[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5975 –
Verbot von Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal im Meer und Brackwasser
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Dezember 2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei
neben einer Ausweitung der berufsfischereilichen Schonzeit für den
Europäischen Aal (Anguilla anguilla) von drei Monaten auf sechs Monate auch ein
generelles Anlandungsverbot für die Freizeitfischerei auf Aal mit
Geltungsbereich für die Nord- und Ostsee einschließlich Brackwasser wie
Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer für Deutschland beschlossen (
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0194&
from=EN). Weiterhin verpflichteten sich 16 Mitgliedstaaten, darunter auch
Deutschland, in einer „Gemeinsamen Erklärung zur verstärkten
Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“ mit der Kommission dazu, alsbald
ihre internen Aalfischereimaßnahmen mit gleicher Wirkung anzuwenden, wie
sie in der Verordnung (EU) 2023/194 über die Fangmöglichkeiten vereinbart
wurden, sollten die nationalen Aalbewirtschaftungspläne ihre eigenen Ziele in
Bezug auf die fischereiliche Sterblichkeit und die Abwanderung der Biomasse
nicht erreichen (data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5374-2023-ADD-
1-REV-1/de/pdf). Sollte demnach das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) zu dem Schluss gelangen, dass die nationalen Ziele
der Aalmanagementpläne verfehlt bzw. nicht erreicht wurden, könnte diese
Zusatzvereinbarung künftig auch Entnahmeverbote in deutschen
Binnengewässern für die Angelfischerei nach sich ziehen. Aber auch die Untersagung
des Aalbesatzes durch Angelvereine und Fischer könnte bei entsprechender
wissenschaftlicher Einordnung der bisherigen Besatzpraktiken umgesetzt
werden. So werden die unterzeichnenden Mitgliedstaaten dazu angehalten, die
derzeitigen Verfahren der Bestandsaufstockung zu validieren, um
sicherzustellen, dass nur zur Bestandserholung beitragende Erhaltungsmaßnahmen des
Europäischen Aals angewendet werden (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6381
20. Wahlperiode 11.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Was war ausschlaggebend dafür, dass das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft neben 15 weiteren Mitgliedstaaten den
Vorschlag der EU-Kommission für eine Gemeinschaftliche Erklärung zur
Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals nachweislich
unterstützt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals wurde von der
Weltnaturschutzunion (IUCN) als vom Aussterben bedroht eingestuft. Bei den Maßnahmen zur
Erholung des Aals wurden trotz der Umsetzung der Verordnung (EG)
Nr. 1100/2007 des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands
des Europäischen Aals insgesamt noch keine durchgreifenden Fortschritte
verzeichnet. Es besteht die Notwendigkeit, gegebenenfalls noch weitere
Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Schutz des Europäischen Aals zu
erreichen. Dabei besteht Einigkeit darin, dass derartige Fortschritte nur bei einem
ganzheitlichen Ansatz zu erzielen sind, der die verschiedenen
Mortalitätsfaktoren für den Aal berücksichtigt. Dieser ganzheitliche Ansatz kommt in der
gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb alle übrigen Mitgliedstaaten in
Frage 1 sich gegen die Gemeinschaftliche Erklärung zur
Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals positioniert haben?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen vor, dass sich diese Mitgliedstaaten
gegen die Absichtserklärung positioniert haben?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung, obwohl sie
Ratsmitglied ist, keine Auskunft darüber geben?
Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Motivation anderer Mitgliedstaaten zu ihrem
Stimmverhalten zu dieser Erklärung nicht bekannt.
3. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die fischereirechtliche
Verfügungsgewalt in deutschen Brackgewässern wie dem Bodden oder in
Mündungsbereichen von Flüssen?
Die fischereirechtliche Verfügungsgewalt in deutschen Brackgewässern liegt in
der Zuständigkeit der Länder.
4. Welche Behörde wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
fischereirechtliche Hoheitsgewalt für die Umsetzung der Verbote der
Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal in deutschen Brackgewässern wie dem
Bodden, in Mündungsgewässern, in Küstenlagunen und in
Übergangsgewässern ausüben?
Die Festlegung der zuständigen Behörde zur Ausübung der fischereirechtlichen
Hoheitsgewalt obliegt dem jeweils zuständigen Land.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel Bestandsbiomasse des
Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 von Freizeitanglern
in ausgewiesenen Unionsgewässern gefangen wurden?
a) Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des
Europäischen Aals, und gibt es Konzentrationspunkte für die Entnahmen?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben
machen?
Die Fragen 5 bis 5b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf differenzierte Fangdaten anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
sofern diese in entsprechender Form vorliegen, hat die Bundesregierung keinen
umfassenden Zugriff, so dass eine belastbare Darstellung der Gesamtfänge in
Unionsgewässern nicht möglich ist.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Bestandsbiomasse des
Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 von Freizeitanglern in
deutschen Brackwasserzonen wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen
und anderen Übergangsgewässern angelandet wurde?
a) Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Entnahmen durch die
Angelfischerei?
b) Wenn nein, warum hat das BMEL einer Ausweitung des
Aalfangverbotes auf die abgefragten Gewässerbereiche zugestimmt?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fangdaten der Freizeitfischerei werden von den Ländern erhoben bzw.
geschätzt. Diese Daten liegen bis einschließlich 2019 vor. Allerdings gibt es
lediglich in den Aaleinzugsgebieten Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene eine
Differenzierung zwischen den Fängen in Binnen- und in Küstengewässern. Im
Zeitraum 2007 bis 2019 wurden in den Küstengewässern dieser drei Gebiete
laut Angaben der Länder insgesamt ca. 310 Tonnen Aal durch die
Freizeitfischerei gefangen.
Auf Grundlage der von den Bundesländern bereitgestellten Daten bzw.
Schätzungen lag die jährliche Gesamtentnahme von Aal durch die Freizeitfischerei in
Küstengewässern der Aaleinzugsgebiete Eider, Schlei/Trave und Warnow/
Peene zwischen 2007 und 2019 zwischen ca. 22 und ca. 29 Tonnen.
Etwaige Aalfänge der Freizeitfischerei in Übergangsgewässern der oben
genannten Aaleinzugsgebiete sowie Fänge in Küstengewässern der
Flussgebietseinheiten Ems, Elbe, Oder und Weser sind hier nicht enthalten, da für diese
Gewässer keine nach Küsten- und Binnengewässern getrennten Schätzungen
der Fangzahlen vorliegen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Bestandsbiomasse des
Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 durch die Berufsfischerei
in ausgewiesenen Unionsgewässern insgesamt angelandet wurde?
a) Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des
Europäischen Aals in Unionsgewässern, und gibt es
Konzentrationspunkte für die Entnahmen (bitte nach den jeweiligen maritimen
Gewässerabschnitten, die unter das gemeinschaftliche EU-Recht fallen, und
den für diese Fischerei zuständigen Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben
machen?
Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf differenzierte Fangdaten anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
sofern diese in entsprechender Form vorliegen, hat die Bundesregierung keinen
umfassenden Zugriff, so dass eine belastbare Darstellung der Gesamtfänge in
Unionsgewässern nicht möglich ist.
8. In welcher Höhe belaufen sich – wenn der Bundesregierung bekannt –
die Verluste der Bestandsbiomasse des Europäischen Aals durch die
Freizeitfischerei in den Jahren 2007 bis 2022 in deutschen Binnen- und
Übergangsgewässern?
Laut Schätzungen der Länder belief sich der Gesamtfang von Aalen in
deutschen Binnengewässern durch die Freizeitfischerei in den Jahren 2007 bis 2019
auf ca. 3 415 Tonnen. Die jährlichen Fangmengen liegen zwischen ca. 238 und
ca. 350 Tonnen. Für die Jahre 2020 bis 2022 liegen noch keine Daten vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel Bestandsbiomasse des
Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 durch die
kommerzielle Fischerei in deutschen Binnen- und Übergangsgewässern angelandet
wurde?
a) Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des
Europäischen Aals in den genannten Gewässern?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben
machen?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fangdaten der kommerziellen Fischerei für Aal in Binnen- und
Küstengewässern werden von den Ländern erhoben. Diese Daten liegen bis
einschließlich 2019 vor. Demnach wurden im Zeitraum zwischen 2007 und 2019
insgesamt ca. 2 800 Tonnen Aal durch die kommerzielle Fischerei angelandet.
Laut Zahlen der Länder belief sich der Gesamtfang von Aalen in deutschen
Binnen- und Übergangsgewässern durch die kommerzielle Fischerei in den
Jahren 2007 bis 2019 auf ca. 2 800 Tonnen. Die jährlichen Fangmengen lagen
in diesem Zeitraum zwischen ca. 85 und ca. 314 Tonnen.
10. Wie viele Blankaale sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum von 2007 bis 2022 aus deutschen Binnen- und
Übergangsgewässern abgewandert?
Die Abwanderungsmenge von Blankaalen aus deutschen Gewässern wird von
den Ländern ermittelt. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten
unterscheiden nicht nach Habitat, sodass darin neben der Abwanderung aus den
Binnengewässern auch die geschätzten Abwanderungsmengen aus Übergangs- und
Küstengewässern enthalten sind. Laut Schätzungen der Länder sind im
Zeitraum von 2007 bis 2019 insgesamt 63 482 Tonnen Blankaale aus deutschen
Gewässern (Binnen-, Übergangs- und Küstengewässer) abgewandert. Für den
Zeitraum 2017 bis 2019 wurde eine durchschnittliche jährliche Abwanderung
von 3 877 Tonnen Aal aus deutschen Gewässern (Binnen-, Übergangs- und
Küstengewässer) ermittelt.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand des
Europäischen Aals in deutschen Binnen- und Übergangsgewässern seit dem
Jahr 2007 bis 2022 insgesamt entwickelt?
Daten zur Höhe der Aalvorkommen in deutschen Gewässern liegen nicht vor.
Anhand der geschätzten jährlichen Abwanderungsmenge von Blankaalen lässt
sich aber ein Rückschluss auf die Entwicklung des Aalbestandes in deutschen
Gewässern ziehen. Laut den vorliegenden Angaben der Länder ist die
Blankaalabwanderung aus deutschen Gewässern (Binnen-, Übergangs- und
Küstengewässer) zwischen 2007 und 2019 um 38 Prozent von 6 385 Tonnen auf
3 981 Tonnen zurückgegangen.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der Bestand des
Europäischen Aals in den Binnen- und Übergangsgewässern anderer EU-
Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 bis 2022 entwickelt hat?
a) Wenn ja, hoch ist die Biomasse der Tiere in den einzelnen
Mitgliedstaaten?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben
machen?
Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten zur Abundanz von Gelbaalen werden für Aalbewirtschaftungseinheiten
erhoben, welche nicht notwendigerweise alle Gewässertypen einschließen,
weshalb diese Zeitserien nur ein unvollständiges Bild abgeben.
Auf Basis erster, vorbehaltlicher Analysen des Internationalen Rates für
Meeresforschung (ICES) zur relativen Abundanz von Gelbaalen gibt es insgesamt
einen Rückgang in Binnen- und Übergangsgewässern der berichtenden
Mitgliedstaaten, jedoch keine belastbaren Daten zur Gelbaalbiomasse in den
einzelnen Mitgliedstaaten nach Habitat getrennt.
13. Wie hoch ist nach Wissen der Bundesregierung der jährliche Verlust von
Biomasse des Europäischen Aals in Deutschland, der durch Prädatoren
verursacht wird?
Der jährliche Verlust von Biomasse des Europäischen Aals durch den
Kormoran wurde für den Zeitraum von 2005 bis 2016 in Deutschland auf
durchschnittlich 230 Tonnen geschätzt. Verluste durch andere in ihrer Häufigkeit
zunehmende Prädatoren, wie Otter oder Kegelrobbe, sind aufgrund fehlender
Basisdaten nicht quantifizierbar. Verluste durch Fischprädatoren wie dem Wels
sind Teil der natürlichen Sterblichkeit.
14. Welche Fressfeinde stellen dem Aal nach Kenntnis der Bundesregierung
hauptsächlich nach und verursachen somit einen Verlust von Biomasse
(bitte nach Prädator und den daraus folgenden Biomasseverlusten
aufschlüsseln)?
Relevante Prädatoren des Europäischen Aals in deutschen Gewässern sind
neben dem Kormoran vermutlich auch Otter und Robben sowie verschiedene
Raubfischarten, vor allem der Wels, die ebenfalls als Fressfeinde des Aals
gelten. Einigermaßen belastbare Schätzungen zum Aal-Biomasseverlust durch
Prädation gibt es aber lediglich für den Kormoran. Es wird angenommen, dass
Kormorane zwischen 2005 und 2016 jährlich im Durchschnitt ca. 230 Tonnen
Aal aus deutschen Gewässern entnommen haben.
15. Hat die Bundesregierung bislang Maßnahmen ergriffen, um die
Populationsschäden, die durch Prädatoren hervorgerufen werden, zu reduzieren?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals vor
Fressfeinden wurden bisher angewendet, wie sehen diese
Schutzmaßnahmen detailliert aus, und welche Ergebnisse konnten dadurch
bisher erreicht werden?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bis dato keine
entsprechenden Maßnahmen ergriffen?
Die Fragen 15 bis 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat kaum Möglichkeiten, konkrete Maßnahmen zu
ergreifen, da die Zuständigkeit bei Kormoranfragen im Wesentlichen auf
Länderebene angesiedelt ist. Sie kann lediglich versuchen, koordinierend zu wirken, um
beispielsweise eine Harmonisierung von Regelungen anzustoßen.
Die Einführung eines europäischen Managementplans für Kormorane ist nach
Sicht der Europäischen Kommission aufgrund der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie nicht möglich. Stattdessen sind gegenwärtig Maßnahmen zur
Schadensabwehr nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9
der Europäischen Vogelschutzrichtlinie möglich. Die Europäische Kommission
hat ein Leitliniendokument zur Gestaltung von Ausnahmen gemäß Artikel 9
der Europäischen Vogelschutzrichtlinie erarbeitet. In diesem Rahmen können in
den Ländern Maßnahmen zur Abwehr von Schäden an Fischbeständen durch
Kormorane umgesetzt werden.
16. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Krankheiten, die die
Population des Europäischen Aals aktuell gefährden, und wenn ja, welche
Indispositionen sind hier zu nennen, wie wirken sie sich auf die
Gesamtpopulation aus, und existieren Möglichkeiten zur Heilung?
Es existieren verschiedene bakterielle und virale Erkrankungen beim Aal,
welche klinische Symptome bis hin zum Tod der Tiere hervorrufen können und die
Leistungsfähigkeit der Aale bei ihren langen Wanderungen vermutlich
beeinträchtigen. Dazu gehören unter anderem die Viruserkrankungen Eel Virus
European (EVE), Eel Virus European X (EVEX) und Herpesvirus anguillae (HVA)
sowie die bakteriell hervorgerufene Rotseuche.
Das Rhabdovirus EVEX wurde in jüngerer Vergangenheit in Aalen
verschiedener europäischer Länder nachgewiesen. Aale mit EVEX-Infektion sind
während ihrer Süßwasserlebensphase äußerlich unauffällig. In einer
experimentellen Untersuchung aus dem Jahr 2005 zeigten sich aber deutliche Unterschiede
in der Schwimmfähigkeit von mit EVEX (Eel Virus European X) infizierten
Aalen im Vergleich zu einer Kontrollgruppe.
Ob ähnliche Effekte auch bei Infektionen mit anderen Viren wie beispielsweise
HVA auftreten, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Das Virus kann,
insbesondere bei hohen Wassertemperaturen und niedrigen O2-Konzentrationen und
dem daraus resultierenden physiologischen Stress, zu einer akuten Erkrankung
der Aale und auch zu erhöhten Sterblichkeiten führen. Da die lange
Laichwanderung der Aale höchstwahrscheinlich ebenfalls eine enorme physiologische
Belastung der Aale darstellt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es
insbesondere in der Endphase der Wanderung zu einem akuten Ausbruch der
Krankheit kommt. Konkrete Studien zu dieser Frage sind bislang allerdings nicht
bekannt. HVA ist mittlerweile bei Aalen in deutschen Gewässern weit verbreitet.
Bisher gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten.
Neben den genannten bakteriellen und Viruserkrankungen kann auch ein
Parasitenbefall Schädigungen bei den Fischen hervorrufen. Im Falle des Aals ist
hier vornehmlich der eingeschleppte Schwimmblasennematode Anguillicola
crassus zu nennen. Dieser Parasit, der ursprünglich beim japanischen Aal
auftrat und sich seit Anfang der 1980er Jahre auch in Europa massiv ausgebreitet
hat, besiedelt die Schwimmblase der Aale und führt dort zu teilweise
erheblichen Schädigungen. Untersuchungen belegen, dass die mit dem Befall
verbundenen Schädigungen den Energieverbrauch der Fische erhöhen, sodass in
Anbetracht der langen Wanderung das Erreichen des Laichgebietes
möglicherweise erschwert wird. Zudem können Probleme beim Druckausgleich während
der ozeanischen Wanderung nicht ausgeschlossen werden. Da sich der Parasit
mittlerweile flächendeckend etabliert hat und eine Vielzahl möglicher
Zwischenwirte existiert, bestehen gegenwärtig keine Möglichkeiten einer
effektiven Bekämpfung.
17. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Population des Europäischen
Aals aktuell noch weiteren bestandsminimierenden Gefahren wie
beispielsweise Umweltverschmutzungen ausgesetzt, und wenn ja, welche
weiteren Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich
für einen Populationsrückgang, und wie wirken sie sich auf die
Gesamtbiomasse aus?
Zu den weiterhin bestandsmindernden Faktoren zählen teils intensive
fischereiliche Nutzung aller Lebensstadien (Glasaal, Gelbaal, Blankaal),
Lebensraumverlust und Sterblichkeit an Barrieren und technischen Einrichtungen,
Umweltverschmutzung/Schadstoffbelastung, Parasitenbefall und Krankheiten ebenso
wie negative Effekte des Klimawandels, vor allem in Hinblick auf
Veränderungen der Umweltparameter während der Larvenphase des Aals im
Atlantischen Ozean. Zu den Auswirkungen auf die Gesamtbiomasse liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Mittlerweile herrscht weitestgehend Konsens darüber, dass der Rückgang des
Aalbestandes höchstwahrscheinlich auf das Zusammenspiel einer Vielzahl von
Faktoren auf regionaler und überregionaler Ebene zurückzuführen ist, deren
einzelne Bedeutung kaum quantifiziert werden kann.
18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anthropogenen
Auswirkungen von technischen Anlagen wie Wasserkraftanlagen,
Kühlwasserentnahmestellen, Schöpfwerken und anderen Querverbauungen
entlang von Aalwanderwegen auf die Sterblichkeit des Europäischen
Aals?
Die geschätzte Aalmortalität an Wasserkraftanlagen und ausgewählten
Kühlwasserentnahmestellen summierte sich über alle deutschen Aaleinzugsgebiete
im Mittel der Jahre 2017 bis 2019 auf 271 Tonnen. Dies entspricht einer
Sterblichkeitsrate im Blankaalbestand von 18,3 Prozent an den genannten
technischen Anlagen.
Eine exakte Quantifizierung der Auswirkungen auf die Sterblichkeit von
technischen Anlagen ist allerdings komplex, da hierfür gute Schätzungen
verschiedener Bestandsparameter sowie belastbare Daten zu Sterblichkeiten der
einzelnen Anlagen bzw. Anlagentypen nötig wären.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
Populationsschäden, die durch Querverbauung jeglicher Form entstehen,
zu kompensieren, und welche plant sie ggf. kurz- und mittelfristig gezielt
anzugehen?
Nach § 34 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) führt die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei Stauanlagen an
Bundeswasserstraßen, die von ihr errichtet oder betrieben werden, die
erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Rahmen
ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch, soweit
diese erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele der
Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Bei diesen Maßnahmen wird auch die erforderliche
Durchgängigkeit für den Aal wiederhergestellt, sofern er Teil der Referenzzönose
(Zielartengemeinschaft) für den entsprechenden Wasserkörper ist.
Wasserkraftanlagen, Schöpfwerke, Kühlwasserentnahmestellen und andere
Querbauwerke fallen überwiegend in die Zuständigkeit der Länder.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Glasaale jedes Jahr
in Deutschland die Flüsse in Folge eines natürlichen Aufstiegs
hinaufwandern, und wenn ja, wie hoch ist ihre Zahl, und welche Methoden
dienen der Feststellung?
Zur Erhebung des Aufstiegs werden Glasaale an festgelegten Orten und mit
standardisierten Methoden gefangen. Gewöhnlich kommen dazu sogenannte
Aalleitern zum Einsatz, es werden aber auch modifizierte Reusen und
standardisierte Kescherfänge eingesetzt. Über die Anzahl liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
21. Wie viel Aalbesatz wird nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2007 jährlich durch Besatzmaßnahmen in deutschen
Binnengewässern ausgesetzt, um den Rückgang natürlicher Rekrutierung
auszugleichen (bitte nach den einzelnen deutschen Aaleinzugsgebieten und der
jeweiligen Art des Besatzes nach Einteilung in Entwicklungsstadien der
Tiere aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6381 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für
etwaige Besatzmaßnahmen des Europäischen Aals seit 2007
aufgewendet wurden (bitte nach den einzelnen Jahren und der jeweiligen Art des
Besatzes nach Einteilung in Entwicklungsstadien der Tiere
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der Tiere aus
Besatzmaßnahmen mit Glasaalen, Farmaalen und Satzaalen auf
bundesdeutschem Gebiet jemals die Geschlechtsreife erreichen und als Blankaal
zum Laichen in die Sargassosee abwandern?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Aale auf
bundesdeutschem Gebiet, die nicht aus Besatzmaßnahmen stammen, zur
Fortpflanzung in die Sargassosee abwandern?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine sichere Unterscheidung von Besatz und natürlich eingewanderten Aalen
und damit eine differenzierte Betrachtung des potenziellen
Abwanderungserfolgs ist nicht möglich.
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsbiomasse
des Europäischen Aals seit dem Jahr 2007 bis dato in Binnen- und
Übergangsgewässern im europäischen Vergleich mit Deutschland entwickelt?
Ein Vergleich der Entwicklung der Bestandsbiomasse bezogen auf den
Gelbaalbestand in Binnen- und Übergangsgewässern ist nicht möglich, da keine
aggregierten Daten zur Bestandsbiomasse pro EU-Mitgliedstaat und Habitat
vorliegen.
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Blankaalabwanderung des Europäischen Aals seit dem Jahr 2007 bis dato in Binnen- und
Übergangsgewässern im europäischen Vergleich mit Deutschland
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu aus dem in der Antwort zu Frage 25
genannten Grund keine Daten vor.
27. Hat die Bundesregierung die bisherige Wirkung der dreimonatigen
berufsfischereilichen Schonzeit als Managementmaßnahme zur
Wiederauffüllung der Bestände des Europäischen Aals bereits einer systematischen
Evaluation durch Risikoanalyse und Verträglichkeitsprüfung unterzogen?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Wirkung der
genannten Managementmaßnahme ist die Bundesregierung bei der
Auswertung der Daten gelangt, und wer wurde mit der Datenanalyse
beauftragt?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Wirkung, die für den
Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 festgelegte
Schonzeit für den Europäischen Aal noch nicht evaluiert, jedoch einer
weiteren Verschärfung des Fangverbotes auf sechs Monate zugestimmt?
Die Fragen 27 bis 27b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Evaluierung der Auswirkung der Schonzeit von 2022 auf den Bestand ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Erste Effekte auf die Rekrutierung wären
frühestens nach Ablauf eines Jahres zu erwarten (Effekte auf den
Gelbaalbestand entsprechend später); da diese jedoch natürlichen Schwankungen
unterliegt, sollten für eine wissenschaftlich belastbare Auswertung wenigstens Daten
mehrerer Jahre zur Verfügung stehen. Eine belastbare Abschätzung des
Effektes auf den Gesamtbestand ist jedoch kaum möglich und kann daher auch nicht
im Sinne einer Risikoanalyse oder Verträglichkeitsprüfung herangezogen
werden.
Der Bestand befindet sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für
Meeresforschung (ICES) außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Seit
Einführung der Aalmanagementpläne und der dreimonatigen Schonzeit gibt es keine
Anzeichen für eine Erholung des Bestandes. Gemäß dem Vorsorgeansatz sind
entsprechend unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufkommen
illegaler Fischerei auf den Europäischen Aal in Deutschland und Europa?
a) Welche Bereiche (Berufsfischerei, Freizeitfischerei) betrifft die
illegale Fischerei hauptsächlich?
b) In welchen Entwicklungsstadien werden die Tiere illegal gefischt?
c) In welchen Mitgliedstaaten erfolgten Aufgriffe illegaler Fischerei?
d) Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den illegal
gefischten Aalen gemacht?
Die Fragen 28 bis 28d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Verlässliche Daten über das Aufkommen illegaler Fischerei auf den
Europäischen Aal liegen der Bundesregierung nicht vor.
29. Gibt es einen legalen Export in Drittländer für den Europäischen Aal in
der EU, und wenn ja, wohin werden die Tiere nach Kenntnis der
Bundesregierung überwiegend exportiert, zu welchen Zwecken, und welche
Mitgliedstaaten sind hier als Exporteure zu nennen?
30. Wie viele Aale bzw. Teile des Aales wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2007 bis einschließlich 2022 legal aus der EU
heraus gehandelt?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit 2020 dürfen keine Wildexemplare aus Drittländern zu kommerziellen
Zwecken in die EU eingeführt werden. Weiterhin melden die EU-Mitgliedstaaten
seit 2010 eine jährliche Nullquote für den Export von Anguilla anguilla. Auch
für 2023 wurden Null-Exportquoten für alle EU-Mitgliedstaaten gemeldet.
Demnach gibt es keinen legalen Import oder Export von Wildexemplaren von
Anguilla anguilla zu kommerziellen Zwecken aus oder in den EU-
Binnenmarkt. Ein Handel zu anderen Zwecken, z. B. Proben zu wissenschaftlichen
Zwecken, kann nach erfolgter Einzelfallprüfung und mit den entsprechenden
Genehmigungen zulässig sein.
31. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Importe für Aal als
ganzen Fisch oder Teile des Aals nach Deutschland, und wenn ja, wie viel
wurde seit dem Jahr 2007 importiert, zu welchen Zwecken wurde
importiert, und wer waren die Exporteure der Waren?
Die verfügbaren Importdaten beziehen sich auf alle Aalarten. Deutschland
importierte in den Jahren 2007 bis 2022 insgesamt 20 312,5 Tonnen Aal. Zu den
Zwecken der Einfuhren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
32. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen illegalen Export in
Nicht-EU-Länder für den Europäischen Aal in der EU, und wenn ja,
wohin werden die Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend
exportiert, zu welchen Zwecken werden die Tiere verbracht, und welche
Mitgliedstaaten sind hier als Exporteure zu nennen?
Nach Angaben des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist
bekannt, dass illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU)
stattfindet. Weiter weisen Zollbeschlagnahmungen darauf hin, dass die illegale
Ausfuhr von Glasaal aus Europa in Drittländer erheblich sein könnte (s. //ices-libra-
ry.figshare.com/articles/report/European_eel_Anguilla_anguilla_throughout_it
s_natural_range/19772374). Der Bundesregierung liegen darüber hinaus hierzu
keine gesicherten Kenntnisse vor.
33. Wie viele Aale bzw. Teile des Aales wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2007 bis einschließlich 2022 illegal aus der EU
heraus gehandelt?
Verlässliche Daten zur Anzahl illegal gehandelter Aale oder Aal-Teile liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 1 zu Frage 21:
Tabelle 1: Besatz Glasaal (kg)
Jahr
Eider Elbe Ems Maas Oder Rhein Schlei/Trave Schlei/Trave Warnow/Peene Warnow/Peene Weser
Binnen- und
Übergangsgewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer Binnengewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer Binnengewässer Binnengewässer Küstengewässer Binnengewässer Küstengewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer
2007 0 0 53 0 0 1943 0 0 2 0 16
2008 0 0 34 0 0 859 0 0 8 0 10
2009 0 34 25 0 0 1062 0 0 8 0 48
2010 0 1153 39 21 0 1028 0 0 3 0 37
2011 0 548 36 30 0 3070 30 50 3 0 47
2012 0 885 8 51 3 2217 0 0 3 0 34
2013 0 1416 NC 56 26 2318 2 22 3 0 49
2014 0 2025 NC 80 94 1167 26 572 3 120 393
2015 0 1036 NC 37 59 1313 34 117 8 120 91
2016 0 581 14 0 81 844 116 254 20 114 246
2017 0 2020 16 56 105 157 119 301 0 0 261
2018 0 2600 14 19 100 384 137 177 189 0 320
2019 0 4225 181 21 123 514 88 344 45 0 628
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Tabelle 2: Besatz Steig- und Gelbaal (kg)
Jahr
Eider Elbe Ems Maas Oder Rhein Schlei/Trave Schlei/Trave Warnow/Peene Weser
Binnen- und
Übergangsgewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer Binnengewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer Binnengewässer Binnengewässer Küstengewässer Binnengewässer
Binnen- und
Übergangsgewässer
2007 0 38581 6241 0 1547 20460 5235 0 4876 15787
2008 23 38173 2551 95 4809 17477 4347 0 2252 11006
2009 0 39265 1896 99 3866 17659 4545 0 2143 10505
2010 0 37633 2703 58 3246 18132 5363 324 2939 9777
2011 0 37529 2912 15 4512 17777 2809 434 3116 7028
2012 5 25991 3320 0 2204 20059 2540 650 2845 9321
2013 0 24176 2963 15 1207 19973 2800 3180 2351 10621
2014 20 27826 3622 15 1509 21746 2001 400 3902 8591
2015 0 14585 4432 83 1330 20808 3162 1632 3050 10392
2016 0 14808 3805 362 1368 23025 1685 2632 3168 7910
2017 34 25030 2838 125 1382 13101 2688 3289 4004 8601
2018 131 20824 3951 0 783 13615 1508 1851 3914 8400
2019 51 21566 3071 0 777 12336 1222 2115 3804 8745
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