[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4431 –
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. Januar 2020 wurde der erste Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2 in
Deutschland nachgewiesen. Seitdem sind über zweieinhalb Jahre vergangen,
in denen das Virus das Zusammenleben stark beeinflusst hat. Neben den
Ängsten vor einer eigenen Ansteckung oder der Ansteckung möglicherweise
einer Risikogruppe zugehöriger Angehöriger, machten auch die
Einschränkungen zur Bekämpfung des Virus vielen Menschen zu schaffen.
Besonders betroffen waren von den Auswirkungen Kinder und Jugendliche.
Neben der Angst vor einem weitgehend unbekannten Virus trafen die
Maßnahmen Kinder und Jugendliche besonders hart. Die Schließung von
Kindertagesstätten und Schulen sowie die Kontaktbeschränkungen führten zu
Isolation. Mit Freundinnen und Freunden, Schulen, Sportvereinen und Jugendclubs
fielen wichtige Sozialisationsinstanzen zeitweise weg. Ob und welche
langfristigen Folgen diese Zeit haben wird, wird sich vermutlich erst in der
Zukunft zeigen. Schon zu Beginn der Pandemie deuteten Studien auf einen
Anstieg von klinisch relevanten psychischen Problemen hin (vgl.
https://www.uk
e.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_96962.html).
Trotz dieser frühen Hinweise auf die Auswirkungen für Kinder und
Jugendliche wurde aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wenig getan, um
die Folgen abzumildern und jegliche Maßnahmen auch aus Sicht der Kinder
und Jugendlichen abzuwägen. Gesetzliche Pflichtaufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe wurden insbesondere in der Anfangszeit der Pandemie nach
Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller eingeschränkt und Familien ihrer
Rechte beraubt. Kinder und Jugendliche wurden aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller mit ihren Familien de facto zu Hause eingesperrt. Schul-
und Kitaschließungen haben zu erheblichen Lernzeitverlusten geführt. All dies
führte zu psychischen Belastungen für Kinder und Jugendliche sowie für ihre
Familien und nicht zuletzt auch für das pädagogische Personal (vgl. z. B.
Michael Klundt: Krisengerechte Kinder statt kindergerechtem
Krisenmanagement;
https://www.linksfraktion.de/publikationen/detail/krisengerechte-kinde
r-statt-kindergerechtem-krisenmanagement/). Diese Ansicht wird von weiteren
Forscherinnen und Forschern geteilt. „In der COVID-19-Pandemie mussten
Kinder und Jugendliche in Deutschland einmal mehr eine ernüchternde
Erfahrung machen: nämlich, dass ihre altersspezifischen Interessen und Bedürfnisse
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5027
20. Wahlperiode 19.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 16. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in den politischen Entscheidungsprozessen nachrangig behandelt werden“,
schreibt etwa die Professorin für Familienforschung und Sozialpädagogik
Dr. Sabine Andresen (vgl.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/jugend-
und-protest-2021/340343/was-viele-jugendliche-abfuckt/). Dr. Lars Alberth,
Professor für Theorien und Methoden der Kindheitsforschung, kritisiert die
Art und Weise der Diskussion ebenfalls mit deutlichen Worten: „Was wir über
die Lebenslage der Kinder in der Pandemie wissen, ist vor allem ein Indikator
dafür, wie gering das gesellschaftliche Interesse für diese Gruppe vor und
während der Pandemie ausfällt“ (vgl.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/a
puz/kinder-und-politik-2022/506634/wie-geht-es-den-kindern-in-zeiten-von-c
orona/). So verwundert es die Fragestellerinnen und Fragesteller auch nicht
weiter, dass in einer Umfrage, die das Deutsche Kinderhilfswerk hat
durchführen lassen, nur 9 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen angeben, dass
ihre Belange in den vergangenen Jahren stark berücksichtigt wurden (vgl.
https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/kinderreport-20
22-des-deutschen-kinderhilfswerkes-breite-mehrheit-fuer-eine-generationenge
rechte-pol/). Es bleibt zu hoffen, dass aus dieser Frustration keine dauerhafte
Schwächung der Demokratiezufriedenheit bei Heranwachsenden entsteht.
Einfluss darauf wird mit großer Sicherheit auch der weitere Umgang mit Kindern
und Jugendlichen in den folgenden Corona-Wellen haben und inwieweit ihre
Interessen und Bedürfnisse, die über das plangemäße Erfüllen des Lernstoffs
hinausgehen, stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. hat mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen
die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Blick genommen
(siehe etwa Bundestagsdrucksache 19/26657, 19/27100, 19/31796, 19/31535,
20/232, 20/906, 20/1272 und 20/3148). Um bestmöglich auf den Herbst
vorbereitet zu sein, ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
essenziell, dass jegliche Entscheidung auf einer optimalen wissenschaftlichen
Grundlage getroffen wird. Aus diesem Grund soll mit dieser Kleinen Anfrage
der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zu verschiedenen
Themenfeldern (allgemeine Corona-Lage in Bezug auf Kinder und Jugendliche, indirekte
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Corona und die zur Eindämmung
erfolgenden Maßnahmen, geplante oder durchgeführte Maßnahmen zum
Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 in Kitas, Schulen, Sportvereinen
und Jugendfreizeiteinrichtungen, soziale Folgen, die Auswirkungen auf die
Jugendhilfe sowie die geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vor-
Corona-Niveaus in verschiedenen Bereichen) erfragt werden, die mit dem
SARS-CoV-2-Virus direkt oder indirekt in Verbindung stehen.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren haben
sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem SARS-CoV-2-
Virus infiziert (bitte nach Altersgruppen 0 bis 4, 5 bis 9, 10 bis 14, 15 bis
18 Jahre aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) bis zum 18. November
2022 7.234.503 SARS-CoV-2-Fälle bei Kindern und Jugendlichen im Alter von
0 bis 18 Jahren übermittelt. In der jüngsten Altersgruppe der 0- bis 4-Jährigen
wurden 1.005.911 SARS-CoV-2-Fälle, bei den 5- bis 9-Jährigen 2.100.843, bei
den 10- bis 14-Jährigen 2.329.874 und bei den 15- bis 18-Jährigen 1.797.875
gemeldet.
2. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahre haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in den einzelnen
Bundesländern mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert (bitte nach Altersgruppen
wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Die Beantwortung ist der Tabelle 1 der Anlage zu entnehmen.*
3. Welche Studienergebnisse liegen der Bundesregierung zu unerkannten
Infektionen bei Kindern und Jugendlichen vor?
Welche Rückschlüsse lassen deren Ergebnisse nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die tatsächlichen Infektionszahlen bei Kindern und
Jugendlichen zu?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Schätzungen der Untererfassung
bei Kindern und Jugendlichen vor. Erste Studien zeigen deutliche Unterschiede
nach Erhebungsort und -zeit. Nähere Informationen sind unter
https://www.rk
i.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AK-Studien/Ergebniss
e.html (Stand: 25. November 2022) zu finden.
4. Wie viele Hospitalisierungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher bei Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit COVID-19
(bitte Fälle nach Kalenderwochen aufschlüsseln)?
Die Beantwortung ist der Tabelle 2 der Anlage zu entnehmen.*
5. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
nachgewiesenen Infektionszahlen und die Hospitalisierungen in den jeweiligen
Kalenderwochen auf die verschiedenen, in Frage 1 genannten,
Altersgruppen der unter 18-Jährigen?
Die Beantwortung ist den Tabellen 2 und 3 der Anlage zu entnehmen.*
6. Welche Studien sind der Bundesregierung zu Risikofaktoren für eine
Hospitalisierung im Zusammenhang mit COVID-19 bei Kindern und
Jugendlichen bekannt?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche Risikofaktoren,
und haben diese sich in den vergangenen einzelnen Corona-Wellen und
unter dem Einfluss der verschiedenen Varianten und Subtypen verändert?
Informationen zu den Risikofaktoren für einen schweren Verlauf bei Kindern
und Jugendlichen finden sich in der Tabelle 3 der 23. Aktualisierung der
Begründung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unter:
https://www.rki.de/D
E/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/46/Art_01.html. Darüber hinaus
werden in der letzten Auswertung der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische
Infektiologie (DGPI) vom 30. November 2022 (
https://dgpi.de/covid-19-surve
y-update/) deskriptive Informationen zu den Grunderkrankungen bei
hospitalisierten Kindern und Jugendlichen mit laborbestätigter SARS-CoV-2-Infektion
beschrieben.
Über eine Änderung der Risikofaktoren während des Pandemieverlaufs liegen
der Bundesregierung keine Studienergebnisse vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie viele Fälle von Herzmuskelentzündungen bei unter 18-Jährigen sind
der Bundesregierung bekannt,
a) die in Verbindung mit einer vorherigen Corona-Infektion gebracht
werden können,
b) die in Verbindung mit einer vorherigen Impfung gegen SARS-CoV-2
gebracht werden können?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Fälle
von Myokarditis bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland auf eine
vorherige SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind. In Studien erwies sich das
Pädiatrische Inflammatorische Multisystem Syndrom (PIMS) in Verbindung
mit SARS-CoV-2 jedoch als weitere wichtige Ursache für Myokarditis.
Im Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. Oktober 2022 wurden dem
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) insgesamt 219 Verdachtsfälle von Personen unter
18 Jahren gemeldet, bei denen im zeitlichen Zusammenhang innerhalb von
14 Tagen nach einer Impfung gegen die COVID-19-Erkrankung in Deutschland
eine Herzmuskelentzündung berichtet wurde.
Weitere Informationen sind den bisherigen Sicherheitsberichten des PEI zu
entnehmen, die quartalsweise aktualisiert werden (
https://www.pei.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-
12-20-bis-30-06-22.pdf).
8. Hält die Bundesregierung die aktuelle Impfquote bei unter 18-Jährigen
für ausreichend oder wird es in Absprache mit den Ländern weitere
Maßnahmen geben, um die Impfbereitschaft dieser Gruppe und die
Bereitschaft ihrer Sorgeberechtigten zur Zustimmung zur Impfung zu erhöhen?
Falls solche Maßnahmen geplant sind, in welcher Form?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI unterscheidet auf Grundlage
des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands in ihrer COVID-19-
Impfempfehlung nach Altersgruppen. Die aktuelle Empfehlung findet sich unter https://
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehl
ung-Zusfassung.html. Vor diesem Hintergrund werden COVID-19-Impfquoten
differenziert betrachtet. Mit Stand vom 1. Dezember 2022 waren 22,3 Prozent
der Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mindestens einmal geimpft und
31,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren hatten
eine erste Auffrischimpfung erhalten.
Um Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Impf-Entscheidung zu unterstützen,
bietet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verschiedene
Informationsmaterialien an wie beispielsweise den „Leitfaden Corona-Schutzimpfung
für Kinder und Jugendliche. Eine Entscheidungshilfe für Eltern und
Sorgeberechtigte“, die an Kinder gerichtete Broschüre „Wie wir uns durchs Impfen
schützen können“ sowie den Flyer „Impf-Wissen für Kinder und Jugendliche“.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert in
Merkblättern und auf ihrer Internetseite über die Schutzimpfung und richtet
sich dabei sowohl an Jugendliche selbst als auch an Sorgeberechtigte (
https://w
ww.infektionsschutz.de/).
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Studien, die Rückschlüsse über
mögliche unterschiedliche pandemische Entwicklungen in
Kindertageseinrichtungen und Schulen nach sozioökonomischen Faktoren der
Standorte der Einrichtungen erlauben, falls ja, was sind die zentralen
Erkenntnisse, und falls nein, sind solche Analysen geplant?
Im Rahmen der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut
(DJI) und das RKI aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-
epidemiologischer Sicht die Folgen einer Infektion mit SARS-CoV-2 für die
Kindertagesbetreuung. Die Studienergebnisse verdeutlichen den Einfluss des
sozioökonomischen Status auf das Infektionsrisiko: Die Wahrscheinlichkeit, eine Infektion
mit SARS-CoV-2 bei Kindern und Beschäftigten in einer Einrichtung zu
beobachten, ist in Einrichtungen mit einem höheren Anteil von Kindern aus
sozioökonomisch benachteiligten Haushalten grundsätzlich größer. Einrichtungen
mit einem hohen Anteil von Kindern mit niedrigen sozioökonomischen Status
sind überdies häufiger von infektionsbedingten Schließungen und damit auch
von Personalausfall betroffen. Sie waren vor der Pandemie mit einem größeren
Förderbedarf konfrontiert und berichten auch in der Pandemie von einem
höheren Anstieg von Förderbedarfen als andere Einrichtungen.
Für weiterführende Informationen wird auf die umfassende Berichterstattung
zu der Corona-KiTa-Studie (
www.corona-kita-studie.de) und die Antwort zu
den Fragen 18 und 19 verwiesen.
10. Wie viele Fälle der schweren Überreaktion des Immunsystems (PIMS –
Pediatric Inflammatory Multysystem Syndrome) infolge von SARS-
CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland
sind der Bundesregierung bekannt?
Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) erfasst vom
1. Januar 2020 bis 13. November 2022 deutschlandweit 914 PIMS-Fälle über
freiwillige Fallmeldungen aus 211 meldenden pädiatrischen Kliniken bei
Kindern und Jugendlichen (0 bis 18 Jahre). Etwa die Hälfte der PIMS-Patientinnen
und -Patienten wurde intensivmedizinisch behandelt. Der Erkrankungsverlauf
war trotz des schweren Krankheitsbildes günstig. In 3,4 Prozent der Fälle
bestanden bei Entlassung andauernden Beschwerden oder Auffälligkeiten
(besonders bezogen auf das Herz-Kreislauf-System), die nicht sicher als reversibel
einzuschätzen sind. Tödliche PIMS-Verläufe wurden bisher in Deutschland
nicht gemeldet.
11. Hält die Bundesregierung inzwischen die Einführung einer
verpflichtenden Meldung und Dokumentation von PIMS-Fällen für sinnvoll, und
plant sie die Einführung einer solchen Verpflichtung, um ein
vollständigeres Bild der gesundheitlichen Gefahren der einzelnen Varianten des
Coronavirus für Kinder und Jugendliche zu erhalten?
Bei PIMS handelt es sich um eine komplexe Erkrankung, die aufgrund des
zeitlichen Abstands zur primären Erkrankung von den Gesundheitsämtern nur
schwer erhoben werden kann. Darüber hinaus ist oft die Primärinfektion nicht
labordiagnostisch erfasst worden und im Rahmen der Omikronwelle immer
weniger serologisch nachweisbar. Das heißt, dass die Erfassung für die
Gesundheitsämter einen überproportional hohen Aufwand bedeuten und mit hoher
Sicherheit stark untererfasst würde. Daher ist es zielführender, die
Erkrankungen basierend auf einer klinischen Falldefinition ausgehend vom
Krankheitsbild der hospitalisierten Kinder in den Kliniken zu erfassen.
12. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von Long-COVID betroffen (bitte nach Altersgruppen wie in
Frage 1 aufschlüsseln)?
13. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von Long-COVID betroffen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Je nach Datenbasis, Falldefinition und Studienmethodik kommen
verschiedene Studien zu sehr unterschiedlichen Schätzungen der Häufigkeit von Long
COVID bei Kindern und Jugendlichen. Eine nationale Analyse von Daten aus
Hausarztpraxen und Kinderarztpraxen zeigt eine Prävalenz von 1,7 Prozent bei
Kindern und Jugendlichen sowie 8,3 Prozent bei Erwachsenen. Eine Analyse
der Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zeigt
ebenfalls, dass bei Kindern und Jugendlichen nach einer vorangegangenen
COVID-19-Erkrankung die Inzidenz für verschiedene körperliche und
psychische Diagnose- und Symptomkomplexe erhöht ist – allerdings im Vergleich zu
Erwachsenen weniger häufig und mit teilweise unterschiedlichen
Beschwerdebildern.
14. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben oder gefördert, die
sich mit der Verbreitung von Long-COVID-Fällen bei Kindern und
Jugendlichen befassen?
Falls ja, was sind die zentralen Befunde, und lässt sich aus diesen ein
Unterschied zwischen verschiedenen Virusvarianten feststellen, und falls
nein, sind solche Studien geplant?
Im Rahmen des vom BMG finanzierten Projektes „Postakute gesundheitliche
Folgen von COVID-19 – Post-COVID-19" werden am RKI die Daten der GKV
in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und wissenschaftlichen Instituten zur
Versorgungsforschung ausgewertet.
Darüber hinaus förderte das BMG im Rahmen der Corona-Kita-Studie das
Projekt „COALA-2“. Hierbei wurde im Februar 2022, sieben bis 12 Monate nach
den Ausbruchsuntersuchungen in 30 Kitas, die im Rahmen von COALA-1
stattfanden, eine Nachbefragung bei den teilnehmenden Familien durchgeführt.
Die Nachbefragung erfasste eine Vielzahl möglicher anhaltender Beschwerden.
Die Befragung ergab, dass Kita-Kinder (< 7 Jahre), die zuvor eine
nachgewiesene Corona-Infektion hatten (31 Fälle), nicht häufiger Langzeit-Beschwerden
hatten als Kinder ohne Corona-Infektion (158 Fälle) aus denselben Kitas
(26 Prozent versus 38 Prozent).
Im Rahmen der Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen
von COVID-19 (Long COVID) zielt das Verbundvorhaben „LongCOCid“
darauf ab, Erkenntnisse zur Prävalenz, Krankheitslast (einschließlich
psychosozialer Belastungen der Familien) und zum klinischen Verlauf von Long
COVID bei Kindern und Jugendlichen zu gewinnen. Neben der Untersuchung
von Bioproben und der Durchführung von funktionellen Organuntersuchungen
findet eine systematische Erhebung in Kinderarztpraxen statt. Eine
Differenzierung nach Virusvarianten ist im Projekt nicht geplant. Aufgrund des
Erhebungszeitraums (ab Anfang 2022) kann davon ausgegangen werden, dass es
sich überwiegend um Infektionsfälle mit der Omikron-Variante handelt.
Seit April 2020 fördert das BMBF das Vorhaben „Netzwerk
Universitätsmedizin“ (NUM). Ziel des Projektes ist, die Kompetenzen der deutschen
Universitätsmedizin zu bündeln, um das Pandemiemanagement zu unterstützen und
dringliche Fragen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung zu
bearbeiten. Im Teilvorhaben „Nationales Pandemiekohorten Netzwerk“
(„NAPKON“) des NUM wurden drei Kohorten als Infrastruktur für die
Forschungen aufgebaut. Im Rahmen des Pädiatrischen Moduls von NAPKON
werden Kinder und Jugendliche prospektiv verfolgt, um auf dieser Basis auch
Auswertungen hinsichtlich der Entwicklung von Long/Post-COVID zu
ermöglichen. Ob, aufgrund der Seltenheit von Post COVID im Kindesalter, detaillierte
Aussagen zum Beispiel zu der Variantenabhängigkeit möglich werden, hängt
von den final erzielbaren Rekrutierungszahlen ab.
Im Rahmen des NUM-Projekts „COVerCHILD“ (
www.coverchild.de) ist eine
multizentrische Registererhebung zu PostCOVID in Planung. Zusätzlich wurde
im Rahmen des NUM-Projektes „egePan Unimed“ anhand von GKV-Daten die
Häufigkeit von PostCOVID bei Erwachsenen und Kindern evaluiert (
https://jou
rnals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1004122).
15. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit den Versuch
unternommen, bundeseinheitliche Regelungen zu finden, die Kindern mit
Risikofaktoren einen über das normale Maß hinausgehenden Schutz vor
Infektion mit SARS-CoV-2 angedeihen lassen?
Wenn nein, wird sie entsprechende Regelungen in Zukunft vorschlagen
(bitte begründen)?
16. Sollen nach Meinung der Bundesregierung etwaige bundeseinheitliche
Ausnahmeregelungen zum erhöhten Schutz vor Ansteckungen auch für
Kinder gelten, die zwar nicht selbst entsprechende Vorerkrankungen
aufweisen, jedoch mit Risikopersonen in einem Haushalt leben?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat ihre Empfehlungen und Maßnahmen im
Pandemieverlauf für alle Personen und insbesondere vulnerable Gruppen regelmäßig an
die aktuelle Erkenntnislage angepasst. Vor dem Auftreten der aktuell
dominierenden Omikron-Variante wiesen die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe eine
gute Wirksamkeit gegen symptomatische SARS-CoV-2-Infektionen zum
Beispiel mit der Delta-Variante (2021) auf und reduzierten das Risiko von
Transmissionen. Daher empfahl die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-
Institut (STIKO) zunächst nicht nur Kindern ab fünf Jahren mit
Vorerkrankungen die COVID-19-Impfung, sondern darüber hinaus auch Kindern im nahen
Umfeld von Risikopersonen. Die COVID-19-Impfstoffe bieten vor Omikron-
Infektionen weniger Schutz, reduzieren aber weiterhin das Risiko für schwere
Erkrankungen. In ihrer zuletzt aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung vom
17. November 2022 hat die STIKO ihre Empfehlungen für Kinder
entsprechend angepasst. Nach Zulassung der Kinderimpfstoffe hat die STIKO zudem
die Impfempfehlung für Kinder mit Risikofaktoren auch im Alter von sechs
Monaten bis vier Jahren ausgesprochen.
17. Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen oder Schätzungen
angestellt oder Kenntnisse über entsprechende Studien, die die Höhe
der durchschnittlichen monatlichen Mehrausgaben für Gesundheit und
Hygiene pro Kind während der Corona-Pandemie in verschiedenen
Altersgruppen beziffern, falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Studien,
und falls nein, sind solche Studien geplant?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, zudem sind keine
Studien geplant.
18. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben oder gefördert, die
die Ausbildung psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und
Jugendlichen im Zuge der Corona-Pandemie systematisch erfassen, und falls ja,
was sind die zentralen Ergebnisse?
19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei möglicherweise zu der
psychischen Belastung vorliegenden Studien die soziale Situation der
Kinder und Jugendlichen im Studiendesign berücksichtigt?
Falls ja, was sind die zentralen Ergebnisse der Studien unter diesem
Gesichtspunkt?
Falls nein, sind entsprechende Studien geplant?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine übergreifende Studien-Auswertung (Rapid Review) des RKI zu
Veränderungen der psychischen Gesundheit in der Kinder- und Jugendbevölkerung
während der COVID-19-Pandemie kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:
Aus repräsentativen Studien wurde überwiegend ein hohes Ausmaß an
pandemiebezogenen Belastungen, Zunahmen psychischer Auffälligkeiten und
Beeinträchtigungen der Lebensqualität berichtet.
Um die Gesundheitssituation von Kindern und Jugendlichen aktuell beurteilen
zu können, fördert das BMG seit Dezember 2021 die RKI-Studie
„Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA-Studie). Ziel der Studie ist es,
bundesweit zu untersuchen wie sich die körperliche und psychische Gesundheit
und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Alter von drei
bis 17 Jahren im Verlauf der COVID-19-Pandemie darstellen und entwickeln.
Dabei wurden soziale Merkmale wie Haushaltszusammensetzung,
Bildungsstand, Einkommen der Familie berücksichtigt. Erste Ergebnisse zeigen: Die
Mehrheit der Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 15 Jahren (circa
94 Prozent) hat aktuell nach Angabe ihrer Eltern eine ausgezeichnete, sehr gute
oder gute psychische Gesundheit. Bei ca. 21 Prozent der Kinder und
Jugendlichen hat sich nach Angabe ihrer Eltern die psychische Gesundheit während
der Pandemie verschlechtert. Bei Kindern und Jugendlichen aus Familien der
niedrigen Bildungsgruppen sowie von Eltern ohne feste Partnerschaft wurde
häufiger eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit berichtet.
Detaillierte Ergebnisse können abgerufen werden unter
www.rki.de/kida.
Die Bundesregierung hat zudem das Institut für Therapie- und
Gesundheitsforschung (IFT-Nord) mit der Durchführung einer Studie zu den
„Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Substanz- und Medienkonsum
Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland – ACoSuM“ beauftragt. Ziel der
Studie war, den Substanz- und den Medienkonsum in der Altersgruppe der 14-
bis 17-jährigen Jugendlichen und 18- bis 21-jährigen jungen Erwachsenen in
Deutschland zu erfassen und Kenntnisse über die Folgen der Pandemie für den
Substanzkonsum und die Mediennutzung zu erhalten. Dabei wurden auch
soziodemografische Daten wie Alter, Geschlecht, Beruf, Bildungsstand,
Wohnsituation, sozialer Status und Migrationshintergrund berücksichtigt. Den
Studienergebnissen zufolge berichteten Jugendliche und junge Erwachsene
mehrheitlich von einer Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens. Die
allgemeine Lebenszufriedenheit nahm ab, gleichzeitig stiegen Depressions- und
Ängstlichkeitswerte an. Der meistgenannte Grund waren Probleme, die durch
die soziale Isolation entstanden sind. Die Studienergebnisse geben keinen
Hinweis auf Besonderheiten in Bezug auf die soziale Situation der befragten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Bundesregierung fördert seit Juni 2020 die Corona-KiTa-Studie des
Deutschen Jugend Instituts (DJI) und des RKI, in der unter anderem das
Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern im Kita-Alter während der COVID-19-
Pandemie untersucht wurde. Dabei wurden auch Zusammenhänge mit der
sozialen Zusammensetzung der Kitas analysiert. Den Studienergebnissen zufolge
führte der häufig mehrmalige Wechsel von der institutionellen in die zumeist
familial organisierte Betreuung bei KiTa-Kindern zu sinkendem Wohlbefinden
und vermehrtem Einsamkeitserleben. Für weiterführende Informationen siehe
www.corona-kita-studie.de.
Zur Analyse und Quantifizierung der gesellschaftlichen Kosten durch
psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die COVID-19-
Pandemie finanziert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) eine Studie, in deren Rahmen die pandemiebedingten
Folgekosten aufgrund von psychosozialen Belastungen bei Kindern und
Jugendlichen analysiert, operationalisiert und quantifiziert und daraus
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Dies soll in einer interdisziplinären Kooperation
unter Koordination und Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm erfolgen. Auch diese Studie
bezieht sozioökonomische Risikofaktoren der betroffenen Kinder und
Jugendlichen ein. Die Laufzeit der Studie endet im ersten Quartal 2023.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert
verschiedene Projekte, die sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die physische
und psychische Gesundheit sowie den sozioökonomischen Folgen
beschäftigen. Als Sofortmaßnahmen wurden bereits im Jahr 2020 Projekte angestoßen,
die auch die Auswirkungen der Pandemie und der COVID-19-
Schutzmaßnahmen, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, untersuchten.
Ferner wurde im Netzwerk Universitätsmedizin auch die psychische Belastung
von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien während der Pandemie
untersucht, beispielsweise im Rahmen des Teilvorhabens egePan Unimed. Zudem
wird eine gemeinsame interdisziplinäre Forschungsplattform für systematische
Datenanalyse und Studien aufgebaut, die sich auf die Prävention, Diagnostik
und Behandlung von (post)infektiösen Krankheiten bei Kindern- und
Jugendlichen fokussiert und dabei auch die allgemeinen Auswirkungen von
Pandemien auf die psychische Gesundheit erforscht (COVerCHILD).
20. Gab es auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Häufung von
Hepatitis-Fällen bei Kindern und Jugendlichen (vgl.
https://www.deutsch
landfunk.de/raetselhafte-hepatitis-faelle-bei-kindern-nun-auch-in-eu-un
d-usa-102.html), und besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein
möglicher Zusammenhang mit einer vorherigen Infektion mit SARS-
CoV-2?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Hinweise auf eine Häufung von
Hepatitis-Fällen in Deutschland vor. Anfänglich bestehende Hypothesen zu
einem möglichen Zusammenhang der Fälle von Hepatitis bei Kindern mit einer
SARS-CoV-2-Infektion haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
bestätigt.
21. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Ausbildung von
Essstörungen und Diabetes bei Kindern und Jugendlichen in den Jahren
2019, 2020, 2021 und 2022 vor?
Daten zur Entwicklung der Häufigkeiten von Diabetes mellitus Typ 1 und
Typ 2 bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland werden über regionale
Diabetes-Register und das bundesweite Register der Diabetes-Verlaufs-
Dokumentation (DPV) erhoben und in der Nationalen Diabetes Surveillance am RKI
zusammenfassend dargestellt (
www.diabsurv.rki.de). Demnach lag die
Neuerkrankungsrate (Inzidenz) des Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen im
Alter von 0 bis 17 Jahren in Deutschland im Zeitraum 2014 bis 2020 bei
durchschnittlich 27,7 Erkrankungen pro 100.000 Personenjahre. Dies entspricht
insgesamt 26.080 Neuerkrankungen an Typ-1-Diabetes (durchschnittlich 3.725
pro Jahr). Im Verlauf der Pandemie wurde in wissenschaftlichen Auswertungen
im Jahr 2020 zunächst keine Zunahme an Typ-1-Diabetes, für das Jahr 2021
allerdings eine signifikante Zunahme der Neuerkrankungsraten beobachtet.
Diabetes mellitus Typ 2 bleibt bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland
eine seltene Erkrankung. Im Zeitraum 2014 bis 2020 waren etwa 160 Kinder
und Jugendliche im Alter von elf bis 17 Jahren pro Jahr neu an Typ-2-Diabetes
erkrankt. Neuere Daten zum Diabetes mellitus Typ 2 bei Kindern und
Jugendlichen liegen derzeit noch nicht vor.
Bezüglich Essstörungen liegen aktuell Informationen für die
Diagnoseprävalenz aus der stationären und ambulanten Versorgung vor, jedoch keine
Informationen zum neuen Ausbilden von Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
Auswertungen verschiedener Krankenkassendaten deuten auf eine Zunahme
behandelter Fälle von Essstörungen in der Versorgung hin.
22. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. eine mögliche
Zunahme von Adipositas und Diabetes abfedern oder rückgängig
machen?
Die Bundesregierung setzt sich mit verschiedenen Initiativen dafür ein,
Übergewicht vorzubeugen. Diese Aktivitäten leisten einen Beitrag zum Nationalen
Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung“ zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel,
Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, insbesondere auch des
Diabetes mellitus. Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
Seit 2015 stellt das BMG im Rahmen des Förderschwerpunkts „Prävention und
Aufklärung über Adipositas bei Kindern und Jugendlichen“ jährlich Mittel in
Höhe von 2 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verfügung, die das Bewegungs-
und Ernährungsverhalten, den Umgang mit Stress oder die Nutzung
elektronischer Medien schon in Kindheit und Jugend positiv beeinflussen und so der
Entstehung von Übergewicht im weiteren Lebensverlauf vorbeugen. Die BZgA
klärt über die Ursachen, über die mit Übergewicht verbundenen
Gesundheitsrisiken sowie über Möglichkeiten zur Prävention und Therapie von Übergewicht
auf. Die Maßnahmen zielen auf die Förderung eines gesunden und aktiven
Lebensstils mit dem Fokus auf Ernährung, Bewegung und Stressregulation. Das
RKI berichtet im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes
kontinuierlich Daten zu Übergewicht und Adipositas und führt ein Monitoring zur
Verbreitung von Adipositas und seinen Einflussfaktoren im Kindesalter durch.
Zur Prävention und Bekämpfung des Diabetes mellitus fördert das BMG das
Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ), Leibniz Zentrum für Diabetes-Forschung
an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, institutionell.
Um die Versorgung von Versicherten der GKV mit Adipositas zu verbessern,
wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits mit dem am 20. Juli
2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
(GVWG) beauftragt, bis zum 31. Juli 2023 Anforderungen an die
Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-
Programmen, DMP) zur Behandlung von Adipositas festzulegen.
Für weitere Maßnahmen im Bereich Bewegungsförderung, die zur Prävention
von Adipositas und Diabetes beitragen, wird auf die Antworten zu den
Fragen 27, 28 und 33 verwiesen.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
Drogenkonsums bzw. von Suchtkrankheiten bei Kindern und
Jugendlichen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vor?
Die BZgA untersucht mit regelmäßig wiederholten Repräsentativbefragungen
den Substanzkonsum zwölf- bis 17-jähriger Jugendlicher und 18- bis 25-
jähriger junger Erwachsener in Deutschland. Die Anteile der zwölf- bis 17-jährigen
Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Befragung Raucher oder
Raucherin waren, beziehungsweise in den letzten 30 Tagen vor der Befragung
Wasserpfeife, Tabakerhitzer oder E-Produkte konsumiert hatten, veränderten sich
von 2019 bis 2021 wenig. So gaben in 2019 insgesamt 7 Prozent der
Jugendlichen an, gegenwärtig Raucher oder Raucherin zu sein. In der Befragung 2021
waren es 6 Prozent. Auch die 30 Tage-Prävalenzen des Konsums von
Tabakzigaretten, Wasserpfeifen und Tabakerhitzern veränderten sich statistisch nicht
signifikant. Geringe aber statistisch signifikante Rückgänge waren lediglich in
den 30-Tage-Prävalenzen des Konsums von E-Zigaretten (2019: 4 Prozent;
2021: 2 Prozent) und E-Shishas (2019: 2 Prozent; 2021: 1 Prozent)
festzustellen.
Die Verbreitung des Alkoholkonsums und des Rauschtrinkens unter zwölf- bis
17-jährigen Jugendlichen war rückläufig. Der Anteil Jugendlicher, die in den
letzten zwölf Monaten vor der jeweiligen Befragung mindestens einmal
Alkohol konsumiert hatten (12-Monats-Prävalenz), ging von 53 Prozent in 2019 auf
47 Prozent in 2021 zurück. Zwar blieb der regelmäßige Alkoholkonsum (in den
letzten zwölf Monaten mindestens einmal pro Woche) unverändert bei 9
Prozent. Jedoch reduzierte sich der Anteil Jugendlicher, die in den letzten 30 Tagen
vor der Befragung Alkohol getrunken hatten (30-Tage-Prävalenz), von 36
Prozent in 2019 auf 32 Prozent in 2021. Außerdem verringerte sich die Verbreitung
des Rauschtrinkens (mindestens einmal in den letzten 30 Tagen mindestens
fünf Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit) unter zwölf- bis 17-jährigen
Jugendlichen von 14 Prozent im Jahr 2019 auf 9 Prozent in 2021. Der
Cannabiskonsum zwölf- bis 17-jähriger Jugendlicher veränderte sich nicht.
Zur Zahl der Krankenhausbehandlungen wird auf die Tabelle 4 der Anlage mit
Daten aus der Krankenhausdiagnosestatistik für die Jahre 2019 bis 2021
verwiesen. Daten für 2022 sind noch nicht verfügbar.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
24. Hat die Bundesregierung Studien über eine möglicherweise veränderte
Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in Auftrag gegeben oder
unterstützt, und falls ja, was sind die zentralen Ergebnisse?
Die von der Bundesregierung beauftragte Studie zu den „Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie auf den Substanz- und Medienkonsum Jugendlicher und
junger Erwachsener in Deutschland – ACoSuM“ zielt auch auf die Gewinnung
von Erkenntnissen über Veränderungen des Medienverhaltens ab. Die
Studienergebnisse zeigen, dass rund 85 Prozent der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen ihren Medienkonsum während der Pandemie steigerten, was sich
insbesondere auf die Nutzung von Sozialen Medien und das Schauen von Videos,
Filmen oder Serien bezog. Diese Zunahme wurde mit dem Wegfall anderer
möglicher Freizeitaktivitäten, den Kontaktbeschränkungen sowie der
Verlagerung des Lernens in den digitalen Raum begründet.
Die vom Deutschen Jugendinstitut e. V. durchgeführte Studie „Kind sein in
Zeiten von Corona“ zeigte ebenso auf, dass mehr als die Hälfte der
Grundschulkinder nach Einschätzung ihrer Eltern mehr Zeit mit Computerspielen verbrachten,
ein Drittel der Kinder war häufiger im Internet. Unter den Kindern und
Jugendlichen der Sekundarstufe beschäftigten sich Dreiviertel mehr mit Fernsehen,
Streamingdiensten oder YouTube, fast ebenso viele surften häufiger im Internet
und gut zwei Drittel spielten häufiger am Computer, Tablet oder Smartphone.
25. Wurden im Rahmen des Corona-Aufholpakets Hilfeangebote und
Hilfestrukturen für Kinder und Jugendliche ausgebaut, und wenn ja, welche?
26. Welche der Angebote und Strukturen in Frage 25 werden über das Jahr
2022 hinaus verstetigt?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mrd.
Euro für 2021 und 2022 bereitgestellt, um Kinder und Jugendliche auf dem
Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim
Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen.
Zu den Programmbestandteilen gehören:
a) eine Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
b) eine Aufstockung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“,
c) eine Aufstockung der Bundesstiftung Frühe Hilfen,
d) eine Aufstockung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
e) eine Aufstockung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander“,
f) die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten
erleichtern“ sowie
g) das Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung.
Ein weiterer Bestandteil des Aufholprogramms ist der Kinderfreizeitbonus. Es
handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch für ca. 2,7 Millionen Kinder
und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Eine eigene Säule des
Aktionsprogramms dient dem Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen
und Schülern. Der Bund stellt den Ländern für diesen Aufgabenbereich, der in
die alleinige Zuständigkeit der Länder fällt, in den Jahren 2021 und 2022
einmalig 1 Mrd. Euro in Form von Umsatzsteueranteilen durch Festbeträge im
Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Diese Mittel
verstärken die Haushalte der Länder direkt. Den Ländern obliegt im Rahmen
ihrer Zuständigkeit auch die eigenverantwortliche operative Umsetzung der
Maßnahmen. Auch die Mittel für die Programmmodule „Kinder- und
Jugendfreizeiten in den Ländern“ (70 Mio. Euro) und „Zusätzliche Sozialarbeit und
Freiwilligendienst an Schulen sowie in der der Kinder- und Jugendhilfe“
(220 Mio. Euro) werden von den Ländern auf der Grundlage des
Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2021 und 2022 in eigener Verantwortung umgesetzt.
Ein großer Teil der durch das Aufholprogramm unterstützten und erweiterten
Angebote und Strukturen, die beispielsweise durch die Bundesstiftung Frühe
Hilfen, die Mehrgenerationenhäuser oder die Förderung durch den Kinder- und
Jugendplan des Bundes ermöglicht wurden, existierten bereits vor der
Pandemie und werden in den Strukturen grundsätzlich auch nach 2022
weiterlaufen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden diese zusätzlich mit den Mitteln
des Aufholprogramms gestärkt.
27. Gab es seit Beginn der Corona-Pandemie einen Ausbau spezifischer
Angebote durch die Bundesregierung, die die Gesundheit von Kindern
befördern sollten, und wenn ja, welche waren dies konkret, und welche
zielten insbesondere auf die psychische Gesundheit ab?
Eine Vielzahl an niederschwelligen Unterstützungs- und Hilfsangeboten von
Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Akteuren trägt dazu bei, Kinder und
Jugendliche in der Pandemie-Situation zu unterstützen, ihre Gesundheit zu
fördern und sie in die Lage zu versetzen, Untersicherheiten und Ängste zu
bewältigen. Dabei kommt den Ländern, unter anderem über den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD), eine wesentliche Rolle zu.
Eine Übersicht über die von Bund, Ländern und weiteren Akteuren initiierten
Maßnahmen beinhaltet der Bericht des BMFSFJ und des BMG an das
Bundeskabinett zur Umsetzung der Empfehlungen der Interministeriellen
Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche
durch Corona“ vom 2. November 2022 (siehe
https://www.bundesgesundheits
ministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Coron
a/Umsetzungsbericht_IMA_Kindergesundheit_Corona_bf.pdf).
Beispiele für Maßnahmen der Bundesregierung sind:
Im Jahr 2021 wurde von der Deutschen Sportjugend (dsj) gemeinsam mit dem
BMFSFJ die Bewegungskampagne MOVE initiiert mit dem Ziel, Kinder und
Jugendliche nach und während der COVID-19-Pandemie in Bewegung zu
bringen. Mit niederschwelligen Angeboten und einer jugendgerechten digitalen
Ansprache, etwa durch digitale Challenges, schafft die Deutsche Sportjugend
gemeinsam mit 90.000 Sportvereinen Bewegungsanreize und -anlässe, um Kinder
und Jugendliche dauerhaft für Bewegung und Sport zu begeistern. Das
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit soll in 2023 mit und für
Kinder und Jugendliche niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung und
kultureller Bildung schaffen und ihre Gesundheit ganzheitlich fördern. Dies
beinhaltet insbesondere die Förderung der psychischen Gesundheit von jungen
Menschen.
Zudem hat die BZgA ihre Maßnahmen zu Bewegungsförderung und
Übergewichtsprävention bei Kindern und Jugendlichen während der Pandemie
ausgeweitet, um spezifischer auf die Situation zu reagieren und Eltern
Hilfestellungen an die Hand zu geben, weiterhin einen gesunden Lebensstil zu pflegen. So
wurde unter anderem die Rubrik „Spiele & Übungen“ zur Bewegungsförderung
ausgeweitet (
www.uebergewicht-vorbeugen.de/es-gibt-noch-mehr/spiele-uebun
gen/), Kurzclips zur Steigerung der Bewegungsmotivation eingebunden (www.
uebergewicht-vorbeugen.de/so-geht-es-leichter/bewegung/goenn-dir-beweg
ung/) und Hinweise zum Meistern von Corona-Situationen gegeben (
www.uebe
rgewicht-vorbeugen.de/so-geht-es-leichter/empfehlungen/corona-situation-meis
tern/).
Die BZgA bietet ein umfassendes Angebot zur Förderung der Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen insbesondere für Erziehungsberechtigte und
Multiplikatoren wie auch für Kinder und Jugendliche, dass während der Pandemie
kontinuierlich an die Bedarfe angepasst wurde. Speziell zur Förderung der
psychischen Gesundheit wurde mit Beginn der COVID-19-Pandemie das
Informationsportal „Psychisch stabil bleiben“ bei
www.zusammengegencorona.de
eingerichtet (
www.zusammengegencorona.de/corona-im-alltag/psychisch-stabil-bl
eiben/) mit nützlichen Informationen und Tipps für Familien zum Umgang mit
Stress und Angst während der Pandemie. Für pädagogische Fachkräfte in Kitas
wurden zusätzliche Fortbildungsmodule zu Corona-bedingten Belastungen bei
Kindern unter
www.kindergesundheit-info.de zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Suchtprävention verfolgt die Mitmach-Initiative „Kinder stark
machen“ das Ziel der Lebenskompetenzförderung von Kindern. Mit Beginn der
COVID-19-Pandemie wurden neue zielgruppenspezifische Angebote zur
Unterstützung der Eltern, der Familien und der erwachsenen Bezugspersonen und
Multiplikatoren entwickelt.
Zudem fördert das BMFSFJ NACOA Deutschland Interessenvertretung für
Kinder aus Suchtfamilien e. V. für die Bereitstellung einer Online-
Kommunikationsplattform für Fachkräfte, die mit Kindern aus suchtbelasteten Familien
arbeiten. Das vom BMFSFJ geförderte Projekt KidKit-networks (Drogenhilfe
Köln Projekt gGmbH) stellt eine Online-Landkarte mit Postleitzahlenrecherche
zu spezifischen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche mit
problembelasteten Eltern zur Verfügung.
28. Welche konkreten Studien liegen der Bundesregierung ggf. zu den
Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen auf Kinder und Jugendliche und
deren Bildungsstände, Sozialentwicklung, Schwimmfähigkeit, Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben, sportliche Aktivitäten und Freizeitverhalten
vor, welches sind die zentralen Ergebnisse der jeweiligen Studien, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Zukunft?
Bezüglich der Studien und deren wesentlichen Ergebnisse wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage
„Expertenkommission der Bundesregierung zu den bisherigen staatlichen
Beschränkungen während der COVID-19-Pandemie“ auf Bundestagsdrucksache 20/3467
von September 2022 verwiesen. Einschränkend gilt, dass eine kausale Aussage
zu den Auswirkungen von einzelnen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen
auf die soziale Lebensqualität aus diesen Studien nicht abgeleitet werden kann,
es können jedoch zeitliche Zusammenhänge aufgezeigt werden.
Hinsichtlich der körperlichen Aktivität gibt es beispielhaft folgende erste
Ergebnisse aus der KIDA-Studie des RKI. Laut Elternbefragungen waren
zwischen Februar und Mai 2022 53 Prozent der drei- bis 15-jährigen Kinder
mindestens sieben Stunden pro Woche moderat bis intensiv aktiv. Etwa die Hälfte
der Stichprobe erreichte damit die Mindestempfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur körperlichen Aktivität. 51 Prozent der Kinder und
Jugendlichen nutzten in diesem Zeitraum freiwillige Schulsport-AGs. Für etwa
jedes sechste Kind fiel dieses Angebot jedoch pandemiebedingt aus. Etwas
mehr als ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen nahm das Angebot wegen
der Pandemie nicht oder seltener wahr. Insgesamt war damit die Sport-AG-
Teilnahme zwischen Februar und Mai 2022 bei etwa 38 Prozent der Kinder und
Jugendlichen beeinträchtigt. Für Vereinssport- und kommerzielle
Sportangebote weisen die KIDA-Daten darauf hin, dass die Teilnahme bei einem Drittel der
Kinder und Jugendlichen eingeschränkt war: 22 Prozent nahmen diese
Angebote in diesem Zeitraum pandemiebedingt nicht oder seltener wahr, bei über
einem Zehntel fielen sie pandemiebedingt aus.
Um die Chancen von körperlicher Aktivität und Bewegung für die Gesundheit
und zur Krankheitsvermeidung insgesamt noch stärker zu nutzen, hat das BMG
seit Oktober 2022 einen Runden Tisch „Bewegung und Gesundheit“ eingesetzt.
Am Runden Tisch sind thematisch betroffene Ressorts,
Fachministerkonferenzen, kommunale Spitzenverbände, Krankenkassen und andere
Sozialversicherungsträger sowie Verbände und wissenschaftliche Einrichtungen aus den
Bereichen Bewegung, Sport und Gesundheit beteiligt. Kinder und Jugendliche in
ihren jeweiligen Lebenswelten sind dabei wichtige Zielgruppen. Ziel des
Runden Tisches ist es, Bedarfe und notwendige Maßnahmen zu
Bewegungsförderung zu identifizieren und konkrete Beiträge für die Stärkung von Bewegung
unter den teilnehmenden Akteuren zu vereinbaren.
Zudem hat das BMG bereits 2021 Informationsblätter für Kitas, Schulen und
Sportvereine entwickelt mit Hinweisen, wie Bewegung für Kinder und
Jugendliche auch unter Kontaktbeschränkungen in der Pandemie umgesetzt werden
kann (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/det
ails/bewegungsfoerderung-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-koe
rperliche-aktivitaet-ermoeglichen-in-der-lebenswelt-kindertagesstaette.html).
Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends (Institut für Qualitätsentwicklung im
Bildungswesen) 2021 zeigen in allen untersuchten Fächern (Deutsch und
Mathematik) und Kompetenzbereichen ungünstige Trends für die Kompetenzen
von Viertklässlerinnen und Viertklässlern in Deutschland. Die
Trendentwicklungen für manche Kompetenzbereiche und Schülergruppen zeigen eine
Verstärkung des negativen Trends zwischen 2016 und 2021. In anderen Bereichen
zeigt sich zwischen 2016 und 2021 jedoch eine ähnlich starke Verringerung von
Kompetenzen wie zwischen 2011 und 2016 (also einem Zeitraum ohne
Pandemie). Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass sich
mögliche Veränderungen nicht eindeutig auf pandemiebedingte Einschränkungen
zurückführen lassen. Auch andere Faktoren können hier eine Rolle spielen,
zum Beispiel Veränderungen in der Zusammensetzung der Schülerinnen- bzw.
Schülerschaft, Weiterentwicklungen curricularer Vorgaben oder
schulorganisatorische Veränderungen.
29. Gibt es nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung
Studienergebnisse, die nahelegen, dass der Lockdown in Schulen und
Kindertageseinrichtungen nicht zu einer Zunahme von psychischen Auffälligkeiten bei
Kindern und Jugendlichen geführt hat (vgl.
https://www.br.de/nachrichte
n/deutschland-welt/lauterbach-corona-kurs-kein-grund-fuer-mehr-psychi
sche-stoerungen,SuBvIlG)?
Studien zeigen im Gesamtergebnis, dass psychische Auffälligkeiten bei einem
Teil der Kinder und Jugendlichen während des Zeitraums der Pandemie –
insbesondere in den Phasen bundesweiter Schließungen – zugenommen haben,
während ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen gut durch die Pandemie
gekommen ist. Dabei ist zu beachten, dass die Studien aufgrund der hohen
Komplexität der Einflussfaktoren und der vielfältigen Ursachen für
Veränderungen im Gesundheitszustand keine direkten Rückschlüsse auf kausale
Zusammenhänge zwischen einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
(wie Schul- und Kitaschließungen) und gesundheitlichen Entwicklungen
ermöglichen. Von psychischen Belastungen und Auffälligkeiten abzugrenzen ist
die Entwicklung psychischer Erkrankungen, die mit einem medizinischen
Behandlungsbedarf einhergehen. Hierzu liegen deutlich weniger repräsentative
Erkenntnisse vor. Erste Auswertungen von Krankenkassendaten (DAK Kinder-
und Jugendreport 2022) zeigen divergente Entwicklungen, mit einer Abnahme
der Neudiagnosen verschiedener psychischer Erkrankungen im Grundschul-
und Schulalter und gleichzeitig einer Zunahme der Neudiagnosen von
depressiven Erkrankungen, Essstörungen und Angststörungen bei Mädchen im Schul-
und Jugendalter, nicht aber bei Jungen derselben Altersgruppe.
30. Welche Ansätze werden innerhalb der Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
(S. 67) angekündigte Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung
diskutiert, die kürzere Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz für
Kinder und Jugendliche zur Folge haben sollen, und bis wann sind hier
konkrete Schritte zu erwarten?
31. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation
verfügbarer Plätze in der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
dar?
32. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, wie sich der Bedarf an
zusätzlichen Therapieplätzen durch die veränderte Nachfrage seit 2020
entwickelt hat, und wenn ja, welche?
Die Fragen 30 bis 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die ambulante Psychotherapie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) den bundeseinheitlichen
Rahmen zur Bestimmung der regionalen Behandlungskapazitäten. Die Zahl an
psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
inklusive Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -
psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung ist in den letzten Jahren erheblich
gestiegen. Inzwischen stellen sie nach den Hausärztinnen und Hausärzten die
zweitgrößte Arztgruppe dar. Zum Stand 31. Dezember 2021 gab es in fast allen
Ländern offene Planungsbereiche mit vorhandenen Zulassungsmöglichkeiten
für psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
inklusive Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -
psychotherapeuten. Umsetzungsmöglichkeiten der im Koalitionsvertrag angestrebten
Reduzierung der Wartezeiten insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie in
ländlichen und strukturschwachen Gebieten werden derzeit geprüft. In allen
Ländern bis auf Berlin und Hamburg gab es in gesperrten Planungsbereichen
noch offene Quotensitze (zum Beispiel für ärztliche Psychotherapeutinnen und
-therapeuten Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie). In Bezug auf die Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und
-psychiater hat der G-BA zudem im April 2022 beschlossen, das
Versorgungsniveau für diese Arztgruppe um 10 Prozent anzuheben. Damit ergeben sich
bundesweit etwa 60 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und
Jugendpsychiaterinnen und -psychiater.
Der Bundesregierung liegen keine validen Zahlen über verfügbare
Therapieplätze oder zur Entwicklung der Nachfrage nach Therapieplätzen seit dem Jahr
2020 vor.
33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dem Anstieg von klinisch
relevanten psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen (vgl.
https://www.dak.de/dak/bundesthemen/pandemie-depressionen-und-essst
oerungen-bei-jugendlichen-steigen-weiter-an-2558034.html#/)
kurzfristig zu begegnen, und wenn ja, wie soll dem verzeichneten
Geschlechterunterschied (vgl.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antidepr
essiva-maedchen-101.html) Rechnung getragen werden?
Welche Rolle soll und kann dabei der Sport spielen, und was ist
diesbezüglich ggf. seitens der Bundesregierung geplant?
BMFSFJ und BMG haben im Juni 2022 die Arbeit an der IMA
wiederaufgenommen. Grundlage ist die 7. Stellungnahme des Corona-Expertlnnenrates der
Bundesregierung, in der die Wiedereinsetzung der IMA empfohlen wurde.
Besonders schwerwiegend ist nach Einschätzung des ExpertInnenrates die
sekundäre (nicht direkt durch SARS-CoV-2-Infektionen bedingte) Krankheitslast
durch psychische und physische Erkrankungen, wobei Kinder aus sozial
benachteiligten Familien besonders betroffen sind. Bei der weiteren Arbeit der
IMA werden diese Themen daher im Fokus stehen. Ein Abschlussbericht mit
Maßnahmenempfehlung ist für das erste Quartal 2023 geplant. Zu Maßnahmen
der Bundesregierung zu Bewegungs- und Sportförderung wird auf die Antwort
zu Frage 28 verwiesen.
34. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die in Studien (z. B. JuCo-
Studie der Universitäten Hildesheim und Frankfurt) festgestellten
Zukunftsängste von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen, und
wenn ja, welche?
Für eine wirksame Bekämpfung von Zukunftsängsten junger Menschen ist es
entscheidend, ihnen Zuversicht zu geben und dafür zu sorgen, dass die
aktuellen Krisen keinen maßgeblichen Einfluss auf ihre Zukunftschancen haben.
Dabei ist sich die Bundesregierung bewusst, dass Entscheidungen in allen
Politikfeldern Auswirkungen auf junge Menschen haben. Entsprechend richtet sie ihre
Jugendstrategie ressortübergreifend aus und berücksichtigt die Belange der
jungen Generation und ihre Zukunftssorgen bei der Bewältigung der
gegenwärtigen multiplen Krisen.
Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zielen ganz konkret darauf ab, die
Sorgen und Bedarfe junger Menschen ernst zu nehmen und ihre Teilhabe und
Beteiligung zu fördern damit sie zuversichtlich in die Zukunft blicken können.
Beispielhaft zu nennen sind zahlreiche, mit Bundesmitteln geförderte (Online-)
Beratungsangebote für junge Menschen (wie Nummer gegen Kummer,
Sofahopper 2.0, jmd4you, [U25]) sowie das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Die Bundesregierung legt einen Schwerpunkt darauf, junge Menschen an
Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Es trägt dazu bei, ihre
Selbstwirksamkeit und Zuversicht zu stärken. Im November 2022 wurde der
Dialogprozess zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung gestartet;
die Corona-Krise wird dabei ebenso Thema sein wie Klima, Krieg und
Inflation.
Auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 ist ein großer Schritt für eine
bessere Berücksichtigung junger Interessen. Für die Wahlen zum Europäischen
Parlament hat der Deutsche Bundestag die Absenkung des Wahlalters von 18
auf 16 Jahre bereits beschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, auch
das Alter für die Wahlen zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken.
35. Welche Studien oder sonstigen belastbaren Kenntnisse hat die
Bundesregierung zum allgemeinen physischen Zustand von Kindern und
Jugendlichen im Verlauf der COVID-19-Pandemie?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
36. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Wahrnehmung der
regulären Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in den
Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vor (falls möglich, bitte monatsgenau
und nach den einzelnen U- bzw. J-Untersuchungen angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine bundesweit repräsentativen
Vergleichsdaten vor. Erkenntnisse liegen aus einer Auswertung des Zentralinstituts
für die kassenärztliche Versorgung (ZI) aus dem Jahr 2021 vor. Diese zeigt
bezüglich der Gesundheitsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen), dass
während der Pandemie zeitliche Verschiebungen auftraten, aber kein Rückgang
der insgesamt sehr hohen Teilnahmeraten an den Untersuchungen U1 bis U9.
Die Inanspruchnahmerate der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1, zwölf bis
14 Jahre) liegt dieser Auswertung zufolge weiterhin im Bundesdurchschnitt bei
unter 50 Prozent der Anspruchsberechtigten.
37. Liegen der Bundesregierung inzwischen belastbare Daten vor, in
welchem Maße Schuleingangsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020,
2021 und 2022 wahrgenommen wurden?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten vor. Die
Schuleingangsuntersuchungen liegen in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme
unternommen, um die Länder bei der Vermeidung weiterer Lockdowns in
Schulen und Kindertageseinrichtungen zu unterstützen?
Die Organisation und Durchführung des Schulunterrichts liegt in der
Zuständigkeit der Länder, darunter fallen auch Infektionsschutzmaßnahmen an
Schulen.
Mit dem am 17. September 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des
Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor
COVID-19 (COVID-19-SchG) werden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des
Präsenzbetriebs an Schulen und der Betreuung in Kindertageseinrichtungen
ermöglicht. Die Länder können gemäß § 28b Absatz 2 und 3 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) spezifische Maßnahmen anordnen. Dabei ist
insbesondere das Recht auf schulische Bildung, auf soziale Teilhabe und die sonstigen
Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung durch die fortlaufende Förderung von
Studien und den Einsatz der IMA „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder
und Jugendliche durch Corona“ eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen,
die es den Ländern ermöglicht, evidenzbasiert und angemessen zu handeln.
Diesbezüglich wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
39. Wie viel Geld wurde von den Bundesländern aus dem Fördertopf der
Bundesregierung für die Installation von Luftfiltern abgerufen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Fördertopf umfasst Mittel,
• um coronagerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen und Zu-/
Abluftventilatoren in öffentlichen und privaten Gebäuden, insbesondere in
Schulen und Kitas zu fördern („Bundesförderung Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“) und
• um die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen
und Kitas zu unterstützen (Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen
„Mobile Luftreiniger 2021“).
Für einen Überblick über die bei der Bundesförderung gebundenen und bislang
ausgezahlten Mittel wird auf Tabelle 5 in der Anlage verwiesen.*
Die Länder haben im Rahmen der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen
„Mobile Luftreiniger 2021“ bis zum Ende der verlängerten Abruffrist am
31. Juli 2022 für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt knapp 40 Mio. Euro
abgerufen. Im Rahmen der Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise sowie
durch beantragte aber nicht durchgeführte Fördervorhaben kam es mit Stand
16. November 2022 zu einer Rückzahlung von Bundesmitteln in Höhe von
rund 4,1 Mio. Euro. Der Prüfungsprozess auf Seiten der Länder dauert derzeit
noch an. Es wird auf Tabelle 6 in der Anlage verwiesen.*
40. Wie viele Schulen und Kindertageseinrichtungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung mit Geldern aus dem Fördertopf mit Luftfiltern
ausgestattet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
und Zu-/Abluftventilatoren besteht aus zwei Fördersegmenten (Neueinbau
sowie Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen). Eine Übersicht zum
Fördersegment Neubau ist der Tabelle 7 der Anlage zu entnehmen.*
In beiden Fördersegmenten werden RLT-Anlagen in Kindertageseinrichtungen
und Schulen gefördert. Eine Auswertung nach Kindertageseinrichtungen und
Schulen ist dagegen nur im Neueinbau möglich. Der weit überwiegende Teil
der Fördermittel (rund 89 Prozent) findet beim Neueinbau von RLT-Anlagen in
Kindertageseinrichtungen und Schulen Verwendung. Im Rahmen der Bund-
Länder-Verwaltungsvereinbarungen „Mobile Luftreiniger 2021“ obliegt die
administrative Bearbeitung der Fördervorhaben den Ländern.
41. Sind der Bundesregierung Anweisungen oder Empfehlungen bekannt,
nach denen aus dem Programm beschaffte Luftfilter nicht genutzt
werden sollen, etwa wegen zu hoher Wartungskosten oder mit dem Ziel die
Energiekosten zu reduzieren, und falls ja, von wem kommen diese
Anweisungen oder Empfehlungen?
Der Bundesregierung sind Pressemitteilungen bekannt, wonach das
Umweltbundesamt im Zuge der Energiekrise dazu aufgerufen hat, die Nutzung mobiler
Luftreiniger auf das Nötigste zu beschränken. Am 27. August 2022 hat das
Umweltbundesamt klargestellt, dass die Gesundheit der Kinder nicht
verhandelbar sei und darauf hingewiesen, dass Klassenzimmer richtig gelüftet werden
müssten (vgl.
https://twitter.com/Umweltbundesamt/status/156354663134540
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5953). Dies steht nicht im Widerspruch zu den Fördervorhaben der
Bundesregierung, da auch diese stets darauf hingewiesen hat, dass die Lüftung mit
Frischluft erforderlich ist und gegebenenfalls mittels des Einsatzes mobiler
Luftreiniger flankiert werden kann.
42. Hat die Bundesregierung mögliche Probleme der Länder und
bürokratische Hürden beim Abruf der Gelder aus dem Fördertopf für
Luftfilterbeschaffung evaluiert, und ist geplant, ein neues Programm aufzulegen,
das die Lücken in der Versorgung mit Luftfiltern im Laufe des vierten
Schuljahres, das zumindest teilweise unter Corona-Bedingungen
stattfinden muss, schließen wird?
Sowohl die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische
Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren wie auch die Mittel, die der Bund auf
Grundlage der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen „Mobile Luftreiniger
2021“ zur Verfügung gestellt hat, werden derzeit evaluiert beziehungsweise
geprüft. Die Fördermaßnahmen beim RLT-Programm (Stand: 21. November 2022
Einbau von circa 68.600 RLT-Anlagen) befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation und damit einhergehenden
Schwerpunktsetzung der Bundesregierung ist eine Neuauflage von
Förderprogrammen des Bundes mit Blick auf den Infektionsschutz in Schulen und Kitas
nicht geplant. Ob die nach der föderalen Aufgabenverteilung für Investitionen
in Bildungseinrichtungen zuständigen Länder weitere Aktivitäten planen, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
43. Welche Maßnahmen werden im „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit“ (vgl.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldu
ngen/bundeskabinett-beschliesst-hoeheren-etat-fuer-das-bundesfamilien
ministerium-199462) für Kinder und Jugendliche enthalten sein?
Das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“
soll sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Sie sollen im Rahmen des
Programms Projektideen entwickeln und dabei unterstützt werden, diese auch
umsetzen zu können.
Im Rahmen des Zukunftspakets werden zudem bestehende Angebote der
sportlichen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung zusätzlich gefördert, um die
Potentiale bestehender, verlässlicher Strukturen nach der Pandemie
wiederzubeleben, bekannter und zugänglicher zu machen. Zusätzlich wird auf die
Antwort zu Frage 33 verwiesen.
44. Sieht die Bundesregierung einen Großteil der Corona-Folgen für Kinder
und Jugendliche als bereits aufgeholt an, und wie bewertet sie in diesem
Zusammenhang die deutlich geringere finanzielle Ausstattung des als
Anschluss an das Corona-Aufholpaket (vgl.
https://www.bmfsfj.de/bmfsf
j/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-hoeheren-etat-fue
r-das-bundesfamilienministerium-199462) gedachten „Zukunftspakets
für Bewegung, Kultur und Gesundheit“?
Die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie der letzten Jahre haben
Kindern und Jugendlichen viel abverlangt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass
die Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Entwicklung in Teilen und je nach
Lebensumfeld bis heute anhalten. Die entstandenen Einschnitte und Folgen
durch die Pandemie bei den jungen Menschen sind noch nicht kompensiert und
es besteht weiterhin Handlungsbedarf im Rahmen von Angeboten und
Maßnahmen. Bei allen Maßnahmen der Bundesregierung, die Kinder und Jugendliche
betreffen, wird das entsprechend mitbedacht.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen.
45. Plant die Bundesregierung über das „Zukunftspaket für Bewegung,
Kultur und Gesundheit“ (vgl.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-m
eldungen/bundeskabinett-beschliesst-hoeheren-etat-fuer-das-bundesfamil
ienministerium-199462) hinaus Maßnahmen, die die körperliche
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen adressieren sollen, und wenn ja,
welche sind dies?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert mit dem
Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ den Neustart im Sport
angesichts der Herausforderungen während der COVID-19-Pandemie. Ziel des
Programms ist es, möglichst viele Menschen in Bewegung und (zurück) in die
Sportvereine zu bringen. Das Programm besteht aus drei Säulen mit
Maßnahmen, welche durch eine Werbekampagne begleitet werden. Die Maßnahmen
umfassen die Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen, die Unterstützung von
Vereinsevents, Sportschecks für Vereinsmitgliedschaften und das Aufstellen
von Bewegungsboxen an öffentlich zugänglichen Orten.
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) richtet zudem gemeinsam mit dem
BMG am 13. Dezember 2022 einen Bewegungsgipfel aus. Dieser Gipfel ist die
Auftaktveranstaltung für die Erarbeitung des Entwicklungsplans Sport. Der
Entwicklungsplan Sport, eine Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag, nimmt vor
allem die gesellschaftliche Kraft des Sports in den Blick und wird in
verschiedenen Arbeitssträngen eine Vielzahl an Themen adressieren. Zudem hat das
BMG seit Oktober 2022 einen Runden Tisch „Bewegung und Gesundheit“
eingesetzt, bei dem auch ein Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche liegt. Ziel
des Runden Tisches ist es, Bedarfe und notwendige Maßnahmen zu
Bewegungsförderung zu identifizieren und konkrete Beiträge für die Stärkung von
Bewegung unter den teilnehmenden Akteuren zu vereinbaren.
Die Bundesregierung hat im Juni 2021 den von den Bundesministerien für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Gesundheit gemeinsam vorgelegten
Aktionsplan „Weiterentwicklung IN FORM – Schwerpunkte des Nationalen
Aktionsplans zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel,
Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten ab 2021“ beschlossen. Der
2008 von beiden Ressorts gemeinsam ins Leben gerufene Nationale
Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ verfolgt das Ziel, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in
Deutschland nachhaltig zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch eine
Kombination von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, indem
Alltagsstrukturen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil, wie in Familie,
Kita, Schule, Arbeitswelt oder Freizeit aufgebaut und die Eigenverantwortung
und Motivation der Menschen zu gesunder Ernährung sowie ausreichender
Bewegung gestärkt werden.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 28 und 38 verwiesen.
46. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die einzelnen
Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Verbreitung des
Coronavirus in den verschiedenen Altersgruppen im Sinne von Frage 1
ausgewirkt haben?
Im Rahmen der Corona-KiTa-Studie wurde das Infektionsgeschehen in
Kindertageseinrichtungen untersucht, sodass nur Aussagen über die Wirkung von
Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen getroffen werden konnten.
Eine exakte Bestimmung der Wirkung der einzelnen in den Einrichtungen
ergriffenen Maßnahmen ist aufgrund des nicht-experimentellen Studiendesigns
nicht möglich. Die Studie lieferte allerdings deutliche Hinweise dafür, dass die
zu Beginn der Pandemie in den Einrichtungen angewendeten
Hygienemaßnahmen, wie etwa die Kontaktreduktion durch Gruppentrennung oder die feste
Personalzuweisung zu Gruppen, Kinder und Mitarbeitende oder das regelmäßige
Lüften vor Infektionen schützen. Das Tragen von Masken seitens des Personals
im Umgang mit den Eltern (Delta-Variante) und im Umgang mit den Kindern
(Omikron-Variante) erwies sich zur Verhinderung von Infektionen ebenfalls als
effektiv. Allerdings gilt es abzuwägen, inwieweit der Infektionsschutz hier dem
pädagogischen Auftrag beziehungsweise der frühkindlichen Bildung und
Entwicklung im Weg steht. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
47. Sind der Bundesregierung Studien bekannt oder plant sie, entsprechende
Studien zu beauftragen bzw. zu fördern, die eine mögliche Veränderung
der Ansichten von Kindern und Jugendlichen zu den
Problemlösungskompetenzen der Politik durch die Corona-Politik in den Fokus rückt?
Falls es solche Studien nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gibt,
was sind deren zentrale Erkenntnisse, und welche Konsequenzen werden
daraus gezogen?
Im Juli 2020 hat das Zukunftsbüro des BMBF eine Studie zu den langfristigen
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorgelegt, in deren Rahmen auch
zwölf- bis 21-Jährige befragt wurden (
https://www.vorausschau.de/SharedDoc
s/Downloads/vorausschau/de/2020_Corona_Delphi_Chancen_und_Herausford
erungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Die Befragten gingen mehrheitlich
davon aus, dass durch die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie die
Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union gestärkt wird.
Aktuellere Studien zur Frage, ob sich die Ansichten von Kindern und
Jugendlichen zu den Problemlösungskompetenzen der Politik durch die Corona-
Politik verändert haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
48. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Zustimmung
von Jugendlichen zu den Corona-Maßnahmen darstellte?
Obwohl sie auf Vieles verzichten mussten, gaben in der Studie „Junge
Deutsche: Solidarisch gegen Corona und mehr für Europa“ der TUI Stiftung vom
Oktober 2020 83 Prozent der jungen Menschen an, sich an die meisten Corona-
Maßnahmen zu halten. Sie waren zudem mehrheitlich der Überzeugung, dass
die Maßnahmen richtig sind.
Laut der Studie „Die Corona-Pandemie hat mir wertvolle Zeit genommen“
Jugendalltag 2020 (JuCo-2-Studie) vom Winter 2020 hielten mit 12 Prozent
eher wenige junge Menschen die Hygienemaßnahmen für gar nicht oder eher
nicht sinnvoll, während etwa 61 Prozent (voll) zustimmten. Aus den Studien
wird auch deutlich, dass Kritik an den Maßnahmen vorrangig dann geteilt wird,
wenn diese nicht nachvollziehbar sind beziehungsweise junge Menschen
keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Maßnahmen hatten.
Ergänzend wird auch auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen.
49. Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine besonders für den Aspekt der
Anfälligkeit für Verschwörungsideologien sensibilisierte Jugendarbeit,
und falls ja, wie soll ein solcher Fokus gefördert werden?
Die Bundesregierung beobachtet und analysiert das Geschehen hinsichtlich der
Falschinformationen fortlaufend, tauscht sich dabei regelmäßig im Ressortkreis
aus und wirkt dem mit der Bereitstellung verlässlicher Informationen entgegen,
die an Bürgerinnen und Bürger kommuniziert werden und Desinformationen
gezielt richtigstellen. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden bereits
Maßnahmen umgesetzt, die sich der präventiv-pädagogischen Bearbeitung von
Verschwörungsdenken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen widmen.
Dabei werden Fort- und Weiterbildungsformate für Lehrkräfte und Fachkräfte der
Kinder- und Jugendarbeit sowie Ansätze und Methoden für die direkte Arbeit
mit Jugendlichen erarbeitet.
Unter anderem arbeiten das Kompetenznetzwerk „Rechtsextremismus“
(KompRex), das Kompetenznetzwerk „Islamistischer Extremismus“ (KN:IX) sowie
das Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ an der fachlichen
Weiterentwicklung der Präventionsarbeit im jeweiligen Themenfeld. Die Prävention von
antisemitischen oder rassistischen Verschwörungsnarrativen als Teil
extremistischer Ideologien wird hier ebenfalls berücksichtigt. Eine Übersicht dieser
Maßnahmen findet sich auf der Programm-Internetseite „Demokratie leben!“.
Die von der Bundesregierung geförderten Bundeszentralen Träger der
Jugendverbandsarbeit und der politischen Jugendbildung haben das Thema
Verschwörungsideologien ebenfalls bereits in den Fokus ihrer Kinder- und Jugendarbeit
gerückt. Zudem unterstützt die Bundesregierung mit dem seit 2018 laufenden
Vorhaben „Respekt Coaches" rund 500 Schulen unter anderem im Umgang mit
dem Phänomen „Verschwörungstheorien", um das reflektierte Denken junger
Menschen zu schulen.
50. Plant die Bundesregierung eine systematische Bestandsaufnahme über
die Folgen der Pandemie auf die Lernstände der Schülerinnen und
Schüler, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen
Hintergründe?
Gemäß der föderalen Ordnung liegt der Bereich der schulischen Bildung in der
Zuständigkeit der Länder. Dazu gehört auch die Erhebung der individuellen
Lernstände der Schülerinnen und Schüler auf nationaler Ebene. Die Länder
verantworten den IQB-Bildungstrend, der regelmäßig und repräsentativ für das
ganze Bundesgebiet Lernstände der Schülerinnen und Schüler in der Primar-
und Sekundarstufe in bestimmten Schulfächern und Kompetenzen erhebt.
Gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) können Bund und
Länder bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im
internationalen Vergleich zusammenwirken. Auf dieser Basis beteiligt sich der Bund
an internationalen Vergleichsstudien, die regelmäßige Rückschlüsse über die
Lernstände der Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich
erlauben.
Dazu zählen die vom BMBF mitfinanzierten Erhebungen IGLU 2021
(Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung, Erhebungszeitraum: Frühjahr/Sommer
2021, Veröffentlichung der Ergebnisse: Erstes Halbjahr 2023) und PISA 2022
(Programme for International Student Assessment, Erhebungszeitraum
Frühjahr/Sommer 2022, Veröffentlichung der Ergebnisse Dezember 2023). Diese
Studien erheben mit Fragebögen auch Informationen zum sozioökonomischen
Status der Familien der Schülerinnen und Schüler.
Auch das von Bund und Ländern institutionell finanzierte Nationale
Bildungspanel (NEPS) als größte Langzeit-Bildungsstudie in Deutschland ermöglicht
die Untersuchung der mittel- und langfristigen Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie für Kompetenzentwicklung und Bildungsverläufe.
51. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zu besonderen
Belastungen bei Kindern von Alleinerziehenden, und falls ja, was sind die
zentralen Ergebnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Aktuelle Daten zur Situation von Kindern von Alleinerziehenden liegen aus
einer Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen
Ortskrankenkasse (AOK) (WIdO-monitor 2022) aus dem Zeitraum Februar/März 2022 für
drei- bis zwölfjährige Kinder vor. Die Befragung wurde mit insgesamt 3.000
Müttern im Alter zwischen 18 und 65 Jahren durchgeführt, von denen 14,9
Prozent alleinerziehend waren. Die Mehrheit der befragten Mütter beurteilte die
aktuelle körperliche Gesundheit ihrer Kinder auf einer Skala von eins bis sechs
mit „gut“ oder „sehr gut“. Der Anteil von Kindern mit sehr guter oder guter
Gesundheit lag bei Kindern von Alleinerziehenden mit 73,0 Prozent etwas
niedriger als bei Kindern, deren Mütter mit Partner lebten (80,4 Prozent). Nur
ein sehr geringer Anteil der Mütter antwortete mit „schlecht“ oder „sehr
schlecht“. 16,3 Prozent der Befragten gaben an, dass sich die körperliche
Gesundheit ihres Kindes während der Pandemie verschlechtert habe. Die
Verschlechterung betraf Kinder von Alleinerziehenden (25,1 Prozent versus
14,7 Prozent bei Müttern in Partnerschaft) überdurchschnittlich häufig. Die
aktuelle psychische Gesundheit des eigenen Kindes wurde im Vergleich zur
körperlichen Gesundheit kritischer bewertet. Hier schätzten insgesamt 59,4
Prozent der Mütter den Zustand ihrer Kinder auf einer Schulnotenskala als gut oder
sehr gut ein, während 3,6 Prozent bei ihren Kindern eine schlechte oder sehr
schlechte psychische Gesundheit wahrnahmen. Alleinerziehende gaben mit
45,9 Prozent überdurchschnittlich seltener eine sehr gute oder gute psychische
Gesundheit ihrer Kinder an, zudem gaben sie häufiger eine Verschlechterung
der psychischen Gesundheit ihrer Kinder an (44,1 Prozent versus 33,3 Prozent).
Die Ergebnisse, dass die Kinder von Alleinerziehenden deutlich stärker durch
die Pandemie belastet waren, werden durch die Ergebnisse der COPSY-Studie
gestützt. In dieser Studie wurde gezeigt, dass bei Kindern von
Alleinerziehenden eine niedrigere gesundheitsbezogene Lebensqualität und mehr psychische
Gesundheitsprobleme beobachtet wurden (Ravens-Sieberer et al. 2021).
Die Studienergebnisse finden in der gegenwärtigen und zukünftigen Arbeit der
Bundesregierung Berücksichtigung. Insbesondere die zeitweisen Schließungen
und eingeschränkte Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
hat die Relevanz dieser Infrastruktur für Familien, insbesondere für
Alleinerziehende, und unsere Gesellschaft deutlich gemacht. Entsprechend ist die
Schließung dieser Einrichtungen einschließlich der Folgen für die betroffenen
Familien so weit wie möglich zu verhindern.
52. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zur Belastung des
Personals in Kindertageseinrichtungen und Schulen, und falls ja, was
sind die zentralen Ergebnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Im Rahmen der von BMFSFJ und BMG geförderten Corona-KiTa-Studie des
DJI und des RKI erfolgten wiederholte Leitungsbefragungen in
Kindertageseinrichtungen. Aus diesen Leitungsbefragungen geht hervor, dass sich der
organisationale und pädagogische Kita-Alltag durch die wiederkehrende
Einführung und Aufhebung von Schutzmaßnamen wie Maskenpflicht,
Betretungsverbote für Eltern oder regelmäßige Testungen von Kindern und Beschäftigten
zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2022 mehrfach grundlegend verändert hat.
Dies war für einige Leitungen mit Schwierigkeiten und Konflikten bei der
Neuorganisation des Alltags und dem Kontakt mit Eltern verbunden. Zusätzlich zu
den Ansteckungsängsten der pädagogisch Tätigen führten diese erlebten
Schwierigkeiten im Zeitraum der zweiten und dritten Pandemiewelle zu
gesteigerten Belastungen bei Beschäftigten und Leitungen sowie zu verschlechterten
Beziehungen zu den Eltern. Für weiterführende Informationen wird auf die
umfassende Berichterstattung der Corona-KiTa-Studie verwiesen:
www.corona-kit
a-studie.de.
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es einer Reihe von vielfältigen
Unterstützungsmaßnahmen von Seiten der KiTa- und Schulträger und der für den
schulischen Bildungsbereich sowie die KiTa Ausstattung verantwortlichen
Länder.
53. Hat die Bundesregierung systematisch Studien zu den Folgen für das
sprachliche Vermögen von Kindern und Jugendlichen erstellen lassen
oder unterstützt, und falls ja, was waren die zentralen Ergebnisse?
Spielte in möglichen Untersuchungen der sozioökonomische Hintergrund
der Kinder eine Rolle, und falls ja, was sind die zentralen Erkenntnisse
vor diesem Hintergrund?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
54. Welche über die konkrete Corona-Politik hinausgehenden Folgerungen
leitet die Bundesregierung für ihr weiteres Handeln aus der Tatsache ab,
dass Kinder und Jugendliche mit niedrigerem sozioökonomischen Status
besonders von einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit in
Krisenzeiten betroffen sind?
Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien sind durch die
sekundäre (nicht durch SARS-CoV-2-Infektionen selbst bedingte)
Krankheitslast durch psychische und physische Erkrankungen besonders von der
Pandemie betroffen. Sie stehen daher im Fokus der weiteren Arbeit der IMA
Kindergesundheit. Mögliche Maßnahmenempfehlungen zielen nicht nur auf die
Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, sondern können geeignet
sein, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der
Bundesrepublik Deutschland auch darüber hinaus zu stärken.
55. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Fällen häuslicher
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Jahren 2019, 2020, 2021
und 2022 vor?
Der Bundesregierung liegen zum Thema häusliche Gewalt Daten aus der
Statistik der § 8a-Achtes-Buch-Sozialgesetzbuch-Verfahren vor (siehe
https://ww
w.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/Publikat
ionen/Downloads-Kinderschutz/gefaehrdungseinschaetzungen-522512320700
4.pdf?__blob=publicationFile). Dort wird erfasst, wie häufig Jugendämter
Hinweise auf körperliche oder psychische Misshandlung von Kindern und
Jugendlichen sowie auf sexuelle Gewalt erkennen. In den meisten Fällen dürfte es sich
dabei um häusliche Gewalt handeln, auch wenn sich dies nicht eindeutig aus
den Daten ablesen lässt. Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt wird unter
den Begriff der psychischen Misshandlung subsumiert. Eine weitere
Datenquelle für häusliche Gewalt ist die polizeiliche Kriminalstatistik. Neben
Gewalttaten gegenüber Kindern wird hier auch eine Gesamtzahl der Straftaten
„häusliche Gewalt“ ausgewiesen. Dabei ist jedoch nicht erkennbar, wie häufig
davon auch Kinder und Jugendliche betroffen waren. In den vorhandenen
statistischen Daten zeigen sich insgesamt keine Anstiege aufgrund der
COVID-19-Pandemie, sondern eher gleichbleibende Zahlen oder Rückgänge.
56. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung
telefonischer Beratungsstellen sowie von Online-Beratung für Kinder und
Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022 entwickelt (bitte nach
Beratungsangeboten bzw. Schwerpunkten aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Projekts „Psychisch stabil bleiben“ wurden im Zeitraum April
2020 bis Dezember 2021 bundesweite Telefonberatungsstellen
(Telefonberatung der BZgA, die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die
Bundeszentrale für Erziehungsberatung (BKE) sowie das Amt für Soziale und
Psychologische Dienste des Ortenaukreises als regionaler Anbieter) zum
Beratungsaufkommen befragt. Um eventuelle Trends abzubilden, wurden die
leitfadengestützte telefonische Befragungen jeweils im November 2020, im März
und Juni 2021 durchgeführt. Die Befragungsergebnisse zeigten, dass nach
einem Anstieg des Beratungsbedarfs zu Beginn der COVID-19-Pandemie bei
einigen Anbietern im Frühsommer 2020 ein deutlicher Rückgang der
Anrufzahlen erfolgte. Im Bereich der Eltern-, Kinder- und Jugendberatung wurde
hingegen von einer durchgehend erhöhten Nachfrage seit Mitte März 2020
berichtet.
Dies wird in der nachfolgenden Darstellung zur Entwicklung der telefonischen
und Online-Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021
und 2022, die vom BMFSFJ gefördert werden, deutlich.
• Beim vom Deutschen Caritasverband (DCV) durchgeführten
Beratungsangebot [U25] Deutschland, welches Mailberatung für suizidgefährdete
junge Menschen anbietet, wurden rund 1.500 Einzelberatungen jährlich
durch ehrenamtliche Krisenberaterinnen und Krisenberater an elf
Standorten bundesweit aktiv durchgeführt. Diese Zahlen sind leicht steigend,
werden aber auch durch die Beratungskapazitäten und die individuelle Dauer
und Intensität der zum Teil überjährigen Einzelberatungen beeinflusst.
• Im Jahr 2021 fanden insgesamt 121.174 Beratungen über die Angebote der
„Nummer gegen Kummer“ statt. Davon 89.169 am Kinder- und
Jugendtelefon, 12.328 in der Online-Beratung (Mail+Chat) für junge Menschen und
19.677 am Elterntelefon. Am Elterntelefon (plus 11 Prozent) und in der
Chat-Beratung (plus 47 Prozent) sind die Beratungszahlen im Vergleich
zum Vorjahr 2020 angestiegen. Rund 10 Prozent aller Beratungen standen
in einem direkten Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Am
Elterntelefon meldeten sich 20 Prozent aller Fälle mit einer Thematik, die
im Zusammenhang mit Corona stand. Auch im Jahr 2022 sind die
Beratungsangebote von Nummer gegen Kummer e. V. stark nachgefragt und die
Beratungszahlen bewegen sich aktuell auf dem gleichen hohen Niveau wie
2021. Im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Oktober 2022 wurden bereits
103.819 Beratungen an den Angeboten von Nummer gegen Kummer e. V.
geführt. Davon 77.648 am Kinder- und Jugendtelefon, 10.071 in der Online-
Beratung (Mail+Chat) für junge Menschen, 15.410 am Elterntelefon und
690 an der Helpline Ukraine.
• Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) bietet Erziehungs- und
Familienberatung über das Internet für Jugendliche und Eltern an. 2021 gab
es insgesamt (Eltern und Jugendliche) 5.070 Neuregistrierungen, 2.405
Mailberatungen, 3.227 Einzelchatberatungen und 4.971 Teilnehmende im
Gruppen- und Themenchat. 2022 gab es (Stand: 15. November 2022)
insgesamt (Eltern und Jugendliche) 3.931 Neuregistrierungen, 2.131
Mailberatungen, 2. 609 Einzelchatberatungen und 3.567 Teilnehmende im Gruppen-
und Themenchat.
• JugendNotmail bietet themenoffene Online-Beratung für Kinder und
Jugendliche an. 2021 sind 4.086 Beratungen erfolgt, davon 1.869
Einzelchatberatungen und 2.217 Mailberatungen. Zwischen Januar und Oktober 2022
erfolgten 2.750 Beratungen, davon 1.454 Einzelberatungen und 1.296
Mailberatungen.
• Das Online-Beratungsangebot von NACOA Deutschland –
Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e. V. verzeichnet für 2021 2.001
Antworten auf E-Mails, 243 Einzelchats und 51 Gruppenchats. Zwischen
Januar und Oktober 2022 wurden 1.606 Antworten auf E-Mails versandt, 215
Einzelchats und 43 Gruppenchats durchgeführt.
• Online-Beratungsangebots von KidKit, ein Hilfeprojekt für Kinder aus
dysfunktionalen Familien. Im Jahr 2021 fanden 479 persönlichen
Beratungsgespräche von betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Im Jahr 2022 erfolgten bisher (Stand: 15. November 2022) 409
Hilfeanfragen in der Online-Beratung.
57. Wie häufig haben sich Bundeskanzler, Bundesministerinnen und
Bundesmminister seit Amtsantritt im Dezember 2021 mit Vertreterinnen und
Vertretern von Kinderschutzorganisationen getroffen (bitte detailliert
auflisten)?
58. Wie häufig haben sich Bundeskanzler, Bundesministerinnen und
Bundesmminister seit Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von
Kinderrechtsorganisationen getroffen (bitte detailliert auflisten)?
59. Wie häufig haben sich Bundeskanzler, Bundesministerinnen und
Bundesmminister seit Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von
Jugendverbänden getroffen (bitte detailliert auflisten)?
Die Fragen 57 bis 59 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Treffen besteht nicht und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu
die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
nachfolgenden Ausführungen beziehungsweise aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Die sich aus der Abfrage ergebenden Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern
von Kinderschutzorganisationen, Kinderrechtsorganisationen und
Jugendverbänden sind der Tabelle 8 der Anlage zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
60. Verfügt die Bundesregierung über Hinweise oder Kenntnisse darüber, ob
sich ein Zusammenhang zwischen der sozioökonomischen Lage von
Familien und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Sinne
von § 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unter
pandemischen Bedingungen feststellen lässt?
Insgesamt war die Anzahl der neu begonnenen Hilfen im ersten Jahr der
COVID-19-Pandemie 2020 bei allen Hilfearten leicht rückläufig. Damit ist
Zahl der Hilfen zur Erziehung nach einem kontinuierlichen Anstieg in den
letzten Jahren erstmals seit 2008 zurückgegangen. Im Jahr 2021 sind – außer bei
der Fremdunterbringung und bei den Einzelbetreuungen (der weitere Rückgang
bei diesen Hilfearten liegt an den bis Ende 2021 rückläufigen Zahlen an
unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen) – wieder Zuwächse zu
verzeichnen.
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik kann als Indikator für prekäre
Lebenslagen der Bezug von Transferleistungen abgebildet werden.
Berücksichtigt werden hierbei das Arbeitslosengeld II auch in Verbindung mit dem
Sozialgeld (für Kinder), die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe oder auch der Kinderzuschlag.
Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen einen
Zusammenhang zwischen Armutslagen und einem erhöhten Bedarf an Leistungen
der Hilfen zur Erziehung. So zeigen die Daten, dass mehr als jede zweite
Familie (56 Prozent), für die 2020 eine erzieherische Hilfe (ohne
Erziehungsberatung) neu gewährt wurde, auf Transferleistungen angewiesen war. Bei der
Erziehungsberatung sind knapp 15 Prozent der Familien von Transferleistungen
betroffen. Hingegen erhalten nur 8 Prozent der Gesamtbevölkerung eine
Transferleistung. Differenziert nach den einzelnen Hilfearten variiert die
ausgewiesene Gesamtquote stark, in 2020 zwischen 15 Prozent (Erziehungsberatung) auf
der einen und 73 Prozent (Vollzeitpflege) auf der anderen Seite.
Ein Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde bislang noch nicht
nähergehend untersucht. Die oben genannten Daten zeigen allerdings, dass sich
die Anteile der Familien, die Transferleistungen erhalten, seit 2019 kaum
merklich verändert haben, sowohl bei den Hilfen zur Erziehung insgesamt als auch
differenziert nach Hilfearten.
61. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Inobhutnahmen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 entwickelt (bitte,
wenn möglich, monatsgenauangeben), und in wie vielen der jeweiligen
Fälle von Inobhutnahmen wurden weitere Unterstützungsmaßnahmen
gewährt (bitte nach Art der Unterstützungsleistungen aufschlüsseln)?
Zur Entwicklung der Zahl der Inobhutnahmen liegen Ergebnisse der amtlichen
Kinder- und Jugendhilfestatistik bis einschließlich 2021 vor. Die Statistik der
Inobhutnahmen erfasst keine Angaben zum Zeitpunkt nach Monaten, sondern
weist nur die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Maßnahmen aus.
Da Inobhutnahmen in sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen notwendig
werden können, ist die Gesamtzahl der Fälle nur wenig aussagekräftig.
Insbesondere werden Inobhutnahmen von unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen (UMA) unterschieden von Maßnahmen aufgrund anderer Anlässe, da sich
die fachlichen Gründe für die jeweiligen Fallzahlentwicklungen stark
unterscheiden. Bei den Ersteren ist darüber hinaus die Differenzierung zwischen
vorläufigen Inobhutnahmen gemäß § 42a des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII von
Bedeutung. In der Regel durchlaufen UMA zunächst eine vorläufige und
anschließend eine reguläre Inobhutnahme, so dass eine Person in der Gesamtzahl häufig
doppelt enthalten ist. Die Inobhutnahmen ohne UMA sind in den Jahren 2020
und 2021 jeweils zurückgegangen. Die Fälle, die UMA betrafen, gingen 2020
zunächst ebenfalls zurück, sie stiegen 2021 jedoch wieder deutlich an. Die
Entwicklung der Fallzahlen nach diesen drei Fallkonstellationen geht im Detail aus
Tabelle 9 der Anlage hervor.*
Lässt man die Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise
unberücksichtigt, so zeigen sich zwischen 2019 (vor der Pandemie) und 2020 sowie 2021 bei
den meisten Ergebnissen keine wesentlichen Veränderungen. So endeten
beispielsweise in allen drei Jahren etwa 40 Prozent der Inobhutnahmen mit der
Rückkehr zu Personensorgeberechtigten/einer Familienzusammenführung. Bei
dem Anteil der Inobhutnahmen, auf die eine stationäre Hilfe folgte, sind leichte
Schwankungen zu beobachten. Dieser stieg 2020 gegenüber 2019 von 31
Prozent auf 35 Prozent, um dann 2021 wieder auf 34 Prozent zu sinken. Die
Anschlussmaßnahmen nach Anteil an der Zahl der Inobhutnahmen gehen aus
Tabelle 10 der Anlage hervor.*
62. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Verfahren
nach § 8a SGB VIII (Schutzverfahren nach Kindeswohlgefährdung) in
den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 entwickelt (bitte, wenn möglich,
monatsgenau angeben und nach Meldern und Melderinnen
aufschlüsseln), und in wie vielen der jeweiligen Fälle wurden weitere
Unterstützungsmaßnahmen gewährt (bitte nach Art der Unterstützungsleistungen
aufschlüsseln)?
Zur Entwicklung der Zahl der Verfahren nach § 8a SGB VIII („8a-Verfahren“)
liegen Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik bis
einschließlich 2021 vor. Die monatsgenaue Entwicklung der Fallzahlen der 8a-Verfahren
geht aus Tabelle 11 hervor.* Berücksichtigt man die Entwicklungstrends und
Schwankungen in den Daten, die bereits vor der COVID-19-Pandemie zu
beobachten waren, kann insgesamt beobachtet werden, dass sich nur an wenigen
Stellen eindeutige Einflüsse der COVID-19-Pandemie auf die Fallzahl der 8a-
Verfahren zeigen. Am deutlichsten ist das Ergebnis, dass im Frühjahr 2020 –
während der Schulschließungen – weniger Verdachtsfälle von Schulen
gemeldet wurden. Insgesamt wurden die 8a-Verfahren jedoch – soweit anhand der
Statistik erkennbar – nur geringfügig von der Pandemie beeinflusst.
Detaillierte Angaben zu den Hinweisgebenden sind der Tabelle 9, Angaben zu
den Anschlussmaßnahmen sind der Tabelle 10 der Anlage zu entnehmen.*
63. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die personelle
Ausstattung der Jugendämter ausreichend ist, um die Nachfrage nach
Leistungen abzudecken?
Die Bundesregierung kann keine Angaben zur personellen Ausstattung der
Jugendämter machen. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind die
Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen in der Kinder- und
Jugendhilfe getrennt. Den Ländern obliegt die Ausführung der Aufgaben der
Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommunen nehmen die Aufgaben der Kinder-
und Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. Dem
Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die Gesamtverantwortung,
einschließlich der Planungsverantwortung (§ 79 Absatz 1 SGB VIII). Die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe haben für eine ausreichende Ausstattung der Ju-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
gendämter und der Landesjugendämter zu sorgen; hierzu gehört auch eine dem
Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften (§ 79 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII).
64. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche
Engagement in der Jugendverbandsarbeit seit Beginn der Corona-Krise
entwickelt, und welchen Unterstützungsbedarf sieht die Bundesregierung
ggf. langfristig zur Stärkung der Jugendverbandsarbeit?
Die Pandemie hat zu einem Rückgang des ehrenamtlichen Engagements in den
Jugendverbänden geführt. Der pandemiebedingte Mangel an ehrenamtlichen
Jugendleiterinnen und -leitern bildet sich in den Zahlen der Inhaber und
Inhaberinnen der Jugendleitercard (Juleica) ab: Während vor der Pandemie fast
100.000 Personen eine gültige Juleica besaßen, sind es aktuell nur etwa 70.000
Karteninhaberinnen und -inhaber. Die Bundesregierung hat daher 2022 zur
Wieder- und Neugewinnung Ehrenamtlicher sowie zur Stärkung der Juleica
zusätzliche 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis des
parlamentarischen Verfahrens werden zudem die Mittel für die Jugendverbandsarbeit im
Kinder- und Jugendplan 2023 um 3 Mio. Euro angehoben.
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Anlage
zur Kleinen Anfrage „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche“, Drucksache
20/4431
Tabelle 1
Gemeldete SARS-CoV-2-Infektionen Kinder und Jugendliche in vier Altersgruppen aufgeteilt nach Bundesländern im Zeitraum
Kalenderwoche (KW) 10/2020 bis KW44/2922 (Stand 18. November 2022)
Bundesland
Altersgruppen (AG)
Gesamtanzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
Baden-Württemberg 136.590 286.605 322.238 249.905 995.338
Bayern 187.444 382.904 415.233 332.918 1.318.499
Berlin 37.308 79.260 84.953 57.466 258.987
Brandenburg 27.871 70.956 77.684 49.795 226.306
Bremen 6.720 15.669 17.407 13.925 53.721
Hamburg 24.125 49.489 49.964 36.394 159.972
Hessen 68.216 159.185 183.063 141.110 551.574
Mecklenburg-Vorpommern 22.147 44.127 48.551 32.902 147.727
Niedersachsen 103.655 203.788 215.479 178.659 701.581
Nordrhein-Westfalen 208.543 414.068 470.035 368.944 1.461.590
Rheinland-Pfalz 51.440 97.486 101.533 79.522 329.981
Saarland 12.501 23.925 28.885 22.097 87.408
Sachsen 36.881 104.064 126.777 91.375 359.097
Sachsen-Anhalt 29.733 59.359 65.112 44.333 198.537
Schleswig-Holstein 28.537 63.090 69.020 57.988 218.635
Thüringen 24.200 46.868 53.940 40.542 165.550
Gesamtergebnis 1.005.911 2.100.843 2.329.874 1.797.875 7.234.503
(Quelle: RKI)
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Tabelle 2
Hospitalisierung pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW 10/2020 bis KW
44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
2020 678 143 239 431 1.491
10 3 1 3 7
11 4 1 1 6
12 10 2 4 6 22
13 20 5 3 9 37
14 18 5 6 4 33
15 11 4 4 9 28
16 12 3 5 10 30
17 13 3 4 7 27
18 17 2 4 6 29
19 5 1 3 3 12
20 8 1 6 3 18
21 1 1 1 3
22 4 1 1 2 8
23 1 3 1 1 6
24 8 1 3 12
25 5 3 3 3 14
26 4 2 1 1 8
27 2 2 1 1 6
28 2 4 5 11
29 12 2 1 4 19
30 6 2 3 1 12
31 2 2 2 6
32 5 2 2 4 13
33 8 3 4 15
34 3 1 2 4 10
35 6 1 5 12
36 6 1 7 14
37 8 1 4 4 17
38 7 1 2 3 13
39 5 2 2 9
40 11 2 6 7 26
41 14 1 5 8 28
42 21 6 4 14 45
43 30 6 8 27 71
44 42 9 13 20 84
45 38 8 18 29 93
46 38 11 15 28 92
47 27 7 12 27 73
48 39 8 22 26 95
49 43 3 11 30 87
50 39 6 12 31 88
- 3 -
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Tabelle 2
Hospitalisierung pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW 10/2020 bis KW
44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
51 49 7 21 17 94
52 34 6 8 31 79
53 40 11 7 21 79
2021 2.688 698 924 1.342 5.652
01 45 9 8 21 83
02 23 7 16 25 71
03 32 7 6 21 66
04 24 10 12 21 67
05 33 6 8 18 65
06 30 4 7 14 55
07 21 2 13 14 50
08 38 6 4 20 68
09 36 5 6 13 60
10 45 11 6 22 84
11 60 16 19 23 118
12 56 14 23 28 121
13 59 12 22 35 128
14 63 19 13 39 134
15 73 11 26 33 143
16 67 11 13 28 119
17 57 13 24 33 127
18 57 17 13 29 116
19 40 5 16 27 88
20 30 3 13 21 67
21 19 9 8 15 51
22 11 4 5 12 32
23 13 1 8 7 29
24 14 6 3 6 29
25 8 3 3 9 23
26 5 3 5 6 19
27 6 2 1 5 14
28 9 2 1 6 18
29 12 3 10 25
30 18 5 5 10 38
31 23 7 16 13 59
32 43 11 22 32 108
33 52 21 14 42 129
34 74 14 17 33 138
35 76 19 24 36 155
36 61 21 30 28 140
37 59 15 16 28 118
38 59 18 18 29 124
- 4 -
- 5 -
Tabelle 2
Hospitalisierung pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW 10/2020 bis KW
44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
39 52 11 11 22 96
40 43 16 19 21 99
41 41 11 23 23 98
42 71 12 16 29 128
43 74 16 23 30 143
44 77 23 32 40 172
45 106 28 42 52 228
46 109 33 52 50 244
47 138 33 49 42 262
48 106 33 40 54 233
49 115 40 49 47 251
50 103 38 41 45 227
51 81 26 31 28 166
52 121 29 29 47 226
2022 10.305 2.131 2.159 2.660 17.255
01 154 37 46 66 303
02 202 63 62 65 392
03 282 101 79 94 556
04 364 94 102 110 670
05 340 109 118 114 681
06 359 110 116 103 688
07 357 80 106 118 661
08 315 83 67 96 561
09 324 84 87 107 602
10 440 106 86 101 733
11 396 87 91 104 678
12 342 69 64 99 574
13 312 66 70 64 512
14 290 72 58 59 479
15 214 50 44 55 363
16 202 32 32 53 319
17 155 42 45 37 279
18 131 36 43 35 245
19 110 44 31 45 230
20 109 21 27 35 192
21 84 18 26 25 153
22 108 14 26 30 178
23 141 19 29 40 229
24 180 32 45 48 305
25 273 38 45 69 425
26 236 34 46 68 384
27 272 37 55 82 446
- 5 -
- 6 -
Tabelle 2
Hospitalisierung pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW 10/2020 bis KW
44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
28 325 54 53 68 500
29 339 54 47 63 503
30 291 26 30 55 402
31 219 40 32 40 331
32 211 27 28 33 299
33 198 28 29 27 282
34 148 27 19 29 223
35 136 32 23 39 230
36 147 26 18 33 224
37 128 25 25 39 217
38 168 31 30 50 279
39 218 29 27 43 317
40 276 23 35 45 379
41 267 29 40 50 386
42 227 40 35 51 353
43 163 31 23 35 252
44 152 31 19 38 240
Gesamtergebnis 13.671 2.972 3.322 4.433 24.398
(Quelle: RKI)
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Tabelle 3
Gemeldete SARS-CoV-2-Infektionen pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW
10/2020 bis KW 44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
2020 31.775 44.682 61.063 75.841 213.361
10 9 10 19 35 73
11 35 56 102 136 329
12 143 169 253 336 901
13 254 247 381 605 1.487
14 269 291 431 724 1.715
15 238 237 306 582 1.363
16 159 165 234 370 928
17 186 155 189 290 820
18 133 121 137 179 570
19 138 105 127 182 552
20 115 111 120 127 473
21 122 80 107 105 414
22 87 112 119 125 443
23 107 100 104 122 433
24 109 124 119 79 431
25 159 177 193 177 706
26 136 139 147 125 547
27 145 122 105 102 474
28 146 117 103 102 468
29 141 140 147 146 574
30 161 152 191 185 689
31 150 197 253 271 871
32 188 285 365 427 1.265
33 275 411 544 527 1.757
34 282 380 577 606 1.845
35 222 355 483 590 1.650
36 227 319 432 571 1.549
37 225 327 498 607 1.657
38 291 358 516 753 1.918
39 297 391 587 776 2.051
40 329 432 716 1.003 2.480
41 519 626 1.143 1.560 3.848
42 887 973 1.653 2.175 5.688
43 1.451 1.840 2.740 3.635 9.666
44 2.224 2.791 4.087 5.390 14.492
45 2.412 3.364 4.786 6.351 16.913
46 2.413 3.638 5.357 6.619 18.027
47 2.386 3.934 5.307 6.332 17.959
48 2.318 3.827 5.196 5.803 17.144
49 2.301 3.698 5.157 5.957 17.113
50 2.670 4.283 5.699 6.860 19.512
51 3.088 4.336 5.290 6.307 19.021
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- 8 -
Tabelle 3
Gemeldete SARS-CoV-2-Infektionen pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW
10/2020 bis KW 44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
52 2.106 3.043 3.384 4.292 12.825
53 1.522 1.944 2.659 3.595 9.720
2021 179.293 394.416 429.320 289.572 1.292.601
01 1.904 2.407 3.333 4.513 12.157
02 1.855 2.195 2.721 4.020 10.791
03 1.700 1.908 2.236 3.089 8.933
04 1.532 1.650 1.889 2.553 7.624
05 1.515 1.608 1.731 2.190 7.044
06 1.348 1.394 1.412 1.724 5.878
07 1.380 1.552 1.577 1.927 6.436
08 1.892 2.011 1.882 2.279 8.064
09 2.375 2.733 2.321 2.398 9.827
10 3.006 3.694 2.879 3.093 12.672
11 4.049 4.782 4.188 4.199 17.218
12 5.033 6.717 5.743 5.560 23.053
13 4.469 5.199 4.846 5.024 19.538
14 4.031 4.699 5.176 5.718 19.624
15 5.094 7.004 7.659 8.407 28.164
16 5.581 8.426 8.741 8.104 30.852
17 5.063 6.885 7.178 6.794 25.920
18 4.114 5.574 6.126 5.593 21.407
19 2.970 4.119 4.566 3.909 15.564
20 2.303 3.421 3.761 3.089 12.574
21 1.411 1.881 2.164 1.766 7.222
22 1.026 1.526 1.583 1.400 5.535
23 613 1.151 1.321 1.007 4.092
24 384 573 669 565 2.191
25 257 355 457 363 1.432
26 178 244 313 317 1.052
27 180 212 300 413 1.105
28 258 327 536 953 2.074
29 348 483 789 1.182 2.802
30 522 728 1.007 1.348 3.605
31 756 1.154 1.490 1.784 5.184
32 1.233 1.839 2.610 2.686 8.368
33 1.867 3.723 5.367 4.436 15.393
34 2.960 5.601 6.930 5.630 21.121
35 3.412 7.016 8.420 6.364 25.212
36 3.492 6.600 7.748 5.629 23.469
37 2.832 5.894 7.329 4.657 20.712
38 2.334 5.294 6.297 3.835 17.760
39 2.204 5.353 6.675 3.814 18.046
40 1.858 5.094 6.525 3.722 17.199
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Tabelle 3
Gemeldete SARS-CoV-2-Infektionen pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW
10/2020 bis KW 44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
41 2.019 5.123 6.855 3.985 17.982
42 2.709 7.425 8.987 5.624 24.745
43 3.558 11.128 13.435 8.062 36.183
44 4.440 13.314 15.534 9.571 42.859
45 7.093 24.221 27.336 15.154 73.804
46 9.604 32.141 35.204 18.028 94.977
47 11.476 36.657 40.345 20.849 109.327
48 12.110 36.345 38.403 20.150 107.008
49 12.221 33.929 34.028 17.053 97.231
50 10.836 28.582 27.999 13.974 81.391
51 7.540 19.240 18.361 9.783 54.924
52 6.348 13.285 14.338 11.285 45.256
2022 791.461 1.654.034 1.828.555 1.422.109 5.696.159
01 9.134 18.251 21.546 23.107 72.038
02 19.039 42.682 43.639 37.451 142.811
03 41.073 93.718 84.090 52.109 270.990
04 51.413 131.650 128.969 71.626 383.658
05 51.923 140.728 144.013 82.933 419.597
06 52.764 130.595 133.219 81.641 398.219
07 47.919 108.725 106.350 70.136 333.130
08 45.524 92.562 86.834 60.133 285.053
09 43.554 83.414 75.921 63.100 265.989
10 47.302 97.330 99.566 89.796 333.994
11 50.685 102.530 113.552 91.760 358.527
12 51.926 105.086 114.207 87.647 358.866
13 39.178 77.366 88.956 69.855 275.355
14 29.952 56.985 62.851 49.996 199.784
15 23.237 38.920 39.447 37.157 138.761
16 16.603 27.772 33.018 33.219 110.612
17 13.313 26.144 33.916 32.412 105.785
18 11.690 22.964 27.914 21.709 84.277
19 9.276 19.909 25.962 19.400 74.547
20 5.777 11.946 18.464 14.876 51.063
21 3.289 6.393 10.348 8.681 28.711
22 3.622 6.196 9.933 11.452 31.203
23 4.625 7.638 12.983 14.317 39.563
24 5.781 9.813 16.855 18.449 50.898
25 7.738 14.560 26.718 25.770 74.786
26 9.131 16.426 29.440 27.584 82.581
27 9.664 17.445 29.462 26.410 82.981
28 10.498 18.393 30.153 26.563 85.607
29 9.612 15.510 24.567 22.726 72.415
30 7.327 10.092 15.040 15.281 47.740
- 9 -
- 10 -
Tabelle 3
Gemeldete SARS-CoV-2-Infektionen pro Woche in vier Altersgruppen und insgesamt für alle Altersgruppen im Zeitraum KW
10/2020 bis KW 44/2022 (Stand 18. November 2022)
Jahr - Kalenderwoche
Altersgruppen (AG)
Gesamtzahl
AG 00 - 04 AG 05 - 09 AG 10 - 14 AG 15 - 18
31 5.690 6.928 8.826 10.026 31.470
32 4.627 6.527 8.391 8.875 28.420
33 4.682 7.233 8.619 8.114 28.648
34 4.134 7.373 9.354 7.960 28.821
35 3.527 6.687 8.387 7.304 25.905
36 3.415 6.878 8.572 7.451 26.316
37 3.631 6.914 9.457 8.074 28.076
38 3.749 8.055 11.115 9.180 32.099
39 4.135 9.040 14.176 12.813 40.164
40 4.857 8.206 12.875 13.583 39.521
41 5.312 8.587 12.521 13.985 40.405
42 4.873 8.307 11.893 12.165 37.238
43 3.783 6.712 9.478 8.843 28.816
44 2.477 4.844 6.958 6.440 20.719
Gesamtergebnis 1.002.529 2.093.132 2.318.938 1.787.522 7.202.121
(Quelle: RKI)
- 10 -
- 11 -
Tabelle 4
Aus dem Krankenhaus entlassene vollstationäre Patienten (einschl. Sterbe- und Stundenfälle) 2019-2021 - Ausgewählte
Hauptdiagnosen nach Altersgruppen, Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19)
Anzahl Hauptdiagnose Pos.-Nr. der ICD-10 insgesamt
davon im
Alter unter
zehn Jahre
davon im
Alter von
10 bis 15
Jahre
davon im Alter
16 und 17 Jahre
Entlassungsjahr 2019
F10
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Alkohol 292.601 12 6.644 8.332
F11
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Opioide 31.118 3 32 80
F12
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Cannabinoide 19.846 7 898 1.557
F13
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Sedativa oder Hypnotika 9.794 5 53 98
F14
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Kokain 4.891 2 13 53
F15
Psychische und Verhaltensstörungen durch
andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 11.913 7 366 490
F16
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Halluzinogene 573 4 37 63
F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak 158 3 21 10
F18
Psychische und Verhaltensstörungen durch
flüchtige Lösungsmittel 171 2 13 4
F19
Psychische und Verhaltensstörungen durch
multiplen Substanzgebrauch und Konsum
anderer psychotroper Substanzen 28.120 2 501 870
Entlassungsjahr 2020
F10
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Alkohol 244.325 18 4.521 5.125
F11
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Opioide 25.720 4 33 97
F12
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Cannabinoide 17.567 4 707 1.383
F13
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Sedativa oder Hypnotika 8.746 2 67 109
F14
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Kokain 4.454 0 9 51
F15
Psychische und Verhaltensstörungen durch
andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 12.294 21 306 434
F16
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Halluzinogene 584 0 37 70
F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak 113 4 12 8
F18
Psychische und Verhaltensstörungen durch
flüchtige Lösungsmittel 166 0 7 5
- 11 -
- 12 -
Tabelle 4
Aus dem Krankenhaus entlassene vollstationäre Patienten (einschl. Sterbe- und Stundenfälle) 2019-2021 - Ausgewählte
Hauptdiagnosen nach Altersgruppen, Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19)
Anzahl Hauptdiagnose Pos.-Nr. der ICD-10 insgesamt
davon im
Alter unter
zehn Jahre
davon im
Alter von
10 bis 15
Jahre
davon im Alter
16 und 17 Jahre
F19
Psychische und Verhaltensstörungen durch
multiplen Substanzgebrauch und Konsum
anderer psychotroper Substanzen 26.160 2 470 877
Entlassungsjahr 2021
F10
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Alkohol 234.444 11 4.303 4.957
F11
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Opioide 25.266 4 45 156
F12
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Cannabinoide 17.145 7 600 1.261
F13
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Sedativa oder Hypnotika 8.819 9 56 177
F14
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Kokain 4.945 0 17 49
F15
Psychische und Verhaltensstörungen durch
andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 11.700 14 309 410
F16
Psychische und Verhaltensstörungen durch
Halluzinogene 606 0 33 69
F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak 129 2 19 15
F18
Psychische und Verhaltensstörungen durch
flüchtige Lösungsmittel 176 0 5 3
F19
Psychische und Verhaltensstörungen durch
multiplen Substanzgebrauch und Konsum
anderer psychotroper Substanzen 25.810 10 428 829
Quelle: Statistisches Bundesamt, Krankenhausdiagnosestatistik. © Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden, 2022
Bei den Werten handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls der Patient
im Berichtsjahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt werden musste.
- 12 -
- 13 -
Tabelle 5
Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren (Stand: 21. November 2022)
Bundesland Gebundene Mittel Ausgezahlte Mittel
Baden-Württemberg 161.493.118,43 € 9.987.537,96 €
Bayern 272.938.555,78 € 21.725.911,91 €
Berlin 10.396.468,11 € 511.054,31 €
Brandenburg 18.723.268,19 € 4.628.014,58 €
Bremen 6.326.072,14 € 394.765,78 €
Hamburg 4.407.995,25 € 234.833,13 €
Hessen 55.538.646,02 € 1.415.838,09 €
Mecklenburg-Vorpommern 6.752.722,19 € 460.325,76 €
Niedersachsen 250.684.018,44 € 7.605.299,34 €
Nordrhein-Westfalen 203.329.251,45 € 9.129.098,74 €
Rheinland-Pfalz 207.322.177,33 € 2.001.328,33 €
Saarland 5.601.926,08 € 230.276,19 €
Sachsen 20.871.181,59 € 1.610.278,38 €
Sachsen-Anhalt 13.605.552,77 € 1.113.573,58 €
Schleswig-Holstein 31.729.322,62 € 1.055.557,42 €
Thüringen 8.392.325,96 € 625.833,77 €
(Quelle: BMWK)
- 13 -
- 14 -
Tabelle 6
Von den Ländern im Rahmen der Verwaltungs-Vereinbarung Mobile Luftreiniger abgerufene Mittel (Stand: 16. November 2022)
Bundesland (Verteilung gemäß Königsteiner Schlüssel) ausgezahlt 2021 und 2022
Baden-Württemberg (max. 26.081.220,00€) 6.761.488,75 €
Bayern (max. 31.121.440,00€) 3.767.722,42 €
Berlin (max. 10.379.900,00€) 3.433.229,00 €
Brandenburg (max. 6.059.740,00€) 340.870,65 €
Bremen (max. 1.907.580,00 €) - €
Hamburg (max. 5.206.860,00 €) 4.553.607,50 €
Hessen (max. 14.874.180,00€) 1.983.176,79 €
Mecklenburg Vorpommern (max. 3.960.900,00 €) 452.746,63 €
Niedersachsen (max. 18.790.660,00 €) 2.749.579,31 €
Nordrhein-Westfalen (max. 42.151.840,00€) 12.617.017,00 €
Rheinland Pfalz (max. 9.636.960,00€) 488.299,62 €
Saarland (max.2.396.540,00€) 94.555,03 €
Sachsen (max. 9.964.160,00€) 644.000,00 €
Sachsen-Anhalt (max. 5.392.240,00€) 822.465,66 €
Schleswig Holstein (max. 6.811.560,00) 900.000,00 €
Thüringen (max. 5.264.220,00€) 368.590,01 €
Gesamt max. (200 Mio.€) 39.977.348,37 €
(Quelle: BMWK)
- 14 -
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Tabelle 7
Mit einer RLT-Anlage ausgestattete Kindertageseinrichtungen und Schulen im Fördersegment Neubau
Im Fördersegment Neueinbau mit einer RLT-Anlage ausgestatte Einrichtungen
Bundesland
Anzahl
Kindertageseinrichtungen
Anzahl
Schulen
Anzahl
Einrichtungen Total
Ausstattung
in Planung /
in Umsetzung
Ausstattung
bereits erfolgt
Ausstattung
in Planung /
in Umsetzung
Ausstattung
bereits
erfolgt
Ausstattung
in Planung /
in Umsetzung
Ausstattung
bereits erfolgt
Baden-
Württemberg
240 36 327 35 567 71
Bayern 374 40 599 83 973 123
Berlin 8 0 4 0 12 0
Brandenburg 12 1 38 49 50 50
Bremen 1 0 17 0 18 0
Hamburg 18 2 2 0 20 2
Hessen 72 4 200 0 272 4
Mecklenburg-
Vorpommern
8 1 12 1 20 2
Niedersachsen 447 20 652 36 1.099 56
Nordrhein-
Westfalen
204 18 548 20 752 38
Rheinland-Pfalz 327 3 530 22 857 25
Saarland 2 0 13 0 15 0
Sachsen 22 1 48 4 70 5
Sachsen-Anhalt 7 0 23 1 30 1
Schleswig-
Holstein
45 4 76 8 121 12
Thüringen 11 2 19 1 30 3
Total 1.798 132 3.108 260 4.906 392
(Quelle: BMWK)
- 15 -
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Tabelle 8
Übersicht Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kinderschutzorganisation/ Kinderrechtsorganisation/
Jugendverband durch Bundeskanzleramt und Bundesministerien
Jahr Ressort Bundesministerin/Bundesminister Kinderschutzorganisation/
Kinderrechtsorganisation/
Jugendverband
Bundeskanzleramt (BKAmt)
18. März
2022
BKAmt Wolfgang Schmidt
Gespräch mit UNICEF
Exekutivdirektorin Catherine M.
Russell
1. Juni
2022
BKAmt Olaf Scholz
Interview mit Jugendpresse e.V.
20. Juni
2022
BKAmt Wolfgang Schmidt
Gespräch mit ONE-
Jugendbotschaftern
8.
November
2022
BKAmt Olaf Scholz
Gespräch mit internationalen
Jugendvertreterinnen und –
vertretern bei der
Weltklimakonferenz
18.
November
2022
BKAmt Olaf Scholz
Gespräch mit 30 Jugendlichen
aus UNICEF-Junior Teams und
dem UNICEF-JuniorBeirat
Auswärtiges Amt (AA)
9. März
2022
AA
Annalena Baerbock sowie
Nancy Faeser (BMI)
Juliane Seifert (BMI)
Treffen mit
Nichtregierungsorganisationen
(Thema Familiennachzug,
Unterstützung vulnerabler
Gruppen; explizit
Kinderschutzorganisationen
waren nicht Teilnehmer)
18. März
2022
AA Annalena Baerbock
Treffen mit UNICEF
Exekutivdirektorin Catherine M.
Russell
7./8. Juni
2022
AA Annalena Baerbock
Treffen während der Reise nach
Pakistan (Thema unbegleitete
Minderjährige; explizit
Kinderschutzorganisationen
waren nicht Teilnehmer)
29. August
2022
AA Annalena Baerbock
Treffen mit dem Forum
Menschenrechte im
Auswärtigen Amt (anwesend
waren Kindernothilfe und pro
familia)
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
20. Mai
2022
BMJ Dr. Marco Buschmann
„Väteraufbruch für Kinder
Berlin-Brandenburg“ und „Papa
Mama Auch-Verband für
Getrennterziehen“
19.
September
2022
BMJ Dr. Marco Buschmann
Deutscher Kinderschutzbund
28.
Oktober
2022
BMJ Dr. Marco Buschmann
Deutsche Vereinigung für
Jugendgericht und
Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- 16 -
- 17 -
Tabelle 8
Übersicht Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kinderschutzorganisation/ Kinderrechtsorganisation/
Jugendverband durch Bundeskanzleramt und Bundesministerien
4. Februar
2022
BMEL Cem Özdemir
Gespräch mit den
Bundesprecherinnen und –
sprechern der Grünen Jugend
11. Mai
2022
BMEL Cem Özdemir
Gesprächsrunde mit
Vertreterinnen und Vertretern
der Landjugend und BUND-
Jugend
12.
September
2022
BMEL Cem Özdemir
Telefonat mit den
Bundesvorsitzenden der
Deutschen Landjugend
25.
Oktober
2022
BMEL Cem Özdemir
Termin mit der Deutschen
Landjugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
9. Mai 2022
BMFSFJ Lisa Paus Treffen mit UNICEF
18. Mai
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Gespräch mit der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe e. V. (AGJ)
1. Juni
2022
BMFSFJ Lisa Paus Digitaler Kennlerntermin mit
- Daniela Broda,
Vorsitzende Deutscher
Bundesjugendring
(DBJR)
- Marie-Luise Dreber,
Direktorin Fachstelle
für Internationale
Jugendarbeit der
Bundesrepublik
Deutschland e.V. (IJAB)
- Daniel Grein,
Bundesgeschäftsführer
Deutscher
Kinderschutzbund
(DKSB)
- Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer
Deutsches
Kinderhilfswerk e.V.
(DKHW)
- Prof. Dr. Susanne
Keuchel, Vorsitzende
Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung (BKJ)
- Hanna Lorenzen,
Sprecherin
Gemeinsame Initiative
der Träger Politischer
Jugendbildung
(GEMINI)
- Stefan Raid, 1.
Vorsitzender Deutsche
Sportjugend (dsj)
- 17 -
- 18 -
Tabelle 8
Übersicht Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kinderschutzorganisation/ Kinderrechtsorganisation/
Jugendverband durch Bundeskanzleramt und Bundesministerien
- Christian Schneider,
Geschäftsführer
UNICEF Deutschland
27. Juni
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Auftaktveranstaltung „Inklusive
Kinder- und Jugendhilfe“
4. Juli 2022 BMFSFJ Lisa Paus
Rede Präventionspolitischer
Abend
24. August
2022
BMFSFJ Lisa Paus Persönliches Kennenlernen und
Gespräch über aktuelle
jugendverbandliche und –
politische Themen mit Daniela
Broda (Vorsitzende), Wendelin
Haag (Vorsitzender) und Kirstin
Weis (Geschäftsführerin)
Deutscher Bundesjugendring
(DBJR)
27. August
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Besuch im
- Raphaelshaus
Jugendhilfezentrum
- KidKit Köln
5.
September
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Gespräch Bündnis
Kindergrundsicherung
20.
September
2022
BMFSFJ Lisa Paus
- Besuch im SOS-
Kinderdorf Moabit
- Gemeinsames
Pressestatement am
Weltkindertag mit dem
Deutschem
Kinderschutzbund
5. Oktober
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Kennlerntermin
Erziehungsfachverbände,
Verbände der Behindertenhilfe)
„Wir gestalten die Inklusive
Kinder- und Jugendhilfe“
22.
Oktober
2022
BMFSFJ Lisa Paus
Grußwort Vollversammlung der
Deutschen Sportjugend
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
26. April
2022
BMUV Steffi Lemke
Austauschtreffen mit den
Jugendumweltverbänden
BUNDjugend,
Naturfreundejugend und
Naturschutzjugend NAJU
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
7. Februar
2022
BMBF Bettina Stark-Watzinger
Gespräch
Bundesschülerkonferenz
11. Februar
2022
BMBF Bettina Stark-Watzinger
Gespräch #WirWerdenLaut
12. März
2022
BMBF Bettina Stark-Watzinger
Teilnahme Podiumsdiskussion
Bundesschülerkonferenz
1. August
2022
BMBF Bettina Stark-Watzinger
Gespräch Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung (BKJ)
- 18 -
- 19 -
Tabelle 8
Übersicht Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kinderschutzorganisation/ Kinderrechtsorganisation/
Jugendverband durch Bundeskanzleramt und Bundesministerien
14.
September
2022
BMBF Bettina Stark-Watzinger
Austausch mit dem BNE-
Jugendforum youpaN
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
10. Februar
2022
BMZ Svenja Schulze
NRO (Don Bosco Mondo e.V.-
Jugend.Hilfe.Weltweit);
Karl-Kübel-Stiftung für Kind
und Familie (Dr. Daniel
Heilmann),
Kindernothilfe e.V. (Katrin
Weidemann, Carsten Montag),
Save-the-Children (Florian
Westphal),
Terre des hommes Deutschland
e.V.,
Hilfe für Kinder in Not (Beate
Wehrle),
Terre des hommes Deutschland
e.V.
14. März
2022
BMZ Svenja Schulze
Besuch des UNICEF „Blue Dot“
Center in Rumänien
17. März
BMZ Svenja Schulze
UNICEF (Catherine Russel,
Georg Graf Waldersee, Christian
Schneider)
13. Mai
2022
BMZ Svenja Schulze
ONE-Jugendbotschafterinnen
und-botschafter (25 Personen)
10.
Oktober
2022
BMZ Svenja Schulze
Take-Over-Aktion zum
Weltmädchentag/Plan
International/Deutschland e.V.
18.
Oktober
2022
BMZ Svenja Schulze
UNICEF (Catherine Russell,
Georg Graf Waldersee, Christian
Schneider)
(Quelle: BKAmt, BMI, AA, BMJ, BMEL, BMFSFJ, BMUV, BMBF, BMZ)
- 2 -
Tabelle 9
Zahl der Inobhutnahmen nach drei Fallkonstellationen
Anzahl absolut
Veränderung in
Prozent
2019 2020 2021
2019-
2020
2020-
2021
8a-Verfahren insgesamt 173.029 194.475 197.759 12,4 1,7
8a-Verfahren aufgrund
der Initiative der Betroffenen 15.809 17.974 18.644 13,7 3,7
Eltern(-teil)/
Personensorgeberechtigte 12.150 14.379 14.638 18,3 1,8
Minderjährige/-r selbst 3.659 3.595 4.006 -1,7 11,4
8a-Verfahren aufgrund
der Initiative von
Privatpersonen
(ohne Betroffene) 43.091 52.238 49.072 21,2 -6,1
Verwandte 7.831 8.754 8.190 11,8 -6,4
Bekannte/Nachbar(inne)n 16.627 20.675 18.680 24,3 -9,6
Anonyme Meldung 18.633 22.809 22.202 22,4 -2,7
8a-Verfahren aufgrund der
Initiative von Fachkräften
und Institutionen 114.129 124.263 130.043 8,9 4,7
Sozialer Dienst/Jugendamt 9.598 10.055 10.357 4,8 3,0
Beratungsstelle 1.827 1.975 1.896 8,1 -4,0
Andere Einrichtung/Dienst
der
Erziehungshilfe 6.755 7.326 7.378 8,5 0,7
Einrichtung der
Jugendarbeit/
Jugendhilfe 5.678 6.552 6.791 15,4 3,6
Kindertageseinrichtung/
Kindertagespflege 5.724 6.198 6.410 8,3 3,4
Schule 19.529 19.238 20.229 -1,5 5,2
Hebamme/Arzt/Klinik/
Gesundheitsamt 10.438 11.446 11.181 9,7 -2,3
Polizei/Gericht/
Staatsanwaltschaft 44.281 51.568 55.850 16,5 8,3
Sonstige 10.299 9.905 9.951 -3,8 0,5
8a-Verfahren mit dem
Ergebnis:
- 2 -
Tabelle 9
Zahl der Inobhutnahmen nach drei Fallkonstellationen
akute Kindeswohlgefährdung 27.980 29.690 30.369 6,1 2,3
latente Kindeswohlgefährdung 27.547 30.861 29.579 12,0 -4,2
keine Kindeswohlgefährdung,
aber Hilfebedarf 59.106 66.557 67.658 12,6 1,7
keine Kindeswohlgefährdung
und kein (weiterer) Hilfebedarf 58.396 67.367 70.153 15,4 4,1
Festgestellte akute/
latente Gefährdungen 55.527 60.551 59.948 9,0 -1,0
Darunter mit Anzeichen für:
Vernachlässigung 32.476 35.110 35.267 8,1 0,4
körperliche Misshandlung 15.063 15.943 15.418 5,8 -3,3
psychische Misshandlung 17.793 20.887 20.735 17,4 -0,7
sexuelle Gewalt 2.990 3.223 3.256 7,8 1,0
(Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII;
verschiedene Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.)
- 20 -
- 21 -
Tabelle 10
Entwicklung der Anzahl der 8a-Verfahren nach Anschlussmaßnahmen; Deutschland; 2019 bis 2021; Anzahl absolut und
Veränderung in Prozent
Anschlussmaßnahme
Anzahl absolut
Veränderung in
Prozent
2019 2020 2021
2019-
2020
2020-
2021
Unterstützung
nach
§§ 16-18
SGB VIII 17.803 20.236 19.060 13,7 -5,8
gemeinsame
Wohnform
für Mütter/Väter
und Kinder nach
§ 19 SGB VIII 795 843 767 6,0 -9,0
Erziehungsberatung nach
§ 28 SGB VIII 5.580 6.014 5.735 7,8 -4,6
ambulante/
teilstationäre
Hilfe zur Erziehung
(§§ 27, 29-32,
35 SGB VIII) 30.308 33.451 32.661 10,4 -2,4
familienersetzende
Hilfe zur Erziehung
(§§ 27, 33-35
SGB VIII) 5.891 6.020 5.877 2,2 -2,4
Eingliederungshilfe nach
§ 35a SGB VIII 528 511 545 -3,2 6,7
vorläufige
Schutzmaßnahme nach
§ 42 SGB VIII 9.311 9.503 9.923 2,1 4,4
Kinder- und
Jugendpsychiatrie 1.973 1.927 1.907 -2,3 -1,0
Fortführung der
gleichen
Leistung/-en 22.448 25.711 26.190 14,5 1,9
Einleitung anderer,
nicht vorgenannter
Hilfe/-n 14.159 16.008 16.518 13,1 3,2
keine neu
eingeleitete/
geplante Hilfe 18.977 21.299 22.504 12,2 5,7
Anrufung des
Familiengerichts 13.084 13.419 12.909 2,6 -3,8
(Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII;
verschiedene Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.)
Tabelle 11
Monatliche Entwicklung der Anzahl der 8a-Verfahren: Deutschland; 2019 bis 2021; Anzahl absolut und Veränderung in Prozent
Anzahl absolut Veränderung in Prozent
2019 2020 2021 2019-2020 2020-2021
Januar 13.629 15.694 15.320 15,2 -2,4
Februar 12.949 14.662 15.700 13,2 7,1
März 13.734 15.629 18.083 13,8 15,7
April 14.161 13.827 14.993 -2,4 8,4
Mai 14.342 14.362 15.026 0,1 4,6
Juni 13.383 16.699 17.605 24,8 5,4
Juli 17.227 19.075 19.130 10,7 0,3
August 15.139 16.514 16.079 9,1 -2,6
September 14.435 16.733 16.516 15,9 -1,3
Oktober 14.090 17.005 15.269 20,7 -10,2
November 14.354 16.774 16.235 16,9 -3,2
Dezember 15.586 17.501 17.803 12,3 1,7
(Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII;
Bevölkerungsfortschreibung; verschiedene Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik.)
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ISSN 0722-8333]