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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang mit Überlastung der Maßregelvollzugsanstalten

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

14.06.2023

Aktualisiert

22.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/703830.05.2023

Umgang mit Überlastung der Maßregelvollzugsanstalten

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB untergebracht sind, kontinuierlich gestiegen. Die zuletzt im Jahre 2016 im StGB erfolgte Novellierung des § 63 StGB führte zu keiner Verbesserung des Problems. Vielmehr ist mit den Jahren sogar ein Anstieg der wegen §§ 63, 64 StGB untergebrachten Personen zu verzeichnen (www.tagesspiegel.de/berlin/funf-teilen-sich-ein-zweibettzimmer-brandbrief-aus-berlins-uberbelegtem-massregelvollzug-kritisiert-den-senat-8898946.html#:~:text=Erst%20im%20Juni%20dieses%20Jahres,nur%20541%20Betten%20genehmigt%20waren; www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/kriminalitaet-berliner-massregelvollzug-platzt-aus-allen-naehten-warum-es-hier-angenehmer-als-im-gefaengnis-ist-interview-mit-psychiatrie-chefarzt-sven-reiners-li.339643) .

Mehr als 13 000 Menschen (Stand: 2021) befinden sich in den 78 bundesweit existierenden Kliniken im Maßregelvollzug (MRV) (www.fr.de/politik/forensische-kiniken-deutschland-massregelvollzug-zusammenbruch-katastrophale-zustaende-zr-90172766.html).

Medienberichten zufolge sind die Maßregelvollzugsanstalten in 11 der 16 Bundesländer überbelegt. Es gibt mehr Patientinnen und Patienten als Betten, weswegen die Kliniken vollkommen überfordert sind und vor dem Kollaps stehen. Die Problematik der Überfüllung von Maßregelvollzugsanstalten wird von fast allen Bundesländern beklagt und ist längst bekannt (www.maz-online.de/brandenburg/keine-freien-plaetze-massregelvollzug-in-brandenburg-ist-ueberbelegt-L5LPPYDPONFQDBV4X2HEDJYPQM.html; www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/massregelvollzug-ueberfuellt-keine-therapie-moeglich-100.html).

Bereits im Jahr 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zwar den Bau neuer Kliniken beschlossen, eine Umsetzung ist jedoch nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht erfolgt. Bis 2026 sei in NRW die Erweiterung von 750 Plätzen in bereits bestehenden Kliniken vorgesehen (www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23496150_Fruehzeitige-Haftentlassungen-wegen-Platzmangels-Anstalten-in-NRW-ueberlastet.html). Nicht nur der Platzmangel im MRV bereitet große Schwierigkeiten, auch mangelt es an fehlendem und ausreichend qualifiziertem Personal.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) weist zudem darauf hin, dass Mangel an Personal die psychiatrische Krankenversorgung erschwert, vor allem Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten fehlen (www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/statementpersonalausstattung.html). Laut Presseberichten hat das Land NRW für die Jahre 2021 bis 2024 finanzielle Mittel für 240 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, um eine bessere Behandlung von Patientinnen und Patienten im MRV zu ermöglichen (www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23496150_Fruehzeitige-Haftentlassungen-wegen-Platzmangels-Anstalten-in-NRW-ueberlastet.html).

Die angespannte Belegungssituation führt vermehrt zu Haftentlassungen. Eine Unterkunft im Maßregelvollzug scheitert oftmals daran, dass Krankenhäuser aus Kapazitätsgründen eine Aufnahme nicht gewährleisten können und daher viele auf einer Warteliste stehen (www.lto.de/recht/justiz/j/untersuchungshaftmassregelvollzug-entlassungen-straftaten-verdaechtige-berlin-clan-mitglied/). So mussten allein in Baden-Württemberg wegen einzuhaltender Fristen und fehlender Kapazität Gefangene entlassen werden (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/probleme-massregelvollzug-100.html).

Eine von der DGPPN im Herbst 2022 durchgeführte Umfrage unter den 78 deutschen Kliniken für Maßregelvollzug bekräftigt die desaströse Lage und zieht eine erschreckende Bilanz: Ein erheblicher Teil der Kliniken beklagt eine enorme Überbelegung. Dies liegt auch an der steigengen Zahl der Patientinnen und Patienten. Es mangelt an Personal und Räumlichkeiten, was zur Folge hat, dass Patientinnen und Patienten nicht die notwendige Behandlung erfahren. Dies führt auch zu einem weiteren großen Problem: die viel zu lange Dauer der Freiheitsentziehung. Jeder vierte Patient sei mehr als zehn Jahren im MRV. Besorgniserregend ist außerdem auch die steigende Zahl an körperlichen Übergriffen auf das Personal. Aufgrund dessen fordert die DGPPN dringend eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen über die Bundeslänger hinweg, eine Reform des MRV, eine auskömmliche Finanzierung und bundesweite Erfassung der Daten zu Unterbringung und Behandlung (www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2022/psychisch-erkrankte-straftaeter.html; www.fr.de/politik/massregelvollzug-hinter-dicken-mauern-herrschen-zustaende-die-untragbar-sind-92044461.html; www.ndr.de/nachrichten/info/Weggesperrt-und-vergessen-Der-Massregelvollzug,massregelvollzug314.html).

Aktuell plant das Bundesministerium der Justiz mit seinem am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht unter anderem auch Änderungen am Maßregelvollzug, um hier Abhilfe zu schaffen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5913). So sollen die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt nach § 64 StGB u. a. enger gefasst werden. Die vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, geplanten Änderungen werden nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die bestehenden Probleme nicht lösen. Es ist vielmehr zu befürchten, dass sie zu einer Verschiebung von Gefangenen mit Substanzkonsumstörungen aus den Entziehungsanstalten in die Justizvollzugsanstalten führen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Unterbringungsanordnungen gemäß §§ 63, 64 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 126a der Strafprozessordnung (StPO) seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahr und Paragraf aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der forensischen Patientinnen und Patienten, die nach §§ 63, 64 StGB und nach § 126a StPO untergebracht sind, im ganzen Bundesgebiet seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahr und Paragraf und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie lange verweilten Patientinnen und Patienten, die gemäß § 63 StGB untergebracht waren, nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich seit dem Jahr 2012 in den Einrichtungen des MRV, bzw. wie viele Personen verweilten länger als zehn Jahre in der Klinik?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Untergebrachten zu der Zahl der Planbetten im Maßregelvollzug seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahr und Paragraf aufschlüsseln)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über „Notstandsmeldungen“ in den verschiedenen Bundesländern, besonders vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung bezüglich der Überfüllung von Kliniken?

Auf welcher Grundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Umgang mit der Überfüllung gestaltet, und welche konkreten Regeln gelten?

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der Kapazitäten der Planbetten kontrolliert?

In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation besonders prekär?

6

Wie viele Verurteilungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 nach § 63 StGB erfolgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie viele Verurteilungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 nach § 64 StGB erfolgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierungen Menschen, bei denen eine Unterbringung gemäß §§ 63, 64 StGB gerichtlich angeordnet wurde, auf einen Platz im Maßregelvollzug bzw. einer Entziehungsanstalt warten (bitte nach Standorten in den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht untergebracht, obwohl sie untergebracht werden müssten, und wo sind sie stattdessen untergebracht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über errichtete Neubauten von Maßregelvollzugsanstalten seit 2012 (bitte die Baujahre, den Ort und die Anzahl der neugeschaffenen Plätze angeben)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis über geplante bzw. beschlossene Neubauten von Maßregelvollzugsanstalten (bitte Ort und Anzahl geplanter Plätze angeben)?

12

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell der Bedarf an Klinikplätzen?

13

Wie viele Überführungen aus der Haft in den Maßregelvollzug seit 2013 sind der Bundesregierung bekannt?

14

Welches Budgetvolumen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 in den Ausbau des MRV seitens der Länder investiert (bitte nach Ländern differenzieren), und wie hoch müsste nach Einschätzung der Bundesregierung der Etat für die Bereitstellung von Planbetten sein?

15

Haben die Länder die Bundesregierung um finanzielle Mittel für den Ausbau von Maßregelvollzugsanstalten gebeten, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich, und wird die Bundesregierung diese finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, und wenn ja, in welcher Höhe?

16

Inwieweit funktioniert aus Sicht der Bundesregierung das System des MRV im Sinne des § 61 StGB noch, wenn „Sicherung“ nicht ausreichend gewährleistet werden kann und nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch bei der „Besserung“ erhebliche Probleme vorliegen, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Sicherung und Besserung angemessen zu gewährleisten?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Personalnotstand in den Kliniken und den Mangel an Fachkräften, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie zur Unterstützung ergreifen?

18

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einheitliche und verpflichtende Behandlungsstandards im Maßregelvollzug einzuführen?

19

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass psychiatrischer Maßregelvollzug bei langen Freiheitsstrafen häufiger zur Anwendung kommt als bei kurzen Freiheitsstrafen?

20

Warum hat die Bundesregierung in ihrem neuen Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht keine zeitliche Beschränkung in § 63 StGB geregelt, sodass das Problem der langen Freiheitsentziehung bestehen bleibt?

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine zeitliche Begrenzung des MRV in den Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht aufzunehmen?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Überprüfung der Unterbringung häufiger als nur einmal jährlich durchführen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

21

Hat die Bundesregierung Pläne, das Strafmaß bei Drogendelikten, die häufig zu einer Unterbringung und damit Überfüllung führen, zu ändern, um eine Entlastung der MRV zu erreichen?

22

Wie viele Fehleinweisungen behandlungsbedürftiger Verurteilter in den Strafvollzug, bei denen die Unterbringung in den MRV hätte erfolgen müssen, sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt?

23

Welche Fachleute bzw. Expertinnen und Experten hat die im Oktober 2020 errichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das Ziel hatte, einen Vorschlag zur Novellierung des Rechts der Unterbringung gemäß § 64 StGB zu erarbeiten, nach Kenntnis der Bundesregierung zu Rate gezogen (bitte auflisten)?

24

Warum hat die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden die jährliche Aufstellung der Dauer und Gründe der Beendigung von Unterbringungen im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB eingestellt?

25

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, dass die im Gesetzentwurf für das Sanktionenrecht in § 64 StGB vorgeschlagene Verengung des Hangbegriffs zu einer Verschiebung der Vollzugsanstalten statt zu einer echten Reform des MRV führt, und wenn ja, welche Vorkehrungen wird sie treffen, um dies zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?

26

Hat die Bundesregierung für den im Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht gemachten Änderungsvorschlag, dass eine Unterbringung nach § 64 StGB nur noch in Betracht kommt, wenn festzustellen ist, dass die Tat überwiegend auf den Hang zurückgeht, um dem „deutlichen Wandel in der Struktur der Klientel“ zu begegnen, neben einzelnen Erfahrungsberichten und Fachaufsätzen etwaige fundiertere Beweise zugrunde gelegt?

27

Sind der Bundesregierung, die mit dem Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht auch die Abschaffung der erweiterten Möglichkeit der Aussetzung der Begleitstrafe zum Halbstrafenzeitpunkt vorsieht, Statistiken bekannt, die belegen, dass der Maßregelvollzug zur Erlangung dieser früheren Aussetzung missbraucht wird, und wenn ja, um welche Statistiken handelt es sich?

Berlin, den 23. Mai 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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