[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland, Petr Bystron,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4846 –
Die chinesische Belt and Road Initiative und die Global Gateway Initiative der
Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2013 hat der Präsident der Volksrepublik China, Xi Jinping, die Belt
and Road Initiative (BRI), auch bekannt als „Neue Seidenstraße“, vorgestellt.
Dabei handelt es sich um ein transkontinentales Investitionsprogramm mit
einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Bill. Dollar, das den Auf- und Ausbau
verschiedener Handelsrouten (hauptsächlich Bahnstrecken, Öl- und Gasleitungen
sowie Seehäfen, vgl.
https://merics.org/de/tracker/die-vermessung-der-belt-an
d-road-initiative-eine-bestandsaufnahme) vorsieht. Nach eigenem Bekunden
haben der Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode „keine
belastbaren und detaillierten Informationen“ zu konkreten Infrastrukturprojekten der
Neuen Seidenstraße vorgelegen, da „die Initiative inhaltlich und geographisch
nicht eindeutig definiert“ sei (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
19/7707). Darüber hinaus besaß die Bundesregierung in der vergangenen
Wahlperiode nach ihren Angaben „keine Kenntnisse darüber, ob und welche
ausländischen Investitionen innerhalb Deutschlands der BRI zuzurechnen
sind“ (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/17395).
Nach Ansicht der Fragesteller verfolgen die Bundesregierung und die
Europäische Union (EU) einen dualen Ansatz als Antwort auf Chinas Neue
Seidenstraße: Einerseits arbeiten sie eng mit China zusammen, um die Konnektivität
zwischen der EU, Asien und China zu steigern und Handelshemmnisse
abzubauen (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_1
8_5804); andererseits versuchen sie, durch eigene Investitionsprogramme den
Aufbau von Infrastruktur zu Land, zur See, in der Luft und im Cyberraum
voranzutreiben (ebd.).
So wurde 2015 die Konnektivitätsplattform EU-China zur Abstimmung
chinesischer und europäischer Interessen gegründet (
https://transport.ec.europa.eu/tr
ansport-themes/international-relations/eu-china-connectivity-platform_en),
2018 die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie (vgl.
https://www.bmvi.de/DE/Th
emen/EU-Politik/Bi-und-multilaterale-Beziehungen-EU/Konnektivitaetsstrate
gie/Konnektivitaetsstrategie.html) erarbeitet und 2021 die Global Gateway
Initiative der EU (vgl.
https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/s
tronger-europe-world/global-gateway_de) beschlossen. Letztere, ausgestattet
mit einem Gesamtvolumen von 300 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021 bis
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5189
20. Wahlperiode 13.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2027, wurde im Rahmen des vergangenen G-7-Gipfels in Elmau um weitere
300 Mrd. Dollar, die zum größten Teil von den USA aufgebracht werden
sollen, erweitert (vgl.
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/china-g7-initiativ
e-101.html). Medienberichten zufolge solle das 600-Milliarden-Paket China
„Konkurrenz machen“ (
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/china-g7-init
iative-101.html) und den G 7 „selbst Einfluss sichern“ (
https://www.zeit.de/wi
rtschaft/2022-06/g7-gipfel-elmau-infrastrukturprogramm-entwicklungslaender
?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.google.com%2F). In einer
Publikation der Stiftung Wissenschaft und Politik heißt es, das Investitionsprogramm
der G 7 sei als „westlich inspiriertes Alternativprogramm“ zur Neuen
Seidenstraße gedacht, welche das Land der Mitte „eindämmen soll“ (
https://www.sw
p-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A45_geopolitik_lieferkette
n.pdf, S. 4).
Der Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA)
hinterfragt „die oftmals gängige Darstellung von BRI als eines ‚chinesischen
Dominanzprojektes‘ ebenso wie die sich daraus möglicherweise ergebenden
politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten“ und hat eine eigene
Bundesfachkommission „Neue Seidenstraße“ gegründet (
https://www.kommission-se
idenstrasse.de/#ueber-uns). Der Bundesverband der Deutschen Industrie
forderte bereits im Januar 2019 die Schaffung einer EU-Alternative zu Chinas
Neuer Seidenstraße und die Prüfung der Anschlussfähigkeit der EU-Asien-
Konnektivitätsstrategie an die BRI (vgl. Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI), Grundsatzpapier China, Partner und systemischer
Wettbewerber – Wie gehen wir mit Chinas staatlich gelenkter Volkswirtschaft um?,
Berlin 2019).
Nach Ansicht der Fragesteller dienen die Handelsbeziehungen von Staaten
immer auch als Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik. Eine neue, vom
Westen angestoßene Entwicklung ist allerdings das „friend-shoring“, also die
geopolitische Einteilung und Verlagerung von Lieferketten in
„vertrauenswürdige“ Länder, die gemeinsame „Werte“ teilen (
https://www.swp-berlin.org/pu
blications/products/aktuell/2022A45_geopolitik_lieferketten.pdf). Auch die
Global Gateway Initiative der EU verfolgt scheinbar diesen ausschließenden
Ansatz, indem „die demokratischen Werte und hohe Standards, eine gute
Regierungsführung und Transparenz, Partnerschaften auf Augenhöhe sowie
grüne, saubere und sichere Infrastrukturen gefördert […] werden“ (
https://ec.euro
pa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6433), womit implizit die
Handelsbeziehungen zu Staaten, die nicht die sogenannten Werte des Westens
teilen, von Handelsbeziehungen ausgeschlossen werden könnten. Die
Bundesregierung hat beispielsweise im Juni 2022 mit neun weiteren Staaten
(Australien, Finnland, Frankreich, Japan, Kanada, Südkorea, Schweden,
Großbritannien und den USA) die Minerals Security Partnership (MSP) abgeschlossen,
um Seltene Erden wie Kobalt, Lithium und Nickel unter – so das Bekunden –
„grünen“ und „nachhaltigen“ Kriterien abzubauen, damit Förderung,
Verarbeitung und der Transport dieser Erden aus China vermieden werden können
(vgl.
https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A45_geop
olitik_lieferketten.pdf, S. 8 und
https://www.state.gov/minerals-security-partn
ership/).
In den vergangenen Jahren haben unterschiedliche Krisen und Konflikte den
internationalen Handel gestört und ganze Lieferketten im eurasischen Raum
ausfallen lassen. Aufgrund des russisch-ukrainischen Krieges ist der
innereurasische Handel über die BRI-Landroute „Northern Corridor“ via Moskau,
Minsk und Warschau nach Deutschland drastisch zurückgegangen (vgl.
https://www.swp-berlin.org/publications/products/comments/2022C64_Middl
eCorridor.pdf). Auch die ehemals geplante Verlängerung der russischen
Breitspur (von der Slowakei nach Österreich) als Endpunkt der Seidenstraße in
Zentraleuropa wurde im August 2022 gestoppt (vgl.
https://www.diepress
e.com/6138100/oebb-beendet-russland-projekt). Hinzu kommt, dass die
Vereinigten Staaten von Amerika eine immer stärkere Eindämmungspolitik
gegenüber China verfolgen, die von Provokationen, wie zuletzt dem Besuch von
Nancy Pelosi in Taiwan (vgl.
https://www.globaltimes.cn/page/202208/12724
08.shtml), begleitet werden. Derartige Provokationen dienen nach Ansicht der
Fragesteller nicht der Konnektivitätssteigerung zwischen Europa und Asien.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die „Belt and Road Initiative“ (BRI) ist ein im Jahr 2013 ins Leben gerufenes
multidimensionales außen- und wirtschaftspolitisches Instrument der
Volksrepublik China. Es handelt sich dabei um einen umfassenden Ansatz zur
Verbesserung der Konnektivität zwischen China und den Zielländern von BRI-
Investitionen, der neben einer wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen
Dimension auch eine außen- und sicherheitspolitische strategische Bedeutung
zukommt. Insbesondere erhöht die Volksrepublik China durch die BRI ihren
außenpolitischen Einfluss in den Empfängerländern. Im Übrigen wird zur BRI auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 83 bis 93 der Großen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/20346 und auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AFD auf die
Bundestagsdrucksache 19/17395 verwiesen.
Die BRI ist kein konkretes Programm, das von der chinesischen Regierung in
allen Details ausbuchstabiert wurde. Sie entfaltet vor allem deshalb Wirkung,
weil alle chinesischen Akteure, neben staatlichen Institutionen und
Unternehmen auch private Unternehmen, gehalten sind, ihren Anteil zur BRI zu leisten.
Das gilt im Besonderen für Unternehmen im Infrastruktursektor. Selbst
konkrete Projekte einzelner Akteure sind daher häufig nicht eindeutig der Initiative
zuzuordnen. Hinzu kommt die über die Jahre gewachsene geografische und
thematische Breite der Initiative; eine trennscharfe Zuordnung ist damit noch
komplexer geworden. Auch ist für den Beitritt kein formalisiertes Verfahren
bekannt. Daher sind chinesische Aussagen über BRI-Mitgliederzahlen
differenziert zu betrachten. Thematisch hat sich die BRI über die Jahre neue
Themenfelder wie den digitalen Raum („Digital Silk Road“) und
Gesundheitsinfrastruktur („Health Silk Road“) erschlossen.
All dies erschwert es, einen Überblick über alle zur BRI zählenden Projekte zu
erhalten.
Die Bundesregierung hat entschieden, sich nicht an der BRI zu beteiligen.
Andere EU-Staaten haben zum Teil entsprechende Vereinbarungen mit China
unterzeichnet.
Mit der „EU-Asien-Konnektivitätsstrategie“ (EU Strategy on Connecting
Europe and Asia) haben der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische
Kommission im Jahr 2018 einen Ansatz zur Verbesserung der globalen
Konnektivität vorgelegt (
https://www.eeas.europa.eu/node/50708_en). Ziel der
Strategie ist der regelbasierte und nachhaltige Ausbau von Konnektivität
(„smart, green & sustainable“) durch Infrastrukturausbau. Diese wird nun in
Global Gateway überführt. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz.
In Bezug auf die Fragen betreffend Global Gateway wird über die
untenstehenden Antworten hinaus auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/2876
verwiesen.
1. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zum derzeitigen Stand
des Ausbaus der BRI im Allgemeinen und darüber hinaus der
verschiedenen Routen (Polar Silk Road, Northern Corridor, Middle Corridor,
Ocean Route) erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Veränderung oder
Verlagerung der BRI-Landrouten (Northern Corridor und Middle Corridor)
aufgrund geopolitischer Konflikte oder Instabilitäten in den Ländern, die
an der BRI teilnehmen (vgl.
https://www.swp-berlin.org/publications/pro
ducts/comments/2022C64_MiddleCorridor.pdf), und wenn ja, welche?
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat, neben
anderen geopolitischen Entwicklungen, gravierende Auswirkungen auf
Transportrouten. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau des Middle
Corridors im Rahmen der Konnektivität und des Warenaustausches
zwischen Europa und Asien zu, und fördert die Bundesregierung bzw.
fördert nach Kenntnis der Bundesregierung die EU den Ausbau, und wenn
ja, mit welchen Maßnahmen?
Der eurasische Landtransport als sogenannter mittlerer Korridor hat aufgrund
des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine an
Bedeutung zugenommen.
Die Europäische Kommission hat zur Stärkung des mittleren Korridors eine
Reihe von Projekten in der Region im Rahmen von Team Europe-Initiativen
(TEI) vereinbart. Mit Kasachstan wurde eine Vereinbarung zur
Zusammenarbeit bei Rohstoffgewinnung, der Entwicklung des Batteriesektors und der
Produktion von grünem Wasserstoff geschlossen. Zur Verbesserung der digitalen
Konnektivität der Region unterstützt die Europäische Kommission den Bau von
Satellitenbodenstationen in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und
Usbekistan. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Mittleren Korridors
seit 2019 durch ein Projekt zur Stärkung der Hafeninfrastruktur im Kaspischen
Meer und im Schwarzen Meer, das durch die OSZE umgesetzt wird.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen einheitlichen EU-
Beschluss, der den EU-Mitgliedstaaten empfiehlt, kein eigenes
Memorandum of Understanding (MoU) mit China abzuschließen, um damit BRI-
Partnerland zu werden?
5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zum Beitritt von
Portugal (MoU vom 5. Dezember 2018, vgl.
https://www.gtai.de/de/trade/ch
ina/specials/welche-laender-sind-teil-der-neuen-seidenstrasse--624812)
zur BRI gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zum Beitritt von
Italien (MoU vom 23. März 2019, vgl.
https://www.gtai.de/de/trade/china/sp
ecials/welche-laender-sind-teil-der-neuen-seidenstrasse--624812) zur
BRI gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, im Rahmen seiner
souveränen Außenpolitik völkerrechtlich bindende Verträge und Abkommen und nicht
bindende Absichtserklärungen mit anderen Staaten abzuschließen. Alle
Regelungsbereiche, die nicht auf die Union übertragen wurden, verbleiben in der
ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Nur wenn die EU über eine
ausschließliche Außenkompetenz verfügt oder insofern sie von einer geteilten
Kompetenz Gebrauch gemacht hat, ist es den Mitgliedstaaten verwehrt, eigene
Abkommen zu schließen.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob chinesische Investitionen
innerhalb der EU der BRI zuzurechnen sind, und wenn ja, welche?
Wenn nein, sind die Beteiligungen der chinesischen Reederei China
Ocean Shipping Company (Cosco) an den europäischen Häfen von
Piräus, Valencia, Zeebrügge, Rotterdam, Antwerpen, Bilbao und Vado Ligure
(vgl.
https://www.spiegel.de/ausland/china-kauft-kritische-infrastruktur-i
n-europa-a-537a0de2-1c52-4d2e-93f9-0cf7ca100461) nach Ansicht der
Bundesregierung Projekte im Rahmen der BRI?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob chinesische Investitionen
innerhalb Deutschlands der BRI zuzurechnen sind (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, welche?
9. Wertet die Bundesregierung die anberaumte Beteiligung von Cosco an
einem Terminal des Hamburger Hafenunternehmens HHLA als
Investition im Rahmen der BRI (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/su
che/teiluntersagung-cosco-2138146)?
Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Als offene und investitionsfreundliche Volkswirtschaften ziehen Deutschland
und die EU zahlreiche ausländische Investitionen, auch im Infrastruktursektor,
an. Viele davon wurden auch von chinesischen Unternehmen getätigt. Zur
Einschätzung, welche Investitionen der BRI zugerechnet werden können, wird auf
die Vorbemerkung verwiesen.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen Cosco seine
ursprüngliche Beteiligung von 30 Prozent an einem neu entstehenden
Terminal des Duisburger Hafens im Juni 2022 zurückzog und an die
Duisburger Hafen AG verkaufte (s. o.), und wenn ja, welche Gründe sind dies
(vgl.
https://www.t-online.de/region/essen/id_100071254/cosco-hat-betei
ligung-am-duisburger-hafen-heimlich-aufgegeben-duiport-aeussert-sic
h.html)?
Der Bundesregierung sind die Gründe für Entscheidungen des Unternehmens
COSCO nicht bekannt.
11. Wann wurde die ursprüngliche Beteiligung von Cosco mit 30 Prozent an
einem Terminal des Duisburger Hafens (vgl. Frage 10) nach Kenntnis der
Bundesregierung beschlossen, und war die damals geschäftsführende
Bundesregierung in den Entscheidungsprozess über die ursprüngliche
Beteiligung eingebunden?
Wenn nein, warum war die Bundesregierung nicht, wie im Falle der
anberaumten Beteiligung von Cosco an einem Terminal des Hamburger
Hafens, eingebunden?
12. Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die damals
amtierende Bundesregierung gegebenenfalls der ursprünglichen 30-Prozent-
Beteiligung von Cosco am Duisburger Hafen zugestimmt hat (bitte
begründen)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung prüft Investitionen nur soweit der gesetzliche
Anwendungsbereich eröffnet ist. Bei der Investition in ein Terminal des Duisburger
Hafens handelte es sich um eine Neugründung, für die der gesetzliche
Anwendungsbereich der Investitionsprüfung nicht eröffnet war. Die Bundesregierung
hat keine Kenntnis, wann COSCO seine Investitionsentscheidung getroffen hat.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Global
Gateway Initiative der EU?
14. Haben die weltweiten EU-Delegationen, die in der jeweiligen Region im
Rahmen von „Team Europe“ arbeiten, nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits konkrete Global-Gateway-Projekte in den Partnerländern
ermittelt und koordiniert, und wenn ja, welche (vgl.
https://ec.europa.eu/co
mmission/presscorner/detail/de/ip_21_6433)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die jüngsten Fortschritte bei der Umsetzung von
Global Gateway positiv, insbesondere das Aufsetzen der Verwaltungsstrukturen
für Global Gateway, die Ankündigung von ersten Leuchtturmprojekten durch
die Europäische Kommission Ende September 2022 sowie zuletzt im Vorfeld
des EU-ASEAN Gipfels im Dezember 2022 und die Ankündigung weiterer
Projekte als Beitrag von Global Gateway zur G7-Partnerschaft für globale
Infrastruktur und Investitionen (PGII). Darüber hinaus fand am 11. Dezember
2022 das erste Treffen des Global Gateway Board in Brüssel unter Teilnahme
der Bundesministerin des Auswärtigen statt (
https://ec.europa.eu/Commission/p
resscorner/detail/en/ip_22_7656).
Die Arbeiten der Europäischen Kommission und der EU-Delegationen zur
Ermittlung und Koordinierung von Global Gateway Projekten dauern an. Die
Bundesregierung unterstützt diese Arbeiten und steht dazu mit der
Europäischen Kommission in engem Austausch. Die Kommission hat eine erste Reihe
von Leuchtturmprojekten angekündigt, die im Rahmen von „Team Europe“
umgesetzt werden sollen:
– ein Wasserkraftwerk in Rogun in Tadschikistan,
– ein Projekt zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Chile,
– ein Projekt zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Förderung von
kritischen Rohstoffen in Namibia,
– der Ausbau des Hafens von Maio/Mindelo in Kap Verde,
– der Aufbau der Herstellung von Impfstoffen in Ghana, Nigeria, Ruanda,
Senegal und Südafrika.
Weitere Leuchtturmprojekte auch im digitalen Bereich sind geplant und werden
folgen. Daneben verfolgt die Europäische Kommission eine Vielzahl kleinerer
Projekte im Rahmen von Team Europe-Initiativen.
15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu der Frage
erarbeitet, in welchem Verhältnis die Global Gateway Initiative zur
strategischen Partnerschaft zwischen der EU und China steht, und wenn ja, wie
lautet diese?
Es besteht aus Sicht der Bundesregierung kein unmittelbarer Zusammenhang.
16. Wie hoch ist der Beitrag, mit dem die Bundesregierung bilateral die
„Team Europa“-Initiativen fördert (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/2931)?
Die Bundesregierung unterstützt sowohl im Rahmen des regulären deutschen
Beitrags zum EU-Haushalt (der deutsche Anteil beträgt ca. 24 Prozent, siehe
www.bundesfinanzministerium.de/content/de/standardartikel/themen/europa/eu
ropapolitische-rolle-des-bmf.html) als auch im Rahmen von eigenen bilateralen
Vorhaben zahlreiche Team Europe-Initiativen (das heißt gemeinsame Ansätze
von EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten), die laut Vorstellung der
Europäischen Kommission ein zentrales Vehikel zur Umsetzung der Global
Gateway Initiative sind. Eine genaue Quantifizierung der bereitgestellten Mittel ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
17. Kann die Bundesregierung mittlerweile eine genaue Quantifizierung der
bereitgestellten Mittel vornehmen, mit der sie sich an der Global
Gateway Initiative beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/2931), und wenn
nein, warum nicht?
a) Aus welchen EU-Fonds oder anderen EU-Finanzierungsinstitutionen
oder Programmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
Projekte der Global Gateway Initiative finanziert werden (bitte
aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 17a werden zusammen beantwortet.
Die Finanzierung von Global Gateway setzt sich zusammen aus Mitteln des
mehrjährigen Finanzrahmens, insbesondere des Instruments für Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI),
des dort verorteten Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus
(EFSD+), des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III), Interreg, InvestEU
und Horizon Europe. Darüber hinaus ist die Beteiligung der Privatwirtschaft
vorgesehen und erwünscht.
Für die Aufschlüsselung der Finanzierung verweist die Bundesregierung auf
die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/2876.
b) Zu welchem Anteil werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Projekte der Global Gateway Initiative gegebenenfalls von der
Europäischen Investitionsbank (EIB) zu welchen Zinsätzen finanziert?
Infrastrukturaktivitäten sind traditionell ein wichtiger Bereich des Portfolios
der Europäischen Investitionsbank (EIB), welche somit im Rahmen ihrer
normalen Geschäftstätigkeit zu Global Gateway beitragen wird. Die genauen
Modalitäten der erweiterten Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der
EIB bei der Finanzierung von Projekten der Global Gateway Initiative stehen
noch nicht fest. Es wurden in diesem Rahmen noch keine konkreten Projekte
zwischen der Kommission und der EIB vereinbart.
18. Wurden im Rahmen der Reise der Bundesministerin des Auswärtigen,
Annalena Baerbock, nach Kasachstan und Usbekistan am 31. Oktober
2022 von deutscher Seite konkrete „Angebote für die Zukunft […]
beispielsweise im Rahmen der EU-Global Gateway Initiative“ gemacht, und
wenn ja, welche (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/256
0906)?
Wenn nein, wurden andere konkrete Vereinbarungen oder
Abschlusserklärungen getroffen (bitte ggf. ausführen, welche)?
Im Rahmen der Reise der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena
Baerbock, nach Kasachstan und Usbekistan wurde vereinbart, für die Zukunft
eine engere bilaterale Zusammenarbeit sowohl zwischen Deutschland und
Usbekistan als auch zwischen Deutschland und Kasachstan anzustreben.
19. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung die EU welche konkreten Infrastrukturprojekte in
Kasachstan und Usbekistan mit dem Ziel der Konnektivitätssteigerung
zwischen Europa und Zentralasien?
Die Bundesregierung finanziert direkt keine einzelnen Infrastrukturprojekte in
den beiden Staaten mit dem alleinigen Ziel der Konnektivitätssteigerung
zwischen Europa und Zentralasien. Die Bundesregierung fördert allerdings im
multilateralen Rahmen und im Rahmen der EU-Bestrebungen, die globale
Konnektivität und den Ausbau der Konnektivität zwischen Europa und
Zentralasien, beispielsweise in Kasachstan durch die Beteiligung der Europäischen Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) an der laufenden Errichtung des
Großen Almatiner Autobahnrings (BAKAD) oder die gemeinsame Studie von
EU und EBRD zu nachhaltigen Transportrouten zwischen Zentralasien und
dem Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T). Schwerpunkt der Studie liegt
auf dem sogenannten Mittleren Korridor (transkaspische Route) unter
Umgehung Russlands. Ergebnisse sollen im Sommer 2023 vorgelegt werden (siehe
auch Antwort zu Frage 3).
20. Welcher Anteil an den 600 Mrd. Dollar des Investitionsprogramms der G
7 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) soll nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Privatwirtschaft übernommen werden?
21. Welchen Anteil an den 600 Mrd. Dollar des Investitionsprogramms der
G 7 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) übernehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung welche Staaten für welchen Zeitrahmen?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Eine Aufschlüsselung der eingeplanten Privatsektormittel liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Im Rahmen der G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen
(PGII) hat die G7 auf dem Gipfel im Juni 2022 das Ziel angekündigt,
gemeinsam in den kommenden fünf Jahren 600 Mrd. US-Dollar an öffentlichen und
privaten Investitionen zu mobilisieren, wobei ein Schwerpunkt auf
hochwertiger Infrastruktur liegt. Der europäische Beitrag zu diesem Finanzierungsziel
wird über die EU-Konnektivitätsstrategie Global Gateway (300 Mrd. Euro)
erbracht werden. Hierzu sowie zum Beitrag einzelner anderer G7-Mitglieder wird
auf das Protokoll der Pressekonferenz der betreffenden Veranstaltung im
Rahmen des G7-Gipfels in Elmau verwiesen (g7germany.de).
22. Auf welchem Länderschlüssel basieren solche Finanzierungsanteile des
Investitionsprogramms der G 7 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
und wenn keiner zugrunde liegt, auf welchen anderen Berechnungen kam
es zu jenen Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Für die G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen (PGII) liegt
kein Länderschlüssel vor. Auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 wird
verwiesen.
23. Welche Projekte mit welchen Summen in welchen Ländern wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits aus den 300 Mrd. Euro der Global
Gateway Initiative für
a) „harte“ Konnektivität,
b) „weiche“ Konnektivität (vgl.
https://bmdv.bund.de/DE/Themen/EU-
Politik/Bi-und-multilaterale-Beziehungen-EU/Konnektivitaetsstrateg
ie/Konnektivitaetsstrategie.html)
finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei der genannten Summe von 300 Mrd. Euro handelt es sich um eine
Zielmarke an Investitionen, die insgesamt durch die Global Gateway Initiative der EU
mobilisiert werden sollen. Dazu zählen auch Investitionen des Privatsektors,
die durch die Global Gateway Initiative unterstützt oder ermöglicht werden.
Eine klare Aufteilung einzelner Projekte in ausschließlich „harte“ bzw. „weiche“
Konnektivität ist nicht möglich, da „harte“ Bestandteile grundsätzlich von
„weichen“ Elementen begleitet werden. Eine vollständige Aufschlüsselung der
bereits finanzierten Projekte liegt der Bundesregierung nicht vor. Die folgende
Aufschlüsselung der zu den Fragen 13 und 14 genannten Leuchtturmprojekte
erfolgt im Sinne der Transparenz und dient einer möglichst umfassenden
Beantwortung der Frage: Laut Informationen der Europäischen Kommission
wurden bisher rund 1 Mrd. Euro für die Impfstoffproduktion in Ghana, Nigeria,
Ruanda, Senegal und Südafrika und 17 Mio. Euro für einen Teil des
Hafenausbauprojekts in Kap Verde finanziert. Weiterhin sind 20 Mio. Euro für
Wasserstoffprojekte in Chile und über 50 Mio. Euro für kritische Rohstoffe und
Wasserstoff in Namibia geplant. Für das Wasserkraftwerk in Tadschikistan mit
einem Projektvolumen in Höhe von 5 Mrd. Euro sind bis zu 55 Mio. Euro für
Garantien und Mittel für Energiesektorreformen und Trainingsmaßnahmen
vorgesehen. Für das Global Gateway Investitionspaket Afrika-Europa, das ein
Gesamtvolumen von 150 Mrd. Euro erreichen soll, sind laut Informationen der
Europäischen Kommission bereits 23,5 Mrd. Euro in Projekten verplant, zum
Beispiel für regionale Glasfaserkabel sowie den Ausbau von
Verkehrskorridoren und grüner Energie. Die geplanten Beiträge aus Global Gateway in der
ASEAN Region werden von der Europäischen Kommission aktuell auf rund
10 Mrd. Euro beziffert.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Projekte mit
welchen Summen in welchen Ländern bereits aus dem Anteil, den die USA
im Rahmen des G 7 in Elmau zur Verfügung stellen wollen (200 Mrd.
Dollar, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), finanziert werden, und
wenn ja, welche?
Auf die durch die US-amerikanische Regierung öffentlich zur Verfügung
gestellten Informationen zu einzelnen Projekten wird verwiesen (
https://www.whi
tehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2022/06/26/fact-sheet-presiden
t-biden-and-g7-leaders-formally-launch-the-partnership-for-global-infrastructur
e-and-investment/).
25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Drittländer die
ersten Kooperationspartner der Global Gateway Initiative werden könnten,
und wenn ja, welche, und nach welchen Kriterien werden diese Länder
priorisiert?
Teil von Global Gateway sind zahlreiche Team Europe-Initiativen in rund
90 Ländern weltweit. Die Bundesregierung legt besonderen Wert darauf, dass
Projekte den Zielländern nachhaltige Alternativen eröffnen. Dabei sollen
besonders Länder einbezogen werden, die einseitige Abhängigkeiten
reduzieren sowie Handels- und Investitionsbeziehungen diversifizieren wollen,
sowie Länder, die sich für Demokratie und gute Regierungsführung entschieden
haben. Die Projektländer, in denen die ersten durch die Europäische
Kommission angekündigten Leuchtturmprojekte implementiert werden sollen, sind
Chile, Ghana, Kap Verde, Namibia, Nigeria, Ruanda, Senegal, Südafrika und
Tadschikistan.
26. Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Bundesregierung
globale Krisen wie die Corona-Pandemie oder der russisch-ukrainische
Krieg auf die Konnektivität zwischen Europa und Asien, und welche
Chancen für die Konnektivität zwischen Europa und Asien ergeben sich
nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls aus ihnen?
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die
Corona-Pandemie zeigen die weitreichende Auswirkungen globaler Krisen, bspw.
auf globale Transportrouten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Global Gateway bietet Europa die Möglichkeit, eine engere wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu etablieren und politische Partnerschaften zu
stärken. Dabei können einseitige Abhängigkeiten beispielsweise durch
Herstellung alternativer Verkehrswege reduziert werden. Die nachhaltige
Ausgestaltung solcher und anderer neuer Infrastrukturprojekte stellt einen wesentlichen
Mehrwert dar.
27. Welche konkreten Fortschritte hat die EU nach Auffassung der
Bundesregierung seit Einrichtung der Konnektivitätsplattform EU-China im Jahr
2015 erreicht bei der
a) Förderung der Verkehrsverbindungen zwischen der EU und China
auch unter Beteiligung relevanter Drittländer,
b) Zusammenarbeit bei der Förderung sogenannter grüner
Verkehrslösungen?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Liste der im Rahmen der
Konnektivitätsplattform EU-China vorgelegten europäischen
Verkehrsinfrastrukturprojekte (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/d
etail/de/IP_17_1524), und wenn ja, ist diese öffentlich abrufbar?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Die Konnektivitätsplattform EU-China wurde gegründet mit dem Ziel des
Erfahrungsaustauschs und der Prüfung von möglichen Synergien aus beidseitig
geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Eine Liste der ursprünglich geplanten
Projekte ist der Bundesregierung bekannt (abrufbar unter:
https://transport.ec.europ
a.eu/system/files/2019-11/eu-china-connectivity-platform-projects-2019.pdf).
29. Kann die Bundesregierung nähere Angaben zur Umsetzung der
gemeinsamen Initiative des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und Chinas
Seidenstraßenfonds (Silk Road Fund (SRF)) machen (vgl.
https://ec.euro
pa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_17_1524), die jeweils zur
Hälfte eine Investitionssumme von 500 Mio. Euro in vor allem in der EU
ansässige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tätigen wollten?
Wurden die Gesamtmittel von 500 Mio. Euro der gemeinsamen
Fondsinitiative nach Kenntnis der Bundesregierung verausgabt oder
mittlerweile gegebenenfalls aufgestockt?
Der staatliche chinesische Seidenstraßenfonds (SRF) und der Europäische
Investitionsfonds (EIF) haben im Rahmen der genannten gemeinsamen Initiative
jeweils 220 Mio. Euro, das heißt insgesamt 440 Mio. Euro, in Private-Equity-
und Risikokapitalfonds investiert. Weitere 60 Mio. Euro wurden nicht
verausgabt. Eine Aufstockung der Gesamtmittel ist nicht erfolgt.
30. In welchem Verhältnis steht die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie nach
Ansicht der Bundesregierung zur BRI?
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der EU-Asien-
Konnektivitätsstrategie und der Belt and Road Initiative.
31. Welche konkreten Fortschritte hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Verabschiedung der EU-Asien-Konnektivitätsstrategie im
Jahr 2018 unternommen, um die Handelswege zwischen Europa und
Asien
a) zu Land,
b) zu Wasser und
c) in der Luft
effizienter zu gestalten?
32. Welche konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Verabschiedung der EU-Asien-Konnektivitätsstrategie im
Jahr 2018 unternommen, um Fortschritte bei den vier Dimensionen (vgl.
https://www.gtai.de/de/trade/eu/specials/was-ist-die-eu-konnektivitaetsst
rategie--599690)
a) Verkehr,
b) Energie,
c) Digital,
d) Menschlich
zu erreichen?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Mit der Gemeinsamen Mitteilung „Förderung der Konnektivität zwischen
Europa und Asien – Elemente einer EU-Strategie“ präsentierte die Europäische
Kommission am 19. September 2018 ihren Ansatz zur Förderung der
interkontinentalen Konnektivität, um der wachsenden wirtschaftlichen und politischen
Bedeutung Asiens Rechnung zu tragen. Über einzelne
Konnektivitätspartnerschaften sollte die Strategie zur besseren Steuerung des Personen-, Waren-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs beitragen. Ein erstes diesbezügliches
Abkommen wurde im September 2019 mit Japan geschlossen, eine weitere
Partnerschaft folgte im Mai 2021 mit Indien.
Die Konnektivitätsstrategie wurde in Global Gateway überführt. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
33. Welche konkreten Fortschritte hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Verabschiedung der EU-Asien Konnektivitätsstrategie im
Jahr 2018 unternommen, um die Transeuropäischen Verkehrsnetze an die
Verkehrsnetze Asiens anzuschließen?
Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung der Verordnung (EU)
Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember
2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes, ist seitens der EU eine indikative Ausdehnung des
transeuropäischen Verkehrsnetzes auf folgende Drittländer bzw. Regionen vorgesehen:
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Island, Liechtenstein, Moldau, Norwegen,
Schweiz, Türkei, Ukraine und Westbalkanregion.
34. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig
weitere sogenannte Konnektivitätspartnerschaften mit Drittländern
geplant, wenn ja mit welchen, und zu welchem Zeitpunkt?
Über die bestehenden Partnerschaften der EU mit Japan, Indien und den
ASEAN-Mitgliedstaaten hinaus, sind der Bundesregierung keine weiteren
Planungen sogenannter Konnektivitätspartnerschaften mit Drittländern bekannt.
35. Inwieweit haben die Leitlinien der Bundesregierung zum Indopazifik
(vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2380500/33f978a9d4f51194
2c241eb4602086c1/200901-indo-pazifik-leitlinien--1--data.pdf) die EU-
Asien Konnektivitätsstrategie beeinflusst?
Die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie wurde am 19. September 2018 mit einer
Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Kommission und der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik veröffentlicht. Die Leitlinien
der Bundesregierung zum Indo-Pazifik (
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/
2380500/33f978a9d4f511942c241eb4602086c1/200901-indo-pazifik-leitlinie
n--1--data.pdf) von 2020 nehmen auf die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie
Bezug.
36. Inwieweit konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die EU ihre
Kontakte zu China im Bereich Frieden und Sicherheit seit 2019 weiter
ausbauen (vgl.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=C
ELEX:52019JC0005&from=de , S. 13)?
Der Ausbau von Kontakten nach China wurde durch die Pandemie und Chinas
restriktive COVID-Politik erschwert, die Bemühungen halten jedoch an und
werden mit der Öffnung Chinas auch für Reisen aus Europa fortgesetzt.
37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Fragen der
„Gewährleistung von ausgewogenen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen“ und des
„Marktzugang[s] und dem Investitionsumfeld in China“ (ebd.) konkrete
Fortschritte seit dem EU-China-Gipfel vom 1. April 2022 erreicht, und
wenn ja, welche?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber China bilateral und in Abstimmung
mit der Europäischen Kommission mit Nachdruck für Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen ein, die auf reziproker Marktöffnung, fairen
Wettbewerbsbedingungen und Gleichbehandlung basieren.
In diesem Rahmen unterstützt sie die Bemühungen der EU zur Herstellung von
Reziprozität. Jüngst wurde das neue Internationale Beschaffungsinstrument der
EU (IPI) und die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche
Subventionen verabschiedet. Die laufenden Trilogverhandlungen bezüglich des
neuen Instruments der EU gegen wirtschaftlichen Zwang werden eng von der
Bundesregierung begleitet.
38. Ist der Wortlaut des umfassenden Investitionsabkommens zwischen der
EU und China bereits fertiggestellt (vgl.
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/eu-china-investitionsabkommen-1834304), und wenn
nein, wie ist der aktuelle Stand?
Das Investitionsabkommen wurde auf Grund der chinesischen Sanktionen
gegen Abgeordnete des EU-Parlaments noch nicht ratifiziert (siehe auch
https://w
ww.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210517IPR04123/abgeordnete-l
ehnen-jedes-abkommen-mit-china-ab-solange-die-sanktionen-bestehen).
39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zum Konzept des
„friend-shoring“ erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche
Bedeutung misst die Bundesregierung ihm für die eigene Handelspolitik
bei?
40. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position Konzept des „re-
shoring“ erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Bedeutung misst sie
ihm für die eigene Handelspolitik bei?
41. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zum Konzept des
„friend-shoring“ erarbeitet, und wenn ja, welche, und hält die
Bundesregierung dies angesichts der geographischen Verteilung von Rohstoffen
in der Welt für ein tragfähiges Konzept?
Die Fragen 39 bis 41 werden zusammen beantwortet.
Die Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben
deutlich aufgezeigt, dass eine Diversifizierung von Lieferketten wichtig ist. Dabei
geht es nicht um die Abkopplung von anderen Staaten, sondern darum,
einseitige Abhängigkeiten in strategischen Bereichen zu reduzieren. Die
wirtschaftliche Abwägung der beteiligten Unternehmen spielt hier eine wesentliche Rolle.
Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmen bei Auslandsinvestitionen
mit den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und schafft
entsprechende Anreizstrukturen.
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ISSN 0722-8333]