Finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Gemäß § 220 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der beim Bundesamt für Soziale Sicherung gebildete Schätzerkreis am 12. und 13. Oktober 2022 die Höhe der voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023 geschätzt. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Schätzerkreis eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 17 Mrd. Euro. Die Hauptursache für das Defizit liege in den steigenden Ausgaben der Krankenkassen auf voraussichtlich 299,9 Mrd. Euro im Jahr 2023. Mit einem prognostizierten Anstieg der Ausgaben von 4,7 Prozent liege die Prognose im Durchschnitt der vergangenen Jahre (siehe https://www.bundesamtsozialversicherung.de/de/service/newsroom/detail/gkv-schaetzerkreis-schaetzt-die-finanziellen-rahmenbedingungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-fuer-die-jahre-2022-und-2023/#:~:text=Die%20voraussichtlichen%20Ausgaben%20der%20Krankenkassen,Euro%20prognostiziert.&text=F%C3%BCr%20das%20Jahr%202023%20erwartet,Euro).
Als Grundlage für die Prognose des Schätzerkreises diente unter anderem die am 12. Oktober 2022 vorgelegte Herbstprojektion der Bundesregierung für das Jahr 2023. Demnach schrumpft die deutsche Volkswirtschaft im kommenden Jahr um 0,4 Prozent. Zudem rechnet die Bundesregierung mit im Vergleich zu den vergangenen Jahren weit überdurchschnittlich stark ansteigenden Verbraucherpreisen. Die prognostizierte Inflationsrate im Jahr 2023 liegt bei 7 Prozent (siehe https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221012-bundesregierung-legt-herbstprojektion-vor.html). Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach warnte unterdessen angesichts der Inflation vor den Auswirkungen auf deutlich steigende Kosten im Gesundheitswesen (siehe z. B. sein Zitat „Was man sicher sagen kann, ist, dass die Krankenhäuser in den nächsten Monaten in eine ganz drastische Liquiditätsproblematik kommen“, https://www.tagesschau.de/inland/lauterbach-297.html). Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit dem am 20. Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) das erneute Abschmelzen der Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro festgelegt (siehe etwa https://www.vdek.com/politik/gesetze/wahlperiode_20/finanzstabilisierungsgesetz-gkv-finstg.html) und damit den Puffer für nicht vorhersehbare, unplanbare Ausgaben stark abgebaut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko zusätzlicher, ungeplanter Ausgaben für die GKV vor dem Hintergrund des äußerst hohen Kostendrucks im Gesundheitswesen ein?
Zu welchen Mehrausgaben der GKV würde ein ungeplanter, zusätzlicher Anstieg der Ausgaben von 1 Prozentpunkt nach Prognosen der Bundesregierung führen?
Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung ein zusätzlicher Anstieg der Ausgaben der GKV im Jahr 2023 in Höhe von 1 Prozentpunkt – unter Berücksichtigung des mit dem GKV-FinStG beschlossenen Rücklagenabbaus bei den Krankenkassen –
a) auf die Rücklagensituation der Krankenkassen und
b) auf die Zahlungsfähigkeit der Krankenkassen aus?
Ist die Bundesregierung bereit, im Falle zusätzlicher, ungeplanter Ausgaben Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, um ein Unterschreiten der Mindestrücklage der Krankenkassen und in der Folge einen unterjährigen Anstieg der Beitragssätze zu vermeiden, und wenn nein, warum nicht?
Warum gilt die auch in den Krisenjahren der Corona-Pandemie 2021 und 2022 geltende Prämisse der Bundesregierung, die Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen einer „Sozialgarantie“ bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren – insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Belastungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – nicht in der aktuellen Krisensituation?
Welche Auswirkung hat die Erhöhung der durch höhere Sozialversicherungsbeiträge steigenden Produktionskosten auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze?
Plant die Bundesregierung eine Überprüfung und finanzielle Neuordnung der versicherungsfremden Leistungen, die derzeit von den GKV-Beitragszahlern mitgetragen werden müssen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Konzept erarbeitet die Bundesregierung eine solche Überprüfung, und welche Szenarien für finanzielle Entlastungen der GKV liegen der Bundesregierung vor?