[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hess und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5211 –
Politisch motivierte Kriminalität-links im Jahr 2022
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die von der Bundesregierung im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage genannten Fall- und Entwicklungszahlen zur Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) für das Jahr 2022 haben vorläufigen Charakter und sind nicht
abschließend. Aktuell werden die finalen Jahresfallzahlen der PMK zwischen
Bund und Ländern abgestimmt und können sich bis zum Abschluss des
Fallzahlenabgleiches durch Nachtrags- und Änderungsmeldungen noch sehr
erheblich verändern.
1. Wie hat sich das politisch motivierte Gesamtstraftatenaufkommen des
Phänomenbereichs Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-links)
im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 entwickelt?
Für das Jahr 2021 wurden insgesamt 10 113 Delikte für den Phänomenbereich
PMK -links- registriert. Für das Jahr 2022 wurden − unter den Bedingungen der
in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Vorbehalte − bislang
6 513 Delikte registriert. Es ergibt sich nach derzeitigem Stand ein Rückgang
der Fallzahlen um 35,6 Prozent.
2. Wie haben sich die politisch motivierten Gewalttaten des
Phänomenbereichs PMK-links im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021
entwickelt?
Für das Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich PMK -links- insgesamt
1 203 Gewaltdelikte registriert. Für das Jahr 2022 wurden − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Vorbehalte −
bislang 765 Gewaltdelikte registriert. Nach derzeitigem Stand lässt sich daher
ein Rückgang der Gewaltdelikte um 36,41 Prozent beobachten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5472
20. Wahlperiode 31.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie verteilen sich die in Frage 2 erfragten Fälle von Gewalttaten auf die
einzelnen Bundesländer (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?
Für das Jahr 2022 ergibt sich − unter den Bedingungen der in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Vorbehalte − nachstehende, nach Ländern
aufgeschlüsselte Verteilung der Gewaltdelikte.
Erstes Quartal:
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 0 15 7 11 7 2 11 4 18 10 0 7 1 20 8 3
Brandstiftungen (1.3) 0 3 0 2 0 1 3 0 1 1 0 0 0 3 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 4 1 1 4 0 1 1 2 1 0 0 0 7 4 0
Gef. Eingriff (1.6) 3 2 0 3 0 0 0 0 3 3 0 1 0 0 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 1
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 7 7 14 4 0 0 3 15 5 0 3 0 9 6 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 3 31 15 31 16 3 16 8 41 21 0 11 1 39 20 4
Zweites Quartal:
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 1 26 7 13 1 0 6 0 4 9 0 6 0 19 3 6
Brandstiftungen (1.3) 2 2 0 3 0 2 1 0 2 0 0 0 0 3 1 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 6 1 0 0 0 1 0 3 0 0 0 0 3 0 0
Gef. Eingriff (1.6) 0 1 0 0 0 6 0 0 0 3 0 0 0 1 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 1 20 3 5 0 0 6 1 0 8 0 1 0 8 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 4 55 11 23 1 8 14 1 10 20 0 7 0 34 4 6
Drittes Quartal:
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 1 1 4 3 1 2 8 3 5 0 4 0 0 28 4 3
Brandstiftungen (1.3) 0 1 0 2 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 4 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 1 3 0 0 2 1 0 0 1 2 0
Gef. Eingriff (1.6) 1 1 0 1 1 6 0 0 0 1 0 0 0 4 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Erpressung (1.8.2) 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 5 2 0 0 2 26 0 0 0 0 0 0 6 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 3 8 7 6 2 12 37 4 5 5 5 0 0 39 10 3
Viertes Quartal:
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 6 11 3 5 1 3 0 1 1 5 1 1 0 32 1 5
Brandstiftungen (1.3) 2 2 0 0 0 0 3 0 1 6 0 0 0 8 1 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 1 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 0 0
Gef. Eingriff (1.6) 4 2 0 3 0 3 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 9 2 2 0 0 0 0 3 0 0 0 0 22 0 2
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 12 25 5 10 2 7 4 1 7 12 1 1 0 65 2 7
4. Was waren die fünf häufigsten Angriffsziele im Rahmen der in Frage 2
erfragten Gewalttaten?
Die Erfassung im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) erfolgt in Ober- und Unterangriffszielen. In Bezug
auf die in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Gewaltdelikte ergibt sich
nachstehende Reihenfolge der fünf häufigsten Unterangriffsziele: Unterangriffsziel
„Person“, Unterangriffsziel „Polizeiangehöriger“, Unterangriffsziel „Staat“,
Unterangriffsziel „Veranstaltung“ sowie Unterangriffsziel „Sonstiges
Fahrzeug“.
5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den Fällen in Frage 2 ermittelt, gegen wie viele
davon wurde ein Haftbefehl erlassen, und wie hoch war die
Aufklärungsquote im Hinblick auf Frage 2?
Insgesamt wurden von den Ländern über den KPMD-PMK zu den bislang
gemeldeten 765 Gewaltdelikten im Jahr 2022 595 Tatverdächtige mitgeteilt. Zu
den 1 203 Gewaltdelikten des Jahres 2021 wurden 856 Tatverdächtige von den
Ländern mitgeteilt. In keinem der Fälle erfolgte im KPMD-PMK die Mitteilung
über den Erlass eines Haftbefehls. Die Aufklärungsquote bei den
Gewaltdelikten im Jahr 2022 liegt nach derzeitigem Stand bei 49,15 Prozent. Im Jahr 2021
lag sie bei 48,63 Prozent.
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Fälle Politisch motivierter Kriminalität-links im Jahr 2022 sowie im
Vorjahr 2021 verletzt oder getötet?
Über den KPMD-PMK wurden von den Ländern für das Jahr 2022 − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Vorbehalte − bislang 217 durch linksmotivierte Gewaltdelikte verletzte und null
getötete Personen gemeldet. Für das Jahr 2021 wurden 344 durch linksmotivierte
Gewaltdelikte verletzte Personen und null getötete Personen gemeldet.
7. Wie viele Straftaten im Bereich der politischen Konfrontation mit den
Unterthemen „Polizei“ und „gegen rechts“ sind dem Phänomenbereich
PMK-links für das Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021
zurechenbar (bitte bei Gewalttaten nach einzelnen Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
Dem Unterthemenfeld (UTF) „Polizei“ waren im Jahr 2021 für den
Phänomenbereich der PMK -links- 2 090 Delikte zugeordnet. Für das Jahr 2022 sind −
unter den Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung
genannten Vorbehalte − bislang 1 298 entsprechende Delikte diesem UTF zugeordnet.
Dies entspricht nach derzeitigem Stand einem Rückgang von 37,89 Prozent.
Dem UTF „Polizei“ waren im Jahr 2021 674 Gewaltdelikte zugeordnet, für das
Jahr 2022 sind dies bisher 364 Delikte. Dies entspricht nach derzeitigem Stand
einem Rückgang von 45,99 Prozent.
Die erfragte Aufschlüsselung nach Kategorien der bisher registrierten
Gewaltdelikte im UTF „Polizei“ ist nachstehender tabellarischer Übersicht zu
entnehmen:
2022:
Links
Tötungsdelikte (1.1) 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0
Körperverletzungen (1.2) 109
Brandstiftungen (1.3) 13
Sprengstoffdelikte (1.4) 0
Landfriedensbruch (1.5) 36
Gef. Eingriff (1.6) 5
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 0
Erpressung (1.8.2) 0
Links
Widerstandsdelikte (1.9) 201
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 364
2021:
Links
Tötungsdelikte (1.1) 1
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 1
Körperverletzungen (1.2) 211
Brandstiftungen (1.3) 18
Sprengstoffdelikte (1.4) 1
Landfriedensbruch (1.5) 121
Gef. Eingriff (1.6) 10
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 3
Erpressung (1.8.2) 0
Widerstandsdelikte (1.9) 309
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 674
Dem UTF „gegen rechts“ waren im Jahr 2021 für den Phänomenbereich der
PMK ‑links- 4 948 Delikte zugeordnet. Für das Jahr 2022 sind − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Vorbehalte − bislang 2 539 entsprechende Delikte diesem UTF zugeordnet. Dies
entspricht nach derzeitigem Stand einem Rückgang von 48,69 Prozent.
Dem UTF „gegen rechts“ waren im Jahr 2021 321 Gewaltdelikte zugeordnet,
für das Jahr 2022 sind dies bislang 263 Delikte. Dies entspricht nach
derzeitigem Stand einem Rückgang von 18,07 Prozent.
Die erfragte Aufschlüsselung nach Kategorien der bisher registrierten
Gewaltdelikte im UTF „gegen rechts“ ist nachstehender tabellarischer Übersicht zu
entnehmen:
2021:
Links
Tötungsdelikte (1.1) 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0
Körperverletzungen (1.2) 176
Brandstiftungen (1.3) 27
Sprengstoffdelikte (1.4) 4
Landfriedensbruch (1.5) 31
Gef. Eingriff (1.6) 10
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 18
Erpressung (1.8.2) 4
Widerstandsdelikte (1.9) 51
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 321
2022:
Links
Tötungsdelikte (1.1) 1
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 1
Körperverletzungen (1.2) 192
Brandstiftungen (1.3) 9
Sprengstoffdelikte (1.4) 2
Landfriedensbruch (1.5) 13
Gef. Eingriff (1.6) 7
Freiheitsberaubung (1.7) 0
Raub (1.8.1) 4
Erpressung (1.8.2) 3
Widerstandsdelikte (1.9) 32
Sexualdelikte (1.10) 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 263
8. Wie haben sich die Propagandadelikte, Beleidigungen und
Volksverhetzungen jeweils im Bereich PMK-links im Jahr 2022 im Vergleich zum
Vorjahr 2021 entwickelt?
Für das Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich PMK -links- insgesamt
126 Propagandadelikte registriert. Für das Jahr 2022 wurden − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Vorbehalte − bislang 77 Propagandadelikte registriert.
Für das Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich PMK -links- insgesamt
913 Beleidigungen registriert. Für das Jahr 2022 wurden − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Vorbehalte −
bislang 566 Beleidigungen registriert.
Für das Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich PMK -links- insgesamt
31 Volksverhetzungsdelikte registriert. Für das Jahr 2022 wurden − unter den
Bedingungen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Vorbehalte − bislang 26 Volksverhetzungen registriert.
9. Wie haben sich antisemitische Straftaten im Jahr 2022 im Bereich PMK-
links im Vergleich zu 2021 entwickelt (bitte nach Deliktsgruppen
aufschlüsseln)?
Im UTF „Antisemitisch“ wurden 2022 bislang acht Straftaten für den
Phänomenbereich der PMK -links- registriert. 2021 waren dies insgesamt sechs
Delikte.
Die bisher registrierten acht Delikte im Jahr 2022 umfassen eine
Körperverletzung, eine Erpressung, drei Sachbeschädigungen, ein Propagandadelikt
(Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie zwei
Volksverhetzungen.
Die sechs Delikte im Jahr 2021 beinhalten vier Sachbeschädigungen sowie
zwei Volksverhetzungen.
10. Auf welche Bundesländer verteilen sich diese in Frage 9 erfragten
antisemitischen Straftaten?
Die in der Antwort zu Frage 9 für das Jahr 2022 genannten Delikte verteilten
sich auf die Länder Berlin (2), Bayern (2), Niedersachsen (2), Hamburg (1) und
Nordrhein-Westfalen (1).
Die in der Antwort zu Frage 9 für das Jahr 2021 genannten Delikte verteilten
sich auf die Länder Hamburg (1), Nordrhein-Westfalen (2) und Sachsen (3).
11. Wie viele Sachverhalte im Phänomenbereich PMK-links wurden im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im
Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 thematisiert (bitte nach
Angriffsziel oder geplantem Angriffsziel, Anzahl der Täter sowie
Organisation bzw. Gruppierung aufschlüsseln)?
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 369 (2021: 461) Sachverhalte im GETZ-L
thematisiert. Mit Angriffsziel Personen wurden 19 Sachverhalte mit einem
Tatverdächtigen (2021: 39 Sachverhalte, 20 Tatverdächtige) thematisiert. Mit
Angriffsziel Gebäude wurden 26 Sachverhalte mit einem Tatverdächtigen (2021:
74 Sachverhalte, drei Tatverdächtige) thematisiert. Mit Angriffsziel Kfz wurden
33 Sachverhalte mit null Tatverdächtigen (2021: 103 Sachverhalte, vier
Tatverdächtige) thematisiert. Mit Angriffsziel Infrastruktur wurden 23 Sachverhalte
mit 57 Tatverdächtigen thematisiert (2021: 21 Sachverhalte). Mit Angriffsziel
Sachen wurden neun Sachverhalte mit null Tatverdächtigen (2021: 18
Sachverhalte, acht Tatverdächtige) thematisiert.
Hinsichtlich der genannten Zahlen ist zu beachten, dass ein thematisierter
Sachverhalt auch mehrere Angriffsziele beinhalten kann. Genauso kann derselbe
Sachverhalt mehrmals im GETZ-L angesprochen oder ergänzt worden sein.
Grundsätzlich wird der Sachverhalt in diesem Fall nur einmal gezählt. Zudem
liegen nicht allen im GETZ-L angesprochenen Themen Sachverhalte zu
Grunde, die im Sinne der vorliegenden Fragestellung eingeordnet werden können.
Nach sorgfältiger Abwägung des staatlichen Geheimhaltungsinteresses mit den
parlamentarischen Auskunftsansprüchen ist die Bundesregierung zu der
Auffassung gelangt, dass über diese Angaben hinaus die vom Fragesteller begehrte
Aufschlüsselung nach Organisation bzw. Gruppierung aufgrund
entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht
in eingestufter Form, da Kenntnisstände, Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen
und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden im Hinblick auf deren
künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind.
Im vorliegenden Fall würde eine Nennung konkreter Gruppierungen in
Verbindung mit den in dieser Antwort erfolgten Angaben der Bundesregierung zur
Anzahl der Sitzungen, der jeweiligen Angriffsziele sowie der Anzahl der
Sachverhalte und Tatverdächtigen konkrete Rückschlusse auf im GETZ-L
besprochene Themen und Personen ermöglichen. Damit wären weitergehende
konkrete Rückschlüsse auf den jeweiligen Aufklärungsbedarf, den einzelnen
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht
auszuschließen. Dies könnte die Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien
erleichtern. Insgesamt würde eine solche Auskunft die Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden daher nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer
kritischen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der involvierten
Sicherheitsbehörden ebenfalls nicht in Betracht. Im Falle der Nennung konkreter Gruppierungen
könnten durch eine Kombination mit den weiteren von der Bundesregierung
gemachten Angaben konkrete Rückschlüsse auf den aktuellen
Erörterungsbedarf im GETZ-L gezogen werden. Wie bereits ausgeführt, könnten die
angefragten Informationen nicht nur auf erst kürzlich im GETZ-L erörterte
Ereignisse, sondern auch auf den hierbei festgestellten handelnden Personenkreis
zurückführen, so dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis
von Empfängern dem Schutzbedürfnis der Sicherheitsbehörden – gerade auch
vor dem Hintergrund der Aktualität der betreffenden Fälle − nicht Rechnung
tragen würde.
12. Wie haben sich Hasspostings im Phänomenbereich PMK-links im Jahr
2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 entwickelt?
Für das Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich PMK -links- insgesamt
177 Delikte dem Untertatmittel „Hassposting“ zugeordnet. Für das Jahr 2022
waren dies bislang 156 Delikte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]