[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3366
17. Wahlperiode 22. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3164 –
Sachstand „Löschen statt Sperren“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktionen der CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag
festgehalten, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen
Internetsperren zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen nicht
anzuwenden und stattdessen zunächst für ein Jahr den Grundsatz „Löschen statt
Sperren“ zu praktizieren. Es heißt dort:
„Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle
Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher
zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des
Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die
Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der
Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem
Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.
Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit
evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine
Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder
nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den
Providern und [dem Bundeskriminalamt] BKA abgeschlossenen Verträgen
über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.“
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag folgte der Maßgabe, dass es sinnvoller
ist, kinderpornographische Inhalte auch im Internet am Ursprungsort zu
entfernen, statt diese dort zu belassen und lediglich den Zugang mittels einer
Sperrinfrastruktur zu erschweren. Inzwischen jedoch werden immer öfter
Stimmen laut, die noch vor Abschluss der vereinbarten Evaluierung der
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen (Notice and Takedown) beides
fordern und für „Löschen und Sperren“ plädieren. Unter Verweis auf eine
vermeintlich unzureichende Wirksamkeit der Löschmaßnahmen haben in
Interviews sowohl der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière (taz,
27. April 2010) als auch der Präsident des BKA, Jörg Ziercke (WELT ON-
LINE, 1. September 2010), „Löschen und Sperren“ eingefordert. Umgekehrt
hat die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
solche erneuten Sperrforderungen kritisiert und auf Missstände in der Umsetzung
von Löschmaßnahmen auf Seiten des BKA hingewiesen (SPIEGEL ONLINE,
15. Juli 2010). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3366 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind im Referat
„Auswertung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“
tätig (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten)?
Im Referat Auswertung des BKA – Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern
und Jugendlichen (Referatsbezeichnung SO 12) – ist ein Personalbestand in
Höhe von 23,3 Vollzeitäquivalenten (Vollzugsbeamte und Tarifbeschäftigte)
eingesetzt.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind in welchen
Referaten ausschließlich mit der Bekämpfung von kinderpornographischen
Inhalten im Internet befasst (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten)?
Im BKA sind im Referat SO 12 die dort eingesetzten Vollzugsbeamten
ausschließlich mit der Bekämpfung von kinder- und jugendpornographischen
Inhalten im Internet sowie damit zusammenhängender Fragen bei der
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen befasst. Die
Vollzugsbeamten werden durch Tarifbeschäftigte bei einzelnen Arbeitsschritten
(z. B. Datenerfassung) unterstützt. Anlassabhängig befasst mit der
Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens sind zudem die Ermittlungsreferate der
Gruppe „Gewalt- und Schwerkriminalität“ und die Zentralstelle für die
anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zur Anzahl der Mitarbeiter wird auf
Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausschließlich innerhalb
des „neuen BKA-Arbeitsschwerpunktes Löschen statt Sperren“ – so die
Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (zitiert
nach SPIEGEL ONLINE, 15. Juli 2010) – tätig (Angaben bitte in
Vollzeitäquivalenten)?
Hierfür ist ein Personalbestand von 6,3 Vollzeitäquivalenten eingesetzt.
4. Welche empirischen Ergebnisse hat das BKA aus den Benachrichtigungs-
und Löschmaßnahmen seit Januar 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt
gewonnen (bitte tabellarisch auflisten nach Monaten sowie Anzahl der
Mitteilungen ins Ausland, Hosting nach Herkunftsland in Prozent, Anzahl der
Verfügbarkeit nach einer Woche, Verfügbarkeit nach einer Woche nach
Herkunftsland in Prozent)?
Monat Gesamt Nach einer Woche noch verfügbar
Januar 104 14 %
Februar 180 51 %
März 159 71 %
April 145 42 %
Mai 155 33 %
Juni 182 65 %
Juli 262 37 %
August 99 14 %
September 121 54 %
Gesamt 1 407 44 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3366Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Server-Standorten und
Verfügbarkeiten ist bei den vorliegenden Angaben noch nicht verlässlich und belastbar
möglich, da diese Parameter stark variieren. Diese erfolgt zum Abschluss des
Evaluierungszeitraums.
5. Wie viele der nach einer Woche weiterhin verfügbaren Webseiten mit
kinderpornographischen Inhalten sind nach jeweils zwei, drei und vier
Wochen nicht mehr verfügbar (bitte tabellarisch auflisten nach Monaten sowie
Anzahl der Verfügbarkeit nach zwei, drei und vier Wochen)?
Die Verfügbarkeit der Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten über den
Zeitraum einer Woche hinaus wird durch das BKA im Rahmen der Evaluierung
nicht erhoben.
6. Wie viele Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten wurden von
Januar 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt durch das BKA selbsttätig,
anlassunabhängig ermittelt?
Die Anzahl der durch das BKA selbst festgestellten Webseiten mit
kinderpornographischen Inhalten wird nicht separat erhoben.
7. Erfolgt die Überprüfung der Löschergebnisse nach Benachrichtigung
durchgehend werktäglich?
Wenn nein, warum nicht?
Das BKA überprüft regelmäßig eine Woche nach erster Mitteilung ins Ausland,
ob die gemeldete Webseite noch verfügbar ist. Ist die Webseite bei der
Nachkontrolle noch verfügbar, erfolgt eine erneute Bitte um Veranlassung der
Löschung an die entsprechende ausländische Dienststelle. Die Festlegung des
Überprüfungsintervalls erfolgte aufgrund der kriminalpolizeilichen
Erfahrungen in diesem Deliktfeld. Anlassbezogen können weitere Überprüfungen
erfolgen. So nimmt das BKA in den Monaten März und August 2010 sowie Januar
2011 zusätzlich für den Zeitraum einer Woche die (werktägliche) Überprüfung
der weiteren Verfügbarkeit ins Ausland gemeldeter kinderpornographischer
Inhalte vor.
8. Erfolgt die Weiterleitung von Benachrichtigungen über den Interpol-Weg
automatisiert oder kommt es auf Interpol-Ebene zu Zeitverzögerungen aus
Erfassungs- und Bearbeitungsgründen?
Wenn Letzteres der Fall ist, wie groß sind diese Zeitdifferenzen
durchschnittlich?
Die Mitteilungen zu kinderpornographischen Webseiten, die das BKA erhält,
gehen fast ausschließlich elektronisch beim BKA ein und werden nahezu
ausnahmslos auf elektronischem Weg (Interpol-Kommunikationsnetz) direkt an
die Strafverfolgungsbehörden im Ausland weitergeleitet, in dem der aufgrund
der Ermittlungen zu vermutende physikalische Ursprung liegt. Dadurch ist
sowohl eine schnelle Informationsübermittlung als auch die schnelle
Weiterbearbeitung der Informationen im Ausland gewährleistet. Es kommt zu keinen
Verzögerungen durch Erfassungen oder Bearbeitungen auf Ebene des Interpol-
Generalsekretariats. Dieses nimmt seine Zuständigkeiten parallel wahr.
Drucksache 17/3366 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz, dass Webseiten mit
kinderpornographischen Inhalten nach Erkenntnissen des BKA vom Juni
2009 bevorzugt auf Servern in Staaten mit geringer Kontrollintensität und
fehlender Gesetzgebung gegen Kinderpornographie – so die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
(Bundestagsdrucksache 16/13347) – bereitgestellt wurden, nun aber (nach den
vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der
Justiz Dr. Max Stadler im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sowie im Unterausschuss Neue Medien bekannt gegebenen ersten
Auswer-tungsergebnissen des BKA für Januar bis Juni 2010) die
Hauptstandorte von Servern mit entsprechenden Angeboten gerade nicht dort,
sondern in Staaten mit einschlägiger Gesetzgebung und Kontrollintensität
wie in den USA, der Russischen Föderation sowie in den EU-
Mitgliedsländern Niederlande, Großbritannien, Schweden und Zypern aufzufinden
sind?
In der in Rede stehenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der FDP-Fraktion wird die Einschätzung des BKA mitgeteilt, dass die
Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bevorzugt über Server in Staaten mit
geringer Kontrollintensität und fehlender Gesetzgebung gegen
Kinderpornographie erfolgt. Zugleich wird auch ausgesagt, dass Serverstandorte existieren, auf
die diese Kriterien nicht zutreffen. Ob sich die Einschätzung des BKA im
Rahmen der Evaluierung bestätigt, kann – wie bereits zu Frage 4 ausgeführt – erst
nach Abschluss der Evaluierungsphase beurteilt werden.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 27
Die Veranlassung und Durchsetzung der Löschung von Webseiten sowie die
Ermittlung der Verantwortlichen für die Webseiten obliegt nach
völkerrechtlichen Grundsätzen dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Webseiten auf
Servern gespeichert sind. Der deutschen Polizei und dem BKA stehen in diesem
Zusammenhang keine eigenen Befugnisse in dem jeweiligen Staat zur
Verfügung. Insofern ist der deutsche Staat bei der Umsetzung von
Löschungsersuchen abhängig vom Handeln der staatlichen Stellen und der Provider im
benachrichtigten Staat. Das BKA nimmt somit keine Löschmaßnahmen von
Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern vor,
sondern informiert die dort jeweils zuständigen Behörden.
Hinweise auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten werden – über
INTERPOL – den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes übermittelt, in
dem diese Inhalte physikalisch gehostet sind. Alle Staaten der EU sind über die
entsprechenden polizeilichen Gremien durch das BKA sensibilisiert und auf
dieses Vorgehen hingewiesen worden.
10. Worin bestehen die Schwierigkeiten in der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in den USA konkret und
im Einzelnen?
Die USA erhalten ca. 120 000 Hinweise auf Kinder- bzw. Jugendpornographie
im Internet pro Jahr. Meldungen zu Webseiten mit kinder- oder
jugendpornographischen Inhalten werden in den USA zentral durch das National Center for
Missing and Exploited Children (NCMEC) bearbeitet. Nach Erkenntnissen des
BKA schickt das NCMEC nach entsprechender Prüfung/Bewertung Listen von
Internetadressen mit kinder-/jugendpornographischen Inhalten an die Provider
und ersucht um deren Löschung. Welche konkreten Maßnahmen die Provider
daraufhin treffen, wird dem NCMEC in der Regel nicht zurückgemeldet. Die
sowohl quantitative als auch qualitative Situation bezüglich der Provider in den
USA ist dabei nicht mit der in Deutschland zu vergleichen. In den USA sind
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3366nach Informationen des BKA ca. 15 000 Internet-Provider tätig; die Ermittlung
des und die Kontaktaufnahme mit dem jeweils verantwortlichen Provider kann
im Einzelfall Zeit in Anspruch nehmen.
11. Aus welchen Gründen erwiesen sich die zwischen dem BKA und den
Strafverfolgungsbehörden in den USA im Deliktsbereich
Kinderpornographie bestehende enge Kooperation auf polizeilicher Ebene und das in
Abstimmung mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden eingeführte
spezielle Verfahren der Hinweisweitergabe, das auch von den US-
amerikanischen Strafverfolgungsbehörden selbst genutzt wird und im Juni 2009
keinen zusätzlichen Gesprächsbedarf mit der US-Administration
erforderlich machte – so die Bundesregierung in ihrer seinerzeitigen Antwort
auf die o. g. Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache
16/13347) –, in der ersten Jahreshälfte 2010 als nicht effektiv?
Das BKA steht seit dem Bekanntwerden der Phänomens
(kinderpornographische Webseiten im WorldWideWeb) mit den für die Strafverfolgung
zuständigen Behörden in den USA (FBI und US Customs) in engem Kontakt und
sucht seitdem fortlaufend nach Verbesserungs- und
Beschleunigungsmöglichkeiten. In den USA gilt es dabei, die eigens für die Bekämpfung dieses
Phänomens eingerichtete Organisation NCMEC in die Diskussion und vor allem in
die Abläufe einzubeziehen. NCMEC ist neben anderen Aufgaben und
Funktionen eine zentrale Hotline zur Meldung kinderpornographischer Inhalte im
Internet. Zu diesem Zwecke unterhält NCMEC eine Datenbank (CyberTipline).
In dieser Datenbank werden die Hinweise online erfasst. NCMEC ist der
Vertreter der USA im internationalen Dachverband der Internethotlines (Inhope).
Während im Dialog mit den US-Behörden Mitte 2009 der Strafverfolgung der
Vorrang eingeräumt wurde und die Hinweise auf kinderpornographische
Webseiten deshalb nur über das technische Interpol-Kommunikationsnetz zunächst
an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden geleitet wurden, hat sich das
BKA im Lauf der weiteren Erörterungen mit den USA entschieden, die
Hinweise parallel auch unmittelbar an NCMEC zu melden, um Aspekte der
Gefahrenabwehr und Prävention stärker in den Vordergrund zu stellen. Ein
Effizienzverlust war zwischenzeitlich nicht eingetreten, da auch die
Strafverfolgungsbehörden die deutschen Hinweise unverzüglich an NCMEC weiterleiten bzw.
in die CyberTipline einstellen.
12. Welche Möglichkeiten und Vereinbarungen zu einem verbesserten
grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie wurden in
Gesprächen des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière mit US-
Regierungsvertretern Ende April 2010 in den USA konkret erörtert bzw.
getroffen?
Der Bundesminister des Innern hat bei seinen Gesprächen mit US-
Regierungsvertretern Ende April 2010 nachdrücklich darum geworben, insbesondere die
auf Löschung der kinderpornographischen Webseiten gerichtete
Zusammenarbeit weiter zu verbessern.
Drucksache 17/3366 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Welche Möglichkeiten und Vereinbarungen zu einem verbesserten
grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie wurden in
Gesprächen von BKA-Präsident Jörg Ziercke mit dem FBI und Vertretern der
zentralen Internetbeschwerdestelle National Center for Missing &
Exploited Children (NCMEC) Anfang Mai 2010 in den USA konkret
erörtert bzw. getroffen?
Im Rahmen des Besuchs des Präsidenten des BKA beim NCMEC wurde als
Zeichen des intensivierten Engagements der Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung zwischen dem BKA und dem NCMEC vereinbart, die eine
formale Absichtserklärung für die zukünftige Zusammenarbeit darstellt. Die
Vereinbarung sieht u. a. vor, dass dem BKA durch das NCMEC dortige
Erkenntnisse zu im Ausland gehosteten kinderpornographischen Internetseiten zur
Verfügung gestellt werden.
14. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in der Russischen
Föderation konkret und im Einzelnen?
Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der
Evaluierung können die Ergebnisse im Hinblick auf spezifische Probleme in
einzelnen Staaten ausgewertet werden.
15. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit der Russischen Föderation haben die
Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Seit Oktober 2009 richtet das BKA alle Vorgänge, die einen Bezug zu
Kinderpornographie in der Russischen Föderation aufweisen, an eine spezielle
Dienststelle im dortigen Innenministerium, so dass diese Vorgänge direkt an die
zuständige Stelle gelangen.
16. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat
Niederlande konkret und im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
17. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit den Niederlanden haben die
Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Das BKA plant – soweit noch nicht geschehen – Dienstreisen bzw.
Kontaktaufnahmen mit den ausländischen Partnern. Bei diesen Maßnahmen soll für eine
noch intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornographie
im Internet geworben werden.
18. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat
Großbritannien konkret und im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/336619. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Großbritannien haben die
Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat
Schweden konkret und im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
21. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Schweden haben die
Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
22. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat
Zypern konkret und im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
23. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Zypern haben die Bundesregierung
und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
24. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in Kanada konkret und
im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
25. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Kanada haben die Bundesregierung
und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
26. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von
Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in der Ukraine konkret
und im Einzelnen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Drucksache 17/3366 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden
Vorgehen gegen Kinderpornographie mit der Ukraine haben die
Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
28. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass der am 17. Februar 2010
im Erlass des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung des
Zugangserschwerungsgesetzes vorgesehene zusätzliche
Benachrichtigungsweg über die von den Selbstregulierungskräften der
Internetwirtschaft betriebenen Internetbeschwerdestellen vom BKA erst seit Juni
2010 auch über INHOPE beschritten wird?
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte intensivierte Kooperation der
Polizeibehörden mit den „Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft“ bedingte
einen Abstimmungsprozess. In Besprechungen des BKA mit den deutschen
Beschwerdestellen und INHOPE-Mitgliedern jugendschutz.net, Freiwillige
Selbstkontrolle Multimedia (FSM e. V.) und dem Verband der deutschen
Internetwirtschaft (eco e. V.) sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien (BPjM), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden rechtliche und organisatorische
Fragestellungen erörtert, um die Verfahrensweise zur Weiterleitung der Hinweise des
BKA an die Beschwerdestellen festzulegen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsmeldung des Verbands der
deutschen Internetwirtschaft eco vom 1. September 2010, nach der im
ersten Halbjahr 2010 von den auf in- und ausländischen Servern
gehosteten kinderpornographischen Inhalten über Benachrichtigungs- und
Löschmaßnahmen der Internetbeschwerdestellen 98 Prozent innerhalb
einer Woche gelöscht werden konnten, vor dem Hintergrund der
gegenläufigen Aussage von BKA-Präsident Jörg Ziercke (WELT ONLINE,
1. September 2010), dass es auch INHOPE nicht gelinge, durch eine
direkte Kontaktaufnahme mit den Providern eine höhere Löschquote als
das BKA zu erreichen?
Eine vergleichende Bewertung der Mitteilungen des Branchenverbandes eco
und der statistischen Erhebung des BKA kann mangels Vergleichbarkeit der
jeweiligen Statistikdaten nicht erfolgen.
30. Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem BKA und
den von den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft betriebenen
Internetbeschwerdestellen generell für ausreichend oder sieht sie
weiteren Harmonisierungsbedarf?
Die Bundesregierung überprüft ständig Möglichkeiten zu Verbesserungen bei
den Löschungsbemühungen. Diese Frage wird im Übrigen Gegenstand der
nach Ablauf der Evaluierungsphase erfolgenden, ergebnisoffenen
Neubewertung sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/336631. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung grundlegende
Unterschiede in der Bekämpfung gehosteter kinderpornographischer Inhalte
und der Bekämpfung betrügerischer Phishing Websites im Falle von
Banken, denen es nach einer Studie der Universität Cambridge (Tyler Moore/
Richard Clayton, The Impact of Incentives on Notice and Take-down,
2008) durchschnittlich binnen weniger Stunden gelingt, diese weltweit
löschen zu lassen?
Kinderpornographische Inhalte auf deutschen Servern werden nach
Bekanntwerden bei den Ermittlungsbehörden in der Regel binnen Tagesfrist durch die
Provider gelöscht. Kinderpornographische Inhalte auf Servern im Ausland sind
dort nach hiesigen Erfahrungswerten unterschiedlich lange aufrufbar. Die in der
Studie der Universität Cambridge genannte „durchschnittliche Lebensdauer“
kinderpornographischer Webseiten von 719 Stunden (fast 30 Tage) kann aus
den hiesigen Erfahrungswerten nicht bestätigt werden. Hinsichtlich der
Löschdauer von Phishingseiten kann seitens des BKA keine belastbare Aussage
getroffen werden. Entsprechende Zahlen oder Statistiken liegen hier nicht vor.
32. Welche Technologien im Einzelnen sind gemeint, wenn BKA-Präsident
Jörg Ziercke davon spricht, es gebe die „Möglichkeit, den tatsächlichen
Speicherort [von gehosteten kinderpornographischen Inhalten]
informationstechnisch abzuschotten“ (WELT ONLINE, 1. September 2010)?
Auf konkrete Technologien zur informationstechnischen Abschottung von im
Internet gehosteten kinderpornographischen Inhalten oder der Verschleierung
des tatsächlichen Speicherortes wird aus kriminaltaktischen Gründen nicht
näher eingegangen.
33. Welche Erkenntnisse über das Ausmaß und die Verbreitung
kinderpornographischer Inhalte mittels informationstechnisch abgeschotteter
Speicherorte besitzt die Bundesregierung?
Dem BKA ist bekannt, dass Kinderpornographie auch über
informationstechnisch abgeschottete/verschleierte Speicherorte verbreitet wird. Deren Anzahl
kann jedoch nicht eingeschätzt werden.
34. Welche Erkenntnisse über das Ausmaß und die Verbreitung solcher
Inhalte via Fast Flux Hosting über Botnetze besitzt die Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen keine speziellen oder gar statistischen
Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang kinderpornographische Inhalte unter
Nutzung der speziellen „Fast-Flux“-Methode innerhalb von Botnetzen gehostet
oder verbreitet wurden.
35. Welche Folgen für kompromittierte Clients hätte die Anwendung von auf
dem Domain Name System aufsetzenden Internetsperren (DNS-Sperren),
wie sie das Zugangserschwerungsgesetz vorsieht, im Falle von über Fast-
Flux-Netze gehosteten kinderpornographischen Inhalten?
Fast-Flux ist eine Technik, um zu einem Domainnamen eine Vielzahl von IP-
Adressen zuzuordnen. Der Domainname hat dabei für die Besitzer der
kompromittierten Clients keinerlei Bedeutung, sondern lediglich für den Anbieter
kompromittierter Inhalte. Eine DNS-Sperre würde bei Fast-Flux-Netzen zielgerich-
Drucksache 17/3366 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetet die Erreichbarkeit der Domain verhindern, unter der die illegalen Inhalte
angeboten werden. Die Inhalte selbst bleiben aber unter Umgehung der DNS-
Sperre erreichbar.
36. Welche Maßnahmen betrachtet die Bundesregierung im Falle von über
Fast- Flux-Netze sowie von über weitere informationstechnisch
abgeschottete Speicherorte gehosteten kinderpornographischen Inhalten als
praktikabel, und wie begründet sie dies?
Auf die Antwort zu den Fragen 32 und 35 wird verwiesen.
37. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf den im
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung
von Kindern sowie der Kinderpornografie (KOM(2010) 94 endg.)
angelegten Vorschlag einer europaweiten Einführung von Internetsperren?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Regelung ein, die es den
Mitgliedstaaten freistellt, ob Sperrmaßnahmen eingesetzt werden oder nicht.
38. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf den von der
Multidisziplinären Gruppe „Organisierte Kriminalität“ (MDG)
vorgelegten Aktionsplan für die Umsetzung der konzertierten Strategie zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität (Dok. 5957/1/10/REV 1 ENFOPOL 32
CRIMORG 22 Anlage) zur Entwicklung und Fortführung eines
Filtersystems gegen kinderpornographische Inhalte im Rahmen des CIRCAMP
(Cospol Internet Related Child Abuse Material Project)?
Die Meinungsbildung hierzu hängt vom Ergebnis der im Koalitionsvertrag
vereinbarten, ergebnisoffenen Neubewertung nach Abschluss der
Evaluierungsphase ab.
39. Inwieweit ist das BKA organisatorisch und personell in das von
EUROPOL und Interpol unterstützte CIRCAMP-Netzwerk zur
Einführung des Filtersystems Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter
(CSAADF) eingebunden, das analog zum Zugangserschwerungsgesetz
ebenfalls Access-Sperren mittels Stoppschildern vorsieht?
Das BKA ist seit August 2009 Mitglied im COSPOL-Projekt „CIRCAMP“.
40. Zu welchem Ergebnis gelangte die Bundesregierung bei Prüfung der
Frage, ob die zwischen BKA und Providern abgeschlossenen Verträge
gekündigt werden (siehe Bundestagsdrucksache 17/313) bzw. wurden
alle Verträge inzwischen gekündigt?
Soweit die Verträge nicht ohnehin wegen des Inkrafttretens des
Zugangserschwerungsgesetzes außer Kraft getreten sind, wurden diese sämtlich
gekündigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/336641. Wann genau endet die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einjahresfrist und
beginnt die Evaluierung in Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit des
verfolgten Grundsatzes „Löschen statt Sperren“?
Eine Festlegung der Bundesregierung auf einen konkreten Termin ist noch
nicht erfolgt.
42. Durch wen wird die Evaluierung erfolgen oder ist geplant, die
Evaluierung in Form einer wissenschaftlich unabhängigen Studie
auszuschreiben?
Über die weitere Ausgestaltung der Evaluierung der Löschung
kinderpornographischer Internetinhalte werden die in der Bundesregierung zuständigen
Ressorts (BMFSFJ, BMJ, und BMI) auf der Grundlage der dazu enthaltenen
Aussagen im Koalitionsvertrag noch entscheiden.
43. In welcher Ressortzuständigkeit werden die Evaluierung und die
Erstellung von Evaluierungskriterien erfolgen?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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