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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung

(insgesamt 29 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.07.2023

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/674610.05.2023

Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bereits im ersten halben Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung hat sie für externe Beratungs- und Unterstützungsleistung über eine Viertelmilliarde Euro ausgegeben (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2254).

Gleichzeitig wurde die Bundesverwaltung um 10 000 Stellen vergrößert. Die Berichterstattung über diese Ausgaben an den Haushaltsausschuss ist nach Ansicht der Fragesteller stark lückenhaft, weil nur eingeschränkt berichtet wird. Die Kleine Anfrage zielt auf umfassende Transparenz der Kosten und Leistungen, auf Transparenz bei der Vergabe, der Struktur der Beraterfirmen sowie die verwaltungsseitige Begleitung der externen Beratung und Unterstützung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Definition für externe Beratung legt die Bundesregierung ihren Berichten an den Haushaltsausschuss zugrunde, und wie werden die Maßgaben der Haushaltsausschussdrucksache 19(8)8414 eingehalten?

2

Wie werden „externe Unterstützungsleistungen“ im Beraterbericht aufgeführt?

3

Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für externe Beratung, und wer kontrolliert innerhalb der Bundesregierung, dass diese Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen werden?

4

Wie erklärt die Bundesregierung ihre eigenen stark unterschiedlichen Kostenangaben etwa für das Jahr 2020, wo im Bericht an den Haushaltsausschuss auf Haushaltsausschussdrucksache 20(8)3590 neu 172 Mio. Euro angegeben wurden, während in parlamentarischen Anfragen (z. B. des damaligen Abgeordneten Matthias Höhn) 433,5 Mio. Euro genannt werden?

5

Welche ressortübergreifenden Vorgaben zur Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen gibt es (bitte einzeln auflisten)?

6

Welche ressortspezifischen Vorgaben gibt es zur Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (bitte einzeln und getrennt nach Ressorts auflisten)?

7

Wie oft wurden Leistungskriterien für die Zuschlagserteilung bei Ausschreibungen im Nachhinein verändert, ohne dass die Bieter davon Kenntnis erhalten haben?

8

Wie hoch waren die Kosten für externe Beratung und Unterstützung seit Amtsantritt dieser Bundesregierung (bitte die Kosten für jedes Ressort getrennt nach „Beratung“ und „Unterstützung“ angeben)?

9

Welche Beträge wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung insgesamt an externe Beratung und Unterstützung gezahlt

a) im Bereich IT,

b) im Bereich Controlling,

c) im Bereich Rechtsberatung,

d) welche Beträge davon gingen an Inhouse-Gesellschaften,

e) welche Beträge davon gingen an Drei-Partner-Modelle,

f) welche Beträge davon gingen an andere Externe?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt ergriffen, um entsprechend dem Maßgabebeschluss auf Haushaltsausschussdrucksache 19(8)8293 die Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen substanziell zu senken (bitte ressortscharf darstellen, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen wurden bzw. geplant sind sowie deren Umsetzungsstand)?

11

Welcher Mehrwert resultiert aus den Ausgaben für externe Beratung und Unterstützung, obwohl die amtierende Bundesregierung rund 10 000 neue Stellen geschaffen hat?

12

Wie viele und welche IT-Projekte, bei denen externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen wurden, wurden nicht zu Ende geführt (bitte bezogen auf jedes Projekt konkret die Ursache für den Projektstopp darlegen)?

13

Wie oft und in welchen Projekten kam es zu verzögerter Bereitstellung von Softwareleistungen, bei denen externe Beratung und Unterstützung involviert waren?

Wie oft führte das zu weiterer Beratungsleistung (bitte bezogen auf jedes Projekt darlegen, in welchem Umfang Mehrausgaben entstanden sind)?

14

Welche Regeln gelten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei Eigenleistungen, welche bei Fremdleistungen?

Wie wird diese Frage bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft?

15

Welche Inhouse-Gesellschaften in Mehrheitsbeteiligung des Bundes stehen der Bundesregierung zur Verfügung?

a) Welche Inhouse-Gesellschaften in Minderheitsbeteiligung des Bundes stehen der Bundesregierung zur Verfügung?

b) Welche Beratungsschwerpunkte haben diese Gesellschaften jeweils, und wie viele festangestellte Mitarbeiter, und wie viele Honorarkräfte? Wie war der Mitarbeiteraufwuchs dieser Gesellschaften seit Amtsantritt der Bundesregierung (Vergleich 2021 zu April 2023)?

c) Wie veränderte sich die Anzahl der Aufträge der Bundesregierung an diese Gesellschaften seit Amtsantritt dieser Bundesregierung?

d) Nach welchen Kriterien kommen Inhouse-Gesellschaften bei der Beratung zum Zug?

e) Wie viele Aufträge erhielt jede dieser Inhouse-Gesellschaften – nach Bundesministerien aufgeschlüsselt –, und wie hoch war das Auftragsvolumen an jede dieser Inhouse-Gesellschaften seit Amtsantritt der Bundesregierung?

f) Wie viele Mitarbeiter aus den Bundesministerien sind seit Oktober 2021 zu den Beratungsunternehmen in Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung des Bundes gewechselt?

g) Wie viele Unterauftragnehmer gab es bei wie vielen Inhouse-Verträgen?

h) Welche Regelungen für Unterauftragnehmer gibt es?

i) Wie wurden Inhouse-Berater an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beteiligt? In welchen Fällen wurden diese Berater anschließend mit der Durchführung des Auftrags betraut?

j) Sind Inhouse-Geschäfte mit dem europäischen Vergaberecht vereinbar, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

k) Wie wurde die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission in diese Konstruktion eingebunden?

16

Wie werden die Partner für das Drei-Partner-Modell ausgewählt?

a) Welche Beratungsschwerpunkte haben die Partner im Drei-Partner-Modell jeweils, und wie viele Mitarbeiter?

b) Gibt es Unterauftragnehmer bei der Beratung nach dem Drei-Partner-Modell? Wie viele waren es, und mit welchem Finanzvolumen?

c) Wie wurden Partner nach dem Drei-Partner-Modell an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beteiligt? In welchen Fällen wurden diese Partner anschließend mit der Durchführung des Auftrags betraut?

17

Welchen durchschnittlichen Stundensatz hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt für externe Beratung und Unterstützung bezahlt?

Wie hoch ist jeweils der höchste Betrag, wie hoch ist jeweils der niedrigste Betrag?

18

In welchem Bundesministerium wurde jeweils der höchste Betrag bezahlt?

Wie erfolgte jeweils die Vergabe dieses Auftrags?

19

Wie hoch ist der durchschnittliche Stundensatz, den die Bundesministerien jeweils für eine Inhouse-Beratungsstunde bezahlt haben?

Wie hoch ist jeweils der höchste Betrag, wie hoch ist jeweils der niedrigste Betrag?

20

Wie hoch ist der durchschnittliche Stundensatz für Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach dem Drei-Partner-Modell?

Wie hoch ist jeweils der höchste Betrag, wie hoch ist jeweils der niedrigste Betrag?

21

Wie viele Beratungsstunden externer Berater und Unterstützer kamen im Jahr 2021 und wie viele im Jahr 2022 zusammen, nachdem nahezu alle externen Berater und Unterstützer nach Stundensätzen bezahlt werden?

Wie viele bis zum 31. März 2023?

22

Wie viele Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung im Bereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat nicht ausgeschrieben?

a) Welche Preis-Leistungs-Kriterien gibt es für diese Verträge?

b) Wie hat sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat versichert, angemessene Preise zu bezahlen?

c) Wer sind die größten Vertragsnehmer ausgeschriebener und nichtausgeschriebener Vertragsleistungen?

d) Wie versichert sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dass die Kriterien zur Vergabe an externe Berater jeweils eingehalten wurden?

e) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung sind mit dem Monitoring der Beraterverträge im Bereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat befasst?

f) Welches Monitoring der Verträge gibt es?

g) Welche Evaluierung der Beraterverträge gibt es, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

h) Welche Fortschritte in Sachen Digitalisierung hat es durch die Beratungsleistung gegeben?

23

Wie viele Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausgeschrieben?

a) Welche Preis-Leistungs-Kriterien gibt es für diese Verträge?

b) Wie hat sich das Bundesministerium der Verteidigung versichert, angemessene Preise zu bezahlen?

c) Wer sind die größten Vertragsnehmer ausgeschriebener und nichtausgeschriebener Vertragsleistungen?

d) Wie versichert sich das Bundesministerium der Verteidigung, dass die Kriterien zur Vergabe an externe Berater jeweils eingehalten wurden?

e) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung sind mit dem Monitoring der Beraterverträge im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung befasst?

f) Welches Monitoring der Verträge gibt es?

g) Welche Evaluierung der Beraterverträge gibt es, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

h) Welche Fortschritte in Sachen Digitalisierung hat es durch die Beratungsleistung gegeben?

24

Wie viele Beratungskosten entfielen auf die Betriebskonsolidierung Bund (BKB) und die Dienstekonsolidierung Bund (DKB) seit Amtsantritt der Bundesregierung (bitte im Rahmen der Beantwortung getrennt darstellen)?

a) Welche Fortschritte bei der Betriebskonsolidierung und der Dienstekonsolidierung wurden mithilfe dieser Beratungen erzielt?

b) Welche Fortschritte hat es durch die Beratungsleistung in Sachen Digitalisierung der Steuerverwaltung sowie der Bundesfinanzverwaltung (Kapitel 08 13 und Kapitel 08 15) gegeben?

c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Monitoring der Beraterverträge im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen befasst?

d) Welches Monitoring der Verträge gibt es?

e) Welche Evaluierung der Beraterverträge gibt es, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

f) Welche Beratungskosten entstanden bislang durch die Gründung eines Bundesfinanzkriminalamts?

g) Welche Beratungskosten entstanden seit Amtsantritt der Bundesregierung für IT-Vorhaben, welche durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen betreut werden?

25

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Monitoring der Beraterverträge im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit befasst?

a) Welches Monitoring der Verträge gibt es?

b) Welche Evaluierung der Beraterverträge gibt es, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

26

Welche Beratungsleistungen wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung für Maßnahmen des Bundes nach § 65 BHO (Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen) eingeholt, und welche Kosten entstanden dadurch?

27

Welche Behörden, Organe mit Bundesbeteiligung und Stiftungen mit Bundesbeteiligung haben Zugriff auf das Kaufhaus des Bundes?

28

Wie viele Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gab es durch Pandemie-bedingte Verfahrensänderungen?

29

Welche bundeseigenen Beratungsunternehmen hat der Bund seit Amtsantritt dieser Bundesregierung errichtet bzw. plant er, einzurichten?

Berlin, den 27. April 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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