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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherung der gleichstellungspolitischen Ziele in der SGB-II-Umsetzung

Förderung gleichstellungspolitischer Maßnahmen in den Grundsicherungsstellen, Benachteiligung von Frauen und Müttern, Schaffung von Kinderbetreuung für arbeitsuchende ALG-II-Bezieherinnen, Einkommensquellen neben ALG-II-Bezug (Minijobber, Aufstocker), gleichrangige Betreuung in Bedarfsgemeinschaften, Beschäftigungsformen nach Ausscheiden aus dem ALG-II-Bezug, Förderung der Vermittlung von Frauen in existenzsichernde Beschäftigung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.11.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/324406. 10. 2010

Sicherung der gleichstellungspolitischen Ziele in der SGB-II-Umsetzung

der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Christel Humme, Elke Ferner, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gariele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt ist bislang nicht gewährleistet. Auch arbeitsuchende Frauen werden benachteiligt. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) enthält zwar eine Reihe gleichstellungsrelevanter Bestimmungen, aber – außer Vorgaben zum Frauenanteil an Maßnahmen der Arbeitsförderung (Frauenförderquote) – keine ausreichenden Regelungen zur Erreichung des Gleichstellungsziels.

So obliegt die Umsetzung der Gleichstellungsprinzipien im SGB II den Grundsicherungsstellen, die diese häufig nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgen.

Schon im Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 16/11488, Dezember 2008) wurden gendersensible Zahlen zum Aktivierungsprozess vorgelegt, die eine Unterrepräsentation von Frauen in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und eine unregelmäßigere sowie weniger persönliche Betreuung aufzeigen. Es wurde festgestellt, dass „das Chancengleichheitsziel in den strategischen Zielsetzungen der Grundsicherungsstellen eine lediglich nachrangige Bedeutung hat und Gender-Mainstreaming-Strukturen nur ansatzweise etabliert werden konnten.“ Im Juni 2009 legten das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), das Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt GmbH (FIA) und die GendA, Forschungs- und Kooperationsstelle Arbeit, Demokratie, Geschlecht, den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebenen Abschlussbericht einer Bewertung der SGB-II-Umsetzung im Rahmen der Evaluation der Wirkungen der Grundsicherung nach § 55 SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht vor. Der Bericht zeigt klaren Handlungsbedarf auf.

Durch den Systemwechsel zum SGB II im Jahr 2005 fielen gerade Frauen, die zuvor Arbeitslosenhilfe bezogen, aus dem Leistungsbezug heraus. Als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft haben sie oftmals keinen Anspruch mehr auf Unterstützung und Hilfen durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Frauen im SGB-II-Bezug werden zudem in den Bereichen Aktivierung, Förderung und Vermittlung durch die Grundsicherungsstellen benachteiligt. Hier passiert häufig das Gegenteil von dem geforderten Entgegenwirken geschlechtsspezifischer Nachteile: Die Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wird als gegeben hingenommen. Die Frauenförderquoten werden nicht eingehalten, sondern Maßnahmen und Vermittlungsbemühungen darauf ausgerichtet, wo sie am (vermeintlich) chancenreichsten sind, den Hilfebedarf durch bedarfsdeckende Erwerbsarbeit zu beenden: bei den Männern. Frauen, gerade diejenigen, die Teil von Bedarfsgemeinschaften mit Sorgeverantwortung sind, werden häufig gar nicht oder in eine „ihrer Lebenssituation angemessenen“ geringfügige Beschäftigung (Mini- bzw. Midijob) vermittelt. Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung gibt es kaum. Laut dem Kurzbericht 7/2010 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben weniger als 10 Prozent derjenigen ALG-II-Empfänger, die Kinderbetreuung benötigen, Hilfe bei der Organisation durch das JobCenter bekommen. Das Ausscheiden von Frauen aus dem Bezug der Grundsicherung ist zudem oft nicht durch die Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung begründet, sondern durch eine Arbeitsaufnahme des Partners.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Hat die Bundesregierung die Ergebnisse des Berichtes „SGB-II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht“ zum Anlass genommen, gleichstellungspolitisches Handeln der Grundsicherungsstellen systematisch zu fördern?

Wenn ja, welche Programme oder konkreten Aktivitäten gibt es?

In welcher Form werden Handlungsempfehlungen gegeben und die Einhaltung der Gleichstellungsziele kontrolliert?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele Grundsicherungsstellen haben zuständige Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen benannt?

Über welche Ressourcen verfügen diese, und welche Einflussmöglichkeiten haben sie?

Wie sollen Anzahl und Ausstattung von Gleichstellungsbeauftragten in den Grundsicherungsstellen erhöht werden?

3

Werden die gesetzlichen Vorgaben zur Frauenförderung von den Grundsicherungsstellen eingehalten, und wie wird dies kontrolliert?

Wird die Nichteinhaltung der Frauenförderquote sanktioniert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

4

Ziehen die Grundsicherungsstellen ggf. aus der Nichteinhaltung der Vorgaben für die Förderung von Frauen Konsequenzen, und in welcher Form wird dies von der Bundesregierung unterstützt?

Wenn nicht, warum nicht?

5

Mit welchen Instrumenten wird auf eine gendersensible Ausgestaltung des Aktivierungsprozesses hingewirkt?

Wie hoch ist der Anteil an Grundsicherungsstellen, die diesbezüglich aktiv sind?

Was tut die Bundesregierung für die Erhöhung dieses Anteils?

6

Wie soll sichergestellt werden, dass, wie im IAB-Kurzbericht 7/2010 und im Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel (Bundestagsdrucksache 16/11488) dargestellt, nicht weiterhin Männer in den Grundsicherungsstellen häufiger einen persönlichen Ansprechpartner haben als Frauen, häufiger zu ihrer beruflichen Situation, zur Weiterbildung und zu Leistungen bei Beschäftigungsaufnahme/Einstieg in die Selbständigkeit beraten werden und an ausnahmslos allen angebotenen Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Aktivierungsprozess häufiger teilnehmen?

7

In welcher Form bzw. inwieweit wird seitens der Agenturen für Arbeit bzw. der JobCenter und Optionskommunen die besondere Situation von Frauen mit Behinderung bei Beratung, Vermittlung und Förderung berücksichtigt, und wurden die Mitarbeiter in den JobCentern ausreichend geschult, um für die individuelle Beratung und Unterstützung entsprechend gerüstet zu sein?

8

Sind die Aktivitäten der JobCenter und Optionskommunen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um die Eingliederung in das Erwerbsleben für Frauen mit Behinderung zu verbessern?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

9

Ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Plätzen in einer Kindertagesstätte für arbeitsuchende ALG-II-Beziehende mit Betreuungsaufgaben gewährleistet?

Wenn nein, bis wann, und wie soll dieses Ziel umgesetzt werden?

10

Wie ist die Zusammenarbeit der JobCenter mit den Kommunen bezüglich der Sicherstellung der Kinderbetreuung geregelt?

Was passiert, wenn keine geeigneten Plätze in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen?

11

Wie viele Frauen und wie viele Männer haben jeweils zusätzlich zum ALG II weitere Einkommensquellen (Transfers und/oder Erwerbseinkommen)?

Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten, der Beschäftigten in Mini- und Midijobs und der selbständig Beschäftigten?

12

Wie viele Alleinerziehende (und davon Männer und Frauen) befinden sich unter den sog. Aufstockern, und gibt es für sie spezielle Fördermöglichkeiten?

13

Wie viele Männer und wie viele Frauen verzichten mit Verweis auf Kinderbetreuungsaufgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II auf eine Vermittlung in Arbeit, und wie wird in den Grundsicherungsstellen im Rahmen des Fallmanagements damit umgegangen?

14

Sind der Bundesregierung Gründe dafür bekannt, dass Frauen mit Kleinkindern sowie Alleinerziehenden mit Behinderung häufiger eine Freistellung von der Arbeitssuche empfohlen wird als Männern?

15

Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Frauen nicht weiter wegen Kinderbetreuungsaufgaben faktisch von der Arbeitsvermittlung und Unterstützung durch die Arbeitsmarktpolitik ausgeschlossen werden?

16

Wie soll die Teilnahme von jungen Müttern, die bisher unterdurchschnittlich Zugang zu arbeitsmarktlicher Unterstützung haben, gefördert werden, um sie zu aktivieren und in Arbeit zu vermitteln?

17

Wie wird sichergestellt, dass in Bedarfsgemeinschaften beide Partner gleichrangig aktiviert, gefördert und vermittelt werden?

Gibt es spezielle Initiativen, die darauf hinwirken, dass dies genauso geschieht, wenn in der Bedarfsgemeinschaft Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrgenommen werden müssen?

Welche sind das?

18

Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, scheiden durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus dem SGB-II-Bezug aus, und wie viele derjenigen Frauen und Männer, die nicht wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus dem Hilfebedarf ausscheiden, sind Teil einer Bedarfsgemeinschaft und scheiden durch Erwerbsaufnahme bzw. gestiegenes Erwerbseinkommen des Partners/der Partnerin aus der Hilfebedürftigkeit aus?

19

In welche Beschäftigungsformen scheiden die Männer und Frauen aus dem SGB-II-Bezug aus?

Wie viele, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, gehen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in die Selbständigkeit oder in Mini- bzw. Midijobs?

Wie hoch ist der Anteil von Frauen aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen?

Plant die Bundesregierung, die Vermittlung von Frauen in nachhaltig existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse stärker zu fördern, vor dem Hintergrund, dass die Evaluationsergebnisse zum SGB II zeigen, dass Frauen oftmals in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt werden, weil dies angeblich ihrer Lebenssituation angemessener sei?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum meint die Bundesregierung, dass eine Vermittlung von Frauen in geringfügige Beschäftigung eine sinnvolle beschäftigungspolitische Maßnahme sei, vor allem vor dem Hintergrund, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nachweislich keine sog. Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt besitzen?

20

Gibt es statistisches Datenmaterial zur Umsetzung des SGB II in Bezug auf Frauen, die mehr als ein sogenanntes Vermittlungshemmnis aufweisen bzw. von mehr als einer Benachteiligung betroffen sind (Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, ältere Frauen), und plant die Bundesregierung bezogen auf diese Personen spezielle Programme oder Fördermöglichkeiten?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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