[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5067 –
Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – Indonesien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, „BMZ 2030“ (
www.bmz.de/de/themen/reformkonzep
t-bmz-2030, abgerufen am 12. September 2022), wurden neue
Partnerschaftskategorien in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführt. Dies
soll ermöglichen, „zum Schutz globaler Güter wie des Klimas oder der
Regenwälder strategischer mit Partnern zusammenarbeiten zu können“ (ebd.). Eine
dieser Partnerschaftskategorien sind die „Globalen Partner“ (
www.bmz.de/res
ource/blob/29604/laenderliste.pdf, abgerufen am 29. Dezember 2022). Dabei
handelt es sich um wirtschaftsstarke und leistungsfähige Schwellenländer:
Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam
(ebd.). Zusammengenommen repräsentieren diese Staaten mehr als 45 Prozent
der Weltbevölkerung (
www.bmz.de/de/laender/globale-partner, abgerufen am
12. September 2022). Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
diesen Staaten ist es, „gemeinsame Lösung globaler Zukunftsfragen im Sinne
einer nachhaltigen, klimaneutralen, widerstandsfähigen und inklusiven
Entwicklung“ zu finden (ebd.). Auch Dreieckskooperationen mit diesen
Schwellenländern werden von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstärkt
eingesetzt (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung: Dreieckskooperationen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, online abrufbar:
www.bmz.de/resource/blob/104020/0efd6fa3e8e0
e6d698e012c8d8b13b7d/dreieckskooperation-in-der-deutschen-entwicklungsz
usammenarbeit-data.pdf).
Indonesien ist Mitglied der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und
Schwellenländer und führender Staat im Verband Südostasiatischer Nationen
(ASEAN) (
www.bmz.de/de/laender/indonesien, abgerufen am 14. November
2022). Indonesien beherbergt die viertgrößte Bevölkerung der Welt (ebd.).
Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung gilt Indonesien „inzwischen als weitgehend stabile
Demokratie“ und hat zudem „erhebliche Erfolge bei der Armutsbekämpfung erzielt“
(ebd.). Der Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
Indonesien liegt in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt, berufliche Bildung
und Arbeitsmarkt (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5282
20. Wahlperiode 18.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die vormalige US-Administration klassifizierte ab 2020 Indonesien nicht
mehr als Entwicklungsland (
https://en.tempo.co/read/1311451/us-removes-ind
onesia-from-developing-countries-list, abgerufen am 14. November 2022).
Im Jahr 2022 erwartet Indonesien eine gesteigerte Kohleproduktion. Es ist
insbesondere von einer gesteigerten europäischen Kohlenachfrage infolge der
EU-Restriktionen in Bezug auf Kohleimporte aus Russland auszugehen
(vgl.
www.mining-technology.com/comment/indonesia-coal-growth/,
abgerufen am 14. November 2022).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erachtet die Zusammenarbeit mit der als „Globale
Partner“ bezeichneten Gruppe ausgewählter Schwellenländer (Brasilien, China,
Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam) als entscheidend für
die Bewältigung globaler Herausforderungen. Die Leistungsfähigkeit und
regionale Bedeutung dieser Länder macht die Zusammenarbeit mit diesen
unerlässlich. Die hier zusammengefassten Länder bilden eine heterogene Gruppe; jedes
Land trägt auf eigene Weise dazu bei, globalen Herausforderungen zu
begegnen.
Die Kooperation mit Indonesien ist für die Bereitstellung globaler öffentlicher
Güter und die Lösung globaler Zukunftsfragen (beispielsweise Kampf gegen
den Klimawandel, Waldschutz, Erhalt der Biodiversität, nachhaltige
Lieferketten, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung) unverzichtbar. Durch seine
wirtschaftliche Entwicklung kommt dem G20- und ASEAN-Mitglied Indonesien
zunehmend globale und regionale Bedeutung zu.
1. Auf welche Summe belaufen sich jeweils die deutschen bilateralen
staatlichen und nichtstaatlichen sowie multilateralen ODA (Official
Development Assistance)-Leistungen, die Deutschland an oder in Indonesien seit
2018 jährlich erbracht hat?
a) Wie hoch ist der Anteil, der hiervon auf die Finanzielle
Zusammenarbeit entfällt?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Cooperation and Development, OECD) verwiesen. Dort können die Daten unter
Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren aufgeschlüsselt abgerufen
und ausgewertet werden (Donor: Germany, Recipient: Indonesia).
Die multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (Official Development
Assistance, ODA) sind unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A
und die bilaterale ODA inklusive Projekteinzeldaten bis 2021 unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1
veröffentlicht. ODA-Daten für 2022 werden voraussichtlich Ende 2023
vorliegen.
b) Wie lauten die Konditionen bzw. Zinskonditionen der im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit vergebenen Kredite, sind diese
marktüblich oder vergünstigt?
In der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Indonesien werden sowohl
zinsverbilligte Darlehen (Entwicklungskredite aus KfW-Eigenmitteln inklusive
Haushaltsmittel zur Zinsreduktion) als auch marktüblich verzinste FZ-
Förderkredite (ausschließlich aus KfW-Eigenmitteln ohne Beimischung von
Haushaltsmitteln refinanziert) zugesagt. Die Zinshöhe ist abhängig von den
Refinanzierungskosten, den Kosten der Risikovorsorge und den Bearbeitungskosten
sowie ggf. von der Höhe der jeweiligen Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln.
Da in der FZ vor allem Vorhaben finanziert werden, die einer langfristigen
Mittelbereitstellung bedürfen, betragen die Kreditlaufzeiten je nach Programmtyp
bis zu 15 Jahre.
Grundsätzlich werden Konditionen für Förderkredite am oberen Rand der
Bandbreite konzessionärer Finanzierungen angeboten, das heißt zu marktnahen
Bedingungen. Die Konditionen für Entwicklungskredite sind etwas günstiger
und haben ein etwas höheres ODA-Zuschusselement.
c) An welche Auflagen sind die Kreditgewährungen gebunden?
Im Rahmen der Kreditgewährung werden umfassende projektbezogene
Auflagen vereinbart u. a. zur Sicherstellung einer vereinbarungsgemäßen Umsetzung
der konkreten Vorhaben (Zweckbindung), einer transparenten und
diskriminierungsfreien Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie zur Einhaltung
anspruchsvoller Umwelt- und Sozialstandards.
d) Welche Kredite wurden ausschließlich aus KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Eigenmitteln, und welche aus Mitteln des
Bundeshaushalts bzw. auch aus diesen gestellt?
In der Anlage zu der Antwort zu Frage 7 sind alle Kredite aus KfW-
Eigenmitteln in der Spalte „Auftragswert“ als „Marktmittel“ (in Klammern)
gekennzeichnet.*
e) Wie sind die Kredite besichert?
Entwicklungskredite und Förderkredite werden zu 80 Prozent über den
Gewährleistungsrahmen des Bundes (GWR) besichert, sofern die Beauftragung
(Entwicklungskredite) oder die Klassifizierung im staatlichen Auftrag
(Förderkredite) erfolgt ist und die Kredite ODA-anrechenbar sind.
2. Auf welche Summe belaufen sich die deutschen ODA-Leistungen, die
Deutschland in Rahmen von Dreieckskooperationen mit Indonesien seit
2018 erbracht hat?
a) Wie hoch ist der Anteil an diesen Dreieckskooperationen, die sich
auf Staaten außerhalb des ASEAN-Raumes konzentriert haben?
b) Wie hoch ist der Anteil an diesen Dreieckskooperationen, die sich
auf ASEAN-Mitgliedstaaten konzentriert haben, und wie verteilen
sich diese Kooperationen auf diese Staaten jeweils?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen von Dreieckskooperation zwischen begünstigten Partnerländern,
Deutschland und Indonesien wurden als deutscher Beitrag seit 2018 ODA-
Leistungen an die jeweiligen begünstigten Partnerländer in Höhe von rund 2,9 Mio.
Euro erbracht.
Die Auswahl von Partnerländern in der deutsch-indonesischen
Dreieckskooperation erfolgt laufend im Zuge der Projektdurchführung. Die Projekte kommen
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
sowohl ASEAN-Staaten (bisher v. a. Myanmar) als auch anderen Drittstaaten
(bisher z. B. Afghanistan, Nepal, Madagaskar) zugute. Darüber hinaus
unterstützt Deutschland Indonesien seit 2015 bei der Weiterentwicklung der
institutionellen Strukturen für Süd-Süd- und Dreieckskooperation sowie bei der
koordinierten Umsetzung entsprechender Projekte in Drittländern. Dadurch
profitieren indirekt insbesondere auch weitere ASEAN-Mitgliedstaaten.
3. Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der
kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber Indonesien
getroffen?
Am 22. Dezember 2022 machte die Bundesregierung eine Zusage über
356,2 Mio. Euro (Außenzusage einschließlich eines zinsverbilligten
Darlehens). Der Haushaltsmitteleinsatz betrug davon 68,7 Mio. Euro.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) sind zwei Projekte
zur Unterstützung einer nachhaltigen Energiewende bzw. von natur-basierten
Lösungen für Land- und Meereslandschaften in der Vorbereitung mit einem
geplanten Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro. Für ein bilaterales Projekt und drei
regionale bzw. globale Projekte sind zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt
29,5 Mio. Euro vorgesehen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit
Indonesien seit Beginn der Umsetzung der Reform „BMZ 2030“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) generell?
Die Bundesregierung bewertet die Entwicklungszusammenarbeit mit
Indonesien trotz teilweise bestehender Umsetzungsherausforderungen insgesamt als
erfolgreich.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität ihrer Zusammenarbeit
sowie die Effektivität der Dreieckskooperationen mit Indonesien?
Die Bundesregierung bewertet die Qualität ihrer Zusammenarbeit sowie die
Effektivität der Dreieckskooperationen mit Indonesien als sehr gut. Indonesien
hat die Ausweitung von Dreieckskooperation explizit als Ziel im aktuellen
Mittelfristigen Nationalen Entwicklungsplan 2020 bis 2024 definiert. Vor diesem
Hintergrund stärkt die Bundesregierung Indonesien als Akteur der
internationalen Zusammenarbeit. Im Prozess, der zur Gründung der Kooperationsagentur
Indonesia Aid geführt hat, war Deutschland ein wesentlicher
Entwicklungspartner. In internationalen Foren zu Dreieckskooperation verläuft die
Zusammenarbeit mit Indonesien sehr konstruktiv und vertrauensvoll.
6. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im
Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit inklusive Dreieckskooperationen mit
Indonesien bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, lokalem Partner,
ggf. Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/13045, 19/18982 sowie
19/27766 verwiesen. Der Bundesregierung sind keine weiteren Fälle von
Mittelfehlverwendungen bekannt.
7. Wie ist das EZ (Entwicklungszusammenarbeit)-Portfolio zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ausgestaltet (bitte nach Modalität der
Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer, Partnerorganisation,
Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteilen, Laufzeit
und Zielland aufschlüsseln)?
Das EZ-Portfolio gliedert sich grob in drei Kategorien, die der Technischen
Zusammenarbeit (TZ), der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und der
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Für eine detaillierte Auflistung der
Maßnahmen der TZ und FZ wird auf die Anlage zu dieser Frage verwiesen.*
Diese Anlage ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft,*
d. h., eine Veröffentlichung der konkreten Höhe des Zinssubventionszuschusses
bei Entwicklungskrediten im Rahmen der FZ kann nach sorgfältiger Abwägung
des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
nicht erfolgen. Die Kenntnis der Subventionselemente im Einzelfall durch den
Darlehensnehmer könnte die Gestaltung der Zusammenarbeit durch die freie
Instrumentenwahl seitens der Bundesregierung beeinträchtigen, Rückschlüsse
auf die internen politischen Einschätzungen der Bundesregierung zu dem
betreffenden Staat und seiner Förderwürdigkeit ermöglichen und
Geschäftsgeheimnisse der KfW darüber offenlegen, wie das präzise quantitative
Mischungsverhältnis des Darlehensvertrags und der parallel gewährten
Zinssubvention zueinanderstehen. Die Offenlegung dieser Informationen ist damit
geeignet, die Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit durch die
Bundesregierung nachteilig zu beeinflussen. Die erbetenen Informationen finden sich
daher in der gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften o. g. Anlage, die separat
an den Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme versandt wird.*
Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet die BMZ geförderten
Programme/Projekte der Zivilgesellschaft, Kirchen, Privaten Träger und
Sozialstrukturträger sowie politischen Stiftungen.
Derzeit bestehen vier laufende Vorhaben der Sozialstrukturträger mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von rund 548 000 Euro. Die politischen Stiftungen
haben derzeit sechs laufende Vorhaben mit einem Gesamtvolumen in Höhe von
rund 3,2 Mio. Euro. Die Evangelische und Katholische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe haben derzeit 72 laufende Vorhaben in Indonesien, die sich auf
ein Gesamtvolumen von rund 24,3 Mio. Euro belaufen.
Weitere Informationen zur nichtstaatlichen EZ sind in der Datenbank des
internationalen Portals der International Aid Transparency Initiative für
„Indonesien“ unter folgendem Link abrufbar
https://d-portal.org/ctrack.html?country_code=ID&reporting_ref=DE-1#view=
active.
und auf den Homepages der politischen Stiftungen öffentlich zugänglich.
Private Träger: Aktuell werden zwölf Projekte mit einem Fördervolumen von
7,61 Mio. Euro gefördert.
Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit der EZ werden auch bilaterale
Projekte z. T. mit privaten Akteuren über die Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI) gefördert, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
verankert ist und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt
umgesetzt wird. Hier liegt der Fokus auf Klimapolitikberatung zu den Themen
Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels sowie Erhalt der Biodiversität. Es sind derzeit zehn bilaterale Projekte
in der Durchführung mit einem Gesamtvolumen von 67,5 Mio. Euro.
8. Zu welchen Konditionen bzw. Zinskonditionen werden im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit derzeit Kredite an Indonesien vergeben,
aus welchen Mitteln werden diese erbracht sowie ggf. gefördert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1b bis 1e verwiesen.
9. Auf welches Finanzvolumen beläuft sich das EZ-Portfolio zum
gegenwärtigen Zeitpunkt (sowohl ex- als auch inklusive
Dreieckskooperationen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 2b und 7 verwiesen.
10. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung entwicklungspolitische
Maßnahmen bei der wirtschaftlichen Erschließung und dem
intensivierten Aufbau politischer Beziehungen mit dem ASEAN-Raum?
Entwicklungspolitische Maßnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der
Intensivierung der politischen Beziehungen zu ASEAN, unter anderem in den
Bereichen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik, gute Regierungsführung, berufliche
Bildung, Konnektivität, Völkerrecht, regelbasierte internationale Ordnung, und
Menschenrechte. Im Rahmen des jährlich stattfindenden „ASEAN Germany
Development Partnership Committee Meeting“ unter Federführung des
Auswärtigen Amts werden der politische Dialog und Zusagen zur
Entwicklungszusammenarbeit gebündelt.
11. Welche politische und wirtschaftliche Bedeutung hat der ASEAN-Raum
für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit generell?
Der ASEAN-Raum mit den zumeist dynamischen, aufstrebenden ASEAN-
Mitgliedstaaten ist für die EU und Deutschland, insgesamt und spezifisch im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, eine wichtige Partnerregion. Die
Länder der Region verbinden großes wirtschaftliches Potenzial ganz überwiegend
mit dem Bekenntnis für Multilateralismus und Völkerrecht. Gleichzeitig weist
der ASEAN-Raum weiterhin soziale, wirtschaftliche und politische
Unterschiede auf – Ansatzpunkte für Maßnahmen auch der Entwicklungszusammenarbeit.
12. Klassifiziert die Bundesregierung Indonesien nach wie vor als
Entwicklungsland, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Die OECD klassifiziert Indonesien nach wie vor als ODA-berechtigtes
Entwicklungsland. Die Klassifizierung folgt einem spezifischen Verfahren,
welches unter
https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-fin
ance-standards/daclist.htm
dargestellt ist. Die entsprechenden Klassifizierungen der OECD sind für alle im
DAC organisierten ODA-Geber verbindlich.
13. Ist der Bundesregierung die Position der vormaligen US-amerikanischen
Regierung, Indonesien nicht mehr als Entwicklungsland zu listen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu
eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Der Bundesregierung liegen dazu keine weitergehenden Informationen vor. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge und die Effektivität ihrer
Entwicklungszusammenarbeit in und mit Indonesien im Bereich Klima
und Energie angesichts der steigenden indonesischen Kohleproduktion
ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die für den Stromsektor vereinbarten
ambitionierten Ziele der Just Energy Transition Partnership (JETP), die beim
G20-Gipfel auf Bali am 15. November 2022 von Indonesien und den G7-
Mitgliedstaaten, Dänemark und Norwegen verkündet wurde, trotz der globalen
Herausforderungen im Energiesektor zu einer Reduzierung der Kohlenutzung
in Indonesien führen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]