Kinderarmut wirksam bekämpfen – Transparenz zur geplanten Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen und zu Änderungen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen schaffen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Ampelfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen vereinbart (siehe Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für 2021 bis 2025, S. 79). Dabei ist bisher unklar, was bei der angekündigten Neudefinition geplant ist. Dem Deutschen Bundestag sind hierzu bislang keinerlei Informationen zur Verfügung gestellt worden. Obwohl davon auszugehen ist, dass die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums eine entscheidende Weichenstellung für die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung sein soll, halten sich sowohl das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch der zuständige Bundesminister Hubertus Heil auffällig bedeckt.
Ähnlich verhält es sich bei dem im Koalitionsvertrag angekündigten einfachen Zugang zu Leistungen zu Bildung und Teilhabe, der über ein digitales Portal erreicht werden soll. Mehrere Parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Portals sowie zur Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder liefen ins Leere (siehe z. B. Schriftliche Fragen 134 und 156 auf Bundestagsdrucksache 20/5942; siehe Schriftliche Frage 144 auf Bundestagsdrucksache 20/5615).
Die Untätigkeit der Bundesregierung in diesen Belangen ist auch den Wohlfahrts- und Sozialverbänden nicht entgangen: In einem „Aufruf an Bundesarbeitsminister Heil“ vom 31. Mai 2023 fordert ein breites Bündnis aus 28 Verbänden, „unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Definition des kindlichen Existenzminimums (…) vorzunehmen“ und dabei u. a. die Expertise von Wohlfahrts- und Sozialverbänden einzubeziehen. Statt jedoch inhaltlich um das beste Konzept zur Verhinderung von Kinderarmut zu ringen, dominiert seit Monaten der Streit der Ampelkoalitionäre. Vor dem Hintergrund demokratischer Beteiligung ist es ungünstig, dass bisher weder der Öffentlichkeit noch der Opposition konkrete Informationen zur Planung der Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern bereitgestellt wurden. Umso befremdlicher ist es jedoch, dass selbst die Ampelkoalitionäre keinen klaren Plan zu haben scheinen, was die eigenen im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben überhaupt beinhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Was versteht und beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Vorhaben der Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen, und auf welche Art und Weise soll diese Neudefinition, wie sie im Ampelkoalitionsvertrag angekündigt worden ist, konkret vorgenommen werden?
Sollen die Personengruppen bei der geplanten Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen neu definiert werden?
Sollen die Regelbedarfsstufen bei der geplanten Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen neu definiert werden, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
Wann, und wie häufig hat die Facharbeitsgruppe der interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung, welche sich mit dem soziokulturellen Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen befasst und federführend in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fällt, bisher getagt?
Welche Ressorts sind beteiligt an der Facharbeitsgruppe zur Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen?
Besteht die Facharbeitsgruppe zur Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen nach wie vor in ihrer ursprünglichen Form und mit ihren ursprünglichen Mitgliedern, und wenn nein, wie hat sich die Zusammensetzung dieser Facharbeitsgruppe geändert?
Was ist die Zielsetzung der Facharbeitsgruppe zur Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen, und welche Ergebnisse wurden in dieser Facharbeitsgruppe bisher erzielt?
Wird sich die Höhe der Kindergrundsicherung ausschließlich danach richten, was als soziokulturelles Existenzminimum für Kinder und Jugendlichen neu definiert wird, und auf welche sonstigen Leistungen wird die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums Einfluss haben?
Wann, und auf welchen Grundlagen wird die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen?
Plant die Bundesregierung, Änderungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, die derzeit über das Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten Leistungen künftig pauschaliert in die sogenannte Kindergrundsicherung einmünden zu lassen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, wird die kommunale Zuständigkeit bei der Umsetzung der Leistungen der Bildung und Teilhabe bestehen bleiben?
Plant die Bundesregierung, eine über alle Rechtskreise einheitliche bundesweite Statistik über das Angebot und die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen vorzunehmen, und wenn ja, inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Höhe der Leistungen zur Bildung und Teilhabe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf trotz gestiegener Preise weiterhin angemessen, und wenn nein, in welcher Höhe müssten die Leistungen angepasst werden?
Ist die Höhe der sogenannten „Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ trotz gestiegener Preise weiterhin angemessen, und wenn nein, in welcher Höhe müssten die Leistungen angepasst werden?
Welche Behörde soll künftig mit der Begleitung und Förderung erwerbsfähiger junger Menschen (ab 15 Jahre) durch Angebote und Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) betraut sein?
Soll die sogenannte Kindergrundsicherung beim Bürgergeld als Elterneinkommen berücksichtigt werden, und wenn nein, inwieweit deckt die Kindergrundsicherung nicht dasselbe Bedürfnis wie das Bürgergeld, nämlich das der Existenzsicherung?