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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sachstand "Löschen statt Sperren"

Zahl der im BKA zur Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern und Kinderpornographie eingesetzten Mitarbeiter, empirische Ergebnisse und Schwierigkeiten in der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen mit anderen Ländern, divergierende Meldungen über erfolgreiche Löschungen kinderpornographischer Inhalte, Technologien im einzelnen, EU-Richtlinienentwurf zur Einführung europaweiter Internetsperren, Aktionsplan zur Entwicklung eines Filtersystems und Einbindung des BKA in dieses System, Evaluierung der Wirksamkeit von &quot;Löschen statt Sperren&quot;<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/316404. 10. 2010

Sachstand „Löschen statt Sperren“

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktionen der CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Internetsperren zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen nicht anzuwenden und stattdessen zunächst für ein Jahr den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ zu praktizieren.

Es heißt dort:

  • Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.
  • Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und [dem Bundeskriminalamt] BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag folgte der Maßgabe, dass es sinnvoller ist, kinderpornographische Inhalte auch im Internet am Ursprungsort zu entfernen, statt diese dort zu belassen und lediglich den Zugang mittels einer Sperrinfrastruktur zu erschweren.

Inzwischen jedoch werden immer öfter Stimmen laut, die noch vor Abschluss der vereinbarten Evaluierung der Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen (Notice and Takedown) beides fordern und für „Löschen und Sperren“ plädieren. Unter Verweis auf eine vermeintlich unzureichende Wirksamkeit der Löschmaßnahmen haben in Interviews sowohl der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière (taz, 27. April 2010) als auch der Präsident des BKA, Jörg Ziercke (WELT ONLINE, 1. September 2010), „Löschen und Sperren“ eingefordert. Umgekehrt hat die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, solche erneuten Sperrforderungen kritisiert und auf Missstände in der Umsetzung von Löschmaßnahmen auf Seiten des BKA hingewiesen (SPIEGEL ONLINE, 15. Juli 2010).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind im Referat „Auswertung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ tätig (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten)?

2

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind in welchen Referaten ausschließlich mit der Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet befasst (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten)?

3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausschließlich innerhalb des „neuen BKA-Arbeitsschwerpunktes Löschen statt Sperren“ – so die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (zitiert nach SPIEGEL ONLINE, 15. Juli 2010) – tätig (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten)?

4

Welche empirischen Ergebnisse hat das BKA aus den Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen seit Januar 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt gewonnen (bitte tabellarisch auflisten nach Monaten sowie Anzahl der Mitteilungen ins Ausland, Hosting nach Herkunftsland in Prozent, Anzahl der Verfügbarkeit nach einer Woche, Verfügbarkeit nach einer Woche nach Herkunftsland in Prozent)?

5

Wie viele der nach einer Woche weiterhin verfügbaren Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten sind nach jeweils zwei, drei und vier Wochen nicht mehr verfügbar (bitte tabellarisch auflisten nach Monaten sowie Anzahl der Verfügbarkeit nach zwei, drei und vier Wochen)?

6

Wie viele Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten wurden von Januar 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt durch das BKA selbsttätig, anlassunabhängig ermittelt?

7

Erfolgt die Überprüfung der Löschergebnisse nach Benachrichtigung durchgehend werktäglich?

Wenn nein, warum nicht?

8

Erfolgt die Weiterleitung von Benachrichtigungen über den Interpol-Weg automatisiert oder kommt es auf Interpol-Ebene zu Zeitverzögerungen aus Erfassungs- und Bearbeitungsgründen?

Wenn Letzteres der Fall ist, wie groß sind diese Zeitdifferenzen durchschnittlich?

9

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz, dass Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten nach Erkenntnissen des BKA vom Juni 2009 bevorzugt auf Servern in Staaten mit geringer Kontrollintensität und fehlender Gesetzgebung gegen Kinderpornographie – so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/13347) – bereitgestellt wurden, nun aber (nach den vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz Dr. Max Stadler im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Unterausschuss Neue Medien bekannt gegebenen ersten Auswertungsergebnissen des BKA für Januar bis Juni 2010) die Hauptstandorte von Servern mit entsprechenden Angeboten gerade nicht dort, sondern in Staaten mit einschlägiger Gesetzgebung und Kontrollintensität wie in den USA, der Russischen Föderation sowie in den EU-Mitgliedsländern Niederlande, Großbritannien, Schweden und Zypern aufzufinden sind?

10

Worin bestehen die Schwierigkeiten in der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in den USA konkret und im Einzelnen?

11

Aus welchen Gründen erwiesen sich die zwischen dem BKA und den Strafverfolgungsbehörden in den USA im Deliktsbereich Kinderpornographie bestehende enge Kooperation auf polizeilicher Ebene und das in Abstimmung mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden eingeführte spezielle Verfahren der Hinweisweitergabe, das auch von den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden selbst genutzt wird und im Juni 2009 keinen zusätzlichen Gesprächsbedarf mit der US-Administration erforderlich machte – so die Bundesregierung in ihrer seinerzeitigen Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/13347) –, in der ersten Jahreshälfte 2010 als nicht effektiv?

12

Welche Möglichkeiten und Vereinbarungen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie wurden in Gesprächen des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière mit US-Regierungsvertretern Ende April 2010 in den USA konkret erörtert bzw. getroffen?

13

Welche Möglichkeiten und Vereinbarungen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie wurden in Gesprächen von BKA-Präsident Jörg Ziercke mit dem FBI und Vertretern der zentralen Internetbeschwerdestelle National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) Anfang Mai 2010 in den USA konkret erörtert bzw. getroffen?

14

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in der Russischen Föderation konkret und im Einzelnen?

15

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit der Russischen Föderation haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

16

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat Niederlande konkret und im Einzelnen?

17

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit den Niederlanden haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

18

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat Großbritannien konkret und im Einzelnen?

19

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Großbritannien haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

20

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat Schweden konkret und im Einzelnen?

21

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Schweden haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

22

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA im EU-Mitgliedstaat Zypern konkret und im Einzelnen?

23

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Zypern haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

24

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in Kanada konkret und im Einzelnen?

25

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit Kanada haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

26

Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA in der Ukraine konkret und im Einzelnen?

27

Welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie mit der Ukraine haben die Bundesregierung und das BKA ergriffen oder planen sie zu ergreifen?

28

Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass der am 17. Februar 2010 im Erlass des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes vorgesehene zusätzliche Benachrichtigungsweg über die von den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft betriebenen Internetbeschwerdestellen vom BKA erst seit Juni 2010 auch über INHOPE beschritten wird?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsmeldung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco vom 1. September 2010, nach der im ersten Halbjahr 2010 von den auf in- und ausländischen Servern gehosteten kinderpornographischen Inhalten über Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen der Internetbeschwerdestellen 98 Prozent innerhalb einer Woche gelöscht werden konnten, vor dem Hintergrund der gegenläufigen Aussage von BKA-Präsident Jörg Ziercke (WELT ONLINE, 1. September 2010), dass es auch INHOPE nicht gelinge, durch eine direkte Kontaktaufnahme mit den Providern eine höhere Löschquote als das BKA zu erreichen?

30

Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem BKA und den von den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft betriebenen Internetbeschwerdestellen generell für ausreichend oder sieht sie weiteren Harmonisierungsbedarf?

31

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung grundlegende Unterschiede in der Bekämpfung gehosteter kinderpornographischer Inhalte und der Bekämpfung betrügerischer Phishing Websites im Falle von Banken, denen es nach einer Studie der Universität Cambridge (Tyler Moore/ Richard Clayton, The Impact of Incentives on Notice and Take-down, 2008) durchschnittlich binnen weniger Stunden gelingt, diese weltweit löschen zu lassen?

32

Welche Technologien im Einzelnen sind gemeint, wenn BKA-Präsident Jörg Ziercke davon spricht, es gebe die „Möglichkeit, den tatsächlichen Speicherort [von gehosteten kinderpornographischen Inhalten] informationstechnisch abzuschotten“ (WELT ONLINE, 1. September 2010)?

33

Welche Erkenntnisse über das Ausmaß und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte mittels informationstechnisch abgeschotteter Speicherorte besitzt die Bundesregierung?

34

Welche Erkenntnisse über das Ausmaß und die Verbreitung solcher Inhalte via Fast Flux Hosting über Botnetze besitzt die Bundesregierung?

35

Welche Folgen für kompromittierte Clients hätte die Anwendung von auf dem Domain Name System aufsetzenden Internetsperren (DNS-Sperren), wie sie das Zugangserschwerungsgesetz vorsieht, im Falle von über Fast-Flux-Netze gehosteten kinderpornographischen Inhalten?

36

Welche Maßnahmen betrachtet die Bundesregierung im Falle von über Fast-Flux-Netze sowie von über weitere informationstechnisch abgeschottete Speicherorte gehosteten kinderpornographischen Inhalten als praktikabel, und wie begründet sie dies?

37

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf den im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (KOM(2010) 94 endg.) angelegten Vorschlag einer europaweiten Einführung von Internetsperren?

38

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf den von der Multidisziplinären Gruppe „Organisierte Kriminalität“ (MDG) vorgelegten Aktionsplan für die Umsetzung der konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (Dok. 5957/1/10/REV 1 ENFOPOL 32 CRIMORG 22 Anlage) zur Entwicklung und Fortführung eines Filtersystems gegen kinderpornographische Inhalte im Rahmen des CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abuse Material Project)?

39

Inwieweit ist das BKA organisatorisch und personell in das von EUROPOL und Interpol unterstützte CIRCAMP-Netzwerk zur Einführung des Filtersystems Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter (CSAADF) eingebunden, das analog zum Zugangserschwerungsgesetz ebenfalls Access-Sperren mittels Stoppschildern vorsieht?

40

Zu welchem Ergebnis gelangte die Bundesregierung bei Prüfung der Frage, ob die zwischen BKA und Providern abgeschlossenen Verträge gekündigt werden (siehe Bundestagsdrucksache 17/313) bzw. wurden alle Verträge inzwischen gekündigt?

41

Wann genau endet die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einjahresfrist und beginnt die Evaluierung in Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit des verfolgten Grundsatzes „Löschen statt Sperren“?

42

Durch wen wird die Evaluierung erfolgen oder ist geplant, die Evaluierung in Form einer wissenschaftlich unabhängigen Studie auszuschreiben?

43

In welcher Ressortzuständigkeit werden die Evaluierung und die Erstellung von Evaluierungskriterien erfolgen?

Berlin, den 4. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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