[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6147 –
Impfquoten dauerhaft erhöhen – Mehr Daten und klare Zielwerte festlegen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie hat einmal mehr eindrucksvoll die große gesundheits-
und wirtschaftspolitische Dimension wie auch gesamtgesellschaftliche
Bedeutung von Impfungen verdeutlicht. Dabei zeigte sich: Eine wirksame Planung
von Maßnahmen zur Impfprävention sowohl bundesweit als auch auf
regionaler Ebene erfordert ein kontinuierliches Monitoring von Impfquoten. Die
Definition von Zielwerten ermöglicht die Messbarkeit von Maßnahmen und ist
neben der Datenverfügbarkeit die zweite zentrale Säule bei der Vermeidung
von Krankheiten. Der aktuelle Befund des Präventionsindex hierzu ist
ernüchternd: Für die große Mehrheit der durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten
existieren weder klare Ziele noch Daten in solcher Qualität und Quantität, die
eine zielgerichtete Prävention oder die Bewertung von entsprechenden
Impfstrategien ermöglichten: Von der durch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) bereits im Jahr 2009 definierten 75-Prozent-Zielmarke bei Influenza-
Impfungen abgesehen, fehlt es in Deutschland an Zielwerten für alle von der
Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für
Erwachsene. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Impfdaten entweder zwar erhoben,
aber nicht oder nicht ausreichend schnell verfügbar gemacht werden, oder
aber unzureichend sind, weil es etwa am Kontext wie Komorbiditäten oder
Risikogruppen fehlt. Damit wird zugleich eine ausdifferenzierte
Zielgruppenansprache wesentlich erschwert.
Der Befund, dass im Gesundheitswesen Wissen über Impfungen und
Impfdaten grundsätzlich vorhanden, aber nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße
zugänglich ist, lässt sich auch am politischen Diskurs der letzten zehn Jahre
abbilden. In den letzten vier Wahlperioden (ab 2009) wurden insgesamt
622 Kleine Anfragen an die Bundes- bzw. Landesregierungen gestellt, welche
Fragen zum Impfgeschehen in Deutschland zum Gegenstand hatten. Wird nur
die Zeit vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie betrachtet (bis März 2020),
zeigt sich, dass sich über 60 Kleine Anfragen mit Fragen zur Verfügbarkeit
bundesweiter oder regionaler Daten zu Impfquoten befassen (siehe
exemplarisch: padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d0957gak.pdf). 25
Kleine Anfragen thematisieren zusätzlich die (fehlende) Verfügbarkeit von
Impfzielen bzw. deren Nichterreichen (exemplarisch:
www.landtag.ltsh.de/inf
othek/wahl19/drucks/02300/drucksache-19-02303.pdf).
Um eine bessere Datenlage im Zusammenhang mit Coronaimpfungen zu
erlangen (dies gilt grundsätzlich aber auch für andere Impfungen), könnte und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6486
20. Wahlperiode 20.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
18. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sollte auch die Bundeswehr von großem Nutzen sein. Beim Sanitätsdienst der
Bundeswehr werden nach Kenntnis der Fragesteller Gesundheitsdaten von
über 180 000 Soldatinnen und Soldaten erfasst. Da für diese Personengruppe
bei manchen Impfungen eine Duldungspflicht besteht, sind die
entsprechenden Impfquoten mit weit über 90 Prozent deutlich höher, als dies beim Rest
der Bevölkerung der Fall ist. Deshalb könnten diese Daten für retrospektive
Analysen geradezu prädestiniert und für die epidemiologische Wissenschaft
von besonderer Bedeutung sein.
Was folgt daraus? Die Frage nach einer (besseren) Verfügbarkeit von
Impfdaten und Impfzielen ist keine neue Problemstellung. Durch die COVID-19-
Pandemie ist jedoch noch einmal deutlich geworden, dass eine zielgerichtete und
wirksame Präventionsarbeit in Deutschland auf belastbare Daten angewiesen
ist und sich gleichzeitig an messbaren Zielen orientieren muss. Beides steht
bislang nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Verfügbarkeit von
Impfdaten in quantitativer und qualitativer Hinsicht, und wo sieht sie
Verbesserungspotenzial?
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern in der Europäischen Union (EU) ist
Deutschland in Bezug auf verfügbare Impfquoten gut aufgestellt. Neben der
regelmäßigen Verfügbarkeit von Impfquoten zum Schuleingang werden an das
Robert Koch-Institut (RKI) gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 13 Absatz 5 des
Infektionsschutzgesetzes – IfSG) Impfdaten aus der ambulanten Versorgung der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) übermittelt. Damit stehen Daten zu mehr
als 85 Prozent der Bevölkerung für detaillierte Analysen zur Verfügung
(sogenannte KV-Impfsurveillance).
In der KV-Impfsurveillance ist – unter Wahrung des Pseudonyms – die
Verknüpfung von Daten zur Exposition (das heißt konkrete Impfung) mit
Abrechnungsdaten zu Erkrankungen möglich. Dadurch können beispielsweise
Impfquoten in besonderen Risikogruppen, für die spezielle Impfempfehlungen
bestehen (wie Impfung von Schwangeren), berechnet oder auch die Wirksamkeit
oder Sicherheit der Impfung abgeschätzt werden. Daten aus der KV-
Impfsurveillance liegen für alle Altersgruppen vor.
Eine Limitation der KV-Impfsurveillance stellt der Zeitverzug dar:
Üblicherweise liegen die jeweiligen Impfdaten mit einem Verzug von sechs bis neun
Monaten vor, womit zeitnahe Interventionen (wie bei Signalen zur
Impfstoffsicherheit oder bei niedriger Inanspruchnahme der Impfung) nicht möglich sind.
Daneben wird geprüft, inwieweit die Granularität (Verdichtungsgrad) der
übermittelten Informationen zur Nutzung durch die Bundesoberbehörden verbessert
werden könnte.
Darüber hinaus vergrößert sich seit einigen Jahren der Kreis der
Leistungserbringer (zum Beispiel Durchführung von COVID-19- und
Grippeschutzimpfungen in Apotheken), so dass sich die Anzahl der gegenüber allen gesetzlich
Krankenversicherten vorgenommenen Impfungen reduziert und die
Aussagekraft der KV-Impfsurveillance potenziell eingeschränkt wird. Daher sollten
alternative Wege zur Erfassung von Impfdaten verfolgt werden, wie es auch mit
der Überführung des Digitalen Impfquoten-Monitorings (DIM) in das Deutsche
Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DE-
MIS) geplant ist.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Informationsplattform impfdashb
oard.de/ zur Übersicht des Fortschritts der COVID-19-Impfung?
Ist es geplant, diese Informationsplattform dauerhaft fortzuführen und
ggf. um Informationen zu anderen von der STIKO empfohlenen
Impfungen zu ergänzen?
Das Impfdashboard (
www.impfdashboard.de ) visualisiert seit Januar 2021
tagesaktuell den Fortschritt der Impfkampagne der COVID-19-Schutzimpfung in
Deutschland. Den Nutzen und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger lässt
sich an Zugriffszahlen von bis zu 260 000 Nutzerinnen und Nutzern pro Tag
ablesen. Derzeit wird geprüft, ob eine Fortführung des Impfdashboards auch
bei Übergang der COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung sinnvoll
erscheint.
Im Rahmen der Regelversorgung können mittels der KV-Impfsurveillance, die
die anonymisierten Abrechnungsdaten niedergelassener Ärztinnen und Ärzte zu
Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen
impfvermeidbarer Erkrankungen Impfquoten beinhaltet, die Häufigkeit der
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Erkrankungszahlen
repräsentativ für alle Bundesländer bis auf Kreisebene und für verschiedene
Altersgruppen abgeschätzt werden. Das RKI berichtet jährlich über aktuelle Impfquoten
basierend auf Auswertungen dieser Daten (
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impf
en/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html).
3. Für welche Impfungen hält die Bundesregierung die Definition von
messbaren Impfzielen für am drängendsten?
Auf nationaler, aber auch auf globaler Ebene gibt es mehrere Impfziele, zu
denen sich auch Deutschland bekannt hat. Dazu gehören die Erreichung von
Impfquoten zur Influenza-Impfung in bestimmten Zielgruppen, zur Masern-
und Röteln-Beseitigung, zur Polio-Eradikation (Ausrottung von
Krankheitserregern) oder auch zur Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) und zur
Hepatitis-B-Impfung beziehungsweise -Kontrolle.
Darüber hinaus sind weitere Ziele im globalen wie Europäischen
Impfaktionsplan (GVAP/EVAP) wie in deren Aktualisierung (Immunization Agenda 2030,
IA 2030) definiert.
Die Übernahme nationaler und globaler Impfziele in nationale Strategien, die
Definition möglicher zusätzlicher Impfziele auf nationaler Ebene sowie die
Identifikation und Schaffung von Rahmenbedingungen, die das Erreichen
dieser Impfziele ermöglichen, liegt im Zuständigkeitsbereich der Nationalen
Lenkungsgruppe Impfen (NaLI). Diese hat durch intensive Abstimmung unter den
Gesundheitsministerien der Länder, den Bundesbehörden, dem Spitzenverband
der Krankenkassen, der Ständigen Impfkommission (STIKO), der
Bundesärztekammer, wissenschaftlichen Instituten und weiteren Expertinnen und Experten
einen Nationalen Impfplan beschlossen. Die NaLI schreibt den Nationalen
Impfplan stetig weiter fort. Der Nationalen Impfplan wird ergänzt durch den im
Jahr 2015 erstellten Nationalen Aktionsplan 2015 bis 2020 zur Beseitigung von
Masern und Röteln in Deutschland und enthält sechs dezidierte Ziele zu dessen
Beseitigung in Deutschland.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in anderen Staaten,
wie z. B. in den USA, Impfziele zu verschiedenen anderen
impfpräventablen Erkrankungen bereits klar definierte Präventionsziele existieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Darüber hinaus existieren zum Ziel der Beseitigung von Masern und Röteln
sowie der Aufrechterhaltung der Freiheit von Poliomyelitis (Kinderlähmung)
zusätzlich klar definierte Strategien sowie zwei am RKI etablierte Kommissionen
(Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) und
Poliokommission), die die Fortschritte und Daten in Bezug auf die Präventionsziele
unabhängig bewerten und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichten.
Der Nationale Impfplan formuliert angestrebte Ziele für Impfquoten.
Gleichzeitig enthält der Plan Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden können. Ziel
ist es, den Impfschutz der Bevölkerung zu fördern und die Koordination der
Akteure sowie Aktionen zum Thema Impfen zu verbessern.
5. In welchen weiteren Indikationsbereichen sieht die Bundesregierung den
drängendsten Bedarf, Präventionsziele zu definieren, und warum, und bis
wann sollen diese Ziele ausformuliert sein?
Impfquotensteigerungen sind von hohem Bundesinteresse, da sie sowohl die
Weiterverbreitung von Infektionen deutlich reduzieren und zur Ausrottung von
Erkrankungen beigetragen. Somit können schwerwiegende Folgeerkrankungen
sowie Tod vermieden werden. Mit hohen Impfquoten werden individuelle
Gesundheitsrisiken reduziert und zugleich ein Bevölkerungsschutz erzielt. Zudem
werden medizinische Interventionen und die Belastung des Gesundheitswesens
als Folge von Erkrankungen vermieden.
Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung bereits zur Erreichung
bestimmter Impfquoten bzw. Reduzierung der Krankheitslast impfpräventabler
Infektionen bekannt. Die NaLI hat die regionalen bzw. globalen Impfziele in
nationale Strategien übernommen und Rahmenbedingungen identifiziert bzw.
geschaffen, die das Erreichen dieser Impfziele ermöglicht.
6. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Errichtung des im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vorgesehenen Public Health Instituts, dieses mit der Erhebung und/oder
Zusammenführung von Daten zum Impfgeschehen zu beauftragen?
9. Bislang ist die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NALI) für die
Erarbeitung und Umsetzung der Impfziele verantwortlich – die den
Fragestellern bekannten Impfquoten zeigen hier eine unzureichende
Erreichung –; plant die Bundesregierung mit dem neuen Public Health Institut
eine bessere Zuständigkeit für die Verantwortung zur Umsetzung von
Impfzielen?
Die Fragen 6 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit befindet sich in der
Konzeptionsphase. Daher ist eine Aussage zur Erhebung und oder Zusammenführung
von Daten zum Impfgeschehen derzeit nicht möglich.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Verfügbarkeit
von Daten zum Impfgeschehen in Deutschland bei Teilen der
Selbstverwaltung (Kassenärztliche Vereinigungen, gesetzliche und private
Krankenversicherungen), und gibt es aus Sicht der Bundesregierung die
Möglichkeit, diese Daten im Public Health Institut zusammenzuführen?
Mit Hilfe der Daten aus der KV-Impfsurveillance, die die Leistungen
gegenüber allen gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln, lassen sich
Impfquoten, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und
Erkrankungszahlen repräsentativ für alle Länder bis auf Kreisebene und für
verschiedene Altersgruppen abschätzen. Damit kann die Analyse dieser
Versorgungsdaten fehlende epidemiologische und gesundheitspolitische
Informationen liefern und Datenlücken schließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 6 und 9 verwiesen.
8. Welche weiteren Möglichkeiten der Erfassung und Zusammenführung
von Impfdaten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen sind
geplant?
Es ist eine Überführung des Systems, mit dem die COVID-19-Impfungen
erfasst wurden, dem „DIM“, in die Struktur des Deutschen Elektronischen
Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) geplant. Damit
wird DEMIS um ein Tool zur Erfassung von Impfungen erweitert. Zusätzlich
wird DEMIS für weitere impfende Einrichtungen und Personen, zum Beispiel
an DIM angeschlossene Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, nutzbar gemacht.
Somit wäre es perspektivisch auch denkbar, dass DEMIS zur Erfassung und
Übermittlung aller in Deutschland verabreichten Impfungen zukünftig genutzt
werden könnte.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber
Impfnebenwirkungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bereits bestehenden Strukturen,
um Nebenwirkungen zu dokumentieren, und wie plant die
Bundesregierung, diese auszubauen?
Im Rahmen der Zulassung wird das Risiko-Nutzen-Verhältnis von
Arzneimitteln wie Impfstoffen auf der Grundlage von Ergebnissen aus klinischen
Prüfungen bewertet. Ermittelte Nebenwirkungen mit Angaben zur beobachteten
Häufigkeit sind seitens der pharmazeutischen Unternehmen in die
Produktinformationstexte aufzunehmen, die auf dem aktuellen medizinischen Erkenntnisstand
zu halten sind. Die Produktinformationen werden unter Berücksichtigung der in
der Anwendung beobachteten und bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(EMA) bewerteten Nebenwirkungen fortlaufend aktualisiert.
Das Meldesystem von Verdachtsfällen einer Nebenwirkung ist in Deutschland
umfangreich durch Gesetze und Berufsordnungen der Heilberufe geregelt.
Seit Oktober 2012 steht allen Personen in Deutschland die Möglichkeit offen,
Verdachtsfälle einer Nebenwirkung (sowohl für alle Arzneimittel wie auch alle
Impfstoffe) auch über eine Online-Plattform auf den Internetseiten des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-
Instituts (PEI) zu melden. Darüber hinaus haben die Zulassungsinhaber von
Arzneimitteln und Impfstoffen eine gesetzliche Meldeverpflichtung nach § 63
des Arzneimittelgesetzes.
Die Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe mittels der
Spontanberichterstattung hat gezeigt, dass das derzeitige System in Deutschland gut
funktioniert (wie frühzeitige Entdeckung und Aufklärung des bis dahin
unbekannten Risikos von Thrombotisch-thrombozytämischen Syndrom (TTS) nach
Impfung mit Adeno-Vektor-COVID-19-Impfstoffen).
Das Sammeln und Analysieren der gemeldeten Verdachtsfälle ist in erster Linie
für die Ermittlung neuer Risikosignale geeignet. Darüber hinaus erfolgen auch
Studien nach der Zulassung, um genaue Aussagen zu Häufigkeiten von
Nebenwirkungen nach Impfung zu gewinnen (Post-Authorisation Safety Studies –
PASS). Prozesse der Digitalisierung bei der Registrierung, Dokumentation und
Beurteilung von gemeldeten Verdachtsfällen einer Nebenwirkung nach
Impfung werden weiter vorangetrieben.
11. Werden im Zusammenhang mit Impfzielen und Impfnebenwirkungen die
Daten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr genutzt?
Soldatinnen und Soldaten unterliegen bei definierten Impfungen – diese sind
abhängig von den sogenannten Basisimpfungen und den Einsatzoptionen –
einer Duldungspflicht (§ 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes). Insoweit sind für
diese Impfungen Impfziele definiert. Anzumerken ist hierbei, dass die Anzahl
der Soldatinnen und Soldaten mit entsprechenden Einsatzoptionen in
Abhängigkeit mandatierter Einsätze fluktuiert.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)
durchgeführte Impfungen werden nicht an das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) oder andere zivile Stellen gemeldet; Ausnahmen gab es im
Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Berichte über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion
hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation)
nach dem Infektionsschutzgesetz werden durch die Bundeswehr an das PEI
gemeldet.
Sämtliche Meldeverpflichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden
durch die Bundeswehr auch an die zuständigen zivilen Stellen (wie RKI, PEI,
Gesundheitsämter) erfüllt. Im Rahmen von Einzelfallmeldungen werden die
Daten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr genutzt.
12. Liegen hierzu die digitalen Voraussetzungen (beispielsweise digitale
Gesundheitsakte) vor, entsprechende Daten so zu erfassen, dass diese auch
für Vergleichsstudien aufbereitet werden können?
a) Wenn ja, in welcher Form erfolgen ressortübergreifenden Vergleiche?
b) Wenn nein, wie, und wann gedenkt die Bundesregierung, den
Sanitätsdienst der Bundeswehr digital so zu ertüchtigen, dass
entsprechende Möglichkeiten zeitnah gegeben sind?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Seit 2019 ist es priorisiertes Ziel des BMVg, im Rahmen der Digitalisierung
der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr die elektronische Gesundheitsakte
der Bundeswehr (eGABw) für jede Soldatin und jeden Soldaten bereitzustellen.
Die fachlichen Voraussetzungen für die Realisierung sind geschaffen. In
Anbetracht des mit einer Anfangsbefähigung zur generellen Einführung einer
eGABw für Soldatinnen und Soldaten verbundenen umfänglichen
Finanzbedarfs ist eine entsprechende finanzplanerische Hinterlegung auf Basis des
Haushalts 2023 sowie des 56. Finanzplans nicht möglich. Der Zeitplan für die
Einführung der eGABw ist von der zukünftigen finanzplanerischen
Hinterlegung abhängig.
13. Inwieweit wird die Expertise des Instituts für Mikrobiologie der
Bundeswehr in München, des Instituts für Präventivmedizin in Andernach sowie
des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie bei der Erarbeitung
eines besseren Lagebildes im Zusammenhang mit Impfzielen und
Impfnebenwirkungen miteinbezogen bzw. wie beabsichtigt die
Bundesregierung, dies zu tun?
Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr betreibt seit 2015 das
Konsiliarlabor für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und führt in diesem
Kontext fachliche Beratungen und weiterführende Diagnostik zur FSME, einer
in Deutschland sich verbreitenden impfpräventablen Zoonose, durch. Auch
wenn es zu FSME kein konkretes Impfziel gibt, so trägt das Konsiliarlabor
sowohl im Rahmen der Routinearbeiten als auch in Forschungsverbünden (TBE-
NAGER-Projekt (Tick-Borne ENcephAlitis in GERmany) insbesondere in
Kooperation mit dem RKI wesentlich zur Verbesserung der Kenntnisse zur FSME-
Ausbreitung und zur Optimierung von Präventionsstrategien bei.
Die Bundeswehr ist darüber hinaus als ständiger Gast zu den Sitzungen der
STIKO eingeladen. Vor Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur
Ableistung des Grundwehrdienstes war die Bundeswehr darüber hinaus ein wichtiger
Akteur für die Schließung von Impflücken in Deutschland, insbesondere unter
jungen Männern. Damit konnte ein Betrag unter anderem zur Beseitigung der
Masern in Deutschland geleistet werden.
In Bezug auf die Erhebung von Impfdaten unter Bundeswehrangehörigen muss
jedoch angemerkt werden, dass es sich hierbei um eine besondere Population
handelt (wie Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus, Inanspruchnahme von
Präventionsangeboten) und sich damit die in dieser Population gewonnenen
Erkenntnisse nur eingeschränkt auf die Allgemeinbevölkerung, bestimmte
Risikogruppen oder die Erreichung von Impfzielen übertragen lassen.
14. Welche konkreten Vorhaben und Verbesserungen zur Impfprävention hat
die Bundesregierung seit Anfang dieser Legislaturperiode initiiert und
auf den Weg gebracht, und welche Vorhaben sind in Planung?
Wie in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, sind Impfquotensteigerungen von
hohem Interesse der Bundesregierung. So informiert die Bundesregierung seit
der Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen umfassend über die
Wirksamkeit, Eigenschaften und die Risiken und Nebenwirkungen der verwendeten
Impfstoffe. Das BMG hat hierzu eine Vielzahl von
Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, darunter die Kampagnen „ImpfenHilft“, „Fakten-Booster“
und „Ich schütze mich“ in der aktuellen 20. Legislaturperiode. Ein weiterer
Baustein der Impfkommunikation des BMG war die ImpfenHilft-Bustour, die
niedrigschwellig und in mehreren Sprachen über die COVID-19-Impfung
aufklärte und den Besucherinnen und Besuchern auch die Möglichkeit bot, sich
vor Ort impfen zu lassen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden insgesamt
knapp 50 Standorte in allen Ländern angefahren.
Außerdem initiiert und fördert die Bundesregierung verschiedene Projekte.
Hier ist unter anderem das vom BMG finanzierte und vom RKI durchgeführte
Projekt „InveSt HPV“ zur Evaluierung von zwei gezielten Maßnahmen zur
Erhöhung der Inanspruchnahme der HPV-Impfung zu nennen. Gleichzeitig
befindet sich ein Förderschwerpunkt mit dem Ziel, die Impfquoten in Deutschland
zu erhöhen, in Vorbereitung. Darüber hinaus wird derzeit eine neue Publikation
zum Thema Impfen erarbeitet, welche demnächst als Teil der vom BMG
herausgegebenen Ratgeberreihe erscheinen wird.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat seit
Anfang dieser Legislaturperiode gemäß ihres Auftrags, die Bevölkerung
zielgruppenspezifisch über die Bedeutung von Schutzimpfungen und andere
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten aufzuklären,
verschiedene Kampagneninhalte, wie zu Influenza, COVID-19 und weiteren von
der STIKO empfohlenen Standardimpfungen veröffentlicht. Viele dieser
Medien stehen in verschiedenen Fremdsprachen sowie Leichter Sprache zur
Verfügung. Zudem werden zur Erhöhung der Impfquote regelmäßig Social-Media-
Beiträge (Facebook/Twitter) sowie Startseitenmeldungen und
Pressemitteilungen veröffentlicht. Gleichzeitig führt die BZgA regelmäßig bundesweite
Repräsentativbefragungen zum Infektionsschutz durch (Einstellung, Wissen und
Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen). In dieser
Legislaturperiode wurden Befragungen in 2021 und 2022 durchgeführt (die
Ergebnisse für die Befragung in 2021 sind online verfügbar unter
www.bzga.de/filea
dmin/user_upload/PDF/studien/BZgA_Forschungsbericht_Infektionsschutz_20
21.pdf).
15. Welche Pläne der Bundesregierung liegen vor, um die HPV-Impfziele
(HPV = Humane Papillomviren) der WHO und der EU-Kommission zu
HPV, zu denen sich die Bundesregierung bekannt hat, zu erreichen?
Der von der Europäischen Kommission am 3. Februar 2021 veröffentlichte
„Europas Plan gegen den Krebs“ (Europe’s Beating Cancer Plan), die „Globale
Strategie“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2020 (Global strategy
to accelerate the elimination of cervical cancer as a public health problem)
sowie der aktuelle Fahrplan der Europäischen Region der WHO (Roadmap to
accelerate the elimination of cervical cancer as a public health problem in the
WHO European Region 2022-2030) verfolgen das Ziel, zur Ausrottung des vor
allem durch HPV verursachten Gebärmutterhalskrebs bis 2030 eine HPV-
Impfquote von (mindestens) 90 Prozent bei Mädchen in den Mitgliedstaaten zu
erreichen. Zudem legt „Europas Plan gegen den Krebs“ den Fokus auf eine
deutliche Steigerung der HPV-Impfquote bei Jungen in der EU. In diesem Kontext
beabsichtigt die Europäische Kommission, im dritten Quartal 2023 einen
Vorschlag für eine Ratsempfehlung zu durch Impfen verhütbaren
Krebserkrankungen – mit Fokus auf Impfungen gegen HPV und Hepatitis B – vorzulegen.
Die Förderung von Projekten zur Erhöhung der Inanspruchnahme von
Impfungen wird kontinuierlich durch das BMG vorangebracht. Zunächst wurde eine
systematische Bestandsaufnahme der bestehenden Maßnahmen mit Fokus auf
die HPV-Impfung sowie eine Lückenanalyse zur Beschreibung des Bedarfs für
weitere Maßnahmen durch die IGES Institut GmbH mit Förderung durch das
BMG von 2019 bis 2021 durchgeführt. Aus dem IGES-Bericht geht hervor,
dass die niedrige Inanspruchnahme der HPV-Impfung mit einem
Informationsdefizit der Bevölkerung verbunden ist. Die wichtige Rolle von Ärztinnen und
Ärzten als Vertrauenspersonen bei der Aufklärung wird ebenso herausgehoben
wie das Potenzial aufsuchender Aufklärungsangebote und eines digitalen
Terminmanagements.
Basierend auf den Ergebnissen des IGES-Berichts konnte im Jahr 2022 das
vom RKI durchgeführte Projekt „InveSt HPV“ zur Evaluierung von zwei
gezielten Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme der HPV-Impfung
angestoßen werden, das im Januar 2023 gestartet ist.
Darüber hinaus ist die BZgA Teil der Initiative PartnERship to Contrast HPV
(PERCH), die von der EU gefördert wird und sich dafür einsetzt, die HPV-
Impfquoten zu erhöhen und Krebserkrankungen durch HPV zu verhindern. Ziel
ist es, die Kommunikation zur HPV-Impfung zu verbessern. Dazu werden
fortwährend Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für medizinisches
Fachpersonal entwickelt. Erste Informationen und Materialien für Fachkräfte bietet die
BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit.
16. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung von
Schulimpfprogrammen, um niedrigen Impfquoten entgegenzuwirken?
Flächendeckende Schulimpfprogramme werden immer wieder als
erfolgversprechende Maßnahme zur Steigerung der Impfquoten, vor allem gegen HPV,
vorgeschlagen. Dies begründet sich vor allem dadurch, dass insbesondere
Länder im angelsächsischen und skandinavischen Raum mit
Schulimpfprogrammen in der Regel hohe Impfquoten von deutlich über 70 Prozent erreichen.
In Deutschland gibt es zurzeit zwei Modellprojekte zur HPV-Schulimpfung:
Ein Projekt im Kreis Bergstraße, Südhessen, von 2015, das andere in Sachsen
mit Start im Juli 2019. Anhand dieser Modellprojekte wurde der Einfluss von
Schulimpfprogrammen auf Impfquoten vom RKI untersucht (
www.rki.de/DE/
Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/20_22.pdf).
Die dargestellten Ergebnisse lassen annehmen, dass durch das
Schulimpfprogramm vor allem Mädchen und deren Eltern erreicht wurden, die einer HPV-
Impfung bereits positiv gegenüberstanden und die Impfung ansonsten zu einem
späteren Zeitpunkt ggf. in der kinderärztlichen Praxis durchgeführt hätten.
Durch das Schulimpfprogramm kommt es zu einer Impfung zu einem früheren
Zeitpunkt und ggf. an einem alternativen Ort (Schule), es werden jedoch keine
oder wenige zusätzliche Mädchen und deren Eltern erreicht. Vor Einführung
von weiteren, flächendeckenden Schulimpfprogrammen sollte zudem eine
Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.
Allerdings ist das Setting „Schule“ für aufsuchende Aufklärungsangebote der
Zielgruppe sehr gut geeignet, was wiederum das Informationsdefizit der
Bevölkerung reduziert. Ein schulischer Rahmen für Bildungs- und
Informationsprojekte bindet Lehrkräfte mit ein und nutzt vorhandene Strukturen, um
Jugendliche effektiv in einer als seriös empfundenen Umgebung anzusprechen. Daher
hat das BMG im Zeitraum von Juli 2021 bis August 2022 ein Projekt der
Zeitbild Stiftung gefördert. Das Schulprojekt „HPV – Impfen gegen Krebs“ bietet
Lehrkräften, Jugendlichen und Eltern umfassende und anschauliche
Informationen zur HPV-Impfung. Denn gleichzeitig spielen auch Eltern eine wichtige
Rolle bei der Impfentscheidung, da bis zu einem gewissen Alter und abhängig
von der Einwilligungsfähigkeit ihre aktive Zustimmung zur Impfung
notwendig ist.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Länder und die
Schulträger vor Ort entscheiden, ob Schulen als Orte der Impfmöglichkeit
genutzt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]