[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6008 –
Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und
Sozialstaat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)
haben nicht nur Optimismus hinsichtlich möglicher zukünftiger Anwendungen
geschürt, sondern bei den Fragestellern auch Fragen zu den Auswirkungen auf
Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Sozialstaat aufgeworfen. Einer der Gründe dafür
ist, dass immer mehr Tätigkeiten durch künstliche Intelligenz übernommen
und vereinfacht werden können und alle Wirtschaftszweige davon betroffen
sein können. Künstliche Intelligenz wird nach Auffassung der Fragesteller das
Arbeitsumfeld vieler Menschen maßgeblich verändern. Das betrifft unter
anderem veränderte Arbeitsinhalte, Arbeitsgestaltung, Interaktionen zwischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Maschinen sowie Methoden zur
Messung von Arbeitsleistung und Arbeitseffizienz. Die technologische
Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz bietet aus Sicht der
Fragesteller enorme Chancen für einen effizienteren, schnelleren und
leistungsfähigeren Sozialstaat. Um die Chancen, die künstliche Intelligenz für den deutschen
Arbeitsmarkt und Sozialstaat potenziell bietet, zu nutzen, müssen allerdings
schon jetzt die Weichen richtig gestellt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) sind
hochdynamisch. Gleichzeitig befinden wir uns trotz länderspezifischer Unterschiede
weltweit insgesamt in einem frühen Stadium der Technologiediffusion, wie
u. a. das Arbeitsprogramm der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu KI in Arbeit, Innovation, Produktivität und
Kompetenzen zeigt. Weil die Technologie noch nicht in der Breite der
Unternehmen und Branchen Anwendung findet, sind lediglich erste Signale zu
beobachten. Die Auswirkungen von KI auf Arbeit, insbesondere auf einzelne
Branchen, Berufe und Regionen sind deshalb oftmals noch nicht abschließend
beurteilbar. Diese gilt es vielmehr kontinuierlich und international vergleichend
zu analysieren, auch im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus der
Gleichzeitigkeit mit dem demographischen Wandel und der ökologischen
Transformation ergeben. Zudem ist es notwendig, niedrigschwellige Transfer-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6373
20. Wahlperiode 12.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 12. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
angebote zur Auseinandersetzung mit und Anwendung von KI in der
betrieblichen, behördlichen und zivilgesellschaftlichen Praxis agil zu gestalten und
daraus gewonnene Erkenntnisse in die kontinuierliche Weiterentwicklung von
Befähigungsmaßnahmen und regulatorischen Rahmenbedingungen einzubringen.
Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung tragen dazu bei, beispielsweise
das bereits 2020 von der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierte Projekt „Observatorium
Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft“ (KI-Observatorium).
1. Wie definiert die Bundesregierung „künstliche Intelligenz“?
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 6. Dezember 2022 auf eine
Allgemeine Ausrichtung zum „Gesetz über künstliche Intelligenz“ (KI-Verordnung)
geeinigt. Darin wird in Artikel 3 Nummer 1 ein Künstliche Intelligenz (KI)-
System folgendermaßen definiert: „[…] ein System, das so konzipiert ist, dass
es mit Elementen der Autonomie arbeitet, und das auf der Grundlage
maschineller und/oder vom Menschen erzeugter Daten und Eingaben durch maschinelles
Lernen und/oder -logik und wissensgestützte Konzepte ableitet, wie eine Reihe
von Zielen erreicht wird, und systemgenerierte Ergebnisse wie Inhalte
(generative KI-Systeme), Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen
hervorbringt, die das Umfeld beeinflussen, mit dem die KI-Systeme interagieren.“ Die
Bundesregierung hat der Allgemeinen Ausrichtung zugestimmt und trägt damit
auch die in Artikel 3 Nummer 1 enthaltene Definition im Kontext der KI-
Verordnung mit.
2. Wie möchte die Bundesregierung den von künstlicher Intelligenz und
kognitiven Technologien betroffenen Bereich des Arbeitsmarkts fördern?
Durch den Einsatz von KI können sich Arbeitsinhalte und -plätze sowie
Berufsbilder und Kompetenzanforderungen in fast allen Bereichen bzw. bestehenden
Berufsfeldern verändern aber auch neue Arbeitsplätze und Berufsbilder
entstehen. Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10
verwiesen.
3. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich KI,
den Arbeitsmarkt betreffend?
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Fortschritts in
der künstlichen Intelligenz auf die Lohnentwicklung, Produktivität und
Erwerbsbeteiligung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Studien (u. a. Felten,
Edward W., Raj, Manav und Seamans, Robert, The Occupational Impact
of Artificial Intelligence: Labor, Skills, and Polarization (2019), NYU
Stern School of Business), dass besonders die Arbeitsplätze
hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Entwicklung der
künstlichen Intelligenz bedroht sein werden?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung der Fortschritt im Bereich
der künstlichen Intelligenz auf die soziale und wirtschaftliche
Ungleichheit in Deutschland auswirken?
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von
technologischem Fortschritt im Bereich künstliche Intelligenz auf den Arbeits- und
Fachkräftemangel in Deutschland ein?
a) Sind der Bundesregierung Studien und/oder Einschätzungen bekannt,
ob künstliche Intelligenz die Arbeits- und Fachkräftelücke in den
kommenden 20 Jahren verkleinern wird, und wenn ja, in welchen
Branchen?
b) Plant die Bundesregierung, Studien über die Auswirkungen von
künstlicher Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt in Auftrag zu
geben?
c) Welche Referate im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
befassen sich mit den Auswirkungen des technologischen Fortschritts
im Bereich der künstlichen Intelligenz auf den deutschen
Arbeitsmarkt (bitte mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auflisten)?
d) Welche Erkenntnisse liegen diesen Referaten zum Zeitpunkt der
Kleinen Anfrage vor?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der technologische Fortschritt
im Bereich der künstlichen Intelligenz einen Einfluss auf die
Arbeitslosenquote haben wird?
a) Wenn ja, warum, und welche Einkommensschichten wären
besonders betroffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet, da die Auswirkungen von
KI Löhnen, Beschäftigungen, Kompetenzen und Ungleichheiten sowie auf
Entwicklungen im Bereich des Arbeits- und Fachkräftebedarfs interdependent
sind.
Die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt hängen zum einen vom
Verbreitungsgrad von KI in Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen ab.
Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) aus dem Jahr 2022 zu Kompetenzen und Kooperationen zu KI
setzen bislang elf Prozent der deutschen Unternehmen KI-Anwendungen aktiv
ein. Zum anderen hängt der Einfluss von KI auf den Arbeitsmarkt davon ab, in
welchem Maße die eingesetzten Anwendungen die bisher von Menschen
ausgeführten Tätigkeiten ersetzen oder unterstützen.
Das von den Fragestellern zitierte Arbeitspapier stellt fest, dass die Nutzung
von KI-Anwendungen einen positiven Effekt auf die Lohnentwicklung von
Erwerbstätigen in höheren Qualifikations- und Einkommensbereichen hat. Diesen
Befund stützen Ergebnisse im internationalen Vergleich der OECD (Lane,
M. and A. Saint-Martin (2021), „The impact of Artificial Intelligence on the
labour market: What do we know so far?”, OECD Social, Employment and
Migration Working Papers, No. 256, OECD Publishing, Paris,
https://www.oec
d-ilibrary.org/social-issues-migration-health/the-impact-of-artificial-intelligenc
e-on-the-labour-market_7c895724-en).
Die Bundesregierung geht derzeit nicht davon aus, dass der Einsatz von KI die
Arbeitslosenquote signifikant beeinflussen wird. Aufgrund eines möglichen
disruptiven Anstiegs des Einsatzes von KI-Anwendungen ist es zwar möglich,
dass zukünftig mehr Tätigkeiten durch KI substituiert werden können.
Demgegenüber stehen jedoch durch den KI-Einsatz mögliche neu geschaffene
Arbeitsplätze und Berufsbilder.
Die Herausforderungen aus dem zunehmenden Einsatz von KI sieht die
Bundesregierung in der Vermeidung von wachsender Ungleichheit am
Arbeitsmarkt. Dies betrifft zum einen die Entwicklungen bei Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit zwischen Unternehmen aufgrund unterschiedlicher
Nutzungsgrade von KI-Anwendungen. Zum anderen entstehen auch Herausforderungen
aus potentiell zunehmenden Ungleichheiten bei Arbeitsproduktivität und
Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Der Arbeitsmarkt Deutschlands wird auf absehbare Zeit durch den
demografischen Wandel geprägt sein. In einigen Berufsfeldern zeigen sich heute schon
Fachkräfteengpässe. Engpässe könnten vermieden oder entschärft werden,
indem Tätigkeiten in Berufen, die im Zuge des demografischen Wandels nicht
mehr ausreichend besetzt werden können, – zumindest teilweise – mit Hilfe
von KI-Anwendungen durchgeführt bzw. unterstützt werden.
Wie sich der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld von Beschäftigten durch den
Einsatz von KI ändert, wird derzeit in verschiedenen vom BMAS geförderten
Projekten erforscht. Das BMAS finanziert beispielsweise das Arbeitsprogramm
der OECD zu KI, Arbeit, Innovation, Produktivität und Kompetenzen, um die
Auswirkungen des Einsatzes von KI auf den Arbeitsmarkt auch international
vergleichend zu beantworten (
https://www.ki-observatorium.de/rubriken/wisse
n/zusammenarbeit-mit-der-oecd-ergebnisse-aus-dem-ai-wips-programm).
Im BMAS befassen sich insbesondere die Abteilung Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft und die Zentralabteilung mit den Auswirkungen des
technologischen Fortschritts im Bereich der KI auf den deutschen Arbeitsmarkt
(ungefähr 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Im Übrigen wird darauf
hingewiesen, dass KI querschnittlich und anteilig auch bei den Aufgaben anderer
Beschäftigter relevant ist, ohne dass dies konkret beziffert werden kann.
9. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung einem möglichen
Anstieg der Arbeitslosigkeit durch künstliche Intelligenz
entgegenwirken?
10. Welche Berufsfelder auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind aus Sicht der
Bundesregierung besonders von den Entwicklungen in der künstlichen
Intelligenz betroffen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswirkungen von KI auf einzelne Berufsfelder und auf Beschäftigung
hängen grundsätzlich von der Verbreitung von KI und ökonomischen
Dynamiken wie beispielsweise der Nachfrageentwicklung ab. Wesentlich ist zudem die
Wechselwirkung mit anderen Einflüssen wie dem demografischen Wandel.
Qualifizierung und Weiterbildung nehmen Schlüsselrollen bei der Gestaltung
der digitalen Transformation ein und sind wesentliche Hebel einer
zukunftsfähigen Fachkräftesicherung. Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS)
bildet eine gesamtgesellschaftliche Leitlinie für die Stärkung und Entwicklung der
beruflichen Weiterbildung in Deutschland, damit sich Menschen im
Erwerbsleben beruflich zukunftssicher aufstellen können (siehe auch die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/5146).
Lebensbegleitendes Lernen und eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung
im Lebensverlauf soll auch durch eine nutzergerechte Weiterbildungsreise
digital unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelt im
Rahmen der NWS und unter finanzieller Beteiligung des Bundes eine Nationale
Online-Weiterbildungsplattform (NOW). Die Plattform ermöglicht es
Ratsuchenden und Weiterbildungsinteressierten, schnell und unkompliziert passende
Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Fördermöglichkeiten zu finden
und so neue Kompetenzen für die digitale und ökologische Transformation zu
erwerben. Diese Fördermöglichkeiten bieten Unterstützung sowohl für
Beschäftigte als auch für arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch
Unternehmen werden dabei unterstützt, passende Angebote zu finden, um die
Qualifizierungsbedarfe ihrer Beschäftigten zu decken und sich so
zukunftssicher aufzustellen.
Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Aus- und Weiterbildungsförderung auf den Weg gebracht. Damit soll die
Weiterbildungsförderung Beschäftigter verbessert und u. a. durch ein
Qualifizierungsgeld ergänzt werden, um die Beschäftigten und die Betriebe bei den
erforderlichen Anpassungsprozessen zu unterstützen und Beschäftigung zu sichern.
Auch mit dem Bürgergeldgesetz wurde bereits ein starker Fokus auf
Weiterbildung gesetzt, zum einen durch finanzielle Anreize zum anderen durch
erleichterte Förderbedingungen. Die Neuregelungen im Bürgergeldgesetz kommen
insbesondere arbeitslosen oder geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern zugute und stellen sicher, dass auch diese Menschen ihren Platz in
einem sich ändernden Erwerbsumfeld finden.
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus den menschenzentrierten und
gemeinwohlorientierten Einsatz von KI in der betrieblichen Praxis, insbesondere
im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie. Die Umsetzungsprojekte sind auf
der Website der KI-Strategie dokumentiert (
https://www.ki-strategie-deutschlan
d.de/home.html).
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 8b, 23, 24 und 26
verwiesen.
11. Wie wird sich der Fortschritt der künstlichen Intelligenz aus Sicht der
Bundesregierung auf die Betriebsratsarbeit und die betriebliche
Mitbestimmung auswirken?
Den Betriebsräten kommt bei der Einführung und bei der Anwendung von KI-
Systemen im Betrieb eine wichtige Rolle zu. Bereits in der KI-Strategie der
Bundesregierung der 19. Legislaturperiode wurde festgehalten: „Betriebliche
Mitbestimmung und eine frühzeitige Einbindung der Betriebsräte stärken das
Vertrauen und die Akzeptanz der Beschäftigten bei der Einführung und der
Anwendung von KI.“ Auch die Arbeit der OECD bestätigt dies im internationalen
Vergleich (Lane, M., M. Williams and S. Broecke (2023), „The impact of AI on
the workplace: Main findings from the OECD AI surveys of employers and
workers“, OECD Social, Employment and Migration Working Papers,
No. 288, OECD Publishing, Paris,
https://doi.org/10.1787/ea0a0fe1-en).
Durch die fortschreitende Entwicklung der KI stehen Betriebsräte vor der
Herausforderung, die Folgen von KI-Systemen als komplexe technische Systeme
einschätzen und identifizieren zu müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das im
Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz die
Hinzuziehung von Sachverständigen erleichtert hat, wenn der Betriebsrat zur
Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss.
Außerdem wurde klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung
von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen sowie bei der Aufstellung von
Personalauswahlrichtlinien auch dann gelten, wenn dabei KI eingesetzt wird.
12. Wie wird sich der Fortschritt der künstlichen Intelligenz auf die
Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder
gesundheitlichen Beeinträchtigungen auswirken
a) für den Bereich der Gesundheitsversorgung und medizinischen
Rehabilitation,
b) für den Bereich des Zugangs zum inklusiven Arbeitsmarkt,
c) für den Bereich der sozialen Teilhabe,
d) für den Bereich der Teilhabe an Bildung?
Aus Sicht der Bundesregierung kann der Fortschritt der KI viele Chancen für
Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit
sich bringen. Das gilt für alle vier in der Frage genannten Bereiche. So können
etwa KI-gestützte Assistenzsysteme körperliche Beeinträchtigungen
ausgleichen und bei sogenannten Lernbehinderungen Hilfestellung leisten. Zugleich
ist es der Bundesregierung wichtig, dafür zu sorgen, dass KI nicht zu einer
Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führt.
KI kann dazu beitragen, die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen zu
verbessern, indem sie zum Beispiel präzisere und schnellere Analysen von
Gesundheitsdaten ermöglicht. Dies kann dazu beitragen, Krankheiten frühzeitig zu
erkennen, schneller und effektiver zu behandeln und eine hochwertige
Versorgung sicherzustellen.
Für den Zugang zum Arbeitsmarkt bietet KI viele Möglichkeiten für Menschen
mit Behinderungen. Diese werden zum Teil in Projekten erprobt, die die
Bundesregierung mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds fördert.
13. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Einsatz von
künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (bitte
differenziert nach den in Frage 12 genannten Lebensbereichen, den konkreten
Technologien und dem konkreten Ziel des Einsatzes dieser Technologien
mit Blick auf die Förderung der Teilhabe darstellen)?
KI ist als Querschnittsthema Bestandteil verschiedener Förderprogramme der
Bundesregierung, deren Durchführung und Finanzierung in der Zuständigkeit
der jeweiligen Ressorts liegen.
Das Bundesministerium für Gesundheit etwa fördert aktuell 34 Projekte, um zu
erfahren, wie KI sinnvoll und nutzbringend für Patientinnen und Patienten
eingesetzt werden kann. Damit leistet die Forschungsförderung einen konkreten
Beitrag für die Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung, für die
Nutzung von Gesundheitsdaten zur Anwendung von KI und der Optimierung der
personalisierten Behandlung. Beispielhaft ist zum einen das Projekt „Smarte
Sensorik bei Telepsychotherapie von Kindern und Jugendlichen mit
Zwangsstörungen“ (Projektleitung: Universitätsklinikum Tübingen) zu benennen.
Kinder und Jugendliche mit Zwangsstörungen haben ein hohes Risiko, chronisch
zu erkranken. Das Projekt trägt dazu bei, dass die Versorgungsmöglichkeiten
mithilfe telemedizinischer Lösungen und Sensorik verbessert werden. Auch der
beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelte Innovationsfonds fördert
Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit Bezug zu KI.
Das BMAS wiederum fördert aus Mitteln des Ausgleichsfonds Projekte, bei
denen KI genutzt wird. Zu diesen zählt z. B. „KI-Kompass Inklusiv“. In diesem
Projekt werden existierende KI-gestützte Assistenzsysteme auf ihre
Zweckdienlichkeit für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei ihrer
Arbeit geprüft und eine Datenbank mit entsprechenden Systemen erstellt. Ein
weiteres Projekt ist „TOP KI“. Es zielt darauf ab, Fachtexte in „Einfache
Sprache“ zu übersetzen. Die entsprechende KI-basierte Software soll verwendet
werden, um Prüferinnen und Prüfer bei der Formulierung von
Prüfungsaufgaben in „Einfacher Sprache“ zu unterstützen, sodass mehr Menschen mit
sogenannten Lernbehinderungen beim Erreichen eines Berufsabschlusses geholfen
wird.
Außerdem hat die Bundesregierung mit der Civic Innovation Platform eine
Matching-Plattform eingerichtet, in der sich engagierte Personen finden
können, um gemeinsam Ideen für gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen zu
entwickeln.
14. Wie werden Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden
Organisationen einbezogen bei der Entwicklung von Fördermaßnahmen
zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen?
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Entscheidung über
Fördermaßnahmen, die zur Verbesserung der Teilhabe beitragen sollen, ist für
die Bundesregierung selbstverständlich. Beispielsweise sind verschiedene
Verbände im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertreten,
der über die Förderung von Projekten mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds
entscheidet. Außerdem sitzen in den Beiräten der jeweiligen Projekte entweder
Menschen mit Behinderungen oder aber Mitglieder ihrer
Interessensvertretungen.
Außerdem fördert die Bundesregierung das Vorhaben „Data Saves Lives“.
Dieses Vorhaben ist eine Initiative mehrerer Interessengruppen, um bei
Patientinnen und Patienten (insbesondere mit Behinderungen und chronischen
Erkrankungen) sowie in der Öffentlichkeit mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, wie
wichtig Gesundheitsdaten für die Gesundheitsversorgung und medizinische
Rehabilitation sind. Das Vorhaben informiert darüber, wie Gesundheitsdaten
verwendet werden und eine vertrauensvolle Umgebung für einen offenen Dialog
von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern geschaffen werden kann.
Zudem sind die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und
Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen
maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene am Aufbau des
Forschungsdatenzentrums (FDZ) Gesundheit beteiligt und können Anträge auf Nutzung der Daten
stellen. Das FDZ Gesundheit wird es Nutzungsberechtigten ab voraussichtlich
Herbst 2023 ermöglichen, Abrechnungsdaten der gesetzlichen
Krankenversicherung für bestimmte Zwecke, insbesondere für die wissenschaftliche
Forschung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, auszuwerten.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Einsatz von
künstlicher Intelligenz in den Personalabteilungen des Bundeskanzleramtes, der
Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden?
Ein Einsatz von KI im Sinne der Fragestellung muss im Einklang mit den
einschlägigen Rechtsgrundlagen erfolgen. Dabei sind insbesondere
grundrechtliche, datenschutzrechtliche und ethische Fragestellungen zu betrachten. Die
Beurteilung dieser Fragestellungen ist von der konkreten Anwendung des
jeweiligen Einsatzes eines Systems der Künstlichen Intelligenz und des damit
einhergehenden möglichen Risikos abhängig. Eine pauschale Beantwortung der Frage
ist daher nicht möglich.
16. Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend zuständig für
Fragen rund um den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen
Verwaltung?
Der Einsatz von KI bietet enormes Potential für eine moderne, effiziente und
krisenresiliente Verwaltung für die digitale Gesellschaft. Das Thema KI betrifft
daher sämtliche Ressorts und dabei zahlreiche Bereiche. Aufgrund der
Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für die IT
der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Rolle des Beauftragten der
Bundesregierung für Informationstechnik als zentraler Ansprechpartner für
Länder und Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-
Fragen, hat das BMI insoweit eine koordinierende Funktion.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3020 und die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 33 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1173 verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung, das vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales initiierte „Netzwerk Künstliche Intelligenz in der Arbeits- und
Sozialverwaltung“ fortzusetzen und weiter auszubauen?
18. Welche konkreten Handlungsempfehlungen sind aus dem „Netzwerk
Künstliche Intelligenz in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ bereits an
die Bundesregierung kommuniziert worden?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeit des Netzwerks „KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ wird
fortgesetzt.
Im Netzwerk tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter des BMAS sowie aus
19 Behörden des Geschäftsbereichs des BMAS aus. Gemeinsam haben sie in
einem partizipativen Prozess „Selbstverpflichtende Leitlinien für den KI-
Einsatz in der behördlichen Praxis der Arbeits- und Sozialverwaltung“ entwickelt,
die im November 2022 veröffentlicht wurden und seitdem auf der Website der
Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des BMAS unter
https://www.bmas.de/
DE/Service/Publikationen/Broschueren/a862-leitlinien-ki-einsatz-behoerdliche-
praxis-arbeits-sozialverwaltung.html und
https://www.denkfabrik-bmas.de/
abrufbar sind.
Die Leitlinien werden im Netzwerk regelmäßig überprüft und an neue
technologische Entwicklungen, sich verändernde gesellschaftliche Anforderungen und
rechtliche Vorgaben angepasst sowie um Lernerfahrungen aus der Anwendung
in der Verwaltungspraxis ergänzt.
19. Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den
Entwurf eines Gesetzes für künstliche Intelligenz (AI Act, Allgemeine
Ausrichtung des Rats der Europäischen Union vom 6. Dezember 2022)?
a) An welchen Stellen hält die Bundesregierung die im AI Act
(Allgemeine Ausrichtung des Rats der Europäischen Union vom 6.
Dezember 2022) vorgesehene Regelung im Bereich Arbeitsmarkt und
Sozialstaat für nicht ausreichend?
b) Welche Gespräche hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Hubertus Heil, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum AI Act
bislang geführt (bitte mit Gesprächspartnern auflisten)?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Im Gesetzgebungsverfahren der EU zur KI-Verordnung hat der Rat am 6.
Dezember 2022 einstimmig eine Allgemeine Ausrichtung beschlossen und damit
das Gesetzgebungsverfahren in die Phase der Beratung mit dem Europäischen
Parlament übergeleitet.
Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung zur
Zustimmung zur Allgemeinen Ausrichtung dafür ein, dass eine Öffnungsklausel
für spezifischere nationale Regelungen im Beschäftigungskontext geschaffen
wird. Damit kann den Besonderheiten im Beschäftigungskontext in den
einzelnen Mitgliedstaaten bei Bedarf angemessen Rechnung getragen werden.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil ist in alle
notwendigen politischen Abstimmungsprozesse eingebunden, im bisherigen Stadium des
Gesetzgebungsprozesses zur KI-Verordnung waren jedoch noch keine
Gespräche notwendig.
20. Sind die Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz aus der Sicht der
Bundesregierung ein Standortnachteil für die Entwicklung von
künstlicher Intelligenz in Deutschland?
Die Bundesregierung sieht in den bestehenden Vorschriften zum Datenschutz
keinen Standortnachteil für die Entwicklung von KI in Deutschland.
Ausgewogene, handhabbare Datenschutzvorschriften bilden einen wichtigen Baustein
für eine nachhaltige und soziale Digitalisierung mit dem Einsatz von KI, die
zum Schutze der Betroffenen stets zu berücksichtigen sind.
Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP sieht vor, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen, um
Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die
Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen. Das BMAS und das BMI erarbeiten derzeit
gemeinsam Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung.
21. Mit welchen Aufgaben und Kompetenzen möchte das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales das „Observatorium Künstliche Intelligenz
in Arbeit und Gesellschaft“ zukünftig versehen, und plant die
Bundesregierung einen Ausbau des KI-Observatoriums?
22. Wie hoch war der jährliche Haushaltsmittelabfluss für das
„Observatorium Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft“ seit dessen Start
(bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie wird dieser
Haushaltsmittelabfluss begründet?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die KI ist aufgrund ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und
Kompetenzbedarfe auf absehbare Zeit eine Schlüsseltechnologie der Transformation von
Arbeit. Das KI-Observatorium unterstützt die arbeits- und sozialpolitische
Gestaltung des Themas KI im BMAS. Der Fokus des KI-Observatoriums ist es, die
Auswirkungen von KI auf Arbeit und Gesellschaft zu analysieren, zu
diskutieren und zu gestalten.
Das KI-Observatorium wurde im März 2020 eröffnet und hat seitdem
zahlreiche Projekte angestoßen und durchgeführt mit dem Ziel, den
verantwortungsvollen und gemeinwohlorientierten Einsatz von KI zu fördern. Mit den
bisherigen Projekten zur Gestaltung von KI in der betrieblichen Praxis erreicht das KI-
Observatorium über 2 000 Unternehmen und setzt dabei inhaltlich sowie
methodisch Maßstäbe. In Zukunft soll der Fokus des KI-Observatoriums noch
stärker auf dem Gestalten von KI in Unternehmen, Verwaltung und
Zivilgesellschaft liegen, basierend auch auf den Ergebnissen der bereits laufenden
Analysen. Der Mittelabfluss 2019 bis 2022 war im Jahr 2020 aufgrund der
COVID-19-Pandemie stark eingeschränkt, da betriebliche Praxisprojekte ins
Folgejahr verlegt wurden. Im Jahr 2022 war der Mittelabfluss aufgrund der
vorläufigen Haushaltsführung eingeschränkt, daher wurden betriebliche
Praxisprojekte ins Jahr 2023 verschoben.
2019 6,15 Mio. EUR
2020 1,26 Mio. EUR
2021 8,1 Mio. EUR
2022 2,4 Mio. EUR
23. Welche Chancen und Herausforderungen bietet künstliche Intelligenz aus
Sicht der Bundesregierung für den deutschen Sozialstaat?
Der Einsatz von KI wird zukünftig das Bild des deutschen Sozialstaats immer
stärker prägen. Die Entwicklung im Bereich KI schreitet sehr schnell voran.
Dabei verschwimmen die Grenzen von Grundlagenforschung,
anwendungsorientierter Forschung, Prototyping und fertigen Produkten. Digitale Trends beim
Einsatz von KI zeigen sich beispielsweise in der Vereinfachung der
Bereitstellung digitaler Dienstleistungen. Dies betrifft u. a. die Kommunikation mit
Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Organisationen. Hier können
Anwendungen helfen, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern schnell und gezielt zu
erkennen und so effizient die gewünschten Verwaltungsleistungen
bereitzustellen. Bereits in der KI-Strategie sowie in der Digitalstrategie der
Bundesregierung wurde das Potential von KI erkannt. Die Bundesregierung hat hierin den
Anspruch festgelegt, beim weiteren Einsatz von KI in der Verwaltung eine
Vorreiterrolle einnehmen zu wollen und damit zur Verbesserung von Effizienz,
Qualität und Sicherheit von Verwaltungsdienstleistungen beizutragen.
Gleichzeitig kann der KI-Einsatz in der Verwaltung auch Risiken bergen, denen
angemessen begegnet werden muss.
24. Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung künstliche
Intelligenz auf die Finanzlage der sozialen Sicherungssysteme (bitte nach
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich des (erwarteten)
Einflusses von Technologien der KI auf die Finanzlage der sozialen
Sicherungssysteme vor, da diese wesentlich von den Entwicklungen im Arbeitsmarkt
beeinflusst sind (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu den
Fragen 3 bis 8b).
25. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Träger des
sozialen Sicherungssystems bereits „künstliche Intelligenz“ genutzt, und
a) wenn ja, wo,
b) welchen Einfluss hat dies auf die Personalkultur,
c) welchen Einfluss hat dies auf die Finanzlage?
Beim überwiegenden Teil der Träger der Sozialversicherung wird KI derzeit
noch nicht im Produktivbetrieb genutzt. Entsprechend können keine
verlässlichen Aussagen hinsichtlich eines möglichen Einflusses auf die Personalkultur
und die Finanzlage getroffen werden. Die Nutzung von KI im produktiven
Betrieb der gesetzlichen Unfallversicherung findet bei der Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse aktuell in drei Bereichen statt. Es ist
ein System zur Ermittlung von Unfalltendenzbetrieben im Einsatz, ein System
zur Optimierung von Regressfallanalysen und ein System zur zeitnahen
Identifikation von potenziellen Reha-Managementfällen. Verlässliche Aussagen zu
Auswirkungen des KI-Einsatzes auf die Personalkultur oder die Finanzlage
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) liegen
keine Kenntnisse vor, dass KI in der Leistungserbringung der
Rentenversicherung aktuell produktiv eingesetzt wird. Daher können auch keine verlässlichen
Aussagen hinsichtlich eines möglichen Einflusses auf die Personalkultur und
die Finanzlage gemacht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne im
Einsatz befindliche Softwareprodukte (z. B. im Bereich der IT-Sicherheit oder
der Dokumentensuche) KI-Ansätze verwenden. Über die Auswirkungen dieses
mittelbaren Einsatzes von KI auf die Personalkultur und die Finanzlage können
keine Aussagen getroffen werden. Weitere Projekte zur Auslotung potentieller
Anwendungsfelder bis hin zu ersten Pilotprojekten sind sowohl bei der
DRV Bund als auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG) angesiedelt.
Der inzwischen erreichte hohe Grad der Digitalisierung erlaubt es der BA,
einen stärkeren Fokus auf den Einsatz von KI zu legen. Die BA analysiert
hierbei Anforderungen und Möglichkeiten für den Einsatz der KI, um neue
innovative Ansätze im Umfeld der Automatisierung sowie für weitergehende
Dienstleistungen zu erschließen. Dies erfolgt insbesondere in den Fällen, wenn
deterministische Systeme an ihre Grenzen stoßen, im Kontext großer Datenmengen
und insofern kontrolliert lernende Systeme die technologisch beste Lösung
darstellen. Chancen und Risiken werden hierbei für jeden Einzelfall untersucht,
bewertet und dokumentiert. Der Einsatz von KI-Methoden bedarf dabei
insbesondere im Bereich der sozialen Sicherung der Beachtung von Vorgaben.
Vorrangig betrifft dies die Einhaltung von Vorgaben der Zweckbindung erhobener
Sozialdaten, von Datenschutz und Datensicherheit. Ziel ist es, dass sich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA stärker auf mehrwertstiftende Tätigkeiten
ihres Kerngeschäfts fokussieren können. Die Prinzipien der Human Friendly
Automation werden konsequent berücksichtigt sowie die datenethischen
Prinzipien der BA für jeden Anwendungsfall eingehalten, um unbeabsichtigte
Diskriminierungen auszuschließen.
Einfache Anwendungsfälle, wie die Klassifizierung (Vorstrukturierung) von
Dokumenten, sind bereits gegenwärtig im Einsatz. Komplexe Anwendungen
unter Verwendung von sogenannten „Unsupervised Machine Learning-
Methoden“ werden derzeit in der BA noch nicht eingesetzt.
Die BA unterscheidet beim Einfluss von KI auf die Personalkultur vier
unterschiedliche Typen von Auswirkungen: Ersatz, Entlastung, Einschränkung
sowie Entstehung neuer maschinell ausgeführter Arbeit. Der Einsatz von KI in
der BA betrifft derzeit insbesondere die Auswirkungstypen Ersatz (Aufgaben
oder Teilaufgaben fallen weg) sowie Entlastung (Aufgaben oder Teilaufgaben
werden einfacher) und unterstützt die Wertschöpfung der BA positiv. Im
Rahmen einer guten Personalkultur werden mögliche Vorbehalte des Personals im
Umgang mit KI aufgegriffen und darauf hingewirkt, das Personal gut zu
begleiten, zu unterstützen und mitzunehmen. Einen Einfluss auf die Finanzlage der
BA ist derzeit nicht absehbar.
Die BA, die DRV Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See, die SVLFG, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. und die
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Künstlersozialkasse
waren im Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung des BMAS an der
Erarbeitung der selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der
behördlichen Praxis beteiligt und haben sich den Empfehlungen der Leitlinien
angeschlossen.
26. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung, bei möglichen
Mindereinnahmen durch künstliche Intelligenz, die Stabilität der
Finanzen bei den Trägern des sozialen Sicherungssystems sicherstellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
27. Plant die Bundesregierung den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur
Bekämpfung von Sozialleistungs- und Steuerbetrug?
Der Einsatz von KI zur Bekämpfung von Steuerbetrug ist in Planung.
Die BA setzt aktuell keine KI zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
ein. Es ist jedoch für das Jahr 2023 geplant, im Rahmen eines Proof of
Concepts zwei Systeme mit jeweils einer KI-Komponente zu entwickeln. Beide
Systeme werden im Jahr 2023 – auch bei erfolgreichem
Konzeptionsabschluss – noch nicht im Echtbetrieb eingesetzt werden. Die BA wird Ende des
Jahres 2023 entscheiden, ob und falls ja, in welcher Form und wann sie
eingesetzt werden sollen.
28. Welche Anwendungen mit künstlicher Intelligenz nutzt die Deutsche
Rentenversicherung Bund?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
29. Welche Anwendungen mit künstlicher Intelligenz nutzt die
Bundesagentur für Arbeit?
KI-Anwendungen im Sinne eines Unsupervised Machine Learning-Ansatzes
sind bei der BA derzeit nicht im Einsatz. Nachfolgende Anwendungen sind
unter der Prämisse aufgeführt, dass KI-Lösungen im Sinne der Anfrage auch
Supervised Machine Learning-Ansätze und komplexe Regressionsanalysen
miteinschließen. Im Online-Antragsprozess der Familienkasse wird eine
Anwendung zur Erkennung bzw. Klassifikation von Studienbescheinigungen als
Unterstützung der manuellen Bearbeitung von Kindergeldanträgen genutzt. Eine
weitere Anwendung dient der Unterstützung des Einkaufsprozesses
berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Hierfür wird ein Auslastungsforecast auf
Basis historischer Daten als Unterstützungssystem bereitgestellt.
30. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung im Umgang mit
künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich?
Mögliche Chancen und Risiken des Einsatzes von KI im Bildungsbereich
werden gegenwärtig vielfach diskutiert. Grundsätzlich kann KI dazu dienen,
Lernprozesse individuell zu unterstützen und zu adaptieren. Entscheidend dabei ist,
dass Lehrende und Lernende KI bewusst und informiert einsetzen und
insbesondere automatisch generierte Inhalte kritisch hinterfragen. Schulen und
Hochschulen haben für den Einsatz neuer technologischer Entwicklungen
bisher immer konstruktive Strategien zur Nutzung entwickelt und erprobt. Dabei
war und ist ein entscheidender Faktor, die im Bildungsprozess erworbenen
Kompetenzen differenziert zu bewerten und die Vermittlung grundlegender
Fähigkeiten nicht außer Acht zu lassen.
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ISSN 0722-8333]