Umsetzung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungslösung bei der Organspende
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem am 16. Januar 2020 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen und am 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bestand und besteht weiterhin die Hoffnung, die Sensibilität und Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in Deutschland zu erhöhen. Zudem sollen mit dem Gesetz mehr verbindliche Informationen zur Verfügung stehen und die Aufklärung verbessert werden.
Doch knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes muss konstatiert werden, dass noch immer zentrale Bestandteile des Gesetzes wie das Organ- und Geweberegister über den Status erster kleiner Schritte zur Einrichtung nicht hinausgekommen. Der Start des Online-Registers ist laut Auskunft des federführenden Bundesministeriums für Gesundheit jetzt für das erste Quartal 2024 geplant, vier Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes (siehe z. B. www.tagesspiegel.de/gesundheit/zehn-spender-pro-eine-million-einwohner-2022-zahl-der-organspenden-erneut-zuruckgegangen-9188244.html).
Auch die Umsetzung hinsichtlich der Informationspflicht der Kommunen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern stockt (vgl. etwa Die WELT vom 25. Januar 2023: „Gesetz zur Organspende kaum umgesetzt“).
Aufgrund dieser und anderer Verzögerungen erklärt der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach das Gesetz schon als „gescheitert“, bevor es von der Bundesregierung überhaupt umgesetzt worden ist (siehe ebd. und www.welt.de/politik/deutschland/plus243406425/Geringe-Spenderzahl-Lauterbachs-Organspende-Aktivismus.html).
Statt der Verpflichtung als Exekutive nachzukommen, das Gesetz umzusetzen, appelliert Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach, im Deutschen Bundestag erneut über die von ihm persönlich favorisierte „Widerspruchslösung“ abstimmen zu lassen (siehe www.tagesschau.de/inland/lauterbach-organspendereform-101.html).
Gleichzeitig gehen die Organspende-Zahlen und die Anzahl der entnommenen Organe weiter zurück, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitteilt (siehe www.dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Organspendezahlen%20im%20vergangenen%20Jahr%20gesunken/103).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der aktuelle Sachstand der Bundesregierung betreffend die Einrichtung eines bundesweiten Online-Organ- und Gewebespendenregisters?
Was sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die konkreten Ursachen für die Verzögerung der Initialisierung des Registers, nunmehr zum ersten Quartal 2024?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die vorgebrachten IT-Sicherheitsprobleme innerhalb dieses Jahres ausgeräumt werden können? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Investitionen hat die Bundesregierung für die Einrichtung des Online-Organ- und Gewebespendenregisters bereits getätigt (Stand: 31. Januar 2023)?
Welche Mehrkosten sind durch die Startverschiebungen für den Bund nach Kenntnissen der Bundesregierung bisher entstanden bzw. mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen (Stand: 31. Januar 2023)?
Wie ist der Stand der Bund-Länder-Verhandlungen zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunen laut dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende?
Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland haben nach Kenntnissen der Bundesregierung ihre Patientinnen und Patienten bezüglich einer Organspende bislang informiert (Stand: 31. Januar 2023)?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind bei einem Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt nach Kenntnissen der Bundesregierung bislang im Sinne des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende aufgeklärt worden (Stand: 31. Januar 2023)?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, getroffene Aussage, dass das genannte Gesetz „gescheitert“ sei, obwohl es nachweislich noch gar nicht umgesetzt worden ist? Sieht die Bundesregierung Gesetze, deren Umsetzung sich aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten verzögern, grundsätzlich als „gescheitert“ an?
Handelt es sich bei der verzögerten Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende nach Überzeugung der Bundesregierung um einen Ausnahmefall, und wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung den heutigen Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, der bekanntermaßen ein vehementer Verfechter der sog. Widerspruchslösung war und ist (vgl. etwa taz.de/Reform-der-Organspende/!5654173/) in diesem Zusammenhang als befangen an, wenn er nun öffentlich dazu aufruft, den Deutschen Bundestag erneut über die von ihm favorisierte Widerspruchslösung abstimmen zu lassen, obwohl das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende von dem von ihm geleiteten Bundesgesundheitsministerium noch gar nicht umgesetzt worden ist, es also noch gar nicht scheitern konnte, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, eine neue Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende zu ergreifen? Welche Vorbereitungen wurden dazu schon getroffen? Wenn ja, wie begründet sie diese Vorbereitungen in demokratietheoretischer Hinsicht und im Sinne der Gewaltenteilung in Deutschland?
Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die komplette Umsetzung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur sogenannten Cross-Over-Spende aus dem europäischen Ausland vor, und zieht die Bundesregierung eine Einführung dieser Methode auch für Deutschland in Betracht?