[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jörn König, Klaus
Stöber und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5695 –
Fragen zu informellen Finanztransfersystemen wie Hawala-Banking
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der ersten Nationalen Risikoanalyse sind informelle
Finanztransfersysteme „Dienste, die üblicherweise außerhalb des herkömmlichen Finanzsektors
tätig sind und die Wert- oder Geldtransfers über weite Entfernungen
ermöglichen. Diese Transfergeschäfte basieren üblicherweise auf einer gewachsenen
Vertrauensbasis (etwa aufgrund der Ethnie) oder entwickeln sich in Regionen
mit einem rudimentären Bankensystem“ (
https://www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-10-19-erste-n
ationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=18).
Einer der wohl bekannteren informellen Transfersysteme ist das sogenannte
Hawala. Dieses wurde bereits im Schlussbericht der Enquete-Kommission:
Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten
(Bundestagsdrucksache 14/9200 vom 12. Juni 2002 wie folgt erwähnt: „Auch das
„Hawala-Banking“ stellt eine Herausforderung der Bankenaufsicht dar.
Einerseits Resultat einer jahrhundertealten Tradition und genutzt als effizientes
Medium zur Überweisung von Beträgen in Regionen, in denen formelle Banken
nicht präsent sind, ist es andererseits zur Geldwäsche und zur Finanzierung
von organisierter Kriminalität und Terrornetzwerken missbraucht worden.
Informelle Finanztransfersysteme und vor allem das Hawala-Banking werden
seit 2020 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als
Aufsichtsschwerpunkt behandelt (
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/complia
ncebusiness/compliance/hawala-banking-vertrauen-ist-gut-kontrolle-ist-besse
r-24799/).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5881
20. Wahlperiode 02.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. März 2023
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Bundesregierung allgemein seit 2002 Maßnahmen gegen
informelle Finanztransfersysteme und speziell gegen das sogenannte Hawala-
Banking unternommen, wenn ja, welche, und sind ggf. weitere
Maßnahmen für die Zukunft geplant, wenn ja, welche?
Für die Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16621 verwiesen.
Insoweit haben sich seitdem keine Änderungen ergeben.
2. Wie viele Mitarbeiter bearbeiten den Bereich informelle
Finanztransfersysteme in den zuständigen Behörden, und wie viele wurden dafür seit
2020 eingestellt?
Die FIU verfügt über keine spezifische Mitarbeiterstelle, die sich ausschließlich
mit der Thematik „informelle Finanztransfersysteme“ befasst. Im Rahmen ihrer
Analysearbeit prüft die FIU eine Verdachtsmeldung unter sämtlichen in
Betracht kommenden Auffälligkeiten. Die zuständigen Organisationseinheiten der
FIU, die auch mit der Bewertung von Informationen/Sachverhalten mit Bezug
zu informellen Finanztransfersystemen betraut sind, verfügen über 74 Stellen.
Bei der BaFin sind mit der Verfolgung unerlaubter Finanztransfergeschäfte vier
Beschäftigte neben weiteren Aufgaben betraut.
Beim Bundeskriminalamt sind für die spezielle Bearbeitung informeller
Transfersysteme keine konkreten Mitarbeiterstellen ausgewiesen. Eine trennscharfe
Zuordnung der Stellen zu dem Bereich informelle Finanztransfersysteme ist
daher nicht möglich. Grundsätzlich werden alle Ressourcen in diesem Phänomen-
und Deliktsbereich kontinuierlich auf eine erforderliche Anpassung hin geprüft.
Der Generalbundesanwalt verfügt ebenfalls über keine spezifische
Mitarbeiterstelle, die sich ausschließlich mit informellen Finanztransfersystemen befasst.
Vielmehr werden in den jeweiligen Ermittlungsverfahren durch die
Ermittlungsreferate im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung (§ 160 Absatz 1 StPO)
regelmäßig durch gesonderte Finanzermittlungen die erforderlichen
Erkenntnisse erhoben. Dabei wird erforderlichenfalls auch auf die Erfahrungen des auf
Terrorismusfinanzierung spezialisierten Referats zurückgegriffen.
3. Wie hoch sind die Kosten für das Personal für den Bereich informelle
Finanztransfersysteme in den zuständigen Behörden?
Eine genaue Bezifferung der Personalkosten ist aus den in der Antwort zu
Frage 2 genannten Umständen nicht möglich.
4. Sieht die Bundesregierung Bedarf an weiterem Personal innerhalb der
zuständigen Behörden zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten im Bereich
der informellen Finanztransfersysteme, und wenn ja, welche Kosten plant
die Bundesregierung dafür ein?
Die Bundesregierung evaluiert kontinuierlich den adäquaten und gezielten
Ressourceneinsatz innerhalb der zuständigen Behörden. Eine Bezifferung
möglicher Personalkosten ist nicht möglich.
5. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Hawala-Banking und andere
informelle Finanztransfersysteme durch eine Bargeldobergrenze
einzuschränken?
Das Hawala-System zeichnet sich gerade dadurch aus, dass für den Transfer
der bei einem Hawaladar eingezahlten Gelder zunächst kein Bargeld physisch
bewegt werden muss. Die Auszahlung im Zielland erfolgt aus den bei den dort
ansässigen Hawaladaren vorhandenen Bargeldvorräten. Der Transfer von
Bargeld spielt lediglich dann eine Rolle, wenn die Bargeldtöpfe der Hawaladare
untereinander ausgeglichen werden müssen, oder angesammeltes Bargeld in
den Wirtschaftskreislauf integriert werden soll. Eine Barzahlungsobergrenze
dürfte daher lediglich eine indirekte Wirkung auf Hawala-Systeme entfalten.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch der Bargeldanteil
bei informellen Finanztransfersystemen ist (wenn ja, bitte ausführen)?
7. Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse oder Schätzungen darüber, wie
viel Geld über informelle Finanztransfersysteme in Deutschland jährlich
seit 2020 umgesetzt wird (wenn ja, bitte ausführen)?
8. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Anbieter von Hawala-
Banking die Zahlungsdienstleisterlizenz der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht besitzen, und wie viele Strafverfahren es gegen
Anbieter von Hawala-Banking ohne jene Lizenz gibt (wenn ja, bitte
ausführen)?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Für die Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16621 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]