[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5375 –
Verwendung von Bioziden an maritimen LNG-Terminals
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den sogenannten Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) solle künftig
die Abhängigkeit vom Erdgas aus Russland verringert und kurzfristig die
nationale Energieversorgung sichergestellt werden (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/sichere-gasversorgung-2037912). Um dies zu
gewährleisten, ist am 1. Juni 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten
(ebd.). Das Gesetz sieht neue Regelungen vor, damit landgebundene und
schwimmende LNG-Terminals sowie die erforderlichen Leitungen dafür
schneller an das öffentliche Netz angeschlossen werden können. Um die
Umsetzung im Eiltempo zu gewährleisten, werden Zulassungs-, Vergabe- und
Nachprüfungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz auch
Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (ebd.). Insgesamt sollen
in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin fünf
Flüssigerdgasterminals entstehen, die u. a. über eine Floating Storage and Regasification Unit
(FSRU) – eine schwimmende Speicher- und Gasumwandlungsanlage – mit
fossilem Erdgas versorgt werden (ebd.). Lubmin in Mecklenburg-
Vorpommern nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, denn neben einer staatlich
finanzierten Anlage wird eine private Betreibergesellschaft ein zweites Terminal
errichten (ebd.).
Wie bekannt wurde, plant das Unternehmen Uniper in Wilhelmshaven in
unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Wattenmeer und zu angrenzenden
Badestränden die Einleitung nicht unerheblicher Mengen des umweltschädlichen
Chlors. Insgesamt sollen bis auf unbestimmte Zeit jährlich 35,6 Tonnen des
biozid wirkenden Mittels in die Seewassereinlässe des schwimmenden LNG-
Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ eingeleitet werden, um die Ansiedlung
von Meerestieren wie Muscheln und Seepocken zu verhindern (
https://www.n
dr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/LNG-Terminal-Umw
elthilfe-fordert-Verzicht-auf-Chlor,lng406.html#:~:text=Sorge%20um%20Nor
dsee%20und%20Wattenmeer&text=Im%20Fall%20des%20LNG%2DSchiffs,
Methode%20zur%20Reinigung%20der%20Anlagen). Ursprünglich sollte die
„Höegh Esperanza“ bei einem LNG-Projekt im australischen Bundesstaat
Victoria eingesetzt werden (
https://www.presseportal.de/pm/22521/5342730#:~:te
xt=Chlor%20wird%20als%20Biozid%20eingesetzt,dieses%20Biozid%20in%
20die%20Nordsee). Die dortigen Behörden verweigerten dem LNG-
Terminalschiff im Jahr 2021 jedoch die Betriebserlaubnis aufgrund der hohen Biozid-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5784
20. Wahlperiode 20.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 20. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Einträge (ebd.
www.presseportal.de). Im Rahmen einer Regierungsbefragung
sicherte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz Steffi Lemke öffentlich zu, dass die bestehenden
Umweltstandards für den Betrieb der Terminals nicht gesenkt würden (
https://ww
w.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-regierungsbefragung-91
2320).
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Bauarbeiten an den
schwimmenden Flüssigerdgasterminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel,
Stade und Lubmin abgeschlossen sein werden und eine Gasversorgung
aus bautechnischer Sicht möglich wäre?
a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt wäre es technisch möglich, die
jeweiligen LNG-Terminals in Betrieb zu nehmen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sind keine Fertigstellungstermine
bekannt?
2. Liegen der Bundesregierung bereits Zeitfenster vor, in denen geplant ist,
die jeweiligen FSRUs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als
betriebsbereit an das öffentliche Gasversorgungsnetz anzuschließen?
a) Wenn ja, bis wann ist mit einer Kopplung der schwimmenden LNG-
Versorgungseinheiten an das öffentliche Gasnetz zu rechnen (bitte
nach den einzelnen schwimmenden LNG-Terminals und den
dazugehörigen Terminen aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine festen Termine
nennen, und welche Handlungen müssen für die Betriebsbereitschaft
der LNG-Terminals noch erfüllt werden?
Die Fragen 1 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Am Standort Wilhelmshaven sind die Bauarbeiten für die erste Floating
Storage and Regasification Unit (FSRU) bereits abgeschlossen. Die Inbetriebnahme
fand im Dezember 2022 statt; mittlerweile ist der Regelbetrieb gestartet.
Ein privates FSRU-Projekt in Lubmin ist ebenfalls im Januar 2023 in Betrieb
gegangen.
Auch am Standort Brunsbüttel laufen derzeit die Inbetriebnahmeaktivitäten.
Die Bundesregierung rechnet im März 2023 mit Beginn des Bauarbeiten zur
Errichtung eines Anlegers sowie einer neuen Anbindungsleitung werden hier in
2023 noch andauern. Ein taggenaues Ende der Arbeiten kann aufgrund
projektüblicher Dynamiken nicht definiert werden.
An den Standorten Lubmin und Stade sowie einem weiteren Standort in
Wilhelmshaven ist Ende 2023 die Inbetriebnahme von drei weiteren FSRU des
Bundes geplant. Genaue Daten stehen hierfür aus den bereits genannten
Gründen ebenfalls noch nicht fest.
3. Welche weiteren drei Terminalschiffe sollen neben der „Höegh
Esperanza“ in Wilhelmshaven nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Standorten Brunsbüttel, Stade und Lubmin zur Energieversorgung eingesetzt
werden?
Am Standort Brunsbüttel wird die durch den Bund gecharterte FSRU „Gannet“
des Anbieters Höegh eingesetzt. In Lubmin plant die Bundesregierung den
Einsatz der FSRU „Transgas Power“ des Anbieters Dynagas; in Stade soll die
„Transgas Force“, ebenfalls von Dynagas, stationiert werden. Am zweiten
Standort in Wilhelmshaven sieht die Bundesregierung die FSRU „Excelsior“
von Excelerate Energy vor.
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Charterung der vier
Terminalschiffe, die an den staatlich finanzierten Flüssigerdgasterminals der
Standorte Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin eingesetzt
werden sollen?
Die Bundesregierung plant an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel,
Stade und Lubmin den Einsatz von insgesamt fünf FSRU.
Die Charterverträge enthalten verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und berühren Grundrechte der beteiligten Unternehmen und
Personen. Eine Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages hat stattgefunden. In der Folge wurde die Vereinbarung als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages übermittelt (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Andreas Lenz auf
Bundestagsdrucksache 20/5137). Es kann dort eingesehen werden.*
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die Nutzungsdauer
der insgesamt fünf schwimmenden LNG-Terminals (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin für
die Verwendung von fossilem LNG vertraglich angesetzt ist?
a) Wenn ja, wie lange sollen die einzelnen LNG-Terminals mit
Flüssigerdgas betrieben werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Nutzung der FSRU für den Import von verflüssigtem Erdgas ist maximal
für die Vertragsdauer der jeweiligen FSRU vorgesehen. Je nach Vertragsmodell
liegt diese Dauer zwischen fünf und maximal 15 Jahren. Bereits während des
jeweiligen Vertrags besteht die Möglichkeit, den LNG-Import einzustellen und
die FSRUs als LNG-Tanker einzusetzen oder sie zur Nutzung als FSRU weiter
zu verchartern, sollte dies im weiteren Verlauf durch den deutschen
Erdgasbedarf angezeigt sein.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die insgesamt fünf
schwimmenden LNG-Terminals selbst nach der Nutzung mit
Flüssigerdgas auch zur Verwendung mit erneuerbarem Wasserstoff bzw.
Wasserstoffderivaten als Energieträger ausgelegt sind?
a) Wenn ja, welche Nutzungsformen als Energiespeichervorrat sind an
den jeweiligen LNG-Terminals möglich und auch heute schon in
Planung?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Aussagen
treffen?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Die FSRU selbst sind nicht für die Nutzung mit Wasserstoff und/oder
Wasserstoffderivaten ausgelegt.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die gesamte für den Betrieb
notwendige Infrastruktur, ausschließlich der FSRU, der vier Standorte in
Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin nach der Nutzung mit
fossilem LNG auch für den Betrieb mit erneuerbarem Wasserstoff bzw.
Wasserstoffderivaten als Energieträger ausgelegt ist (wenn ja, bitte
ausführen)?
Die in Verbindung mit den FSRU errichtete Infrastruktur, etwa die Pipelines
und Verdichterstationen, kann künftig auch, entsprechend dem technischen
Regelwerk des Deutschen Vereins für das Gas- und Wasserfach, für die
Einspeisung und den Weitertransport von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten
genutzt werden.
8. Wurden nach Wissen der Bundesregierung die vier staatlich finanzierten
schwimmenden LNG-Terminals einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
unterzogen?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die
Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem UVPG?
b) Wenn nein, warum wurden keine Prüfungen zur Verträglichkeit der
vier FSRUs mit der Umwelt nach dem UVPG durchgeführt?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Nach § 4 des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) hat die
Zulassungsbehörde bei schwimmenden LNG-Terminals unter den im Gesetz genannten
Voraussetzungen die Anforderungen des UVPG nicht anzuwenden. Für FSRUs in
Brunsbüttel und Wilhelmshaven wurde dementsprechend von der
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. einer UVP-Vorprüfung
abgesehen. Die zuständigen Behörden der Länder haben die Öffentlichkeit über
die Gründe für die Gewährung der Ausnahme informiert. Das BMUV hat die
Europäische Kommission auf Grundlage entsprechender Informationen der
Länder über diese Ausnahmen unterrichtet.
9. Sind der Bundesregierung andere Umweltverträglichkeitsprüfungen, die
nicht im Zusammenhang mit dem UVPG stehen, in Verbindung mit der
Errichtung und dem Betrieb der vier staatlich finanzierten FSRUs
bekannt?
a) Wenn ja, welche Untersuchungen sind hier zu erwähnen, wie lauten
die Ergebnisse, wer hat sie in Auftrag gegeben, und durch wen
wurden sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum sind keine Prüfungen zur Umweltverträglichkeit
der vier FSRUs geleistet worden?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Ausnahme von der UVP nach § 4 LNGG befreit nicht von der Prüfung der
sonstigen, insbesondere materiell-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen,
zu denen auch umweltschutzbezogene Kriterien gehören. Für die Zulassung der
genannten FSRU und damit auch für die Vornahme der Prüfungen sind die
Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen zuständig. Dort können die
erbetenen Informationen erfragt werden.
10. In welcher Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtkosten für die Fertigstellung der vier staatlich finanzierten
FSRUs?
Die Bundesregierung plant den Einsatz von insgesamt fünf, nicht vier FSRU.
Die voraussichtlichen Ausgaben für die Anmietung und den Betrieb dieser fünf
FSRU betragen nach aktueller Planung insgesamt rund 10 Mrd. Euro. Hiervon
ausgenommen sind Kosten, die für den Bau von Anbindungsleitungen auf
Unternehmensseite entstehen. Ein großer Teil der genannten Kosten fließt dem
Bund durch erwartete LNG-Anlandegebühren wieder zu.
11. Welche bestehenden Umweltstandards müssen die vier staatlich
finanzierten schwimmenden Flüssigerdgasterminals erfüllen, um eine
Zulassung für den laufenden Betrieb zu erhalten (vgl. Eingangsbemerkung zur
Regierungsbefragung an Bundesumweltministerin Steffi Lemke)?
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz werden keine Abstriche bei den
materiell-rechtlichen Umweltschutzanforderungen gemacht. Dies betrifft auch
materielle Anforderungen des Naturschutz- und Wasserrechtes. Eine Genehmigung
darf nur erteilt werden, wenn die Anlage sicher ist und die materiellen
Umweltvorschriften eingehalten werden.
12. Liegen der Bundesregierung Fachgutachten vor, die den Betrieb der vier
staatlich finanzierten FSRUs in Norddeutschland hinsichtlich ihres
Kosten-Nutzen-Verhältnisses bewerten?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Analysen, wer hat
sie beantragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Fachgutachten in Auftrag
gegeben und kennt auch keine Analysen Dritter. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
FSRU bewertet die Bundesregierung jedoch auch ohne entsprechende
Analysen als äußerst positiv, da mit den FSRUs die Versorgungssicherheit
Deutschlands mit Erdgas gewährleistet wird.
13. Welche Substanzen werden nach Wissen der Bundesregierung dem
Prozesswasser einer FSRU zur Desinfektion und Klärung beigefügt?
Für die Prüfung und Genehmigung des Betriebs der jeweiligen FSRU sind die
Behörden des jeweiligen Landes zuständig, sodass der Bundesregierung keine
gesonderten Informationen hierzu vorliegen.
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die über
Antragsunterlagen der Betreiber definierten Grenzwerte aller vier staatlich
finanzierten schwimmenden LNG-Terminals für die Einleitung von Chlor
über das von den FSRUs als Abwasser in die maritime Umgebung
eingeleitete Prozesswasser?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die über
Antragsunterlagen der Betreiber definierten Grenzwerte aller vier staatlich
finanzierten schwimmenden LNG-Terminals für die Einleitung von
gewässergefährdendem Bromoform über das von den FSRUs als Abwasser in die
maritime Umgebung eingeleitete Prozesswasser?
20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für
die Umwelt und den Menschen im Nahbereich der FSRUs aufgrund der
Annahme eines Chemikalieneintrages durch Chlor und Bromoform?
a) Wenn ja, zu welchen Resultaten gelangen die Bewertungen, wer hat
sie beauftragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum existieren keine Gutachten?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für
die Umwelt und den Menschen im Fernbereich der FSRUs aufgrund der
Annahme eines Chemikalieneintrages durch Chlor und Bromoform?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangen die Bewertungen, wer hat
sie beauftragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum existieren keine Abschätzungen?
Die Fragen 14, 16, 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In den öffentlich
verfügbaren Antragsunterlagen der Betreiber sind jedoch umfangreiche
Angaben zu den Einleitungswerten und den Folgen einsehbar, beispielsweise unter:
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/190732/11f_Anlage_5_WHG_
UB-Anhang_6_WRRL.pdf.
15. In welche organochemischen Strukturen wird das ins Meereswasser
eingeleitete und hochreaktive Chlor nach Kenntnis der Bundesregierung
übergehen, und welche Gefahren ergeben sich aus diesen organischen
Chlorverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Ökosysteme?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Bundesländer und deren Zuständigkeit für die Prüfung und Überwachung der
genehmigungsrechtlichen Anforderungen von schwimmenden LNG-Terminals
einschließlich der Überwachung und des Schutzes der jeweiligen
Küstengewässer verwiesen.
17. In welche organochemischen Strukturen wird das ins Meerwasser
eingeleitete Bromoform nach Kenntnis der Bundesregierung übergehen, und
welche Gefahren ergeben sich aus diesen organischen
Bromverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ökosysteme?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Bundesländer und deren Zuständigkeit für die Prüfung und Überwachung der
genehmigungsrechtlichen Anforderungen von festen und schwimmenden LNG-
Terminals einschließlich der Überwachung und des Schutzes der jeweiligen
Küstengewässer verwiesen.
18. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung alternative Verfahren zum
Einsatz von Bioziden, um das Prozesswasser und die damit in
Verbindung stehenden wasserleitenden Systeme von FSRUs sauber zu halten,
und wenn ja, welche?
19. Welche der in Deutschland einzusetzenden FSRUs verfügen ggf. über die
in Frage 18 erfragten alternativen Reinigungsverfahren bzw.
Reinigungssysteme?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden von den zuständigen Landesbehörden für jede der vom Bund
gecharterten FSRU Möglichkeiten geprüft, einen Betrieb ohne Einsatz von
Bioziden zu ermöglichen. Endgültige Entscheidungen hierzu liegen noch nicht vor.
22. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der laufende Betrieb der
FSRUs in der Nord- bzw. Ostsee sowohl im Nah- als auch im
Fernbereich auf die dortigen Ökosysteme auswirken?
Die FSRU in der Nord- und Ostsee befinden sich in den Küstengewässern der
Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zuständigkeit für Überwachung und Schutz der jeweiligen Küstengewässer
liegt bei den Bundesländern. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Länder
ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen. Dies schließt nach
Überzeugung der Bundesregierung die Beobachtung potentieller Auswirkungen auf
die dortigen Öko-systeme ein. Die Bundesregierung nimmt daher keine eigene
Bewertung der Biozid-Einleitungen in die Nord- und Ostsee vor.
23. Wie wird sich nach Wissen der Bundesregierung der laufende Betrieb
und somit der Eintrag von umweltschädlichen Chemikalien durch die
FSRUs in der Nord- und Ostsee auf die Nahrungskette, an deren Spitze
unter anderem der Mensch steht, auswirken?
25. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich der laufende Betrieb der vier
staatlichen FSRUs samt Einleitung von Chemikalien auf die küstennahe
Fischerei einschließlich der Krabbenfischerei in den einzelnen Regionen,
in denen FSRUs stationiert werden, auswirken wird?
a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen sind im Fischereisektor
der Nord- und Ostsee zu erwarten?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Aussagen dazu
treffen?
Die Fragen 23 und 25 bis 25b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
In sensiblen Ökosystemen können auch bei minimalen Konzentrationen von
Bioziden im Wasser Schädigungen an Meeresorganismen nicht vollkommen
ausgeschlossen werden. Die Einbringung von Bioziden in die Meere sollte
deshalb grundsätzlich vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden. So ist
es empfehlenswert, z. B. in Laichgebieten von Fischen möglichst niedrige
Werte einzuhalten.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen über den
möglichen Einsatz oder Eintrag ins Meer von Bioziden an den geplanten LNG-
Terminals vor.
Allgemein lässt sich sagen, dass der Einsatz und die damit verbundene
Nachweisbarkeit von Chlor sowie sogenannten chlorierten Beiprodukten
wissenschaftlich beschrieben ist. Chlor ist grundsätzlich in der Lage, Organismen zu
schädigen, wenn es zu einem unmittelbaren Kontakt kommt. Im Wasser findet
jedoch ein schneller chemischer Abbau („Disproportionierung“) zu Chlorid und
Hypochlorit statt, wodurch die Toxizität im Vergleich zu Chlor deutlich
abnimmt. Eine Akkumulation von Chlor und seinen Abbauprodukten in tierischen
Lebensmitteln ist physiologisch, aber auch aufgrund der starken Verdünnung
im Wasser unwahrscheinlich.
Bromoform kann grundsätzlich in Muscheln und Pflanzen aufgenommen
werden. Dabei ist eine schnelle Wiederfreisetzung wissenschaftlich beschrieben,
sodass von einer dauerhaften Akkumulation nicht auszugehen ist. Eine
wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2021 findet im Umfeld eines über mehrere
Jahre beobachteten LNG-Terminals „vernachlässigbare“ Gehalte der untersuchten
halogenierten Verbindungen in Muscheln und Sediment (
https://doi.org/10.339
0/pr9122175).
Mit Blick auf den Fischereisektor sind aktuell keine direkten Auswirkungen zu
erwarten. Durch das geplante Flüssiggasterminal in Lubmin könnten
Auswirkungen auf das Laichgebiet des Herings in der Ostsee entstehen, die besonderer
Aufmerksamkeit bedürfen.
Ein langfristiges, standortspezifisches Umweltmonitoring in den betroffenen
Umweltbereichen sowie stichprobenartige Analysen in Erzeugnissen der
küstennahen Fischerei durch die amtliche Lebensmittelüberwachung im Rahmen
bestehender Monitoringprogramme sind zu empfehlen.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der laufende Betrieb
der vier staatlichen FSRUs samt Einleitung von Chemikalien in der
Nord- und Ostsee auf den für die Regionen unverzichtbaren Tourismus
auswirken wird?
a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen ergeben sich für die
jeweiligen Regionen?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben
machen?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, es wird auf die
Landesbehörden verwiesen. Der Einsatz von Bioziden ist grundsätzlich gesetzlich
reguliert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]