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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Grundrente für Kunst- und Kulturschaffende

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.05.2023

Aktualisiert

02.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/660227.04.2023

Grundrente für Kunst- und Kulturschaffende

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die sogenannte Grundrente. Sie soll für Rentnerinnen und Rentner, die lange in Berufen mit geringem Einkommen gearbeitet haben, eine finanzielle Hilfe darstellen. Die Grundrente wird als Zuschlag zur regulären Rente gezahlt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach dem Grundrentengesetz vorliegen. Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten beziehungsweise die notwendigen Grundrentenbewertungszeiten vorhanden sind. Grundrentenzeiten sind insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags können nur Monate mit einem Verdienst einbezogen werden, bei dem mindestens 0,0250 Entgeltpunkte erlangt wurden, was Beiträgen eines Gehaltes von 30 Prozent des jeweils aktuellen Durchschnittverdienstes aller Beitragszahlenden entspricht. Diese Zeiten werden dann zusammengerechnet und müssen insgesamt unter einem bestimmten Höchstwert liegen, damit ein Grundrentenzuschlag bewilligt wird. Bei 35 Jahren Grundrentenzeiten liegt der Höchstwert an Entgeltpunkten entsprechend bei 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Liegen weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten vor, so verringert sich der Höchstwert gestaffelt. Wird der Höchstwert überschritten, erfolgt kein Grundrentenzuschlag.

Für Kunst- und Kulturschaffende ist die Untergrenze der Grundrentenbewertungszeiten oftmals ein wesentliches Problem, denn viele schaffen es nicht, die notwendigen 30 Prozent des Durchschnitteinkommens monatlich zu erwirtschaften. Wegen der monatlichen Betrachtungsweise kann es so vorkommen, dass sie zwar jährlich über die 30 Prozent kommen, aber dieses Einkommen lediglich auf vereinzelte Monate verteilt ist. Wenn sie dann in den anderen Monaten die Schwelle nicht überschreiten, bleiben diese für einen möglichen Grundrentenzuschlag unberücksichtigt. Im Jahr 2021 entsprach ein benötigtes Mindesteinkommen im Monat 1 039 Euro, das ist ein Einkommen von 12 463 Euro jährlich.

Das Durchschnittseinkommen der aktiv in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten auf Bundesebene zum 1. Januar 2021 beläuft sich auf insgesamt 16 737 Euro – für Männer 18 887 Euro, für Frauen sogar nur 15 427 Euro. Viele KSK-Versicherte verzeichnen deutlich geringere Einkommen. So beispielsweise im Bereich der Bildenden Kunst, in dem 36 Prozent der Erwerbstätigen im Jahr 2019 ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1 100 Euro erwirtschaftet haben. Hinzu kommen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: In den untersten Gehaltsklassen sind mit 60 Prozent mehrheitlich Frauen vertreten. Im Vergleich dazu betrug der Anteil an Erwerbstätigen in der Bildenden Kunst insgesamt lediglich 53 Prozent.

Das geringe Einkommen hat eine niedrige Altersrente zur Folge. Zudem haben viele aufgrund der spezifischen Arbeitsmarktstrukturen im Kulturbereich keine kontinuierlichen Erwerbsbiografien, was sich ebenfalls negativ auf die Rente auswirkt. Folglich leben viele Kulturschaffende im Alter in Armut oder müssen weit über das Rentenalter hinaus berufstätig sein, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Rentnerinnen und Rentner, die über die Künstlersozialkasse Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, erhalten einen Grundrentenzuschlag (bitte nach Geschlecht, Bestandsrenten und Neuzugängen aufschlüsseln)?

2

Wie hoch sind die durchschnittlichen Grundrentenzuschläge für Rentnerinnen und Rentner, die über die Künstlersozialkasse Rentenbeiträge eingezahlt haben (bitte nach Geschlecht und brutto und netto aufschlüsseln)?

3

Wie viele Rentnerinnen und Rentner mit erforderlichen Grundrentenzeiten erhalten keinen Grundrentenzuschlag, weil die erforderlichen Grundrentenbewertungszeiten aufgrund der zu niedrigen Beiträge nicht erfüllt werden, also weil sie das erforderliche Mindesteinkommen nicht erreicht haben?

4

Wie viele Rentnerinnen und Rentner mit den erforderlichen Grundrentenzeiten erhalten einen Grundrentenzuschlag für Grundrentenbewertungszeiten von 20 Jahren oder weniger (bitte nach Jahressprüngen aufschlüsseln)?

5

Wie viele der Bezugsgruppen in den Fragen 3 und 4 sind Rentnerinnen und Rentner, die Beiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben?

6

Wird in der gesetzlich vorgesehenen Evaluation der Grundrente die Gruppe der KSK-Rentenversicherten aufgegriffen?

7

Was ist geplant, um diejenigen in die Grundrente einzubeziehen, die zwar die erforderlichen Grundrentenzeiten erreichen, aber ein zu geringes Einkommen verzeichnen und deshalb keinen oder nur einen sehr geringen Grundrentenzuschlag bekommen?

8

Wie viele Rentnerinnen und Rentner mit den erforderlichen Grundrentenzeiten erhalten aufgrund der Einkommensprüfung (§§ 76g, 97a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)) keinen Grundrentenzuschlag, bzw. bei wie vielen Rentnerinnen und Rentnern wird der Zuschlag deshalb reduziert?

Berlin, den 27. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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