[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5196 –
Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, „BMZ 2030“ (
https://www.bmz.de/de/themen/reform
konzept-bmz-2030, abgerufen am 12. September 2022), wurden neue
Partnerschaftskategorien in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführt.
Dies soll ermöglichen, zum Schutz globaler Güter wie des Klimas oder der
Regenwälder strategischer mit Partnern zusammenarbeiten zu können (ebd.).
Eine dieser Partnerschaftskategorien sind die „Globalen Partner“ (
https://ww
w.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf, abgerufen am 29. Dezember
2022). Dabei handelt es sich um wirtschaftsstarke und leistungsfähige
Schwellenländer: Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und
Vietnam (ebd.). Zusammengenommen repräsentieren diese Staaten mehr als
45 Prozent der Weltbevölkerung (
https://www.bmz.de/de/laender/globale-par
tner, abgerufen am 12. September 2022). Ziel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Staaten ist es, eine „gemeinsame Lösung globaler
Zukunftsfragen im Sinne einer nachhaltigen, klimaneutralen,
widerstandsfähigen und inklusiven Entwicklung“ zu finden (ebd.). Auch
Dreieckskooperationen mit diesen Schwellenländern werden von der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit verstärkt eingesetzt (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung: Dreieckskooperationen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, online abrufbar:
https://www.bmz.de/resource/
blob/104020/0efd6fa3e8e0e6d698e012c8d8b13b7d/dreieckskooperation-in-de
r-deutschen-entwicklungszusammenarbeit-data.pdf).
Die Bundesregierung weitet die entwicklungspolitische Kooperation mit
Indien seit Jahren sukzessive aus. Im Mai 2022 begründeten die
„Regierungschefs“ der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien die
„Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung“ (
https://www.bmz.de/de/laend
er/indien, abgerufen am 14. September 2022). Im Zentrum dieser
Partnerschaft steht die Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele der UN-
Agenda 2030 sowie des Übereinkommens von Paris (ebd.). Die Bundesregierung
will in Indien bis 2030 10 Mrd. Euro für schwerpunktmäßig klimapolitische
Vorhaben bereitstellen (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5432
20. Wahlperiode 26.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erachtet die Zusammenarbeit mit der als „Globale
Partner“ bezeichneten Gruppe ausgewählter Schwellenländer (Brasilien, China,
Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam) als entscheidend für
die Bewältigung globaler Herausforderungen. Die Leistungsfähigkeit und
regionale Bedeutung dieser Länder macht die Zusammenarbeit mit diesen
unerlässlich. Die hier zusammengefassten Länder bilden eine heterogene Gruppe;
jedes Land trägt auf eigene Weise dazu bei, globalen Herausforderungen zu
begegnen.
Indien ist als Globaler Partner des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), langjähriges Schwerpunktland der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) wegen seiner Energiepartnerschaft
mit Deutschland, als Gastland der deutschen G7-Präsidentschaft und G20-
Mitglied, mit Deutschland als größten Handelspartner in Europa und größte
parlamentarische Demokratie der Welt in einer Schlüsselposition, die nationale und
überregionale Entwicklung nachhaltig, klimaneutral, widerstandsfähig und
inklusiv zu gestalten.
Die Kooperation mit Indien ist für die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter
und die Lösung globaler Zukunftsfragen (beispielsweise Kampf gegen den
Klimawandel, Energiesicherheit, Ernährungssicherung und globale
Gesundheitsfragen/Pandemiebekämpfung) von großer Bedeutung. Die deutsch-
indische „Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung“ trägt zur
Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten
Nationen sowie des Übereinkommens von Paris bei. Sie leistet in den Bereichen
Klimaschutz und Anpassung, Energiewende, klimakompatible, nachhaltige
Mobilität und Stadtentwicklung, nachhaltige Landwirtschaft und
Agrarökologie, Umwelt- und Ressourcenschutz einschließlich Biodiversität, Wald und
Wasser sowie Abfall- und Kreislaufwirtschaft zentrale Lösungsbeiträge für sich
verstärkende Krisen und Herausforderungen in Indien (Klima, Umwelt,
Energielieferketten, SDG-Erreichung der Sustainable Development Goals, SDG)
und hat Modellcharakter für die internationale Zusammenarbeit beim
Klimaschutz.
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit leistet die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit Indien darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur
Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung, beruflichen Bildung sowie
Gesundheitsversorgung. Das Land steht vor enormen Herausforderungen bei der
Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und des Klimawandels, der
sich dramatisch verschärfenden Energiekrise und der Überwindung von Armut
(22 Prozent der Bevölkerung), Mangelernährung (38,4 Prozent der Kinder) und
Ungleichheit.
1. Auf welche Summe belaufen sich jeweils die deutschen bilateralen
staatlichen und nichtstaatlichen sowie multilateralen ODA-Leistungen (ODA:
Official Development Assistance, öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit), die Deutschland an oder in Indien seit 2018 jährlich erbracht hat?
a) Wie hoch ist der Anteil, der hiervon auf die Finanzielle
Zusammenarbeit entfällt?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Cooperation and Development, OECD) verwiesen. Dort können die Daten unter
Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren aufgeschlüsselt abgerufen
und ausgewertet werden (Donor: Germany, Recipient: India).
Die multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (Official Development
Assistance, ODA) sowie die bilaterale ODA nach der bis 2017 gültigen
Methodik sind unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A
veröffentlicht und die bilaterale ODA inklusive Projekteinzeldaten nach der seit
2018 gültigen Methodik unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=
CRS1_GREQ veröffentlicht.
ODA-Daten für 2022 werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
b) Wie lauten die Konditionen bzw. Zinskonditionen der im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit vergebenen Kredite, sind diese
marktüblich oder vergünstigt?
In der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Indien werden sowohl
zinsverbilligte Darlehen (Entwicklungskredite aus KfW-Eigenmitteln unter
Beimischung von Haushaltsmitteln) als auch marktüblich verzinste FZ-Förderkredite
(aus KfW-Eigenmitteln ohne Beimischung von Haushaltsmitteln) zugesagt. Die
Zinshöhe ist abhängig von den Refinanzierungskosten, den Kosten der
Risikovorsorge und den Bearbeitungskosten sowie ggf. von der Höhe der jeweiligen
Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln. Da in der FZ vor allem Vorhaben
finanziert werden, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, betragen die
Kreditlaufzeiten je nach Programmtyp bis zu 15 Jahre.
Grundsätzlich werden Konditionen für Förderkredite am oberen Rand der
Bandbreite konzessionärer Finanzierungen angeboten, das heißt zu marktnahen
Bedingungen. Die Konditionen für Entwicklungskredite sind etwas günstiger
und haben ein etwas höheres ODA-Zuschusselement.
c) An welche Auflagen sind die Kreditgewährungen gebunden?
Im Rahmen der Kreditgewährung werden in der Regel umfassende
projektbezogene Auflagen vereinbart u. a. zur Sicherstellung einer
vereinbarungsgemäßen Umsetzung der konkreten Vorhaben (Zweckbindung), einer transparenten
und diskriminierungsfreien Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie zur
Einhaltung anspruchsvoller Umwelt- und Sozialstandards.
d) Welche Kredite wurden ausschließlich aus KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Eigenmitteln und welche aus Mitteln des
Bundeshaushalts bzw. auch aus diesen gestellt?
Es wird auf die Anlage zu der Antwort zu Frage 7 verwiesen.
e) Wie sind die Kredite besichert?
Die Kredite sind grundsätzlich durch den Gewährleistungsrahmen des Bundes
besichert.
2. Auf welche Summe belaufen sich die deutschen ODA-Leistungen, die
Deutschland in Rahmen von Dreieckskooperationen mit Indien seit 2018
erbracht hat?
Im Rahmen von Dreieckskooperationen zwischen begünstigten Partnerländern,
Deutschland und Indien wurden als deutscher Beitrag seit dem Jahr 2018
ODA‑Leistungen an die jeweiligen begünstigten Partnerländer in der Höhe von
850 000 Euro erbracht.
3. Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der
kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber der Republik
Indien getroffen?
Im Rahmen der am 2. Mai 2022 in Berlin auf Ebene von Premierminister Modi
und Bundeskanzler Scholz vereinbarten Partnerschaft für grüne und nachhaltige
Entwicklung (Green and Sustainable Development Partnership) beabsichtigt
die Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 Finanzielle und Technische
Zusammenarbeit und andere Unterstützungsleistungen zur Förderung des globalen
Klimaschutzes im Umfang von mindestens 10 Mrd. Euro bereitzustellen u. a.
für den Ausbau agrarökologischer Ansätze im Umfang von 300 Mio. Euro bis
zum Jahr 2025 und für den Ausbau erneuerbarer Energien seit dem Jahr 2020
bis zum Jahr 2025 im Umfang von 1 Mrd. Euro.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 vom BMZ für die mit Indien vereinbarten
Aktionsfelder Mittel in Höhe von 987,52 Mio. Euro zugesagt, davon 919,5 Mio.
Euro für die FZ und 36 Mio. Euro für die Technische Zusammenarbeit (TZ)
sowie 32,02 Mio. Euro aus der Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) sind insgesamt
37,4 Mio. Euro bilaterale Projektmittel vorgesehen (noch nicht beauftragte
Aufstockungen).
Im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz werden drei TZ-Maßnahmen in Indien fortgesetzt (Reduzierung von
Luftverschmutzung: bis zu 1 Mio. Euro; Vorhaben zu den „besten verfügbaren
Techniken für ausgewählte Industriesektoren“: bis zu 0,3 Mio. Euro sowie ein
Projekt zur Bewirtschaftung organischer Abfälle: bis zu 1 Mio. Euro).
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit
der Republik Indien seit Beginn der Umsetzung der Reform „BMZ 2030“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) generell?
Die deutsch-indische Entwicklungszusammenarbeit ist grundsätzlich
vertrauensvoll und partnerschaftlich.
Deutschland unterstützt Indiens Bemühungen, Armut, Hunger und
Ungleichheit mit Blick auf die Verwundbarsten zu überwinden sowie die soziale und
wirtschaftliche Transformation hin zu Klimaneutralität und Klimaresilienz in
die eigene Hand zu nehmen und weitere Reformen voranzubringen, z. B. im
Energie-, Stadt- und Transportsektor, der Landwirtschaft und der nachhaltigen
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Zusammenarbeit sowie
die Effektivität von Dreieckskooperationen mit der Republik Indien?
Im Rahmen von Dreieckskooperationen sollen die komparativen Vorteile
deutschen und indischen Engagements zu Gunsten besserer
Entwicklungswirkungen in Drittstaaten zusammengeführt werden. Dabei werden Ressourcen
gebündelt, Synergien hergestellt und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller
beteiligten Länder erzielt. Die Kooperation berücksichtigt durchgehend die Nachfrage
der Drittstaaten. Indien ist einer der erfahrensten und aktivsten Anbieter von
Süd-Süd-Kooperation.
6. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit inklusive Dreieckskooperationen mit der Republik
Indien bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, lokalem Partner, ggf.
Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/13045, 19/18982,
19/27766 sowie 20/596 verwiesen. Der Bundesregierung sind keine weiteren
Fälle von Mittelfehlverwendungen bekannt.
7. Wie ist das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgestaltet, und
wie hoch ist das gesamte Finanzvolumen (bitte nach Modalität der
Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer,
Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteile,
Laufzeit und Zielland aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung. Das EZ-Portfolio des
BMZ umfasst zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Finanzvolumen von rund
11 Mrd. Euro und gliedert sich in drei Kategorien (TZ, FZ und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit). Für eine detaillierte Auflistung der
Maßnahmen der TZ und FZ wird auf die Anlage* zu dieser Antwort verwiesen.
Eine Veröffentlichung der konkreten Höhe des Zinssubventionszuschusses bei
Entwicklungskrediten im Rahmen der FZ kann nach sorgfältiger Abwägung
des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
nicht erfolgen. Die Kenntnis der Subventionselemente im Einzelfall durch den
Darlehensnehmer könnte die Gestaltung der Zusammenarbeit durch die freie
Instrumentenwahl seitens der Bundesregierung beeinträchtigen, Rückschlüsse
auf die internen politischen Einschätzungen der Bundesregierung zu dem
betreffenden Staat und seiner Förderwürdigkeit ermöglichen und
Geschäftsgeheimnisse der KfW darüber offenlegen, wie das präzise quantitative
Mischungsverhältnis des Darlehensvertrags und der parallel gewährten
Zinssubvention zueinanderstehen. Die Offenlegung dieser Informationen ist damit
geeignet, die Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit durch die
Bundesregierung nachteilig zu beeinflussen. Die erbetenen Informationen finden sich
daher in der gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage*, die separat an den
Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme versandt wird.
Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet die vom BMZ
geförderten Programme/Projekte der Zivilgesellschaft, Kirchen, privaten Träger und
Sozialstrukturträger sowie politischen Stiftungen. Alle politischen Stiftungen
sind in Indien aktiv, ebenso sind kirchliche Träger und Träger der
Sozialstrukturförderung substanziell engagiert. Derzeit bestehen bei privaten Trägern
Förderungen für 121 Vorhaben in Indien mit einem Volumen in Höhe von rund
73,73 Mio. Euro. Bei den Sozialstrukturträgern bestehen sieben laufende
Vorhaben mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro. Bei den
politischen Stiftungen bestehen elf laufende Vorhaben mit einem Fördervolumen in
Höhe von rund 5,1 Mio. Euro. Die Evangelische und Katholische Zentralstelle
für Entwicklungshilfe haben derzeit 284 laufende Vorhaben in Indien, die sich
auf ein Fördervolumen von rund 117 Mio. Euro belaufen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
Weitere Informationen zur nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind
in der Datenbank des internationalen Portals der International Aid
Transparency Initiative für „Indien“ unter folgendem Link abrufbar:
https://d-portal.org/ctr
ack.html?country_code=IN&reporting_ref=DE-1#view=main sowie auf den
Homepages der politischen Stiftungen öffentlich zugänglich.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), für die das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz koordinierend federführend ist und
die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtigem Amt
umgesetzt wird, werden auch bilaterale Vorhaben gefördert. Dabei liegt der Fokus
auf Klimapolitikberatung zu den Themen Minderung von Treibhausgasen,
Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie Erhalt der
Biodiversität. Es befinden sich derzeit 14 bilaterale Projekte in der Durchführung, mit
einem Gesamtvolumen von 56,01 Mio. Euro. Im Weiteren wird Indien als eines
der Durchführungsländer im Rahmen von 21 globalen und regionalen Projekten
(Gesamtvolumen von 254,9 Mio. Euro für alle Durchführungsländer) gefördert.
Für das Förderprogramm gegen die Vermüllung der Meere werden aktuell zwei
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 10,8 Mio. Euro gefördert (Combating
Marine Litter – Cities in Action: 5,8 Mio. Euro (09/2021 bis 11/2024) mit dem
Ministry of Housing and Urban Affairs und Circular Economy Solutions
Preventing Marine Litter in Ecosystems: 5 Mio. Euro (05/2021 bis 10/2024) mit
dem Ministry of Environment, Forest and Climate Change). Die Projekte sind
im Bereich Abfallmanagement angesiedelt und tragen damit direkt zur
Verringerung der landseitigen Einträge bei. Die Aufträge werden im Auftrag des
BMUV durchgeführt (Durchführungsorganisation: GIZ GmbH).
Im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des
BMUV werden derzeit drei TZ-Maßnahmen in Indien durchgeführt
(Reduzierung von Luftverschmutzung: 2,4 Mio. Euro (06/2020 bis 03/2023) mit dem
Central Pollution Control Board und dem Ministry of Environment, Forest and
Climate Change; Vorhaben zu den „besten verfügbaren Techniken für
ausgewählte Industriesektoren“: 0,4 Mio. Euro (08/2019 bis 03/2022) mit dem
Central Pollution Control Board und dem Ministry of Environment, Forest and
Climate Change sowie ein Projekt zur Bewirtschaftung organischer Abfälle:
2 Mio. Euro (01/2021 bis 03/2023) mit dem Ministry of Housing of Urban
Affairs; Durchführungsorganisation: GIZ GmbH).
8. Zu welchen Konditionen bzw. Zinskonditionen werden im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit derzeit Kredite an die Republik Indien
vergeben?
Aus welchen Mitteln werden diese erbracht sowie ggf. gefördert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1b bis 1e verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]