[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7042 –
Lieferaufbindung im Zeitalter der Systemkonkurrenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Prinzip der Lieferaufbindung soll die Wirksamkeit und Effizienz der
Entwicklungszusammenarbeit stärken. Angesichts einer zunehmenden
Systemkonkurrenz muss jedoch hinterfragt werden, ob die im Rahmen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
getroffenen Lieferaufbindungsvereinbarungen den entwicklungspolitischen Zielen der
OECD-Länder tatsächlich noch gerecht werden. Die zum Zuge kommenden
Bieter z. B. aus China (siehe OECD-Bericht, S. 21
https://one.oecd.org/docum
ent/DCD/DAC(2022)34/FINAL/en/pdf), die häufig regierungsnah und im
hohen Maße staatlich subventioniert sind und damit bei der Auftragsvergabe
einen Wettbewerbsvorteil haben, folgen nicht nur wirtschaftlichen, sondern
zunehmend auch den politischen und strategischen Interessen ihres
Heimatlandes, die regelmäßig im fundamentalen Widerspruch zu deutschen
Interessen stehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu den Verpflichtungen zu einer wirksamen und ergebnisorientierten
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der internationalen Konferenzen zur
Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit von Paris (2005), Accra (2008) und
Busan (2011) gehört auch das Prinzip der Lieferaufbindung für
Entwicklungsleistungen. Konsens aller Geber im Entwicklungsausschuss der OECD (OECD-
DAC) ist die im Januar 2019 aktualisierte Empfehlung zur Lieferaufbindung
(„Revised DAC Recommendation on untying ODA“,
www.oecd.org/dac/financ
ing-sustainable-development/development-finance-standards/DCD-DAC(2018)
12-REV2.en.pdf). Die Bundesregierung bringt sich in die aktuelle Debatte zur
Reform der OECD-DAC-Empfehlungen zur Lieferaufbindung ein und gestaltet
die international vereinbarten Kriterien des OECD-DAC mit.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) setzt diese Empfehlung in allen Partnerländern der bilateralen
Zusammenarbeit um und meldet jährliche Zahlen zu verbliebenen Leistungsanteilen
mit Lieferbindung an die OECD.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7485
20. Wahlperiode 27.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei der Auftragsvergabe im
Rahmen der Durchführung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit um
Vergaben des jeweiligen Partners gemäß internationalen Standards handelt.
Dabei gilt, dass jeder Auftragsvergabe für Lieferungen und Leistungen immer eine
öffentliche Ausschreibung des Partnerlandes nach internationalen
Qualitätsstandards vorausgeht und die Empfehlungen der OECD zur Lieferaufbindung
von ODA-Mitteln eingehalten werden.
Die Bundesregierung und die von ihr für die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
beauftragte KfW Entwicklungsbank (KfW) treten weder als ausschreibende
Stelle noch als Vertragspartner der Unternehmen auf, siehe auch Vorbemerkung
der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/30276.
1. Wie viel Prozent der öffentlich ausgeschriebenen Leistungen der
deutschen öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA), die von
Bundesressorts finanziert und beauftragt werden, werden von privaten
deutschen Unternehmen umgesetzt (bitte für die letzten fünf verfügbaren
Jahre nach Ressorts und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Unternehmensbezogene Daten über Umsetzungen/Auftragsvolumina sind nicht
ODA-relevant und werden daher nicht erfasst. Eine Ermittlung der erfragten
Prozentzahl ist daher nicht möglich.
2. Wie viel Prozent der Mittel aus den Haushaltstiteln der „Finanziellen
Zusammenarbeit“ wurden in den letzten zehn Jahren öffentlich
ausgeschrieben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine exakte Beantwortung im
Wortlaut der Frage erlauben.
Die KfW wertet Daten für Partnervergaben aus der finanziellen
Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung erst seit 2020 aus. Die Auswertung geht dabei
über die aus Haushaltstiteln finanzierten Vergaben hinaus und umfasst
zusätzlich auch Beauftragungen aus KfW-Marktmitteln, Mitteln anderer Geber und/
oder Eigenmittel der Partner. Der Begriff Partnervergaben beschreibt Vergaben
durch den Projektträger, der nach internationaler Ausschreibung i. d. R.
Auftragnehmer aus dem Privatsektor mit der Erbringung einer bestimmten
Leistung im Rahmen des Projektes beauftragt (s. auch Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Partnervergaben bilden nicht das gesamte Volumen der Mittel aus den
Haushaltstiteln der Finanziellen Zusammenarbeit ab. Insbesondere Zahlungen aus
dem Dispositionsfonds, aus dem Beträge bis zu einer mit dem BMZ
vereinbarten Höchstgrenze nach Fortschritt der Maßnahme abgerufen werden können,
Tranchenfinanzierungen in die Haushalte der Partnerregierungen im Rahmen
des sogenannten Policy based Lending (PBL), Treuhandbeteiligungen und
Einzahlungen in Fonds und Stiftungsvermögen sowie Zahlungen im Rahmen der
Übergang- und Krisenhilfe gehen häufig keine öffentlichen Ausschreibungen
voraus.
Der Bundesregierung liegen Auswertungen zu Partnervergaben für 2020 und
2021 vor. Die genannten Volumina beziehen sich auf im jeweiligen Jahr
geschlossene Verträge der Projektträger mit deren Auftragnehmern und somit auf
künftige Auszahlungen. Die zugrunde liegenden Vergaben sind dabei Zusagen
aus unterschiedlichen, i. d. R. früheren Jahren zuzuordnen. Sie können daher
nicht ins Verhältnis zum Gesamtvolumen der FZ-Zusagen des Haushaltsjahres
gesetzt werden, in dem der Vertragsabschluss und somit ihre Erfassung erfolgt.
• Im Jahr 2020 hat die KfW insgesamt 1,033 Mrd. Euro im Rahmen von
1 194 Vergaben der FZ-Partnerorganisationen begleitet und geprüft. Der
Hauptteil dieses Volumens in Höhe von 720 Mio. Euro stammt dabei aus
Haushaltsmitteln des Bundes (BMZ Einzelplan EPL 23).
• Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1,621 Mrd. Euro im Rahmen von 1 176
Vergaben der FZ-Partnerorganisation begleitet und geprüft. Auch im Jahr
2021 stammte der Hauptteil dieses Volumens in Höhe von 993 Mio. Euro
aus Haushaltsmitteln des Bundes (BMZ Einzelplan EPL 23).
Eine Auswertung zu den Jahren 2012 bis 2019 analog der für die Jahre 2020
und 2021 erstellten Auswertung würde die Grenze der Zumutbarkeit
überschreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249.
Da die Datenerfassungssysteme keine automatische Auswertung zulassen,
bedürfte es einer händischen Auswertung. Auf Basis bisheriger Erfahrungen
würde dies für jedes Auswertungsjahr den Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft für ca.
vier Monate erfordern. Dies stellt einen unvertretbar hohen Arbeitsaufwand dar.
3. Bei wie viel Prozent der in Frage 2 erfragten ausgeschriebenen Mittel aus
den Haushaltstiteln der „Finanziellen Zusammenarbeit“ haben in den
letzten zehn Jahren deutsche Unternehmen den Auftrag erhalten (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 177 Mio. Euro (17,3 Prozent des gesamten
Partnervergabevolumens) und 451 Verträge (38 Prozent gemäß Vergabeanzahl)
an Auftragnehmer mit Sitz in Deutschland vergeben. Im Jahr 2021 waren es
insgesamt 310 Mio. Euro (19,1 Prozent des gesamten Partnervergabevolumens)
und 422 Verträge (35,9 Prozent gemäß Anzahl).
4. Bei wie viel Prozent der in Frage 2 erfragten ausgeschriebenen Mittel aus
den Haushaltstiteln der „Finanziellen Zusammenarbeit“ haben in den
letzten zehn Jahren chinesische, russische, indische und türkische
Unternehmen den Auftrag erhalten (bitte nach Jahren und den beiden Ländern
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 wurden Zuschläge i. H. v. 170 Mio. Euro (16,5 Prozent) an
Auftragnehmer mit Sitz in China/Hongkong erteilt. Im Jahr 2021 gingen Zuschläge
i. H. v. 380 Mio. Euro (23,5 Prozent) an Auftragnehmer mit Sitz in China/
Hongkong. Der Großteil dieser vergebenen Aufträge (323 Mio. Euro) stammt
aus Vergaben in China selbst, die aus Förderkrediten (ohne
Haushaltsmitteleinsatz) finanziert werden.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine Aufträge an Unternehmen mit Sitz
in Russland vergeben. Die dynamische Sanktionslage im Kontext des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine führte seitdem zu einem konsequenten
Ausschluss russischer Bieter bei Vergaben.
Unternehmen mit Sitz in Indien erhielten im Jahr 2020 37 Aufträge im Wert
von 76,5 Mio. Euro (10,62 Prozent des gesamten Vergabevolumens). Im Jahr
2021 erhielten Auftragnehmer mit Sitz in Indien 36 Aufträge im Wert von
98,8 Mio. Euro (10 Prozent des gesamten Vergabevolumens).
Unternehmen mit Sitz in der Türkei erhielten im Jahr 2020 drei Aufträge im
Wert von 1,95 Mio. Euro. Im Jahr 2021 wurden keine Aufträge an
Auftragnehmer mit Sitz in der Türkei vergeben.
5. Bei wie viel Prozent der in Frage 2 erfragten ausgeschriebenen Mittel aus
den Haushaltstiteln der „Finanziellen Zusammenarbeit“ haben in den
letzten zehn Jahren Unternehmen des jeweiligen Empfängerlandes der
Mittel den Auftrag erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Könnten sich dahinter auch Auslandstöchter von Unternehmen mit Sitz
in einem anderen Land verbergen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob diese dem
Empfängerland bereitgestellten finanziellen Mittel an Unternehmen aus
Drittländern weitervergeben wurden bzw. werden (wenn ja, bitte näher
ausführen)?
Rund 70 Prozent der Partnervergaben in 2020 und 2021 gingen an
Auftragnehmer mit Sitz im jeweiligen Partnerland. Bei der systemischen Erfassung der
Partnervergaben wird das Sitzland des Hauptauftragnehmers als direkter
Zahlungsempfänger der KfW erfasst. Eine Analyse der Eigentümerstruktur findet
nicht statt.
Unterverträge für Leistungen und Lieferungen sind möglich, werden jedoch
nicht systemisch erfasst, da es sich um keine direkten Zahlungsempfänger der
KfW handelt.
6. Bei wie viel Prozent der in Frage 2 erfragten ausgeschriebenen Mittel aus
den Haushaltstiteln der „Finanziellen Zusammenarbeit“ haben in den
letzten zehn Jahren deutsche Unternehmen ein Gebot abgegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Zusammensetzung der sich an
Ausschreibungen beteiligenden Unternehmen, sondern nur zu den jeweils
erfolgreichen Bietern vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wer nimmt für ausgeschriebene Leistungen der Finanziellen
Zusammenarbeit die Ausschreibung vor, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Entwicklungsbank oder eine Institution im jeweiligen Partnerland?
Die Projektträger der z. T. mit FZ-Mitteln finanzierten Leistungen sind i. d. R.
öffentliche Auftraggeber der FZ-Partnerländer, die als ausschreibende Stellen
die Vergaben eigenverantwortlich nach nationalem Recht durchführen und mit
den erfolgreichen Unternehmen die entsprechenden Beratungs-, Bau- oder
Lieferverträge schließen (sogenannte Partnervergaben).
Der KfW obliegt bei Partnervergaben die Überwachung der ordnungsgemäßen
Durchführung der i. d. R. internationalen Ausschreibung im Sinne der FZ-
Vergaberichtlinien (Richtlinien Deutsch 2021 (kfw-entwicklungsbank.de)). Diesem
Auftrag kommt die KfW vollumfänglich nach.
8. Welche Einflussmöglichkeiten hat die KfW-Entwicklungsbank auf die
Ausschreibung, wenn sie von einer Institution im Partnerland
vorgenommen wird?
Der mit dem BMZ vereinbarte und für die Tätigkeit der KfW übergeordnete
Rahmen ist in den sogenannten FZ/TZ Leitlinien geregelt. Sie definieren
Aufgaben und Pflichten der KfW im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit,
unter anderem in Bezug auf die Auftragsvergabe. Kernauftrag der KfW ist die
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Mitteleinsatzes und der Verhinderung von
Mittelfehlverwendungen durch unlautere Geschäftspraktiken und Korruption.
Die Begleitung von Vergaben spielt daher eine zentrale Rolle im Tätigkeitsfeld
der KfW. So überprüft die KfW, ob Dokumente und Entscheidungen des
Vergabeprozesses von Ausschreibungsbekanntmachung bis Vertragsentwurf mit
den FZ-Vergaberichtlinien übereinstimmen. Ist dies der Fall, stellt die KfW
eine sogenannte Einwandsverzicht-Mitteilung aus, die Voraussetzung für die
Durchführung der Vergabe durch den Projektträger ist.
9. Kann die KfW-Entwicklungsbank Einfluss darauf nehmen, ob im Sinne
einer sogenannten Lebenszykluskostenauswertung qualitative Kriterien
zu langfristiger Wirksamkeit und Nachhaltigkeit in die Ausschreibung
aufgenommen werden (sogenannte rated criteria)?
Welche Regularien sehen die Bestimmungen des OECD-DAC
(Development Assistance Committee) für die Anwendung qualitativer Kriterien
bei Ausschreibungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vor?
Die KfW achtet darauf, dass bei den zur Anwendung kommenden
Evaluierungsmethoden neben dem Preis auch andere Aspekte Berücksichtigung finden.
Daher enthalten die für die Partner bindenden FZ-Vergaberichtlinien neben der
Lebenszykluskostenauswertung auch weitere Evaluierungsverfahren, die alle
darauf abzielen weitere Aspekte wie Qualität, Preis-/Leistungsverhältnis,
Wirkungsgrad etc. bei der Auswertung zu berücksichtigen.
Die relevantesten Empfehlungen der OECD im Kontext der Anwendung
qualitativer Kriterien bei Ausschreibungen sind:
• OECD Recommendation on Public Procurement [OECD/LEGAL/0411]:
https://legalinstruments.oecd.org/en/instruments/OECD-LEGAL-0411.
• OECD Recommendation on Competitive Neutrality [OECD/LEGAL/0462]:
https://legalinstruments.oecd.org/en/instruments/OECD-LEGAL-0462.
10. Bei wie viel Prozent der Ausschreibungen im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit kam die Lebenszykluskostenauswertung zur
Anwendung (bitte für die letzten zehn Jahre benennen)?
Die in den jeweiligen Vergabeverfahren angewandten Auswertungsmethoden
werden nicht systemisch erfasst, so dass keine Auswertung möglich ist.
11. Bekommt bei einer Ausschreibung im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit zwangsläufig der günstigste Bieter den Auftrag?
Wer entscheidet darüber nach welchem Kriterium?
Überprüft die KfW-Entwicklungsbank das Ausschreibungsverfahren und
die Entscheidung?
Nachhaltigkeit ist in den geförderten Vorhaben ein übergeordnetes
entwicklungspolitisches Ziel des BMZ-Auftrages an die KfW. Daher werden in den
geförderten Vorhaben neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale
Aspekte berücksichtigt. Beim Vergabeprozess werden Kriterien berücksichtigt,
die nicht nur den Preis, sondern auch Qualitäts-, Technik- und
Nachhaltigkeitsaspekte widerspiegeln.
Dazu wurde mit Beteiligung der verfassten deutschen Wirtschaft die Toolbox
Nachhaltige Auftragsvergaben (
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Do
wnload-Center/PDF-Dokumente-Richtlinien/Nachhaltigkeitsrichtlinie_DE.pdf)
erstellt. Diese enthält verschiedene Methoden und Konzepte zur
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Vergaben. Zur Operationalisierung
dieser Ansätze in der Praxis stellt die KfW im Internet
Musterausschreibungsdokumente für unterschiedliche Anwendungszwecke bereit, damit die Partner
diese bei konkreten Ausschreibungen nutzen können. Darin sind insbesondere
für Infrastrukturvorhaben alle relevanten Umwelt- und Sozialaspekte enthalten.
Partner, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Anwendung anderer
Dokumente verpflichtet sind, müssen die entsprechenden Anforderungen aus den
Musterdokumenten in diese übernehmen.
12. Welche sonstigen Möglichkeiten hat die KfW-Entwicklungsbank,
Korruption in Ausschreibungsverfahren vorzubeugen, und in welcher Form
werden diese Möglichkeiten angewandt?
Die KfW setzt das vom BMZ verabschiedete Leistungsprofil
Korruptionsvermeidung und Integrität vollständig um. Sie verfügt über eine hausinterne
Compliance Abteilung und einen Ansprechpartner für anonyme Hinweise. Wenn bei
KfW-Überprüfungen zu irgendeinem Zeitpunkt die Nichteinhaltung der
Bestimmungen der FZ-Vergaberichtlinien durch den Projektträger festgestellt
wird, ist die KfW berechtigt, eine Beschaffung als regelwidrig zu erklären und
jegliche Rechte im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung auszuüben. So ist
die KfW gegebenenfalls berechtigt, denjenigen Teil der Mittel aus der
Finanzierung zu streichen, der auf Verträge entfällt, bei deren Beschaffung die
Bestimmungen nicht eingehalten wurden und hat Anspruch auf Rückerstattung
oder vorzeitige Rückzahlung (vollständig oder teilweise).
13. Unter welchen Umständen kann eine Ausschreibung von Leistungen der
sogenannten Finanziellen Zusammenarbeit auf deutsche Unternehmen
beschränkt werden?
In der Finanziellen Zusammenarbeit findet für Partnervergaben das lokale
Recht des Partnerlandes in Verbindung mit den FZ-Vergaberichtlinien
Anwendung. Die KfW folgt dem von der Bundesregierung anerkannten geltenden
OECD-Konsensus und dementsprechend dem Prinzip der international
öffentlichen Ausschreibung zur Auftragsvergabe. Die Vorgaben des OECD-
Konsensus zur Gleichbehandlung aller Bieter sind hierbei für die KfW
handlungsleitend.
14. Welche sonstigen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung, das Auftragsvolumen an deutsche Unternehmen im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen?
Die Auftragsvergabepraxis der Bundesregierung richtet sich nach den gültigen
inländischen und europäischen Gesetzen und Richtlinien, die auf die
Gleichbehandlung von Bewerbern und Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
ausgerichtet sind.
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es in Zeiten eines
verschärften Systemwettbewerbs problematisch ist, wenn Aufträge zur
Umsetzung von Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
zunehmend an unter staatlichem Einfluss stehende Unternehmen von
Systemwettbewerbern wie China gehen?
Die Bundesregierung hat sich zu den international vereinbarten Kriterien des
OECD-DAC verpflichtet und gestaltet diese mit. Dabei wird auch die in der
Fragestellung genannte Thematik berücksichtigt. Von hoher Bedeutung ist in
diesem Zusammenhang die Stärkung qualitativer Kriterien, wie in den
Antworten zu den Fragen 9 und 11 ausgeführt. Deren zunehmende Berücksichtigung
wird von der Bundesregierung explizit begrüßt.
16. Wird bei Bietern aus Drittländern geprüft, ob die Unternehmen dank
staatlicher Subventionen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen
Bietern haben?
Der Projektträger verpflichtet die Bewerber/Bieter, eine ordnungsgemäß
unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung (Richtlinien Deutsch 2021 (kfw-entwi
cklungsbank.de)) als Bestandteil jeglicher Bewerbungen, Angebote und
Verträge, die durch Haushaltsmittel finanziert werden, vorzulegen. Diese
Selbstverpflichtung regelt unter anderem, dass Bieter, die keine rechtliche und
finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können, von der Teilnahme auszuschließen
sind. Bei falschen Angaben durch den Bieter ist die ausschreibende Stelle
verpflichtet, diesen aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
17. Begleitet die Bundesregierung Vorhaben, die aus deutschen EZ
(Entwicklungszusammenarbeit)-Mitteln finanziert sind, aber von
Unternehmen anderer Länder umgesetzt werden, mit einer zusätzlichen und im
Projektumfeld direkt sichtbaren Öffentlichkeitsarbeit, um den Menschen
im Partnerland zu verdeutlichen, dass das Vorhaben von Deutschland
finanziert wurde, und wenn nein, warum nicht?
Alle BMZ-finanzierten Aktivitäten sind Teil der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und werden als solche in den Partnerländern dargestellt. Ein
einheitlicher Außenauftritt hat große Priorität. Begleitende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit wird vor Ort von den Auslandsvertretungen in Abstimmung mit den
Durchführungsorganisationen umgesetzt. Dies beinhaltet bei Maßnahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit zum Beispiel Veröffentlichungen in den sozialen
Medien der jeweiligen Auslandsvertretungen, Presseinformationen sowie die
Aufstellung von Schildern im Projektumfeld, die kenntlich machen, dass das
Vorhaben von der Bundesrepublik Deutschland finanziert wird.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, Anstrengungen zu verstärken, um
deutsche Unternehmen auf deutsche und nicht-deutsche
Ausschreibungen im Bereich der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit
aufmerksam zu machen?
Die Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und
Standortmarketing mbH stellt deutschen Unternehmen eine virtuelle Plattform für
Ausschreibungen und Entwicklungsprojekte zur Verfügung, die jährlich rund
16 000 Meldungen zu europäischen und internationalen Ausschreibungen, zum
Beispiel von der KfW, EU, Asiatischer Entwicklungsbank, Weltbank und den
Vereinten Nationen umfasst.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Präsenz in der deutschen
Botschaft in Washington zu stärken mit dem Ziel, Firmen bei der Bewerbung
auf Weltbankprojekte zu unterstützen, wie dies z. B. durch Frankreich
praktiziert wird?
Nein.
20. Wer überprüft, ob sich andere Geberstaaten an die von ihnen
eingegangenen Verpflichtungen zur Lieferaufbindung halten?
Die endgültige Entscheidung über den Mitteleinsatz und die Kriterien bei der
Mittelvergabe obliegt den einzelnen DAC-Mitgliedern.
Der DAC hat verschiedene Vorgaben für die ODA-Meldung zur
Lieferaufbindung gemacht (siehe
http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-developm
ent/development-finance-standards/untied-aid.htm und
https://one.oecd.org/doc
ument/DCD/DAC/STAT(2018)9/ADD1/FINAL/en/pdf).
Abweichungen oder Verstöße gegen den vorgenannten Konsens oder die
Prinzipien der ODA-Meldung können von allen DAC-Mitgliedsländern dem DAC-
Sekretariat gegenüber vorgetragen werden.
Die Bundesregierung achtet auf die Einhaltung der Vorgaben der ODA-
Meldung zur Lieferaufbindung im deutschen ODA-System und verfolgt zudem die
Auswertungen des DAC-Sekretariats zu den Lieferaufbindungen über alle
ODA-Meldungen.
21. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für den in der Vorbemerkung
der Fragesteller erwähnten Umstand, dass andere Geberstaaten der
OECD zum Teil mehr als 50 Prozent ihres Auftragsvolumens für
Entwicklungsleistungen an Unternehmen ihres eigenen Landes vergeben
haben?
Wurde hier auf internationale Ausschreibungen verzichtet (bitte einzeln
nach Ländern erläutern)?
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber
dem Deutschen Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139,
194 [227]). Dies betrifft vorrangig Fragen zu Aktivitäten oder Gegenständen in
der Kompetenz anderer Verfassungsorgane (etwa des Deutschen Bundestages
selbst), der Länder, anderer Staaten oder internationaler Organisationen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]