[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Marc
Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6427 –
Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP zielt die Bundesregierung auf eine flächendeckende kommunale
Wärmeplanung ab (
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/
04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?downl
oad=1, S. 60).
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Teil der Wärmewende, die den
Übergang zu einer Energieversorgung im Wärmesektor von fossilen Energieträgern
wie Kohle, Öl und Gas zu sogenannten regenerativen Energieträgern wie
Sonne, Wind und Wasserkraft bezeichnet (
www.bundesregierung.de/breg-de/them
en/klimaschutz/waermewende-1794724).
Das Umweltbundesamt beschreibt die kommunale Wärmeplanung wie folgt:
„Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisch-planerischer Ansatz, um mit
den Koordinationsproblemen im Zuge der Wärmewende umzugehen und lokal
einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zum
treibhausgasneutralen Gebäudebestand zu entwickeln. Sie erzeugt ein
umfassendes Bild über den Infrastrukturbestand der Wärmeversorgung,
Siedlungsstrukturen sowie den energetischen Zustand der Gebäude, ermittelt zukünftige
Wärmebedarfe und stellt diesen die lokalen Potenziale aus erneuerbaren
Energien und Abwärme gegenüber. Wärmepläne sind Orientierungshilfen für
Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden Perspektive. Sie zeichnen
eine geeignete Kombination von Effizienzmaßnahmen und erneuerbarer
Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet vor“ (
www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachte
n_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 18).
Zuletzt kündigte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Klara Geywitz, Ende des Jahres 2022 an, dass die Frage „Wie
heizen wir in Zukunft?“ im Jahr 2023 wichtig sein werde. Insbesondere mit Blick
auf die kommunale Wärmeplanung werde diese Frage diskutiert
(Plenarprotokoll 20/75, TOP2, 8885 B).
Aufgrund des Zusammenhangs der kommunalen Wärmeplanung mit der
Wärmewende bezieht sich ein Gutteil des Fragenkatalogs dieser Kleinen Anfrage
auf beide Themen. Die Grundlagen für die Fragen bilden im Wesentlichen die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6666
20. Wahlperiode 04.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 3. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gutachten und Stellungnahmen, die im Hinblick auf die Wärmeplanung
erstellt wurden. Der Fragenkatalog lässt sich grob in folgende Bereiche
untergliedern: Wärmewende (Fragen 1 bis 7), kommunale Wärmeplanung im
Allgemeinen (Fragen 8 bis 33), betroffene Ebenen (Länder, Kommunen,
Quartiere, Bürger) (Fragen 34 bis 61), Datenerhebung (Fragen 62 bis 70),
Dienstleister (Fragen 71 bis 78), Förderung (Fragen 79 bis 84), Technologien (Fragen 85
bis 88), Gasnetz (Fragen 89 bis 95).
1. Mit welcher Arbeitsdefinition, in aktueller und verbindlicher Hinsicht,
der sogenannten Wärmewende arbeitet die Bundesregierung (vgl.
www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_1
2-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 8;
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplan
ung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und welche konkreten Ziele
verfolgt sie damit (bitte ausführen und begründen)?
2. Welchen Stellenwert hat die Wärmewende für die Bundesregierung im
Rahmen der Energiewende (bitte ausführen und begründen)?
3. Kann sich die Bundesregierung bei ihren Vorhaben zur Umsetzung der
Wärmewende bzw. der Dekarbonisierung des Wärmesektors auf
verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind das?
4. Welche Instrumente des Bundes sind für die Erreichung der Ziele der
Wärmewende nach gegenwärtigem Stand vorgesehen (bitte begründen)?
5. Fördert die Bundesregierung die Wärmewende, und wenn ja, inwiefern
(bitte nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und
jeweiligen Fördermitteln aufschlüsseln)?
6. Spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der Wärmewende
eine Rolle, und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?
7. Warum spielen für die Bundesregierung die Kommunen bei der
Umsetzung der Wärmewende eine entscheidende Rolle (
www.klimaschutz.de/d
e/service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermepl
anung), und warum sollten sich diese an der Umsetzung der
Wärmewende nach Ansicht der Bundesregierung beteiligen (bitte ausführen)?
8. Mit welcher Arbeitsdefinition der kommunalen Wärmeplanung arbeitet
die Bundesregierung (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_w
aermeplanung.pdf, S. 20f)?
9. Kann sich die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf
verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind
das?
10. Kann die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf
Erfahrungen anderer Staaten zurückgreifen, und wenn ja, welche von
diesen Erfahrungen sind nach Auffassung der Bundesregierung relevant
(bitte begründen und aus Sicht der Bundesregierung auf positive wie
negative Aspekte eingehen)?
11. Welchen Stellenwert hat die kommunale Wärmeplanung für die
Bundesregierung im Rahmen der Wärmewende (vgl.
www.bundesregierung.de/
breg-de/themen/klimaschutz/waermewende-1794724) (bitte begründen)?
12. Wann ist ein Inkrafttreten eines Bundesgesetzes oder mehrerer
Bundesgesetze zur kommunalen Wärmeplanung nach derzeitigem Stand und
nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
13. Auf welchen Zeitraum zielt die flächendeckende Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung ab (
www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Stellun
gnahmen/Kommunale-Waermeplanung/stellungnahmen-kommunale-war
meplanung.html?cms_gtp=4950086_list%253D3)?
14. Welche Aufgaben hat die kommunale Wärmeplanung (vgl.
www.umwelt
bundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202
2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 22), und was
leistet die kommunale Wärmeplanung nach Ansicht der Bundesregierung
(vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikati
onen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf,
S. 18)?
15. Geht die Bundesregierung von unterschiedlichen Herausforderungen bei
der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende in
unterschiedlichen siedlungsstrukturellen Regionstypen (
www.bbsr.bun
d.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutsc
hland/regionen/siedlungsstrukturelle-regionstypen/regionstypen.html),
Kreistypen (
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/
Raumabgrenzungen/deutschland/kreise/siedlungsstrukturelle-kreistypen/
kreistypen.html#:~:text=F%C3%BCr%20den%20siedlungsstrukturellen
%20Kreistyp%20werden,siedlungsstrukturellen%20Kreistyp%20verkn%
C3%BCpft%20werden%20kann) sowie Stadt- und Gemeindetypen
(
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgre
nzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindety
p.html) aus, und wenn ja, inwiefern (wenn ja, bitte begründen und nach
siedlungsstrukturellen Regionstypen, Kreistypen sowie Stadt- und
Gemeindetypen aufschlüsseln)?
16. Gibt es bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und
Wärmewende definierte Schwerpunktgebiete, und wenn ja, welche sind das, und
weshalb sind sie das (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_w
aermeplanung.pdf, S. 44)?
17. In welchem Verhältnis steht die Wärmeplanung mit bestehenden
Rechtsvorschriften (insbesondere das Raum-, Bauplanungs- und
Fachplanungsrecht), bestehenden Satzungen und laufenden Konzessionsverträgen nach
Kenntnis der Bundesregierung (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Download
s/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/2022082
2-vku.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und plant die
Bundesregierung diesbezüglich Änderungen (bitte begründen)?
18. Plant die Bundesregierung den Einsatz von Instrumenten des
allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts mit Blick auf die kommunale
Wärmeplanung und Wärmewende, und wenn ja, welche sind das (vgl. sti
ftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Hand
lungsempfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf,
S. 9 ff.)?
19. Plant die Bundesregierung, die kommunale Wärmeplanung verbindlich
zu gestalten, und wenn ja, welche Instrumente sieht die Bundesregierung
dafür für welche Akteure vor (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/fi
les/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunal
e_waermeplanung.pdf, S. 31 f.)?
20. Führt der Abruf von Fördermitteln zur Wärmeplanung durch die
Kommunen und/oder das Vorliegen eines kommunalen Wärmeplanes zu einer
Verpflichtung, diesen Wärmeplan umzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß muss die Kommune den Wärmeplan
umsetzen?
b) Wenn nein, welche Folgen hat ein nicht umgesetzter Wärmeplan für
Kommunen?
c) Hat die Bundesregierung vor, an den Kommunen direkte finanzielle
Zuweisungen vorzunehmen (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/de
fault/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_k
ommunale_waermeplanung.pdf, S. 31)?
21. Welche Formen der Energienutzung werden von der Bundesregierung
bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende
berücksichtigt (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stel
lungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=pub
licationFile&v=4) (bitte begründen)?
22. Zielt die Bundesregierung auf eine gebäudescharfe räumliche Auflösung
mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende ab (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-wa
ermeplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 14)?
a) Wenn ja, weshalb?
b) Wenn ja, welche Informationen werden auf dieser Ebene abgefragt
und dargestellt?
23. Mit welchen personellen und finanziellen Kosten für die kommunale
Wärmeplanung und Wärmewende plant die Bundesregierung mit Blick
auf die Kommunalverwaltung (bitte begründen)?
24. Spielen Abwärmenutzungsstrategien bei der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende für die Bundesregierung eine Rolle (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/t
exte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 38)
(bitte ausführen)?
a) Wenn ja, welche Strategien liegen der Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, profitieren die Kommunen davon (bitte ausführen)?
25. Werden bestehende Planungen zum Wärmenetzausbau und zur
Wärmenetztransformation bei der Ausarbeitung der kommunalen
Wärmeplanung berücksichtigt (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellung
nahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pd
f?__blob=publicationFile&v=4, S. 5)
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen,
die die bestehende oder potenzielle Wärmeerzeugungs- und
Verteilungsinfrastruktur betreffen, der expliziten Zustimmung der
betroffenen Wärmenetzbetreiber (bitte begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
26. Ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der
Wärmewende nach Ansicht der Bundesregierung in raumordnungspolitischer
Hinsicht durch das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und
anderer Vorschriften (ROGÄndG) gewährleistet (
www.bundesregierung.de/
breg-de/suche/planungs-genehmigungsverfahren-2129628)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
27. Berücksichtigt die Bundesregierung das Problem der Flächenkonkurrenz,
und plant sie vor diesem Hintergrund, dass für die kommunale
Wärmeplanung und die Wärmewende geeignete Flächen leichter und priorisiert
in ihrer Nutzung ausgewiesen werden können?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
28. Plant die Bundesregierung im Bereich der kommunalen Wärmeplanung
und der Wärmewende einen Monitoringprozess und/oder
Zwischenschritte wie etwa ein „Zielszenario 2030“ (vgl.
www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzguta
chten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 25) (bitte begründen)?
29. Wie viele Personen aus welchen Organisationen nahmen jeweils an dem
Webinar zur kommunalen Wärmeplanung am 8. November 2022 und
dem Webinar am 8. Dezember 2022 teil (
www.klimaschutz.de/de/servic
e/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung),
und wie war jeweils die Rückmeldung der Teilnehmer zur kommunalen
Wärmeplanung?
30. Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der
Wärmewendestrategie im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung
nach gegenwärtigem Stand (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloa
ds/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/202208
31-deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
31. Von welchen Ausgangswerten gehen die Potenzialanalysen aus, welche
Potenziale werden nach gegenwärtigem Stand ermittelt, und wer führt
diese Analysen jeweils durch (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downl
oads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publication
File&v=4, S. 14) (bitte begründen)?
32. Welche Energieträger werden bei der Potenzialanalyse berücksichtigt
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnah
men-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=publication
File&v=4) (bitte begründen)?
33. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa aufgrund der stark
gestiegenen Preise für Baumaterialien (
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitte
ilungen/2023/02/PD23_N006_61.html) oder aufgrund des
Fachkräftemangels, einen flexiblen Umgang mit Umsetzungsfristen (vgl.
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kom
munale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile
&v=6, S. 6) der Wärmeplanung und der Wärmewende?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
34. Welche Rückkopplungsmechanismen zwischen Bundesregierung und
weiteren Akteuren der Bundesebene, der Länder, der Kommunen, der
Quartiere und nach Maßgabe der Bundesregierung weiteren relevanten
Akteuren hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende jeweils etabliert oder
wird diese etablieren (bitte ausführen und begründen)?
35. Verpflichtet die Bundesregierung die Länder zur Gewährleistung der
kommunalen Wärmeplanung oder anderer Instrumente mit Blick auf die
Wärmewende, und wenn ja, welche Institutionen haben eine räumliche
Planung dann auszuführen (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/file
s/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_
waermeplanung.pdf, S. 31) (bitte begründen)?
36. Ist es der Bundesregierung rechtlich möglich, den Kommunen eine
Wärmeplanung aufzuerlegen, und welche Rolle spielen die Länder dabei
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnah
men-kommunale-warmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf
?__blob=publicationFile&v=4) (bitte begründen)?
37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem
Aufgabenübertragungsverbot des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes (GG) mit
Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende (stiftung-um
weltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsem
pfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 8), und
welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
38. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa ausgehend von den
bisherigen Beratungen zur Wärmeplanung und Wärmewende, keine
bundesgesetzlich einheitliche Regelung zu etablieren (
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmepla
nung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4) (bitte
ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der
Bundesregierung für die Länder?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der
Bundesregierung für die Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der
Umsetzung und Finanzierung?
39. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen der
Umsetzung der treibhausneutralen Wärmeversorgung des
Gebäudebestandes und den verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen
Gestaltungsspielräumen in einem föderalen System (
www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzguta
chten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 42)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
40. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende von
den Gemeinden bereits erstellte und in Durchführung befindliche
Wärmepläne berücksichtigt (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stell
ungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-deut
scher-landkreistag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
41. Welche Rolle spielen die Kommunen beim strategischen Ausbau von
Wärmenetzen mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und die
Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung, und unterstützt die
Bundesregierung die Kommunen bei dem Ausbau von Wärmenetzen
(vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikati
onen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf,
S. 36f)?
42. Aus welchem Grund musste die Kommunalrichtlinie um die kommunale
Wärmeplanung erweitert werden (
www.klimaschutz.de/de/service/meldu
ngen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung)?
43. Plant die Bundesregierung Planungsgemeinschaften und eine
Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, und wenn ja, in Bezug auf
welche Akteure und Maßnahmen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/w
p-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommuna
le-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 7)?
44. Mit welchen baulichen Maßnahmen in den Kommunen ist die
Umsetzung der Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der
Bundesregierung verbunden, und inwiefern berücksichtigt die
Bundesregierung diese etwa im Bereich von Förderungen (
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmepla
nung/20220831-deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4,
S. 1) (bitte ausführen und begründen)?
45. Welchen Stellenwert nehmen die kommunale Wärmeplanung und die
Wärmewende für die Bundesregierung mit Blick auf die kommunale
Daseinsvorsorge im Vergleich zu anderen Bereichen der kommunalen
Daseinsvorsorge ein (bitte begründen)?
46. Kann die Bundesregierung den Kommunen gegenüber eine
Fürsorgefunktion bei der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung im
Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende
garantieren (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Ste
llungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=6, S. 3)?
a) Wenn ja, verhindert die Bundesregierung, dass den Kommunen die
Aufgabe der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung
zugewiesen wird, und ggf. inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
47. Welche Kosten entstehen den Landkreisen, Städten und Gemeinden
durch die Wärmeplanung nach Kenntnis der Bundesregierung (
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kom
munale-warmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=4), und werden diese durch den Bund aufgefangen (bitte
nach jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?
48. Plant die Bundesregierung einen dauerhaften und vollständigen
Ausgleich der Kosten im Bereich der Infrastrukturanpassungsmaßnahmen
einschließlich der Personal- und Planungskosten gegenüber den
Kommunen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellung
nahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=public
ationFile&v=6, S. 4) (bitte ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, beinhaltet dies die Erschließung klimaneutraler
Wärmequellen (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
49. Entstehen den Kommunen durch die Wärmeplanung und die
Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung Gewinne, und wenn ja,
wodurch, und in welchem Umfang?
50. Berücksichtigt die Bundesregierung die hohen Anfangsinvestitionen der
Städte und Stadtwerke (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/St
ellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220831-de
utscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4), und wenn ja,
inwiefern?
51. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung regionale und lokalen
Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe, Mieterstrukturen
und Siedlungsdichte, Gemeinderäte, Wohnungswirtschaft und private
Einzeleigentümer berücksichtigt?
a) Kommen für die Bundesregierung ggf. weitere Akteure für die
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Betracht, und wenn ja,
welche, und warum (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/m
edien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_
waermeplanung.pdf, vgl. S. 14)?
b) Wenn ja, wie werden die Akteure berücksichtigt?
52. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Beteiligung der Betreiber
örtlicher Strom-, Gas- und Wärmeverteilnetze bei der kommunalen
Wärmeplanung (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/
Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=
publicationFile&v=4) (bitte begründen)?
53. Welche Akteure gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
„betroffenen Akteuren“ bei der Erstellung der Wärmeplanung, und gehören
Energielieferanten bzw. Energievertriebe dazu (
www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmepl
anung/20220822-eon.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte
begründen)?
54. Welche der zu vergebenden Aufgaben mit Blick auf die kommunale
Wärmeplanung verbleiben bei den Kommunen, und welche werden
regelmäßig an Dritte vergeben (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/def
ault/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kom
munale_waermeplanung.pdf, S. 41) (bitte begründen)?
55. Sind der Bundesregierung, mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung
und die Wärmewende, lokale Gegebenheiten in den Gemeinden
Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Döbeln, Eppendorf,
Flöha, Frankenberg/Sa., Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf,
Großschirma, Großweitzschen, Hainichen, Halsbrücke, Hartha,
Kriebstein, Leisnig, Leubsdorf, Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Niederwiesa,
Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg, Rossau,
Roßwein, Striegistal, Waldheim und in den Verwaltungsgemeinschaften
Lichtenberg-Weißenborn, Mittweida, Ostrau, Sayda/Dorfchemnitz
bekannt, und wenn ja, inwiefern sind diese gegebenenfalls nach Kenntnis
der Bundesregierung berücksichtigt (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dow
nloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicati
onFile&v=4, S. 3)?
56. Welche Rolle spielt das Quartier bei der Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung, insbesondere im Vergleich zu kleineren Einheiten, z. B.
Häusern, und größeren, z. B. Kommunen, nach Auffassung der
Bundesregierung (bitte begründen)?
57. Was versteht die Bundesregierung unter einer Beschränkung auf das
„vermeintlich Machbare“ mit Blick auf energetische Quartierskonzepte,
die „aus Sicht des Klimaschutzes nicht weit genug gehen“, und welche
Quartierskonzepte meint sie damit (
www.umweltbundesamt.de/sites/defa
ult/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_komm
unale_waermeplanung.pdf, S. 18) (bitte begründen)?
58. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der Akzeptanz der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende bei den Bürgern eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, welche, und worauf bezieht sich die
Bundesregierung dabei (bitte ausführen und begründen)?
59. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen Bürgern bei der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der
Bundesregierung offen?
60. Kommen mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten auf
die Bürger zu, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
eine „sozial verträgliche Wärmewende“ garantieren (
www.umweltbunde
samt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurz
gutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 13) (bitte begründen)?
61. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Treibhausgasneutralität des
Wärmeversorgungssystems bei der kommunalen Wärmeplanung und
darüber hinaus der Wärmewende das primäre Kriterium (
www.umweltbun
desamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_k
urzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 25), das den Rahmen
für weitere Kriterien wie Kosteneffizienz vorgibt (bitte begründen)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dann eine „sozial
verträgliche Wärmewende“ garantieren, so sie sich dieses Ziel steckt (bitte
begründen)?
c) Wenn nein, welches ist dann das primäre Kriterium?
62. Welche Informationen zur Bestandsanalyse, inklusive der Datenerhebung
und Datenverarbeitung, möchte die Bundesregierung mit Blick auf die
kommunale Wärmeplanung nach derzeitigem Stand erheben lassen (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/t
exte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)?
63. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende die pro Kopf zur Verfügung
stehende Wohnfläche relevant oder ein entsprechender
Wohnflächenverbrauchswert, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
64. Plant die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand, eine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage zu bewirken, um es den Kommunen zu
ermöglichen, die nötigen Daten mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung
zu erfassen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/202
2/12/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2
022-12-15.pdf, S. 8) (bitte angesprochene Akteure so eng und genau wie
möglich fassen)?
a) Wenn ja, um welche Daten handelt es sich dabei im Einzelnen?
b) Wenn ja, welche kommunalen Akteure haben darauf Zugriff?
c) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit
der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auseinandergesetzt,
und welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf.
daraus?
65. Wie begegnet die Bundesregierung den Herausforderungen bei der
Datenverfügbarkeit und dem Datenschutz bei der Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung, insbesondere bei der Beschaffung, Aufbereitung
und Auswertung von entsprechenden Bestandsdaten der Kommunen,
Potenzialdaten zu Wärmequellen und der Datenherausgabe durch
Energieversorger, Contractoren, Gebäudeeigentümer und Schornsteinfeger (vgl.
stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Ha
ndlungsempfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf,
S. 7)?
66. Kann die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Daten
garantieren, die den Kommunen durch die Bundesebene für die kommunale
Wärmeplanung bereitgestellt wurden, und wenn ja, wie (vgl.
www.umweltbu
ndesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_
kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)?
67. Wird der Aufwand zur Datenerfassung und standardisierten
Übermittlung den Datenlieferanten wie etwa Netzbetreibern und
Schornsteinfegern entsprechend honoriert (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/
Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-
eon.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn ja, inwiefern (etwa nach Stundensätzen oder Pauschalen etc.)
(bitte begründen)?
b) Wenn ja, in welcher Größenordnung je Datenlieferant (bitte
begründen)?
c) Wenn ja, welche Summe veranschlagt die Bundesregierung dafür
insgesamt (bitte begründen)?
d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
68. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines bundeseinheitlichen
Wärmekatasters (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/
Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4, S. 2)
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
69. Plant die Bundesregierung, die Daten von Wärmenetzen wie etwa
Betriebskosten, Verluste, Verteilkosten und Zustand zu veröffentlichen
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnah
men-kommunale-warmeplanung/20220822-duh.pdf?__blob=publication
File&v=4, S. 2)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Evaluierung der Effizienz von
Fördermaßnahmen?
c) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Ermöglichung oder Erprobung
von neuen Geschäftsmodellen?
d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
70. Werden die Kommunen zur Aufstellung von Wärmeplänen Zugriff auf
Daten von Dritten erhalten (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/St
ellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vk
u.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 13)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, um welche konkreten Akteure und Stellen in den
Kommunen handelt es sich dabei (bitte begründen)?
c) Wenn ja, plant die Bundesregierung hierzu rechtliche Anpassungen
(bitte begründen)?
d) Wenn ja, rechnet die Bundesregierung mit technischen Anpassungen
(bitte begründen)?
e) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
71. Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei
Förderungen im Hinblick auf externe Dienstleister im Rahmen der
kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende gewinnen können (vgl.
www.kli
maschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstel
lung-einer-kommunalen-waermeplanung) (bitte ausführen und
begründen)?
72. Kann die Bundesregierung angesichts des Facharbeitermangels (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220907-fac
hkraftegipfel-der-bundesregierung-mehr-fachkrafte-fur-deutschlands-zuk
unft.html) sicherstellen, dass für die Wärmeplanung und Wärmewende
ausreichend externe Dienstleister (
www.klimaschutz.de/de/foerderung/fo
erderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waer
meplanung) zur Verfügung stehen, und wie viele Dienstleister stehen
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
73. Über welche Qualifikation müssen diese externen Dienstleister (
www.kli
maschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstel
lung-einer-kommunalen-waermeplanung) nach Kenntnis der
Bundesregierung verfügen?
74. Sind die externen Dienstleister (
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foer
derprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waerm
eplanung) nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Stellen oder
Personen weisungsgebunden, und wenn ja, gegenüber welchen?
75. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welcher Höhe
die externen Berater entlohnt werden, und wenn ja, welche
Informationen sind dies (bitte ggf. angeben, wie hoch diese entlohnt werden)?
76. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die
Entlohnung der externen Berater auf Grundlage eines Beratervertrages erfolgt,
und wenn ja, welche Informationen sind dies, und wenn die Basis nach
Kenntnis der Bundesregierung keine Beraterverträge sind, auf welcher
Grundlage basiert die Entlohnung nach Kenntnis der Bundesregierung
dann (bitte begründen)?
77. Rechnet die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung mit einer konkreten Anzahl an externen Dienstleistern, und
wenn ja, mit welcher?
78. Plant die Bundesregierung die Förderung von Sanierungsmanagern im
Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung (
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=
publicationFile&v=4, S. 19) (bitte begründen)?
79. Was versteht die Bundesregierung unter einer „Impulsförderung“ im
Vergleich zu einer herkömmlichen Förderung, und warum entschied sich die
Bundesregierung zu einer „Impulsförderung“ im Bereich der
kommunalen Wärmeplanung bzw. der Wärmewende (
www.klimaschutz.de/de/serv
ice/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermepla
nung)?
a) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Fördermittel der
Impulsförderung bereit (bitte jährlich aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördermittel der
Impulsförderung (bitte begründen)?
c) Wurden Fördermittel der Impulsförderung bisher nicht abgerufen,
und wenn ja, weshalb nicht?
d) Wann wird die Impulsförderung beendet?
80. Fördert die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung über die
Impulsförderung hinaus, und wenn ja, inwiefern (bitte nach
Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen Fördermitteln
aufschlüsseln)?
81. Betrifft die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze die kommunale
Wärmeplanung, oder plant die Bundesregierung, beides miteinander zu
verknüpfen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/
Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=
publicationFile&v=4, S. 14) (bitte begründen)?
82. Welche Rolle spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der
kommunalen Wärmplanung (bitte ausführen und begründen)?
83. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die kommunale
Wärmeplanung exemplarisch den vollen Förderbeitrag einer durchschnittlichen
oder beliebig großen Kommune angeben (vgl.
www.klimaschutz.de/site
s/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlini
e.pdf) (wenn ja, bitte nach förderfähigen Komponenten und Maßnahmen
aufschlüsseln)?
84. Ist nach gegenwärtigem Stand der vollständige Förder- und
Finanzierungsrahmen für Kommunen zugänglich, die künftig etwaig nicht von
der Verpflichtung zur Wärmeplanung betroffen sind (
www.bmwk.de/Red
aktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-war
meplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
85. Fasst die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung bzw. zur Umsetzung der Wärmewende konkrete Technologien ins
Auge, und wenn ja, um welche Technologien handelt es sich (bitte
begründen)?
86. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die bei der kommunalen
Wärmeplanung bzw. bei der Wärmewende einzusetzenden Technologien
aus Deutschland stammen, und wenn ja, welche Kenntnisse sind das?
87. Verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende und dem damit
einhergehenden Einsatz von Technologien CO2-Emissionen?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung daraus?
88. Hat die Bundesregierung vor, einen „Technik-Katalog“ oder
Vergleichbares für die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende zu
entwickeln (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikat
ionen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf,
S. 43), und wenn ja, was beinhaltet dieser Katalog?
89. Wird die Bundesregierung einen Gasnetzrückbau einleiten (
www.umwelt
bundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202
2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 19), und wenn ja,
wann, und in welchem Umfang?
90. Wie wertet die Bundesregierung die Gaskonzessionsvergabe mit Blick
auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der
Wärmewende, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl.
www.umweltbu
ndesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_
kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 44)?
91. Geht die Bundesregierung mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende von einem Rückgang der
Konzessionsabgabe für Gas als kommunale Einnahmequelle aus, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloa
ds/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/202208
22-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 7)?
92. Welche Risiken, Kosten und Konflikte bringt der Übergang von Gas- zu
Wärmenetzen nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche
Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von diesem
Übergang betroffen (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/m
edien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_wae
rmeplanung.pdf, S. 37f)?
93. Plant die Bundesregierung, das Gasnetz als sogenannte stille Reserve zu
erhalten, etwa im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff (
www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-komm
unale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6,
S. 2; vgl.
www.energie.de/ew/news-detailansicht/nsctrl/detail/News/erst
mals-20-prozent-wasserstoff-im-deutschen-gasnetz#:~:text=Im%20Deze
mber%202021%20startet%20die,bis%20zu%2020%20%25%20Wasserst
off%20zugef%C3%BCgt.)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
94. Welcher Anteil der Verteilnetzleitungen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung wasserstofftauglich (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Download
s/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/2022082
2-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2) (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
95. Welchen Stellenwert hat der Energieträger Wasserstoff bei der
kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende für die Bundesregierung
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnah
men-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=publication
File&v=4; S. 4) (bitte begründen und wenn möglich mit Größenordnung
ausführen)?
Die Fragen 1 bis 95 werden gemeinsam beantwortet.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zum Instrument der
kommunalen Wärmeplanung ist noch nicht abgeschlossen. Sie dauert noch an. Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
erarbeiten derzeit in gemeinsamer Federführung einen Gesetzentwurf, mit dem die
Wärmeplanung durch ein Bundesgesetz verpflichtend eingeführt werden soll.
Der entsprechende Gesetzentwurf soll kurzfristig in die Ressortabstimmung
gehen. Im Rahmen der Ressortabstimmung soll eine gemeinsame Position der
Bundesregierung hergestellt werden. Dem soll durch die Beantwortung der
vorliegenden Kleinen Anfrage nicht vorgegriffen werden. Gemeinsames Ziel von
BMWSB und BMWK ist es, zügig einen Gesetzentwurf in das Kabinett
einzubringen.
Die andauernde Abstimmung und Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung bezieht sich zunächst auf die Rolle, die die kommunale Wärmeplanung im
Rahmen der Wärmewende spielen soll und die Bedeutung, die die
Bundesregierung ihr hierbei zumisst. Aus Sicht von BMWSB und BMWK kommt dem
Gelingen der Wärmewende für die Einhaltung der Klimaschutzziele
herausragende Bedeutung zu. Gemeinsam mit den Bestimmungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Vorgaben an den Einsatz von erneuerbaren Energien im
individuellen Gebäude macht, kommt der Wärmeplanung als strategisch-
planerischem Element für die Wärmeversorgung des Gemeindegebiets die zentrale
Rolle zu. Die Wärmeplanung soll Planungs- und Investitionssicherheit für
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen, insbesondere im Hinblick auf
die lokale Präferenz bestimmter klimafreundlicher Wärmeversorgungsoptionen
und die Potentiale zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die
Wärmeplanung soll grundsätzliche alle Städte und Gemeinden dazu aktivieren, sich
mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor Ort intensiver als bislang
zu beschäftigen und auf einer fundierten planerischen Grundlage die
erforderlichen strategischen Entscheidungen zu treffen.
Auch zu den übrigen in der Kleinen Anfrage adressierten Aspekten und
Teilbereichen der kommunalen Wärmeplanung befindet sich die Bundesregierung
derzeit noch in der Abstimmung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]