Seit dem 1. Januar 2012 gingen beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) folgende Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung ein (Stichtag: 5. April 2023):
Gegen die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock: 2022: Sechs Anzeigen, davon vier wegen Hochverrats (§ 81 des Strafgesetzbuches (StGB)), eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2023: 14 Anzeigen, davon zwei wegen Hoch- und Landesverrats (§§ 81, 82, 94 StGB), sieben wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), drei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann: 2022: Eine Anzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt: 2021: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern und ehemaligen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich: 2013: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015: Eine Anzeige wegen Begünstigung (§ 257 StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel: 2017: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB. 2022: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Landesverrats (§ 94 StGB), eine wegen Beihilfe zu Straftaten nach dem VStGB.
Gegen die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey: 2012: Eine Anzeige wegen Hochverrats (§ 82 StGB). 2021: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck: 2022: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zu Straftaten nach dem VStGB und unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2023: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Verstößen gegen das KrWaff-KontrG, eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer: 2020: Drei Anzeigen, davon eine wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (§ 89 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht: 2021: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB. 2023: Eine Anzeige wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB).
Gegen den Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach: 2021: Vier Anzeigen, davon eine wegen Nötigung, Erpressung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 240, 253, 186, 187 StGB), zwei wegen Mordes (§ 211 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2022: Fünf Anzeigen, davon zwei wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB), zwei wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 2012: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2013: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Drei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2016: Eine Anzeige wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
Gegen den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner: 2020: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2022: Zwei Anzeigen, davon eine wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB), eine wegen Beihilfe zu Straftaten nach dem VStGB.
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen und ehemaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: 2020: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2021: Zwei Anzeigen, davon eine wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), eine wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister der Verteidigung und ehemaligen Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière: 2012: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015: Eine Anzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB). 2016: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2017: Sieben Anzeigen, davon eine wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB), zwei wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), zwei wegen Verdachts auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord (§§ 129a, 129b, 211, 27, 52 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2018: Drei Anzeigen, davon eine wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), eine wegen Untreue (§ 266 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: 2012: Sechs Anzeigen, davon drei wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine davon auch wegen Untreue (§ 266 StGB), drei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2013: 16 Anzeigen, davon eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB in der Fassung vom 13. November 1998), vier wegen Landesverrats (§ 94 StGB), eine wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB), eine wegen Untreue (§ 266 StGB), zwei wegen Straftaten nach dem VStGB, sieben ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: 27 Anzeigen, davon eine wegen Aufstacheln zum Angriffskrieg (§ 80a StGB in der Fassung vom 13. November 1998), sieben wegen Landesverrats (§ 94 StGB), eine wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB), eine wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), eine wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), eine wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB), eine wegen Betrugs (§ 263 StGB), vier wegen Straftaten nach dem VStGB, 10 ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015 bis Mai 2020: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/20096 verwiesen. Ab Juni 2020: 121 Anzeigen, davon eine wegen Hochverrats (§ 81 StGB), zwei wegen Landesverrats (§ 94 StGB), 115 wegen Straftaten nach dem VStGB, drei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2021: 87 Anzeigen, davon zwei wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), eine wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), eine wegen Totschlags (§ 212 StGB), eine wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 224, 13 StGB), zwei wegen Begünstigung (§ 257 StGB), 63 wegen Straftaten nach dem VStGB, 13 ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2022: Zehn Anzeigen, davon eine wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), zwei wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), drei wegen Straftaten nach dem VStGB, zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir: 2012: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius: 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla: 2013: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer: 2013: 29 Anzeigen, davon sieben wegen Hochverrats (§ 81 StGB), 22 ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015: Fünf Anzeigen, davon drei wegen Hochverrats (§ 81 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2016: Vier Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: 2012: Fünf Anzeigen, davon drei wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine wegen Verdachts der Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2013: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Verdachts der Untreue (§ 266 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Diebstahls (§ 242 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2016: Zwei Anzeigen, davon eine wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2017: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2021: Eine Anzeige wegen Hochverrats (§ 81 StGB).
Gegen den Bundeskanzler und ehemaligen Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz: 2021: 18 Anzeigen, davon eine wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), 15 wegen Mordes (§ 211 StGB), eine wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs (§§ 263, 25 StGB). 2022: 31 Anzeigen, davon eine wegen Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB), gemeinschaftlichen Betrugs (§§ 263, 25 StGB) und Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug (§§ 263, 27 StGB), eine wegen Meineids (§ 154 StGB), drei wegen Mordes (§ 211 StGB), eine wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), 18 wegen Straftaten nach dem VStGB, davon eine auch wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) und eine auch wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), sieben ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2023: Sechs Anzeigen, davon drei wegen Hochverrats (§ 81 StGB), zwei wegen Straftaten nach dem VStGB, eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig: 2022: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB), eine wegen Straftaten nach dem VStGB.
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: 2013: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2015 bis Mai 2020: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/20096 verwiesen. Ab Juni 2020: Eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB). 2021: Eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn: 2021: Fünf Anzeigen, davon eine wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB), vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel: 2022: Eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier: 2014: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB. 2017: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB. 2021: Eine Anzeige wegen Versuchs der Freiheitsberaubung (§§ 239, 22, 23 StGB) und Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB). 2022: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB, eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales und ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen: 2012: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Vier Anzeigen, davon zwei wegen Aufstachelns zum Angriffskrieg (§ 80a StGB in der Fassung vom 13. November 1998), eine wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB), eine wegen Straftaten nach dem VStGB. 2015: Sieben Anzeigen, davon eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB in der Fassung vom 13. November 1998), drei wegen Straftaten nach dem VStGB, drei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2016: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB, eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2017: Vier Anzeigen wegen Straftaten nach dem VStGB. 2018: Vier Anzeigen, davon eine wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine wegen Landesverrats (§ 94 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2019: Vier Anzeigen, davon eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen Untreue (§ 266 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2020: Eine Anzeige wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (§ 89 StGB). 2021: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
Gegen den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle: 2013: Drei Anzeigen, davon eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2014: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB, eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2017: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften. 2018: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Zu entsprechenden Strafanzeigen bei der Bundespolizei kann keine Auskunft erteilt werden, da dort Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Auch für das Bundeskriminalamt kann keine Beantwortung erfolgen. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/20096 verwiesen.