolizei Frontex betreffen.
Europol schließt Kooperationsabkommen mit für die EU als prioritär
eingestuften „Drittstaaten“, darunter Russland, Mexico, Kolumbien und Israel. Das noch
zu verhandelnde Abkommen mit Israel ist umstritten, da es die polizeiliche
Präsenz Israels in Ost-Jerusalem formal anerkennt und damit die Haltung der EU
zur Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel unterläuft.
Europol will laut Jahresbericht 2009 „Drehscheibe für polizeiliche
Informationen“ werden und darf mit dem seit 1. Januar 2010 gültigen neuen Europol-
Beschluss neben bereits bestehenden weitere Systeme zur Verarbeitung
personenbezogener Daten errichten. Mit der erfolgten, notwendigen Änderung des
deutschen Europol-Gesetzes haben neben den bisher allein berechtigten
Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt nun die Bundespolizei, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. September 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3143 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Zollfahndungsdienst und alle Dienststellen der Länderpolizeien die
Möglichkeit, unmittelbar an bei Europol geführte Daten zu gelangen. Sie sind
ebenso befugt, über das Bundeskriminalamt mittels einem automatisierten
Verfahren („Data Loader“) Daten einzustellen. Deutschland ist bislang sowohl
Hauptzulieferer als auch größter Abnehmer von Europols Datenbanken.
Europol wird – womöglich zusammen mit dem Brüsseler
Geheimdienstzentrum SitCen – zum Knotenpunkt des von der EU geplanten Monitorings von
„Radikalisierung“, das neben „islamistischen Terrorismus“ auch Daten über
Globalisierungskritiker sammeln soll. Die Agentur betreibt mit dem Projekt
„Check the Web“ bereits eine Plattform zur Überwachung des Internets.
Deutschland hat die Federführung des Unterprojekts „Erforschung
extremistischer islamistischer Internetseiten – Analyse und Präventivmaßnahmen“ zur
Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet übernommen.
Bereits jetzt arbeitet Europol nach eigenen Angaben mit moderner IT-
Technologie (IT = Informationstechnik) zur effizienten Analyse bevorrateter Daten.
1. An wie vielen Analysis Workfiles (AWF) sind welche deutsche Behörden
beteiligt?
Deutschland beteiligt sich an 20 der 21 bei Europol aktuell geführten AWFs. Je
nach Kriminalitätsaufkommen und regionalen Kriminalitätsschwerpunkten in
Deutschland beteiligen sich neben dem Bundeskriminalamt (BKA)
anlassbezogen auch Dienststellen der Polizeien der Länder, der Bundespolizei und des
Zollfahndungsdienstes.
a) Welche AWF betreiben deutsche Stellen federführend?
Keine deutsche Stelle betreibt eine AWF federführend. AWF sind
Auswerteprojekte von Europol zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden der EU-
Mitgliedstaaten.
b) Wie viele Personendaten sind aktuell in welchen AWF gespeichert?
Es liegen keine Erkenntnisse über die in den einzelnen AWF gespeicherten
Personendaten vor.
c) Wie viele Sachdaten sind aktuell in welchen AWF gespeichert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in AWF Dossiers
nicht nur von Verdächtigen, sondern auch von ihren Kontaktpersonen
erstellt werden und „Daten, aus denen die rassische oder ethnische
Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche
Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen“ gesammelt
werden?
Es ist zutreffend, dass die AWF auch Informationen zu Kontaktpersonen
enthalten können (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d des Europol-Ratsbeschlusses, ABl.
EU 2009 Nummer L 121, S. 37 ff.). Dies ist fachlich erforderlich, um eine
erfolgreiche Aufklärung von Straftaten und Strukturen gewährleisten zu können.
Der Europol-Direktor legt in der Errichtungsanordnung i. S. d. Artikels 16 des
Europol-Ratsbeschlusses für eine AWF fest, ob personenbezogene Daten, aus
denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse
oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit
hervorgehen, in die AWF aufgenommen werden dürfen und warum diese Daten
als unbedingt erforderlich für die entsprechende AWF angesehen werden. Auch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3143für die Umsetzung bestehen strenge Vorschriften: Die genannten Daten
verarbeitet Europol nur, wenn sie für die Zwecke der betreffenden Datei unbedingt
notwendig sind und wenn diese Daten andere in derselben Datei bereits enthaltene
personenbezogene Daten ergänzen.
Beziehen sich die o. g. personenbezogenen Daten auf Kontakt- und
Begleitpersonen, müssen hierzu in der Errichtungsanordnung spezifische Gründe
angeführt werden; diese Daten werden nur auf ausdrücklichen Antrag von zwei oder
mehr der an dem Analyseprojekt teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten verarbeitet.
Die betreffenden Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck, zu dem sie
gespeichert wurden, nicht mehr erforderlich sind. Europol ist es dabei untersagt,
unter Verletzung dieser Zweckbestimmung eine bestimmte Personengruppe
allein aufgrund der oben genannten Datenkategorien auszuwählen.
e) Nach welchem Procedere werden diese Personendaten von Europol
weitergegeben?
Die Weitergabe von Analyseergebnissen richtet sich nach Artikel 14 Absätze 4
bis 7, Artikel 14 Absatz 8 i. V. m. Artikel 22 Absatz 1, Artikel 23 Absatz 1,
Artikel 17 und Artikel 19 des Europol-Ratsbeschlusses.
f) Wird Deutschland an der geplanten AWF „Maritime Piracy“ teilnehmen,
und falls ja, zu welchem Zweck?
Am 19. Januar 2010 wurde bei Europol die AWF „Maritime Piracy“ errichtet,
um die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der
Bekämpfung der Piraterie durch operative sowie strategische Auswertungen zu
unterstützen. Zu diesem Zweck ist Deutschland von Beginn an Mitglied der
AWF.
g) Existiert eine AWF oder eine sonstige Europol-Arbeitsgruppe zu
Tierrechtsaktivismus, und sind deutsche Stellen daran beteiligt?
Europol hat die AWF „Dolphin“ eingerichtet, in welcher Straftaten u. a. mit
Bezug zu militanten Tierschützern auswertet werden. Deutsche
Strafverfolgungsbehörden übermitteln Informationen zu diesen Straftaten über das
Bundeskriminalamt an die AWF „Dolphin“, sofern zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten
von der Straftat betroffen sind und aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und
der Folgen der Straftat ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten
erforderlich ist.
2. Nach welchem Procedere gelangt Europol an Daten, die nach dem SWIFT-
Abkommen von US-Behörden analysiert und dort als relevant für
Ermittlungen oder Strafverfolgung innerhalb der EU eingestuft wurden?
Die Übermittlung von Daten, die nach dem Abkommen zwischen der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung
von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen
Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms
zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (ABl. EU vom 27.07.2010,
L 195/5-15) von US-Behörden analysiert wurden und der Europäischen Union
bei der Ermittlung, Verhütung, Aufdeckung oder Verfolgung von Terrorismus
oder Terrorismusfinanzierung dienlich sein können, richtet sich nach den
Artikeln 9 und 10 dieses Abkommens. Nähere Einzelheiten werden noch festgelegt.
Drucksache 17/3143 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Stellen bei Europol erhalten welche Datensätze?
Anlässlich des o. g. Abkommens ist bei Europol die neue Organisationseinheit
O 9 im „Operations Department“ eingerichtet worden. Die
Organisationseinheit O 9 soll nach derzeitigem Kenntnisstand Daten erhalten, welche für die
Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verfolgung, Verhütung,
Aufdeckung und Ermittlung von Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung
dienlich sein können. Erkenntnisse über praktische Erfahrungen bei Europol
liegen bislang nicht vor.
b) Welche Stellen bei Europol entscheiden, wo die Datensätze weiter
prozessiert werden?
Diese Entscheidung obliegt der Organisationseinheit O 9 bei Europol.
3. Welche deutschen Behörden haben nach Änderung des deutschen Europol-
Gesetzes Zugriff auf bei Europol geführte Datensammlungen?
Nach dem Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2504)
geändert worden ist, sind neben dem BKA die Behörden der Bundespolizei und des
Zollfahndungsdienstes sowie die Polizeien der Länder befugt, Daten in das
Europol-Informationssystems einzustellen und abzurufen. Den Polizeien der
Länder sind Behörden der Zollverwaltung gleichgestellt, wenn sie im Einzelfall
zur Verfolgung von Straftaten tätig werden, die mit einem der in § 2 Absatz 1 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2933), genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen.
a) Nach welchem Procedere werden Abfragen durch deutsche Behörden
vorgenommen?
Das Europol-Informationssystem wird in Deutschland über das gesicherte
Netzwerk der deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Für
Abfragen greifen berechtigte Anwender der deutschen Strafverfolgungsbehörden
über eine verschlüsselte Verbindung direkt auf das Europol-Informationssystem
zu, vgl. Artikel 13 Absatz 1 Europol-Ratsbeschluss; Artikel 2 § 3 Absatz 1
Europol- Gesetz. Die Verwaltung der Benutzerberechtigungen nimmt jede nationale
Strafverfolgungsbehörde in eigener Zuständigkeit vor.
b) Welche deutschen Behörden betreiben eine automatisierte
Synchronisation per „Data Loader“?
Die Datenzulieferung zum Europol-Informationssystem erfolgt aus Deutschland
über eine technische Schnittstelle im BKA und ausschließlich automatisiert aus
den bestehenden Verbund- bzw. Zentraldateien, die vom BKA den Polizeien der
Länder sowie von Bundespolizei und Zollfahndungsdienst genutzt werden. Die
Nutzung dieser „Data Loader“ erfolgt nur für das Europol-Informationssystem.
c) Wie viel Prozent aller Daten bei Europol stammen von deutschen
Behörden?
Der deutsche Beitrag beläuft sich auf ca. 33 Prozent.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3143d) Wie viel Prozent aller Suchvorgänge bei Europol werden aus
Deutschland vorgenommen?
Im Kalenderjahr 2009 wurden 31 Prozent der Suchvorgänge aus Deutschland
vorgenommen.
4. Welche Stellen der EU bzw. ihrer EU-Mitgliedstaaten sind am Projekt
„Check the Web“ beteiligt?
Das Informationsportal „Check the Web“ wird durch Europol entwickelt, wobei
die EU-Mitgliedstaaten Europol im Rahmen von Tagungen ihren fachlichen und
technischen Bedarf mitteilen. Bei „Check the Web“ handelt es sich um einen
Europol-Service, auf welchen ausschließlich Europol sowie benannte Experten
der EU-Mitgliedstaaten Zugriff haben.
a) Woran genau wird dort gearbeitet?
Mit der Einrichtung des Informationsportals „Check the Web“ wird das Ziel
verfolgt, eine Plattform für den Austausch von strategischen Erkenntnissen der EU-
Mitgliedstaaten im Bereich inkriminierter islamistisch-extremistischer
Internetauftritte zu schaffen und so die Grundlage für ein arbeitsteiliges, Ressourcen
schonendes Vorgehen bei der Beobachtung und Analyse der genannten Inhalte zu
legen.
b) Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von der geplanten
Transformation von „Check the Web“ in eine AWF?
Da Internetauftritte auch personenbezogene Daten enthalten, richtete Europol
die AWF ein, um dem Bedarf der Strafverfolgungsbehörden der EU-
Mitgliedstaaten nach Austausch auch von personenbezogenen Auswerteergebnissen und
den datenschutzrechtlichen Anforderungen von Europol zu entsprechen. Die
Transformation wurde mit der Eröffnung der einschlägigen AWF am 18.
Dezember 2009 abgeschlossen.
c) Sind deutsche Internet-Überwachungszentren an „Check the Web“
beteiligt, und falls ja, welche?
Im „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) bearbeiten unter
Gesamtgeschäftsführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) das BfV, das BKA, der
Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD)
sowie der Generalbundesanwalt (GBA) Fragestellungen zu islamistischen
Internetseiten. Ansprechpartner für das Informationsportal „Check the Web“ ist dabei
das Bundeskriminalamt.
5. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des US-Department für
Homeland Security, an den beiden AWF „Hydra“ (weltweiter islamistischer
Terrorismus) und „Dolphin“ beteiligt zu werden?
Ein Ersuchen von US-Behörden an Europol zur Teilnahme an der AWF
„Dolphin“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hinsichtlich der AWF
„Hydra“ haben die US-Behörden ein Ersuchen zur Teilnahme an Europol
gerichtet. Die USA sind angehalten, hierzu eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Diese
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den US-Behörden noch nicht an
Europol übermittelt. Erst auf Basis der konkreten Informationen in dieser Studie
können Europol und die an der AWF teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten prüfen,
ob einer Teilnahme der US-Behörden an der AWF „Hydra“ zugestimmt werden
könnte.
Drucksache 17/3143 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer seitens Europol und
Eurojust erstellten Machbarkeitsstudie hierzu (falls ja, bitte beifügen)?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
b) Welche mitgliedstaatlichen und EU-Stellen (auch parlamentarische)
müssten hierfür ihre Zustimmung geben?
Für eine Teilnahme von US-Behörden an der AWF „Hydra“ müssen alle an der
AWF beteiligten Teilnehmer und Europol zustimmen (vgl. Artikel 14 Absatz 8
des Europol-Ratsbeschlusses).
6. Bei welcher EU-Institution sollte das geplante EU-Projekt zur Erfassung
von „Radikalisierung“ nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt
werden?
Ein „EU-Projekt zur Erfassung von ‚Radikalisierung‘“ ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Sollte das in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/2717 angesprochene Instrument gemeint sein, wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2788 verwiesen. Nach dem
Verständnis der Bundesregierung soll das genannte Instrument dazu dienen, das
Format der Darstellung von nach bestehenden rechtlichen Regelungen erhobenen
und auszutauschenden Informationen – im Sinne eines „Formulars“ bzw. einer
„Checkliste“ – zu vereinheitlichen. Institutionelle Fragen stellen sich insoweit
nicht. Für die Einrichtungen der EU gelten unabhängig von dem genannten
Instrument die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen.
a) Ist eine Integration von „Check the Web“ in das EU-Projekt zur
Erfassung von „Radikalisierung“ geplant?
„Check the web“ steht zu dem genannten Instrument in keiner Verbindung, und
hierzu bestehen auch keine Pläne.
b) Welche anderen deutschen behördlichen Datensammlungen sollten nach
Ansicht der Bundesregierung in das geplante Projekt zu
„Radikalisierung“ einfließen?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes werden das Instrument nicht nutzen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/2788 verwiesen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass neben den USA
auch Drittstaaten, mit denen Europol Kooperationsabkommen
abgeschlossen hat, in den Besitz von Daten zu „Radikalisierung“, mithin auch
Globalisierungskritikerinnen und -kritikern gelangen könnten?
Für die Kooperation von Europol mit Drittstaaten gelten die einschlägigen
Rechtsvorschriften, die durch das in der Bundestagsdrucksache 17/2717
angesprochene Instrument nicht verändert werden. Somit werden die
Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener
Daten durch Europol hierdurch nicht verändert.
7. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Kommission, eine
Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ („violent travelling offenders“) im
europäischen Kriminalaktennachweis (EPRIS) zu integrieren?
Die EU-Kommission hat zu den Vorhaben „European Police Record Index
System“ (EPRIS) und „Reisende Gewalttäter“ jeweils eine Vorstudie durchge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3143führt. Auf Grundlage der Ergebnisse der beiden separaten Vorstudien sollte dann
über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Im Ergebnis der beiden Vorstudien schlug die Kommission vor, bei der nunmehr
durchzuführenden Machbarkeitsstudie zu „EPRIS“ ebenfalls das Vorhaben
„Reisende Gewalttäter“ gleich mit zu untersuchen. Aus Sicht der EU-
Kommission spricht für diesen Vorschlag, dass beide Vorhaben inhaltliche
Überschneidungen aufweisen. Unter anderem geht die EU-Kommission davon aus, dass zu
jedem „Reisenden Gewalttäter“ immer auch eine Kriminalakte besteht.
Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich gegen den Vorschlag der EU-
Kommission ausgesprochen; vielmehr sollten zwei getrennte Machbarkeitsstudien
durchgeführt werden. Erst bei diesem Verfahrensschritt kann zuverlässig geklärt
werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich inhaltliche Überschneidungen
und übereinstimmende Zielrichtungen bei den beiden Vorhaben gibt. Jedenfalls
sollten zunächst gesondert die jeweiligen Voraussetzungen einer
Datenverarbeitung, etwaige Zugriffsrechte, notwendige Datenschutzregelungen und
Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch geprüft werden. Eine Entscheidung der
EU-Kommission nach der Stellungnahme der Bundesregierung ist noch nicht
ergangen.
a) Würde dieses Szenario nur rechtskräftig verurteilte Personen betreffen?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten zwei getrennte Machbarkeitsstudien zu
den Vorhaben „EPRIS“ und „Reisende Gewalttäter“ durchgeführt werden. Im
Rahmen der beiden Studien wären dann jeweils der Umfang und die Einzelheiten
der beiden Vorhaben zu prüfen. Eine Entscheidung der Kommission zum
weiteren Vorgehen ist noch nicht ergangen.
b) Ist von deutscher Seite geplant, die deutsche Datei „IgaSt“ in die
Datensammlung zu „Radikalisierung“ zu integrieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass in einigen
Mitgliedstaaten der Begriff „Störer“ polizeirechtlich nicht definiert ist,
diese Länder mithin keine Datensammlungen zu „reisenden Gewalttäter/
- innen“ führen dürfen?
Die Bundesregierung kann die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten nicht
bewerten.
8. Trifft es zu, dass wie im Blog der „taz“ beschrieben (
http://blogs.taz.de/ctrl/
2010/08/17) Europol die Führung des neuen Projekts „Information
Exchange Platform for Law Enforcement Agencies“ (IXP) übernommen hat?
Im Januar 2010 hat die spanische EU-Ratspräsidentschaft einen Vorschlag
zur Einrichtung einer „Information Exchange Platform for Law Enforcement
Agencies“ (IXP) in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe vorgestellt. Spanien und
Europol wurden mit der Umsetzung dieser Initiative betraut; Deutschland ist
daran nicht beteiligt.
a) Welches Ziel verfolgt das IXP?
Die Ausgestaltung der IXP befindet sich noch im Entwurfsstadium. Soweit
bisher bekannt, verfolgt die IXP das Ziel, die Vernetzung und den
Wissenstransfer zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung einer
zentralisierten sicheren Website (Informationsaustauschplattform), die Informationen zu
Drucksache 17/3143 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenationalen Behörden, EU-Institutionen, Expertennetzwerken, geltenden
Strafverfolgungsinstrumenten, Übersetzungswerkzeugen, Kommunikationskanälen
etc. enthält, zu fördern.
b) Welche nationalen und EU-Polizeibehörden sollen an das IXP
angeschlossen werden?
c) Welche Datenbanken sollen ins IXP integriert werden?
d) Wie sollen im IXP Grundsätze wie Datensparsamkeit und Datenschutz
gewährleistet werden?
Diese Fragen können derzeit noch nicht beantwortet werden, da sich die
Ausgestaltung der IXP noch im Entwurfsstadium befindet.
9. Worum geht es beim „Prüm Helpdesk“ zur langfristigen Unterstützung des
Prüm-Datenaustauschs, dessen Federführung Europol ebenfalls
übernehmen soll?
In der zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppe wird die Einrichtung eines „Helpdesk“
zur technischen Umsetzung der sog. EU-Prüm-Beschlüsse (Ratsbeschlüsse
2008/615/JI und 2008/616/JI) diskutiert. Dabei geht es um Hilfestellungen
zugunsten der Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung des
automatischen Austauschs von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten und Daten
aus Fahrzeugregistern z. B. durch Unterstützung bei der Softwareentwicklung,
Fehleranalyse und -beseitigung. Die Diskussionen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen.
10. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der „Future Group“ unter
Leitung des damaligen Bundesministers des Innern Dr. Wolfgang
Schäuble von 2007, ab 2014 eine „euro-atlantische Kooperation mit den
USA“ in Bereichen innerer Sicherheit einzugehen?
Die Arbeiten der Zukunftsgruppe sind abgeschlossen, sie hat im Juli 2008 ihren
Abschlussbericht vorgelegt. Verbindliche politische Vorgaben enthält aber nur
das sog. Stockholmer Programm, das Mehrjahresprogramm für den Bereich
Justiz und Inneres 2010 bis 2014, das die Staats- und Regierungschefs beim
Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2009 angenommen haben.
a) Welche Abkommen zwischen der USA und der EU sind nach Kenntnis
der Bundesregierung im Bereich Justiz und Inneres bis 2014 geplant?
Im Stockholmer Programm sowie im Arbeitsprogramm der Kommission für
2010 sind zwei EU-US-Abkommen vorgesehen: das EU-US-
Datenschutzabkommen sowie das EU-US-PNR-Abkommen. Die Kommission hat angekündigt,
beim JI-Rat am 7./8. Oktober 2010 den Entwurf eines Verhandlungsmandats für
ein neues EU-US-PNR-Abkommen vorzustellen. Derzeit angewendet wird das
vorläufige EU-US-PNR-Abkommen. Der von der Kommission vorgelegte
Entwurf eines Verhandlungsmandats für ein EU-US-Datenschutzabkommen wird
zurzeit in den zuständigen Ratsgremien beraten.
b) Wie soll sich die von zahlreichen EU-Gremien geforderte engere
Zusammenarbeit der USA mit den Agenturen Europol, Eurojust und
Frontex sowie dem Situation Center (SitCen) ausgestalten?
Zwischen Europol und US-Behörden besteht seit 2001 ein strategisches
Zusammenarbeitsabkommen. Mit einem Ergänzungsabkommen aus dem Jahr 2002
wurden auch der gegenseitige Austausch personenbezogener Daten sowie der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3143Austausch von Verbindungsbeamten zwischen US-Behörden und Europol
vereinbart. Zudem haben Frontex und die USA im April 2009 ein Arbeitsabkommen
unterzeichnet. Im Rahmen erster Orientierungsgespräche sind mögliche Formen
der Zusammenarbeit in den Bereichen Risikoanalyse, Entwicklung und
Forschung im Grenzschutz sowie Aus- und Fortbildung von Grenzschutzbeamten
erörtert worden. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen ist bisher noch nicht
erfolgt.
Das Situation Center (SitCen) ist keine Agentur, sondern derzeit noch eine
Abteilung innerhalb des Generalsekretariats der Europäischen Union. SitCen soll am
1. Januar 2011 in den Europäischen Auswärtigen Dienst überführt werden. Über
eine Zusammenarbeit zwischen dem SitCen und US-amerikanischen Behörden
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor
c) Wie steht die Bundesregierung zum US-Vorschlag, in den genannten
Agenturen eigene Verbindungsbeamte einzuführen, um den
Informationsaustausch zu erleichtern?
Mit Bezug zu Europol wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen.
Der Bundesregierung ist der Vorschlag, eigene Verbindungsbeamte bei SitCen
einzuführen, nicht bekannt.
d) An welchen Projekten im „westlichen Balkan“, Westafrika und der
Sahel-Region wollen EU und USA im Bereich Justiz und Inneres
zusammenarbeiten?
Die EU und die USA kooperieren, zum Teil mit weiteren lokalen, nationalen und
multilateralen Akteuren, in den Regionen Westbalkan, Westafrika und Sahel. Im
Westbalkan z. B. sind sowohl die USA als auch viele europäische Staaten
(Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Italien,
Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Großbritannien) Beobachter des sog.
SECI-Centers (South Eastern Europe Cooperation Initiative, Regionalcenter zur
Bekämpfung des transnationalen Verbrechens). In Westafrika und der Sahel-
Zone konzentriert sich die Zusammenarbeit v. a. auf die Drogenbekämpfung.
Die regionale Kooperation wird häufig bei den halbjährlichen EU-US Treffen
der Justiz- und Innenminister thematisiert.
11. Was ist gemeint, wenn Europol von der Überführung des zuvor
strategischen Abkommens mit Kolumbien in eine „operative Zusammenarbeit“
spricht?
Strategische Abkommen beschränken sich auf den Austausch von technischen
und strategischen Informationen (z. B. neue Modi Operandi, neue
Ermittlungstechniken, Situationsberichte). Mit dem am 21. September 2010 unterzeichneten
„Abkommen über die operationelle und strategische Zusammenarbeit zwischen
Kolumbien und Europol“ soll die seit 2004 bestehende strategische
Zusammenarbeit mit Kolumbien nunmehr um den Austausch von personenbezogenen
Daten ergänzt werden (sog. operatives Abkommen), um die Mitgliedstaaten der
EU und Kolumbien bei der Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsfelder zu
unterstützen. Voraussetzung für den Abschluss des Abkommens war u. a. die
Feststellung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus durch die
Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) von Europol.
Drucksache 17/3143 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Dient die Kooperation auch der Kontrolle und Bekämpfung
kolumbianischer bewaffneter Bewegungen?
Für die Zielsetzung und die Inhalte von Abkommen Europols mit Drittstaaten
(Artikel 23 Absatz 2 des Europol-Ratsbeschlusses) sind die Artikel 3 ff. des
Europol-Ratsbeschlusses maßgeblich. Auch das Abkommen mit Kolumbien
verweist hinsichtlich der Kriminalitätsfelder auf das Mandat von Europol.
Europol verarbeitet zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden der EU-
Mitgliedstaaten nur Informationen mit Bezug zu Daten aus den EU-Mitgliedstaaten.
Eine Auswertung von Straftaten, welche in Kolumbien und ohne Bezug zu
EU-Mitgliedstaaten begangen werden, findet bei Europol nicht statt.
b) In welcher Art und Weise sind deutsche Behörden an der
Zusammenarbeit mit Kolumbien im Bereich Justiz und Inneres beteiligt?
Das BKA arbeitet im Bereich der Bekämpfung der Rauschgift- und
Falschgeldkriminalität mit den kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
12. Was ist der Stand der Verhandlungen des Kooperationsabkommens
zwischen Europol und Israel?
Der Entwurf eines „Abkommens zur operationellen Zusammenarbeit zwischen
Europol und Israel“ wird im Europol-Verwaltungsrat und in der zuständigen
Arbeitsgruppe diskutiert. Es bedarf des noch ausstehenden Beschlusses des
Europol-Verwaltungsrates, den JI-Rat um ein Mandat zur Zeichnung des
Abkommens zu ersuchen.
a) Welche Informationen sollen im Rahmen des Abkommens getauscht
werden?
b) Auf welche Daten hätten israelische Behörden demnach Zugriff?
c) Wie lange würden die Daten in Israel gespeichert?
d) Dürfte Israel die Daten an Drittstaaten weitergeben?
Der Inhalt des Abkommensentwurfs wird derzeit noch beraten und steht daher
noch nicht abschließend fest. Im Rahmen von Abkommen mit Drittstaaten
(Artikel 23 Absatz 2 des Europol-Ratsbeschlusses) übermittelt Europol Daten,
die nach Maßgabe des Europol-Ratsbeschlusses (Artikel 3 ff.) erlangt wurden.
Der Abkommensentwurf beschränkt die Verarbeitung der auf Anfrage Israels
erhaltenen Daten auf die Erfüllung des bei der Übermittlung angegebenen
Zwecks; danach sind die Daten zu löschen. Eine Weitergabe erlangter Daten von
Israel an Drittstaaten ist nach dem Entwurf grundsätzlich unzulässig.
13. Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von einem etwaigen
Europol-Abkommen mit Israel?
a) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu einem etwaigen
Abkommen angesichts des Missbrauchs eines deutschen Passes im Rahmen
der Ermordung des Palästinensers Mahmud Abdel Rauf al-Mabhuh, die
von mutmaßlichen Agenten des israelischen Geheimdienstes begangen
wurde?
b) Sieht die Bundesregierung nach diesem Vorfall eine besondere Gefahr
in der Weitergabe von Daten an Israel?
Die Bundesregierung unterstützt Europol bei der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung; dies gilt auch für den Abschluss von Kooperationsabkommen mit
Drittstaaten gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Europol-Ratsbeschlusses.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3143Durch ein Kooperationsabkommen zwischen Europol und Israel ist für die
deutschen Polizeibehörden insbesondere ein Mehrwert bei der Bekämpfung des
religiös motivierten internationalen Terrorismus zu erwarten. Sowohl deutsche
Einrichtungen in Israel als auch israelische Einrichtungen in Deutschland stehen
unverändert im Zielspektrum islamistischer Terroristen. Zum
Verhandlungsstand wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Im Übrigen betrifft die mit einer Mutmaßung verbundene Frage laufende
Ermittlungsverfahren. Die Bundesregierung äußert sich aus grundsätzlichen
Erwägungen nicht zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
14. Trifft es zu, dass die israelische „International Counter-Terrorism Academy“
(ICSA) Forschungsgelder der EU zu einem Projekt gegen
„Radikalisierung“ erhält?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein israelisches Institut mit Namen „The
International Security and Counter-Terrorism Academy“ (ISCA) an einem
Forschungsprojekt beteiligt ist, das Fördermittel im Rahmen des 7.
Forschungsrahmenprogramms der EU erhält.
a) Falls ja, was ist der Forschungsauftrag der ICSA?
Das Projekt trägt den Namen „Scientific Approach to Fighting Radical
Extremism“ (SAFIRE) und beschäftigt sich mit Fragestellungen der Radikalisierung.
Einzelheiten zum Projekt sind im Internet veröffentlicht (
www.safire-project.eu).
b) Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von der
Beteiligung der ICSA an europäischer Sicherheitsforschung?
Deutsche Partner sind an dem o. g. Projekt nicht beteiligt; über den Nutzen
etwaiger Projektergebnisse kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Weitere Beteiligungen der ISCA an europäischer Sicherheitsforschung sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie sind israelische Behörden und Firmen in andere EU-Projekte im
Bereich „Radikalisierung“ sowie computergestützter Bekämpfung von
Kriminalität und Terrorismus eingebunden (bitte im Einzelnen
aufschlüsseln)?
Eine Einbindung israelischer Behörden und Firmen in andere EU-Projekte zum
Bereich Radikalisierung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
15. Wie ist es gemeint, dass Europol wie in der Entschließung des Rates vom
3. Juni 2010 festgehalten fortan in die Sicherheitszusammenarbeit bei
Sportveranstaltungen wie „internationale Fußballturniere“ eingebunden
werden soll?
Europol hat gemäß Europol-Ratsbeschluss u. a. die Aufgabe, die EU-
Mitgliedstaaten bei größeren internationalen Veranstaltungen mit Erkenntnissen und
Analysen zu unterstützen. Sofern die Zuständigkeit von Europol betroffen ist,
leitet das Bundeskriminalamt relevante Informationen weiter, die Europol zur
Durchführung seiner Aufgabe benötigt.
Drucksache 17/3143 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Haben deutsche Behörden jemals Informationen mit Europol zu
„Mayor Events“ wie Gipfeltreffen oder Sportereignisse getauscht (falls ja,
bitte aufschlüsseln)?
Ein Informationsaustausch zwischen Deutschland und Europol im Rahmen von
– in Deutschland ausgerichteten – Großereignissen fand u. a. statt zur Fußball
WM 2006, zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 und zum NATO-Gipfel in
Kehl/Straßburg 2009.
b) Haben deutsche Stellen Risikobewertungen zu „Mayor Events“ von
Europol erhalten (falls ja, bitte aufschlüsseln)?
Im Vorfeld zur Fußball-WM 2006 übermittelte Europol auf Ersuchen des
Bundeskriminalamtes ein einschlägiges Gefährdungslagebild.
16. Welche Maßnahmen im Rahmen der „Schlussfolgerungen des Rates über
29 Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Außengrenzen und zur
Bekämpfung der illegalen Einwanderung“ stehen unter der Leitung bzw.
Verantwortung von Europol?
Keine der 29 Maßnahmen aus den genannten Ratsschlussfolgerungen bzw. deren
Umsetzung steht unter der Leitung oder der Verantwortung von Europol.
17. Inwiefern trifft es zu, dass innerhalb des Ständigen Ausschusses für die
operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI)
darüber nachgedacht wird, das geplante Informationsnetzwerk „Europäisches
Grenzkontrollsystem“ (EUROSUR) von der „Bekämpfung der illegalen
Migration“ auf die „Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten
Kriminalität“ zu erweitern?
a) Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung davon?
b) Wie sollen in diesem Falle datenschutzrechtliche Grundsätze
gewährleistet werden, wenn auch Geheimdienste an EUROSUR
angeschlossen werden?
Es trifft zu, dass die EU-Kommission in Vorbereitung auf die Sitzung des
Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren
Sicherheit (COSI) am 30. April 2010 die Idee einbrachte, dass in das Lagebild
„Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereiches“ auch Informationen
nationaler Nachrichtendienste einfließen sollen. Deutschland hatte um
nochmalige Überprüfung dieses Vorschlags gebeten. Ein Austausch
nachrichtendienstlicher Informationen über das EUROSUR-Netzwerk war bisher nicht
Gegenstand von Beratungen im Expertenkreis.
18. Welche deutschen Personen, Einrichtungen und Behörden sind nach
Kenntnis der Bundesregierung am „Europäischen Netz der Experten für
Radikalisierung“ (ENER) beteiligt?
In der Vergangenheit haben neben Mitarbeitern des Bundesministeriums des
Innern (BMI) Vertreter des BfV, des BKA und der Bundeszentrale für politische
Bildung an ENER-Sitzungen teilgenommen.
a) Was ist der Zweck des ENER?
Um den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik in dem Bereich der
Radikalisierung zu fördern, schuf die Kommission im Jahr 2008 das Europäische Netz der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3143Experten für Radikalisierung (ENER). ENER versteht sich als
Diskussionsforum.
Im Rahmen verschiedener Seminare trafen sich Vertreter der betroffenen
Ministerien, der Sicherheitsbehörden, Sozialwissenschaftler und Wissenschaftler
anderer Fachbereiche, um bewährte Verfahren zu erarbeiten und auszutauschen,
wobei bislang ausschließlich der Bereich Islamismus/islamistischer Terrorismus
im Fokus stand.
b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit des
ENER bezüglich der Datensammlung zu „Radikalisierung“ geplant?
Dies ist der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Welche vom EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung angeregten
Projekte werden, wie es in der Kommissionsmitteilung KOM(2010) 386
angedeutet ist, vom ENER unterstützt?
Dazu ist der Bundesregierung nichts bekannt.
19. Welche Ergebnisse zeitigte das von Europol im Juni 2010 durchgeführte
Seminar über die „Nutzung des Internets für extremistische Propaganda“,
das einen „Methodenvergleich nicht nur mit Blick auf islamistischen
Extremismus“ zum Ziel hatte und gleichzeitig „Rechtsextremismus,
Tierschutzaktivismus und Anarchismus“ analysieren wollte?
Das für Juni 2010 geplante Seminar über die „Nutzung des Internets für
extremistische Propaganda“ wurde nicht durchgeführt.
20. Wie viele der laut aktuellem Jahresbericht 662 Mitarbeiter von Europol
werden von Deutschland gestellt (bitte nach Arbeitsbereich aufschlüsseln)?
Die im aktuellen Jahresbericht erwähnte Anzahl von 662 Mitarbeitern bezieht
sich nicht ausschließlich auf das Vertragspersonal von Europol. In diese
Zählung wurden u. a. die Mitarbeiter (MA) in den Verbindungsbüros der EU-
Mitgliedstaaten bei Europol (ca. 125 MA) und aus den EU-Mitgliedstaaten
entsandte Sachverständige einbezogen. Das Europol-Vertragspersonal besteht aus
ca. 490 MA, davon 39 MA aus Deutschland (darunter 13 MA aus dem BKA).
Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol sind acht MA eingesetzt. Aktuell
hat Deutschland vier Sachverständige zu Europol entsandt. Die deutschen MA
bei Europol, die einen polizeilichen Hintergrund aufweisen, sind vorrangig im
„Operations Department“ eingesetzt. Die im „Capabilities Department“ und im
„Governance Department“ eingesetzten deutschen MA stammen vorrangig
nicht von deutschen Strafverfolgungsbehörden.
21. Welche konkrete Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf
EU-Ebene vorgenommen, um die im Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehene Kontrolle von
Europol durch das Europäische Parlament und durch die nationalen
Parlamente sekundärrechtlich umzusetzen?
22. Setzt sich die Bundesregierung für die Ausgestaltung der
parlamentarischen Kontrolle von Europol ein, und wenn ja, in welcher Hinsicht ist sie
hierbei initiativ geworden?
Nach Artikel 88 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) sollen der Aufbau, die Arbeitsweise und der Tätigkeitsbereich
Drucksache 17/3143 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon Europol vom Europäischen Parlament und Rat im ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. In einer Verordnung sollen dabei die
Einzelheiten für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische
Parlament festgelegt werden, an der die nationalen Parlamente beteiligt werden. Die
EU-Kommission will dazu im Herbst 2010 eine Mitteilung über die
demokratische Kontrolle herausgeben. Das Initiativrecht für eine zukünftige Europol-
Verordnung liegt bei der EU-Kommission. Die Bundesregierung wird sich bei
der Erarbeitung einer Verordnung konstruktiv einbringen.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob von Europol oder Interpol
Wiesbaden „Ferndurchsuchungen“ von Computern vorgenommen werden (falls
ja, bitte nach Datum und Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?
Bedienstete von Europol und Interpol mit Sitz in Lyon/Frankreich dürfen keine
Zwangsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten durchführen.
24. Falls Europol oder Interpol Wiesbaden noch keine „Ferndurchsuchungen“
durchführte, ist eine solche Praxis zukünftig geplant, bzw. sind die
technischen Voraussetzungen hierfür bereits vorhanden?
a) Wie sähe nach Ansicht der Bundesregierung die Rechtslage aus, wenn
Europol oder Interpol in Rechner in Deutschland eindringen würde?
b) Welche deutschen Stellen müssten hierfür ihre Zustimmung geben?
c) Wie wären demnach Prinzipien wie Datensparsamkeit und Datenschutz
gewährleistet?
Planungen mit dem Inhalt, dass Europol oder Interpol-Bedienstete berechtigt
werden sollen, Zwangsmaßnahmen in Deutschland zu ergreifen, sind nicht
bekannt.
d) Hat das deutsche Bundeskriminalamt jemals Daten von Europol,
Interpol oder anderen Behörden außerhalb Deutschlands geliefert
bekommen, die per „Ferndurchsuchung“ erhoben wurden?
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
e) Haben deutsche Behörden jemals ihre Zustimmung zu
„Ferndurchsuchungen“ von in Deutschland befindlichen Rechnern durch
Ermittlungsteams anderer Länder gegeben?
Derartige Zustimmungen wurden nicht erteilt.
f) Auf welchem Weg können Europols Erkenntnisse aus
„Ferndurchsuchungen“ an Drittstaaten weitergegeben werden?
Voraussetzung für die Übermittlung von Daten von Europol an Dritte ist der
Abschluss eines Abkommens gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Europol-
Ratsbeschlusses. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Von welchen neuen geplanten Projekten im IT-Bereich Europols hat die
Bundesregierung Kenntnis?
Zu den zwischen Europol und den EU-Mitgliedstaaten abgestimmten
wichtigsten IT-Projekten für die Kalenderjahre 2010/2011 gehören die
Weiterentwicklung der Europol-Anwendungen SIENA (Secure Informationen Exchange
Network Application), des Europol-Informationssystems sowie die Einführung des
EU Bomb Database Systems.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3143a) Worum handelt es sich beim „Internet Crime Reporting Online
System“?
Im Rahmen des „Internet Crime Reporting Online Systems“ werden
grundsätzlich Straftaten, bei denen das Internet zur Begehung genutzt wird, im Europol-
Informationssystem erfasst.
b) Wie sind deutsche Einrichtungen innerhalb der „European Cybercrime
Platform“ angebunden?
Die „European Cybercrime Platform“ bei Europol befindet sich derzeit noch im
Aufbau. Es ist beabsichtigt, dass künftig auch deutsche
Strafverfolgungsbehörden entsprechende Informationen an Europol zuliefern.
c) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des EU-Terrorismus-
Koordinators, ein „umfassenderes Konzept für das Vorgehen gegen
Cyber-Terrorismus, Cyber-Kriminalität, Cyber-Angriffe und Cyber-
Kriege“ zu entwickeln?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag zunächst zur Kenntnis genommen.
d) Wie ist Europol ins Projekt „Harmony“ der belgischen Präsidentschaft
eingebunden bzw. was ist hierzu geplant?
Das Projekt „Harmony“ ist ein Projekt der belgischen EU-Ratspräsidentschaft, in
das Europol neben den Niederlanden und Großbritannien eingebunden ist.
Derzeit wird die Initiative in den zuständigen Ratsgremien behandelt, der Rat wird
voraussichtlich noch 2010 über sie entscheiden. Die „HARMONY“-Initiative
verfolgt u. a. das Ziel, bei der Bekämpfung der organisierten und schweren
Kriminalität eine bessere Verzahnung und Abstimmung der auf EU-Ebene
verabschiedeten Prioritätensetzungen und den nationalen Schwerpunktsetzungen zu
erreichen. Europol könnte im Rahmen eines „EU policy cycle“ eine zentrale
Rolle einnehmen, u. a. bei der Erstellung von Bedrohungsanalysen im Bereich
der organisierten und schweren Kriminalität und bei der Umsetzung
strategischer Zielsetzungen in den entsprechenden Bekämpfungsstrategien.
26. Was ist gemeint, wenn Europol im letzten Jahresbericht von „moderner
IT-Technologie“ und „informationsbasierter Strafverfolgung“ zur Analyse
bevorrateter Daten spricht?
Die Zitate können dem Europol-Jahresbericht 2009 nicht zweifelsfrei
zugeordnet werden. Aus der Passage „New dangers are also accumulating, in the form of
cyber crime, VAT fraud and other sophisticated crimes which abuse modern
technology and freedoms offered by the EU internal market.“ lässt sich die
Einschätzung Europols entnehmen, dass Straftäter – etwa in den Bereichen der
Kriminalität mit Bezug zum Internet oder Umsatzsteuerkarussellbetrug – stets bemüht
sind, die für die Straftat genutzte Technologie auf dem neuesten Stand zu halten.
In der Folge erfordert dies eine ständige Anpassung der
Strafverfolgungsbehörden an neue Begehungsweisen.
a) Werden bei Europol Anwendungen zum „Data-Mining“ oder
„Wissensmanagement“ eingesetzt?
Europol benutzt „Data-Mining“ als unterstützendes Hilfsmittel zur Analyse.
Hinsichtlich der Anwendung von „Wissensmanagement“ wird auf die Antwort
zu Frage 28 verwiesen.
Drucksache 17/3143 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wird innerhalb Europols Software zur vorhersagenden Analyse
(„Predictive Analytics“) eingesetzt?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
c) Seit wann und wofür setzt Europol die „Social Network Analysis“
(SNA) ein?
Das Analysetool SNA wird nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes bei Europol
etwa seit 2008 zur Auswertung von sach- und personenbezogenen Daten für
Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung angewendet.
d) Von welchen „exzellenten operationellen Erfolgen“
computergestützter Analysetechniken hat die Bundesregierung Kenntnis, wie sie laut
aktuellem Jahresbericht genutzt werden „vor allem um komplexe
Datenmengen schnell mittels mathematischer Algorithmen zu
untersuchen und ‚Schlüsselpersonen‘ oder ‚versteckte Muster‘ sichtbar zu
machen“?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zitate auf die im Europol-
Jahresbericht skizzierten Ermittlungsverfahren bzw. Einsätze beziehen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Welche anderen „Kapazitäten einer ganzen Reihe analytischer
Werkzeuge“ sind im Jahresbericht gemeint?
Bei den analytischen Werkzeugen handelt es sich um eine Zusammenstellung
unterstützender Hilfsmittel für Europol-Bedienstete, z. B. zur Dateneinstellung
in die AWF, zur Übersetzung oder Datenextraktion. Bislang manuell
durchgeführte Arbeitsschritte werden so schrittweise durch moderne IT-Technologie
automatisiert und dadurch effizienter gestaltet.
f) Handelt es sich bei den „Kapazitäten einer ganzen Reihe analytischer
Werkzeuge“ um Verfahren zur einmaligen Vorgangsverwaltung oder
werden Datensätze automatisiert miteinander abgeglichen?
Mit den in der Antwort zu Frage 26e genannten Werkzeugen werden auch
Datensätze automatisiert miteinander abgeglichen.
g) Auf welche Datensätze greifen diese „Kapazitäten einer ganzen Reihe
analytischer Werkzeuge“ zu?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 26e und f verwiesen.
h) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung Prinzipien wie Datenschutz
und Datensparsamkeit gewährleistet werden, wenn Europols
Analyseverfahren zunehmend automatisiert und softwaregestützt ablaufen?
Die Anforderungen an den Datenschutz richten sich nach den Artikeln 27 ff. des
Europol-Ratsbeschlusses. Die Einhaltung der Datenschutzaspekte bei Europol
überwacht die unabhängige Gemeinsame Kontrollinstanz, an der auch
Deutschland beteiligt ist.
i) Welche deutschen Stellen arbeiten an der Entwicklung und
Durchführung computergestützter Analyseverfahren bei Europol?
Die computergestützten Analyseverfahren werden – unter Berücksichtigung des
Bedarfs der EU-Mitgliedstaaten – durch Europol selbst konzipiert und
entwickelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3143j) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im aktuellen Europol-
Jahresbericht, dass es für die computergestützte Datenanalyse
vorteilhaft sei, dass alle Datensätze und Informationssysteme der Agentur
untereinander verbunden sind?
Die Überlegungen hinsichtlich eines automatisierten Abgleichs von Daten in
seinen verschiedenen Datenbanken hat Europol bislang noch nicht
konkretisiert. Ein automatisierter Abgleich könnte zu einer Zunahme von Trefferfällen
und zur Gewinnung weiterer wichtiger Erkenntnisse führen; die Umsetzbarkeit
der Überlegungen kann derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden.
Die Anforderungen an den Datenschutz ergeben sich aus den Artikeln 27 ff. des
Europol-Ratsbeschlusses.
27. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des vergangenen spanischen
EU-Vorsitzes, ein System für das Wissensmanagement auch im Bereich
der Polizei einzuführen?
Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zu dem Vorschlag der
Einrichtung eines Systems des Wissensmanagements positioniert, da auf
Grundlage des Entwurfes zunächst eine offene Diskussion zwischen den MS
angestoßen wurde. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung zu bedenken
gegeben, dass grundsätzlich der Ausbau von bestehenden Systemen Vorrang vor
der Schaffung von neuen übergeordneten Stellen haben sollte.
28. Welche Aufgabe haben das „Knowledge Management Center“ und die
„Analysis Unit“ bei Europol?
Die „Analysis Unit“ ist die im Rahmen der Umorganisation von Europol
geschaffene Organisationseinheit „O 2 – Analysis and Knowledge“ im „Operations
Department“. Die Organisationseinheit O 2 ist etwa für die Erstellung
strategischer Gefährdungsanalysen (OCTA, TE-SAT), die Erstellung von Mitteilungen
zu neuen Kriminalitätsentwicklungen und die Auswertung von „Open Sources“
zuständig. Das „Knowledge Management Center“ wird durch die
Organisationseinheit O 2 betreut. Das Center bündelt Nachweise bezüglich des speziellen,
weniger verbreiteten Ermittlungsfachwissens und stellt den entsprechenden
Kontakt zu den relevanten Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten
her.
a) Mit welchen Universitäten und „privaten Akteuren“ arbeiten das
„Knowledge Management Center“ und die „Analysis Unit“
zusammen?
Dazu liegen keine Informationen vor.
b) Inwiefern trifft es zu, dass mit einem „Monitoring-System bei Gewalt
gegen Frauen“ erstmals ein automatisiertes Verfahren getestet werden
soll, das eingehende Informationen „zusammenführen, auswerten und
nach festgelegten Kriterien automatisierte Warnmeldungen“
generieren soll?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob ein solches System bei Europol in Betrieb
oder in Planung ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]