[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich, Bernd Schattner,
Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6095 –
Zustand der deutschen Brauereiwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Brauhandwerk hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition. Das
handwerkliche Bierbrauen in Deutschland ist seit dem Jahr 2020 von der
UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Die UNESCO lobt in ihrer
Beschreibung hierzu insbesondere das nachhaltige Handeln, den aktiven
Austausch, die Experimentierfreude sowie die besondere Regionalität des
Brauhandwerks, welches eine enorme Vielfalt an Bierstilen und Braustätten
hervorgebracht habe, die das Land, seine Kultur und seine Feste präge. Die regionale
Verwurzelung führe zu einer engen Bindung der Menschen. Das Prinzip des
Reinheitsgebots habe für viele eine identitätsstiftende und verbindende
Wirkung (
www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielle
s-kulturerbe-deutschland/bierbrauen).
Im Jahr 2019 gab es laut dem Statistischen Bundesamt 1 548 Bierbrauereien in
Deutschland. Die Restriktionen aufgrund der politischen Maßnahmen im
Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 haben dem Wirtschaftszweig des
Bierbrauens erheblich zugesetzt. Das Exportgeschäft, welches zuvor immerhin
20 Prozent der verkauften Biere ausmachte, brach im Jahr 2020 weitgehend
zusammen. Die zwangsweise Schließung von Betrieben der Gastronomie und
Hotellerie führte zu weiteren Umsatzeinbußen der Brauereien (
www.welt.de/
wirtschaft/article207436619/Deutsches-Bier-braucht-nur-noch-einen-Schritt-b
is-zum-Weltkulturerbe.html#:~:text=B%20ier%20ist%20in%20Deutschland%
20ein%20Kulturgut%20%E2%80%93,handwerkliches%20Bierbrauen%20hie
rzulande%20als%20sogenanntes%20%E2%80%9EImmaterielles%20Kulturer
be%E2%80%9C%20anerkannt).
Der Corona-Krise folgte die Krise in der Ukraine. Der Krieg ließ
Rohstoffpreise und Energiepreise in die Höhe schnellen. Hiervon sind besonders
private, kleinere Brauereien betroffen. So musste die Greizer Vereinsbrauerei
Insolvenz anmelden. Als größtes Problem schildert deren Geschäftsführer die
gestiegenen Rohstoffpreise. Im konkreten Fall haben sich die Preise für Malz
verdoppelt und die Preise für Kronkorken und Etiketten sich gar verdreifacht.
Natronlauge, die zum Reinigen von Behältern und Leitungen notwendig ist,
habe sich um das Sechs- bis Achtfache verteuert (
www.otz.de/regionen/greiz/
greizer-vereinsbrauerei-ist-insolvent-id237718201.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6323
20. Wahlperiode 03.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 31. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kurz darauf musste auch die Memminger Brauerei („Libella“) Insolvenz
anmelden. Sie besteht seit rund 110 Jahren (
www.t-online.de/finanzen/aktuelles/
wirtschaft/id_100133714/aus-fuer-libella-und-alpkoenig-allgaeuer-traditionsbr
auerei-geht-insolvent.html).
Im Zeitraum von Januar bis November 2022 kam es laut den Angaben des
Statistischen Bundesamtes bundesweit zu insgesamt 15 Insolvenzverfahren im
Bereich Getränkeherstellung (Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum
um +150 Prozent), zu insgesamt 119 Insolvenzverfahren im Bereich
Ausschank von Getränken (Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um –
20,7 Prozent) und zu 74 Verfahren im Bereich Schankwirtschaften
(Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um – 14,9 Prozent; vgl.
www.destati
s.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-I
nsolvenzen/Publikationen/Downloads-Insolvenzen/insolvenzen-20204102211
14.pdf?__blob=publicationFile).
1. Wie schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Zustand der
deutschen Brauereibetriebe unter Berücksichtigung der Preissteigerungen bei
Produktionsmitteln und der Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein?
2. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit eine gesteigerte
Gefahr der Insolvenz für Brauereibetriebe (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die wirtschaftliche Lage der deutschen Brauereibetriebe ist, wie in vielen
Bereichen der deutschen Wirtschaft, derzeit auch von den Auswirkungen der
Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges geprägt. Während der
Corona-Pandemie kam es unter anderem aufgrund der zeitweisen Schließung von
Gastronomiebetrieben und der Absage von (Groß-)Veranstaltungen zu einem
Rückgang beim Absatz von Bier. Der Absatz von Bier ging von rund 92
Millionen Hektoliter im Jahr 2019 auf rund 87 Millionen bzw. 85 Millionen
Hektoliter in den Jahren 2020 und 2021 zurück. Im letzten Jahr kam es zu teilweise
deutlichen Kostensteigerungen bei Rohstoffen und Vorprodukten sowie
Energie, Personal, Verpackungsmaterialien und Logistik, die viele Branchen
betreffen, darunter auch die Brauwirtschaft. Diese dürften sich auch in diesem Jahr
noch bemerkbar machen. Dennoch steigerte sich der Absatz von Bier im Jahr
2022 wieder auf rund 87,6 Millionen Hektoliter (vorläufige Zahl).
Die Daten sind abrufbar unter www-genesis.destatis.de/genesis/online?languag
e=de&sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=73421-0001#abreadcrumb.
Nach einer über mehrere Jahre zu verzeichnenden kontinuierlichen Steigerung
der Anzahl der Brauereien auf eine Zahl von 1 552 Betrieben im Jahr 2019 kam
es in den letzten drei Jahren zu einem Rückgang. Im Jahr 2022 gab es 1 507
Brauereien in Deutschland. Der Bundesregierung liegen keine genauen Zahlen
zu Insolvenzen in der Brauereibranche vor. Die Daten sind abrufbar unter
www-genesis.destatis.de/genesis/online?language=de&sequenz=tabelleErgebni
s&selectionname=73421-0001#abreadcrumb.
Über die Gründe für den Rückgang der Anzahl der Brauereien in Deutschland
liegen der Bundesregierung im Einzelnen keine Kenntnisse vor. Den Trend der
letzten Jahre gilt es weiter zu beobachten. Vor dem Hintergrund der
Herausforderungen der letzten Jahre hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Brauwirtschaft insgesamt als widerstandsfähig erwiesen. Für eine gesteigerte
Gefahr der Insolvenz von Brauereibetrieben, die über das in einer sozialen
Marktwirtschaft gewöhnliche Maß vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Gesamtsituation hinausgeht, gibt es derzeit keine konkreten Anhaltspunkte.
3. Wie hoch war der Exportanteil von in Deutschland gebrautem Bier nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2018 bis 2022?
Auf Grundlage der Kenntnisse der Bundesregierung können folgende Angaben
zum Exportanteil von in Deutschland gebrautem Bier gemacht werden.
Jahr Anteil des Auslandsumsatz am Umsatz in der Brauwirtschaft in
Deutschland, in Prozent*
2018 11,1
2019 11,1
2020 11,2
2021 12,4
2022 11,8
*Berechnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz; Daten abrufbar unter:
www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=42111-0005&bypass=true&leveli
ndex=1&levelid=1680009739095#abreadcrumb
4. Wie viel Prozent des in Deutschland von Endkonsumenten nachgefragten
Bieres wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2018 bis 2022 importiert?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zum prozentualen Anteil des von
Endkonsumentinnen und -konsumenten nachgefragten, importierten Bieres in
den Jahren 2018 bis 2022 vor. Die Menge der Biereinfuhren betrug in den
Jahren 2018 bis 2022:
Jahr Biereinfuhr in 1.000 Hektoliter
2018 7.200
2019 7.347
2020 6.895
2021 6.463 (vorläufiger Wert)
2022 Noch kein Wert vorhanden.
Quelle: brauer-bund.de/wp-content/uploads/2022/04/STATIST-2021b.pdf
5. Wie viele Menschen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
im Bereich der Bierherstellung?
Zum 30. Juni 2022 (aktuellere Daten liegen in dieser Branchendifferenzierung
nicht vor) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Wirtschaftszweig-
Unterklasse „Herstellung von Bier“ (Kennziffer 11050 der Klassifikation der
Wirtschaftszweige WZ2008) rund 33 000 Beschäftigte, davon rund 30 000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund 3 500 ausschließlich
geringfügig Beschäftigte. Weitere Daten befinden sich in der folgenden Tabelle.
Beschäftigte in ausgewählten Wirtschaftszweigen (WZ) 2008
Deutschland (Arbeitsort)
Stichtag: 30. Juni 2022
WZ 2008 Beschäftigungsart 30. Juni 2022
1
11050 Herstellung
von Bier
Beschäftigte
davon
33.287
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
29.773
ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
3.514
11060 Herstellung
von Malz
Beschäftigte
davon
992
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
951
ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
41
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
6. Wie hoch war das Gesamtaufkommen der Biersteuer in den Jahren von
2017 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Das Gesamtaufkommen der Biersteuer in den Jahren 2017 bis 2022 war nach
Kenntnis der Bundesregierung wie folgt.
Jahr Biersteueraufkommen in Mio. Euro
2017 665
2018 666
2019 604
2020 577
2021 586
2022 601
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Detaillierte Angaben zur Entwicklung der Steuereinnahmen sind über das
Internetangebot des BMF verfügbar unter:
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steu
erschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahmen-nac
h-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der
Einstufung des deutschen Brauhandwerks als immaterielles Kulturerbe durch
die UNESCO-Expertenkommission (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
die Durchführung von Maßnahmen, um die Brauwirtschaft wirtschaftlich
zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Gemäß UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen
Kulturerbes von 2003 sind unter „immateriellem Kulturerbe“ kulturelle Bräuche,
Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten zu verstehen, die
zivilgesellschaftliche Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen
als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.
„Handwerkliches Bierbrauen“ ist seit 2020 als „traditionelle
Handwerkstechnik“ – eine der Kategorien in Artikel 2 Absatz 2 des UNESCO-
Übereinkommens – im Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
eingetragen. Die Aufnahme einer Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis soll
deren öffentliche Wahrnehmung fördern und das Bewusstsein für die Kulturform,
aber auch für das immaterielle Kulturerbe allgemein stärken. Eine finanzielle
Unterstützung durch den Bund, oder ein Anspruch darauf, ist damit nicht
unmittelbar verbunden. Dies gilt umso mehr, als die Hauptverantwortung für das
immaterielle Kulturerbe gemäß der Kulturhoheit der Länder bei diesen liegt.
Die Bundesregierung ist aber unabhängig davon an einem Erhalt der
traditionsreichen und vielfältigen Brauereilandschaft sehr interessiert. Um die
mittelständisch geprägte Brauereistruktur in Deutschland zu stärken und die Folgen der
Corona-Pandemie in der Gastronomie sowie die gestiegenen Kosten für
Rohstoffe und Energie abzufedern, wurden zum 1. Januar 2022 die ermäßigten
Steuersätze innerhalb der Biersteuermengenstaffel zunächst befristet bis zum
31. Dezember 2022 reduziert. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe
auch dauerhaft zu unterstützen, wurde mit dem 8.
Verbrauchsteueränderungsgesetz, welches im Oktober 2022 verkündet wurde, diese Reduzierung unbefristet
übernommen.
Über das nationale Verbrauchsteuerrecht hinaus ist die Bundesregierung an die
Vorgaben EU-rechtlicher Rahmengesetzgebung gebunden.
In Umsetzung der europäischen Alkoholstrukturrichtlinie (RL 92/83/EWG)
wurde in das Biersteuergesetz aufgenommen, dass ab dem 1. Januar 2031 alle
Zutaten von Bier, einschließlich der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten
Zutaten, bei der Messung der Grad Plato und somit bei der Steuerbemessung
berücksichtigt werden müssen. Damit wurde der in der Richtlinie vorgesehene
Übergangszeitraum zugunsten der Brauereien vollumfänglich ausgeschöpft.
Zudem bestimmt die europäische Alkoholsatzrichtlinie (RL 92/84/EWG) einen
Mindestverbrauchsteuersatz für einen Hektoliter Bier in Höhe von 0,748 Euro
je Grad Plato. Die nationale Biersteuer beträgt aktuell für einen Hektoliter Bier
0,787 Euro je Grad Plato. Die Differenz von circa 4 Cent verdeutlicht, dass
auch hier die Bundesregierung eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung verfolgt.
Deutschland erhebt EU-weit den drittniedrigsten Biersteuersatz.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel Prozent des Personals
in den deutschen Brauereien im Mindestlohnbereich arbeitet (de.indee
d.com/Brauerei-Personal-Jobs?vjk=727958c660fbdd85; wenn ja, bitte
ausführen)?
Als Grundlage für die Beantwortung dieser Frage kann das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen
werden. Auswertungen liegen bis 2021 vor.
Die Auswertungen sind üblicherweise auf solche sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis
stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten
(Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf
diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft
nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse
beeinflusst sind. Der Mindestlohn in Deutschland basiert auf Stundenlöhnen. In
der Beschäftigtenstatistik wird die Arbeitszeit nicht erfasst, weshalb keine
Stundenlöhne berechnet werden können.
Die folgende Tabelle enthält die Anzahl von Vollzeitbeschäftigten nach
Entgeltklassen, die im Mindestlohnbereich liegen.
Zu Informationszwecken enthält diese Tabelle auch die entsprechenden Daten
für die Wirtschaftsunterklasse „Herstellung von Malz (11060)“.
Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit Angabe
zum Bruttomonatsentgelt in ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 nach
Entgeltklassen und Median
Deutschland (Arbeitsort)
Stichtag: 31. Dezember 2021
Insgesamt
mit
Angabe zum
Entgelt
Median
in Euro
darunter nach Entgeltklassen – mit einem
Entgelt
bis
1.650 €
bis
1.700 €
bis
2.000 €
bis
2.100 €
1 2 3 4 5 6
11050
Herstellung von
Bier
24.142 4.145 348 406 892 1.153
11060
Herstellung von
Malz
853 3.502 4 4 6 9
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der Anteil an
Schülern, Studenten, Minijobbern an dem Personal der deutschen Brauereien
ist (de.indeed.com/Brauerei-Personal-Jobs?vjk=727958c660fbdd85;
wenn ja, bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie hoch der Anteil an
Schülern, Studenten, Minijobbern bei den Beschäftigten der deutschen
Brauereien ist.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtumsatz pro
Jahr und Brauerei durchschnittlich in den letzten zehn Jahren in
Deutschland (vgl. de.statista.com/statistik/daten/studie/28529/umfrage/brauwirtsc
haft-umsatzentwicklung/#:~:text=Die%20Statistik%20zeigt%20den%20
Umsatz,7%2C55%20Milliarden%20Euro%20um; bitte nach Jahren
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen ausschließlich Zahlen zum Gesamtumsatz der
Brauwirtschaft in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2022 in Mio. Euro vor.
Diese sind wie folgt.
Jahr Gesamtumsatz der Brauwirtschaft in Mio. Euro*
2013 7.652
2014 7.914
2015 7.796
2016 7.845
2017 7.843
2018 8.296
2019 8.347
2020 7.612
2021 7.553
2022 8.430
*Quelle: www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=42271-0003&bypass=tru
e&levelindex=1&levelid=1680008984063#abreadcrumb
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welcher Anteil an
Preissteigerungen bei der Bierherstellung durchschnittlich im Jahr 2022 von den
deutschen Brauereien an die Endverbraucher weitergegeben worden ist
(vgl.
www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-orla/gas-
energie-kosten-bierpreis-rosen-brauerei-100.html, wenn ja, bitte
ausführen)?
Der Verbraucherpreisindex von Bier betrug nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2022 106,2. Über diese Angabe hinaus hat die Bundesregierung keine
Kenntnis davon, welcher Anteil an Preissteigerungen bei der Bierherstellung
durchschnittlich im Jahr 2022 von den deutschen Brauereien an die
Endverbraucher weitergegeben worden ist.
Die Daten sind abrufbar unter: www-genesis.destatis.de/genesis//online?operati
on=table&code=61111-0003&bypass=true&levelindex=1&levelid=168000865
2542#abreadcrumb.
12. Konnten deutsche Brauereien in den Jahren von 2020 bis 2022 nach
Kenntnis der Bundesregierung von den staatlichen
Coronahilfsmaßnahmen profitieren (bitte begründen, vgl. dazu die Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26089, S. 2), und wenn ja, wie
viele Brauereien haben sich beteiligt, und welche Summe wurde an die
Brauereien im Durchschnitt pro Jahr ausbezahlt (vgl.
www.wiwo.de/unte
rnehmen/handel/getraenkebranche-existenzielle-not-deutsche-
brauereienfordern-staatliche-hilfe/26938994.html)?
Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen konnten insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen Hilfen beantragen. Da von den Auswirkungen der
Corona-Pandemie die gesamte Wirtschaft betroffen war, waren die Hilfsprogramme
bewusst branchenoffen konzipiert. Bei Vorliegen der jeweiligen
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere coronabedingte Umsatzausfälle, konnten auch
Brauereibetriebe Anträge stellen und Unterstützungsleistungen erhalten.
Zahlen zu den gewährten Hilfen für Brauereibetriebe mit Stand vom 31.
Dezember 2022 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die
Aufstellung bezieht sich auf den jeweiligen Förderzeitraum der
Unterstützungsmaßnahmen, dieser ist in Klammern unter der Programmlinie angegeben.
Anzahl
Anträge
Anzahl
Antragstellende
Beantragtes
Volumen
in Euro
Antragstellende mit
Auszahlungen
Ausgezahltes
Volumen
in Euro
Überbrückungshilfe I (*)
(Juni bis August 2020)
35 33 557.606,11 33 543.489,51
Überbrückungshilfe II (*)
(September bis Dezember
2020)
94 91 3.536.561,93 90 3.471.237,18
Überbrückungshilfe III
(November 2020 bis Juni
2021)
438 371 136.361.391,92 358 127.376.191,72
Überbrückungshilfe III
Plus
(Juli bis Dezember 2021)
203 194 19.045.846,03 188 17.349.098,71
Überbrückungshilfe IV
(Januar bis Juni 2022)
162 152 18.242.403,00 128 11.324.237,58
Neustarthilfe
(Januar bis Juni 2021)
21 20 133.021,82 18 119.272,82
Neustarthilfe plus Q3
(Juli bis September 2021)
9 9 30.791,14 7 25.347,76
Neustarthilfe plus Q4
(Oktober bis Dezember
2021)
8 8 28.654,08 7 26.335,20
Neustarthilfe 2022 Q1
(Januar bis März 2022)
7 7 23.116,76 5 16.047,76
Neustarthilfe 2022 Q2
(April bis Juni 2022)
4 4 16.069,00 2 9.000,00
Novemberhilfe
(November 2020)
110 110 3.950.174,87 107 3.795.118,28
Dezemberhilfe
(Dezember 2020)
91 91 4.172.685,52 87 4.116.242,64
Gesamt 1.182 1.090 186.098.322 1.030 168.171.619
*) ohne Baden-Württemberg, da Baden-Württemberg nicht am gemeinsamen digitalen
Fachverfahren teilnahm, für die Antragsbearbeitung wurde eine eigene Anwendung entwickelt
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Programm Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen und
Soloselbständige (Antragstellung März bis Mai 2020; Förderzeitraum drei
Monate ab Antragstellung) wurde durch die Länder ausgeführt. Bei Antragstellung
wurden die Branchen abgefragt, welche sich am Unternehmensregister
orientieren, hierunter unter anderem „Verarbeitendes Gewerbe“. Der Abschnitt
„Getränkeherstellung, Herstellung von Bier“ (Brauereien) wurde nicht gesondert
erfasst. Daher kann eine Aussage zu der Anzahl der Anträge in der angefragten
Branche nicht getroffen werden.
13. Hat sich die Bundesregierung zur Wettbewerbssituation unter den
deutschen Herstellern von Bier, gemessen an der Verteilung der Marktanteile
von Bierproduzenten, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese (kraftbier0711.de/die-top-10-groessten-brauereien-in-deutsch
land/)?
Die Bundesregierung hat sich zur Wettbewerbssituation unter den deutschen
Herstellern von Bier, gemessen an der Verteilung der Marktanteile von
Bierproduzenten, keine eigene Auffassung gebildet. Das Bundeskartellamt tendiert bei
der sachlichen Marktabgrenzung auf der Ebene Herstellung zur Annahme eines
einheitlichen Bier-Marktes, konnte die Marktabgrenzung in Einzelfragen aber
bislang offen lassen (z. B. bei der Frage, ob Kölsch einen gesonderten Markt
bildet). Auf der Vertriebsebene differenziert das Bundeskartellamt in sachlicher
Hinsicht zwischen Gastronomie und Getränkehandel (andere Gebinde, andere
Abnehmerstrukturen etc.). In räumlicher Hinsicht tendiert das
Bundeskartellamt grundsätzlich zu lokalen Märkten entsprechend den Kernabsatzgebieten
der betroffenen Brauerei; dies kann im Einzelfall aber durchaus auch zu
großräumigeren Märkten führen, da das Kernabsatzgebiet einiger Brauereien
länderübergreifend oder sogar (annähernd) bundesweit ist. Abhängig von den
betrachteten Gebieten kann sich die Marktstruktur folglich durchaus
unterscheiden. Bei einer (gegebenenfalls fiktiven) bundesweiten Betrachtung gäbe es
einige größere Anbieter mit Marktanteilen im mittleren bis oberen einstelligen
bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich, daneben diverse kleine Anbieter.
Eine Bewertung dieses fiktiven bundesweiten Marktes ist mit diesen Angaben
indes nicht verbunden.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Verträge von
familiengeführten Brauereien gegenüber Schank- und Speisewirtschaften von Bund
und Ländern derzeit zur Abmilderung der Inflationsfolgen bezuschusst
werden können (
www.gastro-academy.com/finanzierung/brauereivert
rag/), und wenn ja, beabsichtigt sie ggf., Maßnahmen zu ergreifen, um
eine entsprechende Bezuschussung zu ermöglichen, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind das?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob Verträge von
familiengeführten Brauereien mit Schank- und Speisewirtschaften von den Ländern
derzeit zur Abmilderung der Inflationsfolgen bezuschusst werden können. Der
Bund hat derzeit keine spezielle Zuschussmöglichkeit für Verträge von
familiengeführten Brauereien mit Schank- und Speisewirtschaften zur Abmilderung
der Inflationsfolgen geschaffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]