Antwort
der Bundesregierung
auf die kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7047 –
Fachkräftemangel durch Visaverfahrensbeschleunigung begegnen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der deutsche Arbeitsmarkt steht durch den Fachkräftemangel vor
tiefgreifenden Veränderungen. Aktuell können rund 1,9 Millionen Arbeitsplätze nicht
besetzt werden. Auch angesichts des demografischen Wandels steht
Deutschland vor der Herausforderung, den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern.
Der Fachkräftemangel entwickelt sich immer stärker zu einer
branchenübergreifenden Herausforderung, weil in einer Vielzahl von Bereichen Fach- und
Arbeitskräfte fehlen. Neben den Möglichkeiten, inländische
Fachkräftepotentiale zu heben, muss Deutschland mit geeigneten Maßnahmen und Strategien
die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland fokussiert vorantreiben. Dazu
gehört, dass die Verfahren beschleunigt und digitalisiert werden müssen. Vor
allem die Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen erweisen sich
hierbei als Nadelöhr. Teilweise gibt es hier monatelange Wartezeiten (
www.ta
gesspiegel.de/einwanderungsgesetz-nahles-kritisiert-schleppende-visa-vergab
e-9293924.html).
1. Wie viele in- und ausländische deutsche Behörden führen die
Visaverfahren durch (bitte nach Standort und Zuständigkeit aufschlüsseln)?
Grundsätzlich bearbeiten die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
Deutschland die Visumanträge, wobei während des Verfahrens weitere
Behörden mit aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen befasst werden können. In
besonderen Einzelfällen führen die mit der polizeilichen Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden Visumverfahren bei Einreise
durch. Diese können von den Bundespolizeidirektionen in Bad Bramstedt,
Berlin, Flughafen Frankfurt/Main, Hannover, Koblenz, München, Pirna, Sankt
Augustin und Stuttgart sowie der Wasserschutzpolizei Hamburg und der
Direktion der bayerischen Grenzpolizei erteilt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7754
20. Wahlperiode 13.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Personen sind mit der Visumsvergabe insgesamt beschäftigt?
3. Wie hat sich der Personalbedarf im Bereich der Visumsvergabe seit 2015
entwickelt (bitte jährlichen Stellenaufwuchs oder jährliche
Stellenverminderung aufschlüsseln), und wie viele Stellen sind unbesetzt (bitte
nach Behörde aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Soll und Ist der Bearbeitungskapazitäten im Bereich der Visumsvergabe an
den Auslandsvertretungen und ab Januar 2021 im Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA) kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden
(Angaben in Vollzeitäquivalenten).
Jahr (Stichtag 5. Juni) Soll Ist
2015 1177,12 970,09
2016 1064,37 1037,35
2017 1219,97 1121,83
2018 1202,45 1115,83
2019 1257,65 1163,62
2020 1295,70 1078,60
2021 1326,72 1159,21
2022 1381,04 1202,51
2023 1414,59 1223,55
4. Wie viele Ausländerbehörden gibt es in Deutschland (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 549 Ausländerbehörden.
Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Land Anzahl der Ausländerbehörden
Baden-Württemberg 135
Bayern 104
Berlin 1
Brandenburg 18
Bremen 3
Hamburg 1
Hessen 31
Mecklenburg-Vorpommern 10
Niedersachsen 53
Nordrhein-Westfalen 87
Rheinland-Pfalz 37
Saarland 1
Sachsen 15
Sachsen-Anhalt 14
Schleswig-Holstein 17
Thüringen 22
5. Wie viele Ausländerbehörden sind bei der Visavergabe an eine Fachkraft
oder an Studierende beteiligt?
Falls es mehr als eine ist, was ist seitens der Bundesregierung geplant,
um die Zahl der beteiligten Ausländerbehörden auf eine zu beschränken?
Nach § 31 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung ist bei der Visavergabe in
Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Aufenthaltsverordnung oder an
Studierende die für den vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland zuständige
Ausländerbehörde zu beteiligen. Entsprechendes gilt für die Sonderregelungen
in § 31 Absatz 2 (Vermittlung des Aufenthalts von einer öffentlichen Stelle)
und § 31 Absatz 4 (Zuständigkeit der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen
Ausländerbehörde in Fällen des § 81a des Aufenthaltsgesetzes) der
Aufenthaltsverordnung.
Einige Bundesländer haben von der Option nach § 71 Absatz 1 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes Gebrauch gemacht, wonach die Landesregierung oder die von
ihr bestimmte Stelle bestimmen kann, dass für einzelne Aufgaben in
Ausführung des Aufenthaltsgesetzes nur eine oder mehrere bestimmte
Ausländerbehörden zuständig sind, und haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligungserfordernisse im Bereich der
Erwerbs- und Bildungsmigration mit dem Entwurf einer Verordnung zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung reduziert werden. Zukünftig soll
die Beteiligung der Ausländerbehörden in diesen Fällen nur noch bei Vorliegen
weniger Voraufenthalte erfolgen (weitere Informationen zum Entwurf:
www.b
mas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-weiterentw
icklung-der-fachkraefteeinwanderung.html).
6. Wie lange dauert im Durchschnitt die Erteilung eines Visums, von der
Antragstellung bis zur Antragsbeendigung (bitte hier für alle
Auslandsvertretungen und nach Art des Visums aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der Bearbeitungszeit wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9439 verwiesen.
7. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen Termin zur
Beantragung eines Visums an den Deutschen Botschaften und
Konsulaten in Indien, China, Bosnien und Herzegowina, den Vereinigten Staaten
von Amerika, in Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien,
Vietnam und den Philippinen (bitte nach Visumskategorie
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 13 verwiesen.
8. Wie lange dauert im Durchschnitt ein beschleunigtes Visumsverfahren in
Indien, China, Bosnien und Herzegowina, den Vereinigten Staaten von
Amerika, in Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien,
Vietnam und den Philippinen, von der Antragstellung bis zur
Antragsbeendigung (bitte für alle genannten Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?
Die Terminvergabe im beschleunigten Fachkräfteverfahren erfolgt an allen
Auslandsvertretungen im Einklang mit § 81a des Aufenthaltsgesetzes binnen
der gesetzlichen Frist von drei Wochen. Hinsichtlich der Bearbeitungszeit wird
auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Wie wird die Dauer der Wartezeiten bis zur Terminerteilung im
Auswärtigen Amt und in den Auslandsvertretungen ermittelt und festgehalten?
Bei einem Großteil der Auslandsvertretungen können die Antragstellenden
selbst einen Termin zur Visumbeantragung im Onlinesystem buchen. Der zur
Verfügung stehende Buchungszeitraum ist je nach spezifischen örtlichen
Gegebenheiten und Erfordernissen unterschiedlich lang und kann zwischen
wenigen Tagen bis zu maximal 14 Wochen betragen. Entsprechend dem jeweiligen
Bedarf bieten die Auslandsvertretungen längere oder kürzere
Buchungszeiträume oder Termine nur an bestimmten Wochentagen und für bestimmte
Visumkategorien an. Dieses flexible System erlaubt den Auslandsvertretungen die
Anpassung an wechselnde Nachfragen und Bearbeitungskapazitäten. Konkrete
Wartezeiten lassen sich daraus nicht ermitteln. Bei Auslandsvertretungen mit
extrem hoher Terminnachfrage wurde dem Onlinebuchungssystem eine
Terminliste vorgeschaltet, auf der sich die Antragstellenden für einen Termin
anmelden. Termine zur Visumbeantragung werden dann in chronologischer
Reihenfolge vergeben. Daraus lassen sich die ungefähren Wartezeiten für einen
Termin kalkulieren, die auf den Webseiten der betroffenen
Auslandsvertretungen veröffentlicht oder per automatisierter Mail individuell mitgeteilt werden.
Bei Angaben zu Wartezeiten handelt es sich um rechnerische
Momentaufnahmen, die über das Jahr hinweg, in Abhängigkeit von Nachfrage und
verfügbaren Bearbeitungskapazitäten, stark schwanken. Ergänzend wird auf die Antwort
zu den Fragen 2 bis 13 verwiesen.
10. Wenn keine Erkenntnisse zur genauen Dauer der Wartezeiten im
Auswärtigen Amt und in den Auslandsvertretungen vorliegen, warum ist dies
der Fall?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Wie viele Personen sind im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) mit der Vergabe von Visa betraut?
Aktuell sind im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 65
Personen mit der Inlandsbearbeitung von Visumanträgen betraut. Die Entscheidung
über Anträge auf Erteilung eines Visums obliegt grundsätzlich den vom
Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen. Das BfAA unterstützt den
Auswärtigen Dienst in Rechts- und Konsularangelegenheiten. Insbesondere im
Bereich Visa wird das BfAA infolge des Visaaktionsplans als zentrale Stelle für
die Bearbeitung von Fachkräftevisa ausgebaut.
a) Wie lange dauert durchschnittlich die Vergabe eines Visums durch das
BfAA ?
Die Dauer des Bearbeitungs- und Bewertungsvorgangs im BfAA, wie auch an
den Auslandsvertretungen, hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab,
beispielsweise von der Antragskategorie, der Vollständigkeit der Anträge und
beizufügenden Antragsunterlagen und nicht zuletzt häufig auch von der
Bearbeitungsdauer bei den im Inland zu beteiligenden Stellen.
b) Wie viele Visaanträge sind im BfAA seit Bestehen der Behörde
eingegangen?
Seit Bestehen des BfAA wurden 60 628 Visumanträge von den zuständigen
Auslandsvertretungen zur Prüfung und Entscheidung an das BfAA verlagert.
c) Wie viele Visaanträge wurden seitdem bearbeitet?
Seit Bestehen des BfAA wurden dort 56 932 Visumanträge abschließend
bearbeitet.
d) Wie viele Visaanträge wurden seitdem abgelehnt?
Seit Bestehen des BfAA wurden 2 833 zur Bearbeitung an das BfAA verlagerte
Visaanträge abgelehnt.
12. Wie viele Visumsanträge bearbeitet ein Mitarbeiter des BfAA
durchschnittlich pro Tag?
13. Wie lange ist ein Mitarbeiter des BfAA durchschnittlich mit der
Bearbeitung eines Visumsantrags beschäftigt?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Durchschnittswerte im Sinne der Fragestellung werden nicht ermittelt. Auf die
Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
14. Wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten (derzeit bzw. letzter
Berichtszeitraum) bei deutschen Auslandsvertretungen in Indien, China,
Bosnien und Herzegowina, den Vereinigten Staaten von Amerika, in
Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Vietnam und den
Philippinen für die nationalen Visa zur
a) Erwerbsmigration: Nationales Visum (Arbeitsaufnahme,
Entsendung),
b) Erwerbsmigration: Einreisevisum ICT Karte,
c) Erwerbsmigration: Einreisevisum Blaue Karte EU,
d) Familienzusammenführung und zum
e) Tourismus?
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15. Wie viele Visaanträge zum Zweck der Erwerbsmigration wurden seit
2015 gestellt aus Indien, China, Bosnien und Herzegowina, den
Vereinigten Staaten von Amerika, aus Albanien, Serbien, Montenegro,
Kosovo, Mazedonien, Vietnam und den Philippinen?
Die Anzahl der gestellten Visumanträge wird statistisch nicht erfasst.
a) Wie viele Anträge wurden bewilligt (bitte in absoluten und
prozentualen Zahlen und getrennt nach Standorten aufschlüsseln)?
b) Wie viele wurden abgelehnt (bitte in absoluten und prozentualen
Zahlen und getrennt nach Standorten aufschlüsseln)?
Die Fragen 15a und 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Hinsichtlich der Anzahl der abschließend bearbeiteten Visa zum Zwecke der
Erwerbstätigkeit bis zum Jahr 2017 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/6573 verwiesen.
Für Zahlen der abschließend bearbeiteten Visumanträge ab dem Jahr 2018 wird
auf die Anlage 1 verwiesen. Diese enthält die Zahlen der Visastatistik des
Auswärtigen Amts.
Aufgrund der Übermittlung der Ablehnungs- und Erteilungsquote wird die
Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft übermittelt.*
Veröffentlicht die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage
Ablehnungsquoten oder Erteilungsquoten aufgrund derer sich die Ablehnungsquote
in einem bestimmten Land ableiten ließe, bekommt diese Aussage gegenüber
dem betroffenen Land ein erheblich stärkeres Gewicht als bei einer abstrakten
nicht einzelnen Ländern zuordenbaren Angabe. Eine aus dem Kontext
gerissene Ablehnungsquote könnte als Ungleichbehandlung eines Staates und seiner
Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staaten wahrgenommen werden.
Daher enthalten auch die auf der Webseite des Auswärtigen Amts
veröffentlichten Statistiken lediglich Zahlen zu bewilligten Visaanträgen, nicht zu
Ablehnungen. Würde die Bundesregierung die länderspezifische Ablehnungs- oder
Erteilungsquote im vorliegenden Fall veröffentlichen, könnte dies die
Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen.
c) Was waren die fünf häufigsten Ablehnungsgründe?
Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst.
16. Wie viele Widersprüche wurden seit 2015 gegen Ablehnungsbescheiden
zu Visa zum Zwecke der Erwerbsmigration eingelegt?
17. Wie vielen Widersprüchen gegen die Ablehnung eines Visums zum
Zweck der Erwerbsmigration wurde seit 2015 stattgegeben, und was
waren die fünf häufigsten Gründe?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung sieht kein
Vorverfahren/Widerspruchsverfahren vor, wenn der Verwaltungsakt (hier:
Ablehnungsbescheid Visum) durch eine oberste Bundesbehörde ergangen ist (vgl.
§ 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst). Das Remonstrationsverfahren
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
ist ein freiwillig gewährter, gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf. Die
Zahl der
Remonstrationen wird statistisch nicht erfasst.
18. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des
„Aktionsplans Visabeschleunigung“?
Mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung werden im Rahmen eines
Paradigmenwechsels wichtige Schritte zu einer Visabeschleunigung in dieser 20.
Legislaturperiode umgesetzt. Der Aktionsplan sieht ambitionierte Maßnahmen
insbesondere in drei Bereichen vor:
1.) der Flexibilisierung begrenzter Ressourcen unter anderem durch Ausbau
des flexiblen Personalpools und durch Zentralisierung der Bearbeitung von
Fachkräftevisa,
2.) der Digitalisierung und
3.) der Entschlackung bislang komplexer Visumverfahren.
Das Auswärtige Amt hat bereits viele Maßnahmen personeller Art, unter
anderem mit der Ausweitung der Visumbearbeitung im BfAA oder der personellen
Flexibilisierung, ergriffen, die erste Wirkung zeigen. Ebenso schreitet das
Auswärtige Amt bei der Digitalisierung des Visumverfahrens kontinuierlich voran.
Sie soll bis Anfang des Jahres 2025 abgeschlossen sein. An der Entschlackung
der Verfahren wird gemeinsam mit den am Visumverfahren beteiligten
Behörden gearbeitet; wichtige Erleichterungen wurden bereits in die
Regelungsentwürfe zur Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung, die derzeit im
parlamentarischen Verfahren sind, eingebracht. Perspektivisch sollten außerdem die
Grundlagen für verschiedene Möglichkeiten technologischer
Verfahrensunterstützung gelegt werden.
19. Aus welchen Drittländern können Fachkräfte schon heute visumfrei
einreisen und von Deutschland aus einen Antrag auf Ausstellung eines
Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme stellen?
Was plant die Bundesregierung, um diese Möglichkeit ggf. auch für
Fachkräfte aus anderen Drittländern anzubieten?
Für längerfristige Aufenthalte von über 90 Tagen, auch zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit, können die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan,
Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika visumfrei
einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis der
Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen (§ 41 Absatz 1 der
Aufenthaltsverordnung). Nach visumfreier Einreise darf die Beschäftigung aber
erst dann aufgenommen werden, wenn die Ausländerbehörde die Ausstellung
des Aufenthaltstitels mit Erlaubnis der Beschäftigung erteilt hat (§ 81
Absatz 5a des Aufenthaltsgesetzes). Soll die Beschäftigung unmittelbar nach der
Einreise aufgenommen werden, muss schon vor der Einreise ein nationales
Visum mit Erlaubnis der Beschäftigung eingeholt werden.
Eine Ausweitung der nationalen Visumbefreiung (§ 41 Absatz 1 der
Aufenthaltsverordnung) auf weitere Staaten ist, soweit dies den Interessen
Deutschlands dient, grundsätzlich möglich.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der im Dezember
2022 begonnenen Pilotphase für die digitale Visum- und
Passbeantragung vor, und welche weiteren Schritte sind geplant?
a) Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu Anzahl, Dauer und
Bewilligung bzw. Ablehnung der im Zuge der Pilotphase
bearbeiteten Visaanträge vor?
b) Wie werden die im Visumsverfahren beteiligten Behörden,
insbesondere die Ausländerbehörden, in das Verfahren miteinbezogen?
Die Fragen 20 bis 20b werden zusammen beantwortet.
Seit dem Start der Pilotphase im Juni 2022 bis zum 1. Juni 2023 wurden
425 Visumanträge über das Auslandsportal gestellt und bearbeitet. Für die
Anträge konnten innerhalb weniger Tage Termine vergeben werden, die dank der
Vorbereitung über das Auslandsportal deutlich beschleunigt abliefen.
Die Beteiligung der im Visumverfahren beteiligten Behörden entspricht den
aufenthaltsrechtlichen Vorgaben und unterscheidet sich für die digital
beantragten Visa nicht von den in Papierform gestellten Visumanträgen.
c) An welchen Auslandsvertretungen soll die für 2023 vorgesehene
Ausweitung des Pilotprojektes auf die Onlinebeantragung von
Fachkräftevisa ausgerollt werden?
Die Möglichkeit der Onlinebeantragung von Visa wird im Rahmen des
Ausbaus des Auslandsportals schrittweise an weiteren Auslandsvertretungen
angeboten werden, die im Laufe der Umsetzung nach einer Reihe von technischen
und fachlichen Kriterien bestimmt werden. In einem ersten Schritt werden im
Sommer 2023 weitere Antragskategorien an drei Auslandsvertretungen
pilotiert. Diese sollen zum Jahresende 2023 an den für Fachkräfte relevantesten
Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen der
konkreten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
d) War das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) an der
Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls
ja, in welcher Form?
Das Auswärtige Amt führt in eigener Zuständigkeit die Digitalisierung der
Visumantragsannahme über das Auslandsportal durch. Die Digitalisierung des
Visumverfahrens, einschließlich der Digitalisierung der Visumantragsannahme,
der digitalen Vernetzung mit den Innenbehörden und diverser Teilaspekte ist
Gegenstand diverser Abstimmungsformate innerhalb der Bundesregierung und
mit den fachlich betroffenen Behörden, darunter auch die in den Fragen 20d bis
20n genannten Akteure.
e) War das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an
der Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und
falls ja, in welcher Form?
f) War das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) an der
Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls
ja, in welcher Form?
g) War das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an der
Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls
ja, in welcher Form?
h) War das Auswärtige Amt (AA) an der Planung und/oder Umsetzung
dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls ja, in welcher Form?
i) War das Bundeskanzleramt an der Planung und/oder Umsetzung
dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls ja, in welcher Form?
j) War der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) an der Planung und/oder Umsetzung dieses
Pilotprojektes beteiligt, und falls ja, in welcher Form?
k) War das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an
der Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und
falls ja, in welcher Form?
l) War die Bundesagentur für Arbeit an der Planung und/oder
Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt, und falls ja, in welcher Form?
m) Waren Ausländerbehörden und/oder Ministerien der Bundesländer an
der Planung und/oder Umsetzung dieses Pilotprojektes beteiligt (bitte
auflisten), und falls ja, in welcher Form?
Die Fragen 20e bis 20m werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20d wird verwiesen.
n) Waren externe Dienstleister an der Planung und/oder Umsetzung
dieses Pilotprojektes beteiligt (bitte auflisten), und falls ja, in welcher
Form?
Das Auswärtige Amt greift bei der Umsetzung seiner Digitalisierungsvorhaben
auf mehrere externe Dienstleister zurück. Die Zusammenarbeit erfolgt in
verschiedenen rechtlichen Konstellationen.
21. Welche Maßnahmen werden zur räumlichen, personellen und
technischen Aufstockung an den Auslandsvertretungen mit Konsularabteilung
im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
getroffen?
Gemäß Visaaktionsplan ist eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe AA-BfAA
tätig, um Abstimmungen zur Identifizierung geeigneter Lösungsvorschläge zu
beschleunigen. Im Rahmen des Immobilienmanagements werden dabei alle in
Betracht kommenden Optionen (unter anderem Verdichtung,
Nutzungsänderung, Anmietung, bauliche Erweiterung) zur Erhöhung der
Unterbringungskapazitäten für zusätzliches Personal an den Auslandsvertretungen geprüft. Die
Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der
spezifischen örtlichen Gegebenheiten.
So ist der RK-/Visa-Bereich der Deutschen Botschaft Rabat im August 2022 in
einen Modulbau mit erweiterten Raumkapazitäten umgezogen. An den
Deutschen Botschaften Eriwan und Jaunde werden zusätzliche Büroarbeitsplätze
geschaffen, am Generalkonsulat Lagos läuft eine Baumaßnahme, mit der
zusätzliche Schalter- und Bürokapazitäten geschaffen werden. An den Deutschen
Botschaften Skopje und Tunis wurde bestehender Büroraum zugunsten der
Visumbearbeitung umgewidmet.
22. Welche Visakategorien sollen durch die personelle und technische
Aufstockung besonders berücksichtigt werden?
Erfolgt eine Priorisierung ausgewählter Visa, und wenn ja, zugunsten
welcher Visakategorie (bitte begründen)?
Im Rahmen der Digitalisierung der Visumantragsannahme stehen im Jahr 2023
zunächst die Fachkräfteanträge, im Jahr 2024 dann die Anträge auf
Familienzusammenführung im Fokus. Die im Sommer 2023 pilotierten weiteren
Fachkräfteanträge werden zum Jahresende 2023 an den relevantesten
Auslandsvertretungen pilotiert. Die sogenannte Chancenkarte soll mit Inkrafttreten im Jahr
2024 nach einer kurzen Pilotierungsphase von Anfang an digital angeboten
werden. Zum Jahresende 2024 liegt der Schwerpunkt auf dem globalen Rollout
der Online-Visumanträge.
23. Welches Bild zeichnen die Berichte der Inspektion des Auswärtigen
Amts seit Beginn dieser Wahlperiode von der Lage an den Visastellen in
den Auslandsvertretungen, und welche Maßnahmen wurden an den zehn
größten Visastellen ergriffen, um die Empfehlungen der Inspektion
umzusetzen?
Die Inspektion des Auswärtigen Amts prüft Aufgabenerfüllung, Organisation
und Ausstattung der Auslandsvertretungen sowie die Einhaltung der
organisatorischen, dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und die
Lebensbedingungen der Bediensteten. Sie achtet auf einen zweckentsprechenden
Einsatz des Personals und der Sachmittel und berät die Auslandsvertretungen in
Fragen der Führung und Zusammenarbeit. Eine Regelinspektion umfasst
grundsätzlich das gesamte Handeln und Wirken der Auslandsvertretung. In
ihren Berichten zeigt die Inspektion erkannte Risiken auf und spricht
diesbezüglich Empfehlungen aus.
In Bezug auf die Visastellen betrachtet die Inspektion insbesondere die
Antragszahlen in den einzelnen Kategorien von Visa, die personelle und räumliche
Ausstattung, die Arbeitsbelastung und die Wartezeiten, Erfahrungen mit
externen Dienstleistern und mit der Verlagerung von Entscheidungsvorgängen ins
Inland. Sie zeigt Schwierigkeiten mit IT-Anwendungen auf und berücksichtigt
Spezifika vor Ort, etwa die Qualität von vorgelegten Urkunden. Außerdem
kontrolliert sie die Einhaltung interner Kontrollvorschriften.
Die Inspektionen des Auswärtigen Amts seit Beginn dieser 20. Wahlperiode
zeichnen ein gemischtes Bild von der konkreten Lage an den Visastellen der
inspizierten Auslandsvertretungen. Für die Hausleitung und die zuständigen
Fachreferate stellen die Berichte eine zusätzliche wichtige Erkenntnisquelle zu
den Erfahrungen aus der eigenen laufenden Zusammenarbeit dar.
24. Warum ist die Leitung des Referats 510 im Auswärtigen Amt, das bereits
im Titel „Optimierung des Visaverfahrens“ trägt, niedriger besoldet als
andere Referate der Abteilung 5 im Auswärtigen Amt?
Die Unterlegung der Dienstposten im Auswärtigen Amt mit Stellen und
Planstellen erfolgt vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen.
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Arbeit des
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten mit den Innenbehörden zu
vernetzen?
Das BfAA hat seine Kontakte zu Behörden im Inland, die unter anderem am
Visumverfahren beteiligt sind, im letzten Jahr 2022 kontinuierlich ausgebaut
und pflegt diese eigenständig. Regelmäßiger Austausch besteht beispielsweise
mit der Bundesagentur für Arbeit, den Ausländerbehörden, der Bundespolizei
sowie dem BVA. Das BfAA empfing dieses Jahr bereits neben dem
Bundeskanzler Olaf Scholz auch die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für
Arbeit, Andrea Nahles, gemeinsam mit den zuständigen Staatssekretärinnen und
Staatssekretären des AA, des BMI und des BMAS, die vor Ort die Gelegenheit
hatte, Funktion und Arbeitsprozesse der Behörde kennenzulernen.
26. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur digitalen
Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen vor?
Welche gesetzlichen Änderungen hält sie dafür mit Blick auf beteiligte
Behörden, die in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fallen,
für notwendig?
Die Prüfung von Sicherheitsbedenken im Visumverfahren wird sowohl seitens
des Auswärtigen Amts, als auch von den beteiligten deutschen Fachdiensten
sehr ernst genommen. Um eine möglichst schnelle und aussagekräftige
Rückmeldung der involvierten Behörden zu bekommen, werden die
Personenüberprüfungen bereits digital und weitgehend automatisiert mittels
Datenbankabgleichen durchgeführt. Bei einem Anfangsverdacht auf Sicherheitsbedenken
werden die Vorgänge manuell nochmals geprüft und weiterbearbeitet. Eine
weitere Digitalisierung der Prüfungen von Sicherheitsbedenken im Visumverfahren
erscheint derzeit nicht erforderlich.
27. Wie viele Visa wurden aus Sicherheitsbedenken (inklusive
Proliferationsgefahr) seit Beginn dieser Wahlperiode abgelehnt (bitte nach
Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?
Die zur Ablehnung eines Visumantrags führenden Gründe werden statistisch
nicht erfasst.
28. An wie vielen Visastellen weltweit haben Beschäftigte seit Beginn der
Wahlperiode Belastungsanzeigen vorgebracht?
Ist der Krankenstand in den Visastellen höher als in anderen Abteilungen
der Botschaft?
Das Auswärtige Amt führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Dies
wäre auch an einer Vielzahl der Auslandsvertretungen nicht möglich, da
Beschäftigte häufig in mehreren Arbeitsbereichen gleichzeitig eingesetzt sind und
unterschiedliche Dienstpostenanteile bedienen.
29. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die
Terminvergabe gegen Bezahlung erfolgte (bitte nach Auslandsvertretung
aufschlüsseln)?
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode ist ein neuer Korruptionsverdachtsfall im
Zusammenhang mit der Terminvergabe zu verzeichnen. Zu laufenden
Verfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
30. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung, ob bzw. in welchem Umfang
die Vergabe von Visa durch andere EU-Mitgliedstaaten schneller oder
langsamer als über deutsche Auslandsvertretungen erfolgen, und wenn
ja, welche sind das, und woran liegt das?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Von Dritten wahrgenommene Abweichungen in der Erteilungspraxis der
Mitgliedstaaten an einem Ort sind vor allem darauf zurückzuführen, dass
verschiedene Arten von Reisenden, ein unterschiedliches Antragsaufkommen sowie
unterschiedliche Kapazitäten an den Visastellen für die jeweiligen Visa-
Kategorien vorliegen.
31. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte für die Existenz
geschäftsmäßiger Praktiken, bei denen lokale Händler und/oder Bots Termine zur
Visavergabe reservieren und dann vor Ort weiterverkaufen, und wenn ja, wo,
und in welchem Umfang ist das geschehen, und wie geht die
Bundesregierung gegen solche Praktiken vor?
Kein bisher erhobener Korruptionsverdachtsfall, dass Termine zur Visavergabe
verkauft werden, konnte sich bisher erhärten. Der Verdacht auf Korruption
kann allerdings dadurch entstehen, dass Visa-Agenturen, die nicht mit der
Auslandsvertretung oder dem offiziellen externen Dienstleister zusammenarbeiten,
mit dem Angebot werben, Termine für die Antragstellenden zu buchen. Dies ist
grundsätzlich zulässig. Teilweise erwecken derartige Visa-Agenturen aus
Geschäftsinteresse bewusst den falschen Anschein eines privilegierten Zugangs
zum externen Dienstleister oder auch zur Auslandsvertretung. Davor wird
sowohl auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung als auch vom
externen Dienstleister ausdrücklich gewarnt und auf die Unrichtigkeit solcher
Darstellungen hingewiesen.
32. Wie viele Personen sind über das Programm „Unterstützung regulärer
Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa“
(THAMM) durch Vermittlung der Arbeitsagenturen bislang nach
Deutschland und in die Europäische Union gekommen, und in welchen
Branchen arbeiten die Personen (bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunfts-
und Zielland aufschlüsseln)?
THAMM ist ein europäisches Programm, an dem neben Deutschland auch die
EU-Mitgliedstaaten Belgien und Frankreich teilnehmen. Zahlen zu Personen,
die über das Programm nach Belgien und Frankreich eingereist sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Seit dem Jahr 2019 bis einschließlich Mai 2023 wurden im Rahmen des
THAMM-Programms 375 Personen, darunter 86 Frauen, an Betriebe in
Deutschland vermittelt. 242 der vermittelten Personen, darunter 74 Frauen, sind
bereits nach Deutschland eingereist. Davon stammen 213 Personen aus
Tunesien (darunter 69 Frauen) und 29 Personen aus Ägypten (darunter fünf Frauen).
Die Teilnehmenden sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm
zwischen 18 und 40 Jahre alt. Die durch das THAMM-Programm vermittelten
Personen arbeiten in den folgenden Branchen: Hotel- und Gaststättengewerbe,
Elektro, Metallverarbeitung, Sanitär-Heizung-Klimatechnik, Logistik,
Bäckerhandwerk, Baugewerbe, Fachinformatik und IT-Softwareentwicklung.
33. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Verlauf des
Projektes?
Wie hoch ist die Quote der Personen, die das Programm bereits
erfolgreich absolviert haben, es abgebrochen haben oder die Branche
gewechselt haben?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, reguläre Migration so zu gestalten,
dass sie sowohl Zielländern als auch Partnerländern und den Migrantinnen und
Migranten nützt (dreifacher Gewinn). Durch den erfolgreichen Aufbau von
Strukturen und Kooperationen mit den nordafrikanischen Partnerländern sowie
die Erprobung der Vermittlung von Fachkräften und Auszubildenden an
Unternehmen in Deutschland leistet das Projekt dazu einen wichtigen Beitrag. Ziel
dieses Engagements ist es, die Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit
zu unterstützen. Gleichzeitig ergänzt es die Politik der Bundesregierung zur
Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften.
Bis einschließlich Mai 2023 haben 699 Programmteilnehmende, darunter
144 Frauen, erfolgreich an der Vorbereitung auf eine Migration teilgenommen.
14 Prozent der Teilnehmenden sind vor der Ausreise aus dem Programm
ausgeschieden. 89 Prozent der ausgereisten Personen waren nach Abschluss der
Integrationsbegleitung von drei bis sechs Monaten noch bei dem im Rahmen des
Programms vermittelten Arbeitgeber angestellt.
34. Welche Konsequenzen für die Visavergabe an Fachkräfte wurden bisher
aus den rechtsstaatsgefährdenden Veränderungen im Reformpartnerland
Tunesien gezogen?
Die Veränderungen in Tunesien haben bislang keine Auswirkungen auf die
Visavergabe.
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