Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine
Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7444 –
Neubewertung der Notwendigkeit einer Güterbahnumfahrung der Stadt
Oldenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Bahnstrecke
Oldenburg – Wilhelmshaven wurde die Leistungsfähigkeit der
Schienenanbindung an den Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven erhöht. Zukünftig können auf
der Strecke mehr Güterzüge durch die Stadt Oldenburg fahren und damit das
ohnehin schon bestehende Verkehrschaos an den Bahnübergängen im
Stadtgebiet und die Lärmbelastung weiter verschärfen. Aufgrund der Errichtung eines
LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas) in Wilhelmshaven stellt sich
außerdem die Frage, ob neben dem Transport des Flüssiggases über die
Pipeline „Wilhelmshavener Anbindeleitung“ (WAL) zukünftig auch Transporte
von LNG auf der Schiene durch Oldenburg zu erwarten sind. Um die
Belastung der Stadt Oldenburg mit Güterzügen zu minimieren, hat DIE LINKE. in
der Vergangenheit mehrfach die Errichtung einer Umgehungstrasse für
Güterzüge um Oldenburg vorgeschlagen, die z. B. im gleichen Zug mit dem
geplanten Neubau der Autobahnbrücke über die Hunte erfolgen könnte.
1. Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Anzahl der Güter- und
Personenzüge auf den Eisenbahnstrecken Oldenburg – Wilhelmshaven
(Streckennummer 1522) und Oldenburg – Leer (Streckennummer 1520) seit
dem Beginn des Ausbaus der Strecke im Jahr 2018 entwickelt, und wie
hoch war der Anteil der Gefahrguttransporte (bitte tabellarisch nach Jahr,
jeweiliger Anzahl der Züge und Anzahl bzw. Anteil der
Gefahrguttransporte aufschlüsseln)?
3. Wie viele Güter- und Personenzüge befahren aktuell die Bahnstrecke
Oldenburg – Wilhelmshaven (Streckennummer 1522) durchschnittlich am
Tag (bitte nach Zugart aufschlüsseln), und wie hoch ist dabei der Anteil
der Gefahrguttransporte?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7852
20. Wahlperiode 26.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 21. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nachfolgend sind die durchschnittlich täglichen Ist-Zugzahlen richtungs- und
streckenbezogen nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) aufgeführt.
Die Angaben basieren auf einer jeweils repräsentativen Zählung einer
Kalenderwoche eines jeden Jahres. Der DB Netz AG liegen keine Informationen über
die transportierten Güter der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
vor, weshalb keine Auskunft über durchgeführte Gefahrguttransporte gegeben
werden kann.
Ist-Zugzahlen Strecke 1522, Auswertung Rastede
KW/Jahr
(tägl. durchschn. Zuganzahl)
Richtung Wilhelmshaven Richtung Oldenburg
SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV
KW 15/2018 0 26 7 0 25 7
KW 15/2019 0 25 10 0 25 9
KW 03/2020 0 26 11 0 25 12
KW 15/2021 0 26 7 0 25 8
KW 14/2022 0 19 10 0 18 11
KW 17/2023 0 24 15 0 24 16
Ist-Zugzahlen Strecke 1520, Auswertung Kayhauserfeld
KW/Jahr
(tägl. durchschn. Zuganzahl)
Richtung Leer Richtung Oldenburg
SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV
KW 15/2018 9 26 13 9 26 11
KW 15/2019 9 26 9 9 26 8
KW 03/2020 10 15 12 11 15 14
KW 15/2021 9 26 11 9 26 9
KW 14/2022 9 26 10 9 26 9
KW 17/2023 9 28 13 9 28 9
2. Wie hat sich die Anzahl Züge auf den Bahnstrecken Oldenburg –
Bremen (Streckennummer 1500) und Oldenburg – Leer (Streckennummer
1520) im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahr,
jeweiliger Anzahl der Züge und Anzahl bzw. Anteil der
Gefahrguttransporte aufschlüsseln)?
4. Wie viele Güter- und Personenzüge befahren aktuell die Bahnstrecke
Oldenburg – Bremen (Streckennummer 1500) durchschnittlich am Tag
(bitte nach Zugart aufschlüsseln), und wie hoch ist dabei der Anteil der
Gefahrguttransporte?
Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nachfolgend sind die durchschnittlich täglichen Ist-Zugzahlen strecken- und
richtungsbezogen nach Angaben der DB AG aufgeführt. Die Angaben basieren
auf einer jeweils repräsentativen Zählung einer Kalenderwoche eines jeden
Jahres. Der DB Netz AG liegen keine Informationen über die transportierenden
Güter der jeweiligen EVU vor, weshalb keine Auskunft über durchgeführte
Gefahrguttransporte gegeben werden kann.
Ist-Zugzahlen Strecke 1500, Auswertung Delmenhorst
KW/Jahr
(tägl. durchschn. Zuganzahl)
Richtung Wilhelmshaven Richtung Oldenburg
SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV
KW 15/2018 12 73 29 12 72 25
KW 15/2019 14 74 31 14 73 32
KW 03/2020 14 73 38 13 74 36
KW 15/2021 13 75 28 13 74 31
KW 14/2022 13 71 34 13 70 39
KW 17/2023 11 85 37 11 85 40
Für die Ist-Zugzahlen der Strecke 1520 wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
5. Welche Gefahrgüter werden regelmäßig auf den Bahnstrecken 1522 und
1520 durch die Stadt Oldenburg transportiert (bitte nach Anzahl und
Anteil am gesamten Güterverkehr pro Jahr aufschlüsseln)?
Hierzu liegen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und
der DB AG keine Informationen vor.
6. Sind für den Transport von LNG auf der Schiene, wie ihn der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
Michael Theurer angeregt hat, nach Kenntnis der Bundesregierung alle
technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, und wann wird mit
dem Transport von LNG auf der Schiene begonnen?
Nach Auskunft der DB AG sind für den Transport von LNG auf der Schiene
alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Erste Pilottransporte
sind bereits gelaufen. Ein flächendeckender Transport findet noch nicht statt.
Die Beförderung von LNG unterliegt gefahrgutrechtlichen Vorschriften.
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen und nationalen
Rechtsvorschriften umfassend geregelt. Für die sichere Beförderung auf der
Schiene gibt es mit der „Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter (RID)“ ein seit Jahrzehnten eingeführtes internationales
Regelwerk, das ausführlich vorschreibt, durch welche Maßnahmen von den am
Transport Beteiligten der Schutz von Menschen und der Umwelt zu
gewährleisten ist. Die Vorschriften der RID gelten sowohl für den grenzüberschreitenden
als auch den innergemeinschaftlichen und innerstaatlichen Verkehr.
Hinsichtlich der nationalen Rechtsvorschriften ist insbesondere auf die
„Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(GGVSEB)“ hinzuweisen. Die GGVSEB enthält Vorschriften, die sich an alle
Personen richtet, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (u. a.
Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Befüller, Betreiber von
Eisenbahnkesselwagen). Diese haben nach § 4 GGVSEB für eine sichere Beförderung
gefährlicher Güter allgemeine Sicherheitspflichten zu beachten und darüber
hinaus gemäß den §§ 17 bis 34 GGVSEB jeweils einen umfassenden
Pflichtenkatalog mit detaillierten Sicherheitspflichten zu erfüllen. Damit wird erreicht,
dass alle Beteiligten in einem eindeutig bestimmten Umfang die
Beförderungssicherheit gewährleisten müssen.
7. Schließt die Bundesregierung aus, dass, neben dem Transport über die
„Wilhelmshavener Anbindeleitung“ (WAL) auch der Transport von
Flüssiggas aus dem LNG-Terminal in Wilhelmshaven auf der Bahnstrecke
1522 durch die Stadt Oldenburg erfolgen wird?
Wenn nein, welche konkrete Anzahl von LNG-Flüssiggastransporten
erwartet die Bundesregierung durch die Stadt Oldenburg in den
kommenden Jahren durch den Bau des Flüssiggas-Terminals in Wilhelmshaven
(bitte nach Jahr und erwarteter bzw. geschätzter Anzahl der Transporte
aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG verfügt das LNG-Terminal in Wilhelmshaven über
keinen Gleisanschluss, ferner über keine Umschlagsanlage für
Eisenbahnwaggons. Absehbar ist nicht mit LNG-Transporten auf dem Schienenweg vom
LNG-Terminal Wilhelmshaven zu rechnen, denn zurzeit liegen keine
Planungen zum Bau eines Gleisanschlusses und einer Umschlagsanlage vor.
8. Erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten
Errichtung eines Wasserstoff-Terminals in Wilhelmshaven den Transport von
Wasserstoff auf der Schiene durch die Stadt Oldenburg, und wenn ja,
welche konkrete Anzahl von Wasserstoff-Transporten wird in den
kommenden Jahren erwartet?
Nach Angaben der DB Netz AG hat das Land Niedersachsen die landeseigene
Gesellschaft Niedersachsen Ports (NPorts) mit der Planung und dem Bau für
einen neuen Schiffsanleger für zwei Importterminals für Wasserstoffderivate
(Ammoniak, synth. Methan, LOHC (flüssige organische Wasserstoffträger)) in
Wilhelmshaven beauftragt. Aussagen, in welcher Menge Wasserstoffderivate
ins Hinterland über den Verkehrsträger Schiene transportiert werden würden,
können derzeit noch nicht belastbar getroffen werden.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der Stadt Oldenburg bereits
heute an 13 höhengleichen Bahnübergängen (neun höhengleiche
Bahnübergänge für die Verbindung Wilhelmshaven – Bremen und vier
Oldenburg – Leer) durch häufige Schrankenschließungen zu Staus auf den
zuführenden Straßen kommt und durch eine weitere Steigerung der
Zugdurchfahrten bzw. der Schrankenschließungen der Stadt ein
Verkehrsinfarkt droht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
dieser Erkenntnis?
Nach Auskunft der DB AG ist die DB Netz AG mit der Stadtverwaltung im
dauerhaften Austausch zur Priorisierung von Projektansätzen zur Beseitigung
höhengleicher Kreuzungen. Grundsätzlich hat die DB Netz AG aus den
Erkenntnissen in Oldenburg wie auch im gesamten Netz Bremen ihre Konsequenz
gezogen und beabsichtigt, höhengleiche Kreuzungen aufzuheben. Nach
Angaben der DB Netz AG spielen in der Priorisierung Unfallhäufigkeit und
Störhäufigkeit/Komplexität der bestehenden Bahnübergänge sowie Entscheidungen
in Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort eine starke Rolle. Die
Straßenbaulastträger priorisieren üblicherweise ausgehend von der Straßenverkehrslast.
10. Wird die Bundesregierung sich für die Unter- bzw. Überführung des
Verkehrs an den vorgenannten Bahnübergängen einsetzen, wenn ja, ab
welchen Zugzahlen hält die Bundesregierung Unter- bzw. Überführungen für
notwendig (bitte tabellarisch für den jeweiligen Bahnübergang angeben),
und wenn nein, warum nicht?
Für das BMDV hat die Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen
höchste Priorität, insbesondere durch Beseitigung vorhandener höhengleicher
Bahnübergänge. Daher wendet der Bund erhebliche finanzielle Mittel auf, um die
Beseitigung bestehender Bahnübergänge und Ersatz durch planfreie
Kreuzungsbauwerke zu fördern. Der Bund ist jedoch nicht Planungsträger für
Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, sondern dies sind die jeweiligen
Baulastträger für die Straße und die Schiene.
Nach Auskunft der DB AG lässt sich eine pauschale Aussage, ab welchen
Zugzahlen Unter- bzw. Überführungen als notwendig erachtet werden, nicht
treffen. Erforderlich ist eine Einzelfallbetrachtung. Die städtebaulich
anspruchsvollen Ausgangslagen für nahezu alle betroffenen Bahnübergänge in Oldenburg
erfordern dabei komplexe Ersatzanlagen.
11. Wird die Bahn nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund
steigender Zugzahlen weitere Lärmschutzmaßnahmen an den zu
betrachtenden Bahnstrecken durch die Stadt Oldenburg durchführen
(beispielsweise an der Pferdemarktbrücke), wenn ja, wie viel Geld wird dafür zur
Verfügung stehen, und zu welchem Zeitpunkt werden die Maßnahmen
durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der DB AG ist die Strecke 1522 Oldenburg – Wilhelmshaven
bereits vollumfänglich mit aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet, die
auf Basis der Zugzahlen für den Prognosezeitraum 2025 (77 Güterzüge pro
Tag) konzipiert wurden. Diese Anzahl an Güterzügen wird derzeit nur zur
Hälfte erreicht.
Ein möglicher aktiver Schallschutz an der Pferdemarktbrücke wurde im
Rahmen der Planungen zur Elektrifizierung der Strecke 1522 untersucht und
aufgrund umfangreicher städtebaulicher Beeinträchtigungen und
straßenverkehrlicher Eingriffe, die ein Vorsatzbauwerk mit den Lärmschutzwänden bedeutet
hätte, verworfen. Im betroffenen Umfeld der Pferdemarktbrücke wurden jedoch
– ebenfalls im Zuge der Elektrifizierung der Strecke 1522 – passive
Schallschutzmaßnahmen nach Lärmvorsorgekriterien und unter Berücksichtigung von
77 Güterzügen pro Tag an anspruchsberechtigten Gebäuden umgesetzt, die
damit einen ausreichenden Schutz vor Schienenverkehrslärm erhalten haben.
An der Strecke 1520 Oldenburg – Leer werden 2024 zwischen der
Pferdemarktbrücke und ca. dem Strecken-km 1,45 zusätzliche Lärmschutzwände
errichtet, die dem weiteren Schutz vor Immissionen von der benachbarten
Strecke 1522 dienen. Alle diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts ABS
Oldenburg – Wilhelmshaven planfestgestellt und größtenteils bereits umgesetzt.
12. Wie viel Geld ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beseitigung
von Lärmquellen bzw. für neue Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Bahnstrecken durch Oldenburg vorgesehen, die sich aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung für den neuen Lärmaktionsplan Schiene des
Eisenbahnbundesamtes ergeben, und wenn bisher keine Summe festgelegt ist, wann
geschieht das (
www.nwzonline.de/oldenburg/laermaktionsplanung-der-b
ahn-fuer-buerger-in-oldenburg_a_3,2,3961575165.html)?
Da der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und die
dazugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung ein Planungsinstrument darstellen, können
daraus keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von einzelnen
Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Entsprechend werden auch keine
Beträge für einzelne Maßnahmen festgelegt.
Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für die
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Vergleich zum Lärmsanierungsprogramm
erfolgte bisher keine Zusammenführung der beiden Instrumente. Entsprechende
Möglichkeiten einer Harmonisierung wurden in einem vom BMDV initiierten
und vom EBA administrierten projektbegleitenden Arbeitskreis geprüft. Im
Ergebnis können die Bewertungsparameter der Lärmsanierung auf die der
Lärmaktionsplanung umgestellt werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll die
Priorisierung der Lärmsanierungsabschnitte durch die DB Netz AG als
Infrastrukturbetreiber des Schienennetzes des Bundes auf Basis der Ergebnisdaten
der Lärmkartierung vorgenommen werden.
Ungeachtet dessen sind die Strecken 1500 Oldenburg – Bremen (zwischen
Oldenburg Hauptbahnhof und ca. dem Strecken-km 4,9), 1502 Oldenburg –
Osnabrück (zwischen Abzweig der Strecke 1500 und ca. km 2,5) und 1511
Verbindungsstrecke 1502/1511 in der Anlage 1, der sich in Planung und Bau
befindlichen Abschnitte, des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung enthalten (
https://la
ermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html#/details/03341?state=NI).*
Die DB Netz AG wollte im Jahr 2015 ein entsprechendes
Plangenehmigungsverfahren beginnen, welches jedoch von der Stadt Oldenburg zugunsten eines
aufwendigeren Planfeststellungsverfahrens abgelehnt wurde. Nach derzeitigem
Stand soll der gesamte Abschnitt mit Auslösewerten nach der im Jahr 2022
aktualisierten „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ (Förderrichtlinie) beplant
werden. Ziel ist es, im Jahr 2025 den Planfeststellungantrag zu stellen. Da sich
die Planungen aktuell in einem sehr frühen Stadium befinden, können noch
keine Kosten angegeben werden.
13. Wird das Eisenbahnbundesamt nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung für den
Lärmaktionsplan Schiene auch die Ergebnisse des neuen
Lärmaktionsplans der Stadt Oldenburg einbeziehen, wenn ja, in welcher Form, und
wenn nein, warum nicht (
www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/um
welt/technischer-umweltschutz/immissionsschutz/beteiligung-bei-der-for
tschreibung-des-laermaktionsplans-fuer-oldenburg.html)?
Nach den §§ 47, 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG)
ermittelt das EBA die Lärmsituation an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
und wirkt an den Lärmaktionsplanungen von Ballungsräumen mit. Es
unterstützt dabei die zuständigen Gemeinden und Behörden im Bereich des
Schienenverkehrs mit individuell aufgearbeiteten Informationen und Daten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7852 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das EBA hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung vom 13. März 2023 bis zum 24. April 2023 durchgeführt.
In dieser Zeit konnten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen,
die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, bei der Lärmaktionsplanung an
Schienenwegen des Bundes mitwirken. Aus dem Ballungsraum Oldenburg
(Definition gemäß § 47b Nummer 2 BImSchG) wurden 51 Beteiligungen
abgegeben.
Des Weiteren erhielten die 72 Ballungsräume der Runde 4 der
Lärmaktionsplanung des EBA die Möglichkeit, die Schienenlärmsituation in deren Stadtgebiet
in einer Kurzdarstellung darzulegen. Die Stadt Oldenburg (stellvertretend für
den Ballungsraum Oldenburg) reichte am 30. März 2023 eine
Kurzstellungnahme ein. Die Ermittlung von Schienenlärmschwerpunkten aus den Daten der
Lärmkartierung des EBA wird mit der Kurzstellungnahme des Ballungsraums
Oldenburg im Anhang des Lärmaktionsplanes des EBA publiziert.
Der Lärmaktionsplan des EBA wird der Öffentlichkeit und den
Entscheidungsträgern in den Verwaltungen mit Veröffentlichung spätestens zum 18. Juli 2024
zur Verfügung gestellt.
14. Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund zahlreicher und zum
Teil tödlicher Güterzugunfälle mit Flüssiggas (z. B. Italien [Viareggio
2009], Bulgarien [Hitrino 2016], Deutschland [Moers 2019 und Gifhorn
2022] an, dass ein regelmäßiger Transport von hochexplosiven
Gefahrstoffen durch ein dicht besiedeltes Gebiet wie die Stadt Oldenburg mit
wenigen Metern Abstand der Gleise zur Wohnbebauung äußerst
fahrlässig ist?
Durch technische und organisatorische Sicherung in einem spurgeführten und
von außen gesteuerten, überwachten System wird ein hohes Maß an
Verkehrssicherheit bei Bahntransporten erreicht. Für gefährliche Güter sind zusätzlich
die in der Antwort zu Frage 6 aufgeführten gefahrgutrechtlichen Vorschriften
zu beachten. Die Gesetzgebung für den Eisenbahnverkehr und gleichermaßen
für den Gefahrguttransport ist vom Vorsorgegrundsatz geprägt und zielt darauf
ab, die Gefahr nicht akut werden zu lassen.
§ 4 des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) beinhaltet umfangreiche
Anforderungen an und die Genehmigungsvoraussetzung für
Eisenbahninfrastrukturbzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen und regelt die Aufsichts- und
Überwachungsfunktion des EBA.
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften werden unter Berücksichtigung von
Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik, aber auch aufgrund von
Unfallauswertungen laufend überprüft und in einem zweijährigen Intervall
weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der
Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der
Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung
von Gefahrgutbeauftragten, Triebfahrzeugführern und anderen mit dem
Transport gefährlicher Güter befassten Personen.
Die Qualifikation von an der Beförderung von Gefahrgütern Beteiligten sowie
die Beachtung der Gefahrgutrechtsvorschriften und des allgemeinen
Verkehrsrechts stellen sicher, dass die Allgemeinheit durch die intrinsischen
Eigenschaften der beförderten gefährlichen Güter nicht unverhältnismäßig gefährdet
wird. Das EBA überwacht die Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften im
Bereich der Eisenbahnen des Bundes.
15. An welchen Tagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018
Störungen der Hunteklappbrücke in Oldenburg, die zu Einschränkungen
des Zugverkehrs geführt haben, und wie lange dauerten diese Störungen
jeweils an (bitte nach Datum und Dauer tabellarisch aufschlüsseln)?
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich die Anzahl der Störungstage im
vergangenen Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2018 deutlich reduziert hat.
Basierend auf Angaben der DB AG findet sich in Anlage 1 eine tagesscharfe
Auflistung aller Störungen, die Auswirkungen auf den Zugbetrieb größer 6 Minuten
gesamthafter Verspätungsminuten hatten. Ob eine Störung und die Zeit ihrer
Behebung auch Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb hat, ist
einzelfallabhängig; die Auflistung aus Anlage 1 trifft hierüber keine qualifizierten
Aussagen.*
16. Hält die Bundesregierung es angesichts der störanfälligen
Hunteklappbrücke mit Blick auf die Zuverlässigkeit von Personen- und
Güterverkehr für geboten, sich für einen Neubau der Hunteklappbrücke
einzusetzen, wenn ja, wann soll dieser erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der DB AG ist die Hunteklappbrücke in einem insgesamt
befriedigenden Zustand und eine Erneuerung ist derzeit nicht vorgesehen. Das
Bauwerk hat sein Lebensdauerende noch nicht erreicht. Derzeit beginnt die
Planung für eine Gesamtinstandsetzung. Diese ist bei einer Klappbrücke sehr
aufwändig, jedoch zwingend, um die Verfügbarkeit zu erhalten. Dabei werden
insbesondere Maschinen- und Steuerungstechnik sowie die beweglichen Lager-
und Antriebsteile überarbeitet/erneuert. Die Umsetzung wird für den Zeitraum
der nächsten fünf bis acht Jahre geplant. Äußerlich sichtbare Veränderungen am
Bauwerk sind dabei nicht vorgesehen.
17. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund zunehmender Güter-
und Gefahrguttransporte durch die Stadt Oldenburg eine Neubewertung
einer möglichen Güterbahnumfahrung der Stadt entlang der Autobahn 29
(A 29), wie sie auch im Gutachten von Prof. Dr. Klaus Kümmerer zur
Bahnumfahrung empfohlen wird (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenbur
g/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Anlage_12_Einwendun
g_Stadt_Oldenburg.pdf)?
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass das Gefährdungspotential aus dem
Bahnbetrieb im Vergleich zum Straßenverkehr aufgrund der Spurgebundenheit
wesentlich geringer ist. Ausschlaggebend für die Sicherheit der Eisenbahn ist,
dass die Bahn ein spurgeführtes, von außen gesteuertes und überwachtes
System ist. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 14
verwiesen.
Gütertransporte durch die Stadt Oldenburg stellen somit aus Sicht des Bundes
und der Deutschen Bahn keinen Grund für die implizierten Befürchtungen dar,
denn die Unfallrisiken sind generell sehr gering. Darüber hinaus wurde
letztmalig im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 inkl.
Deutschlandtakt der kapazitive Bedarf der Strecke bewertet. Hierbei wurde
festgestellt, dass der bereits umgesetzte Ausbauumfang der Strecke Oldenburg
– Wilhelmshaven auch den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen
Rechnung trägt und darüber hinaus kein weiterer Ausbaubedarf besteht.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7852 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Bahnstrecke 1522 durch
Oldenburg seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine im Februar 2022 deutlich mehr Güterzüge zum Transport von
Kohle zum Einsatz kommen und dass diese Güterwagen zu großem Teil
veraltet sind (z. B. keine Flüsterbremsen) und so eine hohe
Lärmbelastung verursachen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dieser Erkenntnis?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass auf der Bahnstrecke 1522 durch
Oldenburg seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
im Februar 2022 deutlich mehr Güterzüge zum Transport von Kohle zum
Einsatz gekommen wären.
Im Rahmen der Überwachung des Schienenlärmschutzgesetzes auf Basis von
Wagenlisten prüft das EBA regelmäßig, ob laute Güterwagen zum Einsatz
gekommen sind. Im Jahr 2022 wurden in 0,3 Prozent der überprüften Güterzüge
laute Güterwagen festgestellt, dabei wurden 0,08 Prozent der kontrollierten
Güterwagen als laut identifiziert. Die Kontrollen fanden im gesamten
Bundesgebiet statt (vgl. Jahresbericht Schienenlärmschutzgesetz:
https://www.eba.bun
d.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Schienenlaermschutzgesetz/schie
nenlaermschutzgesetz_node.html).
Nach § 1 der Energiesicherungstransportverordnung sind die Vorschriften des
Schienenlärmschutzgesetzes für bestimmte Energietransporte nicht
anzuwenden sind. Nach Angaben des EBA ist diese Regelung jedoch nicht in Anspruch
genommen worden.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Bahn (DB) eine von
Gutachtern geforderte Untersuchung der tragenden Betonteile der
zunehmend stark belasteten Pferdemarktbrücke (zweigleisig bei drei
ankommenden Gleisen, 2× Wilhelmshaven, 1× Leer) ablehnt, und wenn ja,
warum?
Der DB Netz AG ist keine derartige Forderung bekannt, weder im
Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für das Bedarfsplanprojekt „Ausbaustrecke
Oldenburg – Wilhelmshaven“ noch aus ihrer Rolle als Betreiber bestehender
Anlagen im dafür zuständigen Standort in Bremen. Das Bauwerk wird im Rahmen
der Inspektionsfristen regelmäßig begutachtet und daraus folgende
Instandsetzungsbedarfe umgehend umgesetzt.
Im Zusammenhang mit dem o. g. Bedarfsplanprojekt wurde die
Pferdemarktbrücke 2011 gutachterlich besonders untersucht mit dem Ergebnis, dass sie
zukünftige Verkehre aus dem Projekt aufnehmen kann.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die DB im Gegensatz zu den
Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke
Oldenburg – Wilhelmshaven das Baustellenumfahrungsgleis
„Alexanderstraße“ zwischen A 293 und Bürgerbusch elektrifiziert hat zulasten der dort
wohnenden Anlieger, die gesundheitliche Benachteiligungen befürchten
und keine Möglichkeit von Einwendungen gegen diese Technik hatten,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach Auskunft der DB AG hat das EBA das temporäre Umfahrungsgleis auf
der bahnlinken Westseite der Strecke 1522 zwischen Bau-km 102,77 und
103,85 zum Bau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Alexanderstraße im Zuge des
gesamten Planfeststellungsverfahren für den Bereich Oldenburg
planfestgestellt. Die Errichtung der Oberleitungsanlage im gesamten Baufeld der EÜ
Alexanderstraße ist Bestandteil des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses.
Aufgrund von Verzögerungen aus mehrjährigen Anhörungs- und
Klageverfahren kann die neue Eisenbahnüberführung Alexanderstraße erst im Jahr 2024
fertiggestellt werden, dies ist zwei Jahre nach Inbetriebnahme der
Streckenelektrifizierung. Somit muss das temporäre Umfahrungsgleis für ca. zwei Jahre
ebenfalls mit einer bauzeitlichen Oberleitung ausgestattet sein, um dem
Personen- und Güterverkehr einen elektrischen Zugbetrieb zu ermöglichen. Die
temporären Maste und Oberleitungsbauteile werden nach Fertigstellung der
Eisenbahnüberführung bis Ende des Jahres 2024 wieder zurückgebaut.
Da keine Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand und auch die
elektromagnetische Verträglichkeit gegeben ist, bedurfte es für die
Elektrifizierung des temporären Umfahrungsgleises gemäß § 18 Absatz 1a Satz 1 i. V. m.
Satz 6 AEG keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung.
Nr. Störungstag
Störbestehenszeit
[Min]
1 06.02.2018 75
2 06.02.2018 62
3 07.02.2018 32
4 09.02.2018 6
5 13.03.2018 10
6 15.04.2018 87
7 28.05.2018 20
8 29.05.2018 38
9 31.05.2018 43
10 28.07.2018 49
11 31.07.2018 79
12 31.07.2018 53
13 02.08.2018 47
14 03.08.2018 28
15 05.09.2018 18
16 07.09.2018 36
17 22.09.2018 15
18 23.09.2018 25
19 08.10.2018 22
20 15.10.2018 14
21 28.10.2018 18
22 31.10.2018 20
23 02.11.2018 14
24 12.11.2018 6
25 13.11.2018 23
26 14.11.2018 20
27 14.11.2018 131
28 15.11.2018 30
29 29.11.2018 26
30 30.11.2018 30
31 19.12.2018 65
32 11.01.2019 125
33 07.03.2019 26
34 05.04.2019 66
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ISSN 0722-8333