EU-Richtlinienentwurf zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Ziel gesetzt, die Bildung eines soliden, effizienten und fairen Unternehmenssteuersystems innerhalb der EU voranzutreiben. Im Zuge dieser Pläne hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke vorgelegt (Debt Equity Bias Reduction Allowance (DEBRA)). Der Richtlinienentwurf beabsichtigt, die steuerliche Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierung auszugleichen. Umgesetzt werden soll dies mithilfe einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung und der Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Unternehmen bei steigenden ökonomischen Unsicherheiten gestärkter und widerstandsfähiger gegen externe Schocks zu machen. Gleichzeitig soll damit die Innovations- und Investitionstätigkeit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Noch ist aber nach Auffassung der Fragesteller unklar, ob die Richtlinie ihr Ziel erfüllt und ob die Reduzierung der Abzugsfähigkeit der Zinsen für die Fremdkapitalfinanzierung nicht eher eine innovationshemmende Wirkung hat. Zudem haben nach Kenntnis der Fragesteller bereits mehrere europäische Mitgliedstaaten umfassende Kritik am vorliegenden Richtlinienentwurf geäußert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Kritik an dem Richtlinienentwurf geäußert, und was war jeweils der wesentliche Inhalt dieser Kritik?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Umsetzung des EU-Richtlinienvorschlages auf europäischer Ebene voranzubringen?
a) Gab es bereits bilaterale Gespräche mit anderen EU-Mitgliedstaaten über die geplante Einführung dieser EU-Richtlinie, und wenn ja, mit wem zu welchem Inhalt?
b) Gab es Gespräche mit den EU-Staaten, die sich derzeit gegen die Einführung dieser Richtlinie aussprechen, und wenn ja, mit wem?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzgebungsaktes mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 des Vertrags der Europäischen Union (EUV), und wenn ja, welche?
Welche EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt, die Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzgebungsaktes mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 EUV geäußert haben, und mit welcher Begründung (bitte auflisten)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Europäische Kommission ausreichend mit alternativen Möglichkeiten zur Erreichung der vorgegebenen Ziele der EU-Richtlinie auseinandergesetzt hat, und wenn ja, welche Alternativen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung noch geprüft?
Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen, die durch die Einführung eines fiktiven Betriebsausgabenabzuges für Eigenkapital in Deutschland entstehen würden?
Lassen sich diese Steuermindereinnahmen nach Schätzungen der Bundesregierung durch die geplante Einführung des teilweisen Abzugsverbotes für Fremdkapitalzinsen aufkommensneutral kompensieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der EU-Richtlinie vorgenommene Berechnungsgrundlage für den fiktiven Zinssatz der Abzugsfähigkeit bei Eigenkapitalfinanzierungen?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Vorschläge für alternative Berechnungsmodelle?
Wie bewertet die Bundesregierung den Aufschlag der Risikoprämie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Höhe von 1,5 Prozent und für andere Unternehmen in Höhe von 1 Prozent?
Welche Regelungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Richtlinie getroffen werden, wenn der Abzugszins negativ wird?
Welche Auswirkungen soll die Richtlinie nach Auffassung der Bundesregierung auf Unternehmen haben, die sich derzeit zu einem großen Teil durch Eigenkapital finanzieren?
Welche Übergangsbestimmungen plant die Bundesregierung im Falle der Einführung entsprechender Regelungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den bürokratischen Aufwand?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Abzug des fiktiven Eigenkapitalzinses die Bemessungsgrundlage für die effektive Steuerbelastung für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Mindestbesteuerung mindern müsste?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung einer verringerten Abziehbarkeit von Fremdkapitalzinsen zu Wettbewerbsnachteilen von europäischen Unternehmen gegenüber Unternehmen außerhalb der Europäischen Union führt?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung diese Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu kompensieren?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung schon heute eine originäre Abzugsbeschränkung für Fremdkapitalaufwand, die über die missbrauchsspezifische Zinsschranke hinausgeht?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Aussetzung der DEBRA-Richtlinie für langfristige öffentliche Infrastrukturprojekte analog zu ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) I?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Lenkungswirkung einer steuerlichen Abziehbarkeit von Eigenkapital und Fremdkapital ein?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass für das notwendige Kapital für Forschung und Innovation genügend Eigenkapitalgeber zur Verfügung stehen wird, und welche Folgen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung, wenn Unternehmen überwiegend auf ausländische Eigenkapitalgeber zurückgreifen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung etwaiger Maßnahmen die wirtschaftliche Gesamtentwicklung in Deutschland insgesamt stärken wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Beschränkung der Abziehbarkeit von Fremdkapitalzinsen solche Unternehmen benachteiligt, die keine Eigenkapitalgeber finden und daher auf Fremdkapital angewiesen sind?
Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Nachteil auszugleichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass sich Investitionen innerhalb der Europäischen Union mit Umsetzung der DEBRA-Maßnahmen um ein Viertel erhöhen könnten?
Welche Auswirkungen hätte die Einführung der DEBRA-Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Unternehmen, die gerade in den aktuellen Krisenzeiten überwiegend Verluste zu verzeichnen haben?
Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob die Minderung der Abziehbarkeit von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben mit den Prinzipien der Leistungsfähigkeit und der Finanzierungsneutralität vereinbar ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass nur das neue Eigenkapital als Bemessungsgrundlage des fiktiven Eigenkapitalzinses fungiert?
Würde es aus Sicht der Bundesregierung dem Grundsatz der Finanzierungsneutralität eher gerecht werden, wenn nicht nur das neue Eigenkapital, sondern das gesamte Eigenkapital verzinst werden würde?
Sind der Bundesregierung Fälle von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit dem fiktivem Eigenkapitalzinsabzug in Ländern bekannt, wo dies erlaubt ist, z. B. in Belgien?
Inwieweit reduziert ein fiktiver Zinsabzug von Eigenkapital nach Kenntnis der Bundesregierung grenzüberschreitende Steuergestaltungen?