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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bericht zur Risikobewertung von Zink (G-SIG: 16010902)

Risikobewertung für Zink, u.a. Bedeutung für den menschlichen Organismus, Zinkindustrie, Votum des Wissenschaftlergremiums SCHER <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

27.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/223013. 07. 2006

Bericht zur Risikobewertung von Zink

der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Birgit Homburger, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf europäischer Ebene wird seit über zehn Jahren im Rahmen der EU-Altstoffverordnung (793/93/EWG) an einer Bewertung der Umweltrisiken durch Zink gearbeitet. Für diese Substanz wurden im Gegensatz zu den meisten anderen Stoffen, bei denen es nur einen gemeinsamen Risikobewertungsbericht gibt, separate Risikobewertungsberichte für die Bereiche „Menschliche Gesundheit“ und „Umwelt“ erstellt. Während der Teilbericht „Menschliche Gesundheit“ vergleichsweise zügig erstellt worden ist, waren für den Teilbericht „Umwelt“ die Aspekte der anzuwendenden Methodik für natürlich vorkommende Stoffe, die Qualität der verfügbaren Messwerte, Auswertemethoden und schließlich die anzuwendenden Sicherheitsfaktoren der Gegenstand andauernder Kontroversen. Breiten Raum nahm dabei die Diskussion darüber ein, wie ein für die menschliche Gesundheit wichtiges essentielles Spurenelement wie Zink im Rahmen einer „Risikobewertung“ zu behandeln sei. Der abschließende Risikobericht soll im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden, ein Vorbericht ist bereits erstellt, wobei dieser jedoch in seinem Umweltteil wissenschaftlich umstrittene Aussagen zu den Zinkkonzentrationen enthält, bei denen keine Gefährdung der Umwelt zu erwarten sei (predicted no effect concentration = PNEC). Dies betrifft insbesondere die Festlegung des Sicherheitsfaktors für Sedimente und die Ableitung des PNEC für Wasser.

Seitens der zinkverarbeitenden Wirtschaft wird vor diesem Hintergrund die Sorge geäußert, dass eine Verabschiedung des Berichts ohne Prüfung durch das unabhängige EU-Wissenschaftlergremium SCHER (Scientific Committee on Health and Environmental Risks) zu einer unzutreffenden Risikobewertung für Zink führen könne. Dies hätte gegebenenfalls erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, ohne dass damit ein Vorteil für die natürliche Umwelt oder für die menschliche Gesundheit zu erwarten sei.

Unterdessen führt das zur Risikobewertung von Zink derzeit maßgebliche „Technical Guidance Document (TGD)“ der EU, welches nach dem gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis erarbeitet worden ist und regelmäßig zur Risikobewertung organischer Chemikalien herangezogen wird, zur Risikobewertung von Zink aus: „Weitere Informationen und oder Tests sind erforderlich … Gegenwärtig sind keine weiteren Informationen und/oder Tests und keine weiteren, über die bereits bestehenden hinausgehenden Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.“

Drucksache 16/2230 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Bedeutung hat Zink nach Erkenntnissen der Bundesregierung für den menschlichen Organismus, und welche Tagesdosen werden von Experten für Säuglinge, Kinder, Heranwachsende, Erwachsene sowie ältere Menschen empfohlen?

2

Welche Grenzwerte für Zink gelten derzeit in den EU-Mitgliedstaaten?

3

Wie viele zinkverarbeitende Betriebe gibt es derzeit in Deutschland, und wie viele Arbeitsplätze sind damit direkt oder indirekt (Zulieferindustrie) verbunden?

4

Hat sich die Bundesregierung bisher mit der Risikobewertung für Zink befasst, und wenn ja, auf welchen Ebenen und mit welchen Resultaten?

5

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Risikobewertungsbericht zu Zink von grundlegender Bedeutung auch für andere Regelwerke sein wird?

6

Trifft es zu, dass im Rahmen der Erstellung des einleitend erwähnten Vorberichts zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Zink Kleinstbakterien als Indikator-Lebewesen herangezogen wurden, für die schon geringste Zinkmengen gefährlich sind, wobei diese für Bakterien gefährlichen Dosen nur einen Bruchteil der von Experten als tägliche Dosis für den menschlichen Organismus empfohlenen Menge betragen?

7

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Indikatorenwahl, und welche Schlussfolgerungen würde die Bundesregierung aus einem „Risikobericht“ ableiten, der auf derartigen Vergleichen basiert?

8

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass das Votum von SCHER vollständig in den Risikobewertungsbericht für Zink integriert wird, bevor dieser veröffentlicht wird?

9

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, in welcher konkreten Hinsicht will die Bundesregierung aktiv werden, um dies sicherzustellen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Votum von SCHER auch für gegebenenfalls erforderliche nationale Regelungen zugrunde zu legen, und wenn nein, weshalb nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die eingangs zitierten Schlussfolgerungen im TGD, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Expositionsanalysen neben den durch die Zinkindustrie verursachten Zinkemissionen auch diejenigen anderer Industrien berücksichtigt werden sollten?

13

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass diese im Rahmen des European Emission Pollution Register (EPER) veröffentlichten Zinkeinträge seitens der Berichterstatter nur in Form eines Anhangs (zz) in den Risikobewertungsbericht aufgenommen werden sollen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Schlussfolgerungen hätte?

14

Unterstützt die Bundesregierung die gestufte Vorgehensweise bezüglich der vorgeschlagenen Risikoverminderungsstrategie?

15

Stimmt die Bundesregierung zu, dass das nationale Vorgehen mit diesem europäischen Vorschlag übereinstimmen muss, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Zinkindustrie nicht zu gefährden?

16

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dies sicherzustellen?

17

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der betroffenen Unternehmen und Branchen neuere wissenschaftliche Daten zur Risikobewertung von Zink geliefert, und wenn ja, in welcher Weise wurden diese bisher bei der Risikobewertung berücksichtigt?

18

Wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU für die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung des Endberichts unter Zuhilfenahme neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse einsetzen, und wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 11. Juli 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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