Maßnahmen zur Förderung sozialer Sicherungssysteme durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Kommuniqué der G7-Staats- und Regierungschefs vom 28. Juni 2022 (Elmau) wurde u. a. der „Wert des Sozialschutzes, insbesondere in Krisenzeiten und vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Umweltzerstörung“ betont. Unterstrichen wurde „das Menschenrecht auf soziale Sicherheit“.
Angekündigt wurden größere Anstrengungen „hin zu einer universellen, angemessenen, anpassungsfähigen, Schocks berücksichtigenden und inklusiven sozialen Sicherung für alle Menschen bis 2030“. Dies soll im Einklang geschehen „mit der Initiative des VN-Generalsekretärs für Arbeitsplätze und Sozialschutz (Global Accelerator on Jobs and Social Protection for a Just Transition), mit der 400 Millionen Arbeitsplätze geschaffen und der Sozialschutz ausgeweitet werden soll.“ Auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze hat angekündigt, „den Aufbau sozialer Sicherungsnetze vorantreiben“ zu wollen („Entwicklungsministerin Svenja Schulze zum Oxfam-Bericht zur sozialen Ungleichheit“, 16. Januar 2023, https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/ministerin-schulze-zum-oxfam-bericht-zur-sozialen-ungleichheit-136420).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Projekte zur Förderung der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern hat die Bundesregierung seit 2017 bis heute durchgeführt, abgeschlossen bzw. begonnen?
Durch welche Durchführungsorganisationen bzw. mit welchen Partnern (Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen etc.), in welchen Ländern, mit welchen Mittelansätzen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden diese Projekte durchgeführt?
Welche Zielsetzungen hatten diese Vorhaben (bitte je Projekt nennen)?
Wie viele Menschen wurden mit den bereits durchgeführten Projekten jeweils unterstützt bzw. sollen durch die laufenden Projekte unterstützt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der jeweiligen, bereits abgeschlossenen Projekte?
Welche Mittel hat die Bundesregierung in ihrer Mittelfristigen Finanzplanung für die im Rahmen der G7 sowie von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze geäußerte Schwerpunktsetzung zugunsten der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern vorgesehen (bitte getrennt für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 angeben)?
Für welche Formen der Förderung der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern sollen möglicherweise bereits eingeplante bzw. zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel verwandt werden, z. B. Cash- oder Sozialtransfers, technische Beratung zum Aufbau von nachhaltig durch Beiträge finanzierten sozialen Sicherungssystemen, direkte Beteiligung an der Finanzierung von sozialen Sicherungs- bzw. Versicherungssystemen?
Welche Bedingungen plant die Bundesregierung, an die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu stellen, mit denen eine Kooperation im Bereich der Kooperation zum Aufbau sozialer Sicherungssysteme erfolgen soll, z. B. das Aufbringen einer Mindestquote eigener Mittel oder der nachhaltige Aufbau von aus Eigenmitteln finanzierten sozialen Sicherungssystemen?
Plant die Bundesregierung, sich für einen differenzierten Aufbau von sozialen Sicherungssystemen für die unterschiedlichen abzusichernden Bereiche (Alter, Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) einzusetzen, und falls nein, warum nicht, und falls ja, wo sieht die Bundesregierung die Vorteile einer solchen Vorgehensweise?
Plant die Bundesregierung auch die Unterstützung des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern nach dem in Deutschland praktizierten Umlageverfahren?
Plant die Bundesregierung eine Schwerpunktsetzung hinsichtlich bestimmter Staatengruppen, z. B. der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries) oder der sogenannte Reformpartner, bei Maßnahmen zum Aufbau sozialer Sicherungssysteme?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über funktionsfähige beitragsfinanzierte soziale Sicherungssysteme in Entwicklungsländern, z. B. in Mitteleinkommensländern, vor, die ggf. als Modell für andere Länder dienen könnten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft anderer Geberländer bzw. multilateraler Organisationen wie der Weltbank, sich finanziell verstärkt für den Aufbau sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern einzusetzen?
Wurden bzw. werden die Maßnahmen zur Entwicklung sozialer Sicherungssysteme durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit durch entwicklungspolitische oder sonstige Maßnahmen anderer Länder behindert, und wenn ja, in welchen Ländern, und durch welche Länder war bzw. ist dies der Fall?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in den Palästinensischen Gebieten ein soziales Sicherungssystem einzuführen, dass andere Arten der sozialen Unterstützung ablösen würde, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum?