Deutsch-ukrainische Strategische Partnerschaft und Folgen der Regierungskonsultationen vom 14. April 2026
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Matthias Rentzsch, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die am 14. April 2026 veröffentlichte deutsch-ukrainische Strategische Partnerschaft weitet die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine erheblich aus. Sie betrifft nicht nur die weitere Unterstützung der Ukraine, sondern soll auch die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit, den Wiederaufbau sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen beider Länder langfristig vertiefen. Besonders weitreichend sind die Vorhaben im Bereich der Verteidigungsindustrie. Die Erklärung sieht unter anderem eine engere Kooperation bei Drohnen, Flugabwehr, Datenkooperation sowie Forschung und Entwicklung vor. Auch gemeinsame Fertigungsvorhaben und die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten einschließlich Golfstaaten werden genannt (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420616/2810b1a2113c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-ukrianische-regierungskonsultationen-deutsch-data.pdf).
Zugleich enthält die Erklärung zusätzliche finanzielle Zusagen und zahlreiche weitere Vorhaben, etwa im Bereich der Energieversorgung und des Wiederaufbaus. In wesentlichen Punkten bleibt jedoch offen, welche konkreten finanziellen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Folgen sich daraus für Deutschland ergeben. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen kurzfristiger Unterstützung der Ukraine, Investitionen im deutschen Interesse und langfristigen politischen oder sicherheitspolitischen Bindungen. Ebenso ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, welche Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen und Folgekosten mit den einzelnen Maßnahmen verbunden sind (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420616/2810b1a2113c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-ukrianische-regierungskonsultationen-deutsch-data.pdf).
Diese Fragen gewinnen vor dem Hintergrund veränderter internationaler Rahmenbedingungen in den Augen der Fragesteller an Gewicht. Die Vereinigten Staaten haben ihre direkten militärischen Zuwendungen eingestellt; Waffenlieferungen werden zunehmend über von NATO-Staaten finanzierte Mechanismen fortgeführt. Zugleich ist die Zahl der Geberländer der tschechischen Munitionsinitiative nach Medienberichten von 18 auf neun gesunken. Daraus ergibt sich für die Fragesteller die Frage, ob Deutschland künftig einen wachsenden Anteil der finanziellen und politischen Lasten übernimmt und welchen zusätzlichen Einfluss dies auf den weiteren Kriegsverlauf haben kann (www.reuters.com/business/aerospace-defense/no-drop-military-aid-kyiv-since-us-policy-shift-nato-official-says-2025-12-19/; www.telepolis.de/article/Ukraine-Haelfte-der-Geberlaender-steigt-aus-Prager-Initiative-aus-11310410.html).
Hinzu treten mögliche sicherheitspolitische Risiken. Nach Medienberichten tauschen Russland und China Informationen über westliche Waffensysteme aus, die in der Ukraine eingesetzt und von russischen Kräften erbeutet wurden. Dies kann auch deutsche Rüstungsgüter betreffen. Vor dem Hintergrund der angekündigten Ausweitung der deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation besteht für die Fragesteller daher Anlass, mögliche Folgen für den Schutz deutscher Technologien und Fähigkeiten näher zu prüfen (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/geheimdokumente-china-bildet-putins-soldaten-fuer-ukraine-krieg-aus-6a0ca5dd524d1cc9989d59cd).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Was ist mit der in der Strategischen Partnerschaft genannten Eröffnung einer Niederlassung der Ukrainischen Verteidigungsindustrie (UDI) in Berlin konkret gemeint, und welche Aufgaben soll diese Niederlassung übernehmen?
Welche Eigentums-, Beteiligungs- und Kontrollstrukturen sind bei den in der Strategischen Partnerschaft angekündigten deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion und bei weiteren Gemeinschaftsunternehmen in der Rüstungsindustrie vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungen deutscher Unternehmen, ukrainischer Unternehmen und ukrainischer staatlicher Stellen?
Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu vorgenommen, ob die in der Strategischen Partnerschaft angekündigten Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion, mögliche Fertigungsstätten für Rüstungsgüter in Deutschland oder die geplante Niederlassung der Ukrainischen Verteidigungsindustrie (UDI) in Berlin zusätzliche Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung oder für kritische Infrastruktur in Deutschland begründen können, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gelangt?
Welche konkreten Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der in der Strategischen Partnerschaft genannten gemeinsamen Fertigung von Langstreckenkampfdrohnen des Typs Anubis und Mittelstreckenkampfdrohnen des Typs Seth-X geschlossen oder vorbereitet?
Welche Rolle übernehmen deutsche Unternehmen, Bundesministerien oder Bundesbehörden bei der gemeinsamen Drohnenproduktion, insbesondere bei Entwicklung, Finanzierung, Fertigung, Zulieferung, Zulassung und Endverbleibskontrolle?
Was ist mit der in Anlage 1 der Strategischen Partnerschaft genannten „Durchführungsvereinbarung über die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten, einschließlich Golfstaaten“ konkret gemeint, und
a) welche Drittstaaten sind davon erfasst oder sollen davon erfasst werden,
b) in welcher Form sollen die Drohnen bereitgestellt werden,
c) welche deutschen Stellen sind an Genehmigung und Kontrolle beteiligt,
d) welche außenwirtschaftsrechtlichen, rüstungsexportrechtlichen und endverbleibsbezogenen Prüfungen sind vorgesehen?
Welche rechtlichen Regelungen bestehen oder sind gegebenenfalls vorgesehen, um den Einfluss auf die Weitergabe und Nutzung von Drohnen, Drohnentechnologie, Software, Sensordaten und Gefechtsdaten zu sichern, die im Rahmen der in Anlage 1 genannten Vereinbarungen über Drohnenproduktion, Drittstaatenbereitstellung und Datenkooperation entwickelt, finanziert, bereitgestellt oder ausgetauscht werden?
Welche Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob aus der vertieften deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation technische, industrielle oder operative Abhängigkeiten Deutschlands von ukrainischen Unternehmen, ukrainischen staatlichen Stellen oder ukrainischen Gefechtsdaten entstehen können, und zu welchem Ergebnis kommen diese möglichen Bewertungen?
Inwiefern ist Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung in der Lage, die im Rahmen der Strategischen Partnerschaft gemeinsam entwickelten oder hergestellten Rüstungsgüter auch ohne ukrainische Partner weiterzuentwickeln, zu produzieren oder instand zu halten?
Welche Daten sollen im Rahmen der in Anlage 1 der Strategischen Partnerschaft genannten „Vereinbarung über Datenkooperation“ zwischen Deutschland und der Ukraine ausgetauscht werden, und
a) ob darunter militärische Einsatzdaten, Gefechtsdaten, Sensordaten oder Daten aus dem Drohneneinsatz fallen,
b) welche deutschen Behörden oder Unternehmen Zugriff auf diese Daten erhalten sollen,
c) welche ukrainischen Behörden oder Unternehmen Zugriff auf deutsche Daten erhalten sollen,
d) welche Geheimschutz-, Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben gelten?
Was ist mit der in Anlage 1 der Strategischen Partnerschaft genannten Ausrichtung neuer Arbeitsmarktprogramme auf „kriegsbezogene Bedarfe“ gemeint, und umfasst dies auch Programme, die unmittelbar oder mittelbar dem Personalbedarf der ukrainischen Verteidigungsindustrie oder Rüstungsproduktion dienen?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Deutschland erwartet werden, falls weitere Staaten ihre finanziellen Beiträge zur tschechischen Munitionsinitiative, zum PURL-Mechanismus oder zu anderen Unterstützungsformaten für die Ukraine reduzieren oder beenden (wenn ja, bitte darstellen), wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor dem Hintergrund des Medienberichts über einen russisch-chinesischen Informationsaustausch zu in der Ukraine erbeuteten westlichen Waffensystemen darüber vor, ob deutsche Rüstungsgüter, insbesondere Marder-Schützenpanzer, von russischen Streitkräften erbeutet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Informationen über deutsche Rüstungsgüter, insbesondere über deren Einsatz, technische Bestandteile, Schwachstellen oder digitale Schnittstellen, von Russland an China weitergegeben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen, um zu verhindern, dass geheime oder sicherheitsrelevante Informationen über deutsche Rüstungsgüter über die Ukraine, Russland oder andere Drittstaaten nach China gelangen?
Wurde eine Bewertung dazu vorgenommen, welche sicherheitspolitischen Kosten für Deutschland entstehen können, wenn Russland oder China aus erbeuteten westlichen oder deutschen Waffensystemen Erkenntnisse über Schwachstellen, Einsatzprofile oder Gegenmaßnahmen gewinnen?
Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der Aussage in der Strategischen Partnerschaft, Deutschland erwarte, „dass die Ukraine die Zahl der Männer im wehrfähigen Alter, die die Ukraine verlassen, reduziert“ (Strategische Partnerschaft, Abschnitt 3 „Menschliche Dimension“, S. 5), und
a) welche Maßnahmen der Ukraine zur Reduzierung der Ausreise von Männern im wehrfähigen Alter hält die Bundesregierung dabei für geeignet, erforderlich oder erwartbar,
b) welche rechtlichen, administrativen oder praktischen Schritte wurden hierzu zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen Regierung seit dem 14. April 2026 besprochen,
c) welche deutschen Bundesministerien oder Bundesbehörden waren an entsprechenden Gesprächen, Prüfungen oder Abstimmungen beteiligt,
d) welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Erwartung, um die Einreise von Männern im wehrfähigen Alter aus der Ukraine nach Deutschland zu erschweren, einzuschränken oder stärker zu kontrollieren,
e) welche alternativen Maßnahmen zur Reduzierung der Einreise oder zur verstärkten Rückkehr von Männern im wehrfähigen Alter aus Deutschland in die Ukraine wurden von deutscher Seite geprüft und welche dieser Maßnahmen schließt die Bundesregierung aus rechtlichen, humanitären, europarechtlichen oder politischen Gründen aus?
Welche Aufgaben sollen der „Unity Hub“ in Berlin, das von der Agentur für nationale Einheit koordinierte Einheitsnetzwerk und deutsche Jobcenter jeweils bei der Erleichterung der Rückkehr ukrainischer Staatsangehöriger in die Ukraine übernehmen?
Wie viele ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren, die sich zum aktuellen Zeitpunkt in Deutschland aufhalten (bitte die aktuellsten Daten angeben), beziehen Bürgergeld (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-schutzstatus-102.html)?
Wie viele Bürgergeldbezieher mit ukrainischer Staatsangehörigkeit waren
a) seit dem 1. Juli 2023 wegen fehlender Erreichbarkeit im Sinne des § 7b SGB II und
b) im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2023 wegen fehlender Erreichbarkeit nach der zuvor geltenden Rechtslage betroffen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?
In wie vielen Fällen wurden Leistungen an Bürgergeldbezieher mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wegen fehlender Erreichbarkeit ganz oder teilweise nicht erbracht, versagt, entzogen oder eingestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2022 sowie nach der jeweils angewandten Rechtsgrundlage?
In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2022 bei Bürgergeldbeziehern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ein nicht genehmigter Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters festgestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Was ist mit der in der Strategischen Partnerschaft genannten Ermittlung von Formaten der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Sozialbetrug auch durch Rückgriff auf einschlägige Daten, soweit rechtlich möglich, gemeint?
Welche deutschen und ukrainischen Behörden sollen an der in vorheriger Frage genannten Zusammenarbeit beteiligt werden?
Welche Datenkategorien sollen zur Bekämpfung von Sozialbetrug zwischen deutschen und ukrainischen Stellen ausgetauscht oder abgeglichen werden?
Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der Strategischen Partnerschaft im Bereich Wirtschaft, Wiederaufbau, Energie, Wohnungsbau, Digitalisierung, Landwirtschaft, Rohstoffe und Verkehr geplant?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu jedem in der Antwort auf die vorherige Frage genannten Projekt machen, insbesondere zu
a) Ziel,
b) zuständigem Bundesministerium oder zuständiger Bundesbehörde,
c) vorgesehenen Mitteln,
d) Haushaltstitel oder Sondervermögen,
e) deutschen, ukrainischen oder internationalen Empfängern sowie
f) vorgesehenem Zeitraum?
Welche neuen Finanzmittel in Höhe von bis zu 233 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit, die in der Strategischen Partnerschaft genannt werden, sind bereits haushalterisch veranschlagt oder eingeplant?
Welche Teile der in vorheriger Frage genannten Mittel dienen vorrangig
a) der humanitären Unterstützung,
b) der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
c) dem Wiederaufbau oder
d) sicherheitspolitisch relevanten Zielen,
und welche Beträge entfallen jeweils auf diese Bereiche?
Welche Gegenleistungen, Zugangsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile werden für Deutschland aus der in Anlage 1 genannten Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für Geologie und Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe über kritische Mineralien von der Bundesregierung erwartet?
Welche Bundesmittel sind für die in der Strategischen Partnerschaft angekündigte ukrainisch-deutsche Kultursaison 2027/2028 vorgesehen?
Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Mittlerorganisationen, ukrainischen Stellen oder sonstigen Einrichtungen sind an Planung, Finanzierung und Durchführung der ukrainisch-deutschen Kultursaison 2027/2028 beteiligt?
Welche der in Anlage 1 der Strategischen Partnerschaft genannten Vereinbarungen wurden bereits unterzeichnet und welche sollen noch unterzeichnet werden, jeweils aufgeschlüsselt nach Datum oder geplantem Datum der Unterzeichnung, Vertragsparteien und rechtlicher Bindungswirkung?
Welche rechtliche Bindungswirkung haben die Strategische Partnerschaft, die Anlagen sowie die darin genannten Vereinbarungen und Prioritäten?
Welche Möglichkeiten bestehen, einzelne Maßnahmen der Strategischen Partnerschaft auszusetzen, zu beenden oder nicht umzusetzen?
Welche Berichts-, Kontroll- oder Evaluierungsmechanismen sind vorgesehen, um Bundestag und Öffentlichkeit über Umsetzung, Kosten und Ergebnisse der Strategischen Partnerschaft zu informieren?
Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als wichtiges Kontrollinstrument der Legislative, dass auf eine Einzelfrage des Abg. Dr. Rothfuß (AfD) zur staatlichen Ehrung von NS-Kollaborateuren in der Ukraine eine fast wortgleiche Antwort wie in der Bundespressekonferenz zwei Wochen zuvor erfolgte, die nach Auffassung der Fragesteller die Frage nicht konkret beantwortet hat (bitte begründen; vgl. Bundestagsdrucksache 21/6457, S. 56 sowie https://ostdeutscheallgemeine.com/article/auswaertiges-amt-zu-melnyk-ehrung-mir-ist-dieser-vorgang-nicht-bekannt-sorry-10066061)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den diplomatischen Auseinandersetzungen zwischen Polen und der Ukraine – Anlass war die Benennung einer ukrainischen Militäreinheit nach der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA), welche zumindest in Teilen mit der nationalsozialistischen Besatzung kooperiert hat – gebildet und wenn ja, wie lautet diese (bitte auch darstellen, ob die Bundesregierung versucht, zwischen Polen und der Ukraine zu vermitteln, vgl. www.berliner-zeitung.de/article/selenskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?
Unterstützt die Bundesregierung die ukrainischen Drohnenangriffe auf die Moskauer Region, wie dies der ukrainische Präsident Selenskyj via X mitteilte: „Während des Gipfels waren alle G7-Mitglieder über unsere Operation in der Region Moskau informiert, hatten die Ergebnisse bereits gesehen und unterstützten die absolut gerechten und angemessenen Reaktionen der Ukraine“ (bitte begründen; vgl. https://x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob Unternehmen in der EU, insbesondere deutsche Unternehmen, bald Lizenzen für die Produktion von US-amerikanischen Luftabwehrraketen (Patriot) erhalten (vgl. https://x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?
Ist der Bundesregierung die durch die ehemalige US-Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im Amt – publizierte Liste der durch die USA in der Ukraine finanzierten Biolabore in der Ukraine bekannt und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/ukraine-biolabore-bundesregierung-usa-10107499)?
Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass der israelische Chef der Yad Vashem-Gedenkstätte auf der „Feinde der Ukraine“-Liste der ukrainischen Organisation Myrotvorets aufgeführt wird und wenn ja, wie bewertet sie diesen Vorgang und hat sie sich hierzu mit der ukrainischen Regierung in Verbindung gesetzt (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/yad-vashem-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregierung-erklaert-sich-ahnungslos-10079757)?
Hat sich die Bundesregierung zur Kritik von Yad Vashem-Chef an der Ehrung des mutmaßlichen NS-Kollaborateurs Melnyk (nicht verwandt mit dem früheren Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland) gebildet und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/yad-vashem-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregierung-erklaert-sich-ahnungslos-10079757)?
Welche rechtswidrigen Inhalte der ukrainischen Seite Myrotvorets wurden, wann auf Veranlassung der Bundesregierung gelöscht bzw. wie war die Reaktion der ukrainischen Regierung auf entsprechende Forderungen seitens der Bundesrepublik Deutschland (gab es staatliche Maßnahmen der ukrainischen Regierung u. a.; vgl. Bundestagsdrucksache 20/2855, Frage 32, S. 9, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/2855)?
Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Beendigung von Waffenlieferungen an die Ukraine durch Bulgarien eine Auffassung gebildet und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, was die Unterstützung der Ukraine durch Mitgliedstaaten der EU angeht (vgl. www.dw.com/de/bulgarien-waffen-armee-ukraine-radew-munition-rakete-russland-angriff-wehretat-aufstockung-eu/a-77489436?maca=de-newsletter_ostfokus-643-xml-newslet-ter&at_dw_language=de&at_number=20260612&r=57379931595398599&lid=3935999&pm_ln=343147)?
Sind die Zusagen der deutschen Bundesregierung sowie von deutschen Unternehmen für die Wiederaufbaukonferenz in Polen (25. und 26. Juni 2026) bekannt und wenn ja, auf welche Investitionshöhe in welchen Wirtschaftssektoren belaufen sich diese (vgl. www.berliner-zeitung.de/article/selenskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigenständige Auffassung zu den möglichen Wiederaufbaukosten der Ukraine gebildet und wenn ja, wie lautet diese?
Wie viele Soldaten der ukrainischen Armee wurden seit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 in Deutschland wo behandelt und welche Kosten sind hierdurch der Bundesrepublik Deutschland entstanden (bitte Haushaltstitel angeben und gemäß der Fragestellung nach Jahren aufschlüsseln; vgl. www.kvwl.de/mitglieder/abrechnung-honorar/abrechnung-behandlungskosten-ukrainischer-soldaten)?
In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1991 die Ukraine unterstützt (bitte die Finanzmittel getrennt nach Ressorts angeben)?
Wie viele anti-russische bzw. anti-ukrainische Straftaten sind der Bundesregierung Daten bekannt (bitte seit 2022 bis heute nach Jahren aufschlüsseln und die Kategorie der politisch motivierten Kriminalität angeben; vgl. www.n-tv.de/politik/383-anti-russische-und-181-antiukrainische-Straftaten-article23251897.html)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und seit dem 1. Januar 2026 ausgereist sind, um die ukrainische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland zu unterstützen (bitte die Gesamtzahl der ausgereisten Personen mitsamt ihrer Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland beziehungsweise Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im beziehungsweise die Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?
Wie viele der Personen aus der vorherigen Frage sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die russische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit der Ukraine zu unterstützen (bitte gemäß der Frage 52 aufschlüsseln)?
Wie viele der Personen aus der vorherigen Frage sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?