[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5052 –
Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar
2022 und die daraus resultierenden wechselseitigen Sanktionen (EU-
Russland) wurden sowohl die europäische als auch die deutsche Wirtschaft schwer
getroffen. Seit der „Zeitenwende-Rede“ des Bundeskanzlers im Deutschen
Bundestag am 27. Februar 2022 hat sich die Bundesregierung entschlossen,
zahlreiche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um eine Stabilisierung der
Auswirkungen (Inflation, Lieferkettenengpässe, Energieengpässe usw.) des
Krieges auf die deutsche Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung
entgegenzuwirken (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungserklaerun
g-von-bundeskanzler-olaf-scholz-am-27-februar-2022-2008356).
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des
Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 umgesetzt, um die Auswirkungen
des Ukraine-Krieges auf Deutschland, die deutsche Wirtschaft und die
deutsche Bevölkerung einzudämmen und diesen entgegenzuwirken?
Neben drei Entlastungspaketen im Umfang von rund 95 Mrd. Euro (u. a.
Energiepreispauschalen, befristete Energiesteuersatzsenkung, Neun-Euro-Ticket,
Inflationsausgleichsprämie, Erhöhung des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende, Kinderbonus, Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler und des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Heizkostenzuschüsse, Einmalzahlungen an
Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen sowie an Personen mit
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Reformierung des Wohngelds) sowie einem
Schutzschild für Unternehmen (u. a. KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-
Russland, Energiekostendämpfungsprogramm), hat sich die Bundesregierung
am 29. September 2022 auf einen wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die
Folgen der Energiekrise im Umfang von bis zu 200 Mrd. Euro geeinigt.
Zentrale Maßnahmen sind die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sowie die
Dezember-Soforthilfe. Außerdem werden wichtige Energieunternehmen gestützt,
die besonders vom Krieg Russlands betroffen sind, und verschiedene
Härtefallhilfen vorbereitet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5320
20. Wahlperiode 19.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 18. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Neben den Maßnahmen des Abwehrschirms werden verschiedene Maßnahmen
zur Ausweitung des Angebots an Energie, beispielsweise durch den Aufbau
von Flüssigerdgas-(LNG-)Terminals, und zur Senkung des Energieverbrauchs
durchgeführt. Weiterhin wurde der Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme
rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 auf 7 Prozent
reduziert und ein EU- Energiekrisenbeitrag für Unternehmen im fossilen
Energiebereich eingeführt. Die Bundesregierung unterrichtet bereits kontinuierlich in
verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages über die Maßnahmen im
Einzelnen, beispielsweise im Rahmen des Schriftberichtes über die
wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die Hilfsprogramme der
Bundesregierung im Wirtschaftsausschuss.
Um negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt schnell und flexibel
entgegenwirken zu können, wurden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld, die
ursprünglich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie genutzt wurden,
teilweise bis Ende 2022 verlängert. Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
und bis zum 30. Juni 2023 befristeten Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch über den 31. Dezember 2022 hinaus
erleichtert, indem das Mindesterfordernis der im Betrieb vom Arbeitsausfall
betroffenen Beschäftigten von regulär einem Drittel auf 10 Prozent herabgesetzt
sowie auf den vorherigen Aufbau von Minusstunden verzichtet wird. Ferner
wird auch weiterhin Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Zugang
zum Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 eröffnet. Mit dem
Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom 23. Mai 2022 haben
Transferleistungsempfänger zudem zur Abfederung von Preissteigerungen für Juli 2022
eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
2. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesetzten Maßnahmen ihren Zweck im Hinblick auf Sicherheit, Wohlstand
und Stabilität erfüllt (bitte nach Maßnahme, Normen, Gesetzen,
Verordnungen, Höhe der eingesetzten Haushaltsmittel und Abbildung der
Maßnahmen im Bundeshaushalt aufschlüsseln)?
Die Maßnahmen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Erfolgskontrolle
wird wie üblich im Nachgang erfolgen. Näheres zu der Erfolgskontrolle der
Abwehrschirmmaßnahmen bestimmt der Maßgabebeschluss des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 20(8)2321). Die
Bundesregierung unterrichtet zudem bereits kontinuierlich und detailliert in
verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages über die Maßnahmen, die
eingesetzten Haushaltsmittel und die aktuellen Entwicklungen der deutschen
Wirtschaft, beispielsweise im Wirtschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss.
Es wird darüber hinaus hinsichtlich der eingesetzten Haushaltsmittel und der
Abbildung der Maßnahmen auf den Bundeshaushalt und den Wirtschaftsplan
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) verwiesen.
Hinsichtlich der bestehenden Erleichterungen zur Inanspruchnahme von
Kurzarbeitergeld sind ebenfalls noch keine abschließenden Aussagen möglich. Die
Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ist im Laufe des Jahres 2022 deutlich
zurückgegangen, die stabilisierende Wirkung des Kurzarbeitergeldes in
konjunkturell schwierigen Phasen ist jedoch grundsätzlich gut belegt. Die
Entwicklungen im Bereich Kurzarbeitergeld werden durch die Bundesagentur für
Arbeit kontinuierlich beobachtet.
3. Welche konkreten Erwägungsgründe liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung diesen gesetzgeberischen Maßnahmen zugrunde (bitte
Gutachten, Analysen, Bewertungen etc. benennen)?
Es wird hinsichtlich der Erwägungsgründe für die konkreten gesetzgeberischen
Maßnahmen auf die jeweiligen Gesetzesbegründungen verwiesen. Zum
Beispiel beruhen das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie das Erdgas-
Wärme-Soforthilfegesetz u. a. auf den Empfehlungen der unabhängigen Expert
Innen-Kommission Gas und Wärme.
4. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
gesetzten Maßnahmen auf die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung?
Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen dienen dazu, die
energiepreisbedingten Belastungen für die Bevölkerung sowie Unternehmen
abzufedern und insbesondere Härtefälle zu vermeiden. Sie begrenzen die
Kaufkraftverluste, stärken die Binnenwirtschaft und schützen damit die Substanz der
deutschen Volkswirtschaft. Die Erleichterungen beim Zugang zum
Kurzarbeitergeld sollen vor allem Beschäftigungsverhältnisse sichern und
Arbeitslosigkeit vermeiden.
5. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien plant bzw. sind von der
Bundesregierung in der Erarbeitung, um zukünftig die Wirtschaft zu
stärken und zu stabilisieren und die Auswirkungen der Inflation,
Energieengpässe usw. für die deutsche Wirtschaft abzufedern?
Die Bundesregierung wird Ende Januar 2023 im Jahreswirtschaftsbericht 2023
ihre wirtschafts- und finanzpolitische Strategie vorstellen.
6. Welche konkreten Auswirkungen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die EU-Sanktionen auf Deutschland, die deutsche Wirtschaft und die
deutsche Bevölkerung?
Der Handel mit Russland hat sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine deutlich abgeschwächt. So lagen die deutschen Exporte nach
Russland im Oktober 2022 um 59,5 Prozent unter den Werten des Vorjahres.
Die Importe aus Russland lagen um 38,5 Prozent niedriger als im Oktober
2021. Inwieweit dieser Rückgang des Handels auf den Krieg und seine Folgen
oder auf die EU-Sanktionen zurückgeht, dazu liegen der Bundesregierung keine
gesonderten Informationen vor. Insofern lassen sich aus Sicht der
Bundesregierung auch Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die deutsche Bevölkerung
bzw. die deutsche Wirtschaft nicht im Einzelnen beziffern.
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