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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufnahme von Häftlingen aus Guantanamo

Übernahme von Häftlingen aus dem US-Gefangenenlager &bdquo;Guantánamo Bay&ldquo;: bisherige Bitten der USA um die Aufnahme von Gefangenen, Informationsaustausch zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden, Auflagen für den Aufenthalt der beiden derzeit aufzunehmenden Häftlinge, geplante Überwachungsmaßnahmen, Erteilung räumlicher Beschränkungen, Rechtsgrundlage, psychologischer Betreuungsbedarf, Familiennachzug<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/297516. 09. 2010

Aufnahme von Häftlingen aus Guantanamo

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der deutschen Öffentlichkeit und auch im Deutschen Bundestag wurde wiederholt über die Aufnahme von Häftlingen aus dem US-Gefangenenlager „Guantánamo Bay“ auf Kuba diskutiert. Im Juli dieses Jahres erfolgte die Zusage von deutscher Seite, zwei der Häftlinge aufnehmen zu wollen. Nach Presseberichten handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen, der in Rheinland-Pfalz Aufnahme finden, und einen Palästinenser, der in Hamburg aufgenommen wird. Ein dritter Gefangener, der von US-amerikanischer Seite zur Aufnahme durch Deutschland vorgeschlagen wurde, wurde abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Aus welchen Gründen wurde die Aufnahme des dritten von US-amerikanischer Seite vorgeschlagenen Gefangenen abgelehnt? Gab es in den vergangenen Jahren bereits Gefangene, um deren Aufnahme von US-amerikanischer Seite gebeten worden ist, und wenn ja, um wen handelte es sich dabei, und warum wurde ihre Aufnahme abgelehnt?

2

Wie hat sich genau der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden auf deutscher und US-Seite gestaltet, der Grundlage der Aufnahmeentscheidung war? Welche Behörden haben Mitarbeiter nach Guantánamo entsandt, um die Aufnahmekandidaten in Augenschein zu nehmen und eigene Befragungen durchzuführen?

3

Mit welchen konkreten Auflagen wurde der Aufenthalt der beiden nun Aufzunehmenden versehen?

4

Welchen räumlichen Beschränkungen werden die Wohnsitznahme und der Aufenthalt der beiden voraussichtlich unterliegen, und auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen sachlichen Gründen werden diese räumlichen Beschränkungen erteilt?

5

Wie lange können die räumlichen Beschränkungen nach Einschätzung der Bundesregierung aufrechterhalten werden, also zum Beispiel auch im Falle der Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnisse oder im Falle der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis?

6

Ist zu den beiden Aufgenommen auch Familiennachzug zulässig, und inwiefern würde auch für nachgezogene Familienangehörige die räumliche Beschränkung des Aufenthalts gelten?

7

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass die beiden Gefangenen während ihrer Zeit in Guantánamo Traumatisierungen erlitten haben, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den aufnehmenden Bundesländern vorgesehen, um auf einen evtl. bestehenden akuten psychologischen Betreuungsbedarf reagieren zu können? Arbeiten die beiden Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung mit nichtstaatlichen Einrichtungen zur Behandlung und Betreuung von Folteropfern zusammen, um eine adäquate Therapie sicherzustellen?

8

Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis von den Bundesländern geplant, um die beiden aufgenommenen Guantánamo-Gefangenen zu überwachen bzw. in den Worten des rheinlandpfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch „ein Auge darauf (zu) haben, was er tut und mit welchen Leuten er Kontakt hat“ (DIE WELT, 3. September 2010)?

9

Wie gestaltet sich der weitere Informationsaustausch zwischen zuständigen deutschen und US-Behörden über die Entwicklung der beiden Aufgenommenen in Deutschland?

Berlin, den 16. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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