[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4654 –
Deutsche Iran-Politik im Lichte der revolutionären Bewegung gegen das Mullah-
Regime
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von mutigen Frauen begonnene revolutionäre Bewegung im Iran gegen
das islamistische Mullah-Regime hält an und breitet sich immer weiter aus.
Der Iran steht möglicherweise vor den größten innenpolitischen und
gesellschaftlichen Veränderungen seit der sogenannten Islamischen Revolution im
Jahr 1979. Der von den Sicherheitskräften des Mullah-Regimes herbeigeführte
Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini am 17. September 2022, infolge
einer Inhaftierung für vermeintliche „Sittenvergehen“, hat landesweit Proteste
entzündet, die für Freiheit, Geschlechtergerechtigkeit und die Überwindung
des repressiven islamistischen Herrschaftssystems eintreten. Begonnen
wurden die Proteste von Frauen, die mutig ihre Kopftücher ablegten und sich den
Sittenpolizisten und anderen Sicherheitskräften entgegenstellten. Frauen, auch
sehr junge Frauen und Mädchen, sind auch über acht Wochen nach dem Tod
von Jina Mahsa Amini die treibende Kraft der Proteste für einen
gesellschaftlichen Wandel. Mittlerweile reichen die Proteste in zahlreiche Städte und
Institutionen. Um gegen diese Proteste vorzugehen und den eigenen
Herrschaftsanspruch zu untermauern, greift das Regime zu immer härteren,
repressiveren Maßnahmen. So wurden Proteste an der renommierten Scharif
Universität in Teheran mit brutaler Gewalt niedergeschlagen. Inzwischen wurden
mindestens 14 000 Menschen verhaftet, über 280 Protestierende getötet und
erste Todesurteile verhängt. Eine große Mehrheit im Parlament hat gefordert,
gegen alle Demonstranten die Todesstrafe zu verhängen, weil sie „Gegner
Gottes“ seien.
Die Unterdrückung der Frauen in der iranischen Gesellschaft und durch die
iranische Gesellschaft ist seit Jahrzehnten eine der größten systematischen
Menschenrechtsverletzungen der Welt. Der Deutsche Bundestag hat sich
immer wieder intensiv mit der Menschenrechtslage im Iran und insbesondere der
Lage der Frauen im Iran befasst und Position bezogen, so u. a. mit dem Antrag
„Menschenrechte ins Zentrum der Iranpolitik stellen“ (Bundestagsdrucksache
19/30979 vom 21. Juni 2021), der mit breiter parlamentarischer Mehrheit
beschlossen wurde. Seit langen Jahren besteht die einmalige Chance,
systematische Verbesserungen für die Lage der Frauen im Iran zu erreichen und einen
gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Freiheitsrechten zu erreichen. Auf
diesem Weg bedarf es der tatkräftigen Unterstützung der internationalen
Staatengemeinschaft, insbesondere Deutschlands und Europas, und der systemati-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4949
20. Wahlperiode 13.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen Umsetzung von frauenpolitischen Strategien und Instrumenten in der
Außenpolitik, die die Verbesserung der Lage der Frauen konkret in den Blick
nimmt. Angesichts dieser Entwicklungen bleibt die deutsche und europäische
Iran-Politik erstaunlich passiv und hinter den selbst gesteckten Anforderungen
der deutschen Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock zurück.
Zu ergreifende Maßnahmen – wie die deutliche Ausweitung des
Sanktionsregimes – dauern an und sind im Ergebnis deutlich ambitionsloser als die
Maßnahmen von Partnerstaaten. Es stellt sich die ernsthafte Frage, woher
diese Zurückhaltung gegenüber dem islamistischen Mullah-Regime rührt. Dabei
müsste die konkrete Verbesserung der Lage der Frauen im Iran Gradmesser
für den Erfolg der deutschen und europäischen frauenorientierten
Außenpolitik sein.
1. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Protestbewegung
im Iran seit dem Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022
unterstützt (bitte nach Einzelmaßnahmen, Zeitpunkt und ggf.
finanziellem Umfang auflisten)?
Die Bundesregierung hat mit einem Maßnahmenpaket entschieden auf das
brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Proteste in Iran
reagiert. Innerhalb der EU hat sie sich für rasche Sanktionen gegen die
Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit
der Niederschlagung der Proteste in Iran eingesetzt; inzwischen hat die EU drei
neue Listungspakete im Rahmen des EU-Sanktionsregimes für schwere
Menschenrechtsverletzungen in Iran verabschiedet.
Zu den von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen gehört auch die von
Deutschland gemeinsam mit Island beantragte Sondersitzung des VN-
Menschenrechtsrats in Genf am 24. November 2022, in der mit breiter Mehrheit die
gewaltsame Niederschlagung der Proteste verurteilt sowie ein Aufklärungs-
und Beweissicherungsmechanismus für Menschenrechtsverletzungen im
Zusammenhang mit der Gewalt gegen Protestierende mandatiert wurde. Darüber
hinaus unterstützt die Bundesregierung das Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Sonderberichterstatter des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in ihren jeweiligen Bemühungen
um eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran.
Außerdem stellt die Bundesregierung auf nationaler Ebene für besonders
gefährdete Personen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Medien und
Zivilgesellschaft Plätze in Schutzprogrammen bereit. Für
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten
sowie andere Personen, die aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte und
Demokratie in Iran besonders gefährdet sind, besteht im Einzelfall die
Möglichkeit einer Aufnahme in Deutschland zur Wahrung politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes.
Die Bundesregierung zeigt ihre Unterstützung der Menschen in Iran zudem in
öffentlichen Unterstützungsbekundungen. Exemplarisch wird hierzu auf die
Reden von Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock im
Deutschen Bundestag am 29. September 2022 (
https://www.bundesregierung.de/bre
g-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-bae
rbock--2131130) sowie am 9. November 2022 (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/service/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-anna
lena-baerbock--2141938) und auf die öffentlichen Äußerungen von
Bundeskanzler Olaf Scholz in dem Podcast „Kanzler kompakt“ vom 12. November
2022 (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kanzler-kompakt-protest
e-dgs-2141910) verwiesen.
2. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung kurdische
oppositionelle Organisationen im Iran oder im Ausland (bitte nach
Einzelmaßnahmen, Zeitpunkt und ggf. finanziellem Umfang auflisten)?
Die Beantwortung der Frage 2 kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen
Auskünfte bezüglich der Kontakte der Bundesregierung zu oppositionellen
Gruppierungen besonders schutzwürdig sind (Grundsatz der Vertraulichkeit im
Bereich bilateraler Kooperationen).
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag in der Anlage 1 gesondert übermittelt.*
3. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen hat sich die
Bundesregierung seit Jahresbeginn 2022 für die Freilassung inhaftierter
politischer Gefangener eingesetzt, und beabsichtigt die Bundesregierung, ihre
Bemühungen dahin gehend zu intensivieren?
Die Bundesregierung führt mit der iranischen Seite gezielte Einzelgespräche,
vor allem auch Einbestellungen des iranischen Botschafters, koordiniert ihre
Aktivitäten im Kreis der Verbündeten und koppelt gezielte Maßnahmen mit der
Gefangenenfrage. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung regelmäßig
auch öffentlich (unter anderem durch Pressemitteilungen der Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt, siehe
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/amtsberg-bori
one-mohammadi/2508780 und
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/
mahsa-amini/2555062) für politisch Inhaftierte ein und fordert ein Ende der
Todesurteile und Exekutionen in Iran. Das Schicksal von politisch Inhaftieren
war auch Gegenstand der von Deutschland unterstützen Resolution im Dritten
Ausschuss der VN-Generalversammlung.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angriffe des iranischen Regimes
auf den Nordirak (
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-protest
e-223.html), und wie unterstützt sie die irakische Regierung und die
Behörden der autonomen Region Kurdistan bei der Abwehr dieser
Angriffe?
Die Bundesregierung verurteilt die iranischen Angriffe in Nordirak und ruft
Iran dazu auf, die territoriale Integrität Iraks zu respektieren. Als enger Partner
Iraks und der Region Kurdistan-Irak setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
die Souveränität Iraks zu stärken und seine Stabilität und Einheit auch mit
Blick auf den Kampf gegen IS zu bewahren. Versuche von Iran, die Ursachen
der Proteste im eigenen Land in Irak zu verorten, weist die Bundesregierung
zurück.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die von Kanada, dem Vereinigten
Königreich und anderen Staaten verhängten Sanktionspakete gegen
Vertreter des islamischen Regimes, und welche Schlüsse zieht sie daraus für
das Sanktionsregime der EU?
Die Bundesregierung begrüßt die Sanktionen von Kanada, dem Vereinigten
Königreich und anderen Partnern gegen Iran und tauscht sich mit diesen
Partnern eng aus, um die EU-Sanktionen zu koordinieren und eine möglichst breite
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Wirkung der Sanktionen zu sichern. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung
diesen Austausch aus den genannten Gründen fortsetzen.
6. Hat sich die Bundesregierung gegenüber Internetkonzernen dafür
eingesetzt, die Internetanbindung der Menschen im Iran und die Vernetzung
der Protestierenden untereinander zu verbessern, z. B. durch „domain
fronting“ (bitte Treffen mit Internetunternehmen zu diesem Zweck mit
Ort, Zeit und Teilnehmern auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich in geeigneter Weise dafür ein, der
Zivilgesellschaft in Iran Zugang zum Internet zu ermöglichen.
7. Welche Rolle spielen die sogenannten Islamischen Revolutionsgarden
nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei der Unterdrückung der
aktuellen Protestbewegung?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich.* Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Methodik und zu der
Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen.
Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag in der Anlage 1 gesondert übermittelt.*
8. Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock hatte am
30. Oktober 2022 in der ARD angekündigt, zu prüfen, wie man die
sogenannten Islamischen Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste setzen
könne, was hat diese Prüfung bisher ergeben, und wann ist in der Sache
mit einem konkreten Ergebnis zu rechnen?
Die Bundesregierung ist mit EU-Partnern im Gespräch zur Frage der Listung
der Revolutionsgarden unter dem horizontalen Anti-Terror-Sanktionsregime
der EU. Ein solcher Beschluss setzt Einstimmigkeit innerhalb der EU voraus.
Es wird darüber hinaus auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 13 des Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Plenarprotokoll 20/72
verwiesen.
Die von der EU beschlossenen Sanktionspakete richten sich bereits namentlich
gegen eine Reihe von Führungspersonen der Iranischen Revolutionsgarden.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Von welchen Personen und Organisationen außerhalb des
Geschäftsbereiches des Auswärtigen Amts lässt sich das Auswärtige Amt in der
Iran-Politik beraten?
Das Auswärtige Amt tauscht sich regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener Einrichtungen zu aktuellen Iran betreffenden Fragen aus. Dazu
zählen die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), das German Institute for
Global and Area Studies (GIGA), der European Council on Foreign Relations
(ECFR), die Landesverteidigungsakademie Wien und Carnegie Europe.
10. In welchem Umfang hat der umstrittene Think Tank „Carpo“ eine
Förderung durch das Auswärtige Amt erhalten (bitte nach Jahr, Projekttitel und
Umfang der finanziellen Förderung auflisten)?
11. Läuft die finanzielle Förderung des Think Tanks „Carpo“ weiter, und
wenn ja, in welchem Umfang?
12. Welche Projekte des Think Tanks „Carpo“ wurden konkret mit
Bundesmitteln gefördert?
13. Wie oft, und wann hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena
Baerbock Adnan Tabatabai vom Think Tank „Carpo“ getroffen (bitte
genau auflisten)?
14. Hat sich Adnan Tabatabai seit Antritt der Bundesregierung mit weiteren
Vertretern der Bundesregierung bzw. von Bundesministerien getroffen,
und wenn ja, wann, und mit wem (bitte genau auflisten)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, bei Adnan
Tabatabai handele es sich um eine dem Iran-Regime nahestehende
Person (
https://www.focus.de/politik/deutschland/iran-experte-beim-wdr-ba
erbock-berater-pflegt-enge-kontakte-zum-mullah-regime_id_16960906
1.html)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Adnan Tabatabai
im WDR (28. September 2022), „dass die Sicherheitskräfte die Proteste
wieder unter Kontrolle bekommen und die Demonstranten demnächst
von den Straßen verschwinden“ und „es stehe kein politischer Umsturz
bevor“?
Die Fragen 10 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Die Organisation CARPO e. V. hat aus Fördermitteln des Auswärtigen Amts
Zuwendungen für folgende Vorhaben erhalten.
Jahr/Laufzeit Projekttitel Fördervolumen
2018 bis 2021 Tafahum – Security Roadmap for West Asia andthe Arabian Peninsula Rund 1.4 Millionen Euro
2021
kull:tour zur Vernetzung von Kulturschaffenden
in Bahrain und den Staaten des Gulf Cooperation
Council (GCR)
Rund 20.000 Euro
2022
Veranstaltung im Rahmen 50 Jahre diplomatische
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Bahrain
Rund 23.000 Euro
2021 bis Mai 2023 Tafahum wa Tabadul - Enhancing Multi-Track Dialogue and Cooperation in West Asia and the Arabian Peninsula Rund 900.000 Euro
In den Jahren 2015 bis 2018 war CARPO e. V. zudem Projektpartner des East-
West Institutes für das Projekt „Saudi Arabia-Iran Dialogue: Building
Momentum“ und hat als solcher mittelbar eine Zuwendung über das Förderprogramm
zivik des Instituts für Auslandsbeziehungen in Höhe von rund 209.000 Euro
anteilig erhalten. Darüber hinaus hat CARPO e. V. in den Jahren 2019 bis 2020
eine Studie für das Auswärtige Amt erstellt, die mit insgesamt 36.000 Euro
gefördert wurde.
Die hier erfolgte Zusammenstellung von Fördermitteln entspricht dem
aktuellen Kenntnisstand und den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren
Informationen.
Weder die Organisation CARPO e. V. noch ihr Geschäftsführer Adnan
Tabatabai haben einen Beraterstatus für das Auswärtige Amt, die
Bundesministerin des Auswärtigen oder andere Bundesministerien. Im Rahmen der
Deutschlandreise von Bundesministerin Baerbock zur Diskussion der
nationalen Sicherheitsstrategie gab es ein Zusammentreffen mit verschiedenen
Nichtregierungsorganisationen am 16. Juli 2022 in Bonn, an welchem auch
Tabatabai teilgenommen hat.
Treffen auf Arbeitsebene zwischen Tabatabai sowie anderen Mitarbeitenden
von CARPO e. V. fanden im Zuge der Projektvorbereitung, -begleitung und
-steuerung der oben genannten Zuwendungen des Auswärtigen Amts statt.
Der Bundesregierung sind die familiären Verbindungen von Tabatabai nach
Iran bekannt. Darüber hinaus macht die Bundesregierung aus Gründen des
Schutzes von Persönlichkeitsrechten keine Aussagen zu Einzelpersonen.
Aussagen von Tabatabai stellen seine persönliche Einschätzung dar und werden als
solche von der Bundesregierung nicht kommentiert.
17. Haben die aktuellen Entwicklungen im Iran Auswirkungen auf die
Verhandlungen zum „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA), und
wenn ja, welche?
Die Verhandlungen über eine Wiederherstellung des Joint Comprehensive Plan
of Action (JCPoA) kamen bereits vor Beginn der aktuellen Protestbewegung in
Iran zum Stillstand, nachdem Iran Kompromissvorschläge des EU-
Koordinators abgelehnt und über den JCPoA hinausgehende Forderungen gestellt hatte.
18. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass das iranische Regime
von der kategorischen Ablehnung des Vorschlags der E3 (Deutschland,
Großbritannien und Frankreich) über eine Vereinbarung zur Rückkehr zu
dem Abkommen abrückt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Nicht die E3, sondern der
Hohe Vertreter der EU als Koordinator der Verhandlungen hatte entsprechende
Kompromisspakete vorgelegt.
19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Iran aktiv weiter an
seinem Atomprogramm arbeitet?
Welche nachrichtendienstlichen Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zu nuklearen Aktivitäten des Irans vor?
Welche Gegenmaßnahmen ergreift die Bundesregierung in der
Proliferationsbekämpfung gegen den Iran?
Iran baut sein Nuklearprogramm seit 1. Juli 2019 kontinuierlich und unter
systematischer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA aus. Der
Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) legt hierzu
viermal im Jahr entsprechende Quartalsberichte vor, die jeweils nach der
Beratung im Gouverneursrat auf der Internetseite der IAEO veröffentlicht werden
(
https://www.iaea.org/newscenter/focus/iran/iaea-and-iran-iaea-board-reports).
Die Beantwortung der Teilfrage 2 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich.* Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Methodik und zu
der Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher
geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag in der Anlage 1 gesondert übermittelt.*
Bezüglich der Maßnahmen der Bundesregierung zur Proliferationsbekämpfung
gegenüber Iran wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion CDU/CSU und dort insbesondere auf die Antworten zu den
Fragen 11 bis 17 auf Bundestagsdrucksache 20/1349 verwiesen.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Aktivitäten des
deutschen Unternehmens Softqloud GmbH mit Sitz in Meerbusch, das
enge Verbindungen zum iranischen Internetdienstleister Arvancloud hat
und so an der Internetzensur im Iran beteiligt sein soll?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des
Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/4515 wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
21. Was hat die Bundesregierung über die EU-Sanktionierung von
Arvancloud hinaus bisher unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche
Unternehmen nicht an der Internetzensur im Iran beteiligt sind oder in
irgendeiner Weise daran finanziell profitieren?
Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung stehen in engem Austausch zu
dieser Frage und gehen etwaigen Erkenntnissen unter Befassung der
zuständigen Justiz- und Innenbehörden nach.
22. Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, damit das
„Islamische Zentrum Hamburg“ als Drehschreibe der Operationen des
islamischen Regimes des Irans in Deutschland geschlossen wird?
Die Bundesregierung prüft fortwährend mögliche Vereinsverbote. Ein Verein
kann gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3
Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG)
verboten werden, wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen
zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den
Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen,
unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
23. Wurden die Entwicklungen im Iran und die Reaktion des iranischen
Mullah-Regimes auf die revolutionäre Bewegung zwischen den E3-
Partnern in Hinblick auf das JCPOA besprochen, wenn ja, in welchem
Sinne?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den E3-Partnern. Zu den
Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
24. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
dem Auftrag des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung,
„demokratische zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure aus dem
Iran in Deutschland bei ihrer Arbeit zu unterstützen“
(Bundestagsdrucksache 20/4329), gerecht zu werden (bitte genau auflisten und die
finanzielle Förderung angeben)?
Die einschlägigen Schutzprogramme der Bundesregierung stehen für
Bewerbungen von Iranerinnen und Iranern offen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
25. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
dem Auftrag des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, „den
Schutz demokratischer Oppositioneller aus dem Iran in Deutschland
durch deutsche Sicherheitsbehörden zu erhöhen und konsequent gegen
iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland vorzugehen und sie
auszuweisen“ (Bundestagsdrucksache 20/4329), gerecht zu werden (bitte
genau auflisten und die finanzielle Förderung angeben)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft anhand der individuellen
Umstände des Einzelfalls, ob die jeweiligen Voraussetzungen für eine
Anerkennung als Asylberechtigte oder Asylberechtigter, für die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft, für die Gewährung subsidiären Schutzes oder für die
Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. Die Entscheidung über
einen Asylantrag erfolgt dabei stets unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse
über das Herkunftsland bzw. die Herkunftsregion und die schutzsuchende
Person, was eine Oppositionszugehörigkeit in Iran einschließt.
Darüber hinaus geht das Bundeskriminalamt Hinweisen auf Gefährdungen
iranischer Oppositioneller wie auch von Oppositionellen anderer Nationalitäten
im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse konsequent nach
bzw. unterstützt die hier im Regelfall zuständigen Länderdienststellen im
Rahmen seiner Zentralstellenfunktion oder führt im Auftrag
Ermittlungshandlungen durch.
Die Ausweisung von ausländischen Staatsangehörigen liegt grundsätzlich in
der Zuständigkeit der Länder.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]