[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3301
17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3033 –
Schutz der biologischen Vielfalt – Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010
in Japan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische
Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und der 5. Konferenz der
Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls über die biologische
Sicherheit (MOP 5) im Oktober 2010 in Nagoya (Japan), endet die deutsche
Präsidentschaft der UN-Konvention. Die Bundesrepublik Deutschland hatte den
Vorsitz im Mai 2008 übernommen. Als übergeordnetes Ziel stand, den Verlust
der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen und eine rückläufige
Entwicklung für den Verlust von Arten einzuleiten.
Durch die Vereinbarung des Biodiversitätsziels 2010 kam es zu einer Reihe
von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Dazu gehörten die Schaffung
neuer terrestrischer und küstennaher aquatischer Schutzgebietssysteme, die
Unterschutzstellung bestimmter Arten und die Eindämmung einiger
unmittelbarer Ursachen für die Schädigung von Ökosystemen durch
Umweltverschmutzung sowie für die Ausbreitung invasiver Arten. Auf einigen Gebieten
gibt es messbare Ergebnisse. Das zeigt, dass es durchaus wirksame
Instrumente gibt, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu reduzieren.
Voraussetzungen sind der klare politische Wille und ein entsprechender Mitteleinsatz.
Schon im Januar 2010, zur Eröffnungskonferenz zum internationalen Jahr der
biologischen Vielfalt in Berlin, stand jedoch fest: Das Ziel, den Verlust der
biologischen Vielfalt aufzuhalten bzw. umzukehren, wird weit verfehlt. Auch
bei der Klärung von Haftungsfragen zur biologischen Sicherheit sind die
Staaten nicht weitergekommen.
Der weltweit ungebremste Ressourcenverbrauch führt nach wie vor zu einem
Fortschreiten des Artenverlustes. Täglich sterben ca. 130 Arten aus.
Der umweltpolitische Fortschrittsbericht der EU-Kommission sieht
dringenden Nachholbedarf für den Schutz der Biodiversität.
Dem Erhalt der biologischen Vielfalt und biologischen Sicherheit muss
ressortübergreifend national und international der notwendige politische Stel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 11. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3301 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelenwert eingeräumt werden. Es geht um den globalen Erhalt und die
Nutzungsfähigkeit der biotischen Lebensgrundlagen der Menschheit.
Der Beschluss, ein wissenschaftliches Gremium für Biodiversität –
Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services (IPBES) als internationale Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik
und Biodiversität einzurichten, ist ein Erfolg der Konferenz in Busan,
Südkorea im Juni 2010. Die EU-Kommission hat ein Diskussionspapier für eine
Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt nach 2010 mit einem
Zeithorizont bis 2020 vorgelegt. Verschiedene Fraktionen forderten die
Bundesregierung in den letzten Monaten auf, Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt zu ergreifen.
Die Bundesrepublik Deutschland steht zum Ende ihrer CBD-Präsidentschaft
in der Pflicht, das Vertragsstaatentreffen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan)
zum Erfolg zu führen. Dazu muss Deutschland international, aber auch im
eigenen Land, sichtbare Zeichen setzen.
1. Worin sieht die Bundesregierung die wichtigsten Aufgaben für das
Vertragsstaatentreffen der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) im
Oktober 2010 in Nagoya (Japan) in Anbetracht des nach wie vor rasanten
weltweiten Verlustes von biologischer Vielfalt?
2. Auf welche internationalen Vereinbarungen arbeitet die Bundesregierung
zum Abschluss ihrer Präsidentschaft der UN-Konvention hin, um das
Vertragsstaatentreffen zum Erfolg zu führen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die drei wichtigsten Aufgaben bei der diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, bei denen aus Sicht der
Bundesregierung Fortschritte gemacht werden müssen, um die internationale
Biodiversitätspolitik entscheidend voranzubringen, sind die Verabschiedung
eines Protokolls zur Regelung des Zugangs sowie des gerechten
Vorteilsausgleiches bei der Nutzung genetischer Ressourcen (ABS-Protokoll), die
Verabschiedung eines neuen globalen Biodiversitätszieles und eines neuen
strategischen Planes für die Zeit 2011 bis 2020 sowie die Bereitstellung von
adäquaten zusätzlichen finanziellen Mitteln für globale Biodiversitätsmaßnahmen. Für
ebenso wichtig hält es die Bundesregierung jedoch auch, Fortschritte u. a. bei
den Themen Schutzgebiete, Wälder, Biodiversität und Klima, Synergien
zwischen den Rio-Konventionen, Einbeziehung des Privatsektors sowie stärkere
Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten in sowie verbesserte Kooperation
mit den Sektorpolitiken zu erzielen. Hierbei wird sich die Bundesregierung für
möglichst ambitionierte Beschlüsse einsetzen. Mit den von der
Bundesregierung während ihrer CBD-Präsidentschaft ergriffenen Maßnahmen wurde
hierfür eine solide Basis geschaffen. Letztendlich hängt der Erfolg einer
Vertragsstaatenkonferenz von der Kompromissbereitschaft aller Verhandlungspartner
ab.
3. Welchen deutschen Beitrag will die Bundesregierung in ihrer
federführenden Rolle der CBD-Präsidentschaft für den internationalen
Biodiversitätsschutz erbringen?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte auf der 9.
Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention (Bonn, Mai 2008) zu, von 2009 bis 2012
insgesamt 500 Mio. Euro zusätzlich und ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro für
den Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen bereitzustellen. Diese
Zusage wird umgesetzt. Die Bundesregierung setzt die zusätzlichen Mittel im
Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gezielt für den Schutz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3301von Lebensräumen – schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich im Rahmen
der LifeWeb-Initiative – ein und greift konkrete Projektvorschläge der
Partnerländer auf. Ziel ist, dass Wälder und andere Ökosysteme als bedeutende
Kohlenstoffspeicher erhalten bleiben und ihre überaus reiche biologische Vielfalt
bewahrt wird. Deutschland konnte für die LifeWeb-Initiative bereits über
30 Projekte mit über 80 Mio. Euro fördern. Weiterhin wird die
Bundesregierung neben diesem finanziellen Engagement und der weiteren Beförderung von
LifeWeb sich ebenso konsequent für die Weiterentwicklung der anderen
deutschen Initiativen wie die TEEB-Studie, die Einrichtung von IPBES sowie der
Business und Biodiversity Initiative einsetzen. So wird die Bundesregierung
z. B. den internationalen TEEB-Prozess bis Ende 2011 auch weiterhin
unterstützen und die Anwendung der Ergebnisse aktiv fördern. Ebenso wird sie sich
auch weiterhin aktiv sowohl finanziell als auch inhaltlich in die Ausgestaltung
von IPBES einbringen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten
beschlossene Budgetkürzung des EU-Haushaltes für 2011 in den Posten zur
Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen?
Die von den Fragestellern angesprochenen Kürzungen sind Gegenstand des
noch laufenden Verfahrens zur Aufstellung des EU-Haushalts 2011. Sie sind
Bestandteil des Standpunkt des Rates vom 12. August 2010, welcher eine
Kürzung des Haushaltsentwurfs der EU-Kommission um insgesamt rund
3,6 Mrd. Euro vorsieht. Die Bundesregierung unterstützt den Standpunkt des
Rates, da er den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten angemessen
Rechnung trägt.
5. Welche Bemühungen will die Bundesregierung unternehmen, um die
Kürzung von EU-Mitteln für Projekte aus dem Bereich Natur- und
Umweltschutz auf nationaler Ebene zu kompensieren?
Da die Verhandlungen hierzu auf EU-Ebene noch laufen, ist nicht klar, in
welchem Umfang Kürzungen im Bereich Natur- und Umweltschutz erfolgen.
Insofern gibt es hierfür derzeit auch keine Pläne zur Kompensation.
6. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit des
weltweiten Wissenschaftsrates zu Biodiversitätsfragen (IPBES) zu
gewährleisten, bitte untergliedert nach
a) bei der Bereitstellung von Fachpersonal,
b) bei der Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur
Datenvernetzung,
c) bei der Datenvernetzung (bitte ausführen, wie diese nach Ansicht der
Bundesregierung erfolgen soll)?
7. Wann wird IPBES die Arbeit aufnehmen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Bevor IPBES konkret eingerichtet werden kann, bedarf es eines offiziellen
Beschlusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die
Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der EU für eine solche Beschlussfassung auf der
diesjährigen 65. Sitzung der VN-Generalversammlung ein. Erst nach einem
solchen Beschluss kann die internationale Gemeinschaft weitere konkrete
Schritte zum Aufbau von IPBES unternehmen.
Drucksache 17/3301 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Prüfung der Ergebnisse
des High-Level-Meetings „Vision for Biodiversity beyond 2010“
gezogen, bitte die Prioritäten der Bundesregierung für ihr Engagement und die
Aktionen, mit denen die Bundesregierung ihre Prioritäten in den
internationalen Kontext einbringen will, einzeln ausführen?
Die Ergebnisse des High-Level-Meetings „Visions beyond 2010“ wurden bei
der Erarbeitung der Position der EU, insbesondere der Erarbeitung der
Ratsschlussfolgerungen für die 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD,
berücksichtigt. Die Verabschiedung dieser Schlussfolgerungen, die die
Verhandlungsschwerpunkte der EU für Nagoya festlegen, ist für den 14. Oktober 2010
vorgesehen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Optionen für ein
Biodiversitätskonzept der EU für die Zeit nach 2010, insbesondere
a) hält die Bundesregierung in Bezug auf den Zeithorizont eine
Quantifizierung von Teilzielen für erforderlich,
b) wenn ja, welche Prioritäten setzt die Bundesregierung, und
c) welchen Beitrag will die Bundesregierung für die Umsetzung der EU-
Strategie nach 2010 im Jahr 2011 leisten?
Am 15. März 2010 fasste der EU-Umweltrat einen Beschluss zu neuen EU-
Zielsetzungen für die biologische Vielfalt mit einem anspruchsvollen Ziel für
2020 und einer Langfristvision für 2050. Die Bundesregierung begrüßt es, dass
gleichzeitig die Europäische Kommission aufgefordert wurde, eine neue
Strategie zur Umsetzung der beschlossenen EU-Ziele inklusive messbarer Unterziele
vorzulegen. Welche Prioritäten dabei gesetzt werden, wird derzeit auf EU-
Ebene diskutiert. Mit einer Vorlage der neuen Strategie ist Ende 2010 zu
rechnen. Deshalb sind Aussagen über den Beitrag zur Umsetzung der künftigen
EU-Strategie auf nationaler Ebene derzeit noch nicht möglich.
10. Wird die Bundesregierung die „Business and Biodiversity Initiative“
(B&B-Initiative) über 2010 hinaus weiterführen, und wenn ja, wie hoch
sind die erforderlichen Finanzmittel geplant, und wenn nein, welche
Kriterien dienten als Entscheidungsgrundlage?
Die Bundesregierung wird die B&B-Initiative fortsetzen wie bereits in der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1078 ausgeführt.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge der Bemühungen ein, die
Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in anderen
Politikfeldern zu verankern?
Die Integration von Belangen der biologischen Vielfalt in andere
Politikbereiche ist ein wesentliches Anliegen der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt. Viele Qualitäts- und Handlungsziele und Maßnahmen betreffen andere
Politikbereiche. Sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch bei den
gesellschaftlichen Akteuren in vielen Bereichen hat die Bundesregierung die Ziele
der Strategie bekannt gemacht und sich für deren Umsetzung eingesetzt. Hier
kann nur auf eine begrenzte Auswahl aus der Vielzahl der Beispiele für die
Verankerung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in andere
Politikfelder hingewiesen werden. Erfolge sind hier beispielsweise in der
Verkehrspolitik mit dem Bundesprogramm Wiedervernetzung, welches auf die
ökologische Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen zielt, festzustellen. Für
die Landwirtschaft ist die Sektorstrategie Agrobiodiversität zu nennen. Ziel
einer internationalen Konferenz im Dezember 2010 ist es, aus agrarpolitischer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3301Sicht die globalen Herausforderungen Erhalt und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt, Sicherung der Welternährung und Klimawandel stärker
miteinander zu verbinden.
Für die Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
12. Wie und in welchen Einzelplänen schlägt sich die Integration der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Bundeshaushaltsplan 2011
nieder?
Da der Bundeshaushaltsplan 2011 noch nicht verabschiedet ist, kann die Frage
derzeit noch nicht beantwortet werden.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung 2010 eingeleitet,
um die in der Nationalen Strategie benannten Ursachen für den Verlust
der biologischen Vielfalt zu mindern?
International und national hat die Bundesregierung eine Reihe weiterführender
Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen die Sicherung des Nationalen Naturerbes
und insbesondere die zusätzlich 25 000 ha, die in der 17. Legislaturperiode
gesichert werden. Bei den Schutzgebieten leistet Deutschland inzwischen mit
über 5 000 Gebieten auf über 15 Prozent der Landesfläche einen bedeutenden
Beitrag zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Darüber hinaus ist
das System von Schutzgebieten im Rahmen der Nationalen Naturlandschaften
ausgebaut worden und der Bund hat entsprechende Qualitätsoffensiven für
Naturparke, Biosphärenreservate und Nationalparke finanziell unterstützt. Um
das Ziel der ökologischen Durchgängigkeit unserer Landschaft zu erreichen,
wird das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ erarbeitet. Einen umfassenden
Bericht über die Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie und die
Realisierung der Maßnahmen in den Aktionsfeldern wird die Bundesregierung – wie
in der Strategie vorgesehen – einmal in jeder Legislaturperiode vorlegen.
Hinsichtlich der internationalen Maßnahmen wird auf die Antworten zu den
Fragen 1, 2, 3, 6 und 7 verwiesen.
14. Welche konkreten Schritte der Bundesländer sind nach Ansicht der
Bundesregierung zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie
notwendig (zum Beispiel Biodiversitätsstrategien auf Landesebene)?
Welche Verabredungen wurden dazu mit den Bundesländern getroffen?
Die meisten Bundesländer haben bereits Landesstrategien zur biologischen
Vielfalt beschlossen bzw. erarbeiten diese. Die Bundesregierung begrüßt diese
Aktivitäten der Länder. Die Bundesregierung organisiert einen kontinuierlichen
Austausch der in Bund und Ländern für die Strategien zur biologischen Vielfalt
Zuständigen.
15. Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Aufklärung und Popularisierung
bezüglich der Themen Artenvielfalt und Artenschutz sind seitens der
Bundesregierung im diesjährigen von der Organisation der Vereinten
Nationen ausgerufenen Jahr der Biodiversität in Planung oder in
Durchführung?
Anlässlich des Internationalen Jahres zur biologischen Vielfalt wurden unter
anderem folgende Maßnahmen zur Aufklärung und Popularisierung in
Deutschland durchgeführt:
Drucksache 17/3301 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Festveranstaltung zur Eröffnung des Internationalen Jahres der biologischen
Vielfalt in Berlin am 11. Januar 2010 mit Eröffnung durch die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Dr. Norbert Röttgen und den Exekutivdirektor des UN-
Umweltprogramms Achim Steiner,
● Interaktive Internet-Deutschlandkarte, auf der über 1 000 Veranstaltungen
von über 200 Akteuren zentral abrufbar sind:
www.kalender.biologische-
vielfalt.de,
● Bundesweiter Wandertag Biodiversität am 22. Mai 2010 mit über 1 000
sachkundig geführten Wanderungen zur Vermittlung der Biodiversität vor Ort
und der wichtigen Leistungen der Natur für den Menschen,
● Drittes Nationales Forum zur biologischen Vielfalt am 27. Mai 2010,
veranstaltet vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), das den Auftakt zur
Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Akteure in Deutschland an der
Gestaltung des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“ bildete,
● Herausgabe der BMU-Broschüre „Biologische Vielfalt – Der Reichtum
unserer Erde“:
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/
doc/46027.php,
● Umweltfestival am Brandenburger Tor vom BMU zusammen mit der
GRÜNEN LIGA am 5. und 6. Juni 2010, an dem rund 130 000 Besucher
sowie 200 Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, darunter
Firmen und Verbände, Ökobauern und Bio-Caterer,
● Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) Initiative „Biologische Vielfalt schützen und nutzen“ (
www.hier-
waechst-vielfalt.de): Sie zeigt, wie jeder Einzelne biologische Vielfalt
erhalten und nutzen kann. Insbesondere Jugendliche sollen das Thema
kennenlernen. Die Hauptelemente der Initiative sind
– Interaktive „Karte der Vielfalt“: Bürgerinnen und Bürger, Institutionen
und alle interessierten Akteure, die sich dem Thema Erhalt von
biologischer Vielfalt widmen, können unter o. g. Internetadresse ihre Orte
der biologischen Vielfalt vorstellen.
– Schulwettbewerb „Vielfalt macht Schule“: Schülerinnen und Schüler der
Klassen 5 bis10 sowie Grundschüler stellen ihre Visionen von der
Nutzung und dem Erhalt biologischer Vielfalt kreativ dar.
– Rollendes Klassenzimmer: Schulunterricht zum Thema biologische
Vielfalt und ihre Nutzung im Alltag an mehr als 50 Schulen im umgebauten
Reisebus unter dem Motto „Vielfalt on Tour“. Schülerinnen und Schüler
können Arten- und Sortenvielfalt riechen, schmecken und ertasten. Sie
sollen so lernen, etwa beim Einkaufen oder bei der Ernährung ganz
bewusst auf Vielfalt zu achten.
– Herausgabe der BMELV-Broschüre „Wegweiser Biologische Vielfalt
schützen und nutzen“.
Anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt am 22. Mai 2010
haben das BMU und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Zusammenarbeit mit dem Magazin „GEO“ und
weiteren Partnern globale Aktionstage zum Thema „Biodiversität und
Entwicklung“ in 37 Ländern gleichzeitig durchgeführt. Die Aktionstage hatten das Ziel,
den ökonomischen Wert von Biodiversität für die breite Öffentlichkeit
begreifbar zu machen und so das Engagement für den Erhalt der biologischen Vielfalt
zu stärken. Dazu haben Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Gemeinden, Schulen, Umweltgruppen, Unterneh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3301men) in jedem Land jeweils ein Ökosystem untersucht und betrachtet, welche
Leistungen dieses Ökosystem für das menschliche Wohlbefinden erbringt. Eine
Broschüre „Leben begreifen: Globale Aktionstage für Biodiversität – Eine
weltweite Entdeckungsreise zu den Werten der Natur“ enthält eine ausführliche
Beschreibung des Projektes und Kurzberichte über die Einzelaktionen aus allen
teilnehmenden Ländern.
16. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ziele der
Nationalen Strategie im Moorschutz in Deutschland, wie den
signifikanten Rückgang des Torfabbaus bis 2015, zu erreichen?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Umsetzung des Moorschutzkonzeptes der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/2363) sowie die Antwort zu den Fragen 11 bis 14 verwiesen.
17. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Garten- und Landschaftsbaubranche in die B&B-Initiative einzubinden?
Ziel der B&B-Initiative ist es, Unternehmen und den Privatsektor enger in die
Umsetzung der Ziele und Programme der CBD einzubinden. Die
Mitgliedschaft in der Initiative ist freiwillig. Die Initiative wird breit beworben u. a. mit
einer eigenen Webseite, auf Veranstaltungen, in Medien und durch die
Mitglieder selber. Hierbei wird keine Branche spezifisch angesprochen. Die
übergeordneten Aufnahmekriterien sind eine gute Reputation, eine Mindestgröße des
Unternehmens und damit verbunden ein sichtbarer Einfluss auf den Erhalt der
biologischen Vielfalt sowie eine engagierte Mitwirkung.
18. Warum schließt die Bundesregierung einen ökonomischen Anreiz des
Einsatzes von Torfersatzstoffen im Gartenbau derzeit aus?
Die Bundesregierung schließt ökonomische Anreize für die Nutzung von
Torfersatzstoffen im Gartenbau nicht aus.
19. Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Informationskampagne zur biologischen Vielfalt, um über regionale
Fachbehörden, Kommunalvertretungen und regionale Umwelt- und
Naturschutzverbände hinaus, die Zivilgesellschaft zu erreichen und
Handlungskompetenz zu vermitteln?
Die Bundesregierung führt seit 2008 einen umfassenden Dialog mit der
Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Es wurden seit der Verabschiedung der Strategie bereits ca. 30 Veranstaltungen
durchgeführt; weitere sind in Planung.
20. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung der Wirksamkeit eines
zonierten Satzungsrechtes der Kommunen und weiterer finanzieller
Anreizinstrumente für die Reduzierung des Flächenverbrauchs als
Steuerungsinstrumente zugunsten der biologischen Vielfalt vorangeschritten,
welche Anreizinstrumente werden dabei auf ihre Wirksamkeit geprüft,
und wann sind Ergebnisse zu erwarten?
Drucksache 17/3301 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf der
Finanzministerkonferenz am 28. Januar 2010 eine länderoffene Arbeitsgruppe zur
Reform der Grundsteuer eingesetzt, die die von den Ländern entwickelten
Reformansätze ergebnisoffen prüfen und der Finanzministerkonferenz bis zu
deren ersten Sitzung in 2011 Vorschläge für das weitere Verfahren unterbreiten
wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich entsprechend der
Bitte der Länder an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Hauptanliegen der Reform
ist die Schaffung zeitgemäßer Bemessungsgrundlagen für Zwecke der
Grundsteuer. Ob und inwieweit bei der Reform der Grundsteuer auch Fragen des
Hebesatzrechtes der Gemeinden erörtert werden, kann gegenwärtig nicht
beurteilt werden. Die grundgesetzlich verankerte Hebesatzautonomie der
Gemeinden ist in jedem Fall unantastbar.
21. Wann tritt das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum
Schutz der biologischen Vielfalt in Kraft, und
a) welche Maßnahmen beinhaltet das Programm,
b) in welcher Höhe sollen die einzelnen Bereiche gefördert werden,
c) nach welchen Kriterien sollen die Mittel vergeben werden,
d) werden die Mittel des Bundesprogramms auf der Grundlage einer
Richtlinie vergeben, und wenn ja, nach welcher,
e) wenn ja, trifft dies dann auch schon für die im Haushalt 2011
eingestellten Mittel zu, und
f) wenn nein, ist für die Mittelvergabe ein Wettbewerb angedacht?
Das geplante Bundesprogramm ist mit einem Ansatz von 15 Mio. Euro im Jahr
im Haushaltsentwurf der Bundesregierung eingestellt. Es kann frühestens mit
Inkrafttreten des Bundeshaushalts Anfang 2011 wirksam werden. Es sind
insbesondere folgende Förderbereiche geplant: Arten in besonderer
Verantwortung, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland und Sichern von
Ökosystemdienstleistungen. Die Projektvergabe soll auf der Grundlage einer
Förderrichtlinie erfolgen, die in der Bundesregierung abgestimmt wird. Dies gilt
auch für das Jahr 2011.
22. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA) zur Gefährdung der
alpinen Ökosysteme?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch im Rahmen des
Ziels der Nationalen Strategie für die Verwirklichung eines
internationalen Biotopverbundes in den Alpen, zur Verbesserung des
Gefährdungsstatus der gebirgsspezifischen Lebensraumtypen?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Das EEA-Themenheft zu den Bergökosystemen im Rahmen der Reihe „Zehn
Mitteilungen für 2010“ spiegelt die speziellen Charakteristiken und
Gefährdungen der europäischen Gebirgsregionen zutreffend wieder. Der Bundesregierung
ist der Schutz der Gebirgsregionen schon lange ein besonderes Anliegen. Die
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt beinhaltet folgerichtig auch einen
Abschnitt zu den Gebirgen. Diesen Zielen wird insbesondere durch die
Anwendung des naturschutzfachlichen Instrumentariums durch die Länder Rechnung
getragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/330124. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, für Deutschland ein
Auenschutzprogramm zu erarbeiten, welche Maßnahmen haben dabei für
die Bundesregierung Priorität, und welche Höhe müsste nach Meinung
der Bundesregierung das einzusetzende Finanzvolumen umfassen?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2007 im Rahmen der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt ein Auenschutzprogramm als Forschungsprogramm
beschlossen. Dieses Forschungsprogramm wurde im Jahre 2009 abgeschlossen.
Wichtiges Ergebnis des Forschungsprogramms ist der Auenzustandsbericht
2009. Mit dem Auenzustandsbericht wird erstmalig ein bundesweiter Überblick
über den Verlust von Überschwemmungsflächen, die räumliche Ausdehnung
und den Zustand der Flussauen in Deutschland gegeben und in Form von zwei
Übersichtskarten dargestellt – eine Karte zu den Verlusten von Auen und eine
Karte zum Auenzustand. Zudem wurde eine Geodatenbasis für die Auen
entlang von ca. 10 000 Flusskilometern erstellt, die jeweils für die links- und
rechtsseitige Aue Auskunft über die Größe, die Landnutzung, die
Schutzgebiete und den Zustand gibt. Die Daten sind demnächst auf der Internetseite des
BfN einsehbar.
Ein eigenständiges Auenschutzprogramm der Bunderregierung ist aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bundesregierung wird
Modellvorhaben zum Auenschutz im Rahmen des Bundesprogramms biologische
Vielfalt durchführen.
25. Welche Auswirkungen wird die EU-Richtlinie 2009/145/EG (EU-
Erhaltungssortenrichtlinie Gemüse) auf die agrobiologische Vielfalt im
Bereich Saatgut nach Ansicht der Bundesregierung haben?
Wie wird sich das Prinzip der Ursprungsregion diesbezüglich auswirken?
Dies kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen,
da nicht bekannt ist, in welchem Umfang Erhaltungsinitiativen die neu zu
schaffende Möglichkeit des Inverkehrbringens von Erhaltungssorten und
Amateursorten bei Gemüse nutzen werden. Das Prinzip der Ursprungsregion dürfte in
diesem Zusammenhang eher von geringer Auswirkung sein. Es wird im
Ermessen des Antragstellers auf Zulassung einer Erhaltungssorte von Gemüse liegen,
die Ursprungsregion für die betreffende Sorte zu benennen. Dabei dürfte in
vielen Fällen die Ursprungsregion des gesamte Gebiet Deutschlands umfassen,
da davon auszugehen ist, dass viele alte, von genetischer Erosion bedrohte
Gemüsesorten bereits früher deutschlandweit verbreitet waren.
26. Wann wird die EU-Erhaltungssortenrichtlinie Gemüse in nationales Recht
umgesetzt?
Es ist geplant, diese Richtlinie fristgerecht, das heißt bis zum 31. Dezember
2010, in das nationale Recht umzusetzen.
27. Welche Ausnahmen zum Erhalt alter Gemüsesorten werden zur
Verwirklichung der Forderungen des CBD von der Bundesregierung geplant?
Zum Erhalt alter Gemüsesorten ist unter anderem geplant, alle Ausnahmen,
welche auf Basis der EU-Erhaltungssortenrichtlinie Gemüse möglich sind,
auch in das nationale Recht zu übernehmen. Dies hat weitgehende
Vereinfachungen beim Verfahren der amtlichen Sortenzulassung von
Erhaltungssorten und Amateursorten zur Folge. Weitergehende Ausnahmen sind wegen des
zugrunde liegenden EU-Rechts derzeit nicht möglich. Den angestrebten Zielen
Drucksache 17/3301 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Arbeitsprogramms Landwirtschaft und des Globalen Aktionsplanes zur
Erhaltung von Pflanzen der CBD wird für diese Fragestellung vollumfänglich
entsprochen.
28. Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um darauf Einfluss zu
nehmen, dass die Flächen der Pflanzenforschungsstation Pawlowsk bei
Sankt Petersburg (insgesamt ca. 90 ha) mit ihren weltweit bedeutenden
Genbanken insbesondere für Obstsorten keinem Luxusappartements-
Bauprojekt zum Opfer fallen?
Die Bundesregierung beobachtet die Vorgänge um die Pawlowsk-
Forschungseinrichtung des St. Petersburger Wawilow-Instituts genau und setzt sich für den
Erhalt der Sammlung ein. Bundesministerin Ilse Aigner hat sich in einem
Schreiben an die Ministerin für Landwirtschaft der Russischen Föderation,
Dr. Jelena Borissowna Skrynnik, vom 30. August 2010 nachdrücklich für den
Erhalt der Sammlung eingesetzt. Bundesministerin Ilse Aigner schlägt ferner
vor, für Bestandteile der Pawlowsker Obstgehölzsammlung eine
Duplikatensammlung am Julius-Kühn-Institut für Züchtungsforschung an gartenbaulichen
Kulturen und Obst in Dresden-Pillnitz aufzubauen. Inzwischen gibt es
Anzeichen, dass die russischen Behörden vor weiteren Entscheidungen eine Prüfung
der wissenschaftlichen Bedeutung der Sammlung vornehmen wollen. Die
Bundesregierung wird die Frage des Erhalts der Sammlung weiterverfolgen.
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