Erzwungene Häftlingsarbeit in der DDR für den Westen
der Abgeordneten Jan Korte, Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, betont in ihrem Jahresbericht 2022, dass die Auseinandersetzung mit dem SED-Staat bis 1989 keine ostdeutsche Aufgabe, sondern eine „gemeinsame, gesamtdeutsche Verantwortung“ sei. Dazu gehöre auch die Aufarbeitung der seit dem Jahr 1962 erzwungenen Arbeit politischer Häftlinge in den DDR-Gefängnissen für westdeutsche Konzerne (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220, S. 5).
Wissenschaftler und auch die Fragesteller sprechen in diesem Zusammenhang von „erzwungener Häftlingsarbeit“, um strikt zwischen dem Unrecht in der DDR und den Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur von 1933 bis 1945 in der Aufarbeitung dieses Tatbestandes zu trennen (vgl. Dr. Tobias Wunschik: Knastware für den Klassenfeind, Göttingen 2014, S. 11).
Wie sich die unheilvolle Verstrickung von Gefängnisarbeit, Zwangsproduktion und Handelsbeziehungen in der DDR zugunsten des Westens seit dem Mauerbau 1961 abgespielt hat, ist bis heute noch weitgehend unbekannt. Und dies, obwohl ernstzunehmende wissenschaftliche Schätzungen von 250 000 bis 270 000 Betroffenen ausgehen (vgl. hierzu z. B. Evelyn Zupke auf der Veranstaltung der SED-Opferbeauftragten „Zwangsarbeit in der DDR“ am 24. November 2022 im Deutschen Bundestag). Der Strafvollzug an politischen Gefangenen in der DDR ist ein noch nicht hinreichend aufgearbeitetes Kapitel in der Geschichte des SED-Staates. Nicht nur, dass das Gefängnissystem der DDR als rückständig galt, auch die Arbeit von Gefangenen war innerhalb der sozialistischen Planwirtschaft eine feste Größe innerhalb der DDR-Ökonomie. Im November 2012 räumte der schwedische Möbelkonzern IKEA öffentlich ein, seit den 70er-Jahren von der Häftlingsarbeit in der DDR profitiert zu haben (vgl. u. a. www.welt.de/wirtschaft/article111208293/DDR-Zwangsarbeiter-mussten-fuer-Ikea-produzieren.html). Damals seien aus Gründen der Kostenersparnis auf Order der IKEA-Geschäftsleitung Fertigwaren für das eigene Sortiment in Ostdeutschland hergestellt worden, für deren Anfertigung offensichtlich großenteils politische Strafgefangene abgestellt wurden.
Doch IKEA war nicht der einzige Westkonzern, der von DDR-Häftlingsarbeit profitierte. Wirtschaftlich begünstigt waren nachweislich seinerzeit mindestens die bis heute auch am Markt erfolgreichen Unternehmen Aldi, Quelle, Otto, Horten/Kaufhof, Hertie, Woolworth, Karstadt und die Deutsche Bahn/Reichsbahn, für die u. a. in DDR-Gefängnissen durch politische Häftlinge Möbel, Fernseher, Motorräder, Fotoapparate, Farbfilme, Küchenherde, Kerzen, Werkzeugkästen Mähdrescher, Schuhe, Autoscheinwerfer, Scheibenwischer u. v. m. produziert wurden.
Häftlingsarbeit ist jedoch kein Spezifikum des DDR-Strafrechts, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Resozialisierung und als solcher auch heute in vielen Strafvollzugssystemen weltweit üblich. So ist in Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes festgehalten, dass bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung Zwangsarbeit zulässig ist. Gefangene sind nach § 41 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes dazu verpflichtet, eine zugewiesene, den körperlichen Fähigkeiten entsprechende Arbeit auszuführen. Aktuell sind in allen Bundesländern mit Ausnahme von Brandenburg und Rheinland-Pfalz Gefangene in den Justizvollzugsanstalten zur Arbeit verpflichtet und externe Unternehmen bedienen sich der Arbeitskraft der Inhaftierten. § 37 Absatz 2 des Strafvollzugsgesetzes regelt die Häftlingsarbeit folgendermaßen: „Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen.“ Der zweite Halbsatz galt mit Sicherheit nicht für den Strafvollzug in der DDR. Der entscheidende Unterschied zum Gefängnissystem der Bundesrepublik Deutschland besteht zudem aus Sicht der Fragesteller darin, dass in der DDR regelmäßig und massenhaft politische Häftlinge zu Unrecht verurteilt und inhaftiert wurden, woraus sich heute ja auch ihr Anspruch auf Haftentschädigung und bei Bedürftigkeit zusätzlich auf eine Opferrente ableitet.
Parallel zu den – vor allem – privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Kontext der erzwungenen Arbeit politischer Gefangener in der DDR entwickelte sich aber auch noch ein weiterer schwunghafter Handel zwischen beiden deutschen Staaten bis zur Wiedervereinigung im Jahr 1990: der Handel mit politischen Häftlingen. So wurden zwischen 1962 und 1989 durch die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 33 755 politische Häftlinge in der DDR für mehr als 3,4 Mrd. DM freigekauft (vgl. Wikipedia: Häftlingsfreikauf, de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4ftlingsfreikauf). Auch dieses historische Kapitel gesamtdeutscher Verantwortung harrt noch immer einer systematischen wissenschaftlichen Aufarbeitung (s. a. Bundestagsdrucksache 18/12328, S. 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele von erzwungener Häftlingsarbeit Betroffene hat es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in der DDR gegeben, wie viele von diesen leben derzeit noch, und wie viele davon waren politische Häftlinge?
Welche staatlichen Stellen (z. B. Zollbehörde bzw. Zollbehörden, Finanzämter, die „Treuhandstelle für Interzonenhandel“, Sicherheitsbehörden, Landesregierungen) waren zwischen 1962 und 1989/1990 in das System der DDR-Häftlingsarbeit für westdeutsche Konzerne in jeweils welcher Form eingebunden bzw. hatten davon Kenntnis?
Welche Firmen profitierten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welchem Zeitraum und Umfang von der erzwungenen Arbeit politischer Häftlinge in den DDR-Gefängnissen (bitte nach Unternehmen, Zeitraum, Anzahl der betroffenen Häftlinge, Umfang der geleisteten Arbeit, Anteil am Jahresumsatz der Unternehmen und daraus resultierender Profit nach aktuellem Wert in Euro angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Firmen, die ähnlich wie IKEA ihre Beteiligung am System der DDR-Häftlingsarbeit öffentlich eingestanden haben?
a) Um welche Firmen handelt es sich, und zu welchem Zeitpunkt machten sie ihre Beteiligung öffentlich?
b) Welche Firmen haben bislang in welchem Umfang ihre Beteiligung am System der DDR-Häftlingsarbeit wissenschaftlich aufarbeiten lassen?
c) Welche Firmen, die von DDR-Häftlingsarbeit profitierten, haben bislang nach Kenntnis der Bundesregierung an die Betroffenen Entschädigungszahlungen (oder in einen Entschädigungs- bzw. Aufarbeitungsfonds) als Ausgleich in jeweils welchem Umfang gezahlt?
Welche Aktenbestände existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Thema DDR-Häftlingsarbeit und damit verbundene wirtschaftliche Transfers in die Bundesrepublik Deutschland oder in andere westeuropäische Staaten im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Finanzen, in der Generalzolldirektion (und ggf. weiteren Zollbehörden), in Finanzämtern, beim Bundesamt für Verfassungsschutz, im Bundesnachrichtendienst, im Bundesarchiv (hier insbesondere auch zur „Treuhandstelle für Interzonenhandel“ der Bundesregierung und dem Ministerium für Außenhandel der DDR) sowie in anderen Bundesbehörden (bitte jeweils den Aktenbestand in laufenden Metern angeben)?
Welche Aktenbestände liegen zum Thema Häftlingsfreikauf aus der DDR im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Finanzen, in der Generalzolldirektion (und ggf. weiteren Zollbehörden), beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst, im Bundesarchiv sowie in anderen Bundesbehörden vor (bitte jeweils den Aktenbestand in laufenden Metern angeben)?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Themen DDR-Häftlingsarbeit und Häftlingsfreikauf aus der DDR kennt die Bundesregierung?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit den ersten Veröffentlichungen im Jahr 2012 unternommen, um ihrerseits das Thema Arbeit politischer Häftlinge in der DDR aufzuarbeiten?
Welche wissenschaftlichen Forschungen hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um die erzwungene Häftlingsarbeit in den DDR-Gefängnissen für westdeutsche Konzerne aufzuarbeiten?
Wird die Bundesregierung zur Aufarbeitung der erzwungenen Häftlingsarbeit in den DDR-Gefängnissen für westdeutsche Konzerne dafür sorgen, dass alle diesbezüglichen Akten, insbesondere auch in den entsprechenden Unternehmensarchiven, für die Forschung freigeben werden, und wenn ja, in welcher Form, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung die erzwungene Arbeit von politischen Häftlingen in der DDR als illegal und rechtsstaatswidrig, und wenn ja, erwachsen aus Sicht der Bundesregierung daraus dann heute Ansprüche auf Entschädigungszahlungen (bitte begründen)?
Erwägt die Bundesregierung, Initiativen zu starten, damit den noch lebenden ehemals Inhaftierten zeitnah eine angemessene Entschädigung für erfahrenes Leid und Raub an persönlicher Lebenszeit zuteilwird, und wenn ja, wann, und in welcher Form, und sollen daran auch die begünstigten Firmen, z. B. in Form von Zahlungen an einen Hilfe- oder Härtefallfonds, beteiligt werden, und wenn nein, warum nicht?