[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7180 –
Interne Ermittlungen bei den Bundesbehörden Bundesnachrichtendienst,
Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesamt für den Militärischen
Abschirmdienst seit 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundessicherheitsbehörden, auch Geheim- oder Nachrichtendienste
genannt, sollen beispielsweise ausgestattet mit besonderen Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung als staatliche Exekutive die Demokratie vor inneren
und äußeren Feinden schützen. Gleichwohl ist in den vergangenen Monaten
und Jahren auch im Zusammenhang mit der Arbeit des
Bundesnachrichtendienstes (BND), Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamts
für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD; vormals MAD)
verschiedentlich über interne Ermittlungen spekuliert oder auch berichtet worden
(
www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/ksk-razzia-geheimnisverrat-10
1.html). Einerseits werden in der Regel derlei Ermittlungen oder
Disziplinarverfahren gegen eigene Mitarbeiter überhaupt nicht kommuniziert (
www.tages
spiegel.de/politik/ermittlungen-gegen-mitarbeiter-wie-der-verfassungsschutz-e
inen-rechtsextremisten-in-den-eigenen-reihen-geheim-hielt/25224422.html),
während andererseits mit großem öffentlichen Aufwand versucht wurde,
beispielsweise die Journalistinnen und Journalisten und Bloggerinnen und
Blogger von Netzpolitik wegen Geheimnisverrats zu belangen (
www.tagesspiege
l.de/politik/verfassungsschutz-netzpolitik-ermittlungen-sind-eingestellt-der-ge
heimnisverrat-geht-weiter/13846972.html). Andererseits wurde anlässlich
einer besonderen Prüfung der Arbeit der Geheimdienste im Auftrag des bzw.
durch das Parlamentarische Kontrollgremium auch dem Grunde nach bekannt,
dass „rechtsextreme organisierte Strukturen (Netzwerke) mit Bezügen zur
Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden“ erkannt wurden
(Bundestagsdrucksache 19/25180, S. 5). Im letzten Bericht über die Kontrolltätigkeit
gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September
2021) findet sich der bereits an vergleichbarer Stelle früher erwähnte und
nicht näher beleuchtete Hinweis, dass das Gremium mit behördeninternen
Entwicklungen wie „einzelne Rechtsverstöße von Mitarbeitern oder sonstigen
internen Vorgängen, die geeignet sind, die Arbeit der Nachrichtendienste zu
beeinträchtigen“ befasst gewesen sei (Bundestagsdrucksache 20/310, S. 11).
Näheres ist darüber hinaus kaum bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7497
20. Wahlperiode 28.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 27. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die erfragten Angaben in den Bundesbehörden Bundesnachrichtendienst
(BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamt für den
Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) werden in unterschiedlicher Weise
statistisch erfasst.
Die Beantwortung der Fragen zu internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren ist auf formalisierte arbeitsrechtliche Ermittlungs- und
beamtenrechtliche Disziplinarverfahren einschließlich der Verfahren, die aufgrund des
ermittelten Sachverhaltes anstelle der Einleitung eines Disziplinarverfahrens zur
Entlassung führten, beschränkt. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu
Einzelheiten laufender Verfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu
gefährden. Die Beantwortung beschränkt sich deshalb auf die Verfahren, die ab dem
1. Januar 2021 eingeleitet und bis zum Eingang der Kleinen Anfrage beim
Bundeskanzleramt am 13. Juni 2023 abgeschlossen wurden und keinem
Verwertungsverbot unterliegen. Disziplinarverfahren unterliegen dem
Verwertungsverbot bzw. Tilgungsgebot nach § 16 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG). Für
Unterlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die die
Tilgungsfristen des § 16 BDG nicht anzuwenden sind, finden die Löschfristen
des § 112 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) Anwendung.
Soweit in den Fragestellungen Angaben zu Beamten erbeten werden,
beschränkt sich die Antwort nur auf Fälle, die in den Geltungsbereich des BBG
und BDG fallen. Soweit in den Fragestellungen eine Aufschlüsselung nach der
Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach Dienst- und
Amtsbezeichnungen erbeten wird, kann dies nicht beantwortet werden. Insoweit gibt die
Bundesregierung mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die beamtenrechtlichen
Schutzrechte hierzu keine Auskunft.
Mit Blick auf das BAMAD wird darauf verwiesen, dass der Militärische
Abschirmdienst (MAD) nicht durch das BAMAD ersetzt wurde. Neben dem
BAMAD existieren weiterhin MAD-Stellen. Im Folgenden bezieht sich die
Beantwortung der Fragen daher auf die Angehörigen des gesamten MAD.
1. Gegen wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte des BND, BfV und
BAMAD (vormals MAD) wurden seit 2021 interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet (bitte nach Jahr, Behörde, Art
des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
2. Wie viele gegen Beamte und Tarifbeschäftigte des BND, BfV und
BAMAD (vormals MAD) seit 2021 eingeleitete interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren wurden abgeschlossen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
3. Wie viele gegen Beamte und Tarifbeschäftigte des BND, BfV und
BAMAD (vormals MAD) seit 2022 eingeleitete interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren wurden abgeschlossen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
4. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts)“
zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
5. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-links)“ zuzuordnen
(bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
6. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-sonstige Zuordnung (PMK-
sonstige Zuordnung)“ (bis 31. Dezember 2022 „PMK-nicht
zuzuordnen“; bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
7. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-ausländische Ideologie (PMK-
ausländische Ideologie“ zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
8. Wie viele, und welche der gegen die in Frage 1 genannten Personen
geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren basierten
oder basieren auf Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen
Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder der Strafvereitelung (bitte nach Jahr,
Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
9. Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen liefen oder laufen
gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren (bitte nach Jahr, Behörde, Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
10. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurden seit 2021 aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren versetzt,
beurlaubt, suspendiert oder aus dem Dienst entlassen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
11. Wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden bei den geführten
Verfahren rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder
sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder
Handlungen oder die Teilnahme daran vorgeworfen bzw. bei wie vielen
waren entsprechende Vorwürfe Ausgangspunkt der eingeleiteten
Verfahren?
12. Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden zunächst
wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst infolge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche
bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die
Teilnahme an bzw. dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende
Straftaten oder Dienstverfehlungen festgestellt?
13. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien der extrem rechten Szene an oder sind in der Vergangenheit mit
Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts in Erscheinung getreten
(bitte nach Behörde, Gruppierungen oder Organisationen der rechten
bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
14. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien an, die als Vorfeldorganisationen der sogenannten Neuen Rechten
oder der extrem rechten Szene zugerechnet werden oder haben in der
Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem Bereich in
Anspruch genommen oder besucht (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder
Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
15. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien der Szene der sogenannten Reichsbürger/Selbstverwalter an,
verfügen über Kontakte dorthin oder sind in der Vergangenheit mit
Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts oder PMK-sonstige
Zuordnung in Erscheinung getreten (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder
Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
16. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren wurden eingestellt
(bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie
Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zeitraum der Fragestellungen wurden in den Bundesbehörden BND, BfV
und BAMAD die folgenden Verfahren erfasst.
BND
Im Jahr 2021 wurden von den seit 2021 gegenüber Tarifbeschäftigten wie
Beamtinnen bzw. Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren insgesamt drei Verfahren abgeschlossen (zweimal Verstoß gegen
die Folgepflicht; einmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht).
Im Jahr 2022 wurden von den seit 2021 gegenüber Tarifbeschäftigten wie
Beamtinnen bzw. Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren insgesamt 29 Verfahren abgeschlossen (siebenmal Verstoß
gegen die Folgepflicht; sechsmal Verstoß gegen die Folge- und
Wohlverhaltenspflicht; zweimal Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht; einmal
unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst). Zudem wurde in zwei Fällen der Vorwurf
der Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz erhoben. Ferner wurde dreimal ein
Verstoß gegen Meldepflichten, viermal ein Arbeitszeitverstoß und viermal ein
Verstoß gegen die Wohlverhaltens- und Treupflichten erhoben.
Im Jahr 2023 wurden von den seit 2021 gegenüber Tarifbeschäftigten wie
Beamtinnen bzw. Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren insgesamt zehn Verfahren abgeschlossen (zweimal Verstoß
gegen die Folgepflicht; fünfmal Verstoß gegen die Folge- und
Wohlverhaltenspflicht). Ferner wurde einmal ein Verstoß gegen Meldepflichten und zweimal
ein Arbeitszeitverstoß erhoben.
Von den seit dem Jahr 2022 gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw.
Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren
wurden im Jahr 2022 41 Verfahren abgeschlossen (sechsmal Verstoß gegen die
Folgepflicht; elfmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht;
zweimal Verstoß gegen die Folge- und Wahrheitspflicht; dreimal Verstoß gegen
Verschwiegenheitspflicht; dreimal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst).
Zudem wurde in fünf Fällen der Vorwurf der Grenzüberschreitung am
Arbeitsplatz erhoben. Ferner wurde dreimal ein Verstoß gegen Meldepflichten, viermal
ein Arbeitszeitverstoß und viermal ein Verstoß gegen die Wohlverhaltens- und
Treuepflichten erhoben.
Von den seit dem Jahr 2022 gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamtinnen bzw.
Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren
wurden im Jahr 2023 neun Verfahren abgeschlossen (einmal Verstoß gegen die
Folgepflicht; viermal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht,
einmal Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht). Ferner wurde einmal ein
Verstoß gegen Meldepflichten und zweimal ein Arbeitszeitverstoß erhoben.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen sind keine der erfassten Verfahren den
genannten Phänomenbereichen zuzuordnen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen basierten insgesamt zwei Verfahren im
Jahr 2022 auf Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen Geheimnisverrats,
der Vorteilsnahme oder der Strafvereitelung.
Im Jahr 2021 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, bei dem gleichzeitig oder
zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren
liefen (einmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht).
Im Jahr 2022 wurden insgesamt zwei Verfahren erfasst, bei dem gleichzeitig
oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren liefen (zweimal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht).
Im Jahr 2023 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, bei dem gleichzeitig oder
zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren
liefen (einmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht).
Im Jahr 2021 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß gegen die
Wohlverhaltenspflicht).
Im Jahr 2022 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß
gegen die Wohlverhaltenspflicht; einmal unentschuldigtes Fernbleiben vom
Dienst; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
Im Jahr 2023 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen es aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer
Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Verstoß
gegen die Wohlverhaltenspflicht; einmal Verstoß gegen Meldepflichten; einmal
Arbeitszeitverstoß).
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurden insgesamt zehn Verfahren
erfasst, in denen rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder
sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder
Handlungen oder die Teilnahme daran vorgeworfen wurden bzw. entsprechende
Vorwürfe Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren waren.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde insgesamt ein Verfahren erfasst,
in dem zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw.
Verfahren eingeleitet und erst in Folge dieser Ermittlungen Hinweise auf
rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche
bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme
bzw. dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt wurden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts in
Erscheinung getreten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die als Vorfeldorganisationen
der sogenannten Neuen Rechten oder der extrem rechten Szene zugerechnet
werden oder in der Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem
Bereich in Anspruch genommen oder besucht haben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die der Szene der
sogenannten „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden oder verfügen über
Kontakte dorthin oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im
Phänomenbereich PMK-rechts oder PMK-sonstige Zuordnung in Erscheinung getreten.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt sieben Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(sechsmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht; einmal
Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 13 Verfahren erfasst, die eingestellt wurden
(einmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; sechsmal Verstoß gegen die
Folge- und Wohlverhaltenspflicht; einmal Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz; zweimal
Arbeitszeitverstoß; zweimal Verstoß gegen die Meldepflicht).
Im Jahr 2023 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, das eingestellt wurde
(einmal Verstoß gegen die Folge- und Wohlverhaltenspflicht).
BfV
Im Jahr 2021 wurden insgesamt vier Verfahren erfasst und abgeschlossen, in
denen interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden
(einmal Verstoß gegen die Beratungs- und Unterstützungspflicht, Folgepflicht,
Wahrheitspflicht und Wohlverhaltenspflicht; einmal unerlaubtes Fernbleiben
vom Dienst; einmal Verstoß gegen die Folgepflicht, Beratungs- und
Unterstützungspflicht, Wahrheitspflicht und Wohlverhaltenspflicht; einmal Verstoß
gegen die Dienstleistungspflicht).
Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in denen seit 2021
eingeleitete interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren abgeschlossen
wurden (einmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; einmal Verstoß
gegen die Folgepflicht, Beratungs- und Unterstützungspflicht, Wahrheitspflicht
und Wohlverhaltenspflicht; einmal Verstoß gegen die Dienstleistungspflicht,
Folgepflicht, Wohlverhaltenspflicht und unentschuldigtes Fernbleiben vom
Dienst).
Im Jahr 2022 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem seit 2021
eingeleitete interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren abgeschlossen
wurden (einmal Diebstahl).
Im Jahr 2023 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem seit 2021
eingeleitete interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren abgeschlossen
wurden (einmal Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, Beratungs- und
Unterstützungspflicht, Folgepflicht und Wahrheitspflicht).
Im Jahr 2022 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem seit 2022
eingeleitete interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren abgeschlossen
wurden (einmal Diebstahl).
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen sind keine der erfassten Verfahren den
genannten Phänomenbereichen zuzuordnen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen basierte kein Verfahren auf
Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder
der Strafvereitelung.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, bei dem
gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen,
Disziplinaroder Strafverfahren liefen.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal unerlaubtes
Fernbleiben vom Dienst; einmal Verstoß gegen die Folgepflicht, Beratungs- und
Unterstützungspflicht, Wahrheitspflicht und Wohlverhaltenspflicht; einmal
Verstoß gegen die Dienstleistungspflicht, Folgepflicht, Wohlverhaltenspflicht und
unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst).
Im Jahr 2022 wurde insgesamt ein Verfahren erfasst, in dem es aufgrund von
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung,
Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam (einmal Diebstahl).
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde insgesamt ein Verfahren erfasst,
in denen rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige
menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen
oder die Teilnahme daran vorgeworfen wurden bzw. entsprechende Vorwürfe
Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren waren.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, in dem
zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst in Folge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw.
verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme bzw.
dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt wurden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts in
Erscheinung getreten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die als Vorfeldorganisationen
der sogenannten Neuen Rechten oder der extrem rechten Szene zugerechnet
werden oder in der Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem
Bereich in Anspruch genommen oder besucht haben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die der Szene der
sogenannten „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden oder verfügen über
Kontakte dorthin oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im
Phänomenbereich PMK-rechts oder PMK-sonstige Zuordnung in Erscheinung getreten.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, das
eingestellt wurde.
BAMAD
Im Jahr 2023 wurde von den seit 2021 gegenüber Tarifbeschäftigten wie
Beamtinnen bzw. Beamten eingeleiteten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder
Strafverfahren ein Verfahren abgeschlossen (einmal Verstoß gegen § 4 Absatz 3
Nummer 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes – SÜG, § 67 Absatz 1 Satz 1
BBG, § 62 Absatz 1 Satz 2 BBG, § 61 Absatz 1 Satz 3 BBG).
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen ist keines der erfassten Verfahren den
genannten Phänomenbereichen zuzuordnen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen basierte kein Verfahren auf
Verdachtsmomenten oder Vorwürfen wegen Geheimnisverrats, der Vorteilsnahme oder
der Strafvereitelung.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, bei dem
gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen,
Disziplinaroder Strafverfahren liefen.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, in dem
es aufgrund von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu
einer Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst kam.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, in denen
rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige
menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die
Teilnahme daran vorgeworfen wurden bzw. entsprechende Vorwürfe
Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren waren.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, in dem
zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst in Folge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw.
verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme bzw.
dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder
Dienstverfehlungen festgestellt wurden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts in
Erscheinung getreten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die als Vorfeldorganisationen
der sogenannten Neuen Rechten oder der extrem rechten Szene zugerechnet
werden oder in der Vergangenheit Veranstaltungen oder Angebote in diesem
Bereich in Anspruch genommen oder besucht haben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörten oder gehören keine Personen
Gruppierungen, Organisationen oder Parteien an, die der Szene der
sogenannten „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden oder verfügen über
Kontakte dorthin oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im
Phänomenbereich PMK-rechts oder PMK-sonstige Zuordnung in Erscheinung getreten.
Im Gesamtzeitraum der Fragestellungen wurde kein Verfahren erfasst, das
eingestellt wurde.
17. Von wie vielen Fällen von Strafverfahren gegen Beamte und
Tarifbeschäftigte von Landesverfassungsschutzbehörden hat die
Bundesregierung seit 2021 Kenntnis erhalten oder war in geführte Ermittlungen in
irgendeiner Weise (Informations- oder Datenaustausch, auch über als
Zentralstellen fungierende Bundesbehörden) involviert?
Die Bundesregierung nimmt zu Sachverhalten, die aufgrund der föderalen
Kompetenzen in der Zuständigkeit der Länder liegen, keine Stellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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